Mittwoch, 08.06.2011 12:50
Übergreifendes Bündnis gegen Fachkraftmangel heute gestartet
Heute startete in Berlin ein groß angelegtes Bündnis gegen den Fachkraftmangel in der Pflege: der Arbeitgeberverband Pflege, der Paritätische Gesamtverband und das Augustinum als namhaftes Unternehmen aus der Diakonie fordern die Bundes- und Landespolitik auf, endlich diesen Notstand der Branche anzugehen. "Wir brauchen dringend kurzfristige Lösungen", hieß es eben in einem Pressegespräch in Berlin. Mehr dazu hier im Volltext, offen für alle Bezieher.
Erstmals haben sich die Privaten und Repräsentanten der Freien Wohlfahrt zu einem bundesweiten Bündnis zusammengeschlossen, um mit mehr Nachdruck endlich Lösungen für das Kernproblem der Pflegebranche einzufordern. "Der Fachkraftmangel in der Pflege betrifft uns alle, unabhängig von der Trägerschaft", so der Arbeitgeberverbands-Vorsitzende Thomas Greiner. "Wir haben es mit einem echten Notstand für die Branche zu tun. Und die Politik tut nichts." Das neue Bündnis werde den Druck auf die Bundes- und Landespolitik erhöhen, sich dieses Themas endlich anzunehmen.
Sechs Monate nach dem Start ins Jahr der Pflege seien von Seiten der Politik zu dem drängendsten Thema der Branche immer noch keine Bemühungen, zu erkennen - von Lösungen ganz zu schweigen. "Wir fordern die fünf beteiligten Bundesministerien sowie die Landesministerien auf, einen Fachkraftgipfel einzuberufen, um kurzfristige Maßnahmen zu verabschieden", sind sich Thomas Greiner und Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, einig.
Das neue Bündnis hat konkret drei Forderungen, die die Situation sehr schnell und ohne Zusatzkosten verbessern würden:
1. Anerkennung aller in der EU erreichten Abschlüsse von Pflegefachkräften für Jobs in Deutschland. "Solange die zügige Anerkennung in den Ländern nicht erfolgt, kann auch von Freizügigkeit des Arbeitsmarktes in der Pflege nicht gesprochen werden", so Greiner. Der Pflegearbeitsmarkt in Deutschland sei durchaus für Fachkräfte etwa aus Tschechien interessant - dort verdienen sie 800 Euro monatlich, in Deutschland würden sie 2500 Euro verdienen - wenn sie denn arbeiten dürften.
2. Qualifizierung von geeigneten Pflegehilfskräften zu Fachkräften in sechs Monaten on the Job. "Das ist rechtlich jetzt schon möglich, wird aber in den Ländern blockiert", so Dr. Helmut Braun, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Pflege.
3. Senkung der Fachkraftquote: Es sei für die Pflegeunternehmen vor Ort kaum möglich, die Fachkraftquote zu halten, da faktisch keine Fachkräfte zu bekommen sein.
"Wir suchen alle nach Fachkräften und wollen sie uns ja nicht gegenseitig abjagen", machte Werner Hesse die Situation vor Ort deutlich. Deshalb sei der Paritätische diesem Bündnis beigetreten.
Die Bündnispartner vertreten derzeit bereits über 450.000 Arbeitnehmer in der Pflege - ABVP 250.000, der Paritätische 200.000, das Augustinum rund 4.000. Das Bündnis ist offen für den Zutritt weiterer Partner, mit weiteren Unternehmen und Verbänden unter der Flagge der Caritas, der Diakonie, der AWO und des DRK seien schon Sondierungsgespräche gelaufen.
CAR€ Invest Online Dienst
Pflege-Fachkräftemangel ist hausgemacht
Angehörige und Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung: Betroffene wehren sich
(22.06.2011)
Die Arbeitgeber im „Bündnis gegen Fachkräftemangel“ müssten ihre Hausaufgaben machen und aufhören zu jammern. Das fordern Arbeitnehmervertreter, Verbraucherschützer, Betroffenenvertreter und andere, vertreten durch die Bremer Initiative "Angehörige und Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung":
"Solche Arbeitgeber sollen endlich auch ihrer sozialen Verantwortung
nachzukommen. Genügend Mitarbeiter aus- und weiterzubilden, ihnen zukunftsorientierte, attraktive Arbeitsplätze anbieten und sie „pfleglich“ zu behandeln, ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Arbeitgeber. Mit dem faktenverdrehenden Gejammere muss endlich Schluss sein. Die Politik ist gefordert und sollte Arbeitgeber endlich stärker in die Ausbildungs-Pflicht nehmen und für Pflege- Rahmenbedingungen sorgen, die qualitätsorientierte Pflege ermöglicht.
Der Grund für die Arbeitgeberschelte liegt in einer aktuellen Medienmitteilung der Privaten Arbeitgeber und Repräsentanten der Freien Wohlfahrt (Arbeitgeberverband Pflege, der Paritätische Gesamtverband und das Augustinum der Diakonie), veröffentlicht im „CARE Invest Newsflash“. Hier ist zu lesen: „Gemeinsam gegen den Notstand: Großes Bündnis gegen Fachkraftmangel gestartet“. Der Politik wirft dieses Arbeitgeber-Bündnis Untätigkeit vor. Ihre Forderung ist unter anderem, dass Pflege-Hilfskräfte bereits nach sechs Monaten im Job als Pflege-Fachkräfte bezeichnet und die so genannte Fachkraftquote abgesenkt werden soll.
Die von diesen Arbeitgebern vorgeschlagene Strategie, die vorrangig auf Altenpflegekräfte aus dem Ausland setzt, ist ein Irrweg. Er wird keine wesentliche Entlastung bei der Fachkraftsuche bringen. In unseren Nachbarländern werden oft deutlich bessere Arbeitsbedingungen als bei uns geboten. Nicht ohne Grund wandern hier ausgebildete, motivierte Pflege-Fachkräfte dorthin ab. Das Interesse des Arbeitgeber-Gremiums scheint lediglich in der Ausweitung des Niedriglohns zu bestehen. Eine Umdefinition von Pflege-Hilfskräften zu Pflege-Fachkräften durch ein nur 6-monatiges „Training-on-the- Job“ würde den Beruf der Pflegefachkraft noch unattraktiver machen, als er so schon ist – das darf es auf keinem Fall geben! Im übrigen sollte diesen Arbeitgebern auch bekannt sein, dass für die Versorgung hochaltriger, multimorbider, pflegebedürftiger Menschen künftig nicht weniger, sondern mehr Fachkräfte in der Pflege benötigt werden.
Trotz des steigenden Bedarfs an Fachkräften ist die Ausbildungsquote in der Altenpflege in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Für Arbeitsuchende bietet der Pflegebereich beruflich kaum Anreize. Das schlechte Image der Branche liegt neben der immer größeren Arbeitsbelastung auch an den unattraktiven Arbeitsbedingungen sowie der im Vergleich zu anderen Berufen schlechten Entlohnung. Kopfgeldprämien zur Anwerbung von Arbeitskräften und teure Imagekampagnen können das nicht ändern.
Bei Finanzierungsfragen der Altenpflegeausbildung ist auch die Politik mit in der Pflicht, entsprechende Regelungen zu schaffen beziehungsweise konsequent umzusetzen. Eine bereits jetzt in den Bundesländern mögliche Ausbildungsumlage muss für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend eingeführt werden. Auch dass die dringend gesuchten Nachwuchskräfte in einigen Bundesländern noch für ihre Ausbildung selbst bezahlen müssen, ist dringend abzuschaffen und bundesweit einheitlich zu regeln.
Die Verbesserung der Ausbildungssituation, der Arbeits- sowie der politischen Rahmenbedingungen sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, vorhandene Pflegekräfte in ihrem Beruf hier in Deutschland halten zu können und den Pflegeberuf an sich wieder aufzuwerten."
Quelle: Angehörige und Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
(
www.heim-mitwirkung.de)
pflegen-online.de
"Die Fachkraftquote in der stationären Altenhilfe ist zum Spielball unterschiedlicher Interessen geworden. Immer großzügiger wird ausgelegt, welche Qualifikation bzw. Berufsgruppe als Fachkraft angerechnet werden soll. Dieses Vorgehen lehnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
entschieden ab. Die Quote gilt als Element zur Sicherung von Pflegequalität. Angesichts der wachsenden Zahl an kognitiv eingeschränkten Bewohnern und der Übernahme von Patienten nach immer kürzeren Krankenhausaufenthalten sind die Anforderungen quantitativ und qualitativ gewachsen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sind Fachwissen auf dem Stand aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse sowie breitgefächerte Kompetenzen, beispielsweise im Bereich Kommunikation, Organisation, Anleitung und Beratung, erforderlich. Dies sind zentrale Aufgaben der professionell Pflegenden.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) setzt sich dafür ein, nur Fachkräfte der Pflegeberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung oder einem grundständigen Pflegestudium für das Kontingent der Pflegefachkräfte in der stationären Altenpflege anzuerkennen.
Im Heimgesetz wurde ein Anteil von 50% als Mindestanforderung zur Fachkraftquote festgelegt. In der
stationären Altenpflege wird nun dieses Minimum als Maximum umgesetzt. Hinsichtlich dessen fordert
der DBfK, die Fachkraftquote ausdrücklich als Pflegefachkraftquote mit einer Untergrenze von 50% zu
definieren. Darüber hinaus ist die Pflegefachkraftquote in Abhängigkeit vom Pflegebedarf der Bewohner
mittels eines validen Personalbemessungssystems abzustimmen und dementsprechend anzuheben.
Den Vorschlag, Pflegehilfskräfte mit langjähriger Erfahrung als Fachkräfte anzuerkennen, um dem
Fachkräftemangel zu begegnen, weist der DBfK entschieden zurück. Pflegehilfskräften fehlt trotz langjähriger Pflegepraxis die notwendige fachliche Expertise, um Tätigkeiten einer Fachkraft verantwortlich durchführen zu können. Wer übernimmt die Haftung bei Qualitätsmängeln oder schwerwiegenden Pflegefehlern? Werden sukzessive Pflegefachkräfte durch geringer qualifizierte Pflegehilfskräfte ersetzt, so wird es für die Einrichtungen immer schwieriger, die durch die Kostenträger gestellten Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Zudem wird das Image des Pflegeberufes durch solche Maßnahmen deutlich herabgesetzt, woraus ein zunehmender Nachwuchsmangel resultiert. "
Position des DBfK zur Fachkraftquote in der stationären Altenhilfe
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Heimpersonalverordnung
Zu wenig Personal im Pflegeheim rechtfertigt geringere Vergütung
Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat mit Urteil vom 23.05.2011 - AZ L 8 P 29/08 – entschieden, dass eine personelle Unterversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen zu einer Kürzung der Entgelte führen kann.
In einer heute veröffentlichten Mitteilung hat das LSG Hessen ausgeführt, dass die Pflegeheime nach dem Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet seien, in Vereinbarungen mit den Verbänden der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die personelle Ausstattung im Pflege- und Betreuungsbereich festzulegen. Diese Vereinbarungen finden Eingang in die Festlegung der Vergütungssätze des Pflegeheimes, welche von den Heimbewohnern, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zu zahlen sind.
Wird der vereinbarte Personalschlüssel unterschritten, so sind die Pflegevergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung zu kürzen.
Der Kürzungsbetrag ist von der Pflegeeinrichtung an die Pflegekassen, die Sozialhilfeträger und bis zur Höhe ihres Eigenanteils an die betroffenen Pflegebedürftigen (anteilig) zurückzuzahlen. Über die Höhe des Kürzungsbetrages ist Einvernehmen anzustreben. Kommt eine Einigung zwischen dem Pflegeheim, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern nicht zustande, entscheidet hierüber die Schiedsstelle, deren Schiedsspruch vor dem Landessozialgericht angefochten werden kann.
Im konkreten Fall ging es um eine stationäre Pflegeeinrichtung mit 150 Betten. Mit einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung von August 2004 verpflichtete sie sich, in der Zeit von August 2005 bis September 2006 56,39 Vollzeitstellen für Pflegekräfte und Mitarbeiter in der sozialen Betreuung bereitzustellen und zu besetzen. Für die Folgezeit bis Dezember 2006 bestand die entsprechende Verpflichtung für 52,69 Vollzeitstellen.
Bei einer Qualitätsprüfung des Heimes durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Oktober 2005 wurden erhebliche Mängel im Pflegebereich und eine Stellenunterbesetzung festgestellt. Dies führte zu weiteren Ermittlungen des zuständigen Sozialamtes unter Auswertung von Dienstplänen und Personalunterlagen der Pflegeeinrichtung. Die Kreisverwaltung gelangte zu dem Ergebnis, das Pflegeheim habe im Durchschnitt 3,5 Vollzeitkräfte zu wenig eingesetzt und in hohem Maße von den Pflegekräften Überstunden erbringen lassen. Dies rechtfertige einen Kürzungsbetrag von 2,58 € für alle Pflegestufen pro Berechnungstag (bei insgesamt 68.618 Berechnungstagen knapp 180.000 €).
heimmitwirkung.de