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2014-02-25

Blindengeld darf nicht mit Hartz IV verrechnet werden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

Blindengeld darf nicht mit Hartz IV verrechnet werden

Veröffentlicht am von
 

35-Jähriger setzt sich vor Gericht gegen Jobcenter durch.


Angespartes Blindengeld darf bei der Prüfung eines Hartz-IV-Anspruchs
nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf
rechtskräftig entschieden. Damit setzte sich ein 35-jähriger Blinder
gegen das Solinger Jobcenter (Werbeslogan: „Wir eröffnen Perspektiven
für Arbeit und Lebensunterhalt“) durch, wie das Gericht am Dienstag
mitteilte.



Blindengeld darf nicht mit Hartz IV verrechnet werden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

Eingliederung: Gericht streicht Inklusion - taz.de


Eingliederung

Gericht streicht Inklusion

Die Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung wird Landessache: Ein
Gerichtsurteil bringt jetzt die bisherigen Finanzierungskonzepte
durcheinander.

 


Bald unbegleitet? Schüler mit Behinderungen in Schleswig-Holstein. 


Eingliederung: Gericht streicht Inklusion - taz.de

2014-02-21

Nahrung in die Venen: Tödlicher Irrtum im Pflegeheim - Panorama - Home - Westdeutsche Zeitung

Nahrung in die Venen: Tödlicher Irrtum im Pflegeheim

52-Jährigem wurde Nahrung in die Venen geleitet.
(...)
Als die 49-Jährige eine Chance bekam, examinierte Altenpflegerin zu werden, war sie überglücklich. Doch ob die Frau in den Beruf zurückkehren kann, ist ungewiss. Sie soll einem 52-jährigen Patienten irrtümlich eine Spezialnahrung in die Vene statt in die Magensonde gepumpt haben. Der Mann war kurz danach gestorben. Seit Donnerstag muss sich Astrid N. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.
(...)
Schwere Vorwürfe machte der Arzt, der das Pflegeheim seit Jahren betreut, dem Krankenhaus, der
Heimleitung, aber auch den Verantwortlichen des Pflegedienstes. (...)
Und er fügte hinzu: „Der Fisch stinkt vom Kopf.“

Nahrung in die Venen: Tödlicher Irrtum im Pflegeheim - Panorama - Home - Westdeutsche Zeitung

Angeklagt : Pflegerin pumpt Nahrung in Blutbahn des Patienten - Nachrichten Regionales - Düsseldorf - DIE WELT
 


Sohn des Toten wirft Monheimer Pflegeheim "Inkompetenz" vor
Monheim. Zeitarbeitskräfte beklagen Missstände bei der Organisation. Alloheim weist Vorwürfe zurück.
Monheim: Sohn des Toten wirft Monheimer Pflegeheim 'Inkompetenz' vor



Unsere Residenz in Schulnoten

Gesamtnote: 1,0

MDK-Noten - Alloheim Senioren-Residenzen GmbH


Zur Alloheim-Gruppe gehören zurzeit 50 stationäre Pflege-Residenzen mit mehr als 6.000 stationären Betten, 18 Häuser für das Betreute Wohnen mit knapp 1.000 Appartements sowie vier ambulante Dienste. Bei Alloheim sind derzeit rund 4.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Damit gehören die Alloheim Senioren-Residenzen zu den großen privaten Betreibern von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Firmensitz der Gruppe ist Düsseldorf.(...)
Die Alloheim-Unternehmensgruppe zeigt damit zugleich, dass sich ein Investment in den deutschen Pflegemarkt lohnt.
Zahlen & Fakten - Alloheim Senioren-Residenzen GmbH

2014-02-17

Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen | kobinet-nachrichten



Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul




Paragraphenzeichen

Paragraphenzeichen
© kobinet/omp


München
(kobinet) Nachdem in den letzten Monaten mehrfach über die Anrechnung
von Vermögens- und Einkommenswerten bei der Gewährleistung von
lebensnotwendigen Hilfen für Menschen mit Behinderungen berichtet wurde
und eine Petition von Constantin Grosch für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen
knapp 85.000 UnterstützerInnen erreicht hat, beschäftigt sich nun das
bayerische Landessozialgericht in München am 21. Februar mit dem Thema. (...)

Das Landessozialgericht muss nun am 21. Februar um 10:15 im Sitzungssaal
001 in der Ludwigstraße 15, in München darüber entscheiden, ob es im
Zuge einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle das
Bundesverfassungsgericht anruft.

Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen | kobinet-nachrichten

2014-02-11

AFP: Diskriminierung: Easyjet in Frankreich erneut verurteilt

Diskriminierung: Easyjet in Frankreich erneut verurteilt
(AFP)
Paris
— Die britische Billigflug-Linie Easyjet ist in Frankreich erneut wegen
Diskriminierung von behinderten Fluggästen verurteilt worden. Ein
Berufungsgericht in Paris verhängte eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Es
ging damit weit über die 5000 Euro aus erster Instanz hinaus, blieb aber
unter den von der Anklage geforderten 70.000 Euro. Zudem erhält die
betroffene Passagierin 5000 Euro Schadensersatz.



AFP: Diskriminierung: Easyjet in Frankreich erneut verurteilt

2014-02-07

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

LSG Bayern, Pressemitteilung vom 07.02.2014 zum Urteil L 18 SO 6/12 vom 16.05.2013


Das Internet ist alltäglicher Teil der Begegnungen von Menschen mit und
ohne Behinderungen. Die Fähigkeit zur Nutzung des Internets zählt in
Zeiten der social media zur Teilhabe am sozialen Leben. Zählen damit die
Kosten, zu dem, was die Sozialhilfe zur Eingliederung Behinderter
übernehmen muss?

Die Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat in Falle eines blinden behinderten
Menschen klargestellt, dass eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden
erforderlich ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seien nicht
nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunde, sondern
auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten
von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser
Möglichkeiten unerlässlich.

Bedeutung der Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die
Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.

Quelle: LSG Bayern


Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

2014-02-06

Euthanasieprofessor Werner Heyde: NS-Arzt jahrelang von Schweigekartell gedeckt - N24.de

Euthanasieprofessor Werner Heyde

NS-Arzt jahrelang von Schweigekartell gedeckt


Es ist einer der größten Skandale der Nachkriegszeit. Der NS-Arzt Werner
Heyde soll 100.000 Menschen getötet haben. Nach dem Krieg wurde er von
höchsten Kreisen gedeckt – und praktizierte weiter.
Euthanasieprofessor Werner Heyde: NS-Arzt jahrelang von Schweigekartell gedeckt - N24.de

2014-01-02

Kampf um den Arbeitsplatz - Von Amt und Hürden - München - Süddeutsche.de




Kampf um den Arbeitsplatz  

Von Amt und Hürden 

 

Menschen mit Behinderung Kampf um den Arbeitsplatz

Zwei Klagen hat der Münchner R. (hier im Spiegelbild) bereits beim Münchner Arbeitsgericht eingereicht, entschieden ist noch über keine davon.

(Foto: Stephan Rumpf)

Ein schwerbehinderter Mann wird nach 21 Jahren in derselben Firma einfach ausgesperrt. Sein Chef hält ihn für arbeitsunfähig, kündigt ihm aber nicht. Dann stellt die Presse kritische Fragen - und eine groteske Geschichte beginnt.


Von Bernd Kastner
Kampf um den Arbeitsplatz - Von Amt und Hürden - München - Süddeutsche.de

2013-11-16

Verfassungsbeschwerde: Pflegenotstand verletzt Grundgesetz - Politik - Süddeutsche.de



Verfassungsbeschwerde möglich Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz


Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig". Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet.

Von Heribert Prantl
Verfassungsbeschwerde: Pflegenotstand verletzt Grundgesetz - Politik - Süddeutsche.de

2013-11-03

Wird ein zweiter Fall "Gustl Mollath" in Hessen aufgedeckt?


Wird ein zweiter Fall "Gustl Mollath" in Hessen aufgedeckt?

 Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 23:52

Zwangspsychiatrisierung des LINKEN-Politikers Dennis Stephan - Verhandlung am Montag, 4. November  vor dem Giessener Landgericht - Als prominente Gäste werden Gustl Mollath und Nina Hagen erwartet

Wird ein zweiter Fall "Gustl Mollath" in Hessen aufgedeckt?

2013-11-01

Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen, indem es dem Betroffenen in einem Eingliederungsverwaltungsakt zur Auflage gemacht hat, sich zur Verbesserung seiner Erwerbsfähigkeit in eine Psychotherapie zu begeben. Das Sozialgericht Schleswig ist zu der Überzeugung gekommen, dass dies Grundrechte verletzt. Es hat also erkannt und entsprechend Recht gesprochen:
Für den Erfolg einer psychiatrischen Behandlung ist Freiwilligkeit ausschlaggebend, weshalb Zwang durch das Jobcenter nicht einmal geeignet sei, jemandes Leistungsfähigkeit zu bessern. Außerdem hat auch wer Hartz 4 bekommt das Recht, selbst zu entscheiden ob bzw. wann er sich ärztlich oder psychiatrisch behandeln lässt. Zwangsbehandlung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und damit Verbesserung der Eingliederung in Arbeit sind unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
weiterlesen:
Zwangspsychiatrie

 Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER

2013-07-30

Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen - Nadelstiche für die Freiheit - Politik - Süddeutsche.de


Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen Nadelstiche für die Freiheit


Viel zu leicht und zu lange werden Menschen in der Psychiatrie eingesperrt. Die Beschwerden häufen sich, weil deutsche Gerichte ihre Anordnungen lustlos begründen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kassiert diese Entscheidungen der Reihe nach - mit System.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen - Nadelstiche für die Freiheit - Politik - Süddeutsche.de

2013-07-23

Inklusion in Schleswig-Holstein: Gefährliches Pflaster für Rollis - taz.de


Inklusion in Schleswig-Holstein

Gefährliches Pflaster für Rollis

Eine Rollstuhlfahrerin verunglückte in Ratzeburg auf einem Behindertenparkplatz. Jetzt kämpft sie für ein Grundsatzurteil - und zieht bis vor das Bundesverfassungsgericht.
RATZEBURG taz | Wenn eine Stadtverwaltung Parkplätze für Behinderte ausweist, müssten diese auch behindertengerecht sein – so lässt sich das wichtigste Argument einer Klage zusammenfassen, mit der sich in naher Zukunft das Bundesverfassungsgericht beschäftigen soll. Damit startet die Rollstuhlfahrerin Angelika Mincke die nächste Runde auf dem Instanzenweg.
Inklusion in Schleswig-Holstein: Gefährliches Pflaster für Rollis - taz.de

2013-07-19

Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes


Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes

Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nur Unterrichtung des behinderten Kindes selbst

Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahme der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. Die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärden­sprach­kurses für dessen Eltern. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes



Deutscher Gehörlosenbund e.V.:
Kommunikative Barrieren, mit denen hörbehinderte Menschen tagtäglich konfrontiert sind, verschwinden in der Gemeinschaft der GebärdensprachnutzerInnen.
weiterlesen:
 Was ist Gebärdensprache?

 Gehörlosendemo in Berlin: Gebärdensprache als Menschenrecht -Video - SPIEGEL ONLINE

2013-07-10

Bundesverfassungsbeschwerde | Selbsthilfe für Menschen mit Behinderten


Bundesverfassungsbeschwerde

10. Juli 2013

 Vorschaubild der Version vom 22. Januar 2006, 00:54 Uhr






Keine Schmerzen, aber zu viel Protest – wie die Zivilgerichte eine Rollstuhlfahrerin um ihren Schmerzensgeldanspruch bringen, die beim Parken auf einem Behindertenparkplatz verletzt wurde

Müssen Behindertenparkplätze barrierefrei sein? Und wieso sind Streiterinnen gegen die Benachteiligung von Behinderten selber schuld, wenn sie auf einem kopfsteingepflasterten Behindertenparkplatz einer Kommune stürzen und sich verletzen?

Das Oberlandesgericht Schleswig hat ziemlich schnell gefasste und höchst überraschende Antworten auf beide Fragen parat – die geschädigte Rollstuhlfahrerin Angelika Mincke hofft, dass das Bundesverfassungsgericht, diese Antworten als rechtswidrig beurteilen wird.
Dafür braucht sie aber Unterstützung, denn schon jetzt waren die Gerichtsverfahren, die die Grundsicherungsempfängerin ohne Prozesskostenhilfe durchziehen musste, recht kostspielig.
Unterstützung für die Prozesse ist auch deswegen sinnvoll, weil es um  Rechtsfragen geht, die viele Menschen mit schweren Behinderungen betreffen: müssen ausgewiesene Behindertenparkplätze barrierefrei sein?

Sind Behinderte, die nicht barrierefreie Parkplätze nutzen, selber schuld, wenn ihnen deswegen etwas zustößt? Dienen Behindertenparkplätze dem Grundrecht auf Mobilität, das unter anderem in der UN-Behindertenrechtsrechtskonvention festgeschrieben ist? Und kann es sein, dass die gegen Barrieren gerichteten Aktivitäten einer Behinderten am 9. Mai in einem Gerichtsverfahren gegen sie gewendet werden, weil sie damit ja schließlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie die Gefährlichkeit von Barrieren kennt?

Es geht um die Nutzung eines Behindertenparkplatzes der Stadt Ratzeburg, der kopfsteingepflastert ist. Angelika Mincke parkte hier am 6. November 2009, weil sie in der nahegelegenen Drogerie noch etwas besorgen wollte. Es war bereits dunkel. Beim Umsetzen in den Rollstuhl rutschten dessen Vorderräder weg, Frau Mincke stürzte und zog sich einen Bruch zu. Deswegen verklagte sie die Stadt Ratzeburg, weil diese ihrer Meinung nach dafür zu sorgen hat, dass ihre Behindertenparkplätze tatsächlich auch von Behinderten genutzt werden können.

Der Rechtsstreit entwickelte sich allerdings überraschend.
Statt über die Verkehrssicherungspflichten der verklagten Kommune machten sich die Gerichte über ganz andere Fragen Gedanken.
Das Landgericht Lübeck wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück, weil es zu erkennen glaubte, dass die Antragstellerin durch die Nutzung des Parkplatzes bewußt ein Risiko eingegangen ist und damit die Risikobereitschaft der Klägerin deutlich schwerer wiegen würde, als die eventuelle Pflichtverletzung der Stadt.
Zudem bezweifelte das Gericht, dass die Antragstellerin überhaupt Schmerzensgeldansprüche geltend machen könnte, da sie „durch ihre Lähmung keine Schmerzen empfinden konnte.
Die Nachteile einer mehrtägigen schmerzfreien Bettruhe wiegen jedoch für sich nicht so schwer, dass sie ein Schmerzensgeld rechtfertigen könnten.“ (LG Lübeck vom 27. Januar 2012).
Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte die Auffassung, dass der Stadt Ratzeburg nicht vorzuwerfen wäre, dass sie einen barrierereichen Behindertenparkplatz freigegeben hat:
„Die Gefahr warnte ausreichend vor sich selbst.“ (OLG Schleswig vom 22. März 2012).

Die geschädigte Rollstuhlfahrerin klagte also auf eigene Kosten – und unterlag in erster Instanz, weil sie nicht genau genug beschreiben konnte, wie ihre Rollstuhlvorderräder auf dem Kopfsteinpflaster abgeglitten waren.
Dagegen ging Angelika Mincke mit Hilfe der Kanzlei Menschen und Rechte in die Berufung – und erlebte einen bemerkenswert kurzen Rechtsstreit.
Am 29. April 2013 war die Berufung begründet worden, mit Beschluss vom 6. Juni 2013 wies das OLG Schleswig sie ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurück. Dass das Gericht in der kurzen Zeit keine Gelegenheit hatte, sich mit den neuen rechtlichen Argumenten zu befassen, überrascht nicht. Stattdessen nahm es sich alte Tatsachen vor:
Dass die Klägerin an den Vorbereitungen für den Protesttag am 9. Mai 2009 teilgenommen hatte, in dem es um Barrierefreiheit ging, reichte den Berufungsrichtern für ihre Entscheidung aus: „ Entscheidend ist, dass sie um die Ungeeignetheit von Kopfsteinpflaster als Belag für Behindertenparkplätze wusste und dass sich mit diesem Wissen die Gefährlichkeit dieses Belags für Aus- und Einstieg vom PKW zum Rollstuhl und zurück aufdrängen musste.“

Selber schuld also – und Pech gehabt.
Dass sich der verklagten Stadt die Gefährlichkeit des von ihr immerhin geschaffenen Parkplatzes auch hätte aufdrängen müssen, erscheint dem Oberlandesgericht dagegen unerheblich. Also bleibt der Behindertenparkplatz in Betrieb.
Sollte dort jemals ein Nichtbehinderter parken, für den dieser Behindertenparkplatz zweifelsohne geeigneter ist, als für Rollstuhlfahrer, wird ihn die Stadt Ratzeburg aber sicher sofort abschleppen. Denn, so unter anderem das Bundesverwaltungsgericht und die ständige Rechtsprechung zum Thema „Abschleppen von Behindertenparkplätzen“, nur durch ständiges Freihalten der Schwerbehindertenparkplätze kann sichergestellt werden, dass der betroffenen Nutzerkreis stets einen angemessenen Parkplatz findet.

Angelika Mincke legt jetzt mit der Kanzlei Menschen und Rechte Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ein.
Rechtanwalt Dr. Oliver Tolmein zu den Gründen:
„Die Entscheidung des OLG Schleswig ist nicht mit dem Grundrecht auf Mobilität vereinbar und sie erscheint in ihrer Argumentation zum Thema Behindertenparkplätze willkürlich. Es kann nicht hingenommen werden, dass mit dieser Entscheidung Gemeinden einen Freibrief dafür erhalten, Behindertenparkplätze mit Barrieren zu errichten und den Behinderten, die sich dagegen wehren, vorgehalten wird, im Zweifelsfall seien sie zur Minimierung ihrer Risiken verpflichtet und dürften die Parkplätze halt nicht nutzen.“

Da Angelika Mincke GrundsicherungsEmpfängerin ist und die Kosten des Rechtsstreits schon erheblich waren, wird aufgerufen, das Verfahren durch Spenden zu unterstützen. Eventuelle Überschüsse werden an Kobinet-Nachrichten e.V. weitergeleitet oder in einen Fonds mit dem weitere behindertenrechtlichen Verfahren unterstützt werden, in denen die bedürftigen Kläger aus willkürlich erscheinenden Gründen keine Prozesskostenhilfe erhalten. 

Spendenkonto

Kanzlei Menschen und Rechte
Konto Nr.  104 322 2460
BLZ            200 505 50
Verwendungszweck  BVF Mincke/Ratzeburg

oder

Aktiv Barrierefrei Selbstbestimmt Leben e.V
Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
KTO  00 810 421 45
BLZ   230 527 50
Verwendungszweck  BVF Mincke/Ratzeburg

Bundesverfassungsbeschwerde | Selbsthilfe für Menschen mit Behinderten

2013-07-09

Kommentar zum Urteil bei Reiserücktritt von psychisch Kranken: Richter ohne Empathie


Ärzte Zeitung, 05.07.2013

 

 

Kommentar zum Urteil bei Reiserücktritt von psychisch Kranken

Richter ohne Empathie

Von Ilse Schlingensiepen
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass die Diskriminierung psychisch Kranker allen Aufklärungs- und Anti-Stigmatisierungskampagnen zum Trotz in vielen Köpfen noch tief verankert ist.
Kommentar zum Urteil bei Reiserücktritt von psychisch Kranken: Richter ohne Empathie

2013-07-07

SWR Mediathek - Vor Gericht: Störfaktor Behinderte


Vor Gericht: Störfaktor Behinderte

Landesschau Rheinland-Pfalz | 26.6.2013 | 9.25 Uhr | 5:29 min
Die Nachbarn der geplanten Wohnanlage "Rheindörfer Platz" fühlen sich durch die Lautäußerungen und den Anblick der Behinderten, die bald dort wohnen sollen, gestört. Sie wollen deshalb beim Landkreis Mayen-Koblenz einen Baustopp erwirken.
SWR Mediathek - Vor Gericht: Störfaktor Behinderte

2013-07-05

Justitia urteilt blind | kobinet-nachrichten






Justitia urteilt blind


Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Gebäude des Bundesrats
Gebäude des Bundesrats
© Bundesrat
Berlin (kobinet) Das sogenannte E-Justice-Gesetz („Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“) wird morgen den Bundesrat passieren und damit die letzte Hürde nehmen. Dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) ist es gelungen, wichtige Anliegen behinderter Menschen in diesem Gesetz zu verankern. Zuletzt konnte ein neuer Absatz im Gerichtsverfassungsgesetz erreicht werden, der nun dafür sorgt, dass die Übermittlungswege des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die elektronischen Dokumente und Formulare barrierefrei gestaltet werden müssen.
Justitia urteilt blind | kobinet-nachrichten

 Barrierefreiheit im E-Justice-Gesetz verankert | kobinet-nachrichten

Der Bundesgerichtshof - Bibliothek : Gesetzesmaterialien - Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten

 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten DIP21 Extrakt

 EUROPEAN E-JUSTICE

Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit | kobinet-nachrichten



Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
© attac Cottbus
Cottbus (kobinet) Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit, so betitelte attac Cottbus seine Pressemitteilung zu einem bevorstehenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht, bei dem Ingo Karras hofft Recht zu bekommen: Ganze vier Kündigungen erhielt Ingo Karras, weil er gegen Missstände in der Behandlung von Studierenden mit Behinderung an der Hochschule Lausitz protestierte. Nach langen internen Klärungsversuchen hatte er diese öffentlich gemacht und diese Missstände sind inzwischen behoben – nur seine Kündigungen bleiben. Vor der Arbeitsgerichtskammer Senftenberg kommt es nun, nach zahlreichen Verschiebungen, am 18. Juli zum Prozess.
Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit | kobinet-nachrichten
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