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2014-02-17

Strukturelle Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe | kobinet-nachrichten



Strukturelle Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul



Fragezeichen

Fragezeichen
© kobinet/omp


Berlin
(kobinet) Nach Auffassung der Bundesregierung muss die finanzielle
Entlastung der Kommunen im Rahmen der Schaffung eines
Bundesteilhabegesetzes mit einer strukturellen Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe verknüpft werden mit dem Ziel, diese zu einem
modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. So heißt es in einer Antwort
des Bundesministeriums der Finanzen auf eine schriftliche Frage der
behindertenpolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Corinna
Rüffer im Deutschen Bundestag.

Strukturelle Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe | kobinet-nachrichten

2014-02-12

SoVD-Positionspapier zu den Auswirkungen des Fiskalpakts

 SoVD-Positionspapier zu den Auswirkungen des Fiskalpakts 

Berlin, 7. November 2013
Auszug: 

Die Gesamtverschuldung der deutschen Kommunen (inzwischen 130 Mrd. Euro) hat sich seit dem Jahr 2007 eklatant erhöht und die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen verstärkt. Mit dem Fiskalpakt werden die kommunalen Finanzen in die Defizitobergrenze einbezogen, so dass der finanzielle Druck auf Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen wachsen wird und Handlungsspielräume geringer werden. In den Kommunen könnten Ausgabenbegrenzungen, vor allem durch Einsparungen bei den so genannten freiwilligen Leistungen, z.B. beim kommunalen Wohnungsbau sowie bei sozialen Einrichtungen und Dienstleistungen vor Ort, die Folge sein.
Im Rahmen des Fiskalpakts hat der Bund überdies zugesagt, unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz zu verabschieden, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der bisherigen Form ablöst. Die Reform der Eingliederungshilfe muss jedoch – im Interesse der Menschen mit Behinderungen – unter sozialpolitischen und nicht vorrangig unter finanzpolitischen Vorzeichen geführt werden. Eine inhaltliche Reform, einschließlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe darf im Ergebnis nicht dazu führen, berechtigte Ansprüche und Leistungen für die behinderten Menschen einzuschränken. Vielmehr muss sie Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verbessern und
ausweiten. Hierzu gehören eine größere Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Eingliederungshilfe, die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts sowie der Grundsatz einer individuell bedarfsdeckenden Leistungsgewährung.
Es erscheint fraglich, ob unter den Vorzeichen des Fiskalpaktes diese Ziele im Interesse der Menschen mit Behinderung umgesetzt werden.

2014-02-07

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

LSG Bayern, Pressemitteilung vom 07.02.2014 zum Urteil L 18 SO 6/12 vom 16.05.2013


Das Internet ist alltäglicher Teil der Begegnungen von Menschen mit und
ohne Behinderungen. Die Fähigkeit zur Nutzung des Internets zählt in
Zeiten der social media zur Teilhabe am sozialen Leben. Zählen damit die
Kosten, zu dem, was die Sozialhilfe zur Eingliederung Behinderter
übernehmen muss?

Die Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat in Falle eines blinden behinderten
Menschen klargestellt, dass eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden
erforderlich ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seien nicht
nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunde, sondern
auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten
von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser
Möglichkeiten unerlässlich.

Bedeutung der Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die
Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.

Quelle: LSG Bayern


Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

2014-01-28

Bericht der Heimaufsicht - Pflege leidet unter Fachkräftemangel | shz.de


Bericht der Heimaufsicht

Pflege leidet unter Fachkräftemangel

Aus der Redaktion der Landeszeitung
In 25 Prozent der Altenheime des Kreises fehlen gelernte
Altenpflegerinnen. Der Fachbereich Gesundheitsdienste verhängt vier
Aufnahmestopps.
Rund ein Viertel der 57 Altenpflegeheime im Kreis Rendsburg-Eckernförde
beschäftigen zu wenige Fachkräfte. Die Folge sind Mängel in der Pflege.
In vier Heimen verhängte die Heimaufsicht der Kreisverwaltung deshalb
einen Aufnahmestopp. Einer der 45 Einrichtungen der Eingliederungshilfe
für Behinderte untersagte sie sogar den Betrieb. 

Pflege leidet unter Fachkräftemangel | shz.de

2014-01-21

Entlastung der Kommunen statt besserer Teilhabe Behinderter? | kobinet-nachrichten

Entlastung der Kommunen statt besserer Teilhabe Behinderter? 

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul


Geldscheine

Geldscheine
© kobinet/omp

Marburg/Berlin
(kobinet) Die Befürchtungen, dass die Reform der Eingliederungshilfe
durch die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes lediglich im Schatten
der finanziellen Entlastung der Kommunen steht, hat nach der Sitzung des
Präsidiums des Deutschen Landkreistages neue Nahrung erhalten. Das
Präsidium des Landkreistages fordert, den Kommunen die im
Koalitionsvertrag zugesagte Sofortentlastung in Höhe von einer Milliarde
Euro pro Jahr umgehend zukommen zu lassen und den Umsatzsteueranteil zu
erhöhen. Das wäre wohl das Aus für ein Bundesteilhabegeld.

Entlastung der Kommunen statt besserer Teilhabe Behinderter? | kobinet-nachrichten

2014-01-20

Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus

Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus



  • geschrieben von



  • Montag, 20. Januar 2014 13:00
(BPP) In der Sitzung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages
hat die Landesregierung durch SPD-Staatssekretärin Anette Langner angekündigt,
dass sie die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehenen
Entlastungsmittel zugunsten der Kommunen im Bereich der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu weiten Teilen für
den Landeshaushalt reklamiert.

Dazu erklärt der Vorsitzende der
Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein und
CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB:

„Das ist ein dreistes Stück aus dem Tollhaus! (...)"
weiterlesen:

Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus

ISL-Klausur: Für ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen verdient | kobinet-nachrichten

Entlastung der Kommunen statt besserer Teilhabe Behinderter? | kobinet-nachrichten

2014-01-11

Therapie: Eltern zeigen das Jugendamt an | Wesseling - Kölner Stadt-Anzeiger

Therapie Eltern zeigen das Jugendamt an

Erstellt

Die Anzeigen liegen der Staatsanwaltschaft vor. Foto: dpa
Mehrere Eltern haben Anzeige gegen das Wesselinger Jugendamt erstattet. Demnach sollen in mehreren Fällen Hilfen bei Dyskalkulie, Autismus und ähnlichem verweigert oder Anträge gar nicht erst angenommen worden sein.  Von

Therapie: Eltern zeigen das Jugendamt an | Wesseling - Kölner Stadt-Anzeiger

2013-12-02

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung: — Deutscher Verein

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung:

Bundesleistungsgesetz braucht Bundesteilhabegeld 
Gesetzliche Strukturen müssen auf Inklusion, Partizipation und Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet werden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung, das wichtige Vorhaben der Koalition, ein Bundesleistungsgesetz außerhalb des Fürsorgesystems zu erarbeiten, zügig umzusetzen. Ein wichtiges Element im Gesamtkonzept eines zukünftigen Bundesleistungsgesetzes müsse das Bundesteilhabegeld sein. Es reiche nicht aus, wenn die zukünftige Koalition lediglich das Teilhabegeld prüfe und nicht im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe umsetze.
„Eine Reform der Eingliederungshilfe, die den Bund stabil, maßvoll und dynamisch an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt, wird nur mit dem Bundesteilhabegeld erreicht“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dieser vorgelagerte Behinderungsausgleich in Form einer monatlichen Pauschalleistung fördert die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung und verbindet dies mit einer Entlastung der kommunalen Haushalte. Daher sei das Bundesteilhabegeld als Teil der zu priorisierenden Maßnahmen des Bundes im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe aufzunehmen.
Darüber hinaus ist auch mit der Reform der Eingliederungshilfe im gegliederten Sozialsystem Deutschlands eine trägerübergreifende Kooperation und Koordination erforderlich. Für eine strukturelle Änderung inklusionshemmender Barrieren ist wichtig, dass der Teilhabebedarf personenzentriert, partizipativ und trägerübergreifend ermittelt und festgestellt wird. So kann der Bedarf in Leistungen der verschiedenen Leistungsträger anhand eines Hilfeplans umgesetzt werden. Beispielsweise ist es wesentlich, bei der Komplexleistung Frühförderung einheitliche Mindestinhalte und die Zuordnung der Leistungsinhalte zu den jeweiligen Trägern bundesgesetzlich für alle Rehabilitationsträger einheitlich zu regeln. Dies wird nur mit einer Weiterentwicklung des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) gelingen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 3. Dezember als internationalen Gedenk- und Aktionstag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. Auch der Deutsche Verein erinnert so an die Würde, Rechte und das Wohlergehen der Menschen mit Behinderung.
Ausführliche Informationen des Deutschen Vereins zum Abbau struktureller Barrieren und zum Bundesteilhabegeld sind abrufbar unter
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-24-12-SGB-IX
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-13-13-Bundesteilhabegeld
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung: — Deutscher Verein

2013-11-30

Hilfen für Behinderte: Erfreulich, aber undeutlich - Politik - Tagesspiegel


Hilfen für Behinderte  

Erfreulich, aber undeutlich

00:00 Uhrvon


Fast 15 Milliarden Euro geben Länder und Kommunen für die Eingliederungshilfe, darunter Behindertenwerkstätten, aus. Foto: dpa
Fast 15 Milliarden Euro geben Länder und Kommunen für die Eingliederungshilfe, darunter Behindertenwerkstätten, aus. - Foto: dpa
Schwarz-Rot will die Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte um fünf Milliarden Euro entlasten – der Weg dorthin dürfte allerdings ziemlich holprig werden.
Hilfen für Behinderte: Erfreulich, aber undeutlich - Politik - Tagesspiegel

Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen - Senatspressestelle -

  • Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Ministerien tragen Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit mit


28.11.2013 Die Arbeits- und Sozialminister der Länder fordern die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen von zunächst 660 Euro zum 1. Januar 2015. Einen entsprechenden Beschluss haben sie am Morgen (Donnerstag, 28. November 2013) auf der 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in Magdeburg einstimmig gefasst. Das Teilhabegeld soll aus Mitteln des Bundes gezahlt werden und ausschließlich der eigenverantwortlichen Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft dienen. Der Höhe nach soll es der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechen, die zurzeit 660 Euro beträgt.

Das Bundesteilhabegeld soll ausnahmslos für jeden Erwachsenen mit einer "wesentlichen Behinderung" und Bedarf auf Eingliederungshilfe gezahlt werden.

Eigenes Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet. Das Bundesteilhabegeld soll zudem zusätzlich zu Sozialleistungen gezahlt werden, wie etwa Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege.

Angerechnet wird es lediglich auf die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, also auf die staatliche Förderung für Heimbewohner und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Ihnen soll vom Bundesteilhabegeld aber ein in der Höhe noch nicht festgelegter Selbstbehalt zustehen.

"Ich freue mich besonders, dass die Arbeits- und Sozialminister zudem auch Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit übernommen haben", sagte Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen. Das Budget für Arbeit soll die Integration von Menschen mit Behinderungen in die gewerbliche Wirtschaft erleichtern. Horst Frehe: "Berufstätigkeit ist von ganz zentraler Bedeutung für das Selbstwertgefühl von Menschen in unserer Gesellschaft. Das Budget für Arbeit entspricht dem Gedanken der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention und kann dazu beitragen, auch weniger leistungsfähige Arbeitnehmer aufzunehmen in die Arbeitswelt." Zu diesem Zweck kann der Bund einen Arbeitsplatz nicht nur in einer Werkstatt für Behinderte finanziell fördern, sondern in gleicher Höhe auch in der Wirtschaft. Bremen zahlt derzeit rund 900 Euro pro Arbeitsplatz und Monat an die Werkstätten.

Der Beschluss der ASMK zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes und des Budgets für Arbeit ist eigebettet in die Forderung an den Bund, die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII weiterzuentwickeln zu einem Bundesleistungsgesetz. Die ASMK hat den Bundestag mit ihrem heutigen Beschluss aufgefordert, die Arbeit an einem entsprechenden Gesetz unverzüglich aufzunehmen. Damit einher geht auch die Aufforderung an den Bund, die Kosten für Förderung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu übernehmen, um die Kommunen zu entlasten. Zur Begründung hieß es in dem ASMK-Beschluss, die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht auf einen Anspruch des Einzelnen gegenüber der Kommune reduziert werden. Die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes bezeichnete die ASMK in ihrem Beschluss als "eine zentrale gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe des Jahres 2014".
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, hob hervor: "Das Bundesleistungsgesetz wird einen wichtigen Beitrag leisten, die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen deutlich zu verbessern. Damit wird nach 50 Jahren die Eingliederungshilfe auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Wir kommen damit dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nach, Nachteile für Menschen mit Behinderungen nach und nach abzuschaffen."

Senatspressestelle - Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

2013-11-21

Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor - DMSG - Multiple Sklerose News: Recht -

Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor

In der kommenden Legislaturperiode soll ein neues Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Der Deutsche Behindertenrat, dem auch der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft als Mitglied der BAG Selbsthilfe angehört, hat dazu ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und vorgelegt: Bund und Länder werden darin aufgefordert, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der geplanten Eingliederungshilfereform umfassend umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Ziel eines neuen Bundesleistungsgesetzes müsse die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Entsprechend dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention seien Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung und Umsetzung eines Bundesleistungsgesetzes aktiv einzubeziehen. Dabei müssten vor allem die bisher im Sozialgesetzbuch XII verankerten Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge herausgelöst und künftig ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Bisher seien bedarfsdeckende Teilhabe und Persönliche Assistenz oft nur möglich, wenn auf eigenes Einkommen und Vermögen verzichtet werde oder dieses bis auf einen geringen Freibetrag verbraucht sei. Es sei jedoch diskriminierend, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf Sozialhilfeniveau verwiesen würden. Das gleiche gelte auch für ihre Angehörigen.

Zum Hintergrund:
DMSG - Multiple Sklerose News: Recht - Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor

2013-11-17

Neue Sozialhilfe-Zahlen / Fegebank: „Immer mehr Betroffene mit Behinderung“

Neue Sozialhilfe-Zahlen / Fegebank: „Immer mehr Betroffene mit Behinderung“

  • Freitag, 15. November 2013 14:00
 (BPP) Immer mehr Menschen mit Behinderung sind in Hamburg auf Sozialhilfe angewiesen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent. Rund ein Drittel der Betroffenen bezieht die sogenannte Eingliederungshilfe innerhalb von Heimen. Die Grünen fordern, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und ein Teilhabegesetz zu schaffen.
Neue Sozialhilfe-Zahlen / Fegebank: „Immer mehr Betroffene mit Behinderung“

2013-11-16

SLANG Radio mit Interview zum Gutachten | kobinet-nachrichten


SLANG Radio mit Interview zum Gutachten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Hubert Hüppe, Larissa Rickli, Anne Wiegmann bei der Gutachtenvorstellung
Hubert Hüppe, Larissa Rickli, Anne Wiegmann bei der Gutachtenvorstellung
© Wiebke Schär
Berlin (kobinet) Am Dienstag wurde in Berlin von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Anrechnung des Einkommens und Vermögens im Rahmen der Eingliederungshilfe mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Verfassung vorgestellt. SLANG Radio sendet dazu ein Interview mit einer der Autorinnen des Gutachtens, Larissa Rickli, von der Humboldt Law Clinic.

SLANG Radio mit Interview zum Gutachten | kobinet-nachrichten

2013-11-15

Leistungen für behinderte Menschen verbessern | kobinet-nachrichten



Leistungen für behinderte Menschen verbessern

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
© Laurence Chaperon
Berlin (kobinet) Die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales wird sich morgen mit den Inhalten zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung befassen. Nach Informationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden Andrea Nahles (SPD) und Ursula von der Leyen (CDU) die Gespräche leiten. Der Verband fordert im Vorfeld der Verhandlung, dass mit einem Bundesteilhabegesetz die Leistungen für behinderte Menschen verbessert werden.
Das Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Es soll überdies die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ablösen. Bislang ist die Eingliederungshilfe ein Teil der Sozialhilfe und wird nur bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit vom Staat übernommen, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe im Vorfeld der Verhandlungen. "Leistungen zur Teilhabe, auf die Menschen mit Behinderung zur Wahrnehmung ihrer Menschenrechte einen Anspruch haben, sind unabhängig vom individuellen Einkommen zu zahlen. Diese Leistungen sind in der Sozialhilfe falsch", erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt. Außerdem fordert die Lebenshilfe, dass (...)
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Leistungen für behinderte Menschen verbessern | kobinet-nachrichten

Für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe - Startseite

Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten




Teilhabe durch Bundesgesetz stärken

Veröffentlicht am von Franz Schmahl


Berlin (kobinet) Im Vorfeld der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales hat der Behindertenverband Netzwerk Artikel 3 ein Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen außerhalb des Sozialhilferechts angemahnt. Die Koalitionsarbeitsgruppe wird voraussichtlich am kommenden Samstag über die Reform der Eingliederungshilfe und damit über ein Bundesteilhabegesetz beraten.

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Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten

Behinderte Menschen fordern bedarfsgerechtes, einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabegesetz |

Für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe

2013-11-12

Einkommen anrechnen verfassungswidrig | kobinet-nachrichten



Einkommen anrechnen verfassungswidrig

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
© Wiebke Schär
Berlin (kobinet) Die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar und stellt einen Verstoß gegen die Verfassung dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten, das heute in Berlin die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vorstellte.
Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität (Law Clinic für Grund- und Menschenrechte) empfehlen in ihrem heute im Kleisthaus im Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe vorgestellten Gutachten, die deutsche Rechtslage entsprechend zu ändern.
Einkommen anrechnen verfassungswidrig | kobinet-nachrichten

2013-07-22

Bürstädter Zeitung - Eingliederungshilfen genehmigt

 Kreis Bergstraße 

Eingliederungshilfen genehmigt

22.07.2013 - BERGSTRASSE
Von Uwe Dietrich
SOZIALES SPD-Kreistagsfraktion erhält Antworten über Schulbegleiter an Bergsträßer Schulen
Noch rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien erhielt die SPD-Kreistagsfraktion im Kreistagsausschuss Schule und Soziales auf ihren Berichtsantrag „Schulbegleiter“ Antwort. SPD-Fraktionsvorsitzende Katrin Hechler hatte den Sachstand für das Schuljahr 2013 / 2014 erfragt, den der Kreis, das Jugendamt, die Jugendberufshilfe und die Erziehungsberatungsstelle erläuterten. Ein Schulwegsbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, hilft Schülern mit Behinderung oder solchen, die von Behinderung bedroht sind, während der gesamten Schulzeit (bei Bedarf einschließlich des Schulweges) ihre pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen oder kommunikativen Defizite zu kompensieren, um den Schulbesuch einer Regel- oder Förderschule zu ermöglichen.
. Bürstädter Zeitung - Eingliederungshilfen genehmigt

2013-07-19

Diskussion über Inklusion: : Beim Geld scheiden sich ...


Fr., 19.07.2013

Diskussion über Inklusion: Beim Geld scheiden sich die Geister

Auf dem Podium im Kunsthaus Kannen diskutieren mit Moderator Volker Supe (Caritas) von links Hubertus Zdebel (Linke), Sybille Benning (CDU), Stephen Paul (FDP) und die beiden Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Christoph Strässer (SPD) über mehr Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen.
Auf dem Podium im Kunsthaus Kannen diskutieren mit Moderator Volker Supe (Caritas) von links Hubertus Zdebel (Linke), Sybille Benning (CDU), Stephen Paul (FDP) und die beiden Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Christoph Strässer (SPD) über mehr Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen. Foto: gro

Münster-Amelsbüren - 
Dass sich der Bund an den Kosten für eine verbesserte Eingliederungshilfe beteiligen müsse, galt allgemein als unstrittig. Nur wie die Finanzierung erfolgen solle, daran schieden sich die Geister.
Von Michael Grottendieck
Diskussion über Inklusion: : Beim Geld scheiden sich ...

Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes


Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes

Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nur Unterrichtung des behinderten Kindes selbst

Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahme der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. Die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärden­sprach­kurses für dessen Eltern. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes



Deutscher Gehörlosenbund e.V.:
Kommunikative Barrieren, mit denen hörbehinderte Menschen tagtäglich konfrontiert sind, verschwinden in der Gemeinschaft der GebärdensprachnutzerInnen.
weiterlesen:
 Was ist Gebärdensprache?

 Gehörlosendemo in Berlin: Gebärdensprache als Menschenrecht -Video - SPIEGEL ONLINE

2013-07-06

Hessischer Landkreistag: UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor


UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor

Wichtiger Beitrag zur Inklusion / Inanspruchnahme steigt / Kostenexplosion bei den örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträgern


Der Hessische Landkreistag hat in der heutigen Sitzung seines Sozialausschusses die aktuell erhobenen Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen erörtert. Zum Jahresende 2012 wurden insgesamt 2.867 Teilhabeassistenzen an Schulen durch die 21 hessischen Landkreise als Sozial- und Jugendhilfeträger finanziert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 351 Teilhabeassistenzen (+14%). Damit verbunden war eine Steigerung der Ausgaben von ca. 28,3 Mio. Euro im Jahr 2011 auf ca. 36 Mio. Euro im Jahr 2012 (+27 %). "Die Inanspruchnahme von Teilhabeassistenzen als wichtiger Beitrag zur Inklusion an den hessischen Schulen hat damit alleine innerhalb eines Jahres deutlich zugenommen, gleichzeitig aber auch zu einer Kostenexplosion geführt", fasst der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), die Erhebungsergebnisse des Verbandes zusammen.
Die aktuellen Erhebungen zu den Teilhabeassistenzen werden die Landkreise zum Anlass nehmen, erneut mit dem Land in einen Dialog über die Wege zur Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegten Leitidee der Inklusion in Hessen zu kommen. Die Landkreise stehen ausdrücklich bereit - und haben dies durch eine Vielzahl an Maßnahmen belegt - an dieser Umsetzung aktiv mitzuwirken. Die Kostenexplosion im Bereich der Teilhabeassistenzen verdeutlicht aber einmal mehr die vom Hessischen Landkreistag immer wieder thematisierten ungeklärten Finanzierungsfragen. "Wir wiederholen daher mit Nachdruck unseren Appell an das Land, die Landkreise bei der Umsetzung der UN-Behin-dertenrechtskonvention nicht zu überfordern und zusammen mit dem Bund einen Kostenausgleich für alle auf der kommunalen Ebene neu entstehenden Leistungen für behinderte Menschen zu garantieren", so Präsident Fischbach abschließend.

Hintergrund:
Die Teilhabeassistenzen sollen in der Schule die Teilhabe des jungen Menschen mit Behinderung sicherstellen. Zu deren Aufgaben zählen pflegerische Hilfen, lebenspraktische Aufgaben (z.B. Hilfe beim Schulweg und beim Aus- und Ankleiden in der Schule), Unterstützung im schulischen Freizeitbereich (z.B. Begleitung während der Pausen und bei außerschulischen Veranstaltungen) sowie die Unterstützung beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht. Seelisch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen haben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche, die durch eine Behinderung im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, besteht dieser Anspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Landkreise haben in ihrer Funktion als Jugendhilfeträger und Sozialhilfeträger den gesetzlichen Auftrag, die Eingliederungshilfe sicherzustellen, wobei in der Frage der Teilhabesassistenzen die Regelungen des Hessischen Schulgesetzes und weiterer Landesverordnungen bindend sind. Zunächst hat nach dem Hessischen Schulgesetz aber die Schule dafür zu sorgen, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler verwirklicht werden kann.

 
Hessischer Landkreistag: UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor
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