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2013-07-05

Werkstatträte-Konferenz NRW 2013

Werkstatträte-Konferenz NRW 2013


LWL-Landeshaus in Münster mit dem Sitz der Hauptverwaltung.

Erstmalig gibt es eine Werkstatträte-Konferenz in NRW.
Sie findet statt:
am Dienstag, den 24. September 2013
in Münster.
Was ist eine Werkstatträte-Konferenz?
Einige von Euch kennen sicherlich die Werkstatträte-Konferenz der SPD in Berlin. Dort treffen sich Werkstatträte aus ganz Deutschland, um miteinander und mit Politikern wichtige Themen zu besprechen.
Ähnlich haben wir das nun für NRW geplant.
Wir möchten mit Euch über Änderungen in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und über das Programm „Maßarbeit“ der BAG WfbM reden.
Außerdem veranstalten wir einen „Markt der Möglichkeiten“, bei dem sich Selbsthilfegruppen, Organisationen und Werkstätten aus NRW präsentieren können. Wer Interesse hat, sich dort zu präsentieren, melde sich bitte bei Jürgen Linnemann (werkstattrat@gt-net.de) oder telefonisch unter 05241/9505-164. Um Rückmeldung wird bis zum 15.05. gebeten!
Einladungen zur Werkstatträte-Konferenz NRW 2013 werden ab Mitte Mai verschickt.
Ab dem 01.06. können die Einladung und das Anmeldeformular hier herunter geladen werden.

Werkstatträte-Konferenz NRW 2013

2013-05-08

Mindestlohn auch für Behinderte - Tostedt - kreiszeitung-wochenblatt.de

Mindestlohn auch für Behinderte

(bim/nw). Die Diskussion über Mindestlöhne erreicht auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. „Die Werkstatträte auf Landes- und Bundesebene fordern die Diskussion, wollen Denkanstöße geben“, sagt Ernst-Albrecht von Moreau, Geschäftsführer der gemeinnützigen Lebenshilfe Lüneburg-Harburg, die in den Kreisen Lüneburg und Harburg Werkstätten betreibt. Werkstatträte werden von den Beschäftigten gewählt. Sie vertreten deren Interessen. Dazu gehört auch das Thema Lohn.
Mindestlohn auch für Behinderte - Tostedt - kreiszeitung-wochenblatt.de

2013-01-20

LAG Niedersachsen WfbM :: Aktuelles

09.01.2013

Landtagsparteien antworten auf Anfragen zur Weiterentwicklung der Werkstätten

Stellungnahmen von CDU, FDP und SPD zu werkstattrelevanten Themen des Gesetzes zum UNO-Übereinkommen

Die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten und der Werkstatträte hatten sich im Dezember 2012 an die Parteien im Niedersächsischen Landtag gewandt. Dabei standen das Gesetz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen, seine praktische Umsetzung in Niedersachsen und die damit verbundene Weiterentwicklung der Werkstätten im Vordergrund.
LAG Niedersachsen WfbM :: Aktuelles

2012-08-30

Solingen: Lebenshilfe: Gericht bremst Betriebsrat


Solingen Lebenshilfe: Gericht bremst Betriebsrat

VON UWE VETTER - zuletzt aktualisiert: 30.08.2012
Solingen (RP). Eine Schlappe hat gestern der Betriebsrat der Lebenshilfe Werkstatt für Behinderte vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erlitten: Das Gericht urteilte, die Lebenshilfe ist ein Tendenzbetrieb und folgte damit der Argumentation der Geschäftsführung.
 
Damit ist ein Wirtschaftsausschuss – wie von der Arbeitnehmervertretung umgesetzt – rechtswidrig. Auffassung des Lebenshilfe-Betriebsrates ist es, dass die Werkstatt für Behinderte längst nicht mehr überwiegend durch karitative Zwecke bestimmt wird, sondern ein Wirtschaftsunternehmen ist.
"Das Urteil hat mich erstaunt. Nicht einmal Zeugen wurden gehört, obwohl dies das Gericht bei der Vertagung des Prozesses im Juni angekündigt hatte", erklärte Betriebsratsvorsitzender Harald Bramstedt. Lebenshilfe-Geschäftsführer Andreas Engeln nahm das Urteil zur Kenntnis: "Es ging darum, eine Sachlage zu klären."
Der Betriebsratsvorsitzende kündigte an, das Thema nun vom Bundesarbeitgericht klären zu lassen: "Jetzt geht es nach Erfurt", so Bramstedt.
Solingen: Lebenshilfe: Gericht bremst Betriebsrat


2012-08-28

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Ist Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb? - Gelsenkirchen - lokalkompass.de

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 

Ist Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb?

Gelsenkirchen: Landesarbeitsgericht Düseldorf | Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 29.08.2012 um 13.00 Uhr in Saal 110

Bei der Antragstellerin (im Folgenden Arbeitgeberin) handelt es sich um eine Werkstatt für Behinderte, die als gemeinnützige GmbH firmiert. Sie beschäftigt ca. 500 bis 600 behinderte Menschen und weitere ca. 100 Arbeitnehmer u.a. als Fachkräfte. Sie streitet mit dem bei ihr eingerichteten Betriebsrat, über die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses sowie darüber, ob sie ein sog. Tendenzbetrieb ist.

Der Betriebsrat hat durch Beschluss einen Wirtschaftsausschuss gebildet. Die Arbeitgeberin hält dies für rechtswidrig, weil sie ein Tendenzbetrieb sei. Gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BetrVG wird in Betrieben, die unmittelbar und überwiegend karitativen Bestimmungen dienen, ein Wirtschaftsausschuss, der die Aufgabe hat, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten (§ 106 Abs. 1 BetrVG), nicht gebildet. Die Arbeitgeberin begehrt festzustellen, dass sie ein Tendenzbetrieb ist, sowie dass die Bildung des Wirtschaftsausschusses unwirksam ist. Der Betriebsrat ist der Ansicht, der Betrieb der Arbeitgeberin sei nicht mehr überwiegend durch karitative Zwecke bestimmt.

Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Beschluss vom 25.11.2011 die Tendenzeigenschaft verneint und die Bildung des Wirtschaftsausschusses für rechtmäßig erklärt, weil der karitative Zweck nicht mehr überwiege.
weiterlesen:

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Ist Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb? - Gelsenkirchen - lokalkompass.de

2011-11-06

Gemeinsam sind wir stark -- kobinet

05.11.2011 - 11:04

Gemeinsam sind wir stark.

Berlin (kobinet) Unter dem Motto "Gemeinsam sind wir stark" hat die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR) diese Woche ihren Internetauftritt gestartet. Darauf weist deren Vorsitzender Andreas Bollmer hin.

"In unserem Internetauftritt finden Sie Informationen über das aktuelle Geschehen sowie nützliche Kontaktadressen zu unseren Mitgliedern und unserer Geschäftsstelle in Berlin", heißt es auf der Startseite der Interessenvertretung der Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. moh

Link zum Internetauftritt

Gemeinsam sind wir stark -- kobinet

2011-10-03

Wenzel: Baunataler Diakonie Kassel (BDK) zieht die behinderten Mitarbeiter über den Tisch | SEK-News

Wenzel: Baunataler Diakonie Kassel (BDK) zieht die behinderten Mitarbeiter über den Tisch

Fritzlar/Baunatal. Das SPD-Netzwerk Selbst Aktiv Schwalm-Eder und die AfA Schwalm-Eder verurteilen die Lohnkürzungen bei der Baunataler Diakonie. Derzeit schlage die Diakonie vor, die Löhne, wenn man diese überhaupt so nennen könne, nur bei den Behinderten um zehn Prozent zu kürzen. Alle anderen Beschäftigten, wie Verwaltung, Ausbilder und Geschäftsführer, seien davon ausgenommen. Das SPD-Netzwerk Selbst Aktiv Schwalm-Eder geht von Täuschung der Behinderten Beschäftigten aus. Sprecher Ralf Wenzel (Fritzlar): „Hier werden die herabgestuft, die den Umsatz einfahren. Wer wie die BDK die Umsatzzahlen von 2009 zugrunde legt, täuscht die Beschäftigten. VW hat in 2009 aufgrund der Wirtschaftskrise weit weniger an Fahrzeugen und Ersatzteilen verkauft. Im Jahr 2010 aber davon profitiert, dass die damalige Bundesregierung Zuschüsse auf den Kauf neuer Fahrzeuge gewährt hat“.
Außerdem habe die BDK mehrfach versucht, Werkstattrat und Vertreter der Behinderten Mitarbeiter unter Druck zu setzen, den geänderten Tarifvertrag endlich zu unterzeichnen.
Wenzel: Baunataler Diakonie Kassel (BDK) zieht die behinderten Mitarbeiter über den Tisch | SEK-News

2011-09-30

Solingen: Lebenshilfe-Streit: Gericht regt Lösung an | RP ONLINE

Solingen

Lebenshilfe-Streit: Gericht regt Lösung an

VON ANNEMARIE KISTER-PREUSS - zuletzt aktualisiert: 30.09.2011 - 00:05
Solingen (RP). Der Streit zwischen Lebenshilfe und Lebenshilfe-Betriebsrat geht in die nächste Runde. Auch gestern gab es keine Einigung, ob die Werkstadt für Behinderte dem Betriebsrat Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gewähren muss. Dies wäre der Fall, wenn die Lebenshilfe ein Wirtschaftsunternehmen ist und kein Tendenzbetrieb, der hauptsächlich karitative Aufgaben erfüllt. Der Streit darüber schwelt sei Jahren.


Lebenshilfe-Geschäftsführer Andreas Engeln.Foto: Tinter, Anja
Noch kein Urteil gefällt
Beim Kammertermin vor dem Solinger Arbeitsgericht wurde keine Entscheidung verkündet. Obwohl Richterin Alexandra Rüter gleich zu Beginn ihre Einschätzung umriss, nach der sie nicht dazu neigt, die Lebenshilfe als Tendenzbetrieb einzuschätzen, waren die streitenden Parteien nicht zu einem Vergleich bereit.
Auch den Vorschlag, dem Betriebsrat den von ihm geforderten Wirtschaftsrat zu gewähren, wollte Geschäftsführer Andreas Engeln nicht ohne Rücksprache mit seinen Vorstandskollegen zusichern. Über den Wirtschaftsrat könnte Einblick in wirtschaftliche Zahlen, ohne formalen Gerichtsbeschluss genommen werden. Beim Arbeitsgericht wurde den Parteien gestern letztlich ein neuer Vergleichsvorschlag unterbreitet. Bis 14. Oktober haben Geschäftsführung und Betriebsrat nun Zeit für eine Einigung, andernfalls wird danach eine Gerichtsentscheidung verkündet. Diese könnte bundesweit von Bedeutung sein, denn in allen Lebenshilfe-Werkstätten haben sich die Arbeitsbedingungen verändert. Betriebsratsvorsitzender Harald Bramstedt ist sicher: "Lebenshilfe-Einrichtungen sind heute nicht mehr die beschützenden Werkstätten, als die sie vor 30 Jahren gegründet wurden". Termin und Leistungsdruck hätten auch sie erreicht, die Betreuer müssen oft genug in der Produktion mitarbeiten, wenn ein eiliger Auftrag zu erledigen sei, sagt Bramstedt. Dass die Lebenshilfe-Werkstatt keineswegs mit einem normalen Betrieb zu vergleichen sei, befindet Andreas Engeln: "Nur 0,1 Prozent der Behinderten schaffen den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt."

Solingen: Lebenshilfe-Streit: Gericht regt Lösung an | RP ONLINE

2011-09-20

HWelt - Teilhabe behinderter Menschen weiter stärken

Teilhabe behinderter Menschen weiter stärken Drucken E-Mail
Dienstag, 20 September 2011
Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer hat bei der konstituierenden Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen heute in Mainz deutlich gemacht, dass ihr die Teilhabe und Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungen sehr wichtig ist und dass diese weiter gestärkt werden soll.

„In Rheinland-Pfalz haben wir mit den sehr engagierten Mitgliedern des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen und dem Landesbehindertenbeauftragten Ottmar Miles-Paul in der vergangenen Legislaturperiode eine sehr fruchtbare Zusammenarbeit und aktive Teilhabe an politischen Prozessen erlebt. Diese Tradition wollen wir in dieser Legislaturperiode nicht nur fortsetzen, sondern noch intensivieren. Denn vom know how von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen können wir alle profitieren und gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft so weiter entwickelt wird, dass sie allen gerecht wird“, erklärte Malu Dreyer in ihrem Grußwort bei der konstituierenden Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen im Sozialministerium.

Der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen berät und unterstützt die Landesregierung in allen wesentlichen Fragen, welche die Belange behinderter Menschen berühren. Bei der Erstellung von landesrechtlichen Regelungen wird der Landesbeirat angehört. Er erarbeitet eigene Stellungnahmen und Empfehlungen, zum Beispiel zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder der schulischen Inklusion von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz.

Im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode wurde die Vertretung behinderter Menschen weiter gestärkt, so dass nun auch die kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragten, die Heim- und Werkstatträte, sowie Nutzerinnen und Nutzer persönlicher Budgets in dem über 50köpfigen Gremium vertreten sind. „Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und weiß schon jetzt, dass es auch in dieser Legislatur viel zu bewegen gilt, denn die Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Landesregierung gibt uns viele Ansatzpunkte, um die Behindertenpolitik in Rheinland-Pfalz im Sinne der Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen weiter zu entwickeln“, erklärte der Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul, der den Vorsitz des Landesbeirates inne hat.

Quelle: Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

HWelt - Teilhabe behinderter Menschen weiter stärken
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