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2013-06-01

Erfahrungsbericht: Misshandlung in der Psychiatrie - Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE)


Rundbrief
Brief an Dieter Naber
Ausgabe 1/2013

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Herr Prof. Dr. Dieter Naber
Universitäts Krankenhaus                                                                                                                         Ehrenvorsitzende
Eppendorf                                                                                                                                          Dorothea S. Buck-Zerchin
Martinistraße 52                                                                                                                                     Brummerskamp 4
20246 Hamburg                                                                                                                                      22457 Hamburg
                                                                                                                                                                       22.10.2012
Sehr geehrter Herr Professor Naber,
heute wende ich mich vertrauensvoll an Sie, weil mich die Zustände auf der geschlossenen Aufnahmestation unter Herrn Prof. Wiedemann schon lange beunruhigen. Dass dort sehr hoch zwangsmedikamentiert wird, ist bekannt. Im letzten und vorletzten Jahr traf es meine Freundin, Frau B. (73 Jahre alt). 1971 hatte sie zusammen mit ihrem Mann den „Aktionskreis 71“ (AK 71) - die wohl älteste Selbsthilfegruppe psychiatriebetroffener Menschen in der BRD - gegründet. Diese Gründung geschah damals noch zusammen mit Prof. Dörner und mit seinen Studentinnen der Tagesklinik.
Frau B. schrieb mir dazu:
„Ich bin Ende 2010 bis April 2011 in der geschlossenen Aufnahmestation im UKE gewesen. Ich bekam so hohe Dosierungen Fluanxol - die Höchstdosis - dass ich immer wieder hinfiel. Die Pfleger spotteten über mich, klagten über ihre kaputten Rücken und halfen mir nicht hoch, nur manchmal. Einmal rief ich laut um Hilfe. Da kam zufällig jemand aus einer anderen Abteilung und half mir auf.
Einmal knallte ich im Fall mit dem Kopf gegen die Heizung. Ich wurde ohnmächtig, wachte kurz auf und sah eine Menge Blut auf dem Boden. Dann verlor ich wieder mein Bewusstsein. Ich wachte in der Chirurgie des UKE wieder auf. Ein Pfleger sagte mir, dass ich eine schwere Rücken-Operation des im Fall zugezogenen Wirbelbruchs erlitt und mein Rücken total vernarbt sei. Danach konnte ich nur noch am Gehwagen gehen und schaffte es nicht, meine beiden Beine aufs Bett zu bekommen. Ein Pfleger dieser geschlossenen Station warf mich derart heftig aufs Bett, das ich mir nochmal einen Wirbelbruch zuzog und wieder operiert wurde.
Während meiner Zeit im UKE hatte ich keinen Ausgang, nicht einmal ins Café im Vorraum der Psychiatrie. Frische Kleidung konnte ich mir nicht holen und musste in meinem schmutzigen Zeug auch vor dem Richter erscheinen. Sodass der Richter in seine Beurteilung schrieb: „Ich sei verwahrlost“.
Die Pfleger und Schwestern waren meistens sehr unfreundlich. Psychotherapie und andere Gespräche bekam ich nicht. Man gab mir nur Medikamente oder Spritzen, durch die ich mein Gedächtnis vorübergehend verlor.
Zur Nachbehandlung der beiden Wirbelbrüche war ich im Elim-Krankenhaus in Eimsbüttel. Dort hat man die Narben auf dem Rücken behandelt.
Im September 2011 kam ich nach Hause mit der Auflage, eine ambulante Rehabilitation im Albertinen-Krankenhaus zu machen. Ich wurde vier Wochen lang hin- und wieder zurückgebracht. Es tat mir gut.
Ich ging am Gehwagen und kaufte selbst für mich ein. Einmal ging ich um den Block am Stock. Als ich vor der Haustür stand, bekam ich von hinten einen Stoß und fiel mit dem Gesicht auf die Steine. Nachbarn alarmierten den Notarztdienst, der mich auf die Notaufnahme des UKE brachte. Ich kam wieder nach Hause und machte die Musik ein bisschen laut, weil ich mich freute, wieder zu Hause zu sein. Nachbarn alarmierten die Polizei, und ich kam wieder in die geschlossene Aufnahme des UKE mit Beschluss und blieb dort bis April 2012. Danach kam ich nach Bargfeld-Stegen, ohne dass man mir die Begründung nannte.
Erst kam ich in ein Zweibett-Zimmer. Dann wurde ich in verschiedene Zimmer verlegt, zuletzt in ein Dreibett-Zimmer mit zwei Männern hinter Wandschirmen. Mit der Begründung, dass ich um 18.00 Uhr am Spätnachmittag mich noch nicht zur Nachtruhe ins Bett legen wollte, wurde ich mit Gewalt ausgezogen, aufs Bett geworfen und angeschnallt. Das dauerte etwa einen Monat lang. Als feststand dass ich verlegt werden sollte, wurden die Pfleger und Schwestern freundlicher. Ausgang hatte ich nicht, wie z.B. andere Patientinnen. Ich konnte nur im kleinen Garten mit dem Gehwagen spazieren gehen. Andere Gespräche, als die mit dem Arzt einmal wöchentlich, gab es nicht. Einmal war die Richterin mit meinem Betreuer da und sagte, der
Beschluß sei noch nicht aufgehoben. Dann hieß es, ich würde ins Herrenhaus „Eichenhof für 6 Wochen verlegt. Danach bin ich inzwischen wieder in meiner Wohnung. Da im Haus ein Aufzug ist, kann ich mit dem Gehwagen hinauffahren."

Auf meine Frage am Telefon: „Ob sie nach den beiden Wirbelbrüchen noch Schmerzen hätte?“ sagte sie: „Oft schwere Schmerzen. Und sie könne auch nur schwer gehen.“ Im Jahr zuvor war sie als Malerin noch nach Paris gefahren.
Sie erzählte, dass eine Ärztin im UKE ihr gesagt hätte: „Sie sind unheilbar krank und müssen Ihr Leben lang in der Psychiatrie bleiben.“ Ich frage: „Woher wissen Sie das?“ Sie antwortet: „Das habe ich in einem Buch gelesen.“
Da sie nach den beiden Wirbelbrüchen nicht mehr in die Öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen kann, sondern mit dem Taxi fahren muss und auch sonst mehr Hilfe braucht, ist eine Entschädigung notwendig.
Sehr geehrter Herr Professor Naber, eine solche Behandlung ist gewiss auch nach Ihrer Einschätzung nicht nur keine Hilfe, sondern auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 unvereinbar
weiterlesen:
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE). Homepage www.bpe-online.de

2013-05-20

Personalpolitik in der Altenpflege | Pflege-SHV

"Wir sehen den Fachkräftemangel in der Pflege in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der kalkulierten Unterbesetzung in den Einrichtungen. Jedoch die eigentlich leidtragenden sind die Pflegebedürftigen. So werden in Deutschland  schätzungsweise 400.000 Menschen in Heimen fixiert, weil die Pflegekräfte nicht wissen, wie sie bei der geringen Besetzung sonst deren Sicherheit gewährleisten können. Dennoch kommt es häufig zu Stürzen und Verletzungen. Etwa jeder dritte Demenzkranke bekommt Neuroleptika zur Ruhigstellung, obwohl die Nebenwirkungen und das Risiko eines frühen Todes bekannt sind, heißt es im jüngsten Arzneimittelbericht der Barmer. Gäbe es eine bessere Pflege, könnte die Arzneigabe um bis zu 30 Prozent verringert werden. Es handelt sich um eine "Entwicklung, die mit einer Menschenwürde und einer vernünftigen Patientenversorgung nicht in Verbindung zu bringen ist", kommentiert Glaeske, Mitglied des Sachverständigenrates der Bundesregierung, diesen Bericht.
Warum ist das so?  Wer hat das (mit) zu verantworten? Wonach werden die Stellenschlüssel berechnet? Und wie könnte die Alternative aussehen. (...)"
weiterlesen
Personalpolitik in der Altenpflege | Pflege-SHV

2012-10-09

Zwangsfixierung in Altersheimen/ ZDFzoom zeigt Auswirkungen und Alternativen


08.10.2012 | 12:10 

Zwangsfixierung in Altersheimen/ "ZDFzoom" zeigt Auswirkungen und Alternativen

Mainz (ots) - Freiheitsentzug im Pflegeheim: Täglich werden in deutschen Einrichtungen schätzungsweise 140 000 alte Menschen zwangsfixiert und ruhiggestellt - mit Hilfe von Medikamenten, Bettgittern, Gurten und anderen Methoden. "ZDFzoom" beschäftigt sich in seiner Ausgabe "Gefesselt im Heim" am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 23.00 Uhr, mit den Gründen für die Zwangsfixierung und zeigt mögliche Alternativen.

"ZDFzoom"-Autor Jens Hahne hat recherchiert, dass die Dunkelziffer noch weit höher liegt. Fixiert wird angeblich zur eigenen Sicherheit, weil die Bewohner ohne freiheitsentziehende Maßnahmen Gefahr laufen würden, sich zu verletzen. Das zumindest sagen viele Pfleger. Doch ist das wirklich so?
Zwangsfixierung in Altersheimen/ ZDFzoom zeigt Auswirkungen und Alternativen

Gedenken an Psychiatrie-Tote | WAZ.de


Demonstration durch die...

Gedenken an Psychiatrie-Tote

02.10.2012 | 17:40 Uhr
Gedenken an Psychiatrie-Tote
Am Gedenktag der Psychiatrie-Toten demonstrierten Psychiatrie-Erfahrene in der Innenstadt.Foto: STEFAN AREND
 
Mitte. Andrea Stahl (35) kam aus Osnabrück angereist. Die Tour macht sie seit zwei Jahren an jedem 2. Oktober, um in Bochum an der Demonstration am Gedenktag der Psychiatrie-Toten teilzunehmen.
„Ich wurde auch gezwungen, Psychopharmaka einzunehmen. Die Folge: Herz- und Augenprobleme und massives Übergewicht.“ Die Osnabrückerin hat dann im Frühjahr 2010 die Medikamente auf Eigeninitiative abgesetzt, um zu überleben. „Seither geht’s mir wieder gut“, sagt sie.
In Bochum sitzt der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener. Mit der Demo quer durch die Innenstadt (vorab gab es einen Gottesdienst in der Pauluskirche) wollen die Mitglieder ihre zentralen Forderungen an die Öffentlichkeit tragen: „Niemand darf gezwungen werden, die Medikamente zu konsumieren, und die Patienten müssen aufgeklärt werden über die Nebenwirkungen und Folgen der Einnahme“, erklärt Matthias Seibt für den Landesverband. (...)
Gedenken an Psychiatrie-Tote | WAZ.de

2012-10-05

“Mama, ich will nach Hause!” » Currentgame


 

“Mama, ich will nach Hause!”

By  Last updated: 5th Oktober 2012 Die geistig behinderte Victoria (25) will unbedingt zurück zu ihrer Familie doch anstatt das zu erlauben, wird sie im katholischen Behindertenheim der Barmherzigen Brüder mit starken Medikamenten ruhig gestellt, wenn sie ihren Willen äußert. Sie darf keinen Kontakt zu ihrem Verlobten haben, ihren gemeinsamen anderthalbjährigen Sohn darf sie nur einmal im Monat sehen. Auf dem Internetblog Freiheit-fuer-Victoria.de appelliert ihre Mutter an die Grundrechte für ihre Tochter sowie an die Menschlichkeit von Gericht und Jugendamt in Erding – und kämpft für die Entlassung ihrer Tochter aus dem Heim.
(ddp direct) Schwindegg, 5. Oktober 2012. Wenn geistig behinderte Menschen Vater oder Mutter werden, entsteht oft ein großer Berg von Problemen. Patricia Blum kann ein Lied davon singen. Sie ist verzweifelt. Seit mehr als zwei Jahren ringt die 53-Jährige mit Gerichten und Ämtern darum, ihrer geistig behinderten Tochter wieder eine Familie bieten zu können. Seit Victoria 2010 im Alter von 23 Jahren von einem Nicht-Behinderten schwanger wurde und später Sohn Max das Leben schenkte, ist alles anders. Denn seit dieser Zeit, lebt Victoria auf gerichtliche Anordnung hin nicht mehr in der Obhut ihrer Mutter, sondern in einem Heim der katholischen Barmherzigen Brüder für geistig Behinderte im oberbayerischen Algasing. Ihr Sohn Max – inzwischen anderthalb Jahre alt – muss laut Entscheidung des Amtsgerichts Erding bei einer anonymen Pflegefamilie aufwachsen. Nur einmal im Monat darf die Mutter Max für eine Stunde sehen.
Zwangs-Spirale statt Menschenrecht
Victoria will unbedingt zurück zu ihrer Familie. Bei jedem Besuch, bei jedem Telefonat mit mir, fleht mich Victoria an: Mama, ich will nach Hause. Doch anstatt ihr das zu erlauben, wird sie jedes Mal mit starken Medikamenten ruhig gestellt. Zu allem Übel wurde ihr direkt nach der Geburt ihres Sohnes und gegen ihren Willen im Heim der Barmherzigen Brüder eine Zwangs-Spirale eingesetzt. Meine Tochter ist nur noch ein Häuflein Elend. Das Schicksal ihrer Tochter schildert ihre Mutter Patricia Blum auf dem Blog www.freiheit-fuer-victoria.de und appelliert an die Menschlichkeit von Gericht und Jugendamt im oberbayerischen Erding.
Auch den Kontakt mit ihrem Verlobten und Vater von Max, hat Victorias vom Gericht bestellter gesetzlicher Betreuer ihr strikt verboten. Obwohl beide sich lieben und heiraten wollen. Denn der Ex-Flugkapitän, ein ehemaliger Freund von Victorias Mutter, lebte mit ihr und Victoria gemeinsam in einer Wohngemeinschaft. Ihm erlaubt das Jugendamt Erding ebenfalls nur eine Stunde im Monat den Kontakt mit seinem Sohn Max.
Laut Grundgesetz sind geistig Behinderte in Deutschland Nicht-Behinderten gleichgestellt. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates. Auch die UN-Richtlinien über die Rechte geistig Behinderter sind eindeutig: Gleichstellung muss sein! Professor Erhard Fischer, der an der Universität Würzburg den Lehrstuhl für Sonderpädagogik leitet, befürwortet das Recht Behinderter, ebenfalls Kinder zu bekommen. Knapp 2000 Kinder geistig Behinderter leben in Deutschland, Tendenz steigend. Pauschalisieren und Generalisieren nach dem Motto: Das dürft ihr nicht, ist nicht akzeptabel, sagt Professor Fischer.
Das Recht auf Liebe und Familienglück wie alle anderen Menschen auch
Für meine geistig behinderte Tochter gelten Gleichstellung und Menschenrechte offensichtlich nicht, sagt ihre Mutter, die Victoria mit zwei Geschwistern zusammen groß gezogen hat. Doch Victoria hat das gleiche Recht auf Liebe und Familienglück wie alle anderen Menschen auch. Wir wollen als Familie zusammenleben Victoria, ihr Verlobter, Max und ich.
Auch Professor Georg Marckmann, Medizinethiker von der Ludwig-Maximilians-Universität München betont die Bedeutung der Familie im Fall von geistig behinderten Elternteilen. Wenn geistig Behinderte Kinder bekommen, stehen Liebe und Geborgenheit im Vordergrund, die Kinder durch ihre Familie bekommen können, sagt er. Wichtig ist die emotionale Bindung zum Kind. Eventuelle Defizite in der Betreuung müssen durch andere ausgeglichen werden können.
Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nicht prophylaktisch von der Familie getrennt werden. Auch bei geistiger Behinderung der Eltern nicht, schreibt Professor Joachim Walter von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg in seinem Beitrag Selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht im Forum Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Nach der Erfahrung von Professor Walter sind deutsche Gerichte in moralischen Fragen aber bisweilen noch rückständig. Es fällt Richtern schwer, geistig behinderten Menschen mehr zu glauben als zum Beispiel gut situierten Mitbürgern. Obendrein können sich viele nicht vorstellen, dass so genannte gesunde” Männer sich mit diesen Krüppeln” einlassen. Sie glauben, wer das tut, muss selbst psychisch krank sein.
Paradoxe Entscheidungen des Erdinger Amtsrichters
Könnte in Fall von Victoria und ihres Verlobten auch am Amtsgericht Erding eine solche Denkweise geherrscht haben? Einige Dinge würden zumindest dafür sprechen: Der zuständige Amtsrichter und der von ihm bestellte gesetzliche Betreuer Victorias bezichtigten deren Verlobten zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde inzwischen eingestellt. Paradox: Obwohl Amtsrichter Wolfgang Grimm Victorias Verlobten offensichtlich für den Vater von Max hielt und dies seiner Entscheidung zugrunde legte, Victoria von ihrer Mutter und ihrem Verlobten zu trennen, verweigerte er ihm mehrfach die Anerkennung der Vaterschaft sowie des Sorgerechts – obwohl dieser bei seiner Heimatgemeinde eine Vaterschaftsurkunde für seinen künftigen Sohn beantragt und zahlreiche Eingaben beim Amtsgericht Erding dazu gemacht hatte. Mit diesem Vorgehen verhinderte das Gericht, dass Sohn Max nach der Geburt bei seinem leiblichen Vater leben konnte.
Auf Antrag von Victorias Mutter und ihres juristischen Vertreters setzte das Gericht immerhin einen Rechtspfleger ein, der Victorias Rechte vertreten sollte. Allerdings stimmte dieser Rechtsanwalt in allen Punkten den Entscheidungen von Amtsrichter Grimm und dem von diesem eingesetzten gesetzlichen Betreuer zu, anstatt sich für Victorias Wünsche einzusetzen, die statt im Heim zu leben, sofort nach Hause wollte, schreibt Patricia Blum in ihrem Blog. Möglicherweise eine Reflexhandlung denn der betreffende Rechtsanwalt ist Partner in der Kanzlei von Bernd Grimm, einem direkten Verwandten des Amtsrichters.
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-
Kontakt:
Patricia Blum
Patricia Blum
Am Schloss 1
84419 Schwindegg
+49 8082 271 9383
info@freiheit-fuer-victoria.de
www.freiheit-fuer-victoria.de
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2012-10-02

Psychiariereform angemahnt: Flexibilität statt Fixierung - taz.de


  • 26.09.2012

Psychiariereform angemahnt

Flexibilität statt Fixierung

Bremen braucht eine Psychiatriereform, sagen Koalitions- und Oppositionspolitiker - die Experten sowieso. Regional-Budgets sollen die Ambulantisierung erleichtern.von Henning Bleyl

"Bremen-Ost wird zur Verwahranstalt", sagt Patienten-Fürsprecher Detlef Tintelott.  Bild:  Jürgen Howaldt

Die UNO macht’s möglich: In Bremen gibt es, nach längerer Stagnation, wieder Bewegung in Sachen Psychiatrie. Im April beschloss die Bürgerschaft, die neue UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort durchzudeklinieren – mit erheblichen Folgen für den Psychiatrie-Bereich. Zwangsmedikationen würden jetzt kaum noch genehmigt, sagt Detlef Tintelott, selbst Psychiatrie-erfahren und nun offizieller „Patientenfürsprecher“ im Klinikum Ost. Auch „Fixierungen“, das Fesseln der Patienten ans Bett, seien deutlich seltener.
Weitere Struktur-Verbesserungen müssen angepackt werden – einig sind sich CDU und Koalition etwa in
Psychiariereform angemahnt: Flexibilität statt Fixierung - taz.de

2012-07-20

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Freigeschaltet am 20.07.2012 um 18:52 durch Thorsten Schmitt
Bild: knipseline / PIXELIO
Bild: knipseline / PIXELIO
Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die medikamentöse Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen zu schaffen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" F.A.Z. in ihrer Samstagsausgabe. (...)
Der Justizminister reagierte damit auf einen in dieser Woche öffentlich gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hatte entschieden, dass in einer geschlossenen Einrichtung betreute, psychisch kranke Patienten nicht gegen ihren Willen mit Psychopharmaka behandelt werden dürfen, auch wenn ihr Betreuer der Behandlung zugestimmt hat.
Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten


Keine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung

  
18. Juli 2012 | Familienrecht
Derzeit besteht keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung . Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug1 fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung. Deshalb darf der Betreuer derzeit auch im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung keine Zwangsbehandlung veranlassen.
www.rechtslupe.de



20.07.2012
Hartmannbund appelliert nach BGH-Urteil an den Gesetzgeber:

Behandlung von unter Betreuung stehenden Patienten muss dringend raus aus der rechtlichen Grauzone!

Die aktuell bekannt gemachten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Behandlung von unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten* werfen nach Überzeugung des Hartmannbundes – wie zuletzt beim sogenannten Kölner Beschneidungsurteil – ein Licht auf die rechtliche Grauzone, in der sich Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit tagtäglich befinden. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Klaus Reinhardt. Insbesondere das ärztliche Personal in klinischen Einrichtungen der Psychiatrie sei nun erheblich verunsichert. So müsse künftig die große Gruppe der unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten offensichtlich noch einmal gesondert in jede ärztliche Behandlungsmaßnahme einwilligen, obwohl schon eine richterliche Entscheidung über die Unterbringung in der Einrichtung vorliege.
Der Hartmannbund erneuerte vor diesem Hintergrund seine bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um das Patientenrechtegesetz erhobene Forderung, gesetzlich eindeutig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen unter Betreuung stehende Personen aufzuklären und zu behandelt sind. „Es muss für den behandelnden Arzt zweifelsfrei und praktikabel geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukommt“, sagte Reinhardt.

 

Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems

2006 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung, in der festgestellt wird, „dass sich Zwang ebenso wie Zwangsmedikation kontraproduktiv auswirkt” und dass „jegliche Form von Einweisung in stationäre Einrichtungen und Zwangsmedikation zeitlich befristet sein sowie nach Möglichkeit regelmäßig überprüft werden und mit Einverständnis der Patienten erfolgen sollte”. 
Das Parlament ist außerdem der Auffassung, dass „jegliche Einschränkung der persönlichen Freiheit zu vermeiden ist [...] insbesondere Fixierungen”.
(...)

Befragte Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen berichteten von überwiegend negativen Erfahrungen bei ihrer unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung. Auch wenn sich die jeweiligen Umstände solcher Zwangsmaßnahmen erheblich unterscheiden, waren Traumatisierung, Angst und Entwürdigung in Zusammenhang mit der unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung immer wiederkehrende Themen.
In Fällen, in denen die Aufnahme freiwillig erfolgte und die Betroffenen klare Wahlmöglichkeiten bezüglich ihrer Behandlung hatten und selbst entscheiden konnten, waren die Erfahrungen positiv.

(Factsheet) Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems/ deutsch (pdf)



Demonstration vor dem Stuttgarter Sozialministerium
Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg ruft für Dienstag, den 24.7.2012 zu einer Demonstration gegen die Politik von Sozialministerin Altpeter vor dem Neubau des Krankenhauses Emmendingen auf. Beginn ist um 14 Uhr.
(..)
Die Demonstration richtet sich gegen das Vorhaben von Frau Altpeter, einen Gesetzentwurf in den Baden-Württemberger Landtag einzubringen, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung legalisiert werden soll. Am 12. Oktober 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht § 8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg.
Der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg sind mehrere Fälle von Zwangsbehandlungen bekannt, die seither stattgefunden haben. Das Sozialministerium – die Kontrollbehörde für Psychiatrien in Baden-Württemberg – wurde darüber informiert, sah darin aber keinen Rechtsverstoß. (..)
www.meinungsverbrechen.de 


Starrsinn der Grün-Roten Landesregierung in Baden-Württemberg durch Nichts zu überbieten

Wie die Finanznachrichten und die Welt-Online  berichten,  hat  der  baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD)   den Bundestag aufgefordert, so schnell wie möglich wieder eine gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung von  Menschen mit Nervengiften  zu schaffen, um die menschenverachtende Praxis in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg weiter betreiben zu können.
Der Jurist übersieht  dabei,  dass im § 1901a BGB längst alles geregelt ist.  Danach hat der Betreuer den Willen des Patienten umzusetzen.
Auch in der  UN-Behindertenkonvention ist von  Assistenz die Rede und nicht von Bevormundung.

psychiatrienogo.wordpress.com

2012-07-17

Zwangsbehandlung von Betreuten verboten

Ärzte Zeitung, 17.07.2012   

 

Zwangsbehandlung von Betreuten verboten

Betreute dürfen nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden - und dabei eine Rolle rückwärts vollzogen.
BGH: Keine Zwangsbehandlung von Betreuten
Der Bundesgerichtshof gab seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der der Betreuer eine Zwangsbehandlung durchsetzen konnte.
© nicolasjoseschirado / fotolia.com
KARLSRUHE (mwo). Betreute dürfen nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür reichen bislang nicht aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen entschied.
Er gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der der Betreuer eine Zwangsbehandlung durchsetzen konnte.
In beiden Fällen wehrten sich psychisch Kranke gegen ihre Behandlung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Vor Gericht wollten die Betreuerinnen die Zwangsbehandlung dennoch durchsetzen.
Im Rahmen des Aufgabenbereichs (Wirkungskreis) der Gesundheitsfürsorge dürfe der Betreuer zwar gegebenenfalls auch anstelle des Betreuten einer ärztlichen Behandlung zustimmen, erklärte hierzu der BGH.
Nach früherer Rechtsprechung sei dies auch gegen den Willen der Betroffenen möglich gewesen. (..)
Davon rückte der BGH nun aber ab. (...)
Zwangsbehandlung von Betreuten verboten


 taz logo klein
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde schätzt, dass jährlich rund 50.000 Betreuungsfälle von Zwangsmedikation betroffen sind.
Unter Ärzten sorgt das Urteil für Unruhe, denn sie dürfen ab sofort keine Zwangsmedikationen mehr vornehmen.
Johannes Georg Bischoff vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener begrüßte hingegen die Entwicklung. „Darauf haben wir lange gewartet. Die Freiheit, eine eigene Entscheidung zu fällen, muss an erster Stelle stehen. Auch wenn das bedeuten kann, dass eine Person länger in einer Anstalt bleibt“, sagte er.

Das Bundesjustizministerium will die „Konsequenzen, die gegebenenfalls aus dem Urteil gezogen werden müssen“ nun prüfen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. „Uns ist völlig klar: Das muss schnell gehen.“

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie : Gericht stärkt Patientenrechte






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BGH: Betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung ist unzulässig

 

 

 Sozialverband VdK Deutschland - Solidarität macht stark!

Keine Zwangsbehandlung von Betreuten

 

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Zwangsbehandlung illegal


Demonstration vor dem Sozialministerium während einer Anhörung unter Ausschluß aller Kritiker am 14.5.2012
Vor dem Sozialministerium während einer Anhörung unter Ausschluß aller Kritiker am 14.5.2012
 www.zwangspsychiatrie.de

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Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht in einer neuen Publikation die Ergebnisse einer Untersuchung über die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen. Untersucht wurden für beide Personengruppen die Bereiche Wohnen, Arbeitsmarkt, rechtliche Vertretung, Betreuung, politische Partizipation und finanzielle Möglichkeiten. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in allen genannten Bereichen stark benachteiligt sind und nur selten die Wahl oder die Kontrolle über ihr eigenes Leben haben.

www.bizeps.or.at



 

Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems

07/06/2012 - June 2012

This report, based on fieldwork in nine EU Member States, summarises the experiences of involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems.





2012-06-29

Betreuungsrecht: Zwangsbehandlung gerichtlich durchsetzbar ? Grundrechte 123recht.net

Betreuungsrecht: Zwangsbehandlung gerichtlich durchsetzbar?

Von Rechtsanwältin Ulrike Fürstenberg 27.6.2012 | Ratgeber - Grundrechte

Zwangsbehandlung, Grundrechtseingriff, körperliche Unversehrtheit, Betreuungsgericht, Betreuung

 

Menschen, die wegen einer psychisch Erkrankung unter Betreuung stehen, dürfen selbst in einer psychiatrischen Krise nicht gegen ihren Willen medikamentös behandelt werden (Zwangsmedikation).

Eine psychisch erkrankte Frau wurde in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung eingewiesen. Ihre Betreuerin hatte entsprechende betreuungsgerichtliche Genehmigung per einstweiliger Anordnung erwirkt. Nachdem die Betreute sich dort hochgradig aggressiv gezeigt hatte, gegen Mitpatienten tätlich geworden war, jegliche Kontaktaufnahme verweigert sowie die Einnahme von Medikamenten abgelehnt hatte,  beantragte die Betreuerin beim Betreuungsgericht die Genehmigung einer „Zwangsmedikation“.
Mit Beschluss vom 16.02.2012 – Az. 2 T 35/12 – lehnte das Landgericht Stuttgart die beantragte Genehmigung ab.
Zu Recht: die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen ließ ihm keine andere Wahl (...)


Von Rechtsanwältin
Ulrike Fürstenberg Betreuungsrecht: Zwangsbehandlung gerichtlich durchsetzbar ? Grundrechte 123recht.net

2012-06-27

Koo Koo – Sendung für echte Alternativen zur Psychiatrie

Koo Koo – Sendung für echte Alternativen zur Psychiatrie

Radio Deyeckland 102.3 mhz
Die Projektdokumentation “Auf der Suche nach dem Rosengarten” wurde der Öffentlichkeit vorgestellt und kann ab sofort über die Seite http://www.weglaufhaus.de/kongress bestellt werden.

Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter will informiert werden, wenn in Baden-Württembergs Psychiatrien trotz des Verfassungsgerichtsurteils noch Zwangsbehandlungen stattfinden. Wer von konkreten Fällen weiss, kann sich an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart wenden.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener im BPE ist an diesen Informationen interssiert.

Mehr Informationen zum Thema:
Auf der Suche nach dem Rosengarten: Echte Alternativen zur Psychiatrie umsetzen
https://sites.google.com/site/lagpebawue/kontakt
http://www.bpe-online.de

 
Meinungsverbrechen.de » Blog Archive » Koo Koo – Sendung für echte Alternativen zur Psychiatrie

2012-06-20

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg: Landespsychiatrietag in Stuttgart

Landespsychiatrietag in Stuttgart

16.06.2012Auf dem Landespsychiatrietag in Stuttgart erteilte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter der Vorstellung einer kompletten Dezentralisierung aller psychiatrischen Angebote eine klare Absage. Zwar sei der Trend zur Dezentralisierung der großen psychiatrischen Einrichtung unübersehbar und werde auch vom Land unterstützt. Einer vollständigen Auflösung größerer zentraler Einrichtungen zugunsten lokaler Versorgungssysteme werde sie aber nicht die Hand reichen. „Konzepte der Spezialisierung und der Gemeindepsychiatrie sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie können und müssen sich vielmehr sinnvoll ergänzen. Wir brauchen beides: dezentrale Einheiten zur Verbesserung gemeindepsychiatrischer Angebote, aber auch zentralere Einheiten einer bestimmten Größe“, so Ministerin Altpeter.
In zentraleren Einheiten könnten Therapieangebote vorgehalten werden, die sich in kleineren Einheiten betriebswirtschaftlich oft nicht rechneten. Die Ministerin nannte beispielhaft eine ausdifferenzierte Arbeitstherapie oder auch die Vielfalt kunst- und musiktherapeutischer Angebote. Auch könnten Teams mit vielfältiger multiprofessioneller Kompetenz Konzepte verwirklichen, die auf die Bedürfnisse verschiedener Patientengruppen besonders abgestimmt sind. Exemplarisch verwies die Ministerin hier auf Depressionsstationen oder Stationen für Menschen mit einer Borderline-Störung.
Außenstellen und dezentrale Hilfeangebote dagegen würden helfen, die psychiatrische Versorgung in der Fläche durch gemeindenahe voll- und teilstationäre Angebote zu verbessern.
Auf dem Landespsychiatrietag in Stuttgart machte Ministerin Altpeter deutlich, dass sich die psychiatrische Landschaft seit der Psychiatrie-Enquete vor über 35 Jahren grundlegend verändert habe – und mit ihr auch Rolle, Form und Qualität der psychiatrischen Krankenhäuser. Neben die früher oft als „Dinosaurier“ bezeichneten Großkrankenhäuser seien Abteilungspsychiatrien getreten, die durch ihre räumliche Nähe zur somatischen Medizin der Stigmatisierung psychisch Kranker entgegenwirkten und innerhalb eines gemeindepsychiatrischen Verbundsystems einen wichtigen Part im Zusammenspiel mit einer Vielzahl anderer Leistungsanbieter übernähmen.
Auch die Zentren für Psychiatrie hätten die Herausforderungen aus dem gewandelten Verständnis psychiatrischer Versorgung angenommen. Alle Zentren verfügten inzwischen über ein flexibles System voll- und teilstationärer sowie ambulanter Behandlung und auch das Netz vertraglich festgelegter Kooperationen durch gemeindepsychiatrische Verbünde werde zunehmend enger geknüpft.
Landespsychiatriegesetz
Die Gesundheitsministerin ging in ihrer Rede vor dem Landespsychiatrietag auch auf aktuelle Gesetzesvorhaben ein. Derzeit erarbeite eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Medizin, der Wissenschaft, der kommunalen Ebene und der Leistungsträger, aber auch der Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen Psychiatrie-Erfahrener, ein Eckpunktepapier als Grundlage für ein Landespsychiatriegesetz. „Erstmals werden in Baden-Württemberg durch ein Gesetz für psychisch kranke Menschen Hilfen und Schutzmaßnahmen zusammengeführt und gesetzlich geregelt werden.“
Sie mache sich stark für ein System der komplementären, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung, in dem die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Hilfesuchenden im Vordergrund stehen. Den Betroffenen müsse in jedem Krankheitsstadium die jeweils passende Hilfestellung angeboten werden, von der stationären Behandlung bis hin zur Behandlung zu Hause. „Unser Bestreben sollte es auch sein, ein System von psychosozialen Vorsorge- und Nach­sorgemaßnahmen zu entwickeln, das die Betroffenen zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft befähigt. Anordnungen von Schutzmaßnahmen, insbesondere Unterbringungen, sollen dabei möglichst vermieden werden“, so die Ministerin.
Die niederschwelligen Angebote der sozialpsychiatrischen Dienste stellten insbesondere für chronisch psychisch Kranke häufig die einzige Möglichkeit dar, wieder ein Leben in der Gemeinschaft führen zu können. Insbesondere durch die nachgehenden Hilfen, etwa durch Hausbesuche, werde den Betroffenen ein Weg eröffnet, eine möglichst selbständige, bei Bedarf beschützte Lebensführung in gewohnter Umgebung zu erhalten. Hinzu komme, dass Hemmschwellen und Stigmatisierungen durch die Inanspruchnahme von niederschwelligen Hilfeangeboten abgebaut würden.
Ministerin Altpeter wies auch darauf hin, dass die Regelungen zur Zwangsmedikation derzeit in einem transparenten Verfahren überarbeitet werden. Zu der Expertenanhörung am 14. Mai über die Eckpunkte der künftigen Regelung sei die gesamte Landespresse eingeladen worden. Auf der Basis dieser Anhörung würden jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Novellierung des Unterbringungsgesetzes geschaffen, die eine Zwangsmedikation unter den vom Bundesverfassungsgericht dargelegten engen und strengen Voraussetzungen ermöglichen werde.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg: Landespsychiatrietag in Stuttgart

2012-06-18

Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln. « Psychiatrie no go

Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln.

Mit seinem Urteil mit dem Az: 2 BvR 633/11 vom 11.10.11 hat das Bundesverfassungsgericht den § 8 Absatz 2 Satz 2 des Unterbringungsgesetzes Baden-Württemberg für nichtig erklärt. weil er gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Entscheidung hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.
Trotzdem liegen der Landesarbeitsgemeinschaft-Psychiatrie-Erfahrener-BW im BPE e.V. Berichte vor,  das in mehreren Zentren für Psychiatrie  in Baden-Württemberg weiter Menschen gegen deren erklärten Willen  Psychopharmaka  verabreicht werden.
Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln. « Psychiatrie no go

2012-06-03

FRN: Für Menschenrechte und gegen Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

Für Menschenrechte und gegen Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

        
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Kurzbeschreibung Auszüge aus einem Gespräch mit Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah
Beitragsart
Sprache deutsch
Redaktionsbereich(e) Andere, Politik/Info
Serie Koo Koo
Produktionsdatum 28.05.2012
AutorInnen mir.o
Radio Radio Dreyeckland, Freiburg 102,3 MHz
Adlerstr. 12
79098 Freiburg
fon: 0761/30407, fax: 0761/31868
info(at)rdl.de
Länge 22:31 Minuten
Name/Größe addae-mensah-2012-05-23.mp3 / 21116 kB
Dateiformat MPEG-1 Layer 3, 128 kbit/s, Joint Stereo, (44100 kHz)
Datum 28.05.2012/14:09
Lizenz
Creative-Commons
Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.
Creative-Commons Lizenzvertrag
Skript Kann bei Min. 11:44 gut geteilt werden
FRN: Für Menschenrechte und gegen Zwangsbehandlung in der Psychiatrie


Am 27.2.2011 wurde Holger Z. stranguliert in seiner Zelle im ÖHK Mühlhausen aufgefunden. Zuvor musste er ein jahrelanges Martyrium durchstehen. Holger Z. wurde unter anderem gegen seinen Willen mit Neuroleptika behandelt, welche ihn zum einem körperlichen und psychischen Wrack machten. Nun erhebt Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Anklage gegen die BRD. Der Anwalt spricht von Folter und Mord.

Der Tod von Holger Z - Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah klagt an

 

 Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09), in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach diesem Urteil wurde auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg von BVerfG für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Verschiedene Verbände rechnen damit, daß mit entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer das selbe passieren wird.

Mehr Informationen zum Thema:

Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

2012-03-03

Die neueste Wasserstandsmeldung beim Untergang der Zwangspsychiatrie

Die neueste Wasserstandsmeldung beim Untergang der Zwangspsychiatrie:
Wie vorhergesagt, geht danach auch die Zwangseinweisung kaputt, wenn die Zwangsbehandlung nicht mehr geht.
Das beweist das neueste Uerteil vom LG Stuttgart 16.02.2012, 2 T 35/12:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15360
Zitat daraus:

"Der Wortlaut des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB enthält keinerlei Hinweis auf eine Zwangsbehandlung. Für den jeweiligen Kreis der Normbetroffenen [...] ergibt sich keineswegs bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, dass die Heilbehandlung auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden kann, dass die Norm also etwa zur Zwangsmedikation berechtigen soll (...). [...]
Der Antrag der Beteiligten Ziff.1 auf Unterbringung zur Heilbehandlung im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB verfolgt vielmehr ausschließlich den Zweck, die von der Betroffenen verweigerte medikamentöse Behandlung zwangsweise gegen ihren Willen durchzusetzen. Eine solche Zwangsbehandlung ist aber - wie vorstehend ausgeführt - nicht möglich. Eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, bei der die Heilbehandlung - aus welchen Gründen auch immer - nicht durchgeführt wird oder werden kann, darf jedoch nicht genehmigt werden (...)."
Zwar ist Revision beim BGH zugelassen, aber was kann der BGH noch versuchen einzuwenden?
Mit welcher Begründung?

Weitere Berichte zu diesem Beschluss:
  • "Unterbringung zur Heilbehandlung"
    http://www.rechtslupe.de/familienrecht/unterbringung-zur-heilbehandlung-339040Zitat daraus:
    "Eine Unterbringung zur Heilbehandlung ist dann nicht anzuordnen, wenn sie allein darauf gerichtet ist, die Behandlung, in die der Betreuer zum Wohle des Betroffenen bereits eingewilligt hat, gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchzusetzen. Eine formelle Ermächtigungsgrundlage für eine Zwangsbehandlung des Betreuten fehlt im Betreuungsrecht."
  • "Zwangsmedikation nicht gegen den Willen des Patienten"
    http://www.juraforum.de/recht-gesetz/zwangsmedikation-nicht-gegen-den-willen-des-patienten-389554Zitat daraus
    "Auch schwer psychisch kranke Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen und dort zwangsweise mit Medikamenten behandelt werden. Das gilt selbst dann, wenn der gesetzliche Betreuer „zum Wohle des Betroffenen“ in dieses Vorgehen eingewilligt hat, wie das Landgericht Stuttgart in einem am Dienstag, 21. Februar 2012, schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 16. Februar 2012 entschied (Az.: 2 T 35/12). Es setzte damit die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um."
Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
www.psychiatrie-erfahrene.de

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2012-02-09

Behandelt wider Willen: Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig - SWR Fernsehen :: Zur Sache Baden-Württemberg! | SWR.de

Behandelt wider Willen Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig

aus der Sendung vom Donnerstag, 9.2. | 20.15 Uhr | SWR Fernsehen in Baden-Württemberg
Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - das gibt es nicht nur im Film, sondern auch im Psychiatrie-Alltag. Schätzungsweise 200.000 Menschen werden in Deutschland jedes Jahr zwangseingewiesen, viele davon werden auch gegen ihren Willen mit starken Psychopharmaka behandelt.
Wegen der schweren Nebenwirkungen solcher Medikamente verstößt eine Zwangsbehandlung gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2011 geurteilt und Teile des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz muss jetzt zügig überarbeitet werden, denn eine Zwangsbehandlung ist künftig nur noch sehr eingeschränkt zulässig. Eine Katastrophe für die Psychiatrie im Land, sagen Psychiater. Ein Hoffnungsschimmer, sagen Betroffene, die eine Zwangsbehandlung erlebt haben.

Behandelt wider Willen: Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig - SWR Fernsehen :: Zur Sache Baden-Württemberg! | SWR.de

Unter Unterbringung wird im Betreuungsrecht nur eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Maßnahme verstanden. Freiheitsentziehung liegt vor, wenn der Betreute:
wiki.btprax.de 

Psychisch-Kranken-Gesetz

 

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 12 - Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 14 - Freiheit und Sicherheit der Person

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 15 - Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 17 - Schutz der Unversehrtheit der Person

2011-11-22

Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung



Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung 

Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur
Zwangsbehandlung vom 23.03.2011 geben Anlass, neue Fragen zur Unterbringung und zur Zwangs-
behandlung intensiv zu diskutieren.  Auf vielen Ebenen, auf Tagungen, Veranstaltungen und in Auf-
sätzen wird aus unterschiedlichen Perspektiven lebhaft gerungen. Es wird darum gehen, die ver-
schiedenen Blickwinkel und Argumente zu sammeln und zu bewerten.
Der 12. Vormundschaftsgerichtstag in Brühl im November 2010 hatte die UN-BRK und ihre Auswir-
kungen auf das Betreuungswesen zum Thema, mit einem Schwerpunkt im Unterbringungsrecht.  Die
Ergebnisse werden in unserer Veröffentlichungsreihe „Betrifft: Betreuung“ als Band 11 „Behinderten-
rechtskonvention und Betreuung“ veröffentlicht, um allen die Teilnahme an der Diskussion und eine
Vertiefung der Thematik zu ermöglichen.
Die Unterbringung nach § 1906 BGB und die Vorschriften der Unterbringungsgesetze der Länder ste-
hen auf dem Prüfstand. Es gibt gewichtige Stimmen, die eine Vereinbarkeit dieser Gesetze mit der
UN-BRK verneinen, weil sie an das Merkmal einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seeli-
schen Behinderung anknüpfen. Die Entscheidung  des BVerfG zur Zwangsbehandlung hat darüber
hinaus Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit der Ländergesetze. Hier sind Neuregelungen und
Gesetzesänderungen erforderlich, um verfassungskonforme gesetzliche Grundlagen für eine
Zwangsmedikation, die nach dieser Entscheidung unter bestimmten engen Bedingungen als rechtlich
statthaft angesehen wird, zu schaffen.
Aus der Sicht des BGT, dessen wesentliches Anliegen die Verwirklichung und Stärkung der Persön-
lichkeitsrechte der betroffenen Menschen ist, geht es in der Diskussion der juristischen Regelungen
nicht um dogmatische Argumente, sondern um die Auswirkungen und die Handhabung der juristi-
schen Regelungen in der Praxis. Auch die UN-BRK selbst fordert nicht nur die Überprüfung der Ge-
setzgebung, sondern fordert die Staaten ausdrücklich auf, eine an den Vorgaben orientierte Praxis
sicherzustellen. Radikale Forderungen, die gesetzlichen Regelungen zu streichen, die an die Behinde-
rung anknüpfen, dienen nicht den Interessen der Betroffenen. Gleichzeitig müssen aber die Freiheits-
rechte und die Vermeidung von Grundrechtseingriffen ernster genommen werden als es bisher häu-
fig der Fall ist. Wir müssen uns auf allen Ebenen von einer gut gemeinten Fürsorge verabschieden,
die die Selbstbestimmung der Betroffenen nicht beachtet. Es heißt also endlich ernst machen mit
dem, was schon immer Inhalt und Ziel des Betreuungsrechts war, nämlich die Verwirklichung der
Selbstbestimmung der Betroffenen.

Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung

14.10.2011

Text der Stellungnahme (95 KB)

bgt-ev.de

2011-09-21

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ zeigt Handlungsbedarf im Deutschen Gesundheitswesen

Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ zeigt Handlungsbedarf im Deutschen Gesundheitswesen

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 21.09.2011
„Es gibt dringenden Handlungsbedarf in vielen Bereichen des Gesundheitswesens, damit wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht wird“, verdeutlichte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, auf der heutigen Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin.
Hubert Hüppe betonte, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt seien, ob beim Arztbesuch und Klinikaufenthalt oder bei der Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln. Medizinisches Personal sei häufig weder in der Lage, Komplexerkrankungen behinderter Menschen richtig zu diagnostizieren, noch fähig mit Menschen mit Behinderungen umzugehen, so der Behindertenbeauftragte. „Es muss ein deutlicher Schwerpunkt zur Gesundheit von Menschen mit Behinderung in Aus-, Fort- und Weiterbildungen des medizinischen Personals gesetzt werden. Behinderte Menschen müssen außerdem mehr bei der Bedarfsfeststellung beteiligt werden. Sie wissen am besten, was sie brauchen. Wenn mehr Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen aufwachsen würden, bestünde von vornherein viel weniger das Problem, dass medizinisches Personal verunsichert bis unsensibel mit den Bedürfnissen behinderter Menschen umgeht“, so Hubert Hüppe. Daneben verhindere die fehlende Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken immer noch den Zugang zu medizinischen Leistungen. „Hier geht es nicht nur um Rampen und Aufzüge, sondern auch darum, etwa leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Beratungsgesprächen zu verwenden oder gehörlose, blinde und taubblinde Menschen umfassend zu beraten. Bestehende Missstände müssen dringend abgestellt werden“, so der Behindertenbeauftragte. Er erwarte, dass die von der Bundesregierung angekündigten Initiativen in den Bereichen „barrierefreie Arztpraxen“ und „Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Menschen“ zu spürbaren Verbesserungen führen, so Hubert Hüppe. Auf der Tagungsreihe sei überdies deutlich geworden, dass der behinderungsbedingte Mehrbedarf im Gesundheitswesen nicht ausreichend berücksichtigt wird. „Es kann beispielsweise nicht einfach hingenommen werden, dass Menschen mit sogenannter ‚geistiger Behinderung’ oder bestimmten körperlichen Behinderungen, insbesondere in Heimen, eine deutlich schlechtere zahnmedizinische Versorgung erhalten. Hier muss gegengesteuert werden“, betonte Hubert Hüppe.
Weiterer Handlungsbedarf wurde auf der Tagungsreihe deutlich bei Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen und unzureichenden ambulanten Strukturen für psychisch erkrankte Menschen, bei der Versorgung mit Hörgeräten einschließlich Anpassung und Hörtraining, Inkontinenzmitteln oder etwa mit Sportrollstühlen, um einen inklusiven Sportunterricht zu ermöglichen. Es wurde ebenso festgestellt, dass eine unabhängige Beratung in vielen Bereichen fehlt.
„Der gute Austausch auf der Abschlussveranstaltung hat gezeigt, dass die Parlamentarier und Staatssekretär Thomas Ilka für die Belange behinderter Menschen im Gesundheitswesen sensibilisiert sind. Jetzt muss gemeinsam an konkreten Schritten weitergearbeitet werden, die die Ergebnisse der Tagungsreihe aufnehmen“, so Hubert Hüppe.
Von November 2010 bis Juni 2011 fand eine Tagungsreihe des Behindertenbeauftragten mit dem Titel „Gesundheit für Menschen mit Behinderung - Zwischen Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention, Kostendämpfung und Wirklichkeit“ statt. Die vier Tagungen behandelten die Themen: „Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“, „Patientenversorgung“, „Hilfsmittelversorgung“, „Problematik zwischen Arznei- und Heilmittelversorgung“. Auf der Abschlussveranstaltung am 21. September 2011 fand ein Austausch der Teilnehmer mit Gesundheitspolitikerinnen und -politikern der Bundestagsfraktionen und mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Ilka, zu den Ergebnissen der Tagungsreihe statt. Die Ergebnisse sind unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/GesundheitundPflege/Gesundheit/Tagungsreihe.html;jsessionid=A006CCB7706E473DF69E51341BB1AE71.2_cid095
zu finden.



Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ zeigt Handlungsbedarf im Deutschen Gesundheitswesen

2011-09-11

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – Betreuungsrecht weiterentwickeln!

Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze
Fachgespräch
9. Juni 2011

Betreuungsrecht weiterentwickeln!

Jeder Mensch muss selbst bestimmen können, wie er oder sie an der Gesellschaft teilhaben möchte. Auf Grund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Zahl der Menschen mit Assistenzbedarf künftig weiter steigen.
Die Debatte um eine Reform des Betreuungsrechts, zu Teilen auch der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), wird seit Jahren vornehmlich aus finanziellen Motiven geführt. Mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz, das am 1. Juli 2005 in Kraft trat, wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben, die seit dem Sommer 2009 vorliegt, bisher parlamentarisch allerdings noch nicht behandelt wurde.
Im Juni 2010 habe wir deswegen an die Bundesregierung eine Große Anfrage zu den Anforderungen an eine Reform des Betreuungswesens gestellt. Eine Reform ist nach unserer Ansicht vonnöten, da sich die Anforderungen an die Zurverfügungstellung rechtlicher Assistenz beziehungsweise rechtlicher Betreuung verändert haben. Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (März 2009) ergeben sich neue Herausforderungen, das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen in Norm und Praxis durchzusetzen.
Am 6. Juni 2011 haben wir nun mit Fachleuten des Betreuungswesens über die Anforderungen an das Betreuungswesen sowie über die Antworten der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage diskutiert. Die Bereitstellung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern ermöglichte eine barrierefreie Teilnahme aller Gäste an der Veranstaltung.
In ihrer Begrüßungsrede kritisierte Ingrid Hönlinger, grüne Obfrau im Rechtssauschuss des Bundestages, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage eine umfassende Betrachtung vermissen lässt. Nach Ansicht von Hönlinger sei es zentral, einerseits soziale und rechtliche sowie, andererseits, fachliche und finanzielle Aspekte zusammenzudenken. Markus Kurth, grüner Obmann im Arbeits- und Sozialauschuss, erinnerte sodann an die gute Praxis der Bundestagsfraktion, in Fragen des Betreuungsrechts ganzheitlich zu arbeiten. So habe man schon beim 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz, bei dem es zugegebenermaßen primär darum ging, den umstrittenden Gesetzentwurf des Bundesrates zu entschärfen, eng zwischen grünen Rechts- und SozialpolitikerInnen zusammengearbeitet.
weiter mit: Panel 1

Panel 1: Anforderungen an das Betreuungswesen

Nach Ansicht von Markus Kurth, dem sozial- und behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, der die erste Diskussionsrunde einleitete, hätten sich die Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung rechtlicher Assistenz in den vergangenen Jahren doch entscheidend verändert.
So besteht etwa seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 gemäß Artikel 12 ein Menschenrecht auf "Gleiche Anerkennung vor dem Recht", laut Artikel 13 ein Menschenrecht auf "Zugang zur Justiz" sowie mit Artikel 14 ein Menschenrecht auf "Freiheit und Sicherheit der Person". Vor diesem Hintergrund müssen Fragen der individuellen Bedürfnisse nach rechtlicher Unterstützung, der Übereinstimmung Betreuungsrechts beziehungsweise der Praxis des Betreuungsrechts mit der UN- Behindertenrechtskonvention sowie der Stärkung der vorgelagerten Systeme beantwortet werden. Da die Themen "Zwangseinweisung, Zwangsmedikation, Rechts- und Handlungsfähigkeit, ..." so umfangreich und wichtig sind, plant die Bundestagsfraktion hierfür eine eigene Veranstaltung in der zweiten Jahreshälfte 2011 oder in der ersten Jahreshälfte 2012.
Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e. V. begrüßte die Initiative der Bundestagsfraktion, das Thema Betreuungsrecht nun auch parlamentarisch aufzugreifen. Hellmann stellte fest, dass sich das Betreuungsrecht seit der Reform im Jahr 1992 entscheidend verbessert hat. So hätten Menschen mit Behinderungen etwa prinzipiell die Möglichkeit an Wahlen teilzunehmen oder zu heiraten. Nichtsdestrotrotz steht auch das deutsche Betreuungsrecht vor neuen Herausforderungen, das Selbstbestimmungsrecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention sowohl gesetzlich als auch in der praktischen Anwendung weiterzuentwickeln. Ulrich Hellmann machte darauf aufmerksam, dass Artikel 12 der UN-Konvention aus rechtlicher Sicht die größte Herausforderung darstellt. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Staatenkonferenz habe bisher kein einziger Vertragsstaat, auch nicht die Bundesrepublik Deutschland, diesen Artikel vollständig umgesetzt. Hellmann führte weiter aus, dass die Lebenshilfe schon seit Jahren fordert, die Praxis des Betreuungsrechts zu untersuchen und einer Rechtstatsachenforschung zu unterziehen.
Wie Hellmann, empfindet auch Peter Winterstein, Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages, die Antworten der Bundesregierung als zu defensiv und unbefriedigend. Winterstein verwies darauf, dass eines der größten Probleme bis heute die ungelöste Schnittstelle zwischen sozialer und rechtlicher Betreuung ist. Zwar könne man bezogen auf die UN-Behindertenrechtskonvention zu dem Schluss kommen, das deutsche Gesetz sei im Einklang mit der Konvention. Die Praxis des Betreuungsrecht gehört allerdings dringend auf den Prüfstand, gibt es hier doch erhebliche Mängel: gesetzlich vorgesehene soziale Leistungen werden unzureichend erbracht, die Zusammenarbeit zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung ist verbesserungswürdig, die Wünsche der Betreuten werden teilweise unzureichend beachtet und die Vergütung der Berufsbetreuer reicht häufig nicht aus. Peter Winterstein plädierte für eine umfassende Rechtstatsachenforschung, für Fortbildungen der Richter sowie einen Fokus auf die Qualität der Betreuung. Diese Punkte seien für die Zukunft des Betreuungswesens entscheidend.
Prof. Dr. Robert Northoff von der Hochschule Neubrandenburg berichtete im Anschluss vom Gemeinschaftsprojekt des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, der Landeshauptstadt Schwerin und des Amtsgerichts Schwerin 'Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen', das er wissenschaftich begleitete. Nach Ansicht von Prof. Robert Northoff steht das Projekt im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, geht es doch im Sinne der Betroffenen um eine Vermeidung rechtlicher Betreuung genau dort, wo soziale Hilfe möglich ist. Das Projekt hat es geschafft, das gegliederte System der Finanzstrukturen der verschiedenen staatlichen Ebenen zu durchbrechen. Das Land als Kostenträger der rechtlichen Betreuung kann letztlich durch das Projekt finanziell profitieren. So werden bei der Erbringung sozialer Leistungen als Alternative zur rechtlichen Betreuung kurzfristig Kosten in einer Größenordnung von rund 35 Euro pro Person gespart. Mehr soziale Arbeit kann rechtliche Betreuungen vermeiden und führt zu weniger Erstbestellungen, so das Fazit von Prof. Robert Northoff.
In der anschließenden Diskussion bewegte sich im Spannungsfeld zwischen Fragen zur Rechtmäßigkeit rechtlicher Betreuung, bis hin zur Betonung des Schutzgedankens rechtlicher Betreuung und deren Instrumente. Diskutiert wurde unter anderem, wer die Unterstützungs- und Beratungsfunktion, das heißt das Fallmanagement künftig übernehmen kann. Das Konzept der Bundesregierung, hier insbesondere die Betreuungsbehörden zu stärken, stieß auf ein geteiltes Echo. Vielversprechender erschienen hier unabhängige Strukturen, die im besten Fall von Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache Beratung und Hilfevermittlung vornehmen könnten.
weiter mit: Panel 2
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – Betreuungsrecht weiterentwickeln!
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