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2013-06-03

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat zieht Bilanz - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Inklusionsbeirat zieht Bilanz

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 03.06.2013
Der Inklusionsbeirat hat mit der heutigen Konferenz ein Fazit seiner Arbeit 2010 bis 2013 gezogen. In seiner Rede würdigte der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, die Arbeit der Staatlichen Koordinierungsstelle, die seit 2008 beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelt ist: „Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt in ihrem Artikel 33 hohe Hürden für die innerstaatliche Durchführung und Überwachung dieses in Deutschland Gesetz gewordenen Übereinkommens. Die Koordinierungsstelle mit ihrem Inklusionsbeirat realisiert 1:1 die gestellten Anforderungen.“
Der Inklusionsbeirat und die ihm zuarbeitenden Fachausschüsse sind der Kern der Staatlichen Koordinierungsstelle. Hier werden Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden. Die Staatliche Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, dankte den Mitgliedern des Inklusionsbeirates und der Fachausschüsse für ihre Tätigkeit und lobte deren Beitrag bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: „Die UN-Behindertenrechtskonvention hat unser Denken über die Rolle behinderter Menschen in der Gesellschaft verändert. Inklusion, also echte Teilhabe, hat viele Adressaten und richtet sich nicht mehr nur - wie etwa die Integration - an Menschen mit Behinderungen. Inklusion bedeutet mehr: Alle Lebensbereiche werden so gestaltet, dass alle teilhaben können und alle davon profitieren. Bis Inklusion in der Gesellschaft verankert ist, liegt aber noch ein langer Weg vor uns.“
Die Ausgestaltung der Staatlichen Koordinierungsstelle ist europaweit einmalig und hat Vorbildcharakter. Der Auftrag der Staatlichen Koordinierungsstelle ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die öffentliche Bewusstseinsbildung. Die Koordinierungsstelle soll über die UN-Behindertenrechtskonvention und den zugrundeliegenden Inklusionsgedanken informieren.
Den Bericht der Staatlichen Koordinierungsstelle finden Sie hier:
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat zieht Bilanz - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-11-09

Pressemitteilungen - Koordinierungsstelle fordert besseren Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Koordinierungsstelle fordert besseren Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 09.11.2012
Die Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention hat in einem Positionspapier mehr Maßnahmen gefordert, um den Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen zu verbessern.
Frauen mit Behinderung sind sehr viel häufiger von Gewalt betroffen als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, daher ist es zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um sie besser vor Gewalt zu schützen, so die Staatliche Koordinierungsstelle. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet.
So hat die Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, die geschlechtergleiche Pflege zu verankern. Weiterhin fordert die Koordinierungsstelle vom Bundesministerium der Justiz, das Gewaltschutzgesetz dringend zu überarbeiten, da es die spezifische Lebenssituation von Frauen mit Behinderung oft nicht berücksichtigt. Die verpflichtende Einsetzung von Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe ist eine weitere Forderung der Koordinierungsstelle, dies könne im § 17 SGB I und in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) entsprechend ergänzt werden.
Ein Vorschlag, der sich insbesondere an die Kultusministerien der Länder richtet, ist die Gewährleistung des Zugangs zu geeigneten Informationen und Bildungsangeboten für Frauen und Mädchen mit unterschiedlichen Behinderungen. Dazu zählen Informationen und Bildungsangebote zum Schutz vor Gewalt, aber auch Informationen zu Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung.
Diese und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen hat die Koordinierungsstelle in einem Positionspapier zusammengefasst. Bundesministerien, Bundestagsausschüsse und weitere Institutionen haben das Papier erhalten und wurden gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen.
Positionspapier der Staatlichen Kordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK: Frauen und Mädchen mit Behinderung besser vor Gewalt schützen (PDF/313KB)

Pressemitteilungen - Koordinierungsstelle fordert besseren Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-09-19

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.09.2012
Die Inklusionsbeirat fordert die Streichung zweier Regelungen im Bundeswahlgesetz über das Wahlrecht für Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) will die anstehende Änderung des Wahlrechts für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zum Anlass nehmen, die Regelungen des §13 Nr.2 und Nr.3 Bundeswahlgesetz zu streichen. „Diese Regelungen sind aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der in Deutschland seit März 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr haltbar,“ so der Inklusionsbeirat in seinem Brief an den Bundestagspräsidenten.
Die Mitglieder des Inklusionsbeirats argumentieren, aufgrund der in Artikel 29 a UN-BRK ist das Recht auf politische Teilhabe an allgemeinen Wahlen präzisiert worden. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen heißt das: Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, sich aktiv und passiv an Wahlen „gleichberechtigt mit anderen“ zu beteiligen. Diskriminierungen egal welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der UN-BRK ausdrücklich untersagt (Artikel 5 UN-BRK).
Weiter heißt es in dem Brief: „Die UN-BRK zwingt uns daher, existierende Rechtsauslegungen internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen zu überdenken und bestehende Beschränkungen zugunsten von Inklusion und Partizipation behinderter Menschen aufzuheben.“
Die zu streichenden Vorschriften lauten im Einzelnen:

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2011-03-28

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Inklusionsbeirat

In­klu­si­ons­bei­rat

Den Kern der Arbeit der Koordinierungsstelle bilden der Inklusionsbeirat und die vier ihm zugeordneten Fachaussschüsse.
Den Kern der Arbeit der Koordinierungsstelle bilden der Inklusionsbeirat und die vier ihm zugeordneten Fachaussschüsse. Das Motto „Nichts über uns, ohne uns!“ der Verhandlungen zur Konvention in New York gilt dabei besonders für die Besetzung des Inklusionsbeirats: In ihm sind mehrheitlich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und ihre Verbände, bzw. Vereine auf Vorschlag des Deutschen Behindertenrats vertreten. Weitere Mitglieder sind der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, ein Vertreter des Focal Points, ein Mitglied auf Vorschlag der Landesbehindertenbeauftragten und ein Vertreter der Monitoring-Stelle mit Beobachterstatus.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Inklusionsbeirat

Inklusionslandkarte - Aufforderung zum Handeln -- kobinet

28.03.2011 - 19:24

Inklusionslandkarte - Aufforderung zum Handeln.

Berlin (kobinet) Die deutsche Landkarte der inklusiven Beispiele ist nach Ansicht der us-amerikanischen Behindertenrechtlerin Judith Heumann eine Aufforderung zum Handeln. Sie war Gast bei der Auftaktparty des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, mit der am vergangenen Freitag gefeiert wurde, dass die Landkarte mit ersten Beispielen ins Netz gestellt wurde.

Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe zitierte heute in einer Pressemitteilung die Beraterin für internationale Rechte behinderter Menschen im Außenministerium der USA mit den Worten: „Die Landkarte ist ein positives Zeichen für all diejenigen, die sich für Inklusion engagieren und eine Aufforderung zum Handeln für alle anderen."

Inklusionslandkarte - Aufforderung zum Handeln -- kobinet
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