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2013-07-23

Streit um blindes Pflegekind: Pflegeeltern verweigern Herausgabe - Panorama - Rhein-Zeitung

22.07.2013

Streit um blindes Pflegekind: Pflegeeltern verweigern Herausgabe

St. Goar - Noah ist vier Jahre alt. Und blind. Obwohl er bei seinen Pflegeeltern bestens versorgt ist, will ihn sein Vormund ohne Angabe von Gründen in ein Heim für mehrfach Behinderte stecken. Am Montag spitzte sich die Lage zu.

Streit um blindes Pflegekind: Pflegeeltern verweigern Herausgabe - Panorama - Rhein-Zeitung

2013-05-25

Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe | kobinet-nachrichten




Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

München (kobinet) "Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe", so titelt eine Überschrift zu einem Fernsehbericht des Magazins Sehen statt Hören über den vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entworfenen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe. Der am 25. Mai ausgestrahlte und im Internet zugängliche Beitrag macht deutlich, weshalb ein solches Gesetz für gehörlose und hörbehinderte Menschen längst überfällig ist.
Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe | kobinet-nachrichten



Mehr soziale Teilhabe & Weniger Barrieren im Arbeitsleben

Sendung am 25. Mai 2013, ACHTUNG: 10.30 - 11.00 Uhr (Folge 1603)
Volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung – das verlangt die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich auch die deutsche Bundesregierung 2009 verpflichtet hat. Aber Hilfen im privaten Bereich waren bisher immer vom Fürsorge-Recht bestimmt.Sehen statt Hören: Wochenmagazin für Hörgeschädigte | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de



Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)  ist ein partei- und verbandsübergreifender Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus der Praxis, die als Richterinnen und Richter, als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verwaltungs- oder Verbandsjuristinnen und -juristen arbeiten oder gearbeitet haben und selbst behindert sind. Die ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient der Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung der Behindertenverbände, Behinderteninitiativen und Behindertenselbsthilfegruppen.

Bereits im Jahr 2000 hat das FbJJ eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die später im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002) oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) in Teilen umgesetzt wurden.
Reha‐Recht Portal für Rehabilitationsrecht, Teilhaberecht, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsrecht: Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)


Forum behinderter Juristinnen und Juristen
Gesetz zur Sozialen Teilhabe

 
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen legt mit diesem Gesetzentwurf einen Vorschlag zur Neuregelung des Rechts auf ‚Soziale Teilhabe‘ in einer zweiten, nun mit einer kurzen Begründung versehenen Fassung vor.

Microsoft Word - 2013-05-01 Gesetz zur Sozialen Teilhabe 2013 (Arbeitsfassung) - 2013-05-03_GST_Bremen.pdf

2012-09-08

Podiumsdiskussion : Läuft alles „rund“ im Betreuungsrecht? - Gronau - Westfälische Nachrichten


Podiumsdiskussion

Sa., 08.09.2012

Läuft alles „rund“ im Betreuungsrecht?

Podiumsdiskussion : Läuft alles „rund“ im Betreuungsrecht?
Annette Bretall Foto: privat
Gronau - 
Vor nunmehr 20 Jahren hat der Gesetzgeber das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft über Volljährige grundlegend reformiert.

Es war seit 1900 im Wesentlichen unverändert geblieben, heißt es in einer Mitteilung des Betreuungsvereins Gronau.
„Geisteskranke“ und „geistesschwache“ Menschen sowie „Verschwender“ und Suchtkranke konnten vor 1992, teils unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der nächsten Angehörigen „entmündigt“ werden. Das bedeutete zum Beispiel den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts bei nahezu absoluter Herrschaft des Vormunds über sein „Mündel“ im Bereich der Vermögens- und Personensorge.
Das Ziel der „Jahrhundertreform“ von 1992 war es, nie weiter in die Rechte der Betroffenen einzugreifen, als dieses unbedingt erforderlich war. Die begriffliche Diskriminierung sollte abgeschafft werden, und der Betreuer sollte sich auf die Person des Betreuten stärker konzentrieren als auf dessen Vermögen. Die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten sollten eine zentrale Rolle spielen.
Sind diese Ziele aber auch in die Praxis umgesetzt worden? Fühlen sich betreute Menschen heute tatsächlich in ihrer Rechtsposition gestärkt oder überwiegt noch immer das Gefühl der Bevormundung?
Am Mittwoch (12. September) um 19 Uhr diskutieren im WZG auf Einladung des Betreuungsvereins Gronau Vertreter von Selbsthilfegruppen und Fachleute aus dem sozialen Bereich darüber, ob die großen Erwartungen an das neue Betreuungsrecht, verbunden mit der Stärkung der Rechte von kranken, alten und behinderten Menschen, tatsächlich im Alltag umgesetzt wurden.

Podiumsdiskussion : Läuft alles „rund“ im Betreuungsrecht? - Gronau - Westfälische Nachrichten

2012-06-26

Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – BGH gegen richterliche Bevormundung | Betreuungsrecht

Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – 

BGH gegen richterliche Bevormundung

Rechtsgebiete: Betreuungsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Rechtstipp vom 22.06.2012
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, so bedarf es keiner gerichtlichen Bestellung eines Betreuers. Trotzdem gibt es immer wieder Gerichte, die auf Anregung wohlmeinender Dritter hin der Auffassung folgen, der Bevollmächtigte wäre ungeeignet und eine gerichtliche Betreuung müsse eingerichtet werden. Eine solche Anregung kam von einem Gerichtsvollzieher (!), der eine Forderung von 39,00 € beitreiben wollte, weil der Bevollmächtigte sich - im Interesse des Vollmachtgebers - gegen die Zahlungsverpflichtung wehrte. Daraufhin wurde eine umfassende gerichtliche Betreuung eingesetzt.
Andreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, www.Kanzlei-Andreas-Kessler.de, weist darauf hin, dass hier das oberste deutsche Zivilgericht (Beschluss vom 7.3.2012, XII ZB 583/11) erfreulicherweise die Rechte des Vollmachtgebers und den Schutz vor staatlicher Bevormundung gestärkt hat. (...)
Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – BGH gegen richterliche Bevormundung | Betreuungsrecht

2012-04-06

Wenig Inhalt – große Wirkung: der Diskurs über die Abgrenzung von rechtlicher und sozialer Betreuung: Sozial.de

Wenig Inhalt – große Wirkung: der Diskurs über die Abgrenzung von rechtlicher und sozialer Betreuung

01.02.2012 Von: Alexander Laviziano

Welche Konsequenzen sind aus den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention für das Verständnis von Betreuung zu ziehen? Alexander Laviziano zur Frage der Abgrenzung zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung.

Die Gründungsmütter und -väter der Behindertenrechtskonvention (BRK) wussten, dass ein Wandel der gesellschaftlichen Situation eine Veränderung der Einstellungen und Sichtweisen voraussetzt.
Der „Bewusstseinsbildung“ widmeten sie einen eigenen Artikel (Art. 8 BRK):
„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um a) in der gesamten Gesellschaft […] das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und Würde zu fördern; b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen […] zu bekämpfen; c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.“
Artikel 8 der BRK lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die kulturellen Orientierungssysteme – Begriffe von Normalität und Abweichung, Freiheit und Behinderung, Autonomie und Abhängigkeit. Die gesamte Gesellschaft ist angesprochen ihr Bewusstsein zu schärfen, Wissenschaftler und Fachleute inklusive – zumal jene, die Unterstützungsbedarfe und Hilfesysteme definieren. Der Blick in die Geschichte zeigt, dass Klischees und Vorteile um die Wissenschaft herum keinen Bogen machen: Die „Entmündigung von Geisteskranken“ war kein volkstümliches Ritual sondern professionelle Praxis auf der Grundlage von Expertendiskursen. Und es wäre vermessen zu glauben, unser heutiges Betreuungssystem ist frei von paternalistischen und abwertenden Konzeptionen, die eine inklusive Gesellschaft behindern. Artikel 8 ist eine Herausforderung (auch) an die Fachleute, ihre begrifflichen und theoretischen Gewohnheiten auf ihren ethischen Gehalt hin zu überprüfen und mit den Zielen der BRK abzugleichen: z.B. Betreuung als „Rechtsfürsorge“, Betreuung als Ausgleich für die „partielle Geschäftsunfähigkeit“ oder die Annahme, eine behinderte Person benötigt eine „rechtliche“ Vertretung und keine soziale Unterstützung, um geschäftsfähig zu bleiben.
Mit dem Betreuungskonzept der BRK (Artikel 12) – Unterstützung der Rechts- und Handlungsfähigkeit – wird die alte Debatte über die Transformation der Betreuung zu einem sozialen Unterstützungssystem neu entflammt, allerdings haben Betreuungsexperten im Zusammenspiel mit der Politik Argumente für die Bewahrung des Systems der Rechtsfürsorge und der gerichtlichen Betreuung aufgebaut.(...)
Wenig Inhalt – große Wirkung: der Diskurs über die Abgrenzung von rechtlicher und sozialer Betreuung: Sozial.de

2011-12-06

In Österreich müssen viele junge Menschen in Altersheimen leben, weil sie eine Behinderung haben

Journal-Panorama *

Montag
05. Dezember 2011
18:25
Die Jungen vom Altersheim.

In Österreich müssen viele junge Menschen in Altersheimen leben, weil sie eine Behinderung haben. Es gibt zu wenig altersgerechte Plätze. Besonders in Kärnten gibt es keine adäquaten Einrichtungen.
Daniel Wiesenreiter, 43 und schwer körperbehindert, lebt seit sieben Jahren im Altenheim. Im Seniorenzentrum Untere Fellach in Kärnten fühlt er sich bevormundet wie ein kleines Kind. "Es ist zum Bespiel der Tagesablauf so, dass wir etwa um vier Uhr Nachmittag das Abendessen bekommen und dann, bis nächsten Tag um halb neun, neun, warten müssen, bis wir das nächste Mal etwas zu essen bekommen," erzählt er. Seine Mitbewohner sind im Schnitt 50 Jahre älter als er. Beschäftigung oder gar Förderung der jungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt es im Altersheim nicht.
oe1.ORF.at Politik

2011-11-19

Vortrag: Es ist doch nur zu deinem Besten -- kobinet

9.11.2011 - 08:27

Vortrag: Es ist doch nur zu deinem Besten.

Hamburg (kobinet) Im Rahmen der Ringvorlesung "Behinderung ohne Behinderte!? Perspektiven der Disability Studies" hält Prof. Dr.jur. Julia Zinsmeister vom Institut für Soziales Recht an der Fachhochschule Köln unter dem Motto "Es ist doch nur zu deinem Besten". Selbstbestimmung und Paternalismus im Alltag von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Lernschwierigkeiten am 21. November von 16.30 - 18.00 Uhr einen Vortrag an der Universität Hamburg, Edmund-Siemers-Allee 1, Ostflügel, Raum 221, in Hamburg. Darauf weist das Zentrum für Disability Studies (ZeDiS) in seinem neuesten Newsletter hin.

"Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen und unser Grundgesetz garantieren Menschen mit der Diagnose einer psychischen Erkrankung und geistigen Behinderung ein Recht auf Selbstbestimmung, ungeachtet der Wohnform, in der sie leben. Im Alltag der Bildungseinrichtungen, des stationär und ambulant betreuten Wohnens und in den Werkstätten für behinderte Menschen wirft die sich hieraus ergebende Pflicht der Fachkräfte, die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu respektieren und zu fördern, zahlreiche ethische und rechtliche Fragen auf:

Vortrag: Es ist doch nur zu deinem Besten -- kobinet

Experten fordern Reform der Sachwalterschaft - Sozialpolitik & Armut - derStandard.at › Inland

Menschen mit Behinderung

Experten fordern Reform der Sachwalterschaft

18. November 2011 11:24
  • Artikelbild: Es gibt gute und schlechter Sachwalter. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben. - Foto: APA/Pleul
    Es gibt gute und schlechter Sachwalter. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben.

Monitoring-Ausschuss: Ziel ist mehr Selbstbestimmung - "Der Großteil weiß, was er will"

60.000 Menschen dürfen in Österreich Entscheidungen nicht selbst treffen - sie haben einen Sachwalter oder eine Sachwalterin. Das widerspricht (teilweise) der UN-Menschenrechtskonvention.
Der "Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung" (monitoringausschuss.at) hat bei seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag das Thema aufgegriffen und Alternativen diskutiert.
Selbstbestimmung ist Menschenrecht

"Eine persönliche Assistenz würde viele Sachwalterschaften überflüssig machen oder zumindest die Zahl dramatisch reduzieren", sagt Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses im Gespräch mit derStandard.at.
Die Funktion des Sachwalters können Angehörige, aber auch Sachwaltervereine oder ein juristischer Vormund erfüllen. Die UN-Menschenrechtskonvention besagt, dass "alle Menschen das Recht haben selbst zu entscheiden". Ein Sachwalter soll helfen Entscheidungen zu treffen. Die Praxis sieht oft anders aus, berichten Menschen mit Lernschwierigkeiten bei der öffentlichen Sitzung über die Probleme.
Experten fordern Reform der Sachwalterschaft - Sozialpolitik & Armut - derStandard.at › Inland

2011-08-22

Freiburg: "Herz und Menschlichkeit" - badische-zeitung.de

"Herz und Menschlichkeit"

Das Freiburger Amtsgericht sucht ehrenamtliche Betreuer.
Das Amtsgericht sucht neue ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Im Dezember 2010 liefen 54 Prozent der 4132 Betreuungen ehrenamtlich. Für sie sind derzeit laut Thomas Kummerle, dem Präsidenten des Amtsgerichts, rund 1930 Betreuer im Einsatz, die meisten sind Angehörige, die ungeplant in ihre Aufgabe schlitterten. Was braucht ein ehrenamtlicher Betreuer? "Herz und Menschlichkeit", sagt Alois Schnabel, der seit 1981 aktiv ist. Wichtig ist: Die Zeiten der Entmündigung sind vorbei, Betreute und Betreuer stehen sich gleichberechtigt gegenüber.
Es gab eine Zeit, als Hans Nassal fast rund um die Uhr im Einsatz war. Damals, als eine alte Frau, die er betreute, ins Pflegeheim ziehen musste. Er suchte einen Heimplatz, löste die Wohnung auf, fand Nachmieter. Der hohe Zeiteinsatz ist seiner Meinung nach der wichtigste Vorteil von ehrenamtlichen Betreuern: "Die Berufsbetreuer kommen manchmal nur einmal im Vierteljahr vorbei. Ehrenamtliche Betreuer müssen zuhören können und dürfen nicht auf die Uhr schauen." Seit 1992 ist er ehrenamtlicher Betreuer, hat, wie Alois Schnabel nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben angefangen.

Alois Schnabel sieht die Zeitfrage ähnlich: Als Arbeit empfinden darf ein ehrenamtlicher Betreuer nur seine buchhalterischen Pflichten, findet er, nicht die Gespräche und die menschliche Ebene. Allerdings entscheiden ehrenamtliche Betreuer immer selbst, wie viel sie investieren – und auch der Bedarf kann sehr unterschiedlich sein. So verschieden wie die Menschen, die betreut werden: Weil sie psychisch krank, nach einem Unfall hirnverletzt, durch eine Demenz oder eine geistige Behinderung eingeschränkt sind. Die Betreuungsbehörde prüft, in welchen Bereichen jemand Unterstützung braucht, wenn ein Antrag auf Betreuung beim Betreuungsgericht eingegangen ist. Danach steigen die Berufsbetreuer oder Betreuungsvereine ein. "Zeitlich ist bei Betreuungen alles möglich, vom täglichen Besuch bis zum Treffen einmal im Monat", sagt Richard Matern vom Betreuungsverein des Sozialdiensts katholischer Männer (SKM). Auf jeden Fall aber muss der Betreuer genug Zeit mitbringen, um einschätzen zu können, ob sich der betreute Mensch wohl fühlt.

Wie gelingt das? "Es ist eine riesige Verantwortung", findet eine Krankenschwester, die überlegt, ob sie in Betreuungen einsteigen will. Vor allem psychologische Kenntnisse seien gefragt – zum Beispiel beim Umgang mit Demenz. In ihrem Berufsalltag erlebt sie oft, dass betreute Menschen unzufrieden sind und trotzdem kein Wechsel stattfindet.
Freiburg: "Herz und Menschlichkeit" - badische-zeitung.de

2011-08-10

Im Rollstuhl von Pontius zu Pilatus - Kritiker zeigen sich über das im Vorjahr verabschiedete Wiener "Chancengleichheitsgesetz" ernüchtert - Wiener Zeitung Online

Kritiker zeigen sich über das im Vorjahr verabschiedete Wiener "Chancengleichheitsgesetz" ernüchtert

Im Rollstuhl von Pontius zu Pilatus


Von Christoph Rella


Wien. Selbstbestimmung statt Bevormundung. Unter diesem Motto hat die Stadt Wien vor einem guten Jahr das "Chancengleichheitsgesetz" für Wiener Behinderte beschlossen. Mit dieser Regelung sei ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik herbeigeführt worden, jubelte damals die zuständige Sozialstadträtin Sonja Wehsely. Als Meilenstein bezeichnete sie etwa den gesetzlichen Anspruch auf städtische Leistungen wie teilbetreutes Wohnen, Fachberatung oder Beschäftigungstherapie-Plätze.
Erneut Kritik an dem Gesetz übte am Dienstag die ÖVP-Behindertensprecherin Karin Praniess-Kastner. "Das Chancengleichheitsgesetz hat im Grunde keine Gleichstellung gebracht, es hat sich nur der Name geändert", erklärte sie im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Als Beispiel nannte sie die nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten für behinderte Wiener, einen geeigneten Wohnplatz, der ihren Wünschen und Anforderungen entspricht, zu finden. Das größte Manko sei, dass sich die Betroffenen trotz Behinderung selbständig um ihren gewünschten Wohnplatz umsehen müssen. "Ich kenne viele Fälle, wo Menschen von Einrichtung zu Einrichtung pilgern müssen, um dann erst recht abgewiesen zu werden", erzählt Praniess-Kastner, die selbst eine 23-jährige Tochter mit Behinderung zu betreuen hat. Auch vom Fonds Soziales Wien sei keine Hilfe zu erwarten: Auch dort würden die Leute "nur im Kreis geschickt", sagte sie
Im Rollstuhl von Pontius zu Pilatus - Kritiker zeigen sich über das im Vorjahr verabschiedete Wiener "Chancengleichheitsgesetz" ernüchtert - Wiener Zeitung Online

2011-07-25

UN-Behindertenrechtskonvention wichtiger Motor zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts.

Betreuung darf nicht bevormunden
Montag, 25. Juli 2011

Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.
Anlässlich des Staatenberichts der Bundesregierung zur UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen, der am 3. August im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, empfing Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Delegation der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Die Behindertenrechtskonvention gewährt Menschen mit geistiger Behinderung wie allen anderen Bürgern umfassende Rechts- und Handlungsfähigkeit. Aus Sicht der Lebenshilfe ist eine Überprüfung erforderlich, da dies in Deutschland so noch nicht umgesetzt wird. „Viele Menschen mit Behinderung empfinden die Anordnung einer rechtlichen Betreuung als Bevormundung“, stellte Bundesvorsitzender Robert Antretter fest: „Das deutsche Betreuungsgesetz ist im internationalen Vergleich fortschrittlich. Doch die Praxis hat zu Fehlentwicklungen geführt, die gegen die Behindertenrechtskonvention verstoßen!“
Unterstützung, nicht Bevormundung
So viel Assistenz wie möglich und so wenig Betreuung wie nötig: Eine bessere Umsetzung dieses Grundgedankens greift auch eine von behinderten Menschen in der Lebenshilfe selbst entwickelte Vereinbarung für gute Betreuung auf, die der Ministerin ausgehändigt wurde. Leutheusser-Schnarrenberger teilte die Auffassung der Lebenshilfe, dass eine gute Betreuung keine Bevormundung sein darf, sondern wie die Ministerin es ausdrückte: „Eine wichtige Unterstützung ist.“ Es wurde vereinbart, weiter im Gespräch über mögliche Verbesserung zu bleiben, so die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einer Medienmitteilung. (Lebenshilfe/MyH/pg).

News: UN-Behindertenrechtskonvention wichtiger Motor zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts.

2011-07-22

Betreuung darf nicht bevormunden - Besuch bei justizministerin 2011 - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Betreuung darf nicht bevormunden

Justizministerin und Lebenshilfe sind sich einig: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiger Motor zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe - Foto: Jeanne Nicklas-Faust
Berlin. Anlässlich des Staatenberichts der Bundesregierung zur UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen, der am 3. August im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, empfing Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Delegation der Bundesvereinigung Lebenshilfe*.

Die Behindertenrechtskonvention gewährt Menschen mit geistiger Behinderung wie allen anderen Bürgern umfassende Rechts- und Handlungsfähigkeit. Aus Sicht der Lebenshilfe ist eine Überprüfung erforderlich, da dies in Deutschland so noch nicht umgesetzt wird. „Viele Menschen mit Behinderung empfinden die Anordnung einer rechtlichen Betreuung als Bevormundung“, stellte Bundesvorsitzender Robert Antretter fest: „Das deutsche Betreuungsgesetz ist im internationalen Vergleich fortschrittlich. Doch die Praxis hat zu Fehlentwicklungen geführt, die gegen die Behindertenrechtskonvention verstoßen!“

So viel Assistenz wie möglich und so wenig Betreuung wie nötig: Eine bessere Umsetzung dieses Grundgedankens greift auch eine von behinderten Menschen in der Lebenshilfe selbst entwickelte Vereinbarung für gute Betreuung auf, die der Ministerin ausgehändigt wurde (weibliche Fassung (pdf - 228.2 KB) - männliche Fassung (pdf - 228.2 KB)).

Leutheusser-Schnarrenberger teilte die Auffassung der Lebenshilfe, dass eine gute Betreuung keine Bevormundung sein darf, sondern wie die Ministerin es ausdrückte: „Eine wichtige Unterstützung ist.“ Es wurde vereinbart, weiter im Gespräch über mögliche Verbesserung zu bleiben.

1436 Zeichen – Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten

*Der Delegation der Lebenshilfe gehörten an: Bundesvorsitzender Robert Antretter, Peter Masuch, Vorstandsmitglied und Präsident des Bundessozialgerichts, sowie die Bundesgeschäftsführer Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust und Klaus Lachwitz.
Organisation:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Autor:
Pressestelle
Veröffentlichung:
22.07.2011, 10:15Uhr

besuch bei justizministerin 2011 - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

2011-07-13

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – UN-Behindertenrechtskonvention

Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze
Markus Kurth
8. Juli 2011

UN-Behindertenrechtskonvention

Vizepräsidentin Petra Pau:
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Markus Kurth das Wort.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-legen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir hängt immer noch die gestrige Debatte zur Präimplantationsdiagnostik nach, und mir klingen noch gut die Beschwörungen der Befürworter ei-ner Freigabe der PID im Ohr, die oft gesagt ha-ben, sie wollten Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren, und auf die Verhältnisse in Skandinavien verwiesen haben, um zu zeigen, dass PID und ein vernünftiger Standard von Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen möglich sind. Eigentlich müssten alle diejenigen, die dies beteuert und mit dem Beispiel Skandinavien argumentiert haben, den Aktionsplan der Bundesregierung auf das Schärfste kritisieren und eine ganz andere Rich-tung einschlagen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)
Angesichts ihres Auftritts während der gestri-gen PID-Debatte fordere ich die Ministerin Ursula von der Leyen, die jetzt nicht hier ist, auf, den Aktionsplan zurückzuziehen und zu überarbeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich will ein Zitat anführen, das mich schon – das muss ich wirklich so sagen – mit Bitterkeit erfüllt hat. Sie sagte über die PID:
Ein Totalverbot geht eher von einem un-mündigen Menschen aus. Wir
– also die PID-Befürworter –
gehen von einem mündigen Menschen aus.
Im Zusammenhang mit der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung und vor allen Dingen im Zusammenhang mit dem weitgehend ambitionslosen Aktionsplan ist das schockierend. Der mündige Bürger darf entscheiden, was lebenswertes Leben und was nicht lebenswertes Leben ist. Dem Menschen mit Beeinträchtigungen, dem Menschen mit Behinderung bleibt in vielen Lebensbereichen die Mündigkeit einfach versagt.
(Beifall der Abg. Silvia Schmidt [Eisleben] [SPD])
Der Mensch mit Behinderung muss im Heim oder sogar im Pflegeheim bleiben, wenn der Sozialhilfeträger die Kosten einer eigenen Häuslichkeit für unangemessen hält. Er muss sein Einkommen für die Teilhabe an gesellschaftlichem, sozialem und kulturellem Leben einsetzen. Allein die Tatsache, dass er behindert ist, macht ihn sein Leben lang zum Sozialhilfeempfänger.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Ein Mensch mit Behinderung mit Assistenzbe-darf kann keinen Masterabschluss machen, wenn er kein eigenes Geld einsetzen kann, weil die Assistenz nur bis zum ersten berufsbildenden Abschluss gewährt wird. Ein psychisch behinder-ter Mensch kann gegen seinen Willen in eine Kli-nik eingewiesen werden. Die Liste der Beispiele von Bevormundungen und Menschenrechtsver-stößen ließe sich fortsetzen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Wenn die Bundesregierung und die sie tra-genden Koalitionsfraktionen Menschen mit Be-hinderungen als mündige Bürger mit vollen Men-schenrechten wirklich anerkennen und die Ver-wirklichung dieser Menschenrechte vorantreiben wollten, dann müssten sie den Nationalen Aktionsplan völlig neu entwerfen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Sie müssten vor allen Dingen damit anfangen, die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aus dem Fürsorgerecht herauszulösen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Der Menschenrechtsansatz verbietet es, dass Teilhabe und Selbstbestimmung vom Einsatz von Einkommen abhängig gemacht werden.
Ich habe manchmal schon den Eindruck: Wir stehen am Scheideweg. Wir müssen uns ernsthaft mit der Möglichkeit auseinandersetzen, dass eine Zeit der Rückschritte bei der Entwicklung von Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung anbrechen könnte. Nicht nur die gestrige Entscheidung für die PID ist aus meiner Sicht ein Indiz dafür. Auch der Bestand an mühsam erkämpften sozialen Rechten ist ständig in Gefahr.
Ein bedrohliches Zeichen waren und sind die Vorschläge der AG „Standards“ der Gemeindefinanzkommission. Würden diese Vorschläge im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe umgesetzt werden, dann bedeutete dies ein beispielloses Rollback: die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, eine verstärkte Anrechnung des Einkommens der Eltern, die Anrechnung des Arbeitsförderungsgeldes bei Werkstattbeschäftigten, die Anrechnung des Kindergeldes und vieles andere mehr bei gleichzeitiger völliger Abwesenheit von wirksamen Strukturveränderungen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Die Bundesregierung treibt die Rechtsentwicklung an dieser Stelle leider nicht voran. Man hat stellenweise den Eindruck, als wüssten Sie überhaupt nicht, worum es geht, beispielsweise wenn Sie davon sprechen, dass Sie Problemen beim persönlichen Budget durch eine verbesserte Informations- und Kommunikationstechnologie begegnen wollen. Als ob das das Problem beim persönlichen Budget wäre! Wenn es nicht so traurig wäre, dann müsste man eigentlich darüber lachen.
Ich komme zum Schluss. Wir müssen – ich spreche auch die wackeren Sozialpolitiker der Union an – vom Parlament aus die Rechtsentwicklung vorantreiben. Von der Regierung ist dies jedenfalls nicht zu erwarten.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – UN-Behindertenrechtskonvention

2011-07-05

Jetzt bestimme ich - Persönliche Assistenz statt fremdbestimmter | Zeitfragen | Deutschlandradio Kultur

04.07.2011 · 19:30 Uhr
Ein Blinder ertastet Schriftzeichen der Blindenschrift. (Bild: Wikipedia) Ein Blinder ertastet Schriftzeichen der Blindenschrift. (Bild: Wikipedia)

Jetzt bestimme ich

Persönliche Assistenz statt fremdbestimmter Behindertenhilfe

Von Eva Hillebrand

Die drei Geschwister Budroni im Alter zwischen 45 und 50 sind blind und leiden unter fortschreitenden Bewegungsstörungen. Nach Jahren des Heimaufenthalts haben sie jetzt ihre eigene Assistenzwohngemeinschaft gegründet. Jeder hat seine persönlichen Assistenten, hat sie selbst ausgewählt, eingestellt und kann sie kündigen.
Mit "persönlicher Assistenz" soll ein Leben fern von Heimregeln, institutionellen Zeitrhythmen und pädagogisierenden Zugriffen möglich werden.

Assistenten sollten deshalb auch eher Laienhelfer sein und die Behinderten Experten in eigener Sache, die am besten wissen, wie und wann sie Unterstützung brauchen.

Persönliche Assistenz bedeutet eine Umverteilung der Macht von den Institutionen zu den Betroffenen. Auch wenn das Recht auf ihrer Seite ist, müssen Behinderte es noch viel zu häufig vor Gericht einklagen.

Manuskript zur Sendung als PDF oder im barrierefreien Textformat

ondemand-mp3.dradio.de
Jetzt bestimme ich - Persönliche Assistenz statt fremdbestimmter | Zeitfragen | Deutschlandradio Kultur

2011-06-26

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung | ZsL Gießen

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung hat ihre Wurzeln in der Krüppelbewegung der 1970er Jahre in Deutschland (West) und verbindet diese Grundgedanken mit Erfahrungen der Independent-Living-Bewegung der USA. In Deutschland (West) gab es Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre zwei parallele Behindertenbewegungen: die Krüppelgruppen und die Clubs Behinderter und ihrer Freunde (CeBeeFs). Während bei den "CeBeeF`s" die Verständigung und Freizeitgestaltung von Behinderten und Nichtbehinderten im Vordergrund stand, ging es bei den "Krüppelgruppen" darum, dass behinderte Menschen ihre persönliche Einstellung zu ihrer eigenen Behinderung klärten und sich gegen bestehende Missstände wehrten. Die Zusammenarbeit mit Nichtbehinderten wurde abgelehnt. Menschen mit Behinderungen erfahren - auch heute noch - sehr oft in ihrem Leben Entmündigung, Bevormundung, Aussonderung, Mitleid und Missachtung. Ihnen wird keine eigene Meinung, keine Verantwortung und kein Lebensrecht zugestanden. Gegen dieses in der Gesellschaft verbreitete Bild von Menschen mit Behinderungen wehrte sich zunächst massiv die Krüppelbewegung. Später kämpfte die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung - und sie tut es heute noch - für eine andere Sichtweise gegenüber Menschen mit Behinderungen und somit für deren gesellschaftliche Mitwirkung sowie Teilhabe und rechtliche Gleichstellung im Sinne gleichberechtigter Lebenschancen in allen Lebensbereichen, unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Seit Mitte der 1980er Jahren entstehen immer mehr Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen, die nach diesen Grundgedanken arbeiten.
Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung | ZsL Gießen

2011-06-11

HWelt - Widerstand von Menschen mit Behinderungen zeigt Erfolg

Widerstand von Menschen mit Behinderungen zeigt Erfolg Drucken E-Mail
Freitag, 10 Juni 2011
Hannover - Von Menschen mit Behinderungen war nach Auffassung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu Recht kritisiert worden, dass der geplante Zensus 2011 (Volksbefragung) Menschen mit Behinderungen ihrer Teilhabe und Selbstbestimmung „beraubt“. Durch das Zensusgesetz ist vorgesehen, dass behinderte Menschen in Wohnheimen nicht selbst befragt werden, sondern die Einrichtungsleitungen die Antworten geben. Dies hatte zu Unruhe und Besorgnis sowohl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen wie zum Teil bei deren Einrichtungsleitungen geführt. Auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hatte dieses Verfahren kritisiert.

In einem konstruktiven Abstimmungsprozess mit der Fachgruppe Zensus des zuständigen Landesbetriebes (LSKN) wurde nun ein Verfahren vereinbart, das sowohl den Interessen der Menschen mit Behinderungen wie des Zensus 2011 gerecht wird. Es ist nun auch vorgesehen, dass die Befragung mit der Einrichtungsleitung im Beisein der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner durchgeführt wird. Die Erhebungsstelle bzw. die/der Erhebungsbeauftragte fragt vorab bei der Einrichtungsleitung ab, wie viele behinderte Menschen den Zensus-Erfassungsbogen selbst ausfüllen wollen. Die Einrichtung bekommt dann eine entsprechende Anzahl an Bögen zur Verfügung gestellt. Die Menschen mit Behinderungen können dann den Erfassungsbogen ausfüllen und dabei, wenn notwendig, die Hilfe der Fachkräfte in den Einrichtungen nutzen. Anschließend werden die Erfassungsbögen zentral an die Erhebungsstelle zurückgeschickt. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, ein Verfahren zu finden, das der im SGB IX und im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehenen Selbstbestimmung und Teilhabe weitgehend gerecht wird“, so Karl Finke.

„Für die Zukunft wünsche ich mir allerdings, dass alle Institutionen lernen, gleich auf die behinderten Menschen zuzugehen und mit ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte abzustimmen. Dazu wird sicherlich der in Arbeit befindliche Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen wesentlichen Beitrag leisten können“, so Karl Finke.

Quelle: Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen

HWelt - Widerstand von Menschen mit Behinderungen zeigt Erfolg

2011-06-01

"Wie können wir den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft sichern und Gerechtigkeit durchsetzen?" | vorwärts.de

von Jens Vogel - 01.06.2011
"Wie können wir den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft sichern und Gerechtigkeit durchsetzen?", unter diesem Motto fand im Sielhof Werste die zweite Diskussionsveranstaltung des "Forum Wiehengespräche" der SPD Bad Oeynhausen und Hille statt. Als prominenter Referent konnte der nordrhein-westfälische Jusitzminister Thomas Kutschaty (SPD) gewonnen werden, der in seinen Referat einen Einblick in die aktuelle justizpolitische Debatte des Landes NRW gab.(...)
In seinen Referat ging Kutschaty auch auf das Thema "rechtliche Betreuung von kranken Menschen" ein. Im Vorfeld der Diskussionsveranstaltung in Werste hatte sich der Minister mit Vertreten von Betreuungsvereinen in Minden getroffen, um die schwierige Lage bei Betreuungsverfahren zu diskutieren.
In den letzten 15 Jahren haben sich die rechtlichen Betreuungsfälle mit aktuell 300.000 Verfahren nahezu verdoppelt, so der Kutschaty und verwies darauf, dass dabei nicht nur ältere Menschen davon betroffen sind, sondern auch immer mehr junge Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Problematisch dabei ist, dass sich die Betreuer und die Betreuten im Vorfeld keinen Kontakt haben und deshalb die Betreuer nicht wissen, wie die eigene Entscheidung des Betreuten ausgefallen wäre. Der Minister rät dazu, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu vereinbaren, um ein rechtliches Betreuungsverfahren durch die Gerichte und dem Staat zu vermeinden.

"Wie können wir den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft sichern und Gerechtigkeit durchsetzen?" | vorwärts.de

2011-04-30

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung Forderungen des PARITÄTISCHEN

"Mit der Einführung des Persönlichen Budgets wurde ein Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe eingeleitet: Teilhabe statt Fürsorge, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung, Freiheit statt Bevormundung – das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen sollte endlich in den Mittelpunkt gerückt werden. (...) Entscheiden sich Menschen mit Behinderung für die Beantragung eines Persönlichen Budgets, sind sie im gesamten Verfahren – von der Antragstellung bis zur Bewilligung des Persönlichen Budgets – häufig erheblichen Widerständen und bürokratischer Willkür ausgesetzt."
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Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung Forderungen des PARITÄTISCHEN

2011-03-29

Zentrale Ethikkommission - Die neue UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung als Herausforderung für das ärztliche Handeln und das Gesundheitswesen

Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer

Die neue UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung als Herausforderung für das ärztliche Handeln und das Gesundheitswesen

(Februar 2010)

"(...)Medizinische Maßnahmen sind ohne freiwillige und informierte Zustimmung bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Patienten mit Behinderung haben wie Patienten ohne Behinderung einen Anspruch darauf, soweit wie möglich Entscheidungen selbst zu treffen. Neben dem Schutz vor Ungleichbehandlung und Willkür brauchen viele Menschen mit Behinderung Unterstützung, damit sie ihr Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit bei Behandlungsentscheidungen wie Menschen ohne Behinderung wahrnehmen können.
Die UN-Konvention bestärkt diesen Förderungsaspekt. Es gilt, Modelle im Sinne einer assistierten Selbstbestimmung zu entwickeln und einschließlich ihrer institutionellen und finanziellen Absicherung zu stärken, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, medizinische Entscheidungen weitest möglich in ihrem eigenen Sinne verantwortlich treffen zu können.
Dem Anliegen einer assistierten Selbstbestimmung trägt das deutsche Betreuungsrecht seit 1992 dadurch Rechnung, dass es denjenigen Volljährigen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, Hilfe statt Bevormundung gewährt. [6] Damit dürfte das bestehende Konzept der Betreuung mit der Konvention im Einklang stehen. Im Bereich der praktischen Umsetzung des Betreuungsrechts im Sinne einer assistierten Selbstbestimmung sind jedoch Mängel festzustellen, die auch betreute Menschen mit Behinderungen betreffen. So wird zu wenig davon Gebrauch gemacht, eine Betreuung auf die Lebensbereiche zu beschränken, die der individuelle Mensch mit Behinderung nicht allein regeln kann (z. B. therapeutische Entscheidungen); dies kann zu ungerechtfertigter Bevormundung führen. Ärzte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit feststellen, dass mit Betreuten in einer dem Gesetz zuwiderlaufenden Weise umgegangen wird, können auf das Gesetz sowie die Konvention verweisen und ggf. von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Betreuungsgericht zu informieren. Zudem sollten Entscheidungen darüber, welche medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Beeinträchtigungen angeboten werden und auf welche Weise dies geschieht, nicht allein Expertenmeinungen überlassen bleiben; vielmehr sind gleichermaßen die subjektiven Erfahrungen von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.(...)"
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Zentrale Ethikkommission - Die neue UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung als Herausforderung für das ärztliche Handeln und das Gesundheitswesen

2011-03-17

Nauen / Falkensee

 Foto: Der Mutter entrissen

Der Mutter entrissen

14.03.2011

Brieselang (fwe). Jeden Abend sitzt sie allein zu Hause und weint. Barbara Jütz ist verzweifelt, doch sie kämpft wie eine Löwin. Vor über einem Jahr wurde ihre Tochter Yvonne - die das Down-Syndrom hat - von den Behörden in einem Heim untergebracht.(...)
Zum Besuch zu Hause kam es nie, trotz Zusage hielten es Heimleiterin und Betreuer laut Jütz plötzlich doch nicht mehr für eine gute Idee, das Treffen zu Hause stattfinden zu lassen. „Sie hatten Angst, Yvonne könnte dann nicht mehr mit ihnen ins Heim zurück wollen“, so die Mutter.
Das Treffen sollte nun in einer Gaststätte stattfinden. Daraufhin fragte die Brieselangerin, was denn sei, wenn Yvonne dann auch bei ihr bleiben will. „Dann muss ich sie notfalls mit Gewalt mitnehmen. Yvonne muss zurück ins Heim“, soll der Betreuer geantwortet haben. Was Yvonne möchte, danach wird nicht gefragt. Ihr wird noch nicht einmal die Chance zu einer Entscheidung gegeben. Doch was sind die Beweggründe? Wird hier wirklich zum Wohle der Tochter entschieden? Oder ist es der finanzielle Aspekt, weswegen Yvonne im Heim bleiben soll?
Barbara Jütz hat nun das Landesversorgungsamt, das für die Durchführung der Heimaufsicht zuständig ist, eingeschaltet. Auch mit der Betreuungsbehörde hat sie gesprochen. Eine Anwältin überprüft den Fall ebenfalls. „Ich kämpfe so lange, bis ich mein Kind wieder zu Hause habe“, erklärt die verzweifelte Mutter.
http://www.preussenspiegel-online.de/index.php?id=791&doc=6238
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