22.07.2013
Streit um blindes Pflegekind: Pflegeeltern verweigern Herausgabe
Streit um blindes Pflegekind: Pflegeeltern verweigern Herausgabe - Panorama - Rhein-Zeitung
„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um a) in der gesamten Gesellschaft […] das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und Würde zu fördern; b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen […] zu bekämpfen; c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.“Artikel 8 der BRK lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die kulturellen Orientierungssysteme – Begriffe von Normalität und Abweichung, Freiheit und Behinderung, Autonomie und Abhängigkeit. Die gesamte Gesellschaft ist angesprochen ihr Bewusstsein zu schärfen, Wissenschaftler und Fachleute inklusive – zumal jene, die Unterstützungsbedarfe und Hilfesysteme definieren. Der Blick in die Geschichte zeigt, dass Klischees und Vorteile um die Wissenschaft herum keinen Bogen machen: Die „Entmündigung von Geisteskranken“ war kein volkstümliches Ritual sondern professionelle Praxis auf der Grundlage von Expertendiskursen. Und es wäre vermessen zu glauben, unser heutiges Betreuungssystem ist frei von paternalistischen und abwertenden Konzeptionen, die eine inklusive Gesellschaft behindern. Artikel 8 ist eine Herausforderung (auch) an die Fachleute, ihre begrifflichen und theoretischen Gewohnheiten auf ihren ethischen Gehalt hin zu überprüfen und mit den Zielen der BRK abzugleichen: z.B. Betreuung als „Rechtsfürsorge“, Betreuung als Ausgleich für die „partielle Geschäftsunfähigkeit“ oder die Annahme, eine behinderte Person benötigt eine „rechtliche“ Vertretung und keine soziale Unterstützung, um geschäftsfähig zu bleiben.
| Widerstand von Menschen mit Behinderungen zeigt Erfolg | | |
| Freitag, 10 Juni 2011 | |
| Hannover - Von Menschen mit Behinderungen war nach Auffassung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu Recht kritisiert worden, dass der geplante Zensus 2011 (Volksbefragung) Menschen mit Behinderungen ihrer Teilhabe und Selbstbestimmung „beraubt“. Durch das Zensusgesetz ist vorgesehen, dass behinderte Menschen in Wohnheimen nicht selbst befragt werden, sondern die Einrichtungsleitungen die Antworten geben. Dies hatte zu Unruhe und Besorgnis sowohl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen wie zum Teil bei deren Einrichtungsleitungen geführt. Auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hatte dieses Verfahren kritisiert. In einem konstruktiven Abstimmungsprozess mit der Fachgruppe Zensus des zuständigen Landesbetriebes (LSKN) wurde nun ein Verfahren vereinbart, das sowohl den Interessen der Menschen mit Behinderungen wie des Zensus 2011 gerecht wird. Es ist nun auch vorgesehen, dass die Befragung mit der Einrichtungsleitung im Beisein der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner durchgeführt wird. Die Erhebungsstelle bzw. die/der Erhebungsbeauftragte fragt vorab bei der Einrichtungsleitung ab, wie viele behinderte Menschen den Zensus-Erfassungsbogen selbst ausfüllen wollen. Die Einrichtung bekommt dann eine entsprechende Anzahl an Bögen zur Verfügung gestellt. Die Menschen mit Behinderungen können dann den Erfassungsbogen ausfüllen und dabei, wenn notwendig, die Hilfe der Fachkräfte in den Einrichtungen nutzen. Anschließend werden die Erfassungsbögen zentral an die Erhebungsstelle zurückgeschickt. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, ein Verfahren zu finden, das der im SGB IX und im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention „Für die Zukunft wünsche ich mir allerdings, dass alle Institutionen lernen, gleich auf die behinderten Menschen zuzugehen und mit ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte abzustimmen. Dazu wird sicherlich der in Arbeit befindliche Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen wesentlichen Beitrag leisten können“, so Karl Finke. Quelle: Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen |