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2014-02-18

Soziale Teilhabe ist Menschenrecht | kobinet-nachrichten

Soziale Teilhabe ist Menschenrecht

Veröffentlicht am




Berlin
(kobinet) Für eine menschenrechtliche Perspektive bei der Gestaltung
des neuen Teilhaberechts hat Carl-Wilhelm Rößler vom Forum behinderter
Juristinnen und Juristen (FbJJ) einem Bericht von Hans-Günter Heiden
zufolge plädiert. Auf einer Veranstaltung der
Bundesbehindertenbeauftragten und mehrerer Landesbehindertenbeauftragten
im Berliner Kleisthaus hat Carl-Wilhelm Rößler, der auch
sozialpolitischer Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben
in Deutschland (ISL) ist, den FbJJ-Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe
präsentiert.

Soziale Teilhabe ist Menschenrecht | kobinet-nachrichten

2014-02-07

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

LSG Bayern, Pressemitteilung vom 07.02.2014 zum Urteil L 18 SO 6/12 vom 16.05.2013


Das Internet ist alltäglicher Teil der Begegnungen von Menschen mit und
ohne Behinderungen. Die Fähigkeit zur Nutzung des Internets zählt in
Zeiten der social media zur Teilhabe am sozialen Leben. Zählen damit die
Kosten, zu dem, was die Sozialhilfe zur Eingliederung Behinderter
übernehmen muss?

Die Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat in Falle eines blinden behinderten
Menschen klargestellt, dass eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden
erforderlich ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seien nicht
nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunde, sondern
auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten
von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser
Möglichkeiten unerlässlich.

Bedeutung der Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die
Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.

Quelle: LSG Bayern


Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

2014-01-10

Zum Braille-Tag 2014 – Braille wird Kult | Blind-Text


Zum Braille-Tag 2014 – Braille wird Kult



Anlässlich des Brailletags 2014 am 4. Januar möchte ich einen Blick auf die Entwicklung der Blindenschrift werfen. Braille hat eine turbulente Entwicklung durchgemacht. In der Zeit vor dem Personalcomputer war sie die einzige Möglichkeit Blinder zur Teilhabe.
Zum Braille-Tag 2014 – Braille wird Kult | Blind-Text

2013-12-02

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung: — Deutscher Verein

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung:

Bundesleistungsgesetz braucht Bundesteilhabegeld 
Gesetzliche Strukturen müssen auf Inklusion, Partizipation und Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet werden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung, das wichtige Vorhaben der Koalition, ein Bundesleistungsgesetz außerhalb des Fürsorgesystems zu erarbeiten, zügig umzusetzen. Ein wichtiges Element im Gesamtkonzept eines zukünftigen Bundesleistungsgesetzes müsse das Bundesteilhabegeld sein. Es reiche nicht aus, wenn die zukünftige Koalition lediglich das Teilhabegeld prüfe und nicht im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe umsetze.
„Eine Reform der Eingliederungshilfe, die den Bund stabil, maßvoll und dynamisch an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt, wird nur mit dem Bundesteilhabegeld erreicht“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dieser vorgelagerte Behinderungsausgleich in Form einer monatlichen Pauschalleistung fördert die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung und verbindet dies mit einer Entlastung der kommunalen Haushalte. Daher sei das Bundesteilhabegeld als Teil der zu priorisierenden Maßnahmen des Bundes im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe aufzunehmen.
Darüber hinaus ist auch mit der Reform der Eingliederungshilfe im gegliederten Sozialsystem Deutschlands eine trägerübergreifende Kooperation und Koordination erforderlich. Für eine strukturelle Änderung inklusionshemmender Barrieren ist wichtig, dass der Teilhabebedarf personenzentriert, partizipativ und trägerübergreifend ermittelt und festgestellt wird. So kann der Bedarf in Leistungen der verschiedenen Leistungsträger anhand eines Hilfeplans umgesetzt werden. Beispielsweise ist es wesentlich, bei der Komplexleistung Frühförderung einheitliche Mindestinhalte und die Zuordnung der Leistungsinhalte zu den jeweiligen Trägern bundesgesetzlich für alle Rehabilitationsträger einheitlich zu regeln. Dies wird nur mit einer Weiterentwicklung des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) gelingen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 3. Dezember als internationalen Gedenk- und Aktionstag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. Auch der Deutsche Verein erinnert so an die Würde, Rechte und das Wohlergehen der Menschen mit Behinderung.
Ausführliche Informationen des Deutschen Vereins zum Abbau struktureller Barrieren und zum Bundesteilhabegeld sind abrufbar unter
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-24-12-SGB-IX
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-13-13-Bundesteilhabegeld
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung: — Deutscher Verein

Monitoring-Stelle fordert Auflösung der "Sonderwelten" für Menschen mit Behinderungen | Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte


Monitoring-Stelle fordert Auflösung der "Sonderwelten" für Menschen mit Behinderungen
Zum 3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen


Dr. Valentin Aichele © DIMR/Amélie Losier

Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen forderte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die neue Bundesregierung auf, die geplante Reform des Teilhaberechtes strikt an der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auszurichten.


Sie begrüßte zugleich, dass der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der Abkehr vom Fürsorgerecht im Koalitionsvertrag ein hoher Stellenwert eingeräumt worden sei.
"Jetzt müssen auch Taten folgen. Das neue Teilhaberecht muss zudem zum Ziel haben, Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen in Deutschland abzubauen und Alternativen dazu aufzubauen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in Berlin.

Die bestehenden Regelungen mit stigmatisierenden, absondernden und benachteiligenden Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen sollten deshalb durch allgemeine, offene, dem Prinzip der Inklusion verbundene Regelungen ersetzt werden.

"Es geht um nichts weniger als um die Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderwelten in Deutschland", so Aichele. "Nur wenn sich die neue Bundesregierung gegen die zum Teil auch wirtschaftlichen Einzelinteressen von Einrichtungen, Trägern und Berufsgruppen stemmt, kann die Auflösung dieser anachronistischen Sonderwelten gelingen."

Der Menschenrechtsexperte forderte zudem, Teilhabeleistungen wie zu Ausbildung und Arbeit einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren.
Die bisherige Regelung benachteilige Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen.
 "Gerade weil der Bund im Koalitionsvertrag seine Zusage über eine Finanzierungsbeteiligung erneuert hat, steht er nun in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen hier keine Benachteiligung erfahren", betonte Aichele.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


Pressekontakt:
Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de 
 
Monitoring-Stelle fordert Auflösung der "Sonderwelten" für Menschen mit Behinderungen | Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte

2013-11-23

Wenig Neues in Sachen gesellschaftliche Teilhabe | kobinet-nachrichten


Wenig Neues in Sachen gesellschaftliche Teilhabe

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Logo: Daheim statt Heim
Logo: Daheim statt Heim
© BI Daheim statt Heim
Berlin (kobinet) Die Bundesinitiative Daheim statt Heim kritisiert, dass die angehenden Koalitionsparteien auf Bundesebene wenig Neues schaffen wollen, wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe von älteren und behinderten Bürgerinnen und Bürgern geht.
"Ich habe die Befürchtung", so die Vorsitzende der Bundesinitiative Daheim statt Heim Silvia Schmidt, "dass die Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen in unserem Land unter die Räder kommen, da es wieder einmal nicht um innovative Lösungen und nachhaltige politische Konzepte für die Herausforderungen unseres Landes geht, sondern nur um blanke Parteipolitik."

Wenig Neues in Sachen gesellschaftliche Teilhabe | kobinet-nachrichten

2013-11-15

Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten




Teilhabe durch Bundesgesetz stärken

Veröffentlicht am von Franz Schmahl


Berlin (kobinet) Im Vorfeld der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales hat der Behindertenverband Netzwerk Artikel 3 ein Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen außerhalb des Sozialhilferechts angemahnt. Die Koalitionsarbeitsgruppe wird voraussichtlich am kommenden Samstag über die Reform der Eingliederungshilfe und damit über ein Bundesteilhabegesetz beraten.

weiterlesen: 
Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten

Behinderte Menschen fordern bedarfsgerechtes, einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabegesetz |

Für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe

2013-11-09

Theater mit Audiodeskription erstmals in Hamburg - DBSV - dbsv-direkt Nr. 50-13


dbsv-direkt Nr. 50-13 Theater mit Audiodeskription erstmals in Hamburg

Von: Irene Klein
07.11.13
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat ein Pilotprojekt beschlossen, bei dem an zwei Hamburger Theatern Aufführungen mit Audiodeskription erprobt werden. Die beiden Häuser, die sich hieran beteiligen, sind das Ohnsorg Theater und das Thalia Theater, der erste Termin geht an diesem Wochenende über die Bühne (siehe unten). Gefördert wird die Audiodeskription von dem Referat für integrative Projekte der Kulturbehörde Hamburg. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V. hat den Antrag zu Beginn des Jahres angeregt.
„Das ist eine Initiative mit Signalcharakter“, freut sich DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Wenn sich Institutionen wie das Ohnsorg Theater und das Thalia Theater der Audiodeskription öffnen, sind wir einen großen Schritt mitten in die Gesellschaft vorangekommen. Ich kann nur hoffen, dass das Hamburger Beispiel Schule macht und die Politik auch in anderen Städten erkennt, wie sie Verantwortung für mehr kulturelle Teilhabe übernehmen kann.“
Der DBSV setzt sich seit vielen Jahren für mehr Audiodeskription in Film und Fernsehen ein. Seitdem die Filmförderungsanstalt ihre Richtlinien geändert hat, sind alle Filme, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, mit Audiodeskription auszustatten. Auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat sein Angebot an Hörfilmen seit Anfang dieses Jahres deutlich ausgeweitet. Im Theater dagegen ist Audiodeskription nach wie vor eine Seltenheit und geht meist auf private Initiativen zurück.
weiterlesen:
DBSV - dbsv-direkt Nr. 50-13 Theater mit Audiodeskription erstmals in Hamburg

2013-10-30

Behindertenbeauftragte fordern bessere Teilhabemöglichkeiten von Großer Koalition - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Behindertenbeauftragte fordern bessere Teilhabemöglichkeiten von Großer Koalition


Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 30.10.2013
Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder appellierten bei ihrem 46. Bundestreffen am 29./30. Oktober 2013 in Frankfurt an die Verhandlungspartner in den Koalitions-Arbeitsgruppen von CDU, CSU und SPD der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Impulse zu geben.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe erklärte dazu: „Die Verhandlungen über die politischen Ziele und Vorhaben der Großen Koalition sind eine große Chance, Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen echte Teilhabe zu ermöglichen.“

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fassten ihre Forderungen in einer Frankfurter Erklärung zusammen:

Frankfurter Erklärung – Appell an eine zukünftige Bundesregierung

Eine mögliche Große Koalition kann mit einer breiten Mehrheit im Bundestag der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Impulse geben! Das erwarten Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Als Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern appellieren wir an die verhandelnden Delegationsmitglieder, das Menschenrecht auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Mitentscheidung und Teilhabe endlich umzusetzen. Für uns stehen inhaltliche Fortschritte und nicht finanzielle Umverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Vordergrund:
  • Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem Teilhabeleistungsgesetz außerhalb der Sozialhilfe und vorrangig im SGB IX. Der UN-Behindertenrechtskonvention folgend, muss die Anrechnung von Einkommen und Vermögen fallen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beenden.
  • Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr von Amt zu Amt rennen müssen! Der erstangegangene Leistungsträger muss in die Lage versetzt werden, Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten.
  • Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, besonders in Kita und Schule.
  • Wir fordern mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt. Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen müssen gestärkt und ausgebaut werden. Hier ist das Budget für Arbeit ein geeignetes Instrument, auch für Qualifizierung und Ausbildung.
  • Wir fordern einen inklusiven Sozialraum. Dazu brauchen wir Regelungen, die Barrierefreiheit von Gebäuden, Infrastruktur und Dienstleistungen sowie bei der Kommunikation und Information herstellen. Förderprogramme, z.B. der KfW Bank, sind danach auszurichten. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind entsprechend zu ändern.
  • Gesundheit und Pflege müssen inklusiv ausgerichtet werden. Teilhabe und Rehabilitation sind im Gesundheitssystem in den Vordergrund zu stellen. Aus- und Fortbildung sind auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen auszurichten. Die Politik für Menschen mit Behinderungen ist unter intensiver Einbeziehung und Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen zu gestalten.

Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragte fordern bessere Teilhabemöglichkeiten von Großer Koalition - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2013-07-29

Behinderte wählen seltener - sueddeutsche.de


Behinderte wählen seltener


Hannover - Vier Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nehmen behinderte Menschen nach wie vor seltener am politischen Leben teil als Nichtbehinderte. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hervor, der am Mittwoch im Kabinett beraten werden soll.
Behinderte wählen seltener - sueddeutsche.de

2013-07-23

Teilhabe in Berlin: Exklusive Gesellschaft - taz.de


Teilhabe in Berlin

Exklusive Gesellschaft

Behinderungen sind alltäglich, aber der Weg zu einer barrierefreien Stadt ist kaum beschritten. Inklusion ist eine Utopie.

Sind wir nicht alle irgendwann ein bisschen behindert?   Bild: DPA

Wenn „Freaks und Krüppel“ mit Krücken und Rollstühlen durch die Straßen ziehen, wie neulich am Hermannplatz, dann klingt das nach Partikularinteressen. Wenn Berliner Unternehmen zusammen, wie jüngst das Landesamt für Gesundheit und Soziales angab, 22 Millionen Euro als Ausgleichsabgabe zahlen, weil sie keine Schwerbehinderten einstellen, dann klingt das nach dem günstigen Freikaufen aus der sozialen Verantwortung.
Wenn aber der Landesbehindertenbeauftragte vorrechnet, dass in nicht einmal 20 Jahren 800.000 Senioren in Berlin leben werden und fast jeder im Alter irgendwie behindert sein wird, dann drängt sich die Frage auf: Gibt es eine Vision für eine inklusive Stadt ohne Barrieren, vorbereitet auf die Zukunft? 


Teilhabe in Berlin: Exklusive Gesellschaft - taz.de

2013-07-22

Aktion Mensch: Apps für blinde Menschen: Überraschend viel Eigenständigkeit: Inklusionsblog: Inklusion erfahren: Inklusion


Apps für blinde Menschen: Überraschend viel Eigenständigkeit

Autor: Heiko Kunert, am 20.07.2013 um 09:18 Uhr
Was ist Inklusion?
Überall hört man vom Zeitungssterben. Das Internet sei schuld daran, dass niemand mehr Zeitungen lese. Bei mir ist es anders herum. Die moderne Technik ist schuld, dass ich neuerdings die Welt der Zeitungen und Zeitschriften für mich entdecke.
Aktion Mensch: Apps für blinde Menschen: Überraschend viel Eigenständigkeit: Inklusionsblog: Inklusion erfahren: Inklusion

2013-07-19

Diskussion über Inklusion: : Beim Geld scheiden sich ...


Fr., 19.07.2013

Diskussion über Inklusion: Beim Geld scheiden sich die Geister

Auf dem Podium im Kunsthaus Kannen diskutieren mit Moderator Volker Supe (Caritas) von links Hubertus Zdebel (Linke), Sybille Benning (CDU), Stephen Paul (FDP) und die beiden Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Christoph Strässer (SPD) über mehr Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen.
Auf dem Podium im Kunsthaus Kannen diskutieren mit Moderator Volker Supe (Caritas) von links Hubertus Zdebel (Linke), Sybille Benning (CDU), Stephen Paul (FDP) und die beiden Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Christoph Strässer (SPD) über mehr Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen. Foto: gro

Münster-Amelsbüren - 
Dass sich der Bund an den Kosten für eine verbesserte Eingliederungshilfe beteiligen müsse, galt allgemein als unstrittig. Nur wie die Finanzierung erfolgen solle, daran schieden sich die Geister.
Von Michael Grottendieck
Diskussion über Inklusion: : Beim Geld scheiden sich ...

2013-07-18

Menschen mit Behinderung: Theoretische Inklusion - SPIEGEL ONLINE


Menschen mit Behinderung: Theoretische Inklusion


Persönliches Budget, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe: Für Menschen mit Behinderung gibt es eine unübersichtliche Vielzahl von Hilfen. Doch wer sich im Dickicht des Sozialgesetzes zurechtfinden will, bekommt nur schwer einen Überblick.

Pflege behinderter Kinder: Tücken des Sozialrechts
REUTERS
Pflege behinderter Kinder: Tücken des Sozialrechts

Hamburg - Theoretisch ist alles ganz einfach. Es gibt das mehrbändige Sozialgesetzbuch, in dessen neuntem Buch es um die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geht. Da steht alles drin. Doch der Versuch ist zum Scheitern verurteilt, einen Überblick darüber zu bekommen, was behinderte Menschen in Anspruch nehmen können, um sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Menschen mit Behinderung: Theoretische Inklusion - SPIEGEL ONLINE

2013-07-04

Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.


04.07.13 

Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken

Kategorie: Psychiatrie
Von: Gabriele Sauermann

Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit sozialpsychiatrischen Verbänden zwölf politische Forderungen aufgestellt, die eine bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bewirken sollen.



Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit sozialpsychiatrischen Verbände zwölf politische Forderungen aufgestellt, die eine bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bewirken sollen.Unter dem Titel „Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken“ fordern sie größere politische Anstrengungen die Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychiatrischen Beeinträchtigungen zu stärken.


Anlage: Forderungspapier




Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken

2013-06-28

Verbände behinderter Menschen starten Kampagne für gesetzliche Regelungen zur Teilhabe - ISL e.V.


Verbände behinderter Menschen starten Kampagne für gesetzliche Regelungen zur Teilhabe

Dienstag, den 25. Juni 2013 um 14:47 Uhr
Logo_GSTEin Bündnis von Verbänden behinderter Menschen, darunter auch die ISL, hat eine gemeinsame Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen gestartet. Hierfür wurde am 25. Juni die Kampagnenhomepage unter www.teilhabegesetz.org freigeschaltet. Auf der Grundlage eines vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelten Entwurfes für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe treten die Verbände dafür ein, dass Benachteiligungen behinderter Menschen abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung mitten in der Gesellschaft gefördert werden.
Verbände behinderter Menschen starten Kampagne für gesetzliche Regelungen zur Teilhabe - ISL e.V.

2013-06-27

Warum dürfen Autisten nicht wählen? | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt


WÜRZBURG
Warum dürfen Autisten nicht wählen?

Sechste Bürgerwerkstatt zum Aktionsplan Inklusion thematisiert die politische Teilhabe

 Sie sind Nichtwähler wider Willen: Sowie sie einen rechtlichen Betreuer in allen Belangen haben, ist es Menschen mit Behinderung nicht erlaubt, ihre Stimme abzugeben. Das ist dem Würzburger Grünen-Stadtrat Michael Gerr zufolge in kaum einem anderen Land so. Politische Teilhabe werde zudem dadurch erschwert, dass Wahlveranstaltungen in nicht barrierefreien Räumen stattfinden, so der Rollstuhlfahrer bei der sechsten Bürgerwerkstatt zur Erstellung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion.
Warum dürfen Autisten nicht wählen? | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

2013-06-14

Paritätischer Gesamtverband: Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück - wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wurden nicht ansatzweise umgesetzt

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04.06.13

Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Von: Eberhard Ewers

Am 3. Juni 2013 trugen die im Rechtsausschuss geladenen Experten ihre Positionen und Vorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welchen die Bundesregierung am 6.3.2013 beschlossen hatte, vor. Die Sachverständigen begrüßten überwiegend das Ziel, die seit Jahren ansteigende Zahl der rechtlichen Betreuungen zu senken. Betont wurde jedoch auch, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine nicht zu erreichen sein wird.


Die zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages geladenen Sachverständigen begrüßten überwiegend den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 17/13419). Der Gesetzentwurf sei jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen. Unter diesem Aspekt wurde der Ausbau der Betreuungsbehörden durch qualifiziertes Personal und eine verpflichtende Berichterstattung ("Obligatorischer Sozialbericht") gegenüber dem Amtsgericht bei der Erstbestellung eines rechtlichen Betreuers begrüßt. Von mehreren Sachverständigen jedoch betont wurde, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen im Sinne ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden nicht zu erreichen sein wird. Dies gelte auch für die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine und deren Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu rekrutieren. Auch der Paritätische weist in seiner Stellungnahme deutlich darauf hin, dass die Förderung der Querschnittsarbeit innerhalb der Bundesländer stark variiert und in vielen Regionen nicht ausreichend gesichert ist.

Einige der Sachverständigen wiesen auch deutlich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den erhofften Änderungen des deutschen Betreuungsrechts im Sinne einer Anpassung an die Richtlinien der UN-Behindertenkonvention zurückbleibt. Auch der Paritätische hat diesen Aspekt in seiner Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht (siehe Anlage).

Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen in den Bundestag zur Abstimmung kommen wird.


Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Auszug aus der Stellungnahme des Paritätischen:

"Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde 
sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung 
der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird hierzu vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der Paritätische unterstützt die durch die vorgeschlagenen Änderungen stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts. Die konkreten Vorschläge werden im Wesentlichen begrüßt.
Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der
Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“
weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt.
. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise
versucht wurden umzusetzen.
Das Ziel, die Rahmenbedingungen für Menschen mit (und ohne) Behinderungen  für eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben positiv zu gestalten,  wird nach Auffassung des Paritätischen durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht. 

In der Koalitionsvereinbarung von 2009 ist formuliert: „Politische Entscheidungen, die
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten 
 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“
(...)" 

14.06.2013 12:09 Uhr

Bundestag will weniger rechtliche Betreuung

Berlin (dpa) Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher vom Gericht
einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies beschloss der Bundestag am frühen
Freitagmorgen.
Nach der Neuregelung müssen nun Alternativen intensiver geprüft werden -
etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste.
Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de

2013-06-10

Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf | kobinet-nachrichten


Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Norbert Killewald
Norbert Killewald
© kobinet/omp
Düsseldorf (kobinet) Heute und morgen tagen die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes in Düsseldorf. Auf Einladung des nordrhein-westfälischen Landesbehindertenbeauftragten Norbert Killewald geht es dabei u.a. um die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen und die entsprechenden Gesetzesvorschläge.

Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf | kobinet-nachrichten

2013-05-30

Soziale Teilhabe in Deutschland | kobinet-nachrichten



Soziale Teilhabe in Deutschland

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
UNO-Flagge/Behindertenrechte
UNO-Flagge/Behindertenrechte
© BiZEPS-INFO
Berlin (kobinet) Von der Bundesregierung wird ihr längst überfälliger Teilhabebericht erwartet. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten "Inklusionstage 2013" blieben ungenutzt, um wenigsten die Umrisse der nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention erreichten sozialen Teilhabe in Deutschland der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dabei ging es bei der heutigen Veranstaltung in Berlin um so ein wichtiges Thema wie das "Bürgerschaftliche Engagement von Menschen mit Behinderungen".
Als "Feierveranstaltung für einen Bericht ohne Bericht", bezeichnete Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland die
aufwändige Veranstaltung. Sie hätte sich mehr Detailinfos aus dem Teilhabebericht gewünscht, wenn er schon nicht da ist.
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Soziale Teilhabe in Deutschland | kobinet-nachrichten
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