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2013-07-01

phoeNix: Behindertenbeauftragter fordert ARD und ZDF auf, Entscheidung rückgängig zu machen | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

phoeNix: 

Behindertenbeauftragter fordert ARD und ZDF auf, Entscheidung rückgängig zu machen

 Übersetzung von „Tagesschau“ und „heute journal“ in Gebärdensprache vor dem Aus. 

 

Beim Nachrichtensender phoenix wird es ab dem 8. Juli keinen Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern bei den Nachrichtensendungen „Tagesschau“ und „heute journal“ mehr geben (ROLLINGPLANET berichtete: PhoeNIX: Untertitel und Zynismus statt Gebärdensprache). Nun gibt es aus der Politik die erste Reaktion dazu.
Hubert Hüppe

„Diese Entscheidung ist ein fatales Signal an gehörlose Menschen und ein herber Rückschritt für ihre politische Teilhabe”, kritisierte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (Foto).

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2011-11-11

Martinsclub will Inklusion vorantreiben | WESER-KURIER

Heute beginnt "Alle-Inklusive-Festival" in Bremen

- 11.11.2011


Martinsclub will Inklusion vorantreiben

Von Ulrike Bendrat
Bremen. Der Martinsclub, der sich selbst auf die Fahnen geschrieben hat, Menschen mit Behinderungen "zu helfen, ihren Alltag eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten", will jetzt in Bremen die Inklusion vorantreiben. Denn seit im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu bindendem Recht wurde, haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtigte, barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Michéle, Katharina, Michael und Simon (von links) spielen in den Räumlichkeiten des Martinsclub Mikado.
Michéle, Katharina, Michael und Simon (von links) spielen in den Räumlichkeiten des Martinsclub Mikado.
Im Fußballteam stolpert der lang aufgeschossene Schlacks immer über seine eigenen Füße. Ein anderer spielt zwar gut, ist aber arrogant und unzuverlässig, einfach kein guter Kumpel. Und der Dritte hat eine geistige Behinderung. Wer von denen ist normal und wer ist behindert? Und warum sollen die Drei nicht alle in einem Fußballteam zusammenspielen?
Wo Menschen mit Behinderung am "normalen" Leben teilhaben, da findet Inklusion statt, auch in Schulen, aber eben nicht nur dort. So erklärt Nikolai Goldschmidt, Inklusionsbeauftragter beim Bremer Martinsclub, einen sperrigen Begriff. Inklusion bedeute den Abbau der "Parallelgesellschaften", die durch die ausdifferenzierte Betreuungsinfrastruktur für Menschen mit Behinderung entstanden sind. Ein Abbau dieser Strukturen ist für viele Menschen eine Herausforderung, räumt Nikolai Goldschmidt ein: Für die Menschen, die sich mit ihrer Betreuung eingerichtet haben und für die Mehrheitsgesellschaft, die glaubt, dass Menschen mit Behinderung am besten in speziellen Wohnheimen und Sonderschulen aufgehoben seien.
Martinsclub will Inklusion vorantreiben | WESER-KURIER

2011-07-09

All inclusive - Sonderausgabe des Magazins RehaTreff -- kobinet

09.07.2011 - 10:03

All inclusive - Sonderausgabe des Magazins RehaTreff.

Ettlingen (kobinet) Eine RehaTreff-Sonderausgabe ist jetzt mit dem Titel "All inclusive" erschienen. Bei einem Seminar der Journalistischen Nachwuchsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bonn haben 14 Stipendiaten das Heft geplant, recherchiert und produziert.

All inclusive beschäftigt sich auf mehr als 60 Seiten mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und deren bisherige Umsetzung. Neben informativen Texten enthält das Heft ausdrucksstarke Fotos und Cartoons, die Phil Hubbe beisteuerte.

All inclusive - Sonderausgabe des Magazins RehaTreff -- kobinet

2011-05-19

Einhellige Kritik am Aktionsplan der Bundesregierung -- kobinet

18.05.2011 - 17:28

Einhellige Kritik am Aktionsplan der Bundesregierung.

Von H.-Günter Heiden

Berlin (kobinet) Der Referentenentwurf der Bundesregierung zu einem Aktionsplan, der die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen soll, ist bei einer Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am Dienstag auf deutliche und einhellige Kritik gestoßen. Mit Einschätzungen wie “enttäuschend – dünn – mutlos - Bemühen erkennbar - wir waren schon einmal weiter – noch einmal von vorn” wurde dieses Papier versehen.

Neben der Kritik an der überaus kurzen Frist von knapp drei Wochen zur Stellungnahme zu einem 150seitigen Entwurf wurde von den Verbänden vor allem die fehlende menschenrechtliche Perspektive, der Finanzvorbehalt und der Mangel an Maßnahmen im gesetzgeberischen Bereich herausgestellt. Dies wurde auch durch eine quantitative Analyse des NETZWERK ARTIKEL 3 deutlich gemacht: Bei den insgesamt 196 beabsichtigten Maßnahmen der Bundesregierung soll es lediglich bei 5 Prozent um gesetzliche Änderungen gehen. 50 Prozent der Maßnahmen befassen sich mit eher unspezifischen Aktionen wie Prüfaufträgen, Zwischenberichten, Konzepterstellungen, Konferenzen, Sensibilisierungsmaßnahmen etc., deren Erreichung bzw. Umsetzung schwer zu kontrollieren ist. Etwa 30 Prozent der Maßnahmen befassen sich mit einer bereits laufenden oder beabsichtigen Projektförderung oder einer finanziellen Unterstützung und etwas über 10 Prozent der Maßnahmen befassen sich mit Studien, Untersuchungen oder Forschungsvorhaben.

Ferner wurden die fehlende Gesamtstrategie, der Aufbau des Aktionsplanes und die mangelnde Problembeschreibung in den zwölf Handlungsfeldern kritisiert. Anders als in den vorbereitenden Konferenzen zugesagt, fanden sich auch die Querschnittsaspekte wie Selbstbestimmung, Gleichstellung, Barrierefreiheit, Migration oder Gender Mainstreaming in den geplanten Maßnahmen nur äußerst unzureichend wieder. So wurde etwa der wichtige Begriff der “angemessenen Vorkehrungen” aus der Konvention nicht aufgegriffen, wie etwa von verschiedenen Verbänden bemängelt wurde.

Nach dieser allgemeinen Einschätzung des Aktionsplanes wurden dann in einer intensiven Diskussion alle Handlungsfelder einzeln diskutiert. Am heftigsten wurde das (vor 10 Tagen nachgereichte) Kapitel “Persönlichkeitsrechte” kritisiert: “Das ist mit Abstand der schwächste Punkt des Nationalen Aktionsplanes” so Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. “Ohne Begründung wird behauptet, dass das derzeitige Betreuungsrecht in Einklang mit der Konvention steht. Das ist falsch! Wir lehnen deshalb dieses Kapitel von A bis Z ab!”

Die meisten Wortmeldungen gab es außerdem zu den Kapiteln “Arbeit / Beruf”, “Bildung” und “Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege”. Hier wurde beispielsweise 
eine sofortige und umfassende Analyse des Sozialgesetzbuches IX gefordert, die Ausweitung der Assistenz im Krankenhaus oder ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe.


Entsetzt zeigte sich Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter Eltern, dass behinderte Eltern überhaupt nicht im Aktionsplan auftauchen: “Elternschaft wird nur so verstanden, dass Eltern behinderte Kinder haben können. Behinderte Eltern kennt die Bundesregierung nicht, dabei hat der Petitionsausschuss bereits vor drei Jahren Handlungsbedarf bei der Elternassistenz erkannt!”

Auch in vielen weiteren Einzelaspekten wurden von den Verbänden detaillierte Vorschläge für gesetzgeberisches Handeln unterbreitet und dabei auf den Forderungskatalog des Deutschen Behindertenrates vom Mai 2010 und auf die Ergebnisse der Kampagne “alle inklusive!” aus dem Jahr 2009 verwiesen. Damit durch die laufende Gesetzgebung die Umsetzung der Konvention nicht untergraben wird, schlug der Sozialverband Deutschland eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung vor, alle laufenden Gesetzesprojekte auf die Verträglichkeit mit der Konvention zu prüfen.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) forderte, dem vorliegenden Plan die Zustimmung zu verweigern und unter echter Einbeziehung des Sachverstandes der Betroffenen den Aktionsplan grundlegend zu überarbeiten: “Die gravierenden Menschenrechtsverletzungen, denen Menschen mit Behinderungen auch in unserem Land tagtäglich ausgesetzt sind, werden weder benannt noch werden Maßnahmen zur Verhinderung geplant oder ergriffen”, stellte ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade fest. ”Deshalb hat dieses Dokument seinen Namen nicht verdient. Bis auf die häufige Nennung des Begriffes `Behindertenrechtskonvention´ hätte dieses Papier genauso geschrieben werden können, wenn es nie eine Konvention gegeben hätte.”

Von Seiten des BMAS wurde zum Abschluss der Anhörung betont, dass alle Anregungen geprüft würden und in eine zweite Ressortabstimmung einfließen sollten. Zur Frage, inwieweit der geplante Termin am 15. Juni zur Verabschiedung des Aktionsplanes im Bundeskabinett gehalten werden könne, wollte sich der Anhörungsleiter Richard Fischels, Unterabteilungsleiter im BMAS, nicht äußern. sch
Einhellige Kritik am Aktionsplan der Bundesregierung -- kobinet

2011-03-06

ISL-Klausur: Behindertenpolitischen Stillstand durchbrechen! - ISL e.V.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat auf ihrer Klausursitzung (..) in Berlin den derzeitigen behindertenpolitischen Stillstand in der Bundespolitik kritisiert: „Es ist jetzt höchste Zeit für die konkrete Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), damit sich an der Basis für Menschen mit Behinderungen endlich etwas ändert“ forderte Vorstandsmitglied Michael Gerr. „Seit über einem Jahr werden wir mit Tagungen und Versprechungen auf einen Aktionsplan hingehalten, während gleichzeitig tagtäglich Menschenrechtsverletzungen geschehen. Dabei sind die notwendigen Maßnahmen bereits Anfang 2009 in der Kampagne „alle inklusive!“ erarbeitet worden.

ISL-Klausur: Behindertenpolitischen Stillstand durchbrechen! - ISL e.V.

2011-03-05

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Übersichtsseite Zusammenfassung

Kampagne Alle inklusive! Februar 2009

Zusammenfassung der Kampagnenergebnisse

Auf allen acht Fachkonferenzen innerhalb der Kampagne „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“ wurde von den insgesamt weit über 1.000 TeilnehmerInnen ein erheblicher Handlungsbedarf für Deutschland identifiziert. Dieser besteht für die Bundesebene genauso wie für die Bundesländer und den kommunalen Bereich. In den Menschenrechtswerkstätten wurde dieser Handlungsbedarf spezifiziert. Dabei sind allgemeine, themenübergreifende von speziellen, themenspezifischen Forderungen zu unterscheiden. Letztere lassen sich unterteilen in themenspezifische Aktionspläne (Frauen, Bildung, berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit in Forschung und Ausbildung) und weitere themenspezifische Handlungsaufträge (Gleichstellung, Barrierefreiheit, Freiheits- und Schutzrechte, Selbstbestimmtes Leben, Gesundheit).


Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Übersichtsseite Zusammenfassung
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