SoVD-Positionspapier zu den Auswirkungen des Fiskalpakts
Berlin, 7. November 2013
Auszug:
Die Gesamtverschuldung der deutschen Kommunen (inzwischen 130 Mrd. Euro) hat sich seit dem Jahr 2007 eklatant erhöht und die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen verstärkt. Mit dem Fiskalpakt werden die kommunalen Finanzen in die Defizitobergrenze einbezogen, so dass der finanzielle Druck auf Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen wachsen wird und Handlungsspielräume geringer werden. In den Kommunen könnten Ausgabenbegrenzungen, vor allem durch Einsparungen bei den so genannten freiwilligen Leistungen, z.B. beim kommunalen Wohnungsbau sowie bei sozialen Einrichtungen und Dienstleistungen vor Ort, die Folge sein.
Im Rahmen des Fiskalpakts hat der Bund überdies zugesagt, unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz zu verabschieden, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der bisherigen Form ablöst. Die Reform der Eingliederungshilfe muss jedoch – im Interesse der Menschen mit Behinderungen – unter sozialpolitischen und nicht vorrangig unter finanzpolitischen Vorzeichen geführt werden. Eine inhaltliche Reform, einschließlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe darf im Ergebnis nicht dazu führen, berechtigte Ansprüche und Leistungen für die behinderten Menschen einzuschränken. Vielmehr muss sie Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verbessern und
ausweiten. Hierzu gehören eine größere Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Eingliederungshilfe, die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts sowie der Grundsatz einer individuell bedarfsdeckenden Leistungsgewährung.
Es erscheint fraglich, ob unter den Vorzeichen des Fiskalpaktes diese Ziele im Interesse der Menschen mit Behinderung umgesetzt werden.
http://t.co/yFZkImejlR
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2014-02-12
2013-12-02
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung: — Deutscher Verein
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung:
Bundesleistungsgesetz braucht Bundesteilhabegeld
Gesetzliche Strukturen müssen auf Inklusion, Partizipation und Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet werden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung, das wichtige Vorhaben der Koalition, ein Bundesleistungsgesetz außerhalb des Fürsorgesystems zu erarbeiten, zügig umzusetzen. Ein wichtiges Element im Gesamtkonzept eines zukünftigen Bundesleistungsgesetzes müsse das Bundesteilhabegeld sein. Es reiche nicht aus, wenn die zukünftige Koalition lediglich das Teilhabegeld prüfe und nicht im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe umsetze.
„Eine Reform der Eingliederungshilfe, die den Bund stabil, maßvoll und dynamisch an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt, wird nur mit dem Bundesteilhabegeld erreicht“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dieser vorgelagerte Behinderungsausgleich in Form einer monatlichen Pauschalleistung fördert die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung und verbindet dies mit einer Entlastung der kommunalen Haushalte. Daher sei das Bundesteilhabegeld als Teil der zu priorisierenden Maßnahmen des Bundes im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe aufzunehmen.
Darüber hinaus ist auch mit der Reform der Eingliederungshilfe im gegliederten Sozialsystem Deutschlands eine trägerübergreifende Kooperation und Koordination erforderlich. Für eine strukturelle Änderung inklusionshemmender Barrieren ist wichtig, dass der Teilhabebedarf personenzentriert, partizipativ und trägerübergreifend ermittelt und festgestellt wird. So kann der Bedarf in Leistungen der verschiedenen Leistungsträger anhand eines Hilfeplans umgesetzt werden. Beispielsweise ist es wesentlich, bei der Komplexleistung Frühförderung einheitliche Mindestinhalte und die Zuordnung der Leistungsinhalte zu den jeweiligen Trägern bundesgesetzlich für alle Rehabilitationsträger einheitlich zu regeln. Dies wird nur mit einer Weiterentwicklung des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) gelingen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 3. Dezember als internationalen Gedenk- und Aktionstag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. Auch der Deutsche Verein erinnert so an die Würde, Rechte und das Wohlergehen der Menschen mit Behinderung.
Ausführliche Informationen des Deutschen Vereins zum Abbau struktureller Barrieren und zum Bundesteilhabegeld sind abrufbar unter
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-24-12-SGB-IXhttp://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-13-13-Bundesteilhabegeld
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Tag der Menschen mit Behinderung: — Deutscher Verein
2013-11-30
Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen - Senatspressestelle -
- Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Ministerien tragen Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit mit28.11.2013 Die Arbeits- und Sozialminister der Länder fordern die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen von zunächst 660 Euro zum 1. Januar 2015. Einen entsprechenden Beschluss haben sie am Morgen (Donnerstag, 28. November 2013) auf der 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in Magdeburg einstimmig gefasst. Das Teilhabegeld soll aus Mitteln des Bundes gezahlt werden und ausschließlich der eigenverantwortlichen Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft dienen. Der Höhe nach soll es der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechen, die zurzeit 660 Euro beträgt.
Das Bundesteilhabegeld soll ausnahmslos für jeden Erwachsenen mit einer "wesentlichen Behinderung" und Bedarf auf Eingliederungshilfe gezahlt werden.
Eigenes Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet. Das Bundesteilhabegeld soll zudem zusätzlich zu Sozialleistungen gezahlt werden, wie etwa Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege.
Angerechnet wird es lediglich auf die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, also auf die staatliche Förderung für Heimbewohner und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Ihnen soll vom Bundesteilhabegeld aber ein in der Höhe noch nicht festgelegter Selbstbehalt zustehen.
"Ich freue mich besonders, dass die Arbeits- und Sozialminister zudem auch Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit übernommen haben", sagte Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen. Das Budget für Arbeit soll die Integration von Menschen mit Behinderungen in die gewerbliche Wirtschaft erleichtern. Horst Frehe: "Berufstätigkeit ist von ganz zentraler Bedeutung für das Selbstwertgefühl von Menschen in unserer Gesellschaft. Das Budget für Arbeit entspricht dem Gedanken der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention und kann dazu beitragen, auch weniger leistungsfähige Arbeitnehmer aufzunehmen in die Arbeitswelt." Zu diesem Zweck kann der Bund einen Arbeitsplatz nicht nur in einer Werkstatt für Behinderte finanziell fördern, sondern in gleicher Höhe auch in der Wirtschaft. Bremen zahlt derzeit rund 900 Euro pro Arbeitsplatz und Monat an die Werkstätten.
Der Beschluss der ASMK zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes und des Budgets für Arbeit ist eigebettet in die Forderung an den Bund, die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII weiterzuentwickeln zu einem Bundesleistungsgesetz. Die ASMK hat den Bundestag mit ihrem heutigen Beschluss aufgefordert, die Arbeit an einem entsprechenden Gesetz unverzüglich aufzunehmen. Damit einher geht auch die Aufforderung an den Bund, die Kosten für Förderung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu übernehmen, um die Kommunen zu entlasten. Zur Begründung hieß es in dem ASMK-Beschluss, die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht auf einen Anspruch des Einzelnen gegenüber der Kommune reduziert werden. Die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes bezeichnete die ASMK in ihrem Beschluss als "eine zentrale gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe des Jahres 2014".
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, hob hervor: "Das Bundesleistungsgesetz wird einen wichtigen Beitrag leisten, die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen deutlich zu verbessern. Damit wird nach 50 Jahren die Eingliederungshilfe auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Wir kommen damit dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nach, Nachteile für Menschen mit Behinderungen nach und nach abzuschaffen."
Senatspressestelle - Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
2013-11-21
Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor - DMSG - Multiple Sklerose News: Recht -
Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor
In der kommenden Legislaturperiode soll ein neues Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Der Deutsche Behindertenrat, dem auch der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft als Mitglied der BAG Selbsthilfe angehört, hat dazu ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und vorgelegt: Bund und Länder werden darin aufgefordert, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der geplanten Eingliederungshilfereform umfassend umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Ziel eines neuen Bundesleistungsgesetzes müsse die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Entsprechend dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention seien Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung und Umsetzung eines Bundesleistungsgesetzes aktiv einzubeziehen. Dabei müssten vor allem die bisher im Sozialgesetzbuch XII verankerten Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge herausgelöst und künftig ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Bisher seien bedarfsdeckende Teilhabe und Persönliche Assistenz oft nur möglich, wenn auf eigenes Einkommen und Vermögen verzichtet werde oder dieses bis auf einen geringen Freibetrag verbraucht sei. Es sei jedoch diskriminierend, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf Sozialhilfeniveau verwiesen würden. Das gleiche gelte auch für ihre Angehörigen.Zum Hintergrund:
DMSG - Multiple Sklerose News: Recht - Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor
2013-11-15
Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten
Teilhabe durch Bundesgesetz stärken
Veröffentlicht am von Franz SchmahlBerlin (kobinet) Im Vorfeld der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales hat der Behindertenverband Netzwerk Artikel 3 ein Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen außerhalb des Sozialhilferechts angemahnt. Die Koalitionsarbeitsgruppe wird voraussichtlich am kommenden Samstag über die Reform der Eingliederungshilfe und damit über ein Bundesteilhabegesetz beraten.
weiterlesen:
Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten
Behinderte Menschen fordern bedarfsgerechtes, einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabegesetz |
Für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe
2013-10-31
Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes - Deutscher Behindertenrat - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.
31.10.13
Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes - Deutscher Behindertenrat
Kategorie: Menschen mit Behinderung
Von: Gabriele Sauermann
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat ein Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes veröffentlicht.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes - Deutscher Behindertenrat
Deutscher Behindertenrat - Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Forderungen des DBR
2013-06-14
Inklusion statt Fürsorge | kobinet-nachrichten
Inklusion statt Fürsorge
Veröffentlicht am von Franz Schmahl© VdK NRW
Inklusion statt Fürsorge | kobinet-nachrichten
2013-04-11
Fachverbände der Behindertenhilfe fordern Ablösung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe « BAG IF
09. April 2013
Fachverbände der Behindertenhilfe fordern Ablösung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe
Die Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich mit Vorstandsmitgliedern der BAG der überörtlichen Sozialhilfeträger zu einem Meinungsaustausch getroffen. Thema des Treffens war die Ausgestaltung eines Bundesleistungsgesetzes.Lesen Sie HIER mehr.
Fachverbände der Behindertenhilfe fordern Ablösung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe « BAG IF
2012-11-28
Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge -- kobinet
27.11.2012 - 14:31
Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge.
Hüppe © rba
Berlin (kobinet) Am 28./29. November 2012 wird sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befassen. Seit Jahren versuchen die Länder zusammen mit dem Bund, die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu zu regeln. Bei den Verhandlungen zum Fiskalvertrag im Sommer dieses Jahres einigten sich Bund und Länder, Regelungen der Eingliederungshilfe durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen.
Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie die Landesbehindertenbeauftragten aus Hamburg, Ingrid Körner, Niedersachsen, Karl Finke und Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, nahmen an dem Gespräch teil und fordern im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Korrekturen.
Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie die Landesbehindertenbeauftragten aus Hamburg, Ingrid Körner, Niedersachsen, Karl Finke und Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, nahmen an dem Gespräch teil und fordern im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Korrekturen.
Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge -- kobinet
2012-07-17
RehaTreff | Reform der Eingliederungshilfe beerdigt
Reform der Eingliederungshilfe beerdigt
Autor: Redaktion 16. Juli 2012
„Eine teilhabeorientierte Eingliederungshilfe wird seit Jahren angekündigt und ist auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention überfällig. Stattdessen (...)
RehaTreff | Reform der Eingliederungshilfe beerdigt
2012-06-26
Fiskalpakt und Eingliederungshilfe nicht nur finanztechnisch diskutieren -- kobinet
26.06.2012 - 13:01
Fiskalpakt und Eingliederungshilfe nicht nur finanztechnisch diskutieren.
Arnade © kobinet/rba
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat sich dafür ausgesprochen, dass die angekündigte Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe im Rahmen des Fiskalpaktes nicht nur finanztechnisch diskutiert wird. “Die Städte und Gemeinden fangen jetzt schon an auszurechnen, in welcher Höhe ihr Etat entlastet werden könnte”, sagte heute ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. “Dabei wird die erforderliche inhaltliche Neuorientierung der Eingliederungshilfe übersehen.”
Die notwendigen Hilfen, so Arnade, müssten sich in Zukunft an den individuell festgestellten Bedarfen der Menschen orientieren und nicht an den Vorgaben der Einrichtungen. Ferner müsse die Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in das SGB IX überführt und einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden.
“Wenn für die nächste Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz diskutiert wird”, so Arnade, “dann fordern wir mit Nachdruck die Berücksichtigung des Entwurfs des Forums behinderter JuristInnen für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe.” sch
Fiskalpakt und Eingliederungshilfe nicht nur finanztechnisch diskutieren -- kobinet
Die notwendigen Hilfen, so Arnade, müssten sich in Zukunft an den individuell festgestellten Bedarfen der Menschen orientieren und nicht an den Vorgaben der Einrichtungen. Ferner müsse die Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in das SGB IX überführt und einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden.
“Wenn für die nächste Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz diskutiert wird”, so Arnade, “dann fordern wir mit Nachdruck die Berücksichtigung des Entwurfs des Forums behinderter JuristInnen für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe.” sch
2012-06-25
LWL-Presse-Info - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist gesamtstaatliche Aufgabe - Mitteilung 22.06.12
LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mitteilung vom 22.06.12
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist gesamtstaatliche Aufgabe
Appell anlässlich Fiskalpakt
Die fünf Kommunalverbände wollen vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Menschen mit Behinderung und den damit verbundenen höheren Kosten mit einem gemeinsamen, heute veröffentlichten Positionspapier "Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" eine Plattform für den Dialog mit den Behindertenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege und der Öffentlichkeit schaffen.
"Menschen mit Behinderung müssen gefördert und unterstützt werden. Die Kommunen und die Landschaftsverbände widmen sich engagiert der Aufgabe der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Handicap in unserer Gesellschaft. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind hier von zentraler Bedeutung. Sie sind eine gesamtstaatliche Aufgabe. Erforderlich sind deshalb eine Gesetzesreform zur inhaltlichen Weiterentwicklung und eine Beteiligung des Bundes und des Landes an diesen Kosten. Wir brauchen ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Bedeutung und Dimension dieser Leistungen", erklärten heute die Hauptgeschäftsführer von Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW, Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein und
Dr. Bernd-Jürgen Schneider, sowie die Direktoren der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, Ulrike Lubek und Dr. Wolfgang Kirsch.
Städte, Kreise, Gemeinden und die beiden Landschaftsverbände stellen sich seit Jahren ihrer Verantwortung für Menschen mit Behinderung. Allerdings nehme die Zahl der betroffenen Menschen deutlich zu. Beispielsweise werden heute 50 Prozent mehr Kinder mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und 100 Prozent mehr Kinder im Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung schulisch gefördert als noch vor 15 Jahren erwartet. Die Zahl der Menschen mit geistiger Behinderung, die über 60 Jahre alt sein werden, wird sich bis zum Jahr 2030 vervierfachen.
Die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung belaufen sich bundesweit für Länder und Kommunen auf jährlich 12,5 Milliarden Euro. In Nordrhein-Westfalen betrugen die Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe im Jahre 2008 insgesamt rund 5,4 Milliarden Euro, die Ausgaben der Eingliederungshilfe daran betrugen rund 3,1 Milliarden Euro und somit über 57 Prozent. Die steigenden Ausgaben tragen wesentlich zur prekären Finanzlage der kommunalen Ebene bei. Die Steigerung zeige sich in allen Bereichen der Eingliederungshilfe, wie bei den Leistungen der Frühförderung, den Betreuungsleistungen für Kinder mit Behinderung im Kindergartenalter, den Integrationshelfern zur Sicherung des Schulbesuchs, den Wohnhilfen in ambulanter und stationärer Form sowie den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen von Bund und Ländern zum Fiskalpakt betonten die Geschäftsführer und Direktoren die finanziell äußerst angespannte Haushaltslage vieler Kommunen gerade in Nordrhein-Westfalen durch immer weiter steigende Sozialausgaben: "Die Kommunen werden in diesem Jahr bundesweit mit Sozialausgaben in einer Rekordhöhe von etwa 45 Milliarden Euro belastet. Die kommunalen Kassenkredite sind in den vergangenen Jahren auf mehr als 44 Milliarden Euro geradezu explodiert. Über die Hälfte davon entfallen auf NRW", so Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein, Dr. Bernd-Jürgen Schneider, Ulrike Lubek und Dr. Wolfgang Kirsch.
Deshalb sei zu begrüßen, dass die Landesregierung gemeinsam mit anderen Ländern derzeit versucht, den Bund zu einer maßgeblichen Beteiligung an der Finanzierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu bewegen. Länder und Kommunen müssten an einer Entlastung bei der Eingliederungshilfe ihrem Anteil entsprechend beteiligt werden.
Die kommunalen Spitzenverbände und Landschaftsverbände NRW stellen in dem Positionspapier weitere Forderungen an Bund und Land auf:
• Ein Konzept des Landes zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention unter besonderer Berücksichtigung eines inklusiven Schulunterrichts von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, das sich konsequent an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Konnexitätsprinzips hält.
• Die vollen Leistungen der Pflegeversicherung auch für Menschen mit Behinderung - unabhängig von ihrer Wohn- und Betreuungssituation.
• Neben der Übernahme von Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch den Bund käme auch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes als erster Schritt für ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung in Betracht.
Zudem müsse eine Reform der Eingliederungshilfe auf Basis der Beschlüsse der Sozialministerkonferenz aus dem Jahre 2010 die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern, beispielsweise die Finanzierung von ambulanten und stationären Wohnhilfen vereinheitlichen sowie die Steuerungsverantwortung der Sozialhilfeträger stärken.
Das Papier "Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" finden Sie in der Anlage zum Download
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Anlagen:
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 17 Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 101 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
LWL-Presse-Info - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist gesamtstaatliche Aufgabe - Mitteilung 22.06.12
Pressemitteilungen - Diskussion um Fiskalpakt - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestalten - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Diskussion um Fiskalpakt - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestalten
Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 25.06.2012
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt, dass mit der Diskussion um den Fiskalpakt das Thema Eingliederungshilfe wieder aufgegriffen worden ist. „Dabei dürfe aber nicht der Schwerpunkt auf die Frage der Kostenverschiebungen zwischen Bund und Kommunen gelegt werden“, so der Beauftragte.Erscheinungsdatum 25.06.2012
„Es muss die Frage in den Mittelpunkt gestellt werden, wie die Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in ein Bundesleistungsgesetz überführt werden soll. Hierzu müssen auch Aspekte, wie die Einkommens- und Vermögensanrechnung, der Kostenvorbehalt und die Umstellung von einrichtungs- auf personenzentrierte Leistungen wieder auf den Tisch“, so Hubert Hüppe. „Diese Aspekte seien zentral für die wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mitten in der Gesellschaft“, betonte der Beauftragte.
Pressemitteilungen - Diskussion um Fiskalpakt - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestalten - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Albig: Eingliederungshilfe bei Kommunen falsch angesiedelt
Ministerpräsident: Eingliederungshilfe hat auf kommunaler Ebene nichts zu suchen
Berlin (dapd-nrd).
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig hat die Übernahme
der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund im Zusammenhang
mit den Verhandlungen über den Fiskalpakt verteidigt. Dabei sei es nicht
um Geld sondern um die richtige Zuteilung von Lasten gegangen, sagte
der SPD-Politiker am Montag im Deutschlandfunk. Die Eingliederungshilfe
habe auf kommunaler Ebene nichts zu suchen, da es sich um ein
gesamtgesellschaftliches Problem handle.
Trotz teurer Fiskalpakt-Zusagen Schäuble hält an Sparziel für Bundeshaushalt fest
Die Regierung muss einen hohen Preis
für das Ja von SPD, Grünen und Ländern zum Fiskalpakt zahlen. Die
Linkspartei will den Pakt in Karlsruhe zu Fall bringen. Parteivizin
Wagenknecht sieht einen "Putsch gegen das Grundgesetz".
Das Oppositions-Ja zum Fiskalpakt kostet mehr als eine Milliarde zusätzlich, aber seine Sparziele will Wolfgang Schäuble nicht aufgeben© Nicolas Bouvy/DPA
www.stern.de
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist gesamtstaatliche Aufgabe - Appell anlässlich Fiskalpakt
Gemeinsame Pressemeldung der kommunalen Spitzenverbände und Landschaftsverbände NRWPerspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung– Gemeinsames Positionspapier der drei kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände in NRW –(Juni 2012) (pdf)
2012-06-24
Europäische Schuldenbremse: Merkel muss Fiskalpakt-Zustimmung teuer bezahlen - Politik | STERN.DE
Europäische Schuldenbremse Merkel muss Fiskalpakt-Zustimmung teuer bezahlen
Tausche Schulden gegen Hilfe für Behinderte und Kitas: Die Länder werden dem Fiskalpakt zustimmen und bekommen dafür einen finanziellen Ausgleich. Durch die Einigung mit dem Bund ist die Zustimmung zur Schuldenbremse nun auch im Bundesrat sicher.
Wer den Euro nicht ehrt...: Der Fiskalpakt soll als Schuldenbremse für die Unterzeichnerländer dienen© Oliver Berg/DPA
Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine Zustimmung zum umstrittenen europäischen Fiskalpakt geeinigt. "Wir haben ein Ergebnis", sagte Sachen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach mehrstündigen Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel. Die Bundesländer fürchten massive Sparzwänge durch den Pakt. Sie hatten für eine Zustimmung Gegenleistungen des Bundes gefordert. Mit den Fraktionen von SPD und Grünen im Bundestag war sich die Koalition bereits am Donnerstag einig geworden.
Als Kompromiss wolle der Bund den Ländern bei den Sozialausgaben entgegenkommen, etwa bei den Eingliederungshilfen für Behinderte, sagte Haseloff. Unter anderem gehe es um ein Paket von mehreren Milliarden Euro. Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, er werde den SPD-regierten Ländern empfehlen. "Wir haben gut gemeinsam verhandelt", sagte Beck. Alle 16 Länder hätten miteinander an einem Strang gezogen.
Länder bekommen Hilfe für Behinderte
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte, die Regierung habe die finanziellen Belastungen der Länder durch den Fiskalpakt verstanden und akzeptiert. Als Kompromiss hatte der Bund bereits im Vorfeld angeboten, Strafzahlungen bei einem Verfehlen der strengen Sparvorgaben zu übernehmen.
Der entscheidenste Durchbruch sei in der Frage der Wiedereingliederungshilfe für Schwerbehinderte erzielt worden. Hier werde der Bund anteilig einsteigen, und zwar in einem Umfang von vier Milliarden Euro. "Wir werden das in der nächsten Legislaturperiode spürbar in den Haushalten sehen", sagte Haseloff.
Europäische Schuldenbremse: Merkel muss Fiskalpakt-Zustimmung teuer bezahlen - Politik | STERN.DELänder freuen sich über Entlastung bei SozialausgabenFiskalpakt-Zustimmung kostet Merkel Milliarden
Aktualisiert am Sonntag, 24.06.2012, 18:44
Die
Bundesregierung hat den Ländern in zähen Debatten die Zustimmung zum
umstrittenen europäischen Fiskalpakt abgerungen. Für das „Ja“ zur
Ratifizierung musste die Regierung allerdings milliardenschwere
Zugeständnisse machen. Doch noch immer sind nicht alle zufrieden.
„Wir
haben ein Ergebnis“, sagte Sachen-Anhalts Ministerpräsident Reiner
Haseloff nach den Beratungen im Kanzleramt. Bund und Länder haben am
Sonntag ihren Streit über die Ratifizierung des EU-Fiskalpaktes
für mehr Haushaltsdisziplin beigelegt. Die Länder fürchten massive
Sparzwänge durch den Pakt und hatten für eine Zustimmung Gegenleistungen
des Bundes gefordert. Bayern verlangte zudem mehr Geld für den Bau von Straßen im Freistaat.
Als Kompromiss wolle der Bund den Ländern bei den Sozialausgaben
entgegenkommen, so Haseloff. Der CDU-Politiker geht von einer Entlastung
in Milliardenhöhe aus.
In der neuen Legislaturperiode solle es ein Bundesleistungsgesetz für die Eingliederungshilfe für Behinderte geben, sagten Haseloff und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Sonntag nach den Gesprächen im Kanzleramt. Hier handele es sich um eine Größenordnung von vier Milliarden Euro jährlich vom Bund, so Haseloff.
In der neuen Legislaturperiode solle es ein Bundesleistungsgesetz für die Eingliederungshilfe für Behinderte geben, sagten Haseloff und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Sonntag nach den Gesprächen im Kanzleramt. Hier handele es sich um eine Größenordnung von vier Milliarden Euro jährlich vom Bund, so Haseloff.
Länder freuen sich über Entlastung bei Sozialausgaben: Fiskalpakt-Zustimmung kostet Merkel Milliarden - weiter lesen auf FOCUS Online:
Länder freuen sich über Entlastung bei Sozialausgaben: Fiskalpakt-Zustimmung kostet Merkel Milliarden - Länder erstreiten Zugeständnisse - FOCUS Online - Nachrichten
bundesregierung.de
2012-06-08
Bundesrat Drucksache 282/1216.05.12 Antrag des Freistaates Bayern Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
Bundesrat Drucksache 282/1216.05.12 Antrag des Freistaates Bayern Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
Staatsministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten
in der Bayerischen Staatskanzlei
Berlin, den 15. Mai 2012
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“ mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 898. Sitzung am 6. Juli 2012 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Emilia Müller
Drucksache 282/12
Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine alternde Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenzerkrankungen an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen bewältigt werden können. Die bevorstehenden Herausforderungen haben sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Die rechtlichen Grundlagen für eine angemessene Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen müssen geänderten Lebensverhältnissen und Bedarfslagen angepasst und zu modernen Hilfesystemen weiterentwickelt werden.
Der Bundesrat begrüßt deshalb die Anstrengungen von Bund und Ländern, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Hilfe weiterzuentwickeln, die den behinderten Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt (personenzentrierte Hilfe). Mit dieser Reform sollen nicht nur die Rechte und Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung gestärkt, sondern auch ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Inklusionsgedankens gegangen werden. Inklusion bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger einen Gewinn, da das Zusammenleben von behinderten und nichtbehinderten Menschen das Leben bereichert, seine Vielfalt erlebbar macht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert.
2.
Der Bundesrat fordert deshalb, dass der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe übernimmt. Er ist der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der UN-BRK und dem Leitbild der Teilhabe nicht mehr zeitgemäß ist, Menschen mit Behinderung auf das System der Sozialhilfe zu verweisen. Behinderung ist ein Lebensrisiko, das jeden Menschen jederzeit treffen kann. Es erscheint deshalb nicht folgerichtig, die Teilhabe von behinderten Menschen dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen. Die Umsetzung der Eingliederungshilfereform und die Kostenübernahme des Bundes müssen nach Auffassung des Bundesrates deshalb in einem eigenen Bundesleistungsgesetz erfolgen, um die Menschen mit Behinderung aus dem „Fürsorgesystem“ herauszuführen. Der Bund hat
nicht zuletzt mit der Unterzeichnung der UN-BRK für Menschen mit Behinderung signalisiert, dass Teilhabe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller politischen Ebenen ist.
3.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Anzahl und die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren signifikant angestiegen sind. Zudem haben sich die Lebensverhältnisse und die Bedarfslagen erheblich verändert.
Medizinischer Fortschritt lässt die Lebenserwartung der Menschen stetig ansteigen. Geänderte Anschauungen in der Gesellschaft haben auch die Bedarfslagen geändert. Dazu hat insbesondere die UN-BRK maßgeblich beigetragen. Während früher im Vordergrund stand, die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und dafür entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung gestellt wurden, geht es heute nach dem Inklusionsgedanken darum, die behinderten Menschen „in die Mitte der Gesellschaft“ zu nehmen und die Lebensumstände so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung ohne bauliche oder gedankliche Barrieren als selbstverständliche Mitglieder der Gesellschaft an ihr teilhaben können. Das in der UN-BRK verankerte Recht aller Menschen mit Behinderung, Wohnort und Wohnform frei zu
wählen, wird eine Beschleunigung des Ausbaus der ambulanten Hilfen erforderlich machen. Die Gestaltung eines Sozialraums, in dem sich Menschen mit Alltagseinschränkungen frei bewegen können, wird eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein.
Eine Vielzahl solcher und ähnlicher Faktoren trägt dazu bei, dass die Fallzahlen und Ausgaben für Menschen mit Behinderung seit geraumer Zeit überproportional ansteigen.
Erhielten im Jahr 2000 bundesweit noch 414.000 behinderte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe mit einem Ausgabevolumen von 8.321,6 Mio. €, waren es im Jahr 2010 bereits 630.000 Menschen mit einem Ausgabevolumen von 12.481,3 Mio. €.
Diese Steigerungen drohen die Leistungsfähigkeit der Länder und Kommunen bei der Eingliederungshilfe – trotz der Entlastung bei der Grundsicherung durch den Bund – auf Dauer zu übersteigen. Mit der Ratifizierung der UN-BRK durch den Deutschen Bundestag ist diese am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten. Der Bund hat sich und alle öffentlichen Stellen zur Beachtung der Grundsätze der UN-BRK in Deutschland verpflichtet. Entlastungen der Kommunen sind zwingend erforderlich.
4.
Eine Eingliederungshilfereform darf sich allerdings nicht auf eine Kostenübernahme des Bundes beschränken. Auch die Verfahrens- und Leistungsinstrumente, die derzeit im SGB XII geregelt sind, müssen aktuellen Anforderungen angepasst werden. Änderungsbedarf besteht insbesondere in den folgenden
Bereichen:
Die UN-BRK verfolgt vor allem das Ziel, die Rechte von Menschen mit
Behinderung zu sichern. Diese Rechte sind im Leistungs- und Verfah-
rensrecht der Eingliederungshilfe noch nicht ausreichend abgebildet.
Heute hängen die zu gewährenden Eingliederungshilfen noch vielfach
davon ab, wie und wo der Leistungsberechtigte wohnt und betreut wird
(ambulant, teilstationär, stationär). Die Leistungsgewährung ist einrich-
tungsorientiert und berücksichtigt nicht ausreichend die individuelle Si-
tuation des Leistungsberechtigten (Personenzentrierung).
Bei der Bedarfsfeststellung ist der Leistungsberechtigte derzeit zu we-
nig in das Bedarfsfeststellungsverfahren einbezogen.
Die in vielen Fällen notwendige Zusammenarbeit verschiedener Sozial-
leistungsträger ist ebenfalls unzureichend geregelt. Eine ganzheitliche
Betrachtung des hilfebedürftigen Menschen unter einer verantwortli-
chen Federführung ist nicht installiert.
Fachliche Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Bestreitung
des Lebensunterhalts werden nach aktuellem Rechtsstand unsystema-
tisch miteinander vermengt, statt die Leistungen der Eingliederungshilfe
auf ihren Kernbereich zu konzentrieren.
Die Hilfen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben müs-
sen noch mehr auf individuelle Maßnahmen für den Einzelnen zuge-
schnitten und weiter ausgebaut werden. Die Werkstätten für Menschen
mit Behinderung leisten eine wertvolle Arbeit und werden auch künftig
benötigt. Aber auch alternative Formen der Teilhabe am Arbeitsleben
müssen entwickelt und angeboten werden, um die Pluralität des Ar-
beitslebens auch für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen.
Der Bundesrat fordert, dass solche Unzulänglichkeiten des bisherigen Systems möglichst rasch behoben werden. Er bekennt sich zum Gedanken der Inklusion und tritt dafür ein, dass Menschen mit Behinderung durch entsprechende Nachteilsausgleiche in die Lage versetzt werden, ohne Einschränkungen am allgemeinen Leben teilzuhaben.
5.
Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen mit dem Ziel, dass dieses spätestens in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Die Länder bieten dazu ihre Unterstützung an.
Das Bundesleistungsgesetz soll insbesondere folgenden Anforderungen genügen: (...)
(PDF)
Bundesrat Drucksache 282/1216.05.12 Antrag des Freistaates Bayern Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
Staatsministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten
in der Bayerischen Staatskanzlei
Berlin, den 15. Mai 2012
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“ mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 898. Sitzung am 6. Juli 2012 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Emilia Müller
Drucksache 282/12
Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine alternde Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenzerkrankungen an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen bewältigt werden können. Die bevorstehenden Herausforderungen haben sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Die rechtlichen Grundlagen für eine angemessene Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen müssen geänderten Lebensverhältnissen und Bedarfslagen angepasst und zu modernen Hilfesystemen weiterentwickelt werden.
Der Bundesrat begrüßt deshalb die Anstrengungen von Bund und Ländern, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Hilfe weiterzuentwickeln, die den behinderten Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt (personenzentrierte Hilfe). Mit dieser Reform sollen nicht nur die Rechte und Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung gestärkt, sondern auch ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Inklusionsgedankens gegangen werden. Inklusion bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger einen Gewinn, da das Zusammenleben von behinderten und nichtbehinderten Menschen das Leben bereichert, seine Vielfalt erlebbar macht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert.
2.
Der Bundesrat fordert deshalb, dass der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe übernimmt. Er ist der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der UN-BRK und dem Leitbild der Teilhabe nicht mehr zeitgemäß ist, Menschen mit Behinderung auf das System der Sozialhilfe zu verweisen. Behinderung ist ein Lebensrisiko, das jeden Menschen jederzeit treffen kann. Es erscheint deshalb nicht folgerichtig, die Teilhabe von behinderten Menschen dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen. Die Umsetzung der Eingliederungshilfereform und die Kostenübernahme des Bundes müssen nach Auffassung des Bundesrates deshalb in einem eigenen Bundesleistungsgesetz erfolgen, um die Menschen mit Behinderung aus dem „Fürsorgesystem“ herauszuführen. Der Bund hat
nicht zuletzt mit der Unterzeichnung der UN-BRK für Menschen mit Behinderung signalisiert, dass Teilhabe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller politischen Ebenen ist.
3.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Anzahl und die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren signifikant angestiegen sind. Zudem haben sich die Lebensverhältnisse und die Bedarfslagen erheblich verändert.
Medizinischer Fortschritt lässt die Lebenserwartung der Menschen stetig ansteigen. Geänderte Anschauungen in der Gesellschaft haben auch die Bedarfslagen geändert. Dazu hat insbesondere die UN-BRK maßgeblich beigetragen. Während früher im Vordergrund stand, die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und dafür entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung gestellt wurden, geht es heute nach dem Inklusionsgedanken darum, die behinderten Menschen „in die Mitte der Gesellschaft“ zu nehmen und die Lebensumstände so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung ohne bauliche oder gedankliche Barrieren als selbstverständliche Mitglieder der Gesellschaft an ihr teilhaben können. Das in der UN-BRK verankerte Recht aller Menschen mit Behinderung, Wohnort und Wohnform frei zu
wählen, wird eine Beschleunigung des Ausbaus der ambulanten Hilfen erforderlich machen. Die Gestaltung eines Sozialraums, in dem sich Menschen mit Alltagseinschränkungen frei bewegen können, wird eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein.
Eine Vielzahl solcher und ähnlicher Faktoren trägt dazu bei, dass die Fallzahlen und Ausgaben für Menschen mit Behinderung seit geraumer Zeit überproportional ansteigen.
Erhielten im Jahr 2000 bundesweit noch 414.000 behinderte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe mit einem Ausgabevolumen von 8.321,6 Mio. €, waren es im Jahr 2010 bereits 630.000 Menschen mit einem Ausgabevolumen von 12.481,3 Mio. €.
Diese Steigerungen drohen die Leistungsfähigkeit der Länder und Kommunen bei der Eingliederungshilfe – trotz der Entlastung bei der Grundsicherung durch den Bund – auf Dauer zu übersteigen. Mit der Ratifizierung der UN-BRK durch den Deutschen Bundestag ist diese am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten. Der Bund hat sich und alle öffentlichen Stellen zur Beachtung der Grundsätze der UN-BRK in Deutschland verpflichtet. Entlastungen der Kommunen sind zwingend erforderlich.
4.
Eine Eingliederungshilfereform darf sich allerdings nicht auf eine Kostenübernahme des Bundes beschränken. Auch die Verfahrens- und Leistungsinstrumente, die derzeit im SGB XII geregelt sind, müssen aktuellen Anforderungen angepasst werden. Änderungsbedarf besteht insbesondere in den folgenden
Bereichen:
Die UN-BRK verfolgt vor allem das Ziel, die Rechte von Menschen mit
Behinderung zu sichern. Diese Rechte sind im Leistungs- und Verfah-
rensrecht der Eingliederungshilfe noch nicht ausreichend abgebildet.
Heute hängen die zu gewährenden Eingliederungshilfen noch vielfach
davon ab, wie und wo der Leistungsberechtigte wohnt und betreut wird
(ambulant, teilstationär, stationär). Die Leistungsgewährung ist einrich-
tungsorientiert und berücksichtigt nicht ausreichend die individuelle Si-
tuation des Leistungsberechtigten (Personenzentrierung).
Bei der Bedarfsfeststellung ist der Leistungsberechtigte derzeit zu we-
nig in das Bedarfsfeststellungsverfahren einbezogen.
Die in vielen Fällen notwendige Zusammenarbeit verschiedener Sozial-
leistungsträger ist ebenfalls unzureichend geregelt. Eine ganzheitliche
Betrachtung des hilfebedürftigen Menschen unter einer verantwortli-
chen Federführung ist nicht installiert.
Fachliche Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Bestreitung
des Lebensunterhalts werden nach aktuellem Rechtsstand unsystema-
tisch miteinander vermengt, statt die Leistungen der Eingliederungshilfe
auf ihren Kernbereich zu konzentrieren.
Die Hilfen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben müs-
sen noch mehr auf individuelle Maßnahmen für den Einzelnen zuge-
schnitten und weiter ausgebaut werden. Die Werkstätten für Menschen
mit Behinderung leisten eine wertvolle Arbeit und werden auch künftig
benötigt. Aber auch alternative Formen der Teilhabe am Arbeitsleben
müssen entwickelt und angeboten werden, um die Pluralität des Ar-
beitslebens auch für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen.
Der Bundesrat fordert, dass solche Unzulänglichkeiten des bisherigen Systems möglichst rasch behoben werden. Er bekennt sich zum Gedanken der Inklusion und tritt dafür ein, dass Menschen mit Behinderung durch entsprechende Nachteilsausgleiche in die Lage versetzt werden, ohne Einschränkungen am allgemeinen Leben teilzuhaben.
5.
Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen mit dem Ziel, dass dieses spätestens in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Die Länder bieten dazu ihre Unterstützung an.
Das Bundesleistungsgesetz soll insbesondere folgenden Anforderungen genügen: (...)
(PDF)
Bundesrat Drucksache 282/1216.05.12 Antrag des Freistaates Bayern Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
2011-11-19
Barbara Stamm fordert Bundesleistungsgesetz -- kobinet
19.11.2011 - 15:07
Barbara Stamm fordert Bundesleistungsgesetz.
Stamm © Bayerischer Landtag
Die Lebenshilfe selbst müsse außerdem Menschen mit Behinderung vermehrt an den Entscheidungsprozessen in den eigenen Verbänden beteiligen und neben dem Elternverband die Selbsthilfe stärken.
Barbara Stamm fordert Bundesleistungsgesetz -- kobinet
2011-11-13
CSU will Anfang 2012 Ernst machen mit Bundesleistungsgesetz - München - Newsticker - FOCUS Online Nachrichten
CSU will Anfang 2012 Ernst machen mit Bundesleistungsgesetz
München (dpa) – Nach der Berliner Einigung auf die Pflegereform will sich die CSU für ein neues Bundesleistungsgesetz stark machen. Damit sollen Unterstützungsleistungen für Behinderte, Kinder und Jugendliche von den Kommunen auf den Bund übertragen werden. Mittelfristig könnten auch Schwerstpflegefälle und die Betreuung von Demenzpatienten mit aufgenommen werden, sagte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer der Nachrichtenagentur dpa. Die Kommunen sollen um zweistellige Milliardenbeträge entlastet werden.
CSU will Anfang 2012 Ernst machen mit Bundesleistungsgesetz - München - Newsticker - FOCUS Online Nachrichten
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