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2014-02-25

Bundesverfassungsgericht soll sich mit Pflegemängeln in Deutschland befassen

Heimbewohner und Angehörige dürfen hoffen:

Pflege-Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht

15.01.2014
· Der Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey hat am 9. Januar 2014
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grund
dafür sind die seit Jahren bekannten "Verletzungen von Schutzpflichten
der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der
Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit".


Frey ist Mitglied der Gruppe "Forum-Pflege-Aktuell", die sich seit vielen
Jahren zusammen mit anderen für die Verbesserung der Situation
pflegebedürftiger Menschen in Heimen einsetzen. Den Anstoß zu der jetzt
eingereichten Verfassungsbeschwerde gab eine Ende letzten Jahres
veröffentlichte Dissertation von Dr. jur. Susanne Moritz mit dem Titel
"Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen", in
der sie zu dem Schluss kommt: "Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht
nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht
für alle potentiell künftig Betroffenen."

In seiner 21 Seiten starken Begründung der Verfassungsbeschwerde
führt der Münchner Anwalt viele Fälle von Menschenrechtsverletzungen
auf, die vom "Forum-Pflege-Aktuell" gesammelt bzw. an sie herangetragen
wurden. Er weist auch auf die bereits im August 2001 von ihm und seinen
Mitstreitern vor der UNO vorgebrachten Pflegemängel in Deutschland hin.
Als sie 2011 sich erneut vor der UNO über die Pflegemängel in
Deutschland beklagen, zeigt sich der Ausschuss "tief besorgt" und
"fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, unverzüglich Schritte zur
Verbesserung der Lage älterer Menschen in Pflegeheimen zu unternehmen"
(vgl. http://www.unesco.de/ua08-2012.html).
Passiert ist - trotz des von der alten Bundesregierung ausgerufenen
"Jahr der Pflege" - nicht besonders viel. Detailliert und Einzelfall
belegt führt Frey viele Missstände in Pflegeheimen auf, die seit Jahren
also auch der Bundesregierung bekannt sind.

Die Bremer
Selbsthilfe-Initiative "Heim-Mitwirkung", die sich ebenfalls seit vielen
Jahren für die Verbesserung der Rechte pflegebedürftiger Menschen und
ihre Angehörigen einsetzt, begrüßt ausdrücklich den aktuellen Vorstoß
aus München. Ihr Sprecher, Reinhard Leopold, ist Mitglied einer
Projektgruppe von Transparency Deutschland, die in einer Schwachstellenanalyse "Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreung" im letzten Jahr aufgezeigt hat. Leopold: "Es bleibt keine Zeit mehr zum Überlegen, es braucht keine neuen Studien und Image-Kampagnen, es ist an der Zeit zu handeln!"



Reinhard Leopold c/o SHG Angehörige u.
Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung
- Internet- und Öffentlichkeitsarbeit -
Rembertistraße 9
28203 Bremen

Tel.: 0421 / 33 65 91 20
Skype: Heim-Mitwirkung
eMail:   presse@heim-mitwirkung.de
Internet: www.heim-mitwirkung.de

"Heim-Mitwirkung.de"
Bremer Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Ehrenamtlichen, gegründet
Anfang 2006,
engagiert sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung. Ziel ist die
Verbesserung der Interessenvertretung insbesondere von Heim-Bewohnern sowie
von pflegenden und begleitenden Angehörigen.

Bundesverfassungsgericht soll sich mit Pflegemängeln in Deutschland befassen

2014-01-22

Kampf gegen Pflegenotstand geht weiter :: Homepage - Nachrichten - Politik - Politik :: Mittelbayerische Zeitung :: www.mittelbayerische.de

Kampf gegen Pflegenotstand geht weiter

Das Gutachten der Regensburger Juristin Susanne Moritz zeigt
Folgen: Der Sozialverband VdK und ein Münchner Anwalt legen
Verfassungsbeschwerde ein.

Im ersten Senat beim Bundesverfassungsgericht könnte entschieden werden, ob der Pflegenotstand gegen das Grundgesetz verstößt. Foto: dpa

Im ersten Senat beim Bundesverfassungsgericht könnte entschieden werden, ob der
Pflegenotstand gegen das Grundgesetz verstößt. Foto: dpa


Von Maria Gruber, MZ
Regensburg.
Die Regensburger Juristin Susanne Moritz hat den ersten Schritt getan –
auf einem Weg, an dessen Ende ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
stehen könnte. Ein Urteil, in dem die Regierung aufgefordert werden
könnte, das zu tun, was seit Jahren versäumt wird: Gesetze zu
verabschieden, die den Pflegenotstand beenden oder zumindest lindern.

Kampf gegen Pflegenotstand geht weiter :: Homepage - Nachrichten - Politik - Politik :: Mittelbayerische Zeitung :: www.mittelbayerische.de

2014-01-15

Verfassungsbeschwerde: Neue Hoffnung für Pflege-Opfer | Bayern

  • 14.01.14
Auftakt zu einer Revolution?

Neue Hoffnung für Pflege-Opfer

München - Es könnte der Auftakt zu einer Revolution sein: Ein Münchner Anwalt will den Staat zwingen, die Pflegebedürftigen besser zu schützen - und klagt deshalb in Karlsruhe.

Pflegeheim
© dpa
Fürsorglich: Ein Mitarbeiter eines Alten-und Pflegeheims hält die Hand einer Bewohnerin. Doch vielerorts gibt es in Heimen auch Missstände.

Der Text, den Alexander Frey über die Feiertage formuliert hat, ist 21 Seiten lang. Es ist eine Verfassungsbeschwerde, und an diesem Montag hat er sie in Karlsruhe eingereicht. Wenn es nach Frey geht, wird sie ein Erdbeben im deutschen Pflegesystem auslösen – nicht gleich, aber in naher Zukunft.
 Der Münchner Anwalt Frey, 67, will erreichen, dass der Staat die Pflegebedürftigen besser schützt. Er will, dass die Menschenwürde in keinem deutschen Heim mehr mit Füßen getreten wird. „Karlsruhe muss auf den Tisch hauen“, sagt er. „Das Gericht soll dem Gesetzgeber klarmachen, dass er deutlich mehr tun muss.“ Es geht nicht um kleine Schönheitsreparaturen, nicht um Einzelfälle. Es geht ums Pflegesystem als Ganzes.
Neue Hoffnung für Pflege-Opfer | Bayern

2014-01-11

Sozialverband VdK prüft weiterhin Verfassungsbeschwerde für eine bessere Pflege | epd

Sozialverband VdK prüft weiterhin Verfassungsbeschwerde für eine bessere Pflege
München (epd). Der Sozialverband VdK will bei einer Verfassungsbeschwerde zur Verbesserung der Pflege nicht locker lassen. Der Verband prüfe "weiterhin intensiv" die juristischen Möglichkeiten, in einem Musterverfahren Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Marscher am Donnerstag in einer Pressemitteilung des VdK-Bayern. Im Moment verfestige sich der Eindruck, dass eine Verfassungsbeschwerde "gute Chancen zur Durchführung" habe, sagte Mascher, die auch die bayerische VdK-Vorsitzende ist.
Sozialverband VdK prüft weiterhin Verfassungsbeschwerde für eine bessere Pflege | epd

2012-02-09

Behandelt wider Willen: Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig - SWR Fernsehen :: Zur Sache Baden-Württemberg! | SWR.de

Behandelt wider Willen Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig

aus der Sendung vom Donnerstag, 9.2. | 20.15 Uhr | SWR Fernsehen in Baden-Württemberg
Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - das gibt es nicht nur im Film, sondern auch im Psychiatrie-Alltag. Schätzungsweise 200.000 Menschen werden in Deutschland jedes Jahr zwangseingewiesen, viele davon werden auch gegen ihren Willen mit starken Psychopharmaka behandelt.
Wegen der schweren Nebenwirkungen solcher Medikamente verstößt eine Zwangsbehandlung gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2011 geurteilt und Teile des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz muss jetzt zügig überarbeitet werden, denn eine Zwangsbehandlung ist künftig nur noch sehr eingeschränkt zulässig. Eine Katastrophe für die Psychiatrie im Land, sagen Psychiater. Ein Hoffnungsschimmer, sagen Betroffene, die eine Zwangsbehandlung erlebt haben.

Behandelt wider Willen: Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig - SWR Fernsehen :: Zur Sache Baden-Württemberg! | SWR.de

Unter Unterbringung wird im Betreuungsrecht nur eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Maßnahme verstanden. Freiheitsentziehung liegt vor, wenn der Betreute:
wiki.btprax.de 

Psychisch-Kranken-Gesetz

 

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 12 - Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 14 - Freiheit und Sicherheit der Person

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 15 - Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 17 - Schutz der Unversehrtheit der Person

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