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2013-06-13

Betreuung in WG, Heim oder zu Hause?: Mutter eines Behinderten sorgt sich | Weißenfels - Mitteldeutsche Zeitung

Betreuung in WG, Heim oder zu Hause?: Mutter eines Behinderten sorgt sich

13.06.2013

Von Petra Wozny
Annelie Herrmann aus Leißling möchte ihren behinderten Sohn Robert in eine Wohngemeinschaft schicken, die die Integra ab 2014 in Weißenfels plant. Dafür ist ein persönliches Budget hilfreich, mit dem eine zeitweise externe Betreuung finanziert werden kann. Im Sozialamt ist man der Meinung, dass das auch in der Familie erledigt werden kann.

Betreuung in WG, Heim oder zu Hause?: Mutter eines Behinderten sorgt sich | Weißenfels - Mitteldeutsche Zeitung

2013-04-19

Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen - CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Aktuelles - Bundestag aktuell

  Bundestag aktuell
Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen - CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Aktuelles - Bundestag aktuell

2013-01-07

Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) « BAG IF

06. Januar 2013

Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB)

Die Ende vergangenen Jahres neugegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) hat sich zum Ziel gesetzt, das Persönliche Budget als gleichberechtigte Leistungsform durchzusetzen. Damit soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie deren Wunsch- und Wahlrecht bei der Inanspruchnahme unterstützender Hilfen gestärkt werden. Die BAG PB will sich aktiv für die weitere Etablierung des Persönlichen Budgets als alternative Leistungsform auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene einsetzen.
Zu diesem Zweck will sie Informations- und Beratungsangebote sowohl für Budgetnehmer/-innen als auch für diejenigen Leistungsträger bereitstellen, die für die Bewilligungen Persönlicher Budgets zuständig sind. Grundlage dieser Angebote sind die Arbeitsergebnisse des Kompetenzzentrums Persönliches Budget beim Paritätischen Bundesverband.
Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget können Einzelpersonen, Einrichtungen, Verbände und Organisationen werden.
Aktueller Ansprechpartner ist Marcus Lippe (RA), Urbanstr. 100, 10967 Berlin, per Fax: 030 / 69 04 87 31, per E-mail: lippe@adberlin.com
Quellen und weitere Infos unter:
Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) « BAG IF

2012-11-10

Prüfliste für Arbeitgebermodell-Zielvereinbarungen veröffentlicht -- kobinet

10.11.2012 - 14:24

Prüfliste für Arbeitgebermodell-Zielvereinbarungen veröffentlicht.

Hollenbach (kobinet) Der Bundesverband ForseA teilt mit, dass er sämtliche Musterzielvereinbarungen zum Persönlichen Budget von seiner Homepage entfernt hat. Grund hierfür sei, dass man eigentlich noch keine durchgängig gute Zielvereinbarung gesehen habe. Als ein Beispiel nennt ForseA die Definition der Ziele. Es werden Leben in Tabellen gepresst, jeder weiß, dass das alles nicht so stimmen kann, dennoch widmet man sich seitens der Budgetgeber hingebungsvoll der Definition von Zielen. Solange das Hauptziel, die Behinderung hinter sich zu lassen, nicht verbindlich vereinbart werden kann, bezeichnet ForseA alles andere als Makulatur. 

weiterlesen:

Prüfliste für Arbeitgebermodell-Zielvereinbarungen veröffentlicht -- kobinet

2012-10-14

Persönliches Budget - Förderprojekte - Abschlussbericht Juli 2012 des BMAS -

Abschlussbericht des BMAS Persönliches Budget -

Der Bericht gibt einen Überblick über die durchgeführten Projekte, deren Entstehung und organisatorische Rahmenbedingungen.

Auszug:
"Mit der Kodifikation des SGB IX wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Es besteht nun ein modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen, in dessen Mittelpunkt steht der behinderte und von Behinderung bedrohte Mensch nicht als Objekt der paternalistischen Fürsorge, sondern der selbstbestimmende Mensch mit individuellem Anspruch
auf medizinische und berufliche Rehabilitation und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ein herausragendes Instrument zur Realisierung dieses politisch gewollten Wechsels in der Behindertenpolitik stellt das Persönliche Budget dar. Zur Steigerung der Verbreitung dieser neuen Leistungsform waren insbesondere nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs von behinderten Menschen auf ein Persönliches Budget ab 1. Januar 2008 erhebliche Unterstützungen notwendig.
Schließlich ist auch die Zahl der Inanspruchnahme der Persönlichen Budgets ein Indikator für die verbesserte Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen und somit für das Gelingen des gewollten Paradigmenwechsels in der Politik für behinderte Menschen, auch im Gleichklang mit den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention.
Im Bericht der Bundesregierung über die Ausführungen der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 21. Dezember 2006 hatte die Bundesregierung eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung Persönlicher Budgets angekündigt.
Die Jahre 2007 und 2008 wurden genutzt, um durch Öffentlichkeitsarbeit Impulse für die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets zu geben und zu ihrem effizienten Einsatz mit Beginn des Rechtsanspruchs auf die Leistungsform im Jahre 2008 und zu dessen Begleitung beizutragen.
Unterstützend wurden die Strukturen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche in einzelnen Projekten im Rahmen eines Strukturverstärkungsprogramms zum Persönlichen Budget in den Jahren 2008 bis 2010 herausgearbeitet und die Ergebnisse nachhaltig als Multiplikationshilfen veröffentlicht.
Im Sommer 2007 wurde dieses Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets ausgeschrieben. Interessierte Träger konnten sich mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets, deren Umsetzung etc. für Zuwendungen aus diesem Programm bewerben. Die Inhalte und somit neue Ideen waren vorzugsweise von den sich Beteiligenden zu entwickeln.
30 Projektanträge erfüllten die Kriterien des Förderprogramms. Alle 30 Projekte konnten aus Mitteln des Bundeshaushalts (Kapitel 1102 Titel 68462) bzw. des Ausgleichsfonds (Projekte im Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben) gefördert werden."


Förderprojekte - Abschlussbericht des BMAS - BMAS - Persönliches Budget

2012-07-28

„Ich verlange nur den Respekt, der jedem gebührt - nicht mehr und nicht weniger“ | WAZ.de

Meschede

„Ich verlange nur den Respekt, der jedem gebührt - nicht mehr und nicht weniger“

27.07.2012 | 18:57 Uhr
„Ich verlange nur den Respekt, der jedem gebührt - nicht mehr und nicht weniger“
Ralf Gersthagen.
Meschede.   Ralf Gersthagen organisiert sein Leben vom Rollstuhl aus. Assistenten helfen ihm dabei

Ralf Gersthagen leidet an fortschreitender Muskel-Dystrophie. Er kann nicht laufen und nicht stehen, die rechte Hand nutzt er um den E-Rolli zusteuern. Auch seine Armmuskeln funktionieren kaum. Einen Keks kann er essen, eine Tasse halten - unmöglich. „Aber ich kann denken und kommunizieren“, betont der gelernte technische Zeichner, der seit Dezember 2011 mit Assistenz in einer eigenen Wohnung in Meschede lebt.
„Ich verlange nur den Respekt, der jedem gebührt - nicht mehr und nicht weniger“ | WAZ.de

2012-07-24

Inklusion muss in die Köpfe - Assistenzmodell ist noch nicht in Brandenburg angekommen - Nachrichten | BlickPunkt Brandenburg

Assistenzmodell in Potsdam
Inklusion muss in die Köpfe

Inklusion muss in die Köpfe

Assistenzmodell ist noch nicht in Brandenburg angekommen

23.07.2012
Potsdam. Auf was würden Sie verzichten? Auf ein selbst bestimmtes Leben, auf Ihre Eigenständigkeit oder darauf, aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen? Möchten Sie selbst entscheiden, wann Sie morgens aufstehen, wann Sie ins Kino gehen oder wo Sie wohnen? Diese Entscheidungen selbst zu treffen, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Viele behinderte Menschen jedoch müssen genau um diese freie Entscheidungen kämpfen. Trotz UN-Konvention und neuer Leistungsformen, gestaltet sich für viele behinderte Menschen, die Teilhabe am öffentlichen Leben schwierig. Inklusion muss in die Köpfe - Nachrichten | BlickPunkt Brandenburg

2012-07-22

lb.rlp.de | Land und Kommunen wollen Hilfen noch stärker am Bedarf der Menschen orientieren


02.07.2012 | Menschen mit Behinderungen / Hilfen zur Pflege

Land und Kommunen wollen Hilfen noch stärker am Bedarf der Menschen orientieren

Mit einem Modellvorhaben gemeinsam mit interessierten Kommunen will das Land dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ mehr Geltung verschaffen und gleichzeitig den starken Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und bei der Hilfe zur Pflege aufgrund der demografischen Entwicklung und der höheren Lebenserwartung behinderter Menschen bremsen. „Die sozialhilferechtliche Finanzierung der Hilfen für behinderte oder ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf ist derzeit so ausgestaltet, dass sie keinen echten Anreiz für ambulante vor stationären Hilfen bietet. Gleichzeitig steigen die Ausgaben in diesen Bereichen. Mit unserem Modellvorhaben leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels und zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für behinderte Menschen“, sagte Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz bei der Vorstellung einer Rahmenvereinbarung zum Vorhaben gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden.(...)

lb.rlp.de | Land und Kommunen wollen Hilfen noch stärker am Bedarf der Menschen orientieren

2012-07-18

Wohnraum zur individuellen Betreuung


Wohnraum zur individuellen Betreuung  
Brigitte Mikesky: „Ambulant vor stationär sollte auch in dieser Region möglich sein“

Veröffentlicht: 18.07.2012
ESENS
Von KLAUS HÄNDEL

Ziel ist eine Betreuung, die dem berechtigten Wunsch nach Selbstständigkeit gerecht wird.
Suchen ein geeignetes Gebäude mit Wohnraum für sechs bis acht Personen mit Behinderungen zur individuellen Betreuung, v. l.: Ursula Moss, Brigitte Mikesky mit Tochter Jeanette und Birgitt Hedlefs.   © KLAUS HÄNDEL © KLAUS HÄNDEL
Suchen ein geeignetes Gebäude mit Wohnraum für sechs bis acht Personen mit Behinderungen zur individuellen Betreuung, v. l.: Ursula Moss, Brigitte Mikesky mit Tochter Jeanette und Birgitt Hedlefs. 

Im Harlingerland gibt es nur einen Anbieter von Wohnen für Menschen mit geistigen und anderen Formen von Behinderungen. „Das wollen wir ändern“, sagen Brigitte Mikesky und Ursula Moss in Esens. Als Hauptgründe nennen sie die Betreuungszeiten und die Kosten.
(..)
„Was in vielen Teilen Deutschlands längst kein Wunschdenken mehr ist, sollte auch in dieser Region möglich sein“, so Brigitte Mikesky. Bei der Umsetzung der von der Bundesregierung gewünschten Forderung „Ambulant vor Stationär“ und der UN-Behindertenkonvention soll jeder seinen Bedürfnissen und Wünschen entsprechend leben und individuell betreut werden.(..)
Wohnraum zur individuellen Betreuung

2012-05-28

Aktion Mensch: Unterstützung nach Maß? – Persönliches Budget und Assistenz: Blog

Aktion Mensch-Blog

 

Unterstützung nach Maß? – Persönliches Budget und Assistenz

Autor: Ulrich Steilen, am 19.05.2012 um 10:00 Uhr
In der eigenen Wohnung leben, am Arbeitsplatz zeigen, was in einem steckt, sich abends mit Freunden treffen oder einfach mal in Urlaub fahren – für viele Menschen mit einer schweren Behinderung sind dies immer noch Traumvorstellungen. Mehr Selbstbestimmung und stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – wie kann das gehen? Antwort: Mit persönlichen Assistentinnen und Assistenten
Aktion Mensch: Unterstützung nach Maß? – Persönliches Budget und Assistenz: Blog

2012-04-25

NRW-Justiz: Sozialgericht Dortmund: Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige

Sozialgericht Dortmund: Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige

24.04.2012
Behinderte Menschen haben im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß § 17 SGB IX keinen Anspruch darauf, dass von ihnen nach dem sog. Arbeitgebermodell beschäftigte Assistenz – und Pflegekräfte in Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TöVD) mit allen Nebenleistungen vergütet werden.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines schwerstbehinderten Mannes aus Meschede entschieden
NRW-Justiz: Sozialgericht Dortmund: Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige

2012-02-18

Saarbrücken: 266 Personen nutzen Persönliches Budget SR-online: Nachrichten / Regionalnachrichten

Saarbrücken: 266 Personen nutzen Persönliches Budget

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Personen mit Handicaps, die ein Persönliches Budget nutzen, deutlich gestiegen. Nach Angaben des Landesamtes für Soziales (LAS) nutzten es 266 Menschen.
Im Vorjahr waren es erst 182 gewesen. LAS-Direktor Kolling sagte, dies zeige, dass Menschen mit Handicaps in einigen Bereichen eigenverantwortlich entscheiden könnten und wollten.
Das Persönliche Budget gibt Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihren Unterstützungsbedarf selbst einzukaufen und zu organisieren. Dies erlaubt eine individuelle Anpassung.

SR-online: Nachrichten / Regionalnachrichten

2012-01-04

"Persönliches Budget" kaum gefragt | (Kreis Coesfeld) - Westfälische Nachrichten

"Persönliches Budget" kaum gefragt

Kreis.Coesfeld. Im Kreis Coesfeld planen aktuell nur drei Menschen mit erheblicher Behinderung ihre Hilfe für das tägliche Leben eigenständig mit dem so genannten "Persönlichen Budget". 2010 war es nur einer. Das teilte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gestern mit. Das "Persönliche Budget" wurde 2008 bundesweit eingeführt. Es ist keine zusätzliche Leistung, sondern die Menschen bekommen das Geld direkt und organisieren sich damit die Unterstützung selbst.
"Persönliches Budget" kaum gefragt | (Kreis Coesfeld) - Westfälische Nachrichten

2011-12-10

Kompetenzzentrum Persönliches Budget: Bundessozialgericht stärkt das Persönliche Budget

02.12.11

Bundessozialgericht stärkt das Persönliche Budget

Kategorie: Budgetnehmer, Leistungserbringer
Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Danach kann das Persönliche Budget für den Berufsbildungsbereich auch außerhalb einer anerkannten Wekstatt für behinderte Menschen in Anspruch genommen werden.

Kompetenzzentrum Persönliches Budget: Bundessozialgericht stärkt das Persönliche Budget

2011-12-02

Werkstätten: Knebelbedingung für behinderte Menschen ist nicht okay | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren | Reisen, Urlaub, Mobilität, Alltag

Werkstätten: Knebelbedingung für behinderte Menschen ist nicht okay


Behindertenwerkstatt für Behinderte Menschen (WfbM): Eine gute Nachricht für Betroffene mit persönlichem Budget. Foto: Daniel Ende, Berlin/DRK e.V.
Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, begrüßt die heutige Klarstellung des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget von Werkstattleistungen.
Menschen mit Behinderungen können nach der Klarstellung des Bundessozialgerichts damit rechnen, zukünftig Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. Diese Klarstellung ist wegweisend für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Sie verdeutlicht auch, dass im Rahmen des Persönlichen Budgets Leistungen dem Menschen folgen und nicht umgekehrt“

Werkstätten: Knebelbedingung für behinderte Menschen ist nicht okay | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren | Reisen, Urlaub, Mobilität, Alltag

2011-11-27

Behörden misstrauen behinderten Menschen in Sachen Persönliches Budget -- kobinet

26.11.2011 - 07:32

Behörden misstrauen behinderten Menschen in Sachen Persönliches Budget.

Fulda (kobinet) Der Fachtag "Rollenwechsel", der letzte Woche an der Hochschule Fulda stattgefunden hat, klärte nicht nur darüber auf, warum sich die deutsche Sozialbürokratie so schwer tut mit dem Persönlichen Budget. Er zeigte nach Ansicht der Bundesinitiative Daheim statt Heim auch einen praktikablen Weg auf, um dies zu ändern.

Dieses Mal hörten Fachleute den Betroffenen zu und nicht umgekehrt: Etwa 70 Experten und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung erfuhren aus erster Hand, warum es für behinderte Menschen so schwer ist, ein Persönliches Budget zu bekommen. Obwohl schon seit 2008 ein Rechtsanspruch darauf besteht und obwohl die Sozialämter damit sogar Geld sparen könnten. Dies berichtet Ralf Bremauer vom Institut Personenzentrierte Hilfen.

Behörden misstrauen behinderten Menschen in Sachen Persönliches Budget -- kobinet

2011-11-17

Netzwerk von NutzerInnen des Persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz gegründet -- kobinet

17.11.2011 - 04:54

Netzwerk von NutzerInnen des Persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz gegründet.

Mainz (kobinet) Am 15. November haben die TeilnehmerInnen einer Fachtagung unter dem Titel "Jetzt aber mal konkret – Menschen mit Behinderung und ihr Persönliches Budget" das Netzwerk ProBudget gegründet. Darauf hat das Mainzer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL) hingewiesen, das die Tagung organisiert hat.

Seit 2008 haben behinderte Menschen in Deutschland das Recht, Leistungen, die sie wegen ihrer Behinderung benötigen, auch als persönliches Budget zu erhalten. Beispielsweise bekommen sie Geld, um die Unterstützung beim selbstständigen Wohnen oder Assistenz bei der Körperpflege einkaufen zu können. So können die Menschen mit Behinderung wählen, ob sie einen Dienstleister beauftragen oder ihre Unterstützung selbst beschäftigen wollen. Trotz vieler guter Erfahrungen mit dieser neuen Leistungsform gibt es in der Praxis noch viele Hürden, Widerstände und großen Informationsbedarf, schreibt das ZsL Mainz in einer Presseinformation.

"Inzwischen gibt es in Rheinland-Pfalz über 5.000 Nutzerinnen und Nutzer des Persönlichen Budgets, doch trotzdem kann nicht von einer flächendeckenden Nutzung des Persönlichen Budgets gesprochen werden. Wir erhoffen uns, dass das Netzwerk dazu beitragen kann, dass das Persönliche Budget in allen Regionen zur Anwendung kommt", erklärte die Geschäftsführerin des ZsL Mainz Gracia Schade. "Jeder Mensch mit Behinderung, der ein Persönliches Budget bekommt oder darüber nachdenkt ein Budget zu beantragen kann bei ProBudget Mitglied werden", so Gerlinde Busch, Mitarbeiterin des ZsL Mainz. "Es ist unser Ziel, dass noch mehr behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz ein selbstbestimmtes Leben mit Hilfe des Persönlichen Budgets führen können."

Netzwerk von NutzerInnen des Persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz gegründet -- kobinet

2011-11-13

DGVT: Wichtige Entscheidung des BSG zum Persönlichen Budget [1]

Wichtige Entscheidung des BSG zum Persönlichen Budget [1]

Mittwoch, 09. November 2011

Von Ulrich Wenner
Der Autor:
Prof. Dr. Ulrich Wenner ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. 

Zuerst angesprochener Leistungsträger muss andere Träger beteiligen
Die Entscheidung über den Anspruch eines Betroffenen auf Leistungen eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets1 setzt eine Beteiligung aller für Eingliederungsleistungen in Betracht kommenden Leistungsträger voraus. Auch wenn der vom Betroffenen zunächst angesprochene Träger nach den für sein Verwaltungshandeln geltenden Vorschriften keine Eingliederungsleistungen erbringen muss, darf er den Antrag nicht einfach ablehnen, sondern muss unter Beteiligung aller potenziellen Träger eine Entscheidung über das Budget treffen. Das hat der für die Rentenversicherung zuständige 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 11. Mai 2011 entschieden.2
Geklagt hatte ein 1956 geborener Heizungsbauer, der wegen eines Bandscheibenvorfalls und Multipler Sklerose seit 2001 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält. Nach dem Abbruch einer vom beklagten Rentenversicherungsträger bewilligten Umschulung zum Techniker im Heizungsbau beantragte er beim Sozialamt seiner Stadt ein trägerübergreifendes Persönliches Budget (PB) für Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben (LTA). Damit hatte er keinen Erfolg.
Auch das Landessozialgericht (LSG) in Celle war der Auffassung, der Kläger könne keine rentenversicherungsrechtlichen Eingliederungsleistungen erhalten, weil seine Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht im Sinne des §10 Abs. 1 Nr. 2b SGB VI wesentlich gebessert werden könne. Sein Gesundheitszustand lasse eine mehr als nur geringfügige Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit nicht zu; auch die notwendige Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit sei reduziert.
Dieses Urteil hat das BSG nun aufgehoben und die Sache an das LSG zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Die Bedeutung der Entscheidung wird dadurch unterstrichen, dass das BSG die Revision selbst auf die Beschwerde des Klägers zugelassen hat, nachdem die Richter in Celle keine grundsätzliche Bedeutung gesehen hatten. Dabei stimmt das BSG dem LSG in einem zentralen Punkt zu: Der Rentenversicherungsträger muss selbst keine LTA gewähren, weil der Kläger gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass durch eine Maßnahme der beruflichen Eingliederung seine Erwerbsfähigkeit nicht mehr wesentlich verbessert werden kann. Damit ist der Fall jedoch nach Ansicht der Bundesrichter in Kassel nicht abschließend entschieden.(..)
DGVT: Wichtige Entscheidung des BSG zum Persönlichen Budget [1]
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