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2012-10-22

Ottmar Miles-Paul: Menschen müssen von Anfang an willkommen sein - Regionales - Rhein-Zeitung


Ottmar Miles-Paul: Menschen müssen von Anfang an willkommen sein

Stellen Sie sich vor, Sie hätten trotz eines schwierigen Starts ins Leben und einiger Herausforderungen Ihren Platz in der Gesellschaft gefunden. Nun kommen Forscher, die Ihnen erklären, dass sie einen Bluttest entwickelt haben, durch den Menschen wie Sie bereits während der Schwangerschaft erkannt werden können.

iris schröder / www.dieth
Von Ottmar Miles-Paul
Dabei erfahren Sie, dass circa 90 Prozent derjenigen, die bisher mit Ihren Merkmalen während der Schwangerschaft erkannt wurden, jetzt schon abgetrieben werden. Wie würden Sie sich fühlen? Welche Konsequenzen könnte das eventuell für Ihr Leben haben?
Ottmar Miles-Paul: Menschen müssen von Anfang an willkommen sein - Regionales - Rhein-Zeitung

2012-09-23

DS-InfoCenter - Down-Syndrom – Was ist das?


Down-Syndrom – Was ist das?

Menschen mit Down-Syndrom sind Menschen, die in jeder ihrer Zellen ein Chromosom mehr haben als andere Menschen, nämlich 47 statt 46 Chromosomen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden.

Down-Syndrom – Vorkommen, Verbreitung und Häufigkeit

Es ist wahrscheinlich, dass es schon immer Menschen mit Down-Syndrom gegeben hat. Wissenschaftler nehmen an, dass die ältesten Zeugnisse für das Down-Syndrom Ton- und Steinfiguren aus der Olmec-Kultur (ca. 1000 v. Christus) sind.
madonna von MategnaAuf zwei Madonnenbildern von Andrea Mantegna (1431 – 1506) weisen die Kinder jeweils charakteristische Züge des Down-Syndroms auf. Auch auf einem Altarflügel in Aachen, der ungefähr 1505 gemalt worden ist, sowie auf Gemälden von Jacob Jordaens, Manet oder Degas hat man Menschen entdeckt, die die typischen Merkmale des Down-Syndroms erkennen lassen. Down-Syndrom ist eines der verbreitetsten angeborenen Syndrome. Man findet Menschen mit Down-Syndrom überall auf der Welt sowie bei allen ethnischen Gruppen und Bevölkerungsschichten. Alle drei Minuten kommt ein Baby mit Down-Syndrom zur Welt, insgesamt leben weltweit zirka fünf Millionen Menschen mit Down-Syndrom. Die Häufigkeit des Auftretens ist dabei mit etwa 1 auf 800 Geburten überall gleich. In letzter Zeit führt die Zunahme pränataler diagnostischer Verfahren, verbunden mit einem positiven Befund, häufig zu der Entscheidung, die Schwangerschaft abzubrechen. Die Zahlenangaben hierzu sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. (...)
DS-InfoCenter - Down-Syndrom – Was ist das?

2012-08-30

Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches


Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig

(Straßburg) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen des Artikels 8 des italienischen Staatsgesetzes zur künstlichen Befruchtung verurteilt. Der Eingriff in das seit 2004 geltende Gesetz erfolgte nach der Eingabe eines fruchtbaren Ehepaares, denen 2006 jedoch ein Kind mit Mukoviszidose geboren wurde, woraufhin sie erfuhren, gesunde Träger dieser Krankheit zu sein. Eine zweite Schwangerschaft endete mit der Tötung des ungeborenen Kindes, nachdem die Krankheit durch Pränataldiagnostik auch bei diesem Kind festgestellt worden war. Sie wollten jedoch weitere Kinder haben. In der Bundesrepublik Deutschland, in Großbritannien, Frankreich, Griechenland, Portugal oder den Niederlanden hätten sie im Labor in vitro Embryonen erzeugen, auf diese und andere Krankheiten überprüfen und dann ausgewählte Embryonen der Frau einsetzen lassen können. Das Staatsgesetz 40/2004 untersagt dies in Italien und erlaubt grundsätzlich nur unfruchtbaren Paaren den Zugang zur künstlichen Befruchtung. Die beiden brachten den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit der Begründung einer Diskriminierung, da das „Recht auf ein gesundes Kind“ ansonsten allgemein in Europa anerkannt sei (ausgenommen in Österreich und in der Schweiz).
Gestern verurteilte ein siebenköpfiger Senat des Gerichtshofs Italien zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000 Euro an das Ehepaar und die Anwaltsspesen von 2.500 Euro.Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches

2012-08-13

Tim wurde abgetrieben. In dieser Woche feiert er seinen 15. Geburtstag - Kind & Familie - Bild.de

Eigentlich sollte er tot geboren werden... Tim wurde abgetrieben. In dieser Woche feiert er seinen 15. Geburtstag

Auf diesem Foto sehen wir Tim mit seiner Pflegemutter Simone. Als Tims leibliche Mutter im sechsten Schwangerschaftsmonat erfuhr, dass ihr Sohn schwerbehindert sein würde, entschied sie sich für einen Abbruch


  • Tim wurde abgetrieben. In dieser Woche feiert er seinen 15. Geburtstag

    Spätabtreibung Eigentlich sollte Tim tot zur Welt kommen

    Tim schaukelt gemeinsam mit Pflegemama Simone auf einer Hängematte im Wintergarten. Seit über 14 Jahren kümmert sich die 48-Jährige um den schwerstbehinderten Jungen. „Tim ist ein fröhliches Kind. Er gibt uns so viel“, sagt sie
    Foto: Meiko Herrmann
     
08.07.2012 — 14:17 Uhr
  • BILD am Sonntag
Von KAROLIN SCHNEIDER Fotos: MEIKO HERRMANN
Tim wurde abgetrieben. In dieser Woche feiert er seinen 15. Geburtstag - Kind & Familie - Bild.de

2012-08-11

Coburger Familien gegen Selektion Behinderter | inFranken.de

Coburger Familien gegen Selektion Behinderter

publiziert: 10.08.2012 07:47 aktualisiert: 10.08.2012 16:32
    Ort: Coburg  Von: Helke Renner  Coburger Tageblatt
Bluttest Auf problemlose Art kann nun festgestellt werden, ob ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt kommen wird. Coburger Familien erzählen, warum sie gerade diese Kinder lieben.
Judith Stammberger mit ihrer jüngeren Schwester Sarah. Die beiden verstehen sich gut. Deswegen macht Judith jetzt eine Ausbildung zur Kindererzieherin. Fotos: privat
Judith Stammberger mit ihrer jüngeren Schwester Sarah. Die beiden verstehen sich gut. Deswegen macht Judith jetzt eine Ausbildung zur Kindererzieherin. Fotos: privat
Dass Eltern die Möglichkeit eingeräumt wird, anhand eines Bluttropfens in einer Petrischale über Leben und Tod eines Fötus zu entscheiden, ist für die Geschäftsführerin des Vereins "Hilfe für das behinderte Kind", Karolin Netschiporenko, nur schwer erträglich. Sie bezweifelt auch, dass die Entscheidung, den sogenannten Praena-Test zuzulassen, tatsächlich rechtens ist. Aber darum gehe es dem Coburger Verein auch nicht. "Wir wollen den Eltern eher klar machen, welche Bedeutung ihr Entschluss hat. Dass sie lebenslang daran zu knabbern haben, wenn sie sich gegen ihr Kind entscheiden." Deshalb plädieren die Mitglieder des Vereins dafür, auch Down-Syndrom-Kindern eine Chance zu geben.
Coburger Familien gegen Selektion Behinderter | inFranken.de

2012-07-26

Leben mit behinderten Kindern - Unfassbares Glück - Gesundheit - sueddeutsche.de

Leben mit behinderten Kindern Unfassbares Glück

24.07.2012, 08:19
Von Christina Berndt
Mindestens 90 Prozent aller Paare lassen ihr Baby abtreiben, wenn bei ihm eine schwere Störung diagnostiziert wird. Selbst Ärzte malen werdenden Müttern ein finsteres Bild vom Alltag mit einem behinderten Kind. Doch die Eltern, die sich für ein solches Kind entscheiden, empfinden ihr Leben ganz anders.
Leben mit behinderten Kindern - Unfassbares Glück - Gesundheit - sueddeutsche.de

2012-03-25

Down-Syndrom: Behinderte kritisieren neue Frühtests | Politik - Frankfurter Rundschau

Down-Syndrom
Behinderte kritisieren neue Frühtests

Mit einem einfachen Bluttest können Schwangere künftig herausfinden, ob ihr Baby Trisomie 21 hat. Behindertenverbände halten das neue Verfahren für illegal.
Down-Syndrom: Behinderte kritisieren neue Frühtests | Politik - Frankfurter Rundschau

2012-03-18

USA: 3 Millionen Dollar für ‚Kind als Schaden’ - KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

17. März 2012, 08:06
USA: 3 Millionen Dollar für ‚Kind als Schaden’












 

Ein Gesundheitszentrum muss einem Ehepaar drei Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, weil in einer Pränataluntersuchung nicht erkannt wurde, dass das Kind des Paares an Down Syndrom erkrankt ist.

Portland (kath.net/LSN/jg)
Ariel und Deborah Levy aus Portland (US-Bundesstaat Oregon) haben ein Gesundheitszentrum erfolgreich auf 3 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt. Sie werfen dem Zentrum vor, es hätte bei einer pränatalen Untersuchung fehlerhaft gearbeitet und deshalb nicht entdeckt, dass ihre Tochter an Down Syndrom leidet. Hätten sie von der Krankheit des Kindes gewusst, hätten sie es abgetrieben, begründen die Ehepartner ihren Schritt.
 KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

2012-03-03

Legaler Kindsmord: Forscher fordern Tötung von Neugeborenen - Geburt - FOCUS Online - Nachrichten

Legaler Kindsmord 

Forscher fordern Tötung von Neugeborenen

Freitag, 02.03.2012, 12:32 · von FOCUS-Online-Redakteurin

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Neugeborene hätten noch kein Recht zu leben, sagen die Forscher
Eltern soll es erlaubt werden, ihr Baby umbringen zu lassen – dafür plädieren zwei Wissenschaftler. Ihre Begründung: Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung.
...
Guibilini und Minerva fordern, dass Eltern das Leben ihres Babys beenden lassen dürfen, wenn sie sich überfordert fühlen und „wirtschaftliche, soziale oder psychologische Umstände“ es ihnen unmöglichen machen, sich um ihr Kind zu kümmern. „Ein Kind zu haben, kann für manche Frauen eine unerträgliche psychische Belastung bedeuten.“ Beispielsweise wenn der Partner die werdende Mutter in der Schwangerschaft verlasse oder sich nach der Geburt herausstelle, dass das Baby behindert ist.

Das Down-Syndrom etwa werde nur in 64 Prozent der Fälle pränatal diagnostiziert. „Wird die Behinderung nicht erkannt, haben Eltern keine andere Wahl als das Baby zu behalten, obwohl sie das vielleicht nicht gemacht hätten, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten“, sagen Guibilini und Minerva. „Die Erziehung eines Kindes mit Down-Syndrom kann für die Familien und die Gesellschaft belastend sein.“ Vor allem finanzielle Probleme würden dabei eine Rolle spielen.
...
Legaler Kindsmord: Forscher fordern Tötung von Neugeborenen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/baby/geburt/legaler-kindsmord-forscher-plaedieren-fuer-die-toetung-von-neugeborenen_aid_719736.html

Legaler Kindsmord: Forscher fordern Tötung von Neugeborenen - weiter lesen auf FOCUS Online

Legaler Kindsmord: Forscher fordern Tötung von Neugeborenen - Geburt - FOCUS Online - Nachrichten


Sollte "Abtreibung", also Kindstötung, auch nach der Geburt noch möglich sein?

Florian Rötzer 03.03.2012

In einem Aufsatz haben sich zwei Philosophen dafür ausgesprochen, was heftige Kritik bis Todesdrohungen provozierte

heise.de

 

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/

Artikel 10 - Recht auf Leben

Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
inclusion.cc

 

2012-01-21

Eltern treiben behinderte Kinder oft ab - search.ch

Eltern treiben behinderte Kinder oft ab 20.1.2012 15:33
Über 80 % der Frauen, bei denen in der Schwangerschaft ein behindertes Kind diagnostiziert wird, treiben ab. Grund dafür sind die steigenden Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik. Dies geht aus einer Statistik des Instituts für medizinische Genetik an der Uni Zürich hervor. (...)
Eltern treiben behinderte Kinder oft ab - search.ch

2011-11-23

Gewalt an Frauen: Behindertenbeauftragter fordert Konsequenzen -- kobinet

23.11.2011 - 16:59

Gewalt an Frauen: Behindertenbeauftragter fordert Konsequenzen.

Berlin (kobinet) Nach Veröffentlichung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung heute Konsequenzen gefordert. „Die alarmierenden Ergebnisse der Studie des Bundesfamilienministeriums belegen, dass Frauen mit Behinderung weitaus häufiger Opfer von Gewalt sind als nicht behinderte Frauen. Sie müssen außerdem oft in völlig unwürdigen Verhältnissen leben“, betonte Hubert Hüppe anlässlich des internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Die Studie offenbarte erschreckende Zustände insbesondere in Einrichtungen. Über eine eigene Wohnung verfügten laut Studie nur 10 bis 15 % der Bewohnerinnen in Einrichtungen, einem Fünftel stehe nicht einmal ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Bewohnerinnen könnten oft nicht einmal bestimmen, mit wem sie zusammenwohnen. Ein Fünftel der befragten Frauen gab an, keine abschließbaren Wasch- und Toilettenräume zu haben. Die Möglichkeit einer festen Paarbeziehung und einer Familiengründung sei laut Studie in aller Regel nicht gegeben. Schwangerschaften der Bewohnerinnen würden mehrheitlich abgebrochen.

„Das sind absolut unwürdige und erschreckende Zustände. Hier sind sowohl die Einrichtungen, die Aufsichtsbehörden wie auch die Kostenträger gefordert, endlich wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Gewalt und sexuellen Übergriffen ist es insbesondere wichtig, die Frau sofort zu schützen und den Täter aus ihrem Umfeld zu entfernen“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung.

Er begrüßte das vom Bundesfamilienministerium geplante Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Projekt von „Frauenbeauftragten“ des Bundesfamilienministeriums und von den Vereinen „Weibernetz“ und „Mensch zuerst“. Im Rahmen des Projektes unterstützen Frauen mit Behinderungen Mitbewohnerinnen in Heimen oder Kolleginnen in Werkstätten, die Gewalt erlebt haben oder fürchten. Hüppe erneuerte ebenso seine Forderung nach barrierefreien Frauenhäusern, die in die Lage versetzt werden, auch Frauen mit Assistenzbedarf aufzunehmen. sch

Gewalt an Frauen: Behindertenbeauftragter fordert Konsequenzen -- kobinet

2011-11-05

"Warum dürfen die Behinderten nicht leben?"

"Theater Augenblick" mit neuem Stück: Schauspieler mit Behinderung beziehen in "Himmel, Hölle und die Lust am Leben" Stellung zum Thema Abtreibung

"Warum dürfen die Behinderten nicht leben?"

Von unserer Mitarbeiterin Pat Christ
Würzburg. Unendlicher Seelenfriede und tiefe Freundschaften, so stellt sich Lotte Brückl den Himmel vor. Doch jetzt möchte die Frau mit geistiger Behinderung erst einmal leben. "Das Leben ist für mich und alle meine Freunde das Wichtigste auf der Welt", betont sie.
Was sie und ihre Freunde sonst noch bewegt, ist in Kürze im Begleitheft zur aktuellen Produktion des "Theater Augenblick" zu lesen. Das Würzburger Ensemble behinderter Künstler spielt ab Dienstag, 15. November, das Stück "Himmel, Hölle und die Lust am Leben". Dabei macht das Theater in den temporeichen Zeiten auf Themen aufmerksam, die Menschen mit und ohne Behinderung bewegen.

Glücklich trotz Handicap

Nicht alles fällt den mitwirkenden Schauspielern leicht. Sport kann Lotte Brückl nur bedingt treiben: "Ich habe kein gutes Gleichgewicht." Auch andere Dinge fallen ihr schwer: "Zum Beispiel, mich auszudrücken." Oft macht die 48-Jährige die Erfahrung, dass ihre Gegenüber das, was sie zu erklären versucht, "nicht kapiert".
Ob sie ihr Leben deswegen schlecht findet? "Nein! Ich fühl mich wohl. Ich habe sehr viele nette Freunde, die wirklich sehr lieb zu mir sind und die mich nehmen, wie ich bin. Und das finde ich schön."

Brisante Thematik

In der aktuellen Produktion des "Theater Augenblick" geht es um diese Lebensfreude. In wohl einem der brisantesten Theaterstücke der letzten Zeit setzten sich die Schauspieler mit der Frage auseinander, warum Eltern ihre ungeborenen Kinder nach der Diagnose "behindert" abtreiben. Ein Film, in dem eine Mutter die Abtreibung ihres Kindes versucht, führte das Ensemble zu Beginn der langen Probenphase in die Thematik ein.
Für die geistig behinderten Schauspieler ist das Verhalten der Mutter aus dem Film unentschuldbar. "Was denken sich Nichtbehinderte dabei, wenn sie sagen, behinderte Kinder sollen nicht zur Welt kommen?", empört sich Lotte Brückl. "Die kamen ja auch zur Welt. Warum dürfen die Behinderten nicht leben?"

"Warum dürfen die Behinderten nicht leben?"

2011-10-18

Mehr Zivilcourage gegen Ausgrenzung - Schwäbische Post

Mehr Zivilcourage gegen Ausgrenzung

Gedenkveranstaltung auf dem Rabenhof für die Opfer des „Euthanasie-Programms“ des Nazi-Regimes
Der Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Politik wurde auf dem Rabenhof gedacht. Bewohner des Rabenhofs waren damals von den Folgen der menschenverachtenden Nazi-Ideologie betroffen und mussten ihr Leben lassen.
Ellwangen. Durch die Veranstaltung sollte den Opfern auch ein Teil ihrer Würde zurückgegeben werden, die ihnen durch den Massenmord genommen wurde. Der Leiter „Wohnen“ im Rabenhof, Thomas Knies, betonte: „Man muss sich die damaligen Vorgänge immer wieder aufs Neue bewusst machen. Das ist die beste Voraussetzung dafür, um gegensteuern zu können.“ Knies forderte mehr Zivilcourage ein. Wenn Menschen Ausgrenzung erfahren, müsse man sich klar und deutlich dagegen öffentlich aussprechen. In ihrer Opferrolle können diese Menschen für Ideologien missbraucht werden.
Knies sprach die damaligen Zwangssterilisierungen auch im Ellwanger Krankenhaus an, von denen auch einige Bewohner des Rabenhofs betroffen waren. Im Oktober und November 1940 wurden insgesamt 30 behinderte Menschen des Rabenhofs in der Tötungsanstalt in Grafeneck ermordet, im April 1941 zwei weitere im hessischen Hadamar.
Die Vorsitzende des Heimbeirats, Marianne Stadler, forderte ein engagiertes Auftreten von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit ein. Für die Arbeit im Heimbeirat bedeute dies, dass man nach Wegen suchen müsse, wie die Heimbewohner möglichst selbstbestimmt und unter normalen Umständen leben können.
Peter Maile vom Ellwanger Friedensforum griff in seiner Gastrede das Thema der Zwangssterilisierung auf, von der auch Bewohner des Rabenhofs betroffen waren: „Den Zwangssterilisierungen folgten Zwangsabtreibungen und schließlich der hunderttausendfache Mord an psychisch kranken und geistig behinderten Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten.“
Mehr Zivilcourage gegen Ausgrenzung - Schwäbische Post

2011-09-06

Down-Syndrom: Umstrittener Bluttest | Medizin - Frankfurter Rundschau

Down-Syndrom
Umstrittener Bluttest

Eine Erbgutanalyse macht es leicht, das Down-Syndrom zu erkennen. Ein Fortschritt, finden die einen. Andere fürchten Behindertenfeindlichkeit
Visualisierung eines Embryos im Mutterleib im Corpus Museum in Oegstgeest.
Visualisierung eines Embryos im Mutterleib im Corpus Museum in Oegstgeest.
Foto: dapd
Mit dem Thema Down-Syndrom beschäftigt sich wohl jede Schwangere. Schließlich tritt die auch Trisomie 21 genannte Chromosomenstörung relativ häufig auf. Bislang konnte erst eine Fruchtwasseruntersuchung Klarheit darüber verschaffen, ob das Chromosom 21 beim Ungeborenen dreifach anstatt doppelt vorhanden ist.
Ein neuer Test beantwortet diese Frage nun einfach und ungefährlich. Die werdende Mutter muss sich lediglich etwas Blut abnehmen lassen. Weil sich darin auch Erbmaterial des Kindes befindet, lässt sich so durch eine genetische Analyse bestimmen, ob die Chromosomenstörung vorliegt oder nicht.
Angst vor der Chromosomenstörung
Eine Fruchtwasser-Untersuchung bietet bislang die verlässlichste Möglichkeit festzustellen, ob das Down-Syndrom vorliegt. Dabei wird eine dünne Nadel durch die Bauchdecke in die Fruchtblase eingeführt und Fruchtwasser entnommen. Die fetalen Zellen werden genetisch analysiert. In einem Prozent der Fälle führt die Untersuchung zu einer Fehlgeburt.
Ein Bluttest soll die Diagnose nun vereinfachen. Dabei werden fetale Zellen analysiert, die im Blut der Schwangeren schwimmen. Frühestens Ende des Jahres wird das Verfahren der Konstanzer Firma Lifecodexx auf den Markt kommen.
In Deutschland werden jährlich mehr als 30.000 Fruchtwasseruntersuchungen von den Krankenkassen bezahlt. 90 Prozent der Frauen brechen eine Schwangerschaft ab, wenn bei ihrem Fötus das Down-Syndrom entdeckt wird.
Die Firma Lifecodexx in Konstanz hat einen solchen Test entwickelt und will ihn demnächst auf den Markt bringen. Das Projekt sorgt derzeit für Wirbel – nicht zuletzt weil die Entwicklung des Tests mit Mitteln des Bundesforschungsministeriums (BMBF) gefördert wurde. Mit 230.000 Euro hat das Ministerium eine Studie unterstützt, in der das Verfahren getestet wurde.
Down-Syndrom: Umstrittener Bluttest | Medizin - Frankfurter Rundschau

2011-08-31

Lebenshilfe kritisiert Förderung durch Bundesforschungsministerium - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Lebenshilfe kritisiert Förderung durch Bundesforschungsministerium

Private Firma erhält 230.000 Euro für Entwicklung eines frühen Schwangerschaftstests zur Diagnose des Down-Syndroms

Berlin. Das Bundesforschungsministerium fördert mit etwa 230.000 Euro ein Projekt zur „pränatalen Diagnostik genetischer Erkrankungen“. Das Geld erhielt die Konstanzer Firma GATC Biotech AG für die Entwicklung eines Schwangerschaftsfrühtest, mit dem mittels einer einfachen Blutentnahme bei der werdenden Mutter geklärt werden kann, ob das ungeborene Kind das Down-Syndrom hat.

„Das erhöht den Druck auf Schwangere, sich testen zu lassen und die Schwangerschaft abzubrechen, falls das Kind das Down-Syndrom haben sollte“, so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Fast zur gleichen Zeit, in dem dieses Projekt gefördert wurde, hat der Bundestag auf sehr hohem Niveau das Für und Wider der Präimplantationsdiagnostik (PID) diskutiert. „Und alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder haben in der Debatte den Wert behinderten Lebens betont. Wir sehen darin einen deutlichen Widerspruch“, so Antretter weiter, „weil die Förderung de facto vermittelt, dass es behindertes Leben zu verhindern gilt.“
Lebenshilfe kritisiert Förderung durch Bundesforschungsministerium - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

2011-08-29

CSU contra Schavan Test für Down-Syndrom entzweit die Union - Politik - Tagesspiegel

CSU contra Schavan

Test für Down-Syndrom entzweit die Union
Berlin - Wegen der Förderung eines neuen Schwangerschaftsfrühtests auf das Down-Syndrom hat Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) nun auch Ärger mit der Schwesterpartei. Mit den Tests würden „Eltern unter Druck gesetzt, Behinderte diskriminiert und Abtreibungszahlen in die Höhe getrieben“, sagte der CSU-Politiker und Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Johannes Singhammer, dem Tagesspiegel.
Die öffentliche Förderung verbiete sich „auch aus Gründen, die in der deutschen Vergangenheit liegen“, betonte Singhammer unter Anspielung auf die Euthanasieprogramme der Nationalsozialisten. Außerdem sei es „geltendes Recht und von allen im Abtreibungsrecht vereinbart, dass eine Selektion menschlichen Lebens wegen Behinderung niemals stattfinden darf“.
Zuvor hatte bereits der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), seine Parteifreundin heftig kritisiert. Bei dem mit 230 000 Euro geförderten Testverfahren der Konstanzer GATC Biotech AG handle es sich um „Rasterfahndung, mit dem einzigen Ziel, Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“, sagte Hüppe dem Tagesspiegel.

CSU contra Schavan - Politik - Tagesspiegel

2011-08-27

Down-Syndrom: Heftige Kritik an Schavan - Politik - Tagesspiegel

Down-Syndrom Heftige Kritik an Schavan

Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) steht in der eigenen Partei in der Kritik - jetzt auch wegen ihrem Vorschlag, Frühtests auf das Down-Syndrom zu fördern. - Foto: dpa
Weil Forschungsministerin Annette Schavan Frühtests auf das Down-Syndrom fördert, ist bereits von "Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form" die Rede - und zwar in der Union.
Mit der Förderung eines Schwangerschaftsfrühtests auf das Down-Syndrom hat sich Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) heftige Kritik aus den eigenen Reihen zugezogen. "Das ist Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form", sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, dem Tagesspiegel. Bei dem mit 230 000 Euro geförderten Verfahren der Konstanzer GATC Biotech AG gehe es „nicht um Therapie, sondern um Selektion“, erklärte der CDU-Politiker. Da Menschen mit Down-Syndrom nicht therapierbar seien, handle es sich ganz offensichtlich um „Rasterfahndung, mit dem einzigen Ziel, Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“.
Dies mit öffentlichen Geldern zu fördern, sei „nicht hinnehmbar“.
Er könne die Entscheidung des Ministeriums auch deshalb nicht verstehen, sagte Hüppe, weil sich Schavan nahezu zeitgleich im Juli dieses Jahres im Bundestag gegen Gentests an Embryonen gewandt hatte – zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel. Bei der Debatte über das Für und Wider der Präimplantationsdiagnostik (PID) hätten alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder den Wert behinderten Lebens betont, erinnerte auch der Bundesvorsitzende der Behinderten-Vereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter. Mit der Förderung des neuen Tests werde „de facto vermittelt, dass es behindertes Leben zu verhindern gilt“. Darin sehe er „einen deutlichen Widerspruch“. Die neue Methode werde „aller Voraussicht nach dazu führen, dass noch mehr Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben werden“, prophezeite Antretter. Schätzungen zufolge führen positive Tests auf Trisomie 21 schon jetzt in mehr als 90 Prozent der Fälle zum Schwangerschaftsabbruch. Dabei bestehe durch das Down-Syndrom keine Gefahr für Mutter und Kind, die eine Abtreibung rechtfertige, sagte Hüppe. Auch ein „Leiden“ von Betroffenen sei nicht feststellbar. Die Kinder seien „nur anders veranlagt, sie haben ein Chromosom mehr“.

Down-Syndrom: Heftige Kritik an Schavan - Politik - Tagesspiegel

2011-08-26

Schweiz: Nein: Wir lassen uns nicht behindern! - behindert-barrierefrei e. V. | Blog

26.08.2011 09:18 Uhr

Schweiz: Nein: Wir lassen uns nicht behindern!

Vorgeburtliche Untersuchungen und daraus resultierende Abtreibungen sind nichts anderes als Rassenhygiene. Von Dr. Daniel Regli, Zürich.

(kreuz.net) „Wir lassen uns nicht behindern!“

Mit diesem Slogan wirbt die Schweizer Fachorganisation ‘Pro Infirmis’ für die gesellschaftliche Anerkennung behinderter Menschen.

Auf mutigen Bildern beanspruchen Behinderte ihren Platz im Leben.

Warum aber wehren sich die Behinderten-Organisationen nicht dagegen, daß die Geburt behinderter Kinder zunehmend verunmöglicht wird?

Erst kürzlich wurde bekannt, daß Eltern, die sich für die Geburt eines bekanntlich behinderten Kindes entscheiden, keine Zulagen für die Betreuung zuhause mehr erhalten sollen.

Man setzt vorgeburtliche Untersuchungen ein, um die Geburt invalider Kinder möglichst zu verhindern.

Behinderte stellen in einer sozial und moralisch überforderten Gesellschaft nur noch einen Kostenfaktor dar.

Das ist Rassenhygiene

Am 17. September wird der Zweite ‘Marsch für s’Läbe’ in Zürich gegen die gesellschaftliche Ausmerzung behinderter Menschen protestieren.

Wer die Behinderten nicht schon im Mutterleib schützt und ihnen das Leben ermöglicht, betreibt keine ganzheitliche Förderung behinderter Menschen.

Vorgeburtliche Untersuchungen und daraus resultierende Abtreibungen sind nichts anderes als Rassenhygiene.

Solche Entwicklungen erschüttern die moralischen Fundamente eines Volkes und ziehen fatale Folgen nach sich.

Lebensrecht nicht nur für Übermenschen

Der ‘Marsch für s’Läbe’ ermutigt unter dem Motto „Auch Behinderte wollen leben!“ dazu, behindertes Leben von A-Z anzunehmen und zu fördern.
behindert-barrierefrei e. V. | Blog

2011-08-21

Kathnews - Rom und die Welt

Papst an junge Behinderte: "Ihr seid ein unermessliches Gut"
Heiliger Vater findet berührende Worte.

Madrid (kathnews/RV). Berührende Worte hat Papst Benedikt beim Weltjugendtag an behinderte Jugendliche und ihre Betreuer gerichtet. Sie seien ein „unermessliches Gut für die gesamte Menschheit“, sagte der Papst am Samstag beim Besuch des Instituts „San Jose“ in Madrid vor rund 200 körperlich und geistig behinderten jungen Menschen. „Liebe Freunde, unsere Gesellschaft, in der allzu oft die unschätzbare Würde des Lebens – jedes Lebens – in Zweifel gezogen wird, braucht euch: Ihr tragt entschlossen zum Aufbau einer Kultur der Liebe bei. Mehr noch: Ihr seid Protagonisten dieser Zivilisation.“
Antonio, ein junger hörgeschädigter Mann, richtete im Namen der Anwesenden einige Worte an Benedikt. Ungefähr zehn junge Menschen begrüßte der Papst persönlich, neigte sich zu ihren Gesichtern im Rollstuhl, liebkoste sie. Die Behinderten schenkten Benedikt eine Zeichnung, die einen Sonnenuntergang zeigt. Die Jugend sei eigentlich das Alter, in dem sich dem Menschen das Leben in seinem ganzen Reichtum und in der Fülle seiner Möglichkeiten offenbart, so der Papst. Darum mache es betroffen, kranke junge Menschen zu sehen. Allerdings sei das Leben auch noch im Leiden groß; eine Haltung, die westliche Gesellschaften mit ihren Gesetzgebungen zu Abtreibung und Euthanasie immer weniger verstehen. Aus seinem Lehrschreiben über die Hoffnung „Spe salvi“ zitierend, sagte der Papst:

Kathnews - Rom und die Welt

2011-08-20

Chance oder Risiko? Neuer vorgeburtlicher Test auf Down Syndrom, 09:20: WDR 5

Sendung vom 19.08.2011, 09:20 bis 10:00 Uhr

2-jähriges Mädchen mit Down-Syndrom während einer Sitzung der Physiotherapie, Rechte: dpa
Wie beurteilen Sie solche frühen, gefahrlosen Tests?

Chance oder Risiko? Neuer vorgeburtlicher Test auf Down Syndrom


Die Erbinformationen eines Fötus können jetzt vollständig entschlüsselt werden. Eine Blutprobe der Mutter genügt, es besteht also weder Gefahr für die Mutter noch das Kind. Dies alles soll angeblich eine neue Technik leisten. Bereits 2012 wird ein Test auf den Markt kommen, der viel früher als bisher Ergebnisse für das Down Syndrom liefert.
Einerseits ein großer Fortschritt, denn bisher konnte nur eine Fruchtwasseruntersuchung Sicherheit geben, eine Untersuchung, die ein relativ hohes Risiko auf eine Fehlgeburt in sich birgt. Andererseits warnen kritische Stimmen, dass bereits jetzt neun von zehn Schwangeren abtreiben lassen, wenn diese Behinderung festgestellt wird. Sollte ein Test früher und gefahrloser möglich sein und in naher Zukunft auch Aussagen über Autismus, erbliche Blindheit oder die Anfälligkeit für Krebs oder Alzheimer machen, steige die Gefahr, dass die Zahl der Abtreibungen steigen wird.Wie beurteilen Sie solche frühen, gefahrlosen Tests? Sehen Sie eher die Chance, dass Fehlgeburten vermieden werden können oder die Frauen eine Abtreibung vornehmen lassen können, wenn noch keine Beziehung zu dem Fötus aufgebaut wurde? Oder fürchten Sie, dass Schwangerschaft unter Vorbehalt künftig sozialer Standard werden?
Studiogast: Prof. Peter Propping, Ehem. Direktor des Instituts für Humangenetik an der Universität Bonn
Rufen Sie uns an - kostenlos unter 0800 / 56 78 555
Redaktion:
Ursula Daalmann

Chance oder Risiko? Neuer vorgeburtlicher Test auf Down Syndrom, 09:20: WDR 5
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