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2013-10-21

Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen


10.10.2013

© DIMR

Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen

Die Monitoring-Stelle begrüßt den Bericht der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht "Legal capacity of persons with intellectual disabilities and persons with mental health problems" analysiert im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) internationale und nationale Standards zur Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung. Im Rahmen der Untersuchungen wurden auch Menschen mit Behinderungen befragt.

Auf Basis dieser vergleichenden Untersuchung (vertieft neun EU-Länder, darunter Deutschland) stellt die Europäische Grundrechteagentur klar heraus, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union flächendeckend Handlungsbedarf besteht, der allerdings graduell als sehr unterschiedlich bewertet werden muss.
Der Bericht betont, wie wichtig die Entwicklung von Modellen ist, die auf unterstützter Entscheidungsfindung beruhen und die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention grenzt sich systematisch von Entmündigung und Fremdbestimmung in Recht und Praxis ab. Der Ansatz der unterstützten Entscheidung (sogenanntes "supported-decision making") dagegen sollte systematisch verankert werden. Der jüngst veröffentlichte Sammelband "Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention" von Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, zeigt die Herausforderungen auf, vor denen Deutschland in praktischer und rechtlicher Hinsicht steht. Offene Fragen bestehen auch in Bezug auf das Recht der rechtlichen Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gerade der Unterstützungsansatz ist auch in Deutschland gesetzlich schwach verankert und in der vielfältigen Praxis unterentwickelt. Es gilt die Bedingungen zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen frei und gleich handeln können wie andere auch.

Unter rechtlicher Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, rechtsgültige Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Vertragsbeziehungen einzugehen. Die Rechts- und Handlungsfähigkeit ist besonders deshalb wichtig, weil sie alle Bereiche des Lebens betrifft, von der Wahl des Wohnortes über Eheschließung, die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags bis hin zur Abgabe einer Stimme bei Wahlen. In der UN-BRK wird die Rechts- und Handlungsfähigkeit unter Artikel 12 "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" erörtert.
(vai/hil)

mehr dazu:
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-08-17

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle zur UN-BRK fordert mehr Selbstbestimmung behinderter Menschen in rechtlichen Angelegenheiten - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung


16.08.2013

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle zur UN-BRK fordert mehr Selbstbestimmung behinderter Menschen in rechtlichen Angelegenheiten

Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat den Gesetzgeber aufgefordert, die deutsche Rechtslage und die Rechtspraxis hinsichtlich der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu überprüfen. "Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, Menschen mit Behinderungen auf ihren Wunsch hin beim Handeln und in der Vorbereitung der persönlichen Entscheidung zu unterstützen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung des Sammelbandes zu "Gleichheit vor dem Recht". Der Gesetzgeber habe die Verpflichtung, die rechtliche Selbstbestimmung behinderter Menschen durch geeignete Maßnahmen zu stärken, insbesondere Unterstützungsansätze offensiv zu fördern, die gleichzeitig vor Fremdbestimmung schützten. Damit gebe die UN-Behindertenrechtskonvention ein Modell der assistierten Handlungsfähigkeit in rechtlichen Angelegenheiten vor, das Betreuung und Soziale Arbeit praktisch vor sehr große Herausforderungen stelle.

"Vor allem Menschen mit geistiger oder psychosozialer Behinderung erfahren mehr Einschränkungen im rechtlichen Handeln als nicht behinderte Menschen", sagte Aichele. Als Beispiel nannte er die Stellvertretung im Betreuungsrecht. Da in der Praxis auch nach 20 Jahren immer noch in spezifischen Situationen stellvertretend für Menschen mit Behinderungen gehandelt werde, wo dies nicht erforderlich sei, müsse die Frage aufgeworfen werden, ob die rechtlichen Vorgaben hinreichend entwickelt seien, so Aichele. "Eine unzulässige Einschränkung der Selbstbestimmung durch Stellvertretung stellt ein Überbleibsel der Vormundschaft dar, die dringend überwunden werden muss", so Aichele.

Ein zweites Beispiel sei das Wahlrecht etwa nach dem Bundeswahlgesetz. Das deutsche Recht schließe "Vollbetreute" und in der forensischen Psychiatrie untergebrachte Menschen von der Bundestagswahl aus, was als menschenrechtliche Diskriminierung zu werten sei. Die gesetzlichen Ausschlüsse verstießen nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das Recht auf politische Partizipation und seien abzuschaffen.

Der vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebene Sammelband umfasst Autorenbeiträge, die das deutsche Recht, seine Begründungen und seine Praxis im Licht des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht) prüfen. Die Expertinnen und Experten blicken dabei auf menschenrechtssensible Bereiche, in denen die deutsche Rechtsordnung Menschen mit Behinderungen anders behandelt als nicht behinderte, und zeigen Handlungsbedarfe für Politik und Gesetzgebung auf.
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Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

16.08.2013

Dr. Valentin Aichele
© DIMR/
Amélie Losier

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung"

Interview mit Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung des Sammelbandes zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen: 
Die neue Publikation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) befasst sich mit der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Was muss man sich darunter vorstellen?
Aichele: Artikel 12 der UN-BRK verbrieft das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Dabei geht es um das eigene Handeln in rechtlichen Angelegenheiten und die Möglichkeit, für sein Handeln und die rechtlichen Folgen Verantwortung zu übernehmen. Entscheidend ist: die UN-BRK stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen – völlig unabhängig von Art und Grad der Beeinträchtigung – die Fähigkeit zum rechtlichen Handeln haben. Sie fordert insbesondere Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen beim rechtlichen Handeln in allen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen Zugang dazu zu verschaffen.

"Rechtliches Handeln" klingt abstrakt. Was ist darunter zu verstehen?

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"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung


2013-07-11

"Nicht wissen wollen, nicht wissen müssen" Götz Aly las am 13. Juni im Institut aus seinem aktuellen Buch zur "Euthanasie" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung


19.06.2013

v. l.: Götz Aly und
Valentin Aichele © DIMR/P. Balint

"Nicht wissen wollen, nicht wissen müssen"

Götz Aly las am 13. Juni im Institut aus seinem aktuellen Buch zur "Euthanasie"

Am 13. Juni las Götz Aly im Institut aus seinem neuen Buch "Die Belasteten: 'Euthanasie' 1939-1945. Eine Gesellschaftsgeschichte". Die Bibliothek hatte den Publizisten und Historiker eingeladen, um mit ihm über die Morde an psychisch Kranken und Menschen mit Behinderungen im Nationalsozialismus zu sprechen.

"Wir haben immer so Angst gehabt. Wir haben bissel was gehört, dass die SS die Leut’ ins Auto geschmissen hat. Wir waren schon lange gefasst, dass da mal irgendjemand kommt." So, wie eine Überlebende des katholischen Pflegeheims Taufkirchen bei München 1945 berichtete, hatte es sich in den Jahren davor in ganz Deutschland tausendfach abgespielt: Mit Bussen wurden psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen aus ihren Einrichtungen abgeholt, um sie angeblich zu "verlegen". Tatsächlich wurden sie in  Tötungsanstalten wie Grafeneck, Hadamar oder Hartheim in Gaskammern oder mit Giftspritzen und Medikamenten ermordet. Rund 200.000 Menschen fielen dem "Euthanasie"-Programm zum Opfer. Die überwiegende Mehrheit der Familien schwieg nach Kriegsende darüber. Man schämte sich, die Namen der getöteten Angehörigen zu nennen, und nur selten wurde nachgeforscht, was wirklich mit ihnen passiert war. Erst heute bröckelt das Tabu. Zu verdanken ist das auch Götz Aly und seinem Buch, das dieses Frühjahr erschienen ist. Die Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte hatte Götz Aly am 13. Juni zu einer Lesung eingeladen, um mit ihm über dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte zu sprechen.

Zu Beginn des Abends unterstrich Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle am Institut, dass es wichtig sei, sich immer wieder der Verbrechen im Nationalsozialismus zu erinnern. Die Aufarbeitung des „Euthanasie“-Programms sei zentral, um das gesamte mörderische System des Nationalsozialismus zu verstehen, so Aichele zu dem rund 70-köpfigen Publikum. „Deshalb ist es wichtig, historische Sachverhalte zu beleuchten und auch immer wieder den Umgang mit Geschichte zu hinterfragen."
 Audio-Mitschnitt der Lesung

Götz Aly: "Die Belasteten: 'Euthanasie' 1939-1945. Eine Gesellschaftsgeschichte".
S. Fischer Verlag, 2013. ISBN 978-3100004291

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Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-06-25

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung - Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/templates/img/logo.png

25.06.2013

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

Am 1. Februar 2013 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz, einen Bericht über Missbrauch in Gesundheitseinrichtungen. Der Bericht, der bislang nur in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen veröffentlicht worden war, liegt nun erstmals in deutscher Übersetzung vor. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht den Bericht mit einer Vorbemerkung im Wortlaut.
Der Sonderberichterstatter spricht sich für ein absolutes Verbot von jeglichen Zwangsmaßnahmen aus und empfiehlt den Staaten entsprechende gesetzliche Änderungen. Die Darstellung des UN-Sonderberichterstatters ist wegen der strengen menschenrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische Versorgung in Einrichtungen für die aktuelle Diskussion in Deutschland zu Psychiatrie und Maßregelvollzug von großer Bedeutung und hoher Aktualität. Diese Position unterstreicht gegenüber allen Akteuren das Erfordernis, die psychiatrische Versorgung in Deutschland konsequent am Ziel der Freiwilligkeit auszurichten und eine darauf verpflichtete Psychiatriereform voranzutreiben. (vai)



Information der Monitoring-Stelle anlässlich der deutschen Übersetzung des Berichts des Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Mendéz
Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform (16.01.2013)



Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung: UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

2013-06-05

Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Innenausschuss (Anhörung) - 03.06.2013

Berlin: (hib/STO) Vorstöße der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten“ beziehungsweise „zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ stoßen bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde am Montag bei einer Sachverständigenanhörung deutlich. Während die Mehrheit der Experten dabei für eine Streichung von Gesetzesregelungen zum Ausschluss vom Wahlrecht plädierten, empfahl eine Minderheit der Sachverständigen, vor einem etwaigen Handeln des Gesetzgebers den Abschluss einer „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ abzuwarten. Wie die Grünen-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/12068) schreibt, sind nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz „all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist“. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Ausschlusstatbestände seien nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen und stünden „im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei. Sie sollen daher nach dem Willen der Grünen-Abgeordneten gestrichen werden.
Ebenso argumentiert die SPD-Fraktion, die in einem Antrag (17/12380) von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs fordert, der ausschließt, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist. Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf zur Änderung der beiden genannten Wahlgesetze mit dem Inhalt vorlegen, dass durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der Kandidaten auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und Bewerbern „und somit die Stimmabgabe erleichtert wird“.
In der Anhörung sagte Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die zwei Ausschlüsse vom Wahlrecht seien mit den bürgerlichen Menschenrechten nicht zu vereinbaren, „weil sie mehrheitlich Menschen mit Behinderungen treffen und damit eine menschenrechtliche Diskriminierung vorliegt, die unsere Rechtsordnung nicht länger tolerieren darf“.
Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität warb dafür, die entsprechenden Paragraphen „vollständig zu streichen“. Sie entsprächen „in keiner Weise mehr“ den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Feststellung der Betreuung erfolge von den Richtern ohne Rücksicht auf die Frage der Wahlmündigkeit. Eine Entscheidung, die nichts mit dem Wahlrecht zu tun habe, aber einen Ausschluss vom Wahlrecht zur Folge habe, sei eines Rechtsstaates unwürdig.
Gregor Rüberg vom Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund betonte, zu keinem Zeitpunkt des Betreuungsverfahrens werde geprüft, ob die Wahlfähigkeit vorliegt. Er halte eine Streichung der Vorschrift zum Wahlrechtsausschluss von Betreuten „für absolut erforderlich“, weil diese Regelung zu viele Menschen betreffe.
Bernd Schulte, wissenschaftlicher Referent in München, nannte die Argumente für eine ersatzlose Abschaffung der Vorschriften über den Wahlrechtsausschluss „erdrückend“. Er halte ein möglichst rasches gesetzgeberisches Handeln für geboten.
Professor Heinrich Lang von der Universität Greifswald plädierte dagegen dafür, die beiden Regelungen jetzt nicht zu streichen. Man solle lieber „abwarten, was die Forschung zu dem Thema bringt“, fügte Lang hinzu und verwies darauf, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Forschungsvorhaben ausgeschrieben habe. Dann solle man erneut über das Thema diskutieren.
Professor Gerd Strohmeier von der Technischen Universität Chemnitz sagte, das Wahlrecht sei ein „äußerst sensibles Feld“ und der Ausschluss vom Wahlrecht sei „möglicherweise der sensibelste Teil dieses Feldes“. Er bedürfe einer Regelung, die auf einer soliden Datenbasis basiere, die gegenwärtig noch nicht vorliege. „Erst wenn die Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vorliegt, werden wir sachlich und fundiert über eventuell notwendige Reformen diskutieren können“, unterstrich Strohmeier.
Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten

2013-03-28

UN-Behindertenrechtskonvention - Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen (DIMR)

UN-Behindertenrechtskonvention - Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 25. März 2013
Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen: 6 Bundesländer noch ohne Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK

Berlin - Anlässlich des 4. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März würdigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Anstrengungen von Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention. "Die bis heute geleisteten Anstrengungen in Bund und Ländern sowie die Bemühungen von nichtstaatlichen Akteuren, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Politik und Verwaltung zu verankern, sind positiv zu würdigen", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Mittlerweile gebe es auf Bundesebene und in zehn Bundesländern Aktions- und Maßnahmenpläne.
Zugleich kritisiert Aichele, dass sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein) bisher keine Umsetzungsstrategie in Kraft gesetzt hätten. Das sei ein echtes Manko. "Für die Umsetzung der Konvention ist es entscheidend, welche konkreten Verbesserungen sich für die Menschen vor Ort ergeben", mahnt Aichele. Hier seien in den letzten vier Jahren große Probleme beispielsweise in den Bereichen inklusive Bildung, Schutz vor Gewalt, politische Mitwirkung, Barrierefreiheit, gesundheitliche Versorgung erkennbar geworden. "Ohne ein ambitioniertes planerisches und koordiniertes Vorgehen der Regierungen in Bund und Ländern sowie die Koordination der beiden Ebenen ist eine erfolgreiche Umsetzung der Konvention kaum vorstellbar", resümiert Aichele.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Übersicht der Monitoring-Stelle:
Stand Aktionspläne/Maßnahmenpläne in Bund und Ländern (März 2013)
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/monitoring.html
*
Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de

SCHATTENBLICK - MELDUNG/063: UN-Behindertenrechtskonvention - Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen (DIMR)

2013-01-16

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf. - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

16.01.2013

 

Pressemitteilung:  

Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.

"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.

"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-01-09

Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
Geschäftsstelle
Wittener Str. 87, 44 789 Bochum
Tel: 0234 / 68 70 5552
Fax: 0234 / 640 51 03
Kontakt-info@bpe-online.de
www.bpe-online.de


Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?


Sehr geehrte Mitglieder der FDP,

neben ihrem Hauptschwerpunkt, dem Wirtschaftsliberalismus, hatte die FDP immer ein weiteres Alleinstellungsmerkmal – das besondere Augenmerk auf die Grund- und Abwehrrechte des Individuums gegenüber staatlicher Gewalt.
Der Eindruck, dass dies nur Show war, bewahrheitet sich in der Haltung wichtiger FDP-Politiker zur Frage der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie.

Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hatten der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie praktisch keinen Raum mehr gelassen. Seit Juli 2012 ist die Zwangsbehandlung in ganz Deutschland illegal.

Da jahrelang ein Fünftel aller Psychiatrie-Insass/inn/en gegen seinen Willen mit gefährlichen Psychopharmaka behandelt wurde, mindestens ein weiteres Fünftel nur mitmachte, weil es um die Möglichkeit der gewaltsamen Zuführung der Gifte wusste, heulten die Verbände der Psychiater und Betreuer angesichts der Bedrohung ihrer unumschränkten Macht laut auf.

Zunächst sah es so aus, als wolle die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die von der Psychiatrie gemachte Unterscheidung zwischen Mensch und Untermensch (= psychisch Kranker) nicht mitmachen.

Dem Focus sagte sie im August: „Das ist ein ganz sensibles Thema. Die Konsequenzen aus der Kehrtwendung des BGH“ würden derzeit „eingehend im Bundesjustizministerium geprüft“. „Dazu gehört, die Sicht aller Beteiligten einzubeziehen und abzuwägen, und dazu gehört, sehr sorgfältig
über eine Rechtsgrundlage nachzudenken, die dann hohen rechtstaatlichen Ansprüchen genügen müsste.“

Da dies nicht nach Tempo klang, ließen Psychiatrie und Pharmaindustrie ihre Verbindungen spielen. Nun redete Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf einmal so:
„Die derzeitige Situation kann für einen Teil der nach Betreuungsrecht untergebrachten bzw. unterzubringenden Betreuten schwerwiegende Folgen haben. Denn das Fehlen von Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger
medizinischer Maßnahmen kann dazu führen, dass ein Betroffener ohne eine solche Behandlung einen erheblichen Schaden nimmt. So kann beispielweise die aktuelle Krankheitsepisode für den Fall der Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen oder es kann eine bis dahin noch vermeidbar gewesene Chronifizierung der Erkrankung drohen. Für die Patienten kann die Nicht-Behandlung teilweise ein extremes Leiden bedeuten. Um derart schwerwiegende gesundheitliche Folgen für einen Teil der Betreuten zu vermeiden, besteht daher akuter, gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Sogar das reguläre Gesetzgebungsverfahren erscheint vor diesem Hintergrund als zu zeitaufwendig, weshalb die Bundesregierung die Regelung durch Anknüpfung an ein
anderes Verfahren nochmals beschleunigen will.“

Unser Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne reguläres Gesetzgebungsverfahren rasch einzuschränken – zwischen Menschen und Geisteskranken unterscheiden – Körperverletzung als Hilfe verkaufen – so etwas hätten wir von der NPD zum Thema Psychiatrie erwartet.
Dank des massiven Einspruchs der Opposition, hier vor allem der Linkspartei, kam es dann doch zu einer Geheimanhörung und einer halböffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss. Im Rahmen der halböffentlichen Anhörung wurde nach Drängen der Oppositionsparteien sogar eine Vertreterin der Psychiatrie-Erfahrenen als Expertin geladen.

Doch trotz
a) eindeutiger Ablehnung von Seiten der organisierten Psychiatrie-Erfahrenen
b) einem negativen Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker
c) massiver Bedenken des Deutschen Instituts für Menschenrechte
will die schwarz-gelbe Koalition an ihrem grundrechtswidrigen Gesetzentwurf, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise erfüllt, festhalten. Bereits am Do, 17. Januar soll die Zwangsbehandlung psychiatrisch Diagnostizierter in der 2./3. Lesung den Bundestag passieren.

weiterlesen:

 Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen? (pdf)

2012-09-12

Deutsches Institut für Menschenrechte - Berliner Menschenrechtstag 2012

Berliner Menschenrechtstag 2012

"Selbstverständlich miteinander?! Deutschland auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft"

Am 27. September 2012 lädt das Deutsche Institut für Menschenrechte zum ersten Berliner Menschenrechtstag ein. Das Motto lautet: "Selbstverständlich miteinander?! Deutschland auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft". An diesem Tag möchten wir mit Ihnen verschiedene Facetten einer inklusiven Gesellschaft diskursiv beleuchten und ausloten, wie das menschenrechtliche Prinzip Inklusion nicht nur für den Bereich Behinderung, sondern auch für die Bereiche Armut, Migration, Bildung, sexuelle Orientierung oder Identität etc. Wirksamkeit erlangen kann. Das Deutsche Institut für Menschenrechte möchte mit diesem Tag die menschenrechtliche Debatte zum Thema Inklusion anstoßen.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Berliner Menschenrechtstag 2012

"Die sogenannten Sondereinrichtungen müssen abgeschafft werden" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

News

03.09.2012

Josef Ströbl
© Mensch zuerst

"Die sogenannten Sondereinrichtungen müssen abgeschafft werden"

Am 27. September lädt das Institut zum ersten Berliner Menschenrechtstag ein. Das Motto lautet: "Selbstverständlich miteinander?! Deutschland auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft". Vorab präsentieren wir Ihnen Beiträge zum Thema Inklusion und Exklusion aus verschiedenen Perspektiven. Wir haben Personen befragt, die sich in Vereinen, Verbänden oder privat engagieren, was sie über die Teilhabemöglichkeiten in unserer Gesellschaft denken. Diesmal: Josef Ströbl, Mitarbeiter bei Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e. V.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2012-08-09

Aktiv gegen Diskriminierung - Online-Handbuch für Verbände -- kobinet

09.08.2012 - 17:05

Aktiv gegen Diskriminierung - Online-Handbuch für Verbände.

Berlin (kobinet) Aktiv gegen Diskriminierung - ein Online-Handbuch für Verbände wurde heute vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegeben.

Welche Möglichkeiten bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Verbänden, um Menschen dabei zu unterstützen, vor Gericht gegen Diskriminierung vorzugehen? Wann kann eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz oder dem Verbraucherschutz erhoben werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die Einreichung einer Beschwerde auf internationaler Ebene (Vereinte Nationen, Europäischer Menschenrechtsgerichtshof) sinnvoll?
(...)
Aktiv gegen Diskriminierung - Online-Handbuch für Verbände -- kobinet

2012-06-23

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt Überprüfung des Sozialgesetzbuches - Anträge auf ambulantes Wohnen dürfen nicht allein aus Kostengründen abgelehnt werden

21.06.2012

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt Überprüfung des Sozialgesetzbuches

- Anträge auf ambulantes Wohnen dürfen nicht allein aus Kostengründen abgelehnt werden

Berlin - Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie in einem Behindertenheim oder in einer eigenen Wohnung mit ambulanter Unterstützung leben. "Dass deutsche Behörden auch drei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland immer noch Anträge auf ambulantes Wohnen allein aus Kostengründen ablehnen, ist menschenrechtlich nicht zu rechtfertigen", kritisierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte, anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Publikation "Die UN-Behindertenrechtskonvention: ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen".

Verwaltungsmitarbeitende könnten sich bei der Ablehnung in der Regel nicht mehr auf den so genannten Mehrkostenvorbehalt berufen, der in § 13 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches XII formuliert ist. "Der Mehrkostenvorbehalt steht eindeutig im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention", so Aichele weiter. Die Konvention stelle klar, dass kein Mensch wegen seiner Behinderung zu einem Leben in einer Einrichtung gezwungen werden darf oder verpflichtet ist, in einer besonderen Wohnform zu leben. Solange das deutsche Sozialgesetzbuch an dieser Stelle nicht fortentwickelt werde, komme Behörden die Aufgabe zu, die verbindlichen Maßstäbe der Konvention bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und entsprechend zu entscheiden, betonte der Menschenrechtsexperte.

Die Monitoring-Stelle fordert auch Richter- und Anwaltschaft auf, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stärker in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Dies geschehe nach wie vor viel zu selten.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Valentin Aichele (2012): Positionen Nr. 6: "Die UN-Behindertenrechtskonvention: ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen"
Report "Choice and control: the right to independent living" auf der Website der EU-Grundrechteagentur (FRA) - 07/06/2012

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 –14
Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de

2012-02-05

Barrieren beseitigen! | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

Barrieren beseitigen!

Was ist eigentlich eine „Behinderung“? In der Vergangenheit wurde Behinderung meistens medizinisch definiert und als Problem der Betroffenen verstanden. Mit der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention (PDF, 40 S.) wird versucht, eine neue Sichtweise von Behinderung zu etablieren. Die Monitoring-Stelle zur UN Behindertenrechtskonvention (PDF, 2 S.) beim Deutschen Institut für Menschenrechte hat dazu eine Publikation (PDF, 8 S.) vorgelegt, in der die wesentlichen Punkte erläutert werden.

Der Begriff Behinderung ist in der UN-Behindertenrechtskonvention dynamisch und offen angelegt. Bereits in der Präambel wird die „Erkenntnis“ formuliert, „dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt“. Beispielsweise können durch technologische Entwicklungen neue, bislang unbekannte Barrieren entstehen. Man denke an das Internet: Es eröffnet zahlreichen Menschen vielfältige neue Möglichkeiten. Aber: Wenn Webangebote nicht barrierefrei zugänglich sind, führt dies zu gesellschaftlichen Ausgrenzungen.

Die Bezeichnung Barriere hat für das neue Verständnis von Behinderung in der UN-Behindertenrechtskonvention zentrale Bedeutung. In Artikel 1 heißt es (u.a.):
Barrieren beseitigen! | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

2012-01-07

"2011 gab es entscheidende Fortschritte bei den Menschenrechten" - Deutsches Institut für Menschenrechte zieht Bilanz | Tacheles | Deutschlandradio Kultur

07.01.2012 · 13:05 Uhr
Somalische Flüchtlinge werden im kenianischen Dadaab werden versorgt. (Bild: picture alliance / dpa / WFP/Rose Ogola)  
Somalische Flüchtlinge werden im kenianischen Dadaab werden versorgt. (Bild: picture alliance / dpa / WFP/Rose Ogola)

"2011 gab es entscheidende Fortschritte bei den Menschenrechten"

Deutsches Institut für Menschenrechte zieht Bilanz

Moderation: Martin Steinhage

Die Menschenrechtslage habe sich insgesamt verbessert, sagt Wolfgang Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Dennoch gebe es auf Grund von Gewaltkonflikten und Wirtschaftskrise immer noch große Probleme, sie überall durchzusetzen.

(...)
was mir sehr wichtig ist: Wir haben seit jetzt einiger Zeit eine Monitoringstelle über die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen. Sie veröffentlicht Publikationen. Sie macht Fachtreffen über die Frage, wie die Rechte von Behinderten in Deutschland besser umgesetzt werden können. Und dadurch, dass wir genau drauf schauen, was hier in Deutschland passiert, und daraus Vorschläge entwickeln, natürlich im Kontakt mit Regierungsbehörden, mit Fachorganisationen der Zivilgesellschaft, ist es möglich, dann sehr viel konkreter auch Vorschläge zu entwickeln zur Verbesserung der Menschenrechtslage. Denn es reicht oft nicht der allgemeine Standard. Man muss in die Tiefe gehen. Man muss sich Rechtsvorschriften anschauen. Man muss in die Praxis gehen, mit Betroffenen sprechen. (...)
"2011 gab es entscheidende Fortschritte bei den Menschenrechten" - Deutsches Institut für Menschenrechte zieht | Tacheles | Deutschlandradio Kultur

2011-12-19

Deutsches Institut für Menschenrechte - "Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken"

Pressemitteilung: "Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken"

UN-Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011
Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat jetzt für die Neuinterpretation des Begriffs "Behinderung" geworben. Behinderung sei lange als Problem des Einzelnen betrachtet worden, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention setze dem ein anderes Verständnis von Behinderung entgegen. "Menschen mit Beeinträchtigungen sind nicht behindert, sie werden durch Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen behindert", so Aichele.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2011-12-02

Pressemitteilung: "Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken"

01.12.2011

Pressemitteilung: "Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken"

UN-Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011
Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat jetzt für die Neuinterpretation des Begriffs "Behinderung" geworben. Behinderung sei lange als Problem des Einzelnen betrachtet worden, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention setze dem ein anderes Verständnis von Behinderung entgegen. "Menschen mit Beeinträchtigungen sind nicht behindert, sie werden durch Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen behindert", so Aichele.
Behinderung entstehe durch die Wechselwirkung zwischen Menschen und ihrer Umwelt und schränke behinderte Menschen in der gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte ein. Eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion über die Folgerungen sei dringend notwendig. Dieser Paradigmenwechsel müsse sich aber auch auf das Verständnis bestehender rechtlicher Bestimmungen auswirken. Ein Beispiel sei die Auslegung von Artikel 3 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". "Die Auslegung des verfassungsrechtlichen Begriffs Behinderung sollte zukünftig im Lichte der Konvention erfolgen", betonte der Menschenrechtsexperte.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2011-11-23

Menschenrechtsinstitut: Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen verhindern | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

Menschenrechtsinstitut: Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen verhindern

Berlin (ots) - Zur heute vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" erklärt Prof. Dr. Beate Rudolf, Deutsches Institut für Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle Studie des Bundesfamilienministeriums. Sie rückt endlich die besonders verletzliche Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in den Mittelpunkt und zeigt, in welchem erschreckend hohen Ausmaß sie körperliche und sexuelle Gewalt erfahren und Opfer von Diskriminierungen werden. Die Studie belegt deutlich, dass die Gefährdung in Einrichtungen besonders hoch ist, da die bestehenden Strukturen Abhängigkeiten fördern und nicht an Selbstbestimmung und Artikulation der Betroffenen ausgerichtet sind. Dies wiederum schwächt die Beschwerdemacht der Betroffenen.
Nach Artikel 6 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Staat geeignete Maßnahmen treffen, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt die unabhängige Lebensführung behinderter Menschen und ihre Einbeziehung in die Gemeinschaft in den Mittelpunkt (Artikel 19). Die durch die Studie ermittelten Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in Einrichtungen untermauern die Notwendigkeit, in Deutschland neue Wohnformen und gemeindenahe Assistenzangebote zu entwickeln. Sofort müssen die existierenden Einrichtungen so organisiert werden, dass Missbrauch und Gewalt ausgeschlossen werden. Dazu gehört auch, in Einrichtungen unabhängige Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen. Außerdem müssen Frauen und Mädchen darin gestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen.
Auch bei der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (CAHVIO), die Deutschland im Mai 2011 gezeichnet hat und deren Ratifikation in Vorbereitung ist, müssen die Bedarfe von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen angesichts dieser Ergebnisse besonders beachtet werden."
Link zur Kurzfassung der Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" http://www.uni-bielefeld.de/IFF/for/for-gewf-fmb.html
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin, 
Tel.: 030 25 93 59 - 14 , 
Mobil: 0160 96 65 00 83, 
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de 

Menschenrechtsinstitut: Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen verhindern | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

2011-11-17

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Änderung des Bundeswahlgesetzes und des EuDeutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

11.10.2011

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat Änderungen des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes zu den nächsten anstehenden Wahlen gefordert. "Immer noch wird in Deutschland manchen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht komplett abgesprochen. Das deutsche Wahlrecht ist alles andere als inklusiv", erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Vorstellung seines Positionspapiers "Gleiches Wahlrecht für alle? - Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland". Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten die entsprechenden Paragrafen im Bundeswahlgesetz, im Europawahlgesetz und in den landesrechtlichen Vorschriften streichen.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2011-10-26

Barrierefreiheit wichtiger Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft “Anreize zur Willensbildung und Hilfen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit werden gebraucht” | PolitikExpress

Barrierefreiheit wichtiger Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft “Anreize zur Willensbildung und Hilfen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit werden gebraucht”


Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit und die
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention haben jetzt
Politik und Gesellschaft aufgefordert, Barrieren systematisch aus den
unterschiedlichen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen für
alle Lebensbereiche zu erfassen und schrittweise abzubauen.
“Barrierefreiheit ist für alle Menschen eine entscheidende
Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können,
sie ist ein Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft”, erklärte
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Tagung “Die
UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland auf dem Weg zur
barrierefreien Gesellschaft” heute in Berlin. In den
Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern sei die
Barrierefreiheit zentral verortet. Im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention müssten die Gleichstellungsgesetze
Barrierefreiheit auf alle Zielgruppen beziehen, den Anwendungsbereich
auf den privaten Bereich stärker ausweiten und die
Durchsetzungsinstrumente schärfen.
Andreas Bethke, Vorsitzender des BKB Bundeskompetenzzentrum
Barrierefreiheit und Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes sagte, behinderungsübergreifend erarbeitete
Standards und Praxishilfen sowie darauf aufbauend verhandelte
Ausbildungsleitfäden, Zielvereinbarungen und Bahnprogramme könnten
dazu beitragen, im privaten Bereich Barrierefreiheit als
grundlegendes Prinzip zu verankern. Um Wirksamkeit zu entfalten,
seien diese Elemente aber auf den allseitigen Willen zur
Problemlösung angewiesen. Notwendig seien deshalb ebenfalls
Förderinstrumente, die die Schaffung von Barrierefreiheit
unterstützten. So könne beispielsweise das öffentliche
Beschaffungswesen die Gewährleistung von Barrierefreiheit
grundsätzlich zur Anforderung erheben. Auch Barrierefreiheit in
Zulassungskriterien und finanziellen Förderprogramme seien sinnvoll.
“In jedem Fall”, so Bethke, “werden Anreize zur Willensbildung und
Hilfen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit gebraucht”.
Das BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. ist ein
privater Zweckverband von derzeit 15 bundesweit tätigen Sozial- und
Behindertenverbänden. Sein Ziel ist die Umsetzung des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), insbesondere die
Herstellung von Barrierefreiheit. www.barrierefreiheit.de
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu
fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der BRK in Deutschland zu
überwachen.
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 – 14 , Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Barrierefreiheit wichtiger Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft “Anreize zur Willensbildung und Hilfen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit werden gebraucht” | PolitikExpress
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