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2014-02-08

EU-Mittel für kommunale Strukturen statt für Heime | kobinet-nachrichten


EU-Mittel für kommunale Strukturen statt für Heime

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul



Logo von ENIL

Logo von ENIL
© ENIL


Dublin
(kobinet) Die Europäische Union bereitet sich derzeit darauf vor, die
Verwendung der Mittel des Struktur- und Investitionsfonds in den
nächsten sieben Jahren zu bestimmen. Der aufgestellte Rahmen für diesen
Zeitraum bedeutet nach Ansicht des Europäischen Netzwerks für
selbstbestimmtes Leben (ENIL) eine historische Gelegenheit, die Rechte
der vielen Menschen zu schützen, die bislang ausgeschlossen sind:
Nämlich für diejenigen, die in Heimen und zentralen Einrichtungen leben
müssen.

EU-Mittel für kommunale Strukturen statt für Heime | kobinet-nachrichten

2014-01-22

SPANISH INDEPENDENT LIVING FEDERATION FIGHTS AGAINST CUTS! » ENIL – European Network on Independent Living

SPANISH INDEPENDENT LIVING FEDERATION FIGHTS AGAINST CUTS!


SPANISH INDEPENDENT LIVING FEDERATION FIGHTS AGAINST CUTS!

The Independent Living Federation (FEVI in Spanish)
has written a letter to the Spanish Members of the European Parliament
in order to raise awareness of the poor situation in Spain and in all of
Europe for disabled people through Ismael Lloréns, its President. This
is not the first time that the Independent Living Federation raises the
issue of the common suffering of disabled people.

SPANISH INDEPENDENT LIVING FEDERATION FIGHTS AGAINST CUTS! » ENIL – European Network on Independent Living

2013-11-01

FRA presents its tasks in the EU-level CRPD monitoring framework to 2013 Work Forum | European Union Agency for Fundamental Rights

Home

FRA presents its tasks in the EU-level CRPD monitoring framework to 2013 Work Forum


FRA participated in the 2013 Work Forum on the implementation of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) in the EU on 24-25 October.
During the event, FRA participated in a panel discussion with the other members of the EU-level CRPD monitoring framework under Article 33(2) of the Convention, namely the European Commission, the European Ombudsman, the Petitions Committee of the European Parliament and the European Disability Forum. FRA presented its tasks within the framework, including data collection and the development of benchmarks and indicators.
FRA presents its tasks in the EU-level CRPD monitoring framework to 2013 Work Forum | European Union Agency for Fundamental Rights

2013-10-21

Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen


10.10.2013

© DIMR

Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen

Die Monitoring-Stelle begrüßt den Bericht der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht "Legal capacity of persons with intellectual disabilities and persons with mental health problems" analysiert im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) internationale und nationale Standards zur Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung. Im Rahmen der Untersuchungen wurden auch Menschen mit Behinderungen befragt.

Auf Basis dieser vergleichenden Untersuchung (vertieft neun EU-Länder, darunter Deutschland) stellt die Europäische Grundrechteagentur klar heraus, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union flächendeckend Handlungsbedarf besteht, der allerdings graduell als sehr unterschiedlich bewertet werden muss.
Der Bericht betont, wie wichtig die Entwicklung von Modellen ist, die auf unterstützter Entscheidungsfindung beruhen und die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention grenzt sich systematisch von Entmündigung und Fremdbestimmung in Recht und Praxis ab. Der Ansatz der unterstützten Entscheidung (sogenanntes "supported-decision making") dagegen sollte systematisch verankert werden. Der jüngst veröffentlichte Sammelband "Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention" von Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, zeigt die Herausforderungen auf, vor denen Deutschland in praktischer und rechtlicher Hinsicht steht. Offene Fragen bestehen auch in Bezug auf das Recht der rechtlichen Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gerade der Unterstützungsansatz ist auch in Deutschland gesetzlich schwach verankert und in der vielfältigen Praxis unterentwickelt. Es gilt die Bedingungen zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen frei und gleich handeln können wie andere auch.

Unter rechtlicher Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, rechtsgültige Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Vertragsbeziehungen einzugehen. Die Rechts- und Handlungsfähigkeit ist besonders deshalb wichtig, weil sie alle Bereiche des Lebens betrifft, von der Wahl des Wohnortes über Eheschließung, die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags bis hin zur Abgabe einer Stimme bei Wahlen. In der UN-BRK wird die Rechts- und Handlungsfähigkeit unter Artikel 12 "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" erörtert.
(vai/hil)

mehr dazu:
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-07-01

EU-Rat vergisst behinderte Menschen -Pressemeldung der CBM vom 25.6.2013 - CBM (Christoffel-Blindenmission)

Pressemeldung der CBM vom 25.6.2013

EU-Rat vergisst behinderte Menschen

CBM kritisiert den Beschluss des EU-Ministerrates
BENSHEIM. Die Christoffel-Blindenmission (CBM) kritisiert die Position der Europäischen Union (EU) zur weltweiten Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung. Dr. Rainer Brockhaus, Direktor der CBM: "Die EU-Außenminister haben heute ein Dokument verabschiedet, das keinen klaren Standpunkt bezieht. Die EU ist so darum bemüht, alles abzudecken, dass letzten Endes nichts übrig bleibt. Alles ist unverbindlich."
Klare Handlungsanweisungen fehlen
Von Umweltthemen über Frieden hin zu nachhaltiger Wirtschaft ist die gesamte Bandbreite aktueller politischer Themen aufgeführt. Dabei berücksichtigt das Dokument kein Thema konkret, klare Handlungsanweisungen fehlen. Wie die ärmsten Menschen von Entwicklungsmaßnahmen profitieren sollen, bleibt weiter unklar. Menschen mit Behinderungen und soziale und kulturelle Minderheiten in Entwicklungsländern werden in dem EU-Ratsbeschluss nicht berücksichtigt.
Eine Milliarde Menschen werden ausgeschlossen

Dabei gibt es eine Milliarde behinderte Menschen weltweit. 82 Prozent der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern leben unterhalb der Armutsgrenze. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Menschen mit Behinderungen nicht von Entwicklungsmaßnahmen profitieren können, wenn sie darin nicht von vornherein einbezogen werden. Damit kann auch Armut nicht effektiv bekämpft werden, denn Armut und Behinderung bilden einen verhängnisvollen Kreislauf.
Gipfeltreffen der Vereinten Nationen

Der Beschluss der EU legt fest, mit welcher gemeinsamen Grundposition die Mitgliedsstaaten in die Verhandlungen am Gipfeltreffen der Vereinten Nationen (UN) im September treten werden. Dort sollen die globalen Entwicklungsziele nach 2015 festgelegt werden. Ende 2015 läuft die Frist für die Millenniumsentwicklungsziele aus, auf die sich die UN im Jahr 2000 geeinigt hatten. Das übergeordnete Ziel ist, die Armut auf der Welt zu halbieren. Menschen mit Behinderungen wurden in den Entwicklungszielen bislang nicht berücksichtigt. Die CBM befürchtet, dass sich dies nun wiederholt.
Stopp den Kreislauf von Armut und Behinderung
"Doch noch ist es nicht zu spät, wir können bis September noch etwas bewegen", sagt Brockhaus. Er ruft alle auf, sich an der Unterschriftenaktion der CBM zu beteiligen. Die Kampagne "Stopp den Kreislauf von Armut und Behinderung. Setz ein Zeichen." fordert die Bundesregierung zu einem Umdenken auf. Die Bundesregierung soll sich beim Gipfeltreffen der Vereinten Nationen dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen in die künftigen Ziele einbezogen werden. Mit einer Unterschrift auf www.cbm.de/kampagne kann jeder dazu beitragen, dass niemand außen vor gelassen wird.

Die CBM ist eine der größten und ältesten Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland. Seit 105 Jahren ist sie spezialisiert auf die Förderung von Menschen mit Behinderungen in den ärmsten Regionen der Welt. 2011 unterstützte die CBM 749 Projekte in 81 Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Osteuropas.
Pressemeldung der CBM vom 25.6.2013 - EU-Rat vergisst behinderte Menschen - CBM (Christoffel-Blindenmission)

2013-06-27

People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT » ENIL – European Network on Independent Living


People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT

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People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT With an open letter, ESAmeA (Greek National Confederation of Disabled People) denounces the lack of data and statistical information related to disability and the impact this has in the design of public policies. Moreover, ESAmeA submits its proposals for compliance with the requirements of both modern national and European legislation. The Confederation had concrete proposals on the need to develop specific indicators and surveys focused on disability since the consultation of the draft recommendations of the Greek Statistical Authority (EL.STAT.). Unfortunately, these proposals were not heeded, and the tragic results are apparent now, especially as Europe establishes a disability status as a special advance condition for signing the partnership agreement. It seems Greece may not be able to develop any credible policy for 18% of its people because of the lack of relevant data! And this is responsibility of EL.STAT!
People with disabilities or people with chronic illness, and their families, are now the “invisible” citizens who are not represented in the policies and plans of all ministries and regions. People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT » ENIL – European Network on Independent Living

2013-06-15

Demo "Gebärdensprache macht stark" - YouTube

Veröffentlicht am 14.06.2013
In Berlin haben am 14. Juni 2013 zirka 8000 überwiegend gehörlose Menschen aus der ganzen Bundesrepublik für Ihre Rechte und Barrierefreiheit durch Gebärdensprache demonstriert. Die Demonstrationsroute führte vom Reichstag bis in die Nähe des Checkpoint Charlie in der Friedrichstraße. Mel Riot berichtet. Vor 25 Jahren, am 17. Juni 1988, beschloss das Europäische Parlament, dass die jeweilige nationale Gebärdensprache als vollwertige Sprache in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft anerkannt werden soll. Durch den lang anhaltenden Kampf der Gehörlosengemeinschaft und die Unterstützung vieler PolitikerInnen ist die jeweilige Gebärdensprache heute in den meisten Ländern der Europäischen Union anerkannt und die gehörlosen MitbürgerInnen haben das Recht auf Informationszugang in ihrer Muttersprache. Allerdings gibt es immer noch Staaten, in denen die nationale Gebärdensprache nicht anerkannt ist, und auch in Deutschland gibt es nach wie vor viele Situationen, in denen gehörlosen Menschen, trotz der Anerkennung der Gebärdensprache, ein gleichberechtigter Zugang zu Einrichtungen des öffentlichen Lebens verwehrt bleibt. Mit der Demonstration „Aktion Gebärdensprache" greifen die Betroffenen genau dieses Thema auf und möchten damit zeigen, dass die Deutsche Gebärdensprache, obwohl sie seit 11 Jahren in Deutschland offiziell anerkannt ist, noch nicht in allen Bereichen als selbstverständlich angesehen wird. Gehörlose Menschen stoßen noch immer auf viele Barrieren und es bestehen große Qualitätsunterschiede bei den Angeboten für hörbehinderte Menschen. Ein Beispiel dafür ist die schulische Bildung, in der der Grundstein für die weitere Entwicklung und Chancen hörbehinderter Kinder gelegt wird. Für die Schule ist es von großer Bedeutung für Kinder und Jugendliche, dass sie von Lehrkräften unterrichtet werden, deren gebärdensprachliche Fähigkeiten auf einem ausreichend hohen Niveau sind. Dies können bislang leider nur die wenigsten Bildungseinrichtungen gewährleisten. Fakt ist: Gehörlose Kinder und Jugendliche werden noch immer nicht selbstverständlich in Gebärdensprache unterrichtet. Ebenso wenig ist in der vorschulischen Bildung der Zugang zu Gebärdensprache und einer bilingualen Frühförderung selbstverständlich. Auch in den Bereichen Kommunikation und Informationszugang, in denen Menschen mit Hörbehinderung auch heute noch an Barrieren stoßen, muss die Qualität der GebärdensprachdolmetscherInnen, die Auswahl von Personal in Einrichtungen und Stellen, die für hörbehinderte Menschen tätig werden, gesichert und im besten Falle von Muttersprachlern überprüft werden. Nur so kann gewährleistet sein, dass die Barrieren abgebaut werden und gehörlose Menschen in einer inklusiven Gesellschaft leben können. Weitere Informationen: http://www.gehoerlosen-bund.de/dgb/
Demo "Gebärdensprache macht stark" - YouTube

2013-06-01

Auszeichnung für barrierefreie Städte

http://ec.europa.eu/wel/template-2012/images/logo/logo_de.gif 

Auszeichnung für barrierefreie Städte

21.05.2013 Heute startet der Wettbewerb für den vierten Access City Award, den die EU-Kommission an europäische Städte für ihr Engagement zur Barrierefreiheit vergibt.

Im letzten Jahr gewann Berlin den Preis und wurde für seinen umfassenden und strategischen Ansatz ausgezeichnet, um die Stadt barrierefrei und so für alle zugänglich zu machen. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern können sich bis zum 10. September um den Access City Award bewerben. Nach einer Auswahl auf nationaler Ebene wählt eine Jury aus Fachleuten für Barrierefreiheit sowie Vertretern des Europäischen Behindertenforums die Finalisten aus.
In Europa leben rund achtzig Millionen Menschen mit leichter oder schwerer Behinderung. Barrierefreiheit bedeutet, dass sie beim Zugang zur physischen Umwelt, zu Verkehrsmitteln, zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten nicht benachteiligt sein dürfen. Der Access City Award wird in diesem Jahr zum vierten Mal vergeben.
Mehr Informationen zum Access City Award finden Sie hier.

Auszeichnung für barrierefreie Städte

2013-05-31

Niemand darf zurückgelassen werden / CBM begrüßt die Empfehlungen des High Level Panels der Vereinten Nationen 31.05.2013 | Nachricht | finanzen.net

Niemand darf zurückgelassen werden / CBM begrüßt die Empfehlungen des High Level Panels der Vereinten Nationen


Bensheim (ots) - Das High Level Panel der Vereinten Nationen hat sich ausdrücklich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgesprochen. Das geht aus dem jetzt vorgelegten Bericht des Panels an UN-Generalsekretär Ban-Ki-moon hervor. Darin heißt es, niemand dürfe bei den nächsten globalen Entwicklungszielen zurückgelassen werden. Dies ist heute noch nicht der Fall. Die derzeit gültigen Entwicklungsziele nehmen keine Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen und andere sozial ausgegrenzte Gruppen. Die Folge ist, dass behinderte Menschen von vielen Maßnahmen zur Armutsreduzierung nicht profitieren können und weiter in die Armutsfalle rutschen. Das High Level Panel war vom UN-Generalsekretär eingesetzt worden, um die Entwicklungsziele nach dem Jahr 2015 festlegen. Ein CBM-Sprecher sagte: "Das ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, damit zukünftig alle Menschen die gleichen Chancen auf Entwicklung haben. Wir begrüßen das ausdrücklich." Die Empfehlung des Panels setzt die Bundesregierung weiter unter Druck. Erst vor wenigen Wochen betonte die parlamentarische Staatssekretärin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kopp, dass die Empfehlungen der Vereinten Nationen für Deutschland richtungsweisend seien. Bis jetzt haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Union klar zu den Entwicklungszielen nach 2015 Stellung bezogen. Ob der EU-Ratsbeschluss zur Entwicklungsagenda kommenden Juni tatsächlich "niemanden zurücklässt" und Menschen mit Behinderungen einbezieht, bleibt weiter ungewiss.
Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent von ihnen in Entwicklungsländern. Armut verursacht Mangelernährung und schlechte Gesundheitsversorgung. Diese wiederum sind oft Ursache von Behinderungen. Umgekehrt führt die soziale Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung zu noch größerer Armut. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen bei vielen entwicklungspolitischen Beschlüssen schlicht vergessen.
Die CBM hat deshalb Anfang Mai die Kampagne "Stopp den Kreislauf von Armut und Behinderung" gestartet. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, sich in der Entwicklungspolitik stärker für Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die CBM zählt zu den größten und ältesten Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland. Sie ist seit 105 Jahren spezialisiert auf die Förderung von Menschen mit Behinderungen. Die CBM unterstützt derzeit 749 Projekte in 81 der ärmsten Länder.
Originaltext: Christoffel Blindenmission e.V. Digitale Pressemappe: Niemand darf zurückgelassen werden | Pressemitteilung Christoffel Blindenmission e.V.
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_37342.rss2
Pressekontakt: Peter Liebe, mobil: 0172/7630578, E-Mail: peter.liebe@cbm.de

Niemand darf zurückgelassen werden / CBM begrüßt die Empfehlungen des High Level Panels der Vereinten Nationen 31.05.2013 | Nachricht | finanzen.net

 United Nations Secretary-General Ban Ki-moon

2013-05-27

Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.


27.05.13 

Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa


Für eine gerechte Vermögensverteilung und einen politischen und sozialen Kurswechsel in Europa haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Abschluss des dreitägigen Kongresses „Umverteilen. Macht. Gerechtigkeit“ in Berlin in einem Appell ausgesprochen.

 

Der Vorsitzende des Paritätischen, Prof. Dr. Rolf Rosenbrcck (Bildmitte), auf dem Abschlusspodium. (Foto: Sascha Bachmann / echtfotografie.de)
 „Ein Europa, in dem die Menschen ihre Existenzgrundlage gefährdet sehen, wird zwangsläufig scheitern. Doch Europa hat alle Ressourcen, Kraft und materiellen Reichtum, für eine Zukunft in Wohlstand für alle zu sorgen“, heißt es in der Abschlusserklärung des Kongresses.
„Zur Durchsetzung einer Politik für mehr Gerechtigkeit hat dieser Kongress ein Signal gesetzt. Gewerkschaften, Sozialverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac haben sich zusammengefunden, um gemeinsam die Schuldigen an der sozialen Misere in Deutschland und Europa zur Rede zu stellen. In weiteren Aktionen werden wir zu den Bundestagswahlen und darüber hinaus dafür kämpfen, dass ein Politikwechsel stattfindet", sagte Hugo Braun vom Attac-Koordinierungskreis.
„Wir brauchen eine fairere Verteilung in Europa. Wenn die Besitzer großer Vermögen und reiche Erben, die in der Finanzkrise um den Preis hunderter Milliarden Euro Schulden von den Steuerzahlern vor Vermögensschäden bewahrt wurden, stärker herangezogen werden, ist dies ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit“, betonte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Ein anderes Europa sei nötig und möglich. Nach Überzeugung der Mitwirkenden des dreitägigen Kongresses an der Technischen Universität Berlin gehören dazu existenzsichernde Einkommen und gute Arbeit für alle, eine verlässliche soziale Infrastruktur sowie ein europaweites Programm für sozial-ökologischen Umbau statt der aktuell praktizierten einseitigen Kürzungspolitik zu Lasten der Schwächsten.
 „Die europaweite Privatisierung sozialer Lebensrisiken wie Alter, Armut, Krankheit und Behinderung führt ins Abseits. Diese Bereiche sind in dem gewinnwirtschaftlichen Sektor nicht gut aufgehoben. Wir müssen die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich stoppen und Daseinsvorsorge für alle öffentlich garantieren. Es geht nicht nur um gelebte Solidarität, sondern um die Zukunft unserer Gesellschaft“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Die Kongressmitwirkenden fordern, den Reichtum aus der Tabuzone zu holen und Vermögen umzuverteilen, Steuerdumping, Steuerflucht und -hinterziehung zu bekämpfen, die Finanzmärkte zu regulieren und die Europäische Union demokratischer zu gestalten.
Es müsse Schluss damit sein, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Staatsschuldenkrise umzudeuten und mit einer einseitigen Kürzungspolitik zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Erwerbslosen, Rentnerinnen und Rentnern in Europa die Krise noch zu vertiefen, statt sie zu bekämpfen. Um die Krise überwinden zu können, müsse der anhaltende Prozess der Umverteilung „von unten nach oben“ umgekehrt werden. Nur so sei ein friedliches, soziales, geschlechtergerechtes und ökologisch nachhaltigeres Miteinander möglich.
Veranstalter des Kongresses: Attac, ver.di, Friedrich-Ebert-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Weed, Initiative Appell Vermögender für eine Vermögensabgabe, GPA-djp (Österreich), Arbeiterkammer Österreich, Unia (Schweiz), Denknetz (Schweiz), Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Hans-Böckler-Stiftung, Medico International.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa

2013-05-26

Sozialer Ausweg aus der Krise gefordert | kobinet-nachrichten



Sozialer Ausweg aus der Krise gefordert

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Jahresversammlung des Europäischen Behindertenforums in Athen
Jahresversammlung des Europäischen Behindertenforums in Athen
© EDF
Athen (kobinet) Das Europäische Behindertenforum EDF hat heute einen sozialen Ausweg aus der Krise gefordert. Auf seiner jährlichen Generalversammlung am 25. und 26. Mai in Athen stand die Situation der Menschen mit Behinderungen und die Krise ebenso im Vordergrund wie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf nationaler und europäischer Ebene. Als EDF-Präsident wurde Yannis Vardakastanis wiedergewählt.
Über die Lage der Menschen mit Behinderungen und die Krise berichteten die Abgesandten der EDF-Mitgliedsorganisationen  aus Griechenland, Spanien, Zypern, Portugal und Irland. Mit dem Abschlussbericht wurde die Position des Europäischen Behindertenforums zur sozialen Dimension der Europäischen Währungsunion zum bevorstehenden Europäischen Gipfeltreffen im Juni 2013 beschlossen.
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Sozialer Ausweg aus der Krise gefordert | kobinet-nachrichten

2012-12-03

End misuse of Independent Living terminology » ENIL – European Network on Independent Living

End misuse of Independent Living terminology

 
End misuse of Independent Living terminology
Ms Viviane Reding
Vice-President of the European Commission
European Commission
200 Rue de la Loi
1049 Brussels
CC: Mr Aurel CIOBANU-DORDEA
Director for Equality, DG Justice, European Commission
Mr Johan Ten Geuzendam, Head of Unit, Rights of persons with disabilities, DG Justice

In Dublin, 3 December 2012

Subject: Concerns about the situation of people with disabilities in the EU

Dear Commissioner Reding,

On the occasion of the European Day of Persons with Disabilities, the European Network on Independent Living (ENIL) would like to draw your attention to the deteriorating situation of people with disabilities in the European Union, the slow progress in the implementation of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) and the continued failure of the Member States to develop community-based alternatives to institutional care for children and adults with disabilities.
ENIL is a platform of grassroots organisations run and controlled by people with disabilities from across Europe who believe that each person has a right to be an equal citizen, regardless of their impairment. We focus on the implementation of the CRPD and promote the use of European Union funds for the development of personal assistance, peer support and other community-based services. We oppose the use of public funding for the building or modernisation of segregating settings and condemn austerity measures which disproportionately affect people with disabilities. We also object to the misuse of the Independent Living terminology by the Member States and other actors. Our organisation is partly funded by the European Commission’s Progress Program.
  1. Lack of progress in the implementation of Article 19 of the CRPD
ENIL welcomes the fact that both the European Union and the majority of Member States have now ratified the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities. This shows a commitment to improve the situation of people with disabilities in Europe, who remain the most excluded and marginalised group, and signals a shift away from the medical to the social model of disability.
However, despite the large number of ratifications, progress towards Independent Living remains inadequate. The Committee on the Rights of Persons with Disabilities (‘the Committee’), which oversees the implementation of the CRPD, has so far issued two Concluding Observations in relation to EU Member States. In reference to Hungary (CRPD/C/HUN/CO/1, 22 October 2012), the Committee expressed the following concerns:

End misuse of Independent Living terminology » ENIL – European Network on Independent Living

Heinrich Hütte fordert den Internationalen Tag des Papierkorbs | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren


Heinrich Hütte fordert den Internationalen Tag des Papierkorbs

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung empfiehlt der EU-Behindertenbeauftragte, fast alle Pressemitteilungen in den Mülleimer zu werfen.


Heinrich Hütte (Foto: Karl-Heinz Liebisch/pixelio.de)

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der alljährlich am 3. Dezember begangen wird, fordert Heinrich Hütte, Behindertenbeauftragter der European Union Of Physically Challenged Wisecrackers (EUPCW), alle Redakteure und Journalisten auf, nicht hektisch alle gesellschaftskritischen Menschenrechtskommentare, Forderungen und Wir-machen-alles-besser-künftig-Willensbekundungen zu veröffentlichen, die heute publik werden und an die sich morgen eh kein Schwein mehr erinnert.

Heinrich Hütte fordert den Internationalen Tag des Papierkorbs | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

2012-09-23

Freedom Drive - Termin für 2013 steht -- kobinet

22.09.2012 - 00:05

Freedom Drive - Termin für 2013 steht.

München (kobinet) Seit zehn Jahren treffen sich Menschen mit Behinderung aus ganz Europa alle zwei Jahre in Straßburg zum Freedom Drive. Dort werden in Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und in einem Demonstrationszug durch Straßburg die Forderungen nach dem Recht auf persönliche Assistenz und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgetragen.

Das Europäische Netzwerk der Selbstbestimmt Leben Bewegung ENIL (European Network of Independend Living) stellte jetzt den Termin für 2013 vor. Vom 9. bis zum 12. September 2013 bereitet ENIL zum zehnjährigen Jubiläum ein besonders umfangreiches Programm in Straßburg vor. (...)

Freedom Drive - Termin für 2013 steht -- kobinet

2012-09-05

Deutscher Bundestag: Im Bundestag notiert: UN-Behindertenrechtskonvention

 Bildwortmarke: Deutscher Bundestag

Im Bundestag notiert: UN-Behindertenrechtskonvention


Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage - 05.09.2012

Berlin: (hib/VER) Zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene“ hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (17/10563) an die Bundesregierung gerichtet. Die Fraktion will unter anderem wissen, wie die Regierung die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 – 2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ bewertet und welche Schlüsse sie daraus zieht. Darüber hinaus fragt die Fraktion, wie diese Strategie im Prozess der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werde.
Deutscher Bundestag: Im Bundestag notiert: UN-Behindertenrechtskonvention

2012-08-30

Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches


Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig

(Straßburg) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen des Artikels 8 des italienischen Staatsgesetzes zur künstlichen Befruchtung verurteilt. Der Eingriff in das seit 2004 geltende Gesetz erfolgte nach der Eingabe eines fruchtbaren Ehepaares, denen 2006 jedoch ein Kind mit Mukoviszidose geboren wurde, woraufhin sie erfuhren, gesunde Träger dieser Krankheit zu sein. Eine zweite Schwangerschaft endete mit der Tötung des ungeborenen Kindes, nachdem die Krankheit durch Pränataldiagnostik auch bei diesem Kind festgestellt worden war. Sie wollten jedoch weitere Kinder haben. In der Bundesrepublik Deutschland, in Großbritannien, Frankreich, Griechenland, Portugal oder den Niederlanden hätten sie im Labor in vitro Embryonen erzeugen, auf diese und andere Krankheiten überprüfen und dann ausgewählte Embryonen der Frau einsetzen lassen können. Das Staatsgesetz 40/2004 untersagt dies in Italien und erlaubt grundsätzlich nur unfruchtbaren Paaren den Zugang zur künstlichen Befruchtung. Die beiden brachten den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit der Begründung einer Diskriminierung, da das „Recht auf ein gesundes Kind“ ansonsten allgemein in Europa anerkannt sei (ausgenommen in Österreich und in der Schweiz).
Gestern verurteilte ein siebenköpfiger Senat des Gerichtshofs Italien zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000 Euro an das Ehepaar und die Anwaltsspesen von 2.500 Euro.Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches

2012-08-06

Olympische Spiele und Paralympics 2012 - Nützliche Informationen

Olympische Spiele und Paralympics 2012

Nützliche Informationen

London 2012 Olympic and Paralympic Games (Bild: European Commission) Tausende Sportfans sind zur Zeit in London. euDie Europäische Kommission hat Reisetipps für die Spiele in England zusammengefasst.

Um dabei eventuell entstehende Schwierigkeiten im Voraus zu vermeiden, hat die Europäische Kommission die Internet-Seite "London 2012 - Olymic and Paralympic Games" veröffentlicht (in englischer Sprache).
Zusätzliche Informationen sind ebenso auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Großbritannien verfügbar.
Darüber hinaus steht Ihnen ebenfalls das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zur Verfügung, sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten als Verbraucher haben oder Unterstützung bei der Regelung grenzüberschreitender Verbraucherstreitigkeiten wünschen.
Das Team des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich wünscht allen Athleten, Funktionären und Sportfans ein gelungenes und faires Sportfest.
Wien, 27.07.2012
Europakonsument (DE) Olympische Spiele und Paralympics 2012

2012-07-24

EU-Menschenrechtsgerichtshof: Kroatien wegen Misshandlung verurteilt

EU-Menschenrechtsgerichtshof Kroatien wegen Misshandlung verurteilt

zuletzt aktualisiert: 24.07.2012 - 17:33
Straßburg (RPO). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Kroatien wegen Misshandlung eines geistig und körperlich behinderten Mannes verurteilt. Die Behörden hätten den Mann nicht vor der Schikanierung durch sein gesellschaftliches Umfeld geschützt, urteilten die Straßburger Richter.
Damit habe das Land gegen das in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Misshandlungsverbot sowie gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens verstoßen. Der behinderte 35-jährige Mann und seine Mutter waren über drei Jahre hinweg in Zagreb von Kindern in der Nachbarschaft unter anderem durch Beschimpfungen, Schläge und Anspucken schikaniert worden.
Sohn und Mutter sind serbischer Herkunft. Laut medizinischen Gutachten habe die ständige Drangsalierung den Mann so verstört, dass er psychotherapeutisch behandelt werden musste. Zahlreiche Beschwerden der Mutter bei der Polizei, beim Sozialamt sowie beim Ombudsmann hätten unter Verweis auf das Alter der Nachbarskinder keine Konsequenzen gehabt, da diese nicht straffähig seien.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die über die ständige Schikanierung informierten Behörden dennoch effektive Maßnahmen hätten ergreifen müssen, um den behinderten Mann vor den Attacken der Kinder zu schützen. Die Richter sprachen dem Opfer und seiner Mutter 11.500 Euro Schmerzensgeld zu.
Quelle: KNA

EU-Menschenrechtsgerichtshof: Kroatien wegen Misshandlung verurteilt

2012-07-20

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Freigeschaltet am 20.07.2012 um 18:52 durch Thorsten Schmitt
Bild: knipseline / PIXELIO
Bild: knipseline / PIXELIO
Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die medikamentöse Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen zu schaffen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" F.A.Z. in ihrer Samstagsausgabe. (...)
Der Justizminister reagierte damit auf einen in dieser Woche öffentlich gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hatte entschieden, dass in einer geschlossenen Einrichtung betreute, psychisch kranke Patienten nicht gegen ihren Willen mit Psychopharmaka behandelt werden dürfen, auch wenn ihr Betreuer der Behandlung zugestimmt hat.
Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten


Keine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung

  
18. Juli 2012 | Familienrecht
Derzeit besteht keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung . Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug1 fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung. Deshalb darf der Betreuer derzeit auch im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung keine Zwangsbehandlung veranlassen.
www.rechtslupe.de



20.07.2012
Hartmannbund appelliert nach BGH-Urteil an den Gesetzgeber:

Behandlung von unter Betreuung stehenden Patienten muss dringend raus aus der rechtlichen Grauzone!

Die aktuell bekannt gemachten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Behandlung von unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten* werfen nach Überzeugung des Hartmannbundes – wie zuletzt beim sogenannten Kölner Beschneidungsurteil – ein Licht auf die rechtliche Grauzone, in der sich Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit tagtäglich befinden. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Klaus Reinhardt. Insbesondere das ärztliche Personal in klinischen Einrichtungen der Psychiatrie sei nun erheblich verunsichert. So müsse künftig die große Gruppe der unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten offensichtlich noch einmal gesondert in jede ärztliche Behandlungsmaßnahme einwilligen, obwohl schon eine richterliche Entscheidung über die Unterbringung in der Einrichtung vorliege.
Der Hartmannbund erneuerte vor diesem Hintergrund seine bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um das Patientenrechtegesetz erhobene Forderung, gesetzlich eindeutig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen unter Betreuung stehende Personen aufzuklären und zu behandelt sind. „Es muss für den behandelnden Arzt zweifelsfrei und praktikabel geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukommt“, sagte Reinhardt.

 

Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems

2006 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung, in der festgestellt wird, „dass sich Zwang ebenso wie Zwangsmedikation kontraproduktiv auswirkt” und dass „jegliche Form von Einweisung in stationäre Einrichtungen und Zwangsmedikation zeitlich befristet sein sowie nach Möglichkeit regelmäßig überprüft werden und mit Einverständnis der Patienten erfolgen sollte”. 
Das Parlament ist außerdem der Auffassung, dass „jegliche Einschränkung der persönlichen Freiheit zu vermeiden ist [...] insbesondere Fixierungen”.
(...)

Befragte Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen berichteten von überwiegend negativen Erfahrungen bei ihrer unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung. Auch wenn sich die jeweiligen Umstände solcher Zwangsmaßnahmen erheblich unterscheiden, waren Traumatisierung, Angst und Entwürdigung in Zusammenhang mit der unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung immer wiederkehrende Themen.
In Fällen, in denen die Aufnahme freiwillig erfolgte und die Betroffenen klare Wahlmöglichkeiten bezüglich ihrer Behandlung hatten und selbst entscheiden konnten, waren die Erfahrungen positiv.

(Factsheet) Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems/ deutsch (pdf)



Demonstration vor dem Stuttgarter Sozialministerium
Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg ruft für Dienstag, den 24.7.2012 zu einer Demonstration gegen die Politik von Sozialministerin Altpeter vor dem Neubau des Krankenhauses Emmendingen auf. Beginn ist um 14 Uhr.
(..)
Die Demonstration richtet sich gegen das Vorhaben von Frau Altpeter, einen Gesetzentwurf in den Baden-Württemberger Landtag einzubringen, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung legalisiert werden soll. Am 12. Oktober 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht § 8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg.
Der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg sind mehrere Fälle von Zwangsbehandlungen bekannt, die seither stattgefunden haben. Das Sozialministerium – die Kontrollbehörde für Psychiatrien in Baden-Württemberg – wurde darüber informiert, sah darin aber keinen Rechtsverstoß. (..)
www.meinungsverbrechen.de 


Starrsinn der Grün-Roten Landesregierung in Baden-Württemberg durch Nichts zu überbieten

Wie die Finanznachrichten und die Welt-Online  berichten,  hat  der  baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD)   den Bundestag aufgefordert, so schnell wie möglich wieder eine gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung von  Menschen mit Nervengiften  zu schaffen, um die menschenverachtende Praxis in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg weiter betreiben zu können.
Der Jurist übersieht  dabei,  dass im § 1901a BGB längst alles geregelt ist.  Danach hat der Betreuer den Willen des Patienten umzusetzen.
Auch in der  UN-Behindertenkonvention ist von  Assistenz die Rede und nicht von Bevormundung.

psychiatrienogo.wordpress.com

2012-07-19

Straßburg rügt deutsche Richter wegen Umgang mit Sterbehilfe | DasErste.de

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg rügt deutsche Richter wegen Umgang mit Sterbehilfe

Brisant | 19.07.2012 | 17:15 Uhr
Heute ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil gefallen, dass vielleicht noch wegweisend sein kann. Es geht um die wichtige Frage: ob es ein Recht auf Sterben gibt? Geklagt, hat ein Mann, dem die deutschen Behörden Sterbehilfe für seine schwerst behinderte Frau verweigert hatten. Heute hat das Gericht ihm zumindest teilweise recht gegeben. Wir zeigen wie das Urteil zu verstehen ist und warum das vieles in dieser wichtigen Frage verändern könnte.
Straßburg rügt deutsche Richter wegen Umgang mit Sterbehilfe | DasErste.de
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