04.06.13
Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde
Von: Eberhard Ewers
Am 3. Juni 2013 trugen die im Rechtsausschuss geladenen Experten ihre Positionen und Vorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welchen die Bundesregierung am 6.3.2013 beschlossen hatte, vor. Die Sachverständigen begrüßten überwiegend das Ziel, die seit Jahren ansteigende Zahl der rechtlichen Betreuungen zu senken. Betont wurde jedoch auch, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine nicht zu erreichen sein wird.
Die zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages geladenen Sachverständigen begrüßten überwiegend den
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 17/13419). Der Gesetzentwurf sei jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen. Unter diesem Aspekt wurde der Ausbau der Betreuungsbehörden durch qualifiziertes Personal und eine verpflichtende Berichterstattung ("Obligatorischer Sozialbericht") gegenüber dem Amtsgericht bei der Erstbestellung eines rechtlichen Betreuers begrüßt. Von mehreren Sachverständigen jedoch betont wurde, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen im Sinne ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden nicht zu erreichen sein wird. Dies gelte auch für die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine und deren Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu rekrutieren. Auch der Paritätische weist in seiner Stellungnahme deutlich darauf hin, dass die Förderung der Querschnittsarbeit innerhalb der Bundesländer stark variiert und in vielen Regionen nicht ausreichend gesichert ist.
Einige der Sachverständigen wiesen auch deutlich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den erhofften Änderungen des deutschen Betreuungsrechts im Sinne einer Anpassung an die Richtlinien der UN-Behindertenkonvention zurückbleibt. Auch der Paritätische hat diesen Aspekt in seiner Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht (siehe Anlage).
Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen in den Bundestag zur Abstimmung kommen wird.
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Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
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Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde
Auszug aus der Stellungnahme des Paritätischen:
"Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde
sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung
der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird hierzu vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der Paritätische unterstützt die durch die vorgeschlagenen Änderungen stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts. Die konkreten Vorschläge werden im Wesentlichen begrüßt.
Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der
Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“
weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt.
. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise
versucht wurden umzusetzen.
Das Ziel, die Rahmenbedingungen für Menschen mit (und ohne) Behinderungen für eine tatsächliche Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben positiv zu gestalten, wird nach Auffassung des Paritätischen durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht.
In der Koalitionsvereinbarung von 2009 ist formuliert: „Politische Entscheidungen, die
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten
der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“
(...)"
14.06.2013 12:09 Uhr
Bundestag will weniger rechtliche Betreuung
Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de