UN-Behindertenrechtskonvention
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2009 ist die Konvention in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht geworden und bindet damit alle Träger öffentlicher Gewalt in ihren Entscheidungen. Damit auch die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik individuelle Rechtsansprüche aus der Konvention ableiten können, muss sie noch in nationales Recht überführt werden. Die Bundesregierung hat hierzu für April 2011 einen nationalen Aktionsplan angekündigt. Die BAG SELBSTHILFE ist in den Vorbereitungen zur Erarbeitung dieses Aktionsplans unmittelbar beteiligt.UN-Behindertenrechtskonvention - BAG SELBSTHILFE