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2012-10-31

Freiheitskämpfer für Selbstbestimmung und Menschlichkeit -- kobinet


31.10.2012 - 10:33

Freiheitskämpfer für Selbstbestimmung und Menschlichkeit.

Von Sascha Lang

Hesperange/Luxemburg (kobinet) „Da beim ersten Mal meine Bemühungen nicht ausreichten, beschloss ich zum zweiten Mal in den Hungerstreik zu treten. Dort sind mir dann etwa 10 Mitstreiter gefolgt.“

Diese Worte kommen nicht etwa von einem historisch allseits bekannten Freiheitskämpfer wie Mahatma Gandhi oder Nelson Mandela, sondern von Marcel Nuss, 57, der in Frankreich nun seit Jahrzehnten mit schwersten Beeinträchtigungen samt Pflegebett und Beatmungsgerät lebt und am letzten Samstag auf Einladung der Organisation Nëmme Mat Eis! und der Abteilung Behinderter Arbeitnehmer des OGB-L im Centre Culturel Nicolas Braun in Hesperange referierte.

„Als 2001 nach 23 Jahren Ehe meine Frau beschloss, sich von mir scheiden zu lassen, hatte ich die Wahl: Entweder würde ich bis ans Ende meiner Tage in einer Einrichtung verkommen, oder ich musste von der Regierung ein grundlegendes Umdenken erkämpfen.“
Freiheitskämpfer für Selbstbestimmung und Menschlichkeit -- kobinet

2012-09-05

Betreuungsrecht: Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 18.07.12

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 18.07.12


Der BGT gibt im Folgenden eine erste Stellungnahme zum Entwurf ab. Angesichts der kurzen Zeitspanne für deren Erarbeitung behält er sich weitere Ausführungen und Ergänzungen ausdrücklich vor.


I. Allgemeines

Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das Ziel, die Prüfung der materiellen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung im Verfahrensrecht durch die Stärkung der zuarbeitenden Betreuungsbehörde zu vertiefen.
Von Veränderungen des materiellen Rechtes wie auch einer grundlegenden Strukturreform wurde abgesehen.
Dies ist zu begrüßen, da sich das Betreuungsrecht trotz bestehende Mängel in der Anwendungspraxis in seinem Kern in den 20 Jahren seines Bestehens bewährt hat und grundsätzlich ein geeignetes Instrument darstellt, behinderte oder psychisch erkranke Menschen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und sie vor krankheitsbedingter Selbstschädigung zu schützen.
Solange die rechtliche Betreuung ausschließlich an der Selbstbestimmung der Einzelnen und deren individuellen Wünschen und Interessen orientiert bleibt, steht sie im Einklang mit der UN - Behindertenrechtskonvention.

Da sie aber immer auch einen Eingriff in die Autonomie der Betreuten bedeutet, ist ihre Subsidiarität gegenüber anderen Formen der Unterstützung und Assistenz, wie sie im Erforderlichkeitsgrundsatz in § 1896 BGB materiellrechtlich verankert ist, strikt zu beachten. (...)
Referentenentwurf_Funktion_Betreuungsbehoerde_120718.pdf (application/pdf Object)


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Der Paritätische kommentiert in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und unterstützt die angestrebte stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts.




Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise versucht wurden umzusetzen.


ANLAGE:



Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde"



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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (abrufbar unter www.bmj.de) enthält Regelungsvorschläge zur Änderung im Verfahrensrecht (FamFG) sowie im Betreuungsbehördengesetz (BtBG), mit denen die Funktionen der örtlichen Betreuungsbehörde bereits im Vorfeld sowie bei der Sachverhaltsermittlung des betreuungsrechtlichen Verfahrens gestärkt werden sollen. Damit soll die Beachtung des „Erforderlichkeitsgrundsatzes“ (§ 1896 Abs. 2 BGB) im Betreuungsrecht verbessert werden. Der Referentenentwurf beinhaltet daneben eine Konkretisierung der Aufgabe von Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert in ihrer Stellungnahme zusätzliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts
Zum Herunterladen Stellungnahme
                                            
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
31.08.2012, 17:46 Uhr
Stellungnahme Betreuungsrecht - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

2012-06-08

EU sieht Grundrechte Behinderter unzureichend geschützt - N24.de

EU sieht Grundrechte Behinderter unzureichend geschützt

Die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) hat den Schutz der Rechte geistig Behinderter als mangelhaft beklagt. Es gebe dafür internationale Vorschriften, die aber nicht eingehalten würden, erklärte die Agentur bei einer Konferenz in Kopenhagen. "Es bleibt noch viel zu tun, um die Rechte der rund 80 Millionen geistig und körperlich Behinderten in der EU in die Praxis umzusetzen", betonte FRA-Direktor Morten Kjaerum. Die Sparprogramme in vielen Ländern hätten die Situation noch verschlechtert.
In einem in Kopenhagen veröffentlichten Bericht fordert die in Wien ansässige Agentur verstärkte Anstrengungen zur sozialen Eingliederung von geistig Behinderten. Zu viele würden in Institutionen untergebracht und somit aus der Gesellschaft ausgeschlossen und stigmatisiert. Dazu sei eine politische Umorientierung notwendig, vor allem im Gesundheitswesen, in der Schule und bei der Beschäftigung.
Für den Bericht untersuchten Experten der Agentur die Lage in neun Ländern, darunter in Deutschland. Sie kommen zu dem Schluss, dass geistig Behinderte keine echte Chance auf berufliche Eingliederung und damit auf ein autonomes Leben haben. Sie seien somit meistens auf öffentliche Hilfen angewiesen.
In einem zweiten Bericht, der alle 27 EU-Staaten und neun Drittländer betrifft, beklagt die Agentur die "extrem negativen Erfahrungen", die mit Zwangseinweisungen in psychiatrische Einrichtungen gemacht würden. Viele Betroffenen würden über die Behandlung nicht ausreichend informiert, was bei ihnen "Angst und ein Gefühl der Demütigung" hervorrufe.
Die Vereinten Nationen haben 2006 ein Abkommen über die Rechte Behinderter vorgelegt, das 2008 in Kraft trat. Von den 27 EU-Staaten haben bisher 21 das Abkommen ratifiziert, darunter Deutschland im Jahre 2009. Die Konvention sieht Maßnahmen zur besseren Eingliederung und zur Gleichbehandlung Behinderter im gesellschaftlichen Leben vor.
(AFP)
07.06.2012 10:35 Uhr

EU sieht Grundrechte Behinderter unzureichend geschützt - N24.de


Veröffentlicht am 07.06.2012 von
For more information about the FRA's work on disability rights, see the FRA website: http://fra.europa.eu/fraWebsite/disability/disability_en.htm

The fundamental rights of people with disabilities

2012-05-21

MMB e. V. | Wo kämen wir denn hin, wenn jeder zweite Behinderte ein Auto fahren würde?

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder zweite Behinderte ein Auto fahren würde?

Kolumne vom 13.05.2012

Behindertenrechtskonvention, Aktionsplan, Integration, Inklusion - diese Worte sind in aller Munde. Nicht wenig Politiker versuchen, sich mit inflationärer Verwendung dieser Ausdrücke verzweifelt, sich wenigstens den Anschein eines Profils zu geben, es soll sogar welche geben, die bei manchen der Begriffe die Bedeutung erahnen. Ganz im Gegenteil zu unseren Sozialbehörden. Da stecken viele noch im Beamtenstaat fest.
von Robert Schneider
Es gibt solche Tage. Manchmal habe ich kein Thema, das ich kolumnieren kann. Bevor ich euch irgendwelchen Schmonzes vorsetze, schreibe ich lieber nichts. Schließlich habt ihr, meine Leser, mit eurem Feedback ein gutes Teil zu dem Anspruch beigetragen, den unsere Kolumne inzwischen hat. 
Dann gibt es wieder Zeiten, da überschlägt es sich. Wie bei der jungen Mutter, mit der ich gerade gesprochen habe. Das Gespräch hat mich so aufgewühlt, dass ich trotz Muttertag, phantastischem Spazier-Roll-Wetter und merkwürdiger Blicke aus dem Familienkreis meinen Computer hochgefahren habe und diese Zeilen direkt in die Tastatur klopfe.

MMB e. V. | Wo kämen wir denn hin, wenn jeder zweite Behinderte ein Auto fahren würde?

2012-01-26

Mecklenburg-Vorpommern NEWS: Abschlussbericht zum zum Projekt BEOPS II liegt vor

26.01.2012 15:12 Uhr Kategorie: Aktuell, Neues aus dem Land, Newsletter

Abschlussbericht zum zum Projekt BEOPS II liegt vor


Foto:CDU
Schwerin/MVPO Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Bestellung eines Betreuers in rechtlichen Angelegenheiten darf nicht zum Auffangbecken für soziale Notlagen werden!" Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und Caritas Mecklenburg-Vorpommern präsentieren den Abschlussbericht zum Projekt BEOPS II.
Die Anzahl Erwachsener, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen Unterstützung nicht nur in rechtlichen Belangen benötigen, nimmt aufgrund des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung ständig zu.
Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Eine verbesserte" soziale Arbeit und gut vernetzte Strukturen können zur Betreuungsvermeidung und zu einer Qualitätssteigerung in der rechtlichen Betreuung beitragen! Die gerichtliche Anordnung einer rechtlichen Betreuung führt aufgrund der Vertretungsbefugnisse des rechtlichen Betreuers immer zu einem schwerwiegenden Eingriff in die Autonomie eines erwachsenen Menschen. Die rechtliche Betreuung ist daher stets nachrangig gegenüber anderen, insbesondere sozialen Hilfen."
Die kommunalen Betreuungsbehörden, die das Betreuungsgericht im Einzelfall bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung unterstützen, müssen daher über die erforderlichen Fachkenntnisse und personelle Ressourcen verfügen, um aus dem örtlichen Netz verschiedener Hilfeangebote die passende Lösung für den Betroffenen auszuwählen.
Der im Auftrag des Justizministeriums Mitte 2010 vorgelegte Forschungsbericht zum Projekt "BEOPS" beinhaltet am Beispiel der Landeshauptstadt Schwerin verschiedene Ansätze zur Betreuungsoptimierung und belegt die Bedeutung und die Wirksamkeit sozialer Arbeit der kommunalen Betreuungbehörden, aber auch den hohen Stellenwert von Vorsorgevollmachten.
Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Mir ist es wichtig, die Betreuungsgerichtshilfe im Verhältnis zwischen den Gerichten und den kommunalen Betreuungsbehörden weiter zu optimieren und die zentrale Bedeutung der Netzwerkarbeit im Betreuungswesen zu unterstützen. Mit dem Projekt BEOPS II haben wir mit Unterstützung der Caritas Mecklenburg dazu beigetragen, die Fachbeteiligten im Land Mecklenburg-Vorpommern für die Optimierungsansätze aus dem Forschungsprojekt zu sensibilisieren und diese Ansätze überregional bekannt zu machen. Dies beinhaltete u. a. eine Reihe praktischer Erkenntnisse für die Arbeit der kommunalen Betreuungsbehörden. Zudem ist vor Ort die Netzwerkarbeit in regionalen Fachkreisen verbessert worden. Betroffene sollten ihr Leben weitest möglich selbstverantwortlich gestalten können. Hier leisten die am Betreuungswesen Beteiligten wertvolle Arbeit."
Justizministerin Kuder: "Die Bestellung eines Betreuers in rechtlichen Angelegenheiten darf nicht zum Auffangbecken für soziale Notlagen werden. Sie muss sich auf Situationen beschränken, in denen sich nach eingehender Prüfung aller erschließbaren Hilfen weiterer Regelungsbedarf für einen gesetzlichen Vertreter ergibt, weil der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten z. B. im Bereich der Vermögens- oder Gesundheitssorge nicht mehr selbst zu besorgen vermag. Erfreulich ist, dass die wissenschaftliche Expertise zum Projekt BEOPS bundesweit Aufmerksamkeit erlangt hat und auch fachlich von der im Auftrag der Justizministerkonferenz eingerichteten interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im November 2011 unter Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz ihren Bericht vorgelegt hat, aufgegriffen worden ist."
Zum Hintergrund: Bundesweit beträgt die Zahl rechtlicher Betreuungen annähernd 1,3 Millionen. Ende 2010 waren in M-V bei den hiesigen Betreuungsgerichten rund 34.100 Betreuungen erfasst. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 2,9 %. Zum Vergleich: Bundesweit lag der jährliche Anstieg zwischen 2004 und 2009 bei rund 2,3 %.
MVPO Schwerin red/nmp

Quelle: JM M-V

Mecklenburg-Vorpommern NEWS: Abschlussbericht zum zum Projekt BEOPS II liegt vor

2011-09-19

Kritischer Beitrag zu Werkstätten im Internet -- kobinet

20.09.2011 - 05:04

Kritischer Beitrag zu Werkstätten im Internet.

Köln (kobinet) Der gestern Abend im WDR gesendete und äußerst kritische Beitrag über die Verhinderung einer Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit zusammenhängender persönlicher Budgets durch Werkstätten für behinderte Menschen und Kostenträger, kann auch im Internet angeschaut werden.

Der Film "Behindert: Was darf ich werden" schildert die Bemühungen einer jungen Frau mit Behinderung und ihrer Mutter, ihre Beschäftigung in einem Kindergarten als persönliches Budget anerkannt zu bekommen anstatt weiterhin zu Bedingungen einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten zu müssen. Uwe Frevert vom Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) aus Kassel hat die Familie unterstützt und dabei kennen gelernt, wie manche bürokratische Mühlen gegen die Interessen behinderter Menschen und deren Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget arbeiten. Wer den sehenswerten Film verpasst hat, kann ihn sich nach seiner Ausstrahlung nun im Internet anschauen.

Link zum Film Behindert: Was darf ich werden - die story

Kritischer Beitrag zu Werkstätten im Internet -- kobinet

2011-03-15

Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter

Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter



Mann im Rollstuhl Mit einer kleinen Selbsthilfegruppe fing alles an.
Einmal wöchentlich trafen sie sich, um Erfahrungen auszutauschen. Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen, die einiges verband: Benachteiligung und Bevormundung.
Sie wollten kämpfen - für ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und gegen Diskriminierung.
Sie gründeten den "Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter" - kurz "fab" e.V.Das war 1987. Damals engagierten sich die Vereinsmitglieder noch ehrenamtlich - inzwischen beschäftigt "fab e.V." 140 Teil- und Vollzeitkräfte, von denen viele selbst behindert sind. Sie haben ein dichtes Netz von Beratungs- und Unterstützungsangeboten geknüpft, das behinderten und auf Hilfe angewiesenen Menschen ein weitgehend seIbstbestimmtesLeben außerhalb von stationären Einrichtungen ermöglichen will. fab bietet unter anderem Beratung im Rahmen der offenen Hilfen an, hat einen ambulanten Hilfsdienst aufgebaut - und spezielle Angebote für Frauen im Programm. Außerdem verfügt der Verein über zwölf Plätze im Betreuten Wohnen. Und das ist längst noch nicht alles: fab engagiert sich auch politisch, beteiligt sich etwa am Aufbau eines Landesbehindertenbeirates und setzt sich für ein Hessisches Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetz ein.


Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter
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