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2013-11-12

Dringender Reformbedarf? Die Diskussion über Zwangsunterbringungen in der Psychiatrie - Deutschlandfunk - Programmtipp - Länderzeit 13.11.2013 · 10:10 Uhr

Länderzeit  13.11.2013 · 10:10 Uhr
Der  Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug wurde engere Grenzen gesetzt.   (Bild: picture alliance / dpa Foto: Arne Dedert)  
Der Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug wurde engere Grenzen gesetzt. (Bild: picture alliance / dpa Foto: Arne Dedert)

Dringender Reformbedarf?

Die Diskussion über Zwangsunterbringungen in der Psychiatrie

Moderation: Judith Grümmer

Es ist ein alltäglicher Alptraum, der in vielen von uns Urängste weckt: weggesperrt, mit Medikamenten zwangsbehandelt, ans Bett fixiert. Über Tage, Monate, Jahre als "verrückt" begutachtet und in einer Psychiatrischen Klinik untergebracht. Gegen den eigenen Willen.

Für etwa 120.000 Menschen jährlich wird dieser Alptraum in Deutschland Realität, so die Schätzungen (...) Diskutieren Sie mit, rufen Sie kostenfrei an oder schreiben Sie uns: Tel: 00 800 4464 4464
E-Mail: laenderzeit@dradio.de
Deutschlandfunk - Programmtipp

2013-10-27

Protestaktion #isjairre: Ein Hashtag gibt psychisch Kranken eine Stimme | ZEIT ONLINE


Protestaktion #isjairre 

Ein Hashtag gibt psychisch Kranken eine Stimme

Unter #isjairre machen Menschen im Netz auf die Diskriminierung von seelisch Erkrankten aufmerksam. Eine wichtige Aktion, denn die Ablehnung von Betroffenen nimmt zu. von 
Protestaktion #isjairre: Ein Hashtag gibt psychisch Kranken eine Stimme | ZEIT ONLINE

2013-06-02

"Wertlos? - Alltagsdinge werden zur Kunst" - Neumarkt: Kunst wieder "daheim"


Kunst wieder "daheim"


Oberbürgermeister Thomas Thumann lässt sich das Kunstobjekt erläutern.
Foto: Zwick
NEUMARKT. Ein künstlerisches Röhren-Objekt ist wieder nach Neumarkt zurückgekehrt, nachdem es drei Jahre mit der Ausstellung "Zeige deine Wunde - Psychiatrieerfahrene stellen aus" durch Deutschland und die Schweiz gereist war.
Die Plexiglas-Röhren, gefüllt mit Alltagsdingen, die nicht mehr benutzt werden, waren im Jahr 2003 von Besuchern des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des angegliederten Tageszentrums unter der Anleitung des Künstlers Wolfgang Weinmann entstanden.
Der Titel "Wertlos? - Alltagsdinge werden zur Kunst" soll darauf hinweisen, dass das scheinbar Nutzlose einen neuen Wert bekommt, wenn es in einen anderen Zusammenhang gestellt wird, hieß es.
weiterlesen:
.Neumarkt: Kunst wieder "daheim"

2013-06-01

Literatur: „Handelt das Gedicht von Gott?“ - taz.de

  • 30.05.2013

Literatur

„Handelt das Gedicht von Gott?“

Die Zeitungsinitiative „Irrturm“ vereint Bilder, Gedichte und Geschichten von Menschen mit Psychiatrie- und Krisenerfahrungen – und das seit mittlerweile 25 Jahren 
von Simone Schnase

Literatur: „Handelt das Gedicht von Gott?“ - taz.de

Erfahrungsbericht: Misshandlung in der Psychiatrie - Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE)


Rundbrief
Brief an Dieter Naber
Ausgabe 1/2013

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Herr Prof. Dr. Dieter Naber
Universitäts Krankenhaus                                                                                                                         Ehrenvorsitzende
Eppendorf                                                                                                                                          Dorothea S. Buck-Zerchin
Martinistraße 52                                                                                                                                     Brummerskamp 4
20246 Hamburg                                                                                                                                      22457 Hamburg
                                                                                                                                                                       22.10.2012
Sehr geehrter Herr Professor Naber,
heute wende ich mich vertrauensvoll an Sie, weil mich die Zustände auf der geschlossenen Aufnahmestation unter Herrn Prof. Wiedemann schon lange beunruhigen. Dass dort sehr hoch zwangsmedikamentiert wird, ist bekannt. Im letzten und vorletzten Jahr traf es meine Freundin, Frau B. (73 Jahre alt). 1971 hatte sie zusammen mit ihrem Mann den „Aktionskreis 71“ (AK 71) - die wohl älteste Selbsthilfegruppe psychiatriebetroffener Menschen in der BRD - gegründet. Diese Gründung geschah damals noch zusammen mit Prof. Dörner und mit seinen Studentinnen der Tagesklinik.
Frau B. schrieb mir dazu:
„Ich bin Ende 2010 bis April 2011 in der geschlossenen Aufnahmestation im UKE gewesen. Ich bekam so hohe Dosierungen Fluanxol - die Höchstdosis - dass ich immer wieder hinfiel. Die Pfleger spotteten über mich, klagten über ihre kaputten Rücken und halfen mir nicht hoch, nur manchmal. Einmal rief ich laut um Hilfe. Da kam zufällig jemand aus einer anderen Abteilung und half mir auf.
Einmal knallte ich im Fall mit dem Kopf gegen die Heizung. Ich wurde ohnmächtig, wachte kurz auf und sah eine Menge Blut auf dem Boden. Dann verlor ich wieder mein Bewusstsein. Ich wachte in der Chirurgie des UKE wieder auf. Ein Pfleger sagte mir, dass ich eine schwere Rücken-Operation des im Fall zugezogenen Wirbelbruchs erlitt und mein Rücken total vernarbt sei. Danach konnte ich nur noch am Gehwagen gehen und schaffte es nicht, meine beiden Beine aufs Bett zu bekommen. Ein Pfleger dieser geschlossenen Station warf mich derart heftig aufs Bett, das ich mir nochmal einen Wirbelbruch zuzog und wieder operiert wurde.
Während meiner Zeit im UKE hatte ich keinen Ausgang, nicht einmal ins Café im Vorraum der Psychiatrie. Frische Kleidung konnte ich mir nicht holen und musste in meinem schmutzigen Zeug auch vor dem Richter erscheinen. Sodass der Richter in seine Beurteilung schrieb: „Ich sei verwahrlost“.
Die Pfleger und Schwestern waren meistens sehr unfreundlich. Psychotherapie und andere Gespräche bekam ich nicht. Man gab mir nur Medikamente oder Spritzen, durch die ich mein Gedächtnis vorübergehend verlor.
Zur Nachbehandlung der beiden Wirbelbrüche war ich im Elim-Krankenhaus in Eimsbüttel. Dort hat man die Narben auf dem Rücken behandelt.
Im September 2011 kam ich nach Hause mit der Auflage, eine ambulante Rehabilitation im Albertinen-Krankenhaus zu machen. Ich wurde vier Wochen lang hin- und wieder zurückgebracht. Es tat mir gut.
Ich ging am Gehwagen und kaufte selbst für mich ein. Einmal ging ich um den Block am Stock. Als ich vor der Haustür stand, bekam ich von hinten einen Stoß und fiel mit dem Gesicht auf die Steine. Nachbarn alarmierten den Notarztdienst, der mich auf die Notaufnahme des UKE brachte. Ich kam wieder nach Hause und machte die Musik ein bisschen laut, weil ich mich freute, wieder zu Hause zu sein. Nachbarn alarmierten die Polizei, und ich kam wieder in die geschlossene Aufnahme des UKE mit Beschluss und blieb dort bis April 2012. Danach kam ich nach Bargfeld-Stegen, ohne dass man mir die Begründung nannte.
Erst kam ich in ein Zweibett-Zimmer. Dann wurde ich in verschiedene Zimmer verlegt, zuletzt in ein Dreibett-Zimmer mit zwei Männern hinter Wandschirmen. Mit der Begründung, dass ich um 18.00 Uhr am Spätnachmittag mich noch nicht zur Nachtruhe ins Bett legen wollte, wurde ich mit Gewalt ausgezogen, aufs Bett geworfen und angeschnallt. Das dauerte etwa einen Monat lang. Als feststand dass ich verlegt werden sollte, wurden die Pfleger und Schwestern freundlicher. Ausgang hatte ich nicht, wie z.B. andere Patientinnen. Ich konnte nur im kleinen Garten mit dem Gehwagen spazieren gehen. Andere Gespräche, als die mit dem Arzt einmal wöchentlich, gab es nicht. Einmal war die Richterin mit meinem Betreuer da und sagte, der
Beschluß sei noch nicht aufgehoben. Dann hieß es, ich würde ins Herrenhaus „Eichenhof für 6 Wochen verlegt. Danach bin ich inzwischen wieder in meiner Wohnung. Da im Haus ein Aufzug ist, kann ich mit dem Gehwagen hinauffahren."

Auf meine Frage am Telefon: „Ob sie nach den beiden Wirbelbrüchen noch Schmerzen hätte?“ sagte sie: „Oft schwere Schmerzen. Und sie könne auch nur schwer gehen.“ Im Jahr zuvor war sie als Malerin noch nach Paris gefahren.
Sie erzählte, dass eine Ärztin im UKE ihr gesagt hätte: „Sie sind unheilbar krank und müssen Ihr Leben lang in der Psychiatrie bleiben.“ Ich frage: „Woher wissen Sie das?“ Sie antwortet: „Das habe ich in einem Buch gelesen.“
Da sie nach den beiden Wirbelbrüchen nicht mehr in die Öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen kann, sondern mit dem Taxi fahren muss und auch sonst mehr Hilfe braucht, ist eine Entschädigung notwendig.
Sehr geehrter Herr Professor Naber, eine solche Behandlung ist gewiss auch nach Ihrer Einschätzung nicht nur keine Hilfe, sondern auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 unvereinbar
weiterlesen:
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE). Homepage www.bpe-online.de

2013-04-22

Aufruf zum diesjährigen T4 Umzug zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin

Aufruf zum diesjährigen T4 Umzug zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin


Werner Fuss Zentrum




Schleswig-Holstein erstes Folterland in der BRD?
Aufruf zum T4 Umzug

Zum internationalen Day of Remembrance and Resistance 2013 treffen wir uns am 2. Mai zum 19. mal in der Tiergartenstr. 4 am Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939 - 1949. Nach dem Gedenken werden wir dieses Jahr protestierend zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin, In den Ministergärten 8 ziehen. Schleswig-Holstein versucht als erstes Bundesland, psychiatrische Zwangsbehandlung in einer Novelle des sog. PsychKG zu legalisieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht in 3 Beschlüssen drei entsprechende Landesgesetze genichtet hat, weil alle diese Gesetze seit Bestehen der Bundesrepublik mit der Verfassung unvereinbar, also illegal waren. Diese Nichtung wird verstärkt durch die Vereinten Nationen, deren Sonderberichterstatter über Folter, Juan E. Méndez,  in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, bzw. Folter erklärt hat. Er betonte:
"Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts."*
Entsprechend forderte er, dass
"alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."**
In Folge der Erklärung von Juan Méndez hat sich am 2. April 2013 das "Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie" (http://www.folter-abschaffen.de) gegründet. Es ist ein Bündnis von Organisationen, das die sofortige Nichtung aller Sondergesetze fordert, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Das immer und unbedingt gültige Folterverbot darf kein Gesetzgesetzgeber durch eine scheinlegale Gesetzgebung versuchen zu unterlaufen. Aber genau das hat sich der Kieler Landtag vorgenommen!
Am 20.3.2013 hat er in 1. Lesung sogar ohne Aussprache den Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung mit der Drucksachennummer 18/606 angenommen und in zwei Ausschüsse verwiesen, die am 10. und 18.4. dazu beraten haben. Alle Fraktionen des Kieler Landtags tun also so, als ob man über ein völkerrechtswidriges, also illegales Foltergesetz überhaupt beraten könne!

Zum T4 Umzug rufen auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
  Irren-Offensive  Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg  Werner-Fuß-Zentrum
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* Aus dem Bericht A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013, Abschnitt 82.: "The prohibition of torture is one of the few absolute and non-derogable human rights, a matter of jus cogens, a peremptory norm of customary international law."

** Seite 5 der Rede von Juan E. Méndez: "States should impose an absolute ban on all forced and non-consensual medical interventions against persons with disabilities, including the non-consensual administration of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for both long- and short- term application. The obligation to end forced psychiatric interventions based on grounds of disability is of immediate application and scarce financial resources cannot justify postponement of its implementation."

2013-01-09

Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
Geschäftsstelle
Wittener Str. 87, 44 789 Bochum
Tel: 0234 / 68 70 5552
Fax: 0234 / 640 51 03
Kontakt-info@bpe-online.de
www.bpe-online.de


Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?


Sehr geehrte Mitglieder der FDP,

neben ihrem Hauptschwerpunkt, dem Wirtschaftsliberalismus, hatte die FDP immer ein weiteres Alleinstellungsmerkmal – das besondere Augenmerk auf die Grund- und Abwehrrechte des Individuums gegenüber staatlicher Gewalt.
Der Eindruck, dass dies nur Show war, bewahrheitet sich in der Haltung wichtiger FDP-Politiker zur Frage der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie.

Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hatten der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie praktisch keinen Raum mehr gelassen. Seit Juli 2012 ist die Zwangsbehandlung in ganz Deutschland illegal.

Da jahrelang ein Fünftel aller Psychiatrie-Insass/inn/en gegen seinen Willen mit gefährlichen Psychopharmaka behandelt wurde, mindestens ein weiteres Fünftel nur mitmachte, weil es um die Möglichkeit der gewaltsamen Zuführung der Gifte wusste, heulten die Verbände der Psychiater und Betreuer angesichts der Bedrohung ihrer unumschränkten Macht laut auf.

Zunächst sah es so aus, als wolle die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die von der Psychiatrie gemachte Unterscheidung zwischen Mensch und Untermensch (= psychisch Kranker) nicht mitmachen.

Dem Focus sagte sie im August: „Das ist ein ganz sensibles Thema. Die Konsequenzen aus der Kehrtwendung des BGH“ würden derzeit „eingehend im Bundesjustizministerium geprüft“. „Dazu gehört, die Sicht aller Beteiligten einzubeziehen und abzuwägen, und dazu gehört, sehr sorgfältig
über eine Rechtsgrundlage nachzudenken, die dann hohen rechtstaatlichen Ansprüchen genügen müsste.“

Da dies nicht nach Tempo klang, ließen Psychiatrie und Pharmaindustrie ihre Verbindungen spielen. Nun redete Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf einmal so:
„Die derzeitige Situation kann für einen Teil der nach Betreuungsrecht untergebrachten bzw. unterzubringenden Betreuten schwerwiegende Folgen haben. Denn das Fehlen von Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger
medizinischer Maßnahmen kann dazu führen, dass ein Betroffener ohne eine solche Behandlung einen erheblichen Schaden nimmt. So kann beispielweise die aktuelle Krankheitsepisode für den Fall der Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen oder es kann eine bis dahin noch vermeidbar gewesene Chronifizierung der Erkrankung drohen. Für die Patienten kann die Nicht-Behandlung teilweise ein extremes Leiden bedeuten. Um derart schwerwiegende gesundheitliche Folgen für einen Teil der Betreuten zu vermeiden, besteht daher akuter, gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Sogar das reguläre Gesetzgebungsverfahren erscheint vor diesem Hintergrund als zu zeitaufwendig, weshalb die Bundesregierung die Regelung durch Anknüpfung an ein
anderes Verfahren nochmals beschleunigen will.“

Unser Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne reguläres Gesetzgebungsverfahren rasch einzuschränken – zwischen Menschen und Geisteskranken unterscheiden – Körperverletzung als Hilfe verkaufen – so etwas hätten wir von der NPD zum Thema Psychiatrie erwartet.
Dank des massiven Einspruchs der Opposition, hier vor allem der Linkspartei, kam es dann doch zu einer Geheimanhörung und einer halböffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss. Im Rahmen der halböffentlichen Anhörung wurde nach Drängen der Oppositionsparteien sogar eine Vertreterin der Psychiatrie-Erfahrenen als Expertin geladen.

Doch trotz
a) eindeutiger Ablehnung von Seiten der organisierten Psychiatrie-Erfahrenen
b) einem negativen Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker
c) massiver Bedenken des Deutschen Instituts für Menschenrechte
will die schwarz-gelbe Koalition an ihrem grundrechtswidrigen Gesetzentwurf, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise erfüllt, festhalten. Bereits am Do, 17. Januar soll die Zwangsbehandlung psychiatrisch Diagnostizierter in der 2./3. Lesung den Bundestag passieren.

weiterlesen:

 Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen? (pdf)

2012-10-21

Anforderungen an die alltägliche Umsetzung einer gesetzlichen Betreuung nach UN-Behindertenrechtskonvention - Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.

DGPPN-Symposium am 18.10.2012 in Berlin (Betreuungsrecht)

Ich habe mal Anforderungen an die alltägliche Umsetzung einer gesetzlichen
Betreuung nach UN-Behindertenrechtskonvention wie folgt zusammengefasst:

Das Betreuungsrecht muss eine ganz andere Bedeutung bekommen:
Betreuungsrecht bedeutet erst mal, dass Jeder das Recht auf eine Betreuung hat, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Jeder hat aber auch das Recht auf Verzicht, bzw. Verweigerung einer gesetzlichen
Betreuung.genau wie bei der Grundsicherung. Denn Grundsicherung wird auch
keinem auf gezwängt - im Gegenteil.
Jeder Betreuer muss einen Eignungstest durchlaufen, um bestimmte Voraussetzungen für solche verantwortungsvollen Aufgaben zu erfüllen. Sogar der Bundesverband der Berufsbetreuer hat sich mit Eignungskriterien bzw. Anforderungen für die Zulassung von Betreuern auseinander gesetzt.
Jeder Betreuer sollte eine Ausbildung mit anschließender Prüfung absolvieren
müssen.
Nur zertifizierte Personen mit abgeschlossener Prüfung dürfen gesetzliche
Betreuungen übernehmen - wie bei jedem anderen Beruf auch.
Es muss auch gesetzlich festgelegt werden, wie viele Betreute ein Betreuer betreuen
darf. (1 Betreuer = höchstens 30 Betreute)
Am Anfang der Betreuung muss es ein Vertragsgespräch mit folgenden
Zielvereinbarungen geben:
> Festlegung der Bedürfnisse des Betreuten
> Festlegung der Verpflichtungen beiderseits
> Festlegung von evtl. Zwangseinweisungen, Zwangsmaßnahmen und/oder
Medikationen oder sonstigen Behandlungen und medizinischen Eingriffen.
> Umsetzung einer Patientenverfügung
All diese Vereinbarungen müssen in einem Vertrag schriftlich festgehalten und von
beiden Seiten unterschrieben werden.
Dieser Vertrag kann in einer bestimmten Frist (Kündigungsfrist) geändert,
zurückgezogen, widerrufen oder gekündigt werden - wie bei einer
Patientenverfügung.
Zur Qualitätssicherung und Vorbeugung von Missbrauch muss eine unabhängige
Beschwerdestelle installiert werden, die nicht nur auf Beschwerden reagiert, sondern, wie bei Besuchskommissionen, Betreuer kontrolliert bzw. überprüft.
 Immer wieder wird von Seiten der Profis mit Extremfällen die ihr ganzes
Vermögen verschleudern oder ihr Leben aufs Spiel setzen und, und, und,
argumentiert, aber z.B.:
>Aktienkäufer, Spekulanten, Spielhallen- und Kasino-Besucher usw....dürfen auch ihr
Eigentum „verschleudern“. Also muss auch ein als psychisch krank Diagnostizierter
das Recht haben, mit z.B. 27 Handyverträgen sein Eigentum zu verschleudern.
> Autoraser leben auch selbst- und fremdgefährdend
> Drogenabhängige und sonstige Süchtige werden auch nicht gegen ihren Willen
behandelt oder eingesperrt.
In Härtefällen, wie bei Fremdgefährdung, gilt das Strafgesetzbuch.
Bei extrem akuter Selbstgefährdung wie Suizidgefahr gelten die PsychKGs der
Länder. Damit ist nicht die Zwangsbehandlung sondern die geschlossene
Unterbringung zur Gefahrenabwehr gemeint.
In diesem Zusammenhang, laut UN-BRK und den aktuellen Gerichtsurteilen ist eine
Abschaffung des § 1906 BGB dringend notwendig.
Ansonsten darf Betreuung nur eine Dienstleistung bzw. ein Angebot sein,
wie bei ambulanter Assistenz oder ein Anwalt mit Mandanten.

Laut UN-Behindertenrechtskonvention ist und bleibt jeder Mensch geschäftsfähig,
somit darf es den „Einwilligungsvorbehalt“ überhaupt nicht mehr geben.
Eine Aufgabe des Betreuers sollte es auch sein, die Rechte des Betreuten gegenüber
Ärzten und Klinken zu schützen. Somit muss der Betreuer den Betroffenen auch vor
psychiatrischer Gewalt schützen.
Psychiatrie darf seit der UN-Konvention nicht per Gesetz, sondern nur noch
vom Arzt mit Einvernehmen des Patienten verordnet werden !!!

Doris Steenken, Vorstandsmitglied im Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.


2013-04-19-btr.pdf (application/pdf Object)

2012-10-09

Gedenken an Psychiatrie-Tote | WAZ.de


Demonstration durch die...

Gedenken an Psychiatrie-Tote

02.10.2012 | 17:40 Uhr
Gedenken an Psychiatrie-Tote
Am Gedenktag der Psychiatrie-Toten demonstrierten Psychiatrie-Erfahrene in der Innenstadt.Foto: STEFAN AREND
 
Mitte. Andrea Stahl (35) kam aus Osnabrück angereist. Die Tour macht sie seit zwei Jahren an jedem 2. Oktober, um in Bochum an der Demonstration am Gedenktag der Psychiatrie-Toten teilzunehmen.
„Ich wurde auch gezwungen, Psychopharmaka einzunehmen. Die Folge: Herz- und Augenprobleme und massives Übergewicht.“ Die Osnabrückerin hat dann im Frühjahr 2010 die Medikamente auf Eigeninitiative abgesetzt, um zu überleben. „Seither geht’s mir wieder gut“, sagt sie.
In Bochum sitzt der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener. Mit der Demo quer durch die Innenstadt (vorab gab es einen Gottesdienst in der Pauluskirche) wollen die Mitglieder ihre zentralen Forderungen an die Öffentlichkeit tragen: „Niemand darf gezwungen werden, die Medikamente zu konsumieren, und die Patienten müssen aufgeklärt werden über die Nebenwirkungen und Folgen der Einnahme“, erklärt Matthias Seibt für den Landesverband. (...)
Gedenken an Psychiatrie-Tote | WAZ.de

2012-10-02

Psychiariereform angemahnt: Flexibilität statt Fixierung - taz.de


  • 26.09.2012

Psychiariereform angemahnt

Flexibilität statt Fixierung

Bremen braucht eine Psychiatriereform, sagen Koalitions- und Oppositionspolitiker - die Experten sowieso. Regional-Budgets sollen die Ambulantisierung erleichtern.von Henning Bleyl

"Bremen-Ost wird zur Verwahranstalt", sagt Patienten-Fürsprecher Detlef Tintelott.  Bild:  Jürgen Howaldt

Die UNO macht’s möglich: In Bremen gibt es, nach längerer Stagnation, wieder Bewegung in Sachen Psychiatrie. Im April beschloss die Bürgerschaft, die neue UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort durchzudeklinieren – mit erheblichen Folgen für den Psychiatrie-Bereich. Zwangsmedikationen würden jetzt kaum noch genehmigt, sagt Detlef Tintelott, selbst Psychiatrie-erfahren und nun offizieller „Patientenfürsprecher“ im Klinikum Ost. Auch „Fixierungen“, das Fesseln der Patienten ans Bett, seien deutlich seltener.
Weitere Struktur-Verbesserungen müssen angepackt werden – einig sind sich CDU und Koalition etwa in
Psychiariereform angemahnt: Flexibilität statt Fixierung - taz.de

2012-10-01

Endlich Rechtssicherheit - Eine Erklärung des Werner-Fuss-Zentrums und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener


Vor dem Landesparteitag der SPD 2012 in Wiesloch am 29.9.2012 protestierten verschiedene Verbände Psychiatrie-Erfahrener gegen die Politik von deren Sozialministerin Katrin Altpeter. Sie plant, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Baden-Württembergischen Landtag einzubringen, mit dem psychiatrische Zwangsbehandlung legalisiert werden soll. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Bis auf weiteres gibt es deshalb in der BRD keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung.

Mehr Informationen zum Thema:
Eine Übersicht und umfangreiche Dokumentation der Entscheidungen der obersten Gerichte, Stellungnahmen, Medienberichte, Gutachten, Denkschriften und Bilder hier: Zwangsbehandlung illegal
Ministerin Altpeter will "psychisch Kranke" diskriminieren!
Jetzt die gewaltfreie Psychiatrie schaffen und dem Terror nach innen ein Ende bereiten,…
Sozialministerin Katrin Altpeter duldet Menschrechtsverletzungen
Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg
Video: http://www.youtube.com/embed/7NAYGuYnL3g
http://www.meinungsverbrechen.de/?p=323

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Eine Erklärung des Werner-Fuss-Zentrums und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener:
Endlich Rechtssicherheit

Durch jeweils zwei Entscheidungen haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) 2012 Rechtssicherheit geschaffen.
Das BVerfG hat 63 Jahre dazu gebraucht, um festzustellen, dass es noch nie eine grundgesetzkonforme Regelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung gab. Das so lange nicht bemerkt zu haben, ist eine auch das Gericht selbst beschämende Feststellung, die gesichtswahrend verpackt werden musste.  Deshalb hat das BVerfG die theoretische Erwägung in seinen Beschluss vom 23.3.2011 geschrieben, dass bei Einwilligungsunfähigen noch die Möglichkeit bestünde, dass der Gesetzgeber zur Wiederherstellung der Einwilligungsfähigkeit unter Erfüllung praktisch unerfüllbarer Voraussetzungen Zwangsbehandlung legalisieren könne.

Das hat es entschieden, weil es wusste, das so eine Regelung schon allein deshalb gar nicht mehr möglich ist, weil das Patientenverfügungsgesetz seit 1.9.2009 explizit für Einwilligungsunfähige aller Krankheiten in allen Stadien – also alle Betroffenen, sei es mit schriftlicher Patientenverfügung oder ohne – alles geregelt hat. Jeder Versuch nun doch noch eine Gruppe von Einwilligungsunfähigen auszusortieren, die vermeintlichen oder tatsächlich „Psychisch Kranken“, und mit  irgendeiner Sondergesetzgebung Zwangsbehandlung zu legalisieren, wäre ein frontaler Angriff auf Wortlaut und Sinn des Patientenverfügungsgesetzes und den Gleichbehandlungsgrundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention.

Oder, um es charmanter für das Bundesverfassungsgericht zu sagen: Das BVerfG hat 2011 den Rechtsfortschritt umgesetzt, der sich im Patientenverfügungsgesetz 2009 endgültig niedergeschlagen hatte. Demzufolge kann seitdem nicht mehr unter dem Vorwand eines fremdbestimmten “Wohls” des Betroffenen dessen Wille gebrochen werden. Dieser Rechtsfortschritt im Gesetz hat gleichzeitig dem BVerfG die Chance eröffnet, gesichtswahrend vorzutäuschen, es könnte doch noch eine Möglichkeit der Legalisierung von Zwangsbehandlung geben, bzw. es hätte früher diese Möglichkeit gegeben, um nicht offenbaren zu müssen, dass es sich 63 Jahre lang zu einem Menschen- und Grundrecht verletzendem Unrecht blind gestellt hatte.

Der BGH konnte dann die Entscheidung des BVerfG nur noch nachvollziehen, wenn er sich nicht – was undenkbar ist – gegen das übergeordnete BVerfG hätte stellen wollen. Auch wenn das dem BGH sehr schwer gefallen sein muss, weil er seine vorherige Rechtsprechung offensichtlich revidieren musste. Seit der Veröffentlichung dieser Entscheidung am 17.7.2012 ist endlich Rechtssicherheit geschaffen worden – die psychiatrische Zwangsbehandlung ist illegal.
Und so muss es auch bleiben.

Dieser Rechtsfortschritt hat allerdings z.B . die Psychiatervereinigung DGPPN und den Deutschen Richterbund veranlasst, die gewonnene Rechtssicherheit zu einer angeblichen „Rechtsunsicherheit“ umzudeklarieren und diese Täuschung als Vorwand für die Forderung zu benutzen, dass die Gesetzgeber in Bund und Land neue Gesetze machen müssten. Unsere Perspektive ist hingegen, das Ende psychiatrischer Zwangsbehandlung zu einem  Einstieg zu einer gewaltfreien Psychiatrie gemäß Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln.
Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
Neu: Auch im Facebook: https://www.facebook.com/patverfue

Gedenktag der Psychiatrie-Toten 2.10.2012 Köln

 Gedenktag der Psychiatrie-Toten
Dienstag, der 2. Oktober 2012

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat den 2. Oktober im Jahr zum Gedenktag der Psychiatrie-Toten erklärt.
Aus diesem Grund rufen wir, der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-
Westfalen (LPE NRW) e.V., das Netzwerk Psychiatrie-Erfahrener Köln und Umgebung und der Selbsthilfeverein Phönix e.V. Solingen, auf zusammen zu kommen, um der Toten und Getöteten zu gedenken.
Wir gedenken an diesem Tag der durch oder in Folge psychiatrische(r) Behandlung
verstorbenen Menschen. Wenn die „Selbstgefährdung“ der Hauptgrund ist, sämtliche Bürgerrechte zu verlieren und zwangsweise in die Psychiatrie gebracht zu werden, wird die Frage erlaubt sein, warum gerade nach psychiatrischer Behandlung besonders viele Menschen Selbstmord begehen.
Auch die um 25 Jahre verkürzte Lebenserwartung dauerhaft psychiatrisch Behandelter wirft Fragen auf.
Sollte das Wohl der “psychisch Kranken” gar nicht Zweck der Psychiatrie sein?
In Bochum wird diesem Tag seit dem Jahr 2000 gedacht. Dort findet nach einem
Gottesdienst eine Demonstration mit Abschlusskundgebung statt.
Wir Psychiatrie-Erfahrenen aus Köln und Umgebung werden diesem Beispiel in diesem Jahr zum ersten Mal folgen.
Gedenktag der Psychiatrie-Toten 2.10.2012 Köln.pdf (application/pdf Object)

2012-09-19

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! | Nachrichten, die uns bewegen

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - 

Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!

Eingereicht von Blogredaktion am 18. Sep 2012 - 18:50 Uhr            
Bild 0 für Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!








Neue Rechtsprechung, bitte weitersagen!!!

Am 17.7. 2012 hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass auch psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht keinerlei rechtliche Grundlage hat, sondern illegal ist.
Wenn Ärzte trotzdem zwangsbehandeln sollten, also Sie zwingen Pillen zu schlucken, gar Spritzen verabreichen oder Ihnen Elektroschocks geben, dann kann und sollte dies als Körperverletzung zur Anzeige gebracht werden.

Da nun jede Rechtsunsicherheit beseitigt ist, hat auch die Staatsanwaltschaft keinen Ermessensspielraum mehr und muss ein Strafverfahren eröffnen, wenn die Anzeige richtig formuliert wurde. Eine von einem Rechtsanwalt ausgearbeitete Musteranzeige kann hier:

kostenlos heruntergeladen, dem persönlichen Fall angepasst, ausgedruckt und unterschrieben an jeder Polizeidienststelle abgegeben oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zugestellt werden.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratung
Quelle: Werner-Fuss-Zentrum

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! | Nachrichten, die uns bewegen

2012-08-30

Psychiatrie: Ans Bett fixierter Patient stirbt durch Feuer/Sexueller Missbrauch in Bezirksklinikum: Pfleger angeklagt

 04.07.2012 16:17

Ans Bett fixierter Patient stirbt durch Feuer

 

Zimmerbrand im Bezirksklinikum 
Ein Psychiatriepatient stirbt bei einem Feuer im Bezirksklinikum Mainkofen in Deggendorf in seinem verschlossenen Zimmer. Doch er kann es nicht gelegt haben. Der Mann war an seinem Bett fixiert. Der Fall gibt den Ermittlern Rätsel auf.
Ans Bett fixierter Patient stirbt durch Feuer



LANDESVERBAND BAYERN DER ANGEHÖRIGENPSYCHISCH KRANKER E.V.
Mitglied im Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
München, den 15. Juli 2012

Pressemitteilung
Tod eines fixierten Psychiatriepatienten in der Klinik Mainkofen

Mit großer Bestürzung nehmen wir den Tod eines Psychiatriepatienten im Bezirksklinikum Mainkofen zur Kenntnis. Der Patient war fixiert, das heißt er konnte sich nicht bewegen, Hilfe holen oder flüchten, als Feuer in seinem Zimmer ausbrach. Offenbar muss die pflegerische Aufsicht unzureichend gewesen sein.
Einen übererregten Menschen mit Bauchgurt und an Händen und Füßen ans Bett zu fixieren, und ihn dann allein ohne menschlichen Beistand liegen zu lassen, grenzt an Folter. Der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. schließt sich der Forderung des Bayerischen Landesverbandes Psychiatrieerfahrener e.V. an, Fixierungen wenn möglich zu vermeiden. (..)
LANDESVERBAND BAYERN DER ANGEHÖRIGEN PSYCHISCH KRANKER E.V.


Sexueller Missbrauch in Bezirksklinikum: Pfleger angeklagt

 31.07.2012


news.feed-reader.net/mainkofen




2012-08-29

ZfP Emmendingen: Ein Patient berichtet

August 2012

ZfP Emmendingen: Ein Patient berichtet

Radio Deyeckland 102.3 mhz
Herr K ist 33 Jahre alt und hat seit seiner Jugend schon einige Psychiatrie-Aufenthalte durchgemacht. Er möchte seine Geschichte öffentlich machen, denn sie ist bei weitem kein Einzelfall…

weiterlesen:
Meinungsverbrechen.de

2012-07-20

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Freigeschaltet am 20.07.2012 um 18:52 durch Thorsten Schmitt
Bild: knipseline / PIXELIO
Bild: knipseline / PIXELIO
Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die medikamentöse Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen zu schaffen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" F.A.Z. in ihrer Samstagsausgabe. (...)
Der Justizminister reagierte damit auf einen in dieser Woche öffentlich gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hatte entschieden, dass in einer geschlossenen Einrichtung betreute, psychisch kranke Patienten nicht gegen ihren Willen mit Psychopharmaka behandelt werden dürfen, auch wenn ihr Betreuer der Behandlung zugestimmt hat.
Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten


Keine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung

  
18. Juli 2012 | Familienrecht
Derzeit besteht keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung . Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug1 fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung. Deshalb darf der Betreuer derzeit auch im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung keine Zwangsbehandlung veranlassen.
www.rechtslupe.de



20.07.2012
Hartmannbund appelliert nach BGH-Urteil an den Gesetzgeber:

Behandlung von unter Betreuung stehenden Patienten muss dringend raus aus der rechtlichen Grauzone!

Die aktuell bekannt gemachten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Behandlung von unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten* werfen nach Überzeugung des Hartmannbundes – wie zuletzt beim sogenannten Kölner Beschneidungsurteil – ein Licht auf die rechtliche Grauzone, in der sich Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit tagtäglich befinden. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Klaus Reinhardt. Insbesondere das ärztliche Personal in klinischen Einrichtungen der Psychiatrie sei nun erheblich verunsichert. So müsse künftig die große Gruppe der unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten offensichtlich noch einmal gesondert in jede ärztliche Behandlungsmaßnahme einwilligen, obwohl schon eine richterliche Entscheidung über die Unterbringung in der Einrichtung vorliege.
Der Hartmannbund erneuerte vor diesem Hintergrund seine bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um das Patientenrechtegesetz erhobene Forderung, gesetzlich eindeutig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen unter Betreuung stehende Personen aufzuklären und zu behandelt sind. „Es muss für den behandelnden Arzt zweifelsfrei und praktikabel geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukommt“, sagte Reinhardt.

 

Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems

2006 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung, in der festgestellt wird, „dass sich Zwang ebenso wie Zwangsmedikation kontraproduktiv auswirkt” und dass „jegliche Form von Einweisung in stationäre Einrichtungen und Zwangsmedikation zeitlich befristet sein sowie nach Möglichkeit regelmäßig überprüft werden und mit Einverständnis der Patienten erfolgen sollte”. 
Das Parlament ist außerdem der Auffassung, dass „jegliche Einschränkung der persönlichen Freiheit zu vermeiden ist [...] insbesondere Fixierungen”.
(...)

Befragte Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen berichteten von überwiegend negativen Erfahrungen bei ihrer unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung. Auch wenn sich die jeweiligen Umstände solcher Zwangsmaßnahmen erheblich unterscheiden, waren Traumatisierung, Angst und Entwürdigung in Zusammenhang mit der unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung immer wiederkehrende Themen.
In Fällen, in denen die Aufnahme freiwillig erfolgte und die Betroffenen klare Wahlmöglichkeiten bezüglich ihrer Behandlung hatten und selbst entscheiden konnten, waren die Erfahrungen positiv.

(Factsheet) Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems/ deutsch (pdf)



Demonstration vor dem Stuttgarter Sozialministerium
Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg ruft für Dienstag, den 24.7.2012 zu einer Demonstration gegen die Politik von Sozialministerin Altpeter vor dem Neubau des Krankenhauses Emmendingen auf. Beginn ist um 14 Uhr.
(..)
Die Demonstration richtet sich gegen das Vorhaben von Frau Altpeter, einen Gesetzentwurf in den Baden-Württemberger Landtag einzubringen, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung legalisiert werden soll. Am 12. Oktober 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht § 8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg.
Der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg sind mehrere Fälle von Zwangsbehandlungen bekannt, die seither stattgefunden haben. Das Sozialministerium – die Kontrollbehörde für Psychiatrien in Baden-Württemberg – wurde darüber informiert, sah darin aber keinen Rechtsverstoß. (..)
www.meinungsverbrechen.de 


Starrsinn der Grün-Roten Landesregierung in Baden-Württemberg durch Nichts zu überbieten

Wie die Finanznachrichten und die Welt-Online  berichten,  hat  der  baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD)   den Bundestag aufgefordert, so schnell wie möglich wieder eine gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung von  Menschen mit Nervengiften  zu schaffen, um die menschenverachtende Praxis in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg weiter betreiben zu können.
Der Jurist übersieht  dabei,  dass im § 1901a BGB längst alles geregelt ist.  Danach hat der Betreuer den Willen des Patienten umzusetzen.
Auch in der  UN-Behindertenkonvention ist von  Assistenz die Rede und nicht von Bevormundung.

psychiatrienogo.wordpress.com

2012-06-27

Koo Koo – Sendung für echte Alternativen zur Psychiatrie

Koo Koo – Sendung für echte Alternativen zur Psychiatrie

Radio Deyeckland 102.3 mhz
Die Projektdokumentation “Auf der Suche nach dem Rosengarten” wurde der Öffentlichkeit vorgestellt und kann ab sofort über die Seite http://www.weglaufhaus.de/kongress bestellt werden.

Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter will informiert werden, wenn in Baden-Württembergs Psychiatrien trotz des Verfassungsgerichtsurteils noch Zwangsbehandlungen stattfinden. Wer von konkreten Fällen weiss, kann sich an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart wenden.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener im BPE ist an diesen Informationen interssiert.

Mehr Informationen zum Thema:
Auf der Suche nach dem Rosengarten: Echte Alternativen zur Psychiatrie umsetzen
https://sites.google.com/site/lagpebawue/kontakt
http://www.bpe-online.de

 
Meinungsverbrechen.de » Blog Archive » Koo Koo – Sendung für echte Alternativen zur Psychiatrie

2012-06-20

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg: Landespsychiatrietag in Stuttgart

Landespsychiatrietag in Stuttgart

16.06.2012Auf dem Landespsychiatrietag in Stuttgart erteilte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter der Vorstellung einer kompletten Dezentralisierung aller psychiatrischen Angebote eine klare Absage. Zwar sei der Trend zur Dezentralisierung der großen psychiatrischen Einrichtung unübersehbar und werde auch vom Land unterstützt. Einer vollständigen Auflösung größerer zentraler Einrichtungen zugunsten lokaler Versorgungssysteme werde sie aber nicht die Hand reichen. „Konzepte der Spezialisierung und der Gemeindepsychiatrie sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie können und müssen sich vielmehr sinnvoll ergänzen. Wir brauchen beides: dezentrale Einheiten zur Verbesserung gemeindepsychiatrischer Angebote, aber auch zentralere Einheiten einer bestimmten Größe“, so Ministerin Altpeter.
In zentraleren Einheiten könnten Therapieangebote vorgehalten werden, die sich in kleineren Einheiten betriebswirtschaftlich oft nicht rechneten. Die Ministerin nannte beispielhaft eine ausdifferenzierte Arbeitstherapie oder auch die Vielfalt kunst- und musiktherapeutischer Angebote. Auch könnten Teams mit vielfältiger multiprofessioneller Kompetenz Konzepte verwirklichen, die auf die Bedürfnisse verschiedener Patientengruppen besonders abgestimmt sind. Exemplarisch verwies die Ministerin hier auf Depressionsstationen oder Stationen für Menschen mit einer Borderline-Störung.
Außenstellen und dezentrale Hilfeangebote dagegen würden helfen, die psychiatrische Versorgung in der Fläche durch gemeindenahe voll- und teilstationäre Angebote zu verbessern.
Auf dem Landespsychiatrietag in Stuttgart machte Ministerin Altpeter deutlich, dass sich die psychiatrische Landschaft seit der Psychiatrie-Enquete vor über 35 Jahren grundlegend verändert habe – und mit ihr auch Rolle, Form und Qualität der psychiatrischen Krankenhäuser. Neben die früher oft als „Dinosaurier“ bezeichneten Großkrankenhäuser seien Abteilungspsychiatrien getreten, die durch ihre räumliche Nähe zur somatischen Medizin der Stigmatisierung psychisch Kranker entgegenwirkten und innerhalb eines gemeindepsychiatrischen Verbundsystems einen wichtigen Part im Zusammenspiel mit einer Vielzahl anderer Leistungsanbieter übernähmen.
Auch die Zentren für Psychiatrie hätten die Herausforderungen aus dem gewandelten Verständnis psychiatrischer Versorgung angenommen. Alle Zentren verfügten inzwischen über ein flexibles System voll- und teilstationärer sowie ambulanter Behandlung und auch das Netz vertraglich festgelegter Kooperationen durch gemeindepsychiatrische Verbünde werde zunehmend enger geknüpft.
Landespsychiatriegesetz
Die Gesundheitsministerin ging in ihrer Rede vor dem Landespsychiatrietag auch auf aktuelle Gesetzesvorhaben ein. Derzeit erarbeite eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Medizin, der Wissenschaft, der kommunalen Ebene und der Leistungsträger, aber auch der Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen Psychiatrie-Erfahrener, ein Eckpunktepapier als Grundlage für ein Landespsychiatriegesetz. „Erstmals werden in Baden-Württemberg durch ein Gesetz für psychisch kranke Menschen Hilfen und Schutzmaßnahmen zusammengeführt und gesetzlich geregelt werden.“
Sie mache sich stark für ein System der komplementären, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung, in dem die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Hilfesuchenden im Vordergrund stehen. Den Betroffenen müsse in jedem Krankheitsstadium die jeweils passende Hilfestellung angeboten werden, von der stationären Behandlung bis hin zur Behandlung zu Hause. „Unser Bestreben sollte es auch sein, ein System von psychosozialen Vorsorge- und Nach­sorgemaßnahmen zu entwickeln, das die Betroffenen zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft befähigt. Anordnungen von Schutzmaßnahmen, insbesondere Unterbringungen, sollen dabei möglichst vermieden werden“, so die Ministerin.
Die niederschwelligen Angebote der sozialpsychiatrischen Dienste stellten insbesondere für chronisch psychisch Kranke häufig die einzige Möglichkeit dar, wieder ein Leben in der Gemeinschaft führen zu können. Insbesondere durch die nachgehenden Hilfen, etwa durch Hausbesuche, werde den Betroffenen ein Weg eröffnet, eine möglichst selbständige, bei Bedarf beschützte Lebensführung in gewohnter Umgebung zu erhalten. Hinzu komme, dass Hemmschwellen und Stigmatisierungen durch die Inanspruchnahme von niederschwelligen Hilfeangeboten abgebaut würden.
Ministerin Altpeter wies auch darauf hin, dass die Regelungen zur Zwangsmedikation derzeit in einem transparenten Verfahren überarbeitet werden. Zu der Expertenanhörung am 14. Mai über die Eckpunkte der künftigen Regelung sei die gesamte Landespresse eingeladen worden. Auf der Basis dieser Anhörung würden jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Novellierung des Unterbringungsgesetzes geschaffen, die eine Zwangsmedikation unter den vom Bundesverfassungsgericht dargelegten engen und strengen Voraussetzungen ermöglichen werde.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg: Landespsychiatrietag in Stuttgart

2012-06-18

Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln. « Psychiatrie no go

Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln.

Mit seinem Urteil mit dem Az: 2 BvR 633/11 vom 11.10.11 hat das Bundesverfassungsgericht den § 8 Absatz 2 Satz 2 des Unterbringungsgesetzes Baden-Württemberg für nichtig erklärt. weil er gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Entscheidung hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.
Trotzdem liegen der Landesarbeitsgemeinschaft-Psychiatrie-Erfahrener-BW im BPE e.V. Berichte vor,  das in mehreren Zentren für Psychiatrie  in Baden-Württemberg weiter Menschen gegen deren erklärten Willen  Psychopharmaka  verabreicht werden.
Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln. « Psychiatrie no go

JuraHealth Congress 2012 – Statement: Martin Mayeres « Psychiatrie no go

JuraHealth Congress 2012 – Statement: Martin Mayeres

Martin Mayeres, Mitglied der Psychiatrie Erfahrenen NRW, äußert sich zu den Inhalten des JuraHealth Congress 2012 und fordert die Veröffentlichung der Todes-Statistiken in der Psychiatrie.

JuraHealth Congress 2012 – Statement: Martin Mayeres « Psychiatrie no go
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