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2013-12-31

Jetzt aber geht's los!? | kobinet-nachrichten


Jetzt aber geht's los!?

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Jahreswechsel 2013-14  Symbol analog eines Ortsausgangsschilde
Jahreswechsel 2013-14 Symbol analog eines Ortsausgangsschilde
© ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) In seinem Jahresrückblick konstatiert der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA), dass 2013 im Hinblick auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen erneut ein verlorenes Jahr war.
Jetzt aber geht's los!? | kobinet-nachrichten

2013-12-09

ForseA-Fragen noch nicht beantwortet | kobinet-nachrichten



ForseA-Fragen noch nicht beantwortet

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
ForseA-Logo
ForseA-Logo
© ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) Wie der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA) auf seiner Internetseite mitteilt, stellte er zu Wochenbeginn mehrere Fragen an die Koalitionäre in spe. Er bat um eine rasche Antwort, da er sehr viele essentielle Fragen nicht oder unzureichend durch die Koalitionsvereinbarung beantwortet sieht. "Ehe hier nicht eindeutig und im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Position bezogen wird, werden wir den SPD-Mitgliedern nicht empfehlen, den Stimmzettel mit einem "JA" abzusenden.
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ForseA-Fragen noch nicht beantwortet | kobinet-nachrichten

2012-12-16

Petition zur Durchsetzung des Willkürverbotes gestartet -- kobinet


16.12.2012 - 16:28

Petition zur Durchsetzung des Willkürverbotes gestartet.

Falkensee (kobinet) Klaus Gruner hat auf openpetition.de einen Aufruf zur Unterstützung einer Petition gestartet. Ziel ist es, den § 339 StGB – Rechtsbeugung zu ändern. Im Aufruf schreibt er unter anderem: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 GG Abs.1). Dieser Grundsatz gilt für die Verpflichtung zur Einhaltung aller Gesetze und für alle Bürger, unabhängig davon, ob sie privat handeln, als Politiker, in einer Führungsposition oder als Mitarbeiter im Staatsdienst, im Rechtssystem oder der Wirtschaft tätig sind oder sich freiwillig engagieren. Eine einschränkende Auslegung bei der Strafbarkeit darf nicht geduldet werden. Wer gegen Gesetze verstößt, muss sich immer dafür verantworten, egal auf welcher Seite des Gesetzes sie/er steht!“

Die kobinet-Nachrichten berichteten bereits von Versuchen beispielsweise des Bundesverbandes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, gegen Behördenvertreter, angefangen beim Landrat bis runter zur Sachbearbeiter, rechtlich vorzugehen. Gestern empfahl ForseA e.V. seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben, diese Petition zu unterstützen.
Petition zur Durchsetzung des Willkürverbotes gestartet -- kobinet

2012-12-03

Deutsche Sozialpolitik oder die etwas andere Springprozession -- kobinet

03.12.2012 - 14:30

Deutsche Sozialpolitik oder die etwas andere Springprozession.

Karlsruhe (kobinet) Unter diesen Titel hat der Bundesverband selbstbestimmter Assistenz ForseA e.V. seine Gedanken zum heutigen Welttag der Menschen mit Behinderung gestellt. Darin beklagt sich der Verband über den absoluten Stillstand in der Politik für behinderte Menschen.

Dabei stellt ForseA die Frage in den Raum, ob nicht Menschen ohne Behinderung, ohne Assistenzbedarf ihren "Wohlstand" auf dem Rücken behinderter Menschen leben.

Deutsche Sozialpolitik oder die etwas andere Springprozession -- kobinet

2012-11-10

Prüfliste für Arbeitgebermodell-Zielvereinbarungen veröffentlicht -- kobinet

10.11.2012 - 14:24

Prüfliste für Arbeitgebermodell-Zielvereinbarungen veröffentlicht.

Hollenbach (kobinet) Der Bundesverband ForseA teilt mit, dass er sämtliche Musterzielvereinbarungen zum Persönlichen Budget von seiner Homepage entfernt hat. Grund hierfür sei, dass man eigentlich noch keine durchgängig gute Zielvereinbarung gesehen habe. Als ein Beispiel nennt ForseA die Definition der Ziele. Es werden Leben in Tabellen gepresst, jeder weiß, dass das alles nicht so stimmen kann, dennoch widmet man sich seitens der Budgetgeber hingebungsvoll der Definition von Zielen. Solange das Hauptziel, die Behinderung hinter sich zu lassen, nicht verbindlich vereinbart werden kann, bezeichnet ForseA alles andere als Makulatur. 

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Prüfliste für Arbeitgebermodell-Zielvereinbarungen veröffentlicht -- kobinet

2012-10-24

Assistenzpflegebedarfsgesetz oder die Geschichte von Hase und Igel -- kobinet

22.10.2012 - 08:29

Assistenzpflegebedarfsgesetz oder die Geschichte von Hase und Igel.

Eine Betrachtung von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Berlin (kobinet) Am kommenden Mittwoch findet in Berlin eine Anhörung zum Assistenzpflegegesetz statt. Es werden Experten im Wesentlichen zu zwei Papieren befragt. Einerseits der Vorschlag der Koalition, nur die Kur für behinderte Arbeitgeber in das Gesetz aufzunehmen. Damit würde dem Ziel, der Forderung von ForseA e.V., ein weiterer Tippel-Schritt entgegengekommen. Auf der anderen Seite ein Antrag der LINKEN, der die volle Umsetzung der ForseA-Forderung zum Inhalt hat. Nun steht die Koalition vor einem Dilemma:

Assistenzpflegebedarfsgesetz oder die Geschichte von Hase und Igel -- kobinet

2012-08-07

Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. - Schreiben an Bundespräsident Joachim Gauck

Grafiklink: ForseA-Logo - Link nach Home 

Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


ForseA e.V., Hollenbach, Nelkenweg 5, D-74673 Mulfingen

per eMail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Bundespräsident
Joachim Gauck
Spreeweg 1
10557 Berlin



Diesen Brief schreibt Ihnen
Gerhard Bartz
Vorsitzender


Hollenbach, den 1. August 2012

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

mit Schreiben vom 19. April gratulierten wir Ihnen zu Ihrem Amt als neuer Präsident unseres Landes. Wir berichteten, dass die Bundesregierung nicht daran denkt, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention genannt, ernsthaft mit Leben zu erfüllen. Mit Schreiben vom 30.04.2012 (Geschäftszeichen 13-451 05-150-1/12) wurde dieser Brief von Frau Petra Maria Jung aus Ihrem Hause beantwortet. Angesichts der damaligen sicherlich hohen Anzahl der Gratulationen ein nachvollziehbares Vorgehen.
Nach einem Vierteljahr, in dem Sie tiefere Einsichten in das Wesen unserer sozialen Wirklichkeit gewinnen konnten, wenden wir uns nochmals hoffnungsvoll an Sie. Behindertenpolitisch leben wir seit Legislaturbeginn in einem Zustand der Stagnation. Am Anfang hatte die Regierung noch Scheinaktivitäten gezeigt, als sie an den Selbsthilfeverbänden vorbei beispielsweise einen "Nationalen Aktionsplan" erstellt hat. Nach verheerenden Kritiken aus den Reihen behinderter Menschen wurde auch dieses Thema öffentlich nicht weiter verfolgt.
Wir können uns nicht noch weiteren Stillstand leisten.
Behinderte Menschen in unserem Land haben große Hoffnungen in diese Konvention gesetzt. Bislang handelt nur die Rechtsprechung entsprechend. Diese interpretiert bestehende (von der Regierung nach wie vor als aktuell bezeichnete) Sozialgesetze im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Leider haben Menschen mit Behinderung überwiegend weder die Zeit noch das Geld, ihr Recht gerichtlich zu erstreiten. Denn erstens verstreicht deren oft knapp bemessene Lebenszeit und zweitens muss für eine anwaltschaftliche Vertretung viel Geld zusätzlich bezahlt werden. Recht ist in diesem Land für Arme mitunter unerschwinglich geworden.
Kostenträger – allen voran die Träger der Sozialhilfe – nutzen dies sehr oft schamlos aus. Dabei können sie sich noch dazu auf die Bundesregierung berufen, die sich der unverfälschten Umsetzung der Konvention nach wie vor verweigert. Viele Menschen werden daher beispielsweise immer noch von Amts wegen von Heimeinweisung bedroht, weil sie sich die rechtliche Gegenwehr nicht leisten können. Und wenn ein überörtlicher Sozialhilfeträger von der ersten Instanz zur Einhaltung bestehender Gesetze verurteilt wird, geht dieser eben in die nächste Instanz. Diese Verhandlungen können in der Regel nur dadurch für ihn gewonnen werden, wenn der behinderte Mensch aufgeben muss.

 Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sie haben in Ihrer Antrittsrede die Freiheit gepriesen. Diese Freiheit gilt für alle Menschen! Unsere Verfassungsrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt und auch nicht nach Belieben interpretiert werden. Von wenigen Ausnahmen (wie beispielsweise das SGB IX) hat sich auf dem Gebiet der Rechte behinderter Menschen in den letzten Jahrzehnten nicht sehr viel getan. Nach wie vor werden wir von Kostenträgern als lästige Bettler behandelt, die überzogene Forderungen stellen. Wir sind von der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung abgehängt. Nach wie vor müssen wir lesen, dass unsere Vorstellungen von einem Leben mitten in der Gemeinde "dem Steuerzahler" nicht zugemutet werden können.

Und nach wie vor wird nahezu die gesamte Eingliederungshilfe dafür ausgegeben, dass Menschen draußen vor der Stadt und möglichst noch hoch auf einem Berg in ein "Heim" ausgegliedert werden. Wie soll eine Gesellschaft Inklusion lernen, wenn selbst für Kinder Aussonderungseinrichtungen in Gestalt von Sonderkindergärten geschaffen werden, die nach wie vor amtlicherseits mit Menschen versorgt werden?
Im Vertrauen auf den Pragmatismus der Politik haben Kommunen und Wohlfahrtsindustrie Überkapazitäten geschaffen. Dies kann und darf nicht zum Nachteil der Menschen mit Behinderungen führen. Durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurden behinderte Menschen hierzulande in ihren Menschenrechten bestärkt. Wir lassen uns diese nicht ausreden oder abhandeln.
Wir erhoffen uns von Ihnen tatkräftige Unterstützung! Dass Sie fähig sind, auch außerhalb des politischen Mainstreams zu denken, haben Sie bereits unter Beweis gestellt. Lassen Sie behinderte Menschen daran partizipieren!
Als größter deutscher Verband der Behindertenselbsthilfe in Sachen Assistenz erhoffen wir von Ihnen eine positive und dezidierte Antwort. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
FORUM SELBSTBESTIMMTER ASSISTENZ BEHINDERTER MENSCHEN E.V.

2012_08_01_an_Bundespraesident.pdf (application/pdf-Objekt)

2012-06-11

Steuerverschwendung überschreitet Viertelmilliarde -- kobinet

10.06.2012 - 21:28

Steuerverschwendung überschreitet Viertelmilliarde.

Berlin (kobinet) Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. zählt auf seiner Homepage die Millionen, die unser Staat verschwendet, indem er Einkommen und Vermögen behinderter Menschen mit Assistenzbedarf überprüft. Die Zählung begann am 1. Dezember 2011, der Zähler überschreitet in ungefähr einer Stunde die 250.000.000 Euro. Diese Zahl wird nach wie vor vom Bundesarbeitsministerium vehement bestritten, ohne dass auf die Berechnungsweise eingegangen oder eine eigene Berechnung dagegen gehalten wird. Von mehreren anderen Seiten wurde ForseA signalisiert, dass diese Verschwendung lediglich der Abschreckung potentieller Antragsteller dient. ForseA beklagt, dass durch dieses massive Vorgehen behinderte Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Leben wesentlich beeinträchtigt werden. Beziehungen werden zerstört oder kommen erst gar nicht zustande. Berufliche Entwicklungen werden behindert. In einem Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe wird ForseA in dieser Ansicht unterstützt. Weitere Unterstützung kommt vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Dieser hat ein Buch "UN-Behindertenrechtskonvention mit rechtlichen Erläuterungen" veröffentlicht, in dem verschiedene Autoren ihre Ansicht zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen darlegen können. Der Autor Dr. Gehrken sieht in der Einkommens- und Vermögensanrechnung eine unzulässige Diskriminierung der behinderten Menschen. Zur Abwendung dieses Verstoßes gegen Artikel 28 Abs. 1 sowie Artikel 5 Abs. 2 der Konvention empfiehlt dieser den Sozialhilfeträgern, auf die Anrechnung dieser "zumutbaren" Eigenanteile vollständig zu verzichten. Dr. Corina Zolle von ForseA fasst zusammen: "Wie lange dauert es wohl noch, bis sich die Bundesregierung von der Annahme löst, sie müsste nichts mehr tun, alles wäre konventionsgerecht. Die Bundesregierung muss endlich aktiv werden. Es geht nicht, dass behinderte Bürgerinnen und Bürger durch diskriminierende Anwendung unangepasster, weil nicht aktualisierter Gesetze permanent um ihre Rechte gebracht werden." gba 
Steuerverschwendung überschreitet Viertelmilliarde -- kobinet

2012-06-09

Baden-Württemberg fördert Behinderteneinrichtungen mit 8,5 Mio. Euro -- kobinet

09.06.2012 - 14:59

Baden-Württemberg fördert Behinderteneinrichtungen mit 8,5 Mio. Euro.

Stuttgart (kobinet) Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) verkündet in einer Pressemitteilung: "Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben selbst bestimmen und gestalten können". Darin ist weiter zu lesen: Die Landesregierung will die Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit aller Kraft vorantreiben. Deshalb stellt das Land 2012 für das Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen Haushaltsmittel in Höhe von rund 8,5 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen 11 Mio. Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die in diesem Jahr ebenfalls für neue Projekte eingesetzt werden können. „Wir wollen Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, ihr Leben selbst bestimmen und gestalten zu können“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter in Stuttgart. "Hierzu gehörten Wahlmöglichkeiten unter alternativen Wohnangeboten."

In einer Stellungnahme hierzu verurteilt Dr. Klaus Mück, Landesbeauftragter von ForseA e.V. diesen massiven Mitteleinsatz. "Es ist frustrierend, dass die SPD im Bund ein tolles Positionspapier erstellt und sich in Baden-Württemberg wenig darum kümmert, dieses in die Praxis umzusetzen. Diese Förderung der stationären Aufbewahrung behinderter Menschen hält den Druck der Behörden aufrecht, Menschen mit Behinderung dahin abzuschieben. Dabei gilt auch im Ländle die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. "Niemand darf mehr verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben", ist dem Artikel 19 der Konvention zu entnehmen. Sobald sich dieses auch in Baden-Württemberg rumspricht, sind viele dieser Investitionen in den Sand gesetzt. Frau Altpeter ist dringend zu empfehlen, diese Konvention als das zu nehmen, was sie ist: uneingeschränkt gültiges deutsches Recht!" gba 

 Baden-Württemberg fördert Behinderteneinrichtungen mit 8,5 Mio. Euro -- kobinet

2012-06-03

BMAS zieht Zugbrücke hoch -- kobinet

03.06.2012 - 20:54

BMAS zieht Zugbrücke hoch.

Berlin (kobinet) Wie der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. auf seiner Homepage berichtet, erhielt er erfreuliche Post vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Dieser reagierte auf einen Besuch von ForseA-Vorstandsmitgliedern Ende April 2012. Diese erläuterten in einem ausführlichen Gespräch die Gründe für die Forderung nach Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung. Der Behindertenbeauftragte sagte zu, sich für einen Gesprächstermin mit kompetenter Stelle im Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS zu verwenden. kobinet-Redakteur Harald Reutershahn sprach mit dem ForseA-Vorstandsmitglied Harry Hieb, der die Kampagne zur Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung koordiniert. BMAS zieht Zugbrücke hoch -- kobinet

2012-05-30

BMAS verweigert sich sachlicher Auseinandersetzung -- kobinet

29.05.2012 - 19:15

BMAS verweigert sich sachlicher Auseinandersetzung.

Berlin (kobinet) Der Bundesverband ForseA ersuchte um einen Gesprächstermin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Hintergrund ist nach Mitteilung des Verbandes eine unbefriedigend weil einseitig verlaufende Diskussion in der Angelegenheit Steuerverschwendung durch permanente Einkommens- und Vermögensüberprüfungen. Diese brächten laut Statistischem Bundesverband gerade mal eine Ersparnis in Höhe von 12 Millionen Euro. Dafür entstehen jedoch Kosten in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro. Auf der seit dem 1.12.2011 auf der ForseA-Seite installierten Verschwendungs-"Uhr" nähert sich der Zähler mittlerweile der 240-Millionen-Euro-Marke.
BMAS verweigert sich sachlicher Auseinandersetzung -- kobinet

2012-03-25

ForseA - Gesetz zur Sozialen Teilhabe - Verschwendung von Steuergeldern

Unglaublich!
Der widerrechtlich eingezogene Einkommens- und Vermögensanteil behinderter Menschen mit Assistenzbedarf entspricht - bezogen auf die Gesamtaufwendungen - dem Verhältnis einer Zigarettenschachtel (12 Millionen €) zur Höhe des Kölner Doms (15 700 Millionen €). Um diese 12 Millionen jährlich einzusparen, um behinderte Menschen und ihre Angehörigen zu drangsalieren, um Familien von Menschen mit Behinderung zu zerstören oder zu verhindern (natürlich nicht mit Absicht, jedoch trotz Kenntnis der Umstände durch Untätigkeit billigend in Kauf genommen!), investiert unser Staat jährlich mindestens 500 Millionen Euro.ForseA - Gesetz zur Sozialen Teilhabe - Verschwendung von Steuergeldern
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