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2013-05-30

Mehr Geld für die häusliche Pflege: Deutschland zahlt 770 Millionen Euro an Holocaust-Opfer - Politik - Tagesspiegel

Mehr Geld für die häusliche Pflege  

Deutschland zahlt 770 Millionen Euro an Holocaust-Opfer

29.05.2013 15:38 Uhrvon
56 000 Holocaust-Opfer werden weltweit mit Zahlungen aus Deutschland unterstützt. Viele von ihnen leben in Israel. Nun stellt die Bundesregierung mehr Geld für die häusliche Pflege zur Verfügung.

Mehr Geld für die häusliche Pflege: Deutschland zahlt 770 Millionen Euro an Holocaust-Opfer - Politik - Tagesspiegel



Holocaust-Überlebende Traurige Bilanz am Gedenktag


Die Welt gedenkt der Toten des Holocaust - und vergisst die Überlebenden: Die Hälfte der 517.000 noch lebenden jüdischen NS-Opfer lebt in Armut. 
Holocaust-Überlebende - Traurige Bilanz am Gedenktag - Politik - Süddeutsche.de

2013-05-13

Behinderteneinrichtungen suchen Kostenträger zur „Entschädigung“ ihrer Opfer | READERS EDITION


Behinderteneinrichtungen suchen Kostenträger zur „Entschädigung“ ihrer Opfer

In einer „Aktuelle[n] Meldung“ verweist das Franz Sales Haus – eine Einrichtung für behinderte Menschen in Essen – auf erste Erfolge in dem Bemühen, für seine Heimopfer aus dem Opferfonds des Bundes, der Länder und der beiden Kirchen, Leistungen zu bekommen.
Angstfurzen: Behinderteneinrichtungen suchen Kostenträger zur „Entschädigung“ ihrer Opfer | READERS EDITION

2013-04-25

Contergan: Opfer bekommen höhere Renten - SPIEGEL ONLINE


Arzneimittelskandal: Contergan-Opfer bekommen höhere Renten

Contergan: Größter Arzneimittelskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte
AP
Contergan: Größter Arzneimittelskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte

Die Renten für Contergan-Geschädigte werden deutlich erhöht. Der Bundestag hat beschlossen, pro Jahr 120 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das Opfernetzwerk bezeichnete die Anhebung als kleine Revolution.
Contergan: Opfer bekommen höhere Renten - SPIEGEL ONLINE

2013-01-16

Deutscher Bundestag: Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert

Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert


Petitionsausschuss - 16.01.2013

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf, um ehemaligen behinderten Heimkindern die Möglichkeit zu geben, Leistungen über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erhalten. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, die Einschränkungen, die Paragraf 10a des OEG auferlegen, zu überdenken und zu modifizieren. Dies sei nötig, um Menschen, die als behinderte Kleinkinder und Schulkinder in den Jahren nach 1945 bis Ende der siebziger Jahre in Heimen Opfer von Gewalt geworden seien, Hilfen über das OEG zu ermöglichen. Derzeit, so die Petenten, sei dies nur eingeschränkt möglich, da für Schäden durch Gewalttaten vor Inkrafttreten des OEG im Mai 1976 Versorgungsleistungen nur unter den in Paragraf 10a des OEG geregelten Voraussetzungen möglich seien. Diese sehen vor, dass das Opfer zum einen allein in Folge der Schädigung schwerstbeschädigt ist, zum anderen bedürftig ist und schließlich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des OEG hat.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist „zu vermuten“, dass nur wenige der Betroffenen alle drei Voraussetzungen erfüllen würden. Auf eine generelle Regelung für Leistungen über das OEG könnten sich ehemalige behinderte Heimkinder vor diesem Hintergrund nicht stützen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Es sei daher notwendig, die Einschränkungen, die Paragraf 10a OEG auferlege, „zu überdenken und zu modifizieren“.
Weiter wird darauf verwiesen, dass der Petitionsausschuss schon in der vergangenen Wahlperiode die Einsetzung eines Rundes Tisches Heimkinder (RTH) initiiert habe. Kernpunkt des Abschlussberichts der von der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer geleiteten Kommission, die sich für die Belange ehemaliger Heimkinder ohne Behinderung eingesetzt hatte, ist der Vorschlag zur Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von 120 Millionen Euro, der seit 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen hat. Auch wenn sich der RTH nicht mit der Situation von Kindern und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe oder Pflege befasst habe, werde im Abschlussbericht von Problemen in diesen Bereichen berichtet, schreibt der Petitionsausschuss. In einem fraktionsübergreifenden Antrag habe sich der Bundestag zudem im Juli 2011 dafür eingesetzt, auch für diese Opfergruppe Regelungen zu finden. Vor diesem Hintergrund, so heißt es in der Beschlussempfehlung, spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, die Empfehlungen des Abschlussberichts des RTH und des genannten Antrags in alle weiteren Überlegungen zu dem vorliegenden Anliegen einzubeziehen.

Deutscher Bundestag: Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert

Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter stützt Forderung nach Ausgleichsleistungen an Missbrauchsopfer in Heimen der Behindertenhilfe - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Behindertenbeauftragter stützt Forderung nach Ausgleichsleistungen an Missbrauchsopfer in Heimen der Behindertenhilfe

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 16.01.2013
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, unterstützt die Forderung, die Rechte von ehemaligen Heimkindern der Behindertenhilfe zu stärken, die Opfer von Gewalt wurden.

Hüppe erklärte: „Für mich war es von Anfang an inakzeptabel, dass die Opfer von Missbrauch und Gewalt, die als Kinder in Heimen für behinderte Menschen untergebracht waren, keine Kompensation bekommen sollen. Ich möchte, dass alle Missbrauchsopfer gleich behandelt werden, ganz gleich in welchen Heimen sie gelebt haben, alles andere ist Diskriminierung.“

Bei der Gestaltung der entsprechenden Leistung sei es überdies wichtig, die Menschen mit Behinderung zu beteiligen, so Hüppe.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte am Mittwoch mit, dass Heimkinder der Behindertenhilfe vermutlich nicht unter das bisherige Opferentschädigungsgesetz fallen und daher keine finanziellen Ausgleichsleistungen beantragen könnten.

Hubert Hüppe unterstützt das Anliegen des Petitionsausschusses, eine entsprechende Petition zur Änderung des Gesetzes an die Bundesregierung zu überweisen und so den Kreis der Empfangsberechtigten zu erweitern. Damit würden Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe den Opfern der Jugendhilfe gleichgestellt und entschädigt.

Betroffen sind behinderte Heimkinder, die in den Jahren nach 1945 bis Ende der 1970er Jahre Opfer von Gewalt in Heimen wurden. Der Fonds für die Heimkinder der Jugendhilfe West (1949-1975) hält seit 01.01.2012 Kompensationsleistungen bereit, für die Heimkinder der Jugendhilfe Ost (1949-1990) stehen seit 01.07.2012 Kompensationsleistungen zur Verfügung.

Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter stützt Forderung nach Ausgleichsleistungen an Missbrauchsopfer in Heimen der Behindertenhilfe - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-09-19

Jarmer: Opfer von Zwangssterilisation müssen entschädigt werden - BIZEPS-INFO

Text: GRÜNE · 18. September 2012 13:23 Uhr

Jarmer: Opfer von Zwangssterilisation müssen entschädigt werden

UN-Konvention fordert Beibehaltung der Fruchtbarkeit für Menschen mit Behinderungen
Helene Jarmer
"Dass bis 2001 ca. 50 Prozent der Frauen mit intellektueller Behinderung ohne Wissen und Einwilligung zwangssterilisiert wurden, ist einer der größten Menschenrechtsverletzungen der 2. Republik", meint die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. Von Zwangssterilisation waren in erster Linie Frauen betroffen, denen dadurch Selbstbestimmung im Bereich Partnerschaft und Sexualität weitgehend verwehrt wurde. Auch konnte dadurch sexuelle Gewalt an behinderten Mädchen und Frauen erleichtert und vertuscht werden. "Eine angemessene Entschädigung wäre daher hoch an der Zeit", fordert Jarmer.

Jarmer: Opfer von Zwangssterilisation müssen entschädigt werden - BIZEPS-INFO

2012-02-20

Keine Opferrente für behinderte Heimopfer | READERS EDITION

Keine Opferrente für behinderte Heimopfer

Sie wurden geschlagen, ihre kleinen Kinderfinger blau geknüppelt, sie bekamen Faustschläge auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren, sie wurden in die Ecke gestellt und, wenn sie zusammenbrachen, wieder hochgeprügelt. Sie wurden sexuell misshandelt.

Krückenschläge auf Kinderhände
Krückenschläge auf Kinderhände
Sie wurden zwangsgefüttert und mussten selbst das Erbrochene vom Boden essen. Sie wurden 24 Stunden, Tag für Tag geängstigt und bedroht. Einige wurden isoliert, tagelang oder wochenlang, – das war Isolationsfolter. Sie wurden gegeneinander aufgehetzt. Sie wurden beleidigt und missachtet: Du bist asozial, Du bist Dreck. Man verweigerte ihnen die individuell angemessene Schulausbildung; manche ließ man jahrelang ein und dieselbe Schulklasse durchlaufen. Etliche leiden noch heute an den Folgen falscher medizinisch/orthopädischer Versorgung.
In einigen Heimen der Evangelischen Kirche und der damaligen Inneren Mission geschahen abscheulichste Verbrechen, die jede Vorstellungskraft sprengen.
Es waren Kleinkinder und Schulkinder, die in einem Heim für behinderte Kinder untergebracht waren, das sich als Hort christlicher Nächstenliebe ausgab. Ihr Leiden ist in dem Buch “Gewalt in der Körperbehindertenhilfe – Das Johanna-Helenen- Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967″ und auf der Homepage www.gewalt-im-jhh.de der Opfergruppe dokumentiert. Damals hieß die Gesamteinrichtung in Volmarstein bei Hagen „Orthopädische Heil- Lehr- und Pflegeanstalten“. Heute: „Evangelische Stiftung Volmarstein“.
Nun, nach dem quälend langen Prozess der Aufarbeitung, nach der Konfrontation mit den erlebten Verbrechen in der Kindheit, nach Überwindung der Scham, vereinzelt auch nach Therapie der Traumata, verlangen sie eine Entschädigung, die dem Begriff gerecht wird. Sie wollen eine Opferrente. Und dieses Geld brauchen sie zur Gestaltung eines würdigen Lebensabends.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein lehnt diese Forderung kategorisch ab.
Keine Opferrente für behinderte Heimopfer | READERS EDITION

2011-10-28

AFP: Missbrauchsbeauftragte: "Opfer brauchen weiter Hilfe"



Missbrauchsbeauftragte: "Opfer brauchen weiter Hilfe"
Berlin — Die Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann (SPD) hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Empfehlungen zur Unterstützung von Missbrauchsopfern umzusetzen. "Viele Betroffene leiden noch immer unter den Folgen des Missbrauchs und benötigen dringend Hilfe bei Therapie und Beratung", sagte Bergmann in Berlin. Opferverbände fürchten nach ihrem Weggang einen Bruch in der Arbeit der Anlaufstelle.
Bergmann wird ihre Tätigkeit Ende des Monats beenden. Zum Abschluss ihrer Tätigkeit zog sie eine gemischte Bilanz. Ihre Arbeit sei nur der erste Schritt gewesen. Nun liege die Umsetzung ihrer Empfehlungen in der Verantwortung der Bundesregierung. (...)
Positiv bewertete Bergmann die erreichten Fortschritte bei der Prävention von Missbrauch. Hier seien Leitlinien und Normen für Institutionen erarbeitet wurden. Außerdem gebe es erste Ansätze für alternative Therapieformen für Betroffene und für ein verbessertes Beratungsangebot. Defizite sah sie bei Hilfsangeboten für männliche und behinderte Betroffene, außerdem für Menschen, die auf dem Land leben. Sie mahnte zudem eine zügige Reform des Opferentschädigungsgesetzes an.

AFP: Missbrauchsbeauftragte: "Opfer brauchen weiter Hilfe"
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