Zwangseinweisungen Für verrückt erklärt
In Deutschland müssen jährlich etwa 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie. Ihre Betreuer können deren Zurechnungsfähigkeit nur selten beurteilen.
Eva Erdinger meldete bei der Polizei den Verlust ihrer Brieftasche, als der Beamte überrascht von seinem Computer aufsah. Ihr Betreuer hätte einen Einlieferungsbeschluss in die psychiatrische Klinik erwirkt, sagte der Beamte. Begründung: Die 56-Jährige hätte im Streit einem Bekannten gedroht und stelle daher eine "Gefahr für sich und andere" dar. Sofort wurde die gelernte Erzieherin mit der Streife in die Erlanger Psychiatrie gebracht. Mehrfach war sie schon wegen einer schweren Depression freiwillig in der Klinik, aber nun galt ihr Wille nicht mehr. Zwar räumt sie ein, einen ehemaligen Freund beschimpft zu haben, aber "nur so, wie jeder einmal heftig streitet". Die zuständige Ärztin befand, sie müsse mindestens eine Woche unter Beobachtung bleiben und verabreichte ihr starke Neuroleptika wie Haldol. Ihren Betreuer hatte Eva Erdinger das letzte Mal vor zwei Jahren gesehen.
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen, schätzungsweise die Hälfte davon nach dem bundesweiten
Betreuungsrecht. Eine mittlere Kleinstadt landet so nahezu unbemerkt in den geschlossenen Abteilungen der Psychiatrien. Eine aktuelle Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt: Das Betreuungsrecht wird sehr unterschiedlich angewandt. So werden in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein 80 von 100.000 Bürgern jährlich gegen ihren Willen eingewiesen, in Thüringen sind es dagegen nur fünf von 100.000.
Denn das Gesetz ist schwammig: Nach
Paragraf 1906 im Bundesgesetzbuch kann ein betreuter Mensch zwangseingewiesen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet, oder erheblichen Schaden zufügt. Oder aber weil eine medizinische Untersuchung notwendig ist, deren Notwendigkeit er aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht erkennen kann. Welche Untersuchungen dies umfasst, führt das Gesetz nicht aus. In der Praxis aber ist die Frage nach dem Wohl und der Zurechnungsfähigkeit eines Menschen nur sehr schwer zu beantworten.
Auch die gesetzlich geschaffenen Hürden schrumpfen in der Praxis oft zu Durchwinkstationen. Das kontrollierende Amtsgericht stimmt nach der NRW-Statistik in rund 99 Prozent der Fälle umstandslos zu. Auch das Gutachten eines Sachverständigen muss eingeholt werden. Doch auch hier schützt das Gesetz den Betreuten nur unzureichend: "Häufig schreibt derselbe Arzt, der die Betreuung veranlasst hat, auch das notwendige Gutachten für die Zwangseinweisung. Und selbstverständlich bestärkt er darin seine vorherige Meinung. Das ist ein Unding", sagt Stefan Romberg von der FDP. Er sitzt im Düsseldorfer Landtag und ist einer der wenigen Psychiater in bundesdeutschen Parlamenten. Seit Jahren setzt er sich für die Rechte von psychisch Kranken ein.
Die Betreuung spielt bei Zwangseinweisungen eine immer größere Rolle. Das 1992 verabschiedete Betreuungsrecht löste die Entmündigung ab. Es werden inzwischen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland betreut, also rund jeder fünfzigste Volljährige.
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