"Gesellschaften für alle" schaffen
Frage: Wie beurteilen Sie den nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, der von der Bundesregierung beschlossen wurde?
Gaby Weigt: Das Bundeskabinett legt zwei Jahre nach Ratifizierung und vier Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention den ersten nationalen Aktionsplan vor – dieser Plan ist längst überfällig und bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Obwohl die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände in einem Konsultationsprozess in die Entstehung des Aktionsplans eingebunden waren, finden sich ihre vorgeschlagenen Maßnahmen kaum darin wider.
Zudem verbleiben die formulierten Visionen unverbunden mit den aufgeführten Maßnahmen. Die meisten Maßnahmen werden seit Jahren bereits durchgeführt. Es fehlen neue Aktivitäten und Programme.
Frage: Wo besteht Ihrer Meinung nach Nachbesserungsbedarf?
Weigt: Die Beteiligung der Zivilgesellschaft muss tatsächlich ernst genommen werden. Dies bedeutet, dass die in dem Konsultationsprozess erarbeiteten Visionen in den Aktionsplan aufgenommen und mit den zahlreichen konkret vorgeschlagenen Maßnahmen hinterlegt werden müssen. Gleichzeitig müssen Angaben zur Finanzierung gemacht und ein Monitoring der Umsetzung der Maßnahmen aufgenommen werden.
Frage: Die meisten Menschen mit Behinderung leben in den Entwicklungsländern. Wird dies in dem Plan genügend berücksichtigt?
Weigt: Die weiter oben kritisierten Punkte betreffen auch das Handlungsfeld Internationale Zusammenarbeit, in dem Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe zusammengefasst sind. Es ist allerdings als ein großer Erfolg zu werten, dass dieses Handlungsfeld überhaupt in den nationalen Aktionsplan aufgenommen worden ist. Die internationalen Aspekte sollten anfangs nicht als Handlungsfeld berücksichtigt werden. Nur aufgrund der starken Lobbyarbeit der VENRO-AG Behinderung und Entwicklung ist es gelungen, dieses Handlungsfeld gleichberechtigt mit den anderen Handlungsfeldern im Aktionsplan zu verankern.
Frage: Was sind die Ursachen für die hohe Zahl an behinderten Menschen in Entwicklungsländern?
Weigt: Armut, Kriege und Naturkatastrophen, mit wachsender Bedeutung die Folgen des Klimawandels, sind die hauptsächlichen Ursachen für Behinderungen in Entwicklungsländern. Nach Angaben der Weltbank haben 20 Prozent aller in extremer Armut lebenden Menschen Behinderungen. Kriege und Naturkatastrophen führen direkt zu einer Vielzahl von neuen Behinderungen, indirekt steigt ihre Zahl in den betroffenen Ländern, wenn sich auch die Armutssituation verschärft. In diesen Ländern sind die Versorgungsmöglichkeiten meistens nicht ausreichend, um Prävention und Behandlung zu gewährleisten, die dauerhafte Behinderungen vermeiden können.
Frage: Was benötigen die Menschen mit Behinderung in den armen Ländern am dringendsten?
Weigt: Menschen mit Behinderung in armen Ländern benötigen am dringendsten eine gleichberechtigte Beteiligung an allen Maßnahmen der Armutsbekämpfung. Sie sind überproportional stark von Armut betroffen, gehören aber mit zu den am meisten marginalisierten Gruppen, das heißt, dass sie zu wenig in Projekten und Programmen der Armutsbekämpfung berücksichtigt werden.
Menschen mit Behinderung gehören zu den hauptsächlichen Zielgruppen von Armutsbekämpfungsprogrammen. Daher ist es notwendig, dass ihre Inklusion zu einem selbstverständlichen Teil der Programme wird.
Parallel zu einer allgemeinen Einbeziehung in Entwicklungsprogramme und in humanitäre Interventionen müssen auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen durch eine Verstärkung von spezifischen Dienstleistungen berücksichtigt werden. Sowohl der Auf- beziehungsweise Ausbau von Infrastrukturen wie die Ausbildung von lokalem Fachpersonal sind notwendig, um bessere Chancen für ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Auch der Zugang zu den Dienstleitungen muss durch Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen garantiert werden.
Zudem benötigen Menschen mit Behinderung Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Rechte. Bisher haben 101 Länder, davon viele Entwicklungsländer, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert.
Die Umsetzung der UN-Konvention trägt einerseits zur Armutsminderung bei und beinhaltet andererseits die Gestaltung von „Gesellschaften für Alle“, die über das Thema Behinderung hinausgeht, sondern eine gleichberechtigte und würdevolle Teilhabe am Leben aller Menschen zum Ziel hat.
Frage: Welchen Beitrag muss die Bundesregierung dazu leisten?
Gesellschaft für Alle