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2014-02-26

„Eine Art von Stimmungsmache“ - Verein „Miteinander Leben Lernen“ klagt über Widerstände gegen Inklusion an Schulen

„Eine Art von Stimmungsmache“

Verein „Miteinander Leben Lernen“ klagt über Widerstände gegen Inklusion an Schulen

Johannes Schleuning
Ein Großteil der Diskussionen rund um das Thema
Inklusion beschäftigt sich mit der Umsetzung der UN-Konvention in den
Schulen und Klassensälen. Wie die Inklusionstheorie in der Praxis
funktioniert, darüber hat sich SZ-Redakteur Johannes Schleuning mit Ilse
Blug, Geschäftsführerin des Vereins „Miteinander Leben Lernen“ (MLL)
unterhalten.
(Veröffentlicht am 26.02.2014)


„Eine Art von Stimmungsmache“

2014-02-15

Ausstellung “Licht ins Dunkel” im Foyer des Klinikums Bamberg | Der Neue Wiesentbote



Ausstellung “Licht ins Dunkel” im Foyer des Klinikums Bamberg

 


Wanderausstellung „Licht ins Dunkel“ zur UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 8. März im Bamberger Klinikum


(bbk) Der Klassenkamerad im Rollstuhl, die gehörlose Bekannte und der
Mann auf der Straße, der tastend einen Stock vor sich her bewegt. Sie
gelten als Menschen mit Handicap und große Teile der Gesellschaft
unterscheiden ganz intuitiv die Kategorie der Gesunden von der der
Behinderten. Automatisch ergibt sich daraus Diskriminierung. Eine
Ausstellung der Behindertenseelsorge des Erzbistums greift derartige
Missstände nun auf und will “Licht ins Dunkel bringen”.


Bis zum 8. März informiert ein Gebilde aus Leuchtsäulen und Infotafeln im Foyer des Klinikums Bamberg über die Lebenswelten behinderter Menschen. Kernthema ist die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die verabschiedet wurde, um
die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ihre
Diskriminierung zu unterbinden und ihre Menschenrechte zu schützen.

Ausstellung “Licht ins Dunkel” im Foyer des Klinikums Bamberg | Der Neue Wiesentbote

2014-02-12

Behindertenrechtskonvention umsetzen | kobinet-nachrichten



Behindertenrechtskonvention umsetzen

Veröffentlicht am


von Franz Schmahl




Valentin Aichele


Valentin Aichele
© kobinet/rba


Berlin
(kobinet) Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Die 2006
verabschiedete Konvention ist seit März 2009 für Deutschland
völkerrechtlich verbindlich. Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention forderte heute die politisch
Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das 1.
Staatenprüfungsverfahren bereits jetzt aktiv mitzugestalten. „Das
Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Deutschland zu stärken“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle.
In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe „aktuell“
stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und
spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und
Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung
beteiligen können.


Behindertenrechtskonvention umsetzen | kobinet-nachrichten

2013-12-31

Jetzt aber geht's los!? | kobinet-nachrichten


Jetzt aber geht's los!?

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Jahreswechsel 2013-14  Symbol analog eines Ortsausgangsschilde
Jahreswechsel 2013-14 Symbol analog eines Ortsausgangsschilde
© ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) In seinem Jahresrückblick konstatiert der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA), dass 2013 im Hinblick auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen erneut ein verlorenes Jahr war.
Jetzt aber geht's los!? | kobinet-nachrichten

2013-12-02

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben - BIZEPS-INFO

Text: SLIÖ · 2. Dezember 2013 13:24 Uhr

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben

Anlässlich des Internationalen Tages behinderter Menschen begrüßt Selbstbestimmt Leben Österreich die De-Institutionalisierung des Behindertenheims in Schernberg

SLIÖ

In Österreich leben über 13.000 Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen. Der Tagesablauf in diesen ist geprägt von Fremdbestimmung, sozialer Aussonderung und dem besonders hohen Risiko Gewalt zu erleben. Die umfassende Kritik Österreichs durch die Staatenprüfung der UNO im September dieses Jahres, hob bei der schleppenden Umsetzung der UN-Konvention, diesen Missstand zu Menschenrechten und Menschenwürde in Einrichtungen besonders hervor.

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben - BIZEPS-INFO

Deutsches Institut für Menschenrechte - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor

02.12.2013

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor 
 
Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat auf einem Fachtag am 28. November 2013 im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die "Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" vorgestellt.

Das Projekt wird aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert und von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt.
Der Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Dirk Gerstle, hob zu Beginn der Veranstaltung  im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, dass seine Verwaltung den notwendigen Prozess zur Erörterung der Ergebnisse der Normprüfung intensiv begleiten werde.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt eine Prüfung, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in seiner Einführung.
Lange hätten Bund und auch einzelne Länder auf dem Standpunkt gestanden, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich.
"Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigen, dass diese Auffassung als überholt gelten muss", so Aichele. Das zeige außerdem die hier vorgestellte Expertise, die sich intensiv mit dem Zustand des Berliner Rechts befasse.

Berlin lasse als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention als die dazu berufene Instanz gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Konvention vornehmen.
"Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden", erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts "Monitoring-Stelle Berlin".

"Die Normenprüfung ist zwar ein wichtiges Vorhaben, sie ist aber lediglich ein Baustein der Umsetzung und enthebt Berlin nicht von den bestehenden Verpflichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon jetzt praktisch zu gewährleisten – und hier gibt es in Berlin bekanntlich noch vieles zu tun", betonte Aichele.
Der Fachtag hatte das Ziel, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in Berlin die Grundzüge und den Aufbau der Expertise vorzustellen. Rund 50 Expertinnen und Experten diskutierten über die Herausforderungen einer Normenprüfung und den aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Expertise: Das Konzept der Normenprüfung

 

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf 12 ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich um folgende Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen:

Schulgesetz für Berlin (SchulG), Lehrerbildungsgesetz (LBiG), Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), Schulkommunikationsverordnung (SchulKommV), Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO), Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO), Bauordnung für Berlin (BauO), Gaststättenverordnung (GastV), Personennahverkehrsgesetz (ÖPNV-Gesetz), Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

"Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin"
Programm des Fachtages am 28. November 2013

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-11-30

Inclusion Japan’s Testimony on CRPD » Inclusion International


Inclusion Japan’s Testimony on CRPD

By Nagase Osamu

Ms. Kubo Atsuko (4)

On 28 November, Ms. Kubo Atsuko, President of Inclusion Japan, made a testimony at the Foreign Affairs and Defence Committee of the House of Councillors (upper house), strongly supporting the speedy ratification of the CRPD.  Disability rights movement in Japan, including Inclusion Japan, prevented the government from the ratification in March 2009, when the government tried to ratify without significant harmonization.  With the passage of the act on disability elimination in June 2013, prohibiting disability discrimination and mandating reasonable accommodation, the disability community in Japan is now encouraging the parliament and the government to ratify the CRPD within the current extraordinary session of the Diet (parliament) ending on 6 December 2013

Inclusion Japan’s Testimony on CRPD » Inclusion International

2013-11-10

UN-Kommentar zu Unterstützter Entscheidungsfindung - BIZEPS-INFO


Text: Mag. Albert Brandstätter · 10. November 2013 13:21 Uhr

UN-Kommentar zu Unterstützter Entscheidungsfindung

Die Sachwalterschaft muss radikal verändert und eigentlich aufgehoben werden in ein neugestaltetes Format der Unterstützten Entscheidungsfindung.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext

Das zeigt ein neuer Kommentar des UN-Komitees für die Rechte der Menschen mit Beeinträchtigungen sehr deutlich auf. Das geht nicht von heute auf morgen, sollte aber zügig unter Einbeziehung aller Interessengruppen vorangetrieben werden. Das Justizministerium agiert dabei engagiert, jetzt ist aber die Politik am Zug und sollte trotz Regierungsbildung nicht zu lange warten.
Die bisherigen Staatenprüfungen zeigen, dass Artikel 12 der Behindertenrechtskonvention nicht richtig verstanden wird. Dies hat den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veranlasst in einem allgemeinen Kommentar zu Artikel 12 Behindertenrechtskonvention dessen Bedeutung und Konsequenzen klarzustellen. Der Kommentar ist noch ein Entwurf, bietet aber hochinteressante Anregungen.
UN-Kommentar zu Unterstützter Entscheidungsfindung - BIZEPS-INFO

2013-11-09

Human Rights Advocates Urge Senate to Ratify Disability Treaty


Human Rights Advocates Urge Senate to Ratify Disability Treaty

November 8, 2013 - Posted by Avril Lighty
Human rights and disability rights advocates packed three rooms and tuned in via social media on Tuesday to watch the Senate Committee on Foreign Relations hearing regarding the Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD). The CRPD is an international disability treaty that provides a vital framework for creating legislation and policies around the world that embrace the rights and dignity of all people with disabilities.
Human Rights Advocates Urge Senate to Ratify Disability Treaty

2013-11-06

Psychiatrie ohne Zwang – Was ist das? Konferenz am 22./23. November 2013 an der Universität Essen

Psychiatrie ohne Zwang – Was ist das? Konferenz am 22./23. November 2013 an der Universität Essen


Trotz der Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach rechtlicher Gleichstellung ist im psychiatrischen Bereich weiterhin eine Behandlung allgemein erlaubt, die ohne Zustimmung bzw. ohne eingehende Aufklärung erfolgt.
Psychiatrie ohne Zwang – Was ist das? Konferenz am 22./23. November 2013 an der Universität Essen

2013-11-02

Niedersachsen: Antrag "inklusiver Landtag" - Nachrichten - Deutschland Today

Verbände loben Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen

Antrag "inklusiver Landtag"

Hannover/Northeim (owj) - Die Beratung über den Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen für einen inklusiven Landtag wurde mit einer Expertenanhörung fortgesetzt.
Der Einladung, zum Antrag Stellung zu nehmen, waren elf soziale Verbände und Einrichtungen gefolgt. Im Anschluss daran stellte der sozialpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Schwarz, fest, „wie wichtig es ist, dass das Parlament beispielhaft bei der Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft voran gehen muss. Seit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist bisher zu viel Zeit untätig vergangen, sodass die Erwartungshaltung der Betroffenen verständlicherweise sehr hoch ist.“ Die Regierungsfraktionen haben im August einen Entschließungsantrag für einen inklusiven Landtag vorgelegt, in dem sie fordern, dass der Landtag Niedersachsens vorbildlich für Menschen mit Benachteiligungen in Zukunft durch eine inklusive Informationspolitik und einen inklusiven Umbau mehr Teilhabe ermöglichen soll.
Antrag "inklusiver Landtag" - Nachrichten - Deutschland Today

2013-10-28

Rights of Persons with Disabilities treaty goes before U.S. Senate - Spinal Cord Injury and Paralysis Community

Rights of Persons with Disabilities treaty goes before U.S. Senate
Posted by Nate
Monday, October 28, 2013
 


Over the course of the first two weeks of November, the Senate will have an important decision to make regarding an international treaty that could have ramifications for the community of people living with disabilities worldwide.
First, on November 5, the Disability Treaty, the Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) will go before the Senate Foreign Relations Committee. A second round of hearings will occur later in November. Pending the committee’s review, it could go to the Senate for ratification the following month.

Spinal Cord Injury and Paralysis Community

2013-03-26

Enorme Chancen liegen brach -- kobinet

25.03.2013 - 17:54

Enorme Chancen liegen brach.

Berlin (kobinet) Die UN-Behindertenrechtskonvention könnte nach Ansicht von Ilja Seifert - konsequent umgesetzt - die Lebensbedingungen aller Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen wesentlich verbessern. "Sie hat die Ermöglichung voller Teilhabe für alle sowie jede und jeden Einzelnen zum Ziel und bietet so jeder Person Raum für die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit", erklärte heute der behindertenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag zum 4. Jahrestag des Inkrafttretens dieser UN-Konvention.
Enorme Chancen liegen brach -- kobinet

2013-01-29

Darauf hat die Welt gewartet: Deutschlands globaler Aktionsplan zur Inklusion | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

Darauf hat die Welt gewartet: Deutschlands globaler Aktionsplan zur Inklusion

Klappt es schon daheim nicht so richtig mit den behinderten Menschen, kann man es ja mal in den Entwicklungsländern versuchen.

Die drei von der Bankstelle (v.l.n.r.): Minister Dirk Kiebel Dirk Niebel (FDP) und seine beiden Staatssekretäre Gudrun Kopp und Hans-Jürgen Beerfeltz (Foto: BMZ)

Mit der Inklusion in Deutschland hapert es bekanntlich noch (beispielsweise in Schulen), obwohl die deutsche Bundesregierung im Juni 2011 per Kabinettsbeschluss den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet hat. Dieser Umstand hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nicht daran gehindert, „eine eigene Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ in der Entwicklungszusammenarbeit zu erarbeiten. Das BMZ hat soeben sein diesbezügliches „Strategiepaper“ vorgelegt.
Darauf hat die Welt gewartet: Deutschlands globaler Aktionsplan zur Inklusion | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

2012-12-14

Grevenbroich: Stadt wehrt sich gegen Inklusionspläne

Grevenbroich Stadt wehrt sich gegen Inklusionspläne

VON ANDREAS BUCHBAUER - zuletzt aktualisiert: 14.12.2012
Grevenbroich (NGZ). Schuldezernent Michael Heesch hadert mit einem Gesetzentwurf aus Düsseldorf. Dieser lasse die Kommunen im Stich.
Inklusion
Schulministerium hat Gesetzentwurf erstellt
Inklusion Sie sieht den gemeinsamen Unterricht von nicht-behinderten und behinderten Kindern in den Regelschulen vor.
Grundlage für die Forderung nach einem "inklusiven" Schulsystem ist Artikel 24 im "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen", das für die Bundesrepublik 2009 in Kraft getreten ist.
Zuständig für die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Schulbereich sind die Bundesländer.
Michael Heesch redet nicht lange um den heißen Brei herum. "Das Ziel der Inklusion ist grundsätzlich erstrebenswert, wenn es die integrativen Bemühungen fortsetzt und wo es pädagogisch sinnvoll ist", sagt der Schuldezernent. "Aber der Weg dahin stellt uns vor arge Probleme."
In einem Gesetzentwurf treibt die NRW-Landesregierung die Inklusion – also den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder – voran. Schon ab 2013 sollen Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Regelschulplatz für ihr behindertes Kind haben. Während derzeit erst jeder fünfte behinderte Schüler in einer Regelschule lernt, könnten es laut NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann bis 2023 zwei Drittel sein. Ein hehres Ziel. Und eine Aufgabe, bei der sich die Kommunen vom Land gänzlich im Stich gelassen fühlen
Grevenbroich: Stadt wehrt sich gegen Inklusionspläne

2012-12-13

„Runder Tisch Inklusion“ will Umsetzung von UN-Konvention - Lokalnachrichten aus Oldenburg - WESER-KURIER

Kreistag und Verwaltung sollen Aktionsplan aufstellen

„Runder Tisch Inklusion“ will Umsetzung von UN-Konvention

Von

„Runder Tisch Inklusion“ will Umsetzung von UN-Konvention - Lokalnachrichten aus Oldenburg - WESER-KURIER

2012-12-10

Verweigerte Selbstbestimmung in der Behandlung psychiatrischer Patientinnen und Patienten - Peter Lehmann

Peter Lehmann:

Verweigerte Selbstbestimmung in der Behandlung psychiatrischer  Patientinnen und Patienten 


Die Interessen psychiatrischer Standesorganisationen stehen den Interessen Psychiatriebetroffener unversöhnlich gegenüber.
Dennoch tragen erstere immer wieder vor, im Namen und im Interesse Psychiatriebetroffener zu handeln.
Deutlich wird dies bei der Diskussion um das Recht auf gewaltsame Verabreichung psychiatrischer Anwendungen, die aktuell durch höchstrichterliche Urteile angefacht wurde.
Psychiater blenden hierbei die um durchschnittlich zwei bis drei Jahrzehnte verringerte Lebenserwartung von Psychiatriepatientinnen und -patienten ebenso aus wie deren allgemeine Diskriminierung, mögliche Gesundheitsschäden durch psychiatrische Psychopharmaka und Elektroschocks und die traumatisierende Wirkung psychiatrischer Gewalt.
Scheinbar unlösbare Interessenkonflikte lassen sich rechtlich einwandfrei mit Vorausverfügungen, medizinethische Regeln für eine Notfallbehandlung oder Gefahrenabwehr für Dritte regeln.
Der Verzicht auf psychiatrische Gewalt würde den Weg zu einem humanistisch orientierten psychosozialen Hilfesystem freimachen.
Sollte im psychiatrischen Bereich – trotz der Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach rechtlicher Gleichstellung – weiterhin eine Behandlung ohne informierte Zustimmung allgemein erlaubt sein, müssten wenigstens deeskalisierende Maßnahmen vorgeschrieben werden
witerlesen:
zwang-apk.pdf


Hintergrund:

 Bundestag berät über umstrittene Zwangsbehandlung

2012-12-07

Warum verdienen Werkstattbeschäftigte so wenig? - BAG:WfbM - intern

Warum verdienen Werkstattbeschäftigte so wenig? 15.02.12


Nach Angaben der Bundesregierung verdiente ein Werkstattbeschäftigter im Jahr 2010 im sogenannten Arbeitsbereich monatlich durchschnittlich 180 Euro, also 2.160 Euro im Jahr. Das geltende Recht schreibt den Werkstätten vor, mindestens 70 Prozent ihres erwirtschafteten Arbeitsergebnisses als Arbeitsentgelte an die behinderten Beschäftigten auszuzahlen. Danach hätte ein Werkstattbeschäftigter einen finanziellen Jahres-"Überschuss" von 3.085 Euro geschaffen, aus dem das Arbeitsentgelt gezahlt werden kann.

Das wirtschaftliche Ergebnis der Werkstatt war bis 2001 die alleinige Quelle des Verdienstes der Werkstattbeschäftigten. Es ist deshalb so niedrig, weil Werkstattarbeit nicht mit Erwerbsarbeit vergleichbar ist. Werkstattarbeit besteht zum einen Teil aus den Eingliederungsleistungen der Fachkräfte und zum anderen aus der wertschaffenden Arbeit der Werkstattbeschäftigten. Die Arbeit ist von Werkstattleistungen begleitet: pädagogisch angeleitet, individuell gestaltet und therapeutisch kompensiert. Werkstattarbeit ist deshalb eine komplexe Dienstleistung. Seit 2001 hat der Werkstattbeschäftigte Anspruch auf ein Arbeitsförderungsgeld - von maximal 26 Euro monatlich.

Die Leistungsfähigkeit der Werkstattbeschäftigten ist aufgrund ihrer Behinderungen so gering, dass ihnen der Weg ins Erwerbsleben versperrt ist. Das erst begründet den Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz. Außerdem steht nicht die Umsatzmaximierung im Vordergrund der Werkstattarbeit: Berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung, therapeutische und pflegerische Maßnahmen arbeitsbegleitend während der Beschäftigungszeit reduzieren den Zeitanteil für die wirtschaftlich verwertbare Leistung. Schließlich gelten auch die Pausen als Beschäftigungszeit.

Das bundesdurchschnittliche Arbeitsentgelt von rd. 180 Euro pro Monat ist nur eine statistische Größe, wenn auch recht aussagefähig. Die Durchschnittsverdienste differieren von Werkstatt zu Werkstatt beträchtlich und reichen von 67 Euro bis über 600 Euro monatlich, in Einzelfällen auch mehr. Das resultiert u. a. aus den unterschiedlichen Konzeptionen der Werkstattträger: Je nach dem, ob eher die wirtschaftliche Betätigung und produktive Leistung betont oder arbeitstherapeutische, pädagogische und gestalterische Schwerpunkte gesetzt werden. Auch Art und Schwere der Behinderungen spielen eine gravierende Rolle. Sind pflegerisch-betreuende Leistungen besonders umfangreich - von der Hilfe beim Essen und dem Toilettengang bis hin zum Waschen und Windeln, sind regelmäßige bewegungstherapeutische oder psychologische Maßnahmen erforderlich, steht eine wesentlich geringere Zeit für die produktive Tätigkeit zur Verfügung. Und selbst die verlangt nach pädagogischer Begleitung und nicht vorrangig nach einem Produktivitätsbeweis. Das sind die äußerlichen Ursachen.

Gemessen am finanziellen Gesamtergebnis der Werkstätten erhalten die Beschäftigten mit rd. 180 Euro monatlich viel, nämlich mindestens 70 Prozent aller insgesamt erwirtschafteten Werte. Im Vergleich zu den Durchschnittseinkommen unselbständig Erwerbstätiger dagegen - rd. 2.400 Euro netto monatlich - ist das Monatseinkommen der Werkstattbeschäftigten erbärmlich.

Der Hauptgrund dafür liegt im offiziellen Menschenverständnis und der daraus folgenden politischen Schwerpunktsetzung: Die Rehabilitanden in allen anderen Eingliederungseinrichtungen erhalten ein existenzsicherndes Ausbildungs- oder Übergangsgeld oder haben andere Ansprüche auf gesetzliche Versorgungsleistungen. Bei ihnen geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die investierten Rehabilitationsleistungen "lohnen", weil diese Bevölkerungsgruppen nach den medizinischen, therapeutischen und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen grundsätzlich wieder erwerbstätig werden können und zumindest sollen. Bei Werkstattbeschäftigten ist das anders: Die Mehrzahl von ihnen hat wegen Art oder Schwere ihrer Behinderungen arbeitszeitlebens keine Chancen auf einen erwerbssichernden Arbeitsplatz. Sie sind bis zum Eintritt in den Altersruhestand und darüber hinaus auf kostenträchtige Assistenz, personelle, sachliche und finanzielle Hilfen angewiesen. Sie sind im Verständnis einer produktivitätsorientierten Gesellschaft "unnütz".

Die BAG:WfbM findet sich mit dieser Anschauung und der daraus resultierenden Bewertung mit ihren negativen Folgen nicht ab. Es brauchte Jahrzehnte durchzusetzen, dass jeder behinderte Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Eingliederungsleistungen erhielt, unabhängig davon, aus welchem Grund er behindert ist - ob von Geburt, durch Arbeitsunfälle oder Kriegseinwirkungen. Auch die Zahlung eines existenzsichernden Arbeitsentgeltes muss unabhängig davon sein, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist und wie hoch der individuelle Grad der Produktivität des einzelnen ist.

Es ist deshalb nur konsequent, wenn die BAG:WfbM in der Vergangenheit vom Staat forderte, den Werkstattbeschäftigten einen Grundbetrag aus öffentlichen Mitteln zu zahlen, der ebenso hoch ist, wie der einfache Sozialhilferegelsatz. Das wären monatlich 345 Euro. Es ist aber erforderlich, die öffentlich finanzierten Zuwendungen auf ein Existenzminimum anzuheben. Deshalb hält die BAG:WfbM ein existenzsicherndes Arbeitsförderungsentgelt für unverzichtbar. Das steuerliche Existenzminimum liegt nach letzten Daten bei 7.235 Euro im Jahr, also bei rund 603 Euro monatlich. Knapp ein Viertel davon erwirtschaften die Werkstattbeschäftigten aus eigener Kraft, den Rest muss die öffentliche Hand bereitstellen.

BAG:WfbM - intern



Arbeitsagentur: Behinderte Menschen sind vollwertige Arbeitskräfte

Integration ist kein Gnadenakt | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

Menschen mit Behinderung leisten Enormes - WEB.DE

Lebenshilfe erhält 1,4 Mio. € aus Arbeit ihrer Schützlinge - Tiroler Tageszeitung Online

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Ist Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb? - Gelsenkirchen - lokalkompass.de

Werkstätten für behinderte Menschen gewinnen zunehmend 

IG Metall NRW: Minister: "Behinderte nicht in Werkstätten abschieben"



 



Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Nur wer sich bewegt, kommt auch voran!
Die Werkstatt für behinderte Menschen im Umbruch
3. ALTERNATIVER WERKSTÄTTENTAG
16. - 19. November 2006 in Köln


Deutzer Erklärung

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich für ihre Arbeit das folgende Ziel gesetzt: „Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, ausserhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können.“ (Koalitionsvertrag vom 11.11.2005)
Aus unserer Sicht als Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, ist dieses Ziel richtig. Damit es verwirklicht werden kann, halten wir es für erforderlich, dass sich Werkstätten für behinderte Menschen grundlegend verändern. Sie sind in ihrer heutigen Form nicht mehr zeitgemäß. Einerseits tragen sie wie alle Sondereinrichtungen zur Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung bei. Andererseits werden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung benötigt, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können oder wollen. Für die Übergangszeit fordern wir:

1. Werkstätten müssen sich zu Integrationsbetrieben weiterentwickeln, in denen sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung einen ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Arbeitsplatz finden und volle Arbeitnehmerrechte haben. Das haben schon die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Alternativen Werkstättentages 1988 gefordert! Die Umwandlung in Integrationsbetriebe sollte schrittweise erfolgen und spätestens in zehn Jahren abgeschlossen sein. Der Umwandlungsprozess bedarf stetiger Prüfung und Kontrolle durch unabhängige Organisationen, z.B. durch Selbsthilfeverbände.

2. Gesetze, die eine solche Entwicklung verhindern, müssen abgeschafft werden. Dies sind z.B. Bestimmungen über Mindestgröße und Einzugsgebiet. Werkstätten müssen auch in Form von kleineren Einrichtungen betrieben werden können. Die Beschränkung der Aufnahme auf Personen, die in einem festgelegten "Einzugsgebiet" wohnen, beschneidet Wahlfreiheit und Selbstbestimmung.

3. Werkstätten für behinderte Menschen neigen dazu, leistungsstarke Beschäftigte an sich zu binden und sie nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das widerspricht ihrem gesetzlichen Auftrag! Danach ist es Aufgabe der Werkstätten, die Beschäftigten für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu befähigen und
sie auf dem Weg dorthin zu unterstützen. Sie müssen vor allem mehr Angebote an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen. Diese Angebote sollen sich auf solche Berufszweige beziehen, in denen noch ein Mangel an Arbeitskräften auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit eine begründete Aussicht auf einen Arbeitsplatz besteht.

4. Werkstätten sollen mit den Beschäftigten besondere schriftliche Vereinbarungen über die Ziele der Beschäftigung abschließen. Zielvereinbarungen halten wir für besser als „Förderpläne“. Wenn ein/e Beschäftigte/r auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden will, dann muss das in der Vereinbarung auch festgehalten werden. Es muss auch aufgeschrieben werden, was die Werkstatt und was der/die Beschäftigte selbst tun muss, um dieses Ziel zu erreichen. Die Zielvereinbarungen müssen so ausgearbeitet werden, dass alle, die damit arbeiten, sie verstehen und umsetzen können. Alle Beteiligten müssen dazu verpflichtet sein, sich an das zu halten, was vereinbart wurde. Zielvereinbarungen können auch geändert oder weiterentwickelt werden. Änderungen dürfen aber nicht ohne die Beschäftigten vorgenommen werden.

5. Bemühungen um einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dürfen sich nicht nur auf diejenigen beschränken, die erst kurze Zeit im Arbeitsbereich einer Werkstatt tätig sind. Beschäftigte mit einem höheren Lebensalter dürfen davon nicht ausgeschlossen werden. Der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, wie hoch der persönliche Unterstützungsbedarf ist.

6. Die besonderen Schwierigkeiten von Frauen mit Behinderung aus den Werkstätten beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind zu berücksichtigen.

7. Damit der Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Erfolg hat und die Beschäftigung dort auf Dauer gesichert bleibt, brauchen die betreffenden Menschen in der Regel Unterstützung. Diese Unterstützung ist eine besondere Aufgabe von Integrationsfachdiensten. Sie müssen dabei alle gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.

8. Auch Werkstätten für behinderte Menschen sind Arbeitgeber. Sie sollten für andere Arbeitgeber ein Vorbild sein, indem sie selbst die gesetzliche Beschäftigungsquote erfüllen.

Wir haben darüber hinaus grundlegende Forderungen, die für alle Menschen mit Behinderungen gelten, die in einer Werkstatt arbeiten:

1. Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das muss auch für Menschen mit Behinderung gelten, die in einer Werkstatt arbeiten!
Deshalb fordern wir, dass alle Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anerkannt und ihnen die Rechte gewährt werden, die für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Dazu gehört auch echte Mitbestimmung. Mitwirkung allein reicht nicht!

2. Seit 2003 sinkt das Arbeitsentgelt der Werkstattbeschäftigten. Es betrug 2004 im Bundesdurchschnitt 154,36 Euro im Monat. Damit arbeiten Menschen mit Behinderung in Werkstätten für einen Hungerlohn, der einem Taschengeld gleichkommt. Das ist ein Skandal!
Deshalb fordern wir, dass alle Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, einen Lohn erhalten, mit dem sie ein selbstständiges Leben finanzieren können, ohne auf Sozialhilfe oder andere Zuwendungen angewiesen zu sein.

3. Menschen mit hohem Hilfebedarf dürfen nicht in „Fördergruppen“ innerhalb oder ausserhalb von Werkstätten abgedrängt werden.
Deshalb fordern wir, dass Werkstätten Arbeitsplätze und Arbeitsangebote so gestalten, dass diese Menschen die Möglichkeit haben, ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten im Berufsbildungs- bzw. Arbeitsbereich sinnvoll einzusetzen.

4. Auch Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, sind durchaus in der Lage, ihre Interessen selbst zu vertreten!
Deshalb fordern wir, dass die Werkstätten den Selbstvertretungsanspruch der Beschäftigten ernst nehmen und sich nicht zu ihren Fürsprechern aufspielen.

Politikerinnen und Politiker müssen sich an ihren Zielen messen lassen. Von ihnen erwarten wir die zielstrebige Umsetzung des anfangs erwähnten Koalitionsbeschlusses und fordern:

1. Bestehende Integrationsfirmen sind finanziell abzusichern. Der flächendeckende Ausbau an Integrationsfirmen ist voranzutreiben.
2. Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Umwandlung von Werkstätten in Integrationsbetriebe innerhalb eines Zeitraums von höchstens zehn Jahren möglich ist.
3. Förderung nur noch der Werkstätten, die bereit sind, sich zu Integrationsbetrieben weiterzuentwickeln.
4. Bereitstellung von Geldern, die für den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmt sind.
5. Erhöhung der Ausgleichsabgabe zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Eingliederung.
6. Aufklärung von Arbeitgebern über Gelder und Hilfen, die sie bekommen, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen oder einstellen wollen.

Köln, den 19. November 2006
 

Deutzer Erklärung

 

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung


(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem

a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;

b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;

c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;

d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;

e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;

f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;

g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;

h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;

i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;

j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;

k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern. 

(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.

2012-12-05

UN-Konvention abgelehnt: US-Senat gegen Behinderten-Rechte - taz.de

  • 05.12.2012

UN-Konvention abgelehnt

US-Senat gegen Behinderten-Rechte

Der US-Senat hat am Dienstag gegen einen UN-Vertrag zur Gleichstellung Behinderter gestimmt. Vor allem die Republikaner stellten sich quer.



Die Republikaner haben im US-Senat einen UN-Vertrag zur Gleichstellung von Behinderten scheitern lassen.  Bild:  reuters
WASHINGTON dpa |Die Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Diskriminierung von Behinderten ist am Dienstag im US-Senat gescheitert. Eine große Mehrheit der Republikaner stimmte gegen den internationalen Vertrag aus dem Jahr 2006, der darauf abzielt, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen weltweit die gleichen Rechte genießen wie ihre Mitbürger.
Zur Ratifizierung der Konvention, die US-Präsident Barack Obama 2009 unterzeichnet hatte, war eine Zweidrittel-Mehrheit im 100-köpfigen Senat nötig. Sie wurde laut US-Medienberichten um fünf Stimmen verpasst.

UN-Konvention abgelehnt: US-Senat gegen Behinderten-Rechte - taz.de

Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die USA - BIZEPS-INFO

 U.N. treaty on disabilities falls short in Senate - CBS News

2012-12-03

SPD | Leichte Sprache aus dem Bundestag stärkt Inklusion | Pressemitteilung | Pressemeldung

Pressemitteilung vom 03.12.2012 | 13:22 SPD
Leichte Sprache aus dem Bundestag stärkt Inklusion


Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt:

Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert: Alle Menschen sollen am politischen Leben teilhaben dürfen. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Initiative gestartet, um wichtige Debatten und Entscheidungen des Deutschen Bundestages in Leichte Sprache zu übersetzen.

Leichte Sprache verwendet einfache, kurze Sätze. Die Texte sind mit Bildern illustriert. Leichte Sprache hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Konzentrationsschwäche, Menschen, die erst Deutsch lernen oder Menschen, die an Altersdemenz erkrankt sind, Texte besser zu verstehen. Auch diese Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe an politischen Debatten und Entscheidungen. Zudem sind viele von ihnen wahlberechtigt.

Der Deutsche Bundestag muss bei der Verwirklichung der Rechtsansprüche aus der UN-Konvention mit gutem Beispiel vorangehen. Deswegen hat die SPD Anfang dieses Jahres einen Antrag zu Barrierefreiheit im Kulturbereich in Leichter Sprache in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass auf der Webseite des Deutschen Bundestages grundlegende Informationen über den Bundestag in Leichter Sprache angeboten werden. Wir wollen aber mehr: Die wichtigen Entscheidungen und Debatten müssen in den Publikationen des Deutschen Bundestages übersetzt werden. Dies gilt besonders, wenn sie die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen. Auch bei Anhörungen, die Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten betreffen, brauchen wir eine Übersetzung in Leichte Sprache.


SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin

Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507

URL: http://www.spd.de
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