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2013-10-29

Pflege-Schande: Rentnerin verzweifelt an ihrem Pflegedienst - B.Z. Berlin



Pflege-Schande

Rentnerin verzweifelt an ihrem Pflegedienst

28. Oktober 2013 14:34 Uhr, Sabine Klier

Trotz amtlicher Betreuung lebt Inge W. (81) zwischen Dreck und Müll. Verantwortliche sagen, sie könnten nichts tun.
Pflege-Schande: Rentnerin verzweifelt an ihrem Pflegedienst - B.Z. Berlin

2013-08-21

PRESSEMITTEILUNG Transparency Deutschland stellt Studie zu Transparenzmängeln und Kontrolldefiziten im Bereich Pflege und Betreuung vor


13.08.13
PRESSEMITTEILUNG

Transparency Deutschland stellt Studie zu Transparenzmängeln und Kontrolldefiziten im Bereich Pflege und Betreuung vor


Rainer Sturm@pixelio.de
Berlin, 13.08.2013 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat heute die Studie "Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung" in Berlin vorgestellt. Die Schwachstellen-Analyse stellt erhebliche Mängel fest: zu wenig Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für die Betroffenen und jede Menge Möglichkeiten, die Abhängigkeit von Menschen mit Pflegebedarf wirtschaftlich auszubeuten.

Der Pflegesektor gewinnt zunehmend an volkswirtschaftlicher Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erbringen heute rund 950.000 Beschäftigte in Einrichtungen Leistungen für mehr als die Hälfte der rund 2,5 Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Im Pflegesektor wirken eine Vielzahl von Akteuren mit: Auf der Finanzierungsseite, außer dem Privateinkommen der Menschen mit Pflegebedarf, die Pflegekassen und die ergänzende Sozialhilfe, aber auch die Krankenkassen, die Reha-Leistungen der Rentenversicherung, sowie im Einzelfall andere Gesetze, wie zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung.

Barbara Stolterfoht, Co-Autorin der Studie: „Die Vielzahl der Akteure und der gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften macht es schwierig, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen. Dadurch entstehen Einfallstore für Betrug und Korruption“.

Transparency Deutschland fordert im Bereich der Pflege:

•    Durchsetzbare Mitbestimmungsrechte der Heimbewohner und Angehörigen sind einzuführen.
•    Die Ergebnisse der Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind für von stationärer Pflege betroffene Menschen und Angehörige einsehbar zu machen.
•    Die sogenannten Transparenzberichte über die Pflegeheime sind auf einer deutschlandweit einheitlichen Website zu veröffentlichen.
•    Die Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen müssen ein Informationsrecht über die Beanstandungen des MDK und der Heimaufsicht erhalten.
•    Die wirtschaftliche Zuverlässigkeit und fachliche Qualität von Pflegediensten ist durch regelmäßige unangemeldete Kontrollen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu überprüfen.
•    Ein deutschlandweites Register über Verstöße von Heimbetreibern ist einzurichten und die Sanktionsmöglichkeiten der Sozialämter bei Verstößen sind erheblich zu erleichtern.

Rechtliche Betreuung: Kontrolle ist unzureichend

Die Zahl rechtlicher Betreuungen ist von 420.000 (1992) auf rund 1,3 Millionen (2008) gestiegen; zugleich stiegen die Kosten von fünf Millionen Euro auf 640 Millionen. Für die selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer gibt es keine berufsrechtlich definierten Zugangskriterien. Die Berufsbetreuer unterstehen lediglich der gerichtlichen Kontrolle durch Rechtspfleger. Ein Rechtspfleger ist im Durchschnitt für die Aufsicht von fast 1.000 Verfahren zuständig. Die Einfallstore für Betrug und Korruption sind im Lauf einer Betreuung vielfältig, wie zum Beispiel bei der Haushaltsauflösung, abzuwickelnden Immobiliengeschäften oder der Vermögensverwaltung.

Transparency Deutschland fordert im Bereich der rechtlichen Betreuung:

•    Die Aufsicht und Kontrolle im Bereich der rechtlichen Betreuung ist erheblich zu stärken, auch durch zusätzliche Personalressourcen im Bereich der Rechtspflege.
•    In den Amtsgerichtsbezirken sind Register für Berufsbetreuer sowie Datenbanken zum amtsgerichtsübergreifenden Abgleich der berufsbetreuerbezogenen Fallzahlen, aber auch zu Beschwerden und Verstößen einzurichten.
•    Bei gerichtlicher Anordnung der Ermittlung des Vermögens von zu Betreuenden ist diese Aufgabe von der laufenden Betreuung zu trennen und durch die Rechtspfleger durchzuführen. Das Vier-Augen-Prinzip von Betreuer und Rechtspfleger ist strikt anzuwenden und eine genaue Dokumentation zum Prozess der Ermittlung zu erstellen.
•    Berufsbetreuer sind nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Damit würden sie als Amtsträger den strengen strafrechtlichen Regeln der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unterworfen.

Zur Studie „Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung“ (pdf, 840 kB)

Kontakt

Dr. Anke Martiny, Vorstandsmitglied
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0
TI-Deutschland: 2013-08-13_Studie Transparenzmängel Pflege

2013-07-20

Berufsbetreuer: Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin

  • 19.07.2013
  • von Matthias Matern

Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse

von Matthias Matern
Oft haben gerichtlich eingesetzte Betreuer in Brandenburg deutlich mehr Klienten als empfohlen. Die Kosten haben sich vervierfacht

Potsdam - Sie helfen bei Bankgeschäften, passen auf, dass die Miete gezahlt wird, oder erledigen den Briefwechsel mit der Krankenkasse – Im Schnitt 90 000 Euro pro Tag hat Brandenburg 2011 für die Bezahlung rechtlicher Betreuer ausgegeben. Was die gerichtlich eingesetzten Vertreter für ihre zum Teil psychisch kranken Klienten leisten, weiß aber keiner so genau. Das zumindest geht aus einem Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) hervor. Die Zustände sind aus Sicht von LRH-Präsident Christoph Weiser zum Teil besorgniserregend. Nicht nur hätten sich die Betreuungskosten seit 2000 mehr als vervierfacht, auch hätte im Land keiner mehr den Überblick, „für wie viele Klienten die Betreuer jeweils zuständig sind“, kritisierte Weiser am Donnerstag.

Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin

2013-07-01

Monitoring-Stelle forderte im Bundestags-Innenausschuss Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl

01.07.2013

Monitoring-Stelle forderte im Bundestags-Innenausschuss Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl

Am 3. Juni fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema "Wahlrecht Betreute" statt. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention war als Sachverständige geladen.
Der Ausschuss befasste sich in der zweistündigen Sitzung mit den gesetzlichen Ausschlüssen von bestimmten Personen bei Wahlen. So erhalten zwei Gruppen von Menschen keinen Wahlschein für die Bundestagswahl am 22. September 2013: Personen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, und Personen, die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, bekräftigte erneut die Kritik der Monitoring-Stelle am derzeitigen Bundes-Wahlrecht und forderte dessen Änderung noch vor der Bundestagswahl. Von dem menschenrechtlich verbrieften Staatsbürgerrecht, wählen zu dürfen, dürfe der Staat keine erwachsenen Deutschen auf Grund von Behinderung ausschließen, unterstrich er in der Sitzung.
Die Monitoring-Stelle hatte bereits 2011 in einer Studie auf den gesetzlichen Handlungsbedarf hingewiesen.
(vai/is)

Video-Mitschnitt der Anhörung am 3. Juni
Dokumente zur Anhörung am 3. Juni
Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juni 2013 in Berlin
Kurzfassung: Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juni 2013 in Berlin (Word, 20 KB, nicht barrierefrei)
aktuell 05/2012: Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht
Policy Paper Nr. 18: Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland


Monitoring-Stelle forderte im Bundestags-Innenausschuss Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl

2013-06-28

Deutscher Bundestag: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. Juni

Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Grünen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (17/12068) abgelehnt. Keine Mehrheit fand gegen das Votum der Opposition auch ein Antrag der SPD (17/12380), das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten zu verbessern. SPD und Grüne halten es für unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention, dass in Deutschland Menschen, für die ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, sowie Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Daher sollten diese gesetzlichen Ausschlusstatbestände gestrichen werden. Die SPD wollte zudem Menschen mit Lese- und Schreibschwäche den Zugang zu Wahlen durch eine Neugestaltung der Stimmzettel vereinfachen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13809).

Reha-Leistungen in der gesetzlichen RentenversicherungBei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/6914) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8446) abgelehnt, die Deckelung de Reha-Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzuheben und die Leistungen zur Teilhabe am Bedarf der Betroffenen auszurichten.

Recht auf inklusive Bildung: Das Plenum des Bundestages hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 27. Juni einen Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, Kreise, Städte und Gemeinden zu unterstützen, Netzwerke und Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung vor Ort zu stärken (17/10117). Ebenfalls keine Mehrheit erlangte ein Antrag der Linksfraktion, der in einem 19-Punkte-Plan die Aufhebung des Kooperationsverbot im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern forderte, um in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen Bildungseinrichtungen barrierefrei umzubauen und auszustatten (17/11143). Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Grünen, der eine bessere Teilhabe behinderter Menschen im Bildungsbereich einforderte (17/11163). Das Plenum folgte bei den Abstimmungen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/14100).

 Psychische Belastungen in der Arbeitswelt: Der Bundestag stimmte mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Grüne am 27. Juni dafür, dass die Bundesregierung bei Unternehmen, Verwaltungen und Belegschaften für mehr betriebliche Gesundheitsförderung werben soll (17/13088). Zudem müssten Krankheiten wie Depressionen enttabuisiert werden und der Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen sowie psychischen Erkrankungen besser erforscht und die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf erleichtert werden. Abgelehnt wurden hingegen jeweils ein Antrag der SPD und der Fraktion Die Linke, die forderten, psychische Belastungen in der Arbeitswelt zu reduzieren (17/12818, 17/11042) sowie ein Antrag der Grünen, der das Alters- und alternsgerechte Arbeiten einforderte (17/10867). Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung (17/13851) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.

 Korruption im Gesundheitswesen: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen wies das Parlament am 27. Juni auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14184) einen Antrag der SPD (17/12213) zurück, Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe zu stellen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/12451) ab, korruptives Verhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu ahnden. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12693) keine Mehrheit, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen. In beiden Fällen folgte das Parlament einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14158).

mehr:
Deutscher Bundestag: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. Juni

2013-06-27

Warum dürfen Autisten nicht wählen? | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt


WÜRZBURG
Warum dürfen Autisten nicht wählen?

Sechste Bürgerwerkstatt zum Aktionsplan Inklusion thematisiert die politische Teilhabe

 Sie sind Nichtwähler wider Willen: Sowie sie einen rechtlichen Betreuer in allen Belangen haben, ist es Menschen mit Behinderung nicht erlaubt, ihre Stimme abzugeben. Das ist dem Würzburger Grünen-Stadtrat Michael Gerr zufolge in kaum einem anderen Land so. Politische Teilhabe werde zudem dadurch erschwert, dass Wahlveranstaltungen in nicht barrierefreien Räumen stattfinden, so der Rollstuhlfahrer bei der sechsten Bürgerwerkstatt zur Erstellung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion.
Warum dürfen Autisten nicht wählen? | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

2013-06-24

Noch 90 Tage bis zur Bundestagswahl | kobinet-nachrichten



Noch 90 Tage bis zur Bundestagswahl

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Petra Groß
Petra Groß
© kobinet/omp
Kassel (kobinet) Petra Groß aus Kassel, die sich seit vielen Jahren schon für eine Leichte Sprache und für die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten einsetzt, hat kein Verständnis dafür, dass diejenigen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung nutzen, am 22. September bei der Bundestagswahl nicht wählen dürfen. Für sie ist klar, dass sie dieses Mal im Wahllokal in ihrer Nachbarschaft wählen geht, wenn in 90 Tagen die Bundestagswahl stattfindet. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Petra Groß über die bevorstehende Wahl.
Noch 90 Tage bis zur Bundestagswahl | kobinet-nachrichten

2013-06-18

Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie - Dortmund | WAZ.de


Flucht endete in Schaufenster

Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie

17.06.2013 | 18:10 Uhr
Buchhändler Klaus Niehörster steht in der provisorisch eingebauten Tür. Der Verkauf im Buchhandel geht weiter, nachdem ein Raser unsanft um Einlass gebeten hatte.
Buchhändler Klaus Niehörster steht in der provisorisch eingebauten Tür. Der Verkauf im Buchhandel geht weiter, nachdem ein Raser unsanft um Einlass gebeten hatte.Foto: Peter Bandermann
 
Dortmund.  Aus der Psychiatrie ins Schaufenster: Die spektakuläre Flucht eines Bochumers vor der Polizei am Samstag hat eine interessante Vorgeschichte. Der Mann war kurz zuvor von seiner Freundin aus der psychiatrischen Station eines Krankenhauses geholt worden - angeblich mit vorgehaltener Schusswaffe.

Auf der Flucht vor einem Streifenwagen war ein 34-jähriger Bochumer am frühen Morgen in das Schaufenster der Buchhandlung gerast. Fahrer und Beifahrerin hatten Glück: Sie konnten den Mitsubishi unverletzt verlassen. Polizisten konnten das Paar festnehmen.
Der Fahrer wurde vor wenigen Tagen auf Anraten seines gesetzlichen Betreuers in die psychiatrische Station eines Bochumer Krankenhauses eingewiesen - gegen seinen Willen und offenbar auch nicht zur Freude seiner Lebensgefährtin.
Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie - Dortmund | WAZ.de




News

16.01.2013

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.
"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.
"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.
Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Pressekontakt:
Anja Viohl, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 25 93 59 - 453
Mobil: 0170 33 400 15
E-Mail: viohl@institut-fuer-menschenrechte.de

 Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-06-05

Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Innenausschuss (Anhörung) - 03.06.2013

Berlin: (hib/STO) Vorstöße der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten“ beziehungsweise „zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ stoßen bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde am Montag bei einer Sachverständigenanhörung deutlich. Während die Mehrheit der Experten dabei für eine Streichung von Gesetzesregelungen zum Ausschluss vom Wahlrecht plädierten, empfahl eine Minderheit der Sachverständigen, vor einem etwaigen Handeln des Gesetzgebers den Abschluss einer „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ abzuwarten. Wie die Grünen-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/12068) schreibt, sind nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz „all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist“. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Ausschlusstatbestände seien nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen und stünden „im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei. Sie sollen daher nach dem Willen der Grünen-Abgeordneten gestrichen werden.
Ebenso argumentiert die SPD-Fraktion, die in einem Antrag (17/12380) von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs fordert, der ausschließt, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist. Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf zur Änderung der beiden genannten Wahlgesetze mit dem Inhalt vorlegen, dass durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der Kandidaten auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und Bewerbern „und somit die Stimmabgabe erleichtert wird“.
In der Anhörung sagte Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die zwei Ausschlüsse vom Wahlrecht seien mit den bürgerlichen Menschenrechten nicht zu vereinbaren, „weil sie mehrheitlich Menschen mit Behinderungen treffen und damit eine menschenrechtliche Diskriminierung vorliegt, die unsere Rechtsordnung nicht länger tolerieren darf“.
Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität warb dafür, die entsprechenden Paragraphen „vollständig zu streichen“. Sie entsprächen „in keiner Weise mehr“ den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Feststellung der Betreuung erfolge von den Richtern ohne Rücksicht auf die Frage der Wahlmündigkeit. Eine Entscheidung, die nichts mit dem Wahlrecht zu tun habe, aber einen Ausschluss vom Wahlrecht zur Folge habe, sei eines Rechtsstaates unwürdig.
Gregor Rüberg vom Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund betonte, zu keinem Zeitpunkt des Betreuungsverfahrens werde geprüft, ob die Wahlfähigkeit vorliegt. Er halte eine Streichung der Vorschrift zum Wahlrechtsausschluss von Betreuten „für absolut erforderlich“, weil diese Regelung zu viele Menschen betreffe.
Bernd Schulte, wissenschaftlicher Referent in München, nannte die Argumente für eine ersatzlose Abschaffung der Vorschriften über den Wahlrechtsausschluss „erdrückend“. Er halte ein möglichst rasches gesetzgeberisches Handeln für geboten.
Professor Heinrich Lang von der Universität Greifswald plädierte dagegen dafür, die beiden Regelungen jetzt nicht zu streichen. Man solle lieber „abwarten, was die Forschung zu dem Thema bringt“, fügte Lang hinzu und verwies darauf, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Forschungsvorhaben ausgeschrieben habe. Dann solle man erneut über das Thema diskutieren.
Professor Gerd Strohmeier von der Technischen Universität Chemnitz sagte, das Wahlrecht sei ein „äußerst sensibles Feld“ und der Ausschluss vom Wahlrecht sei „möglicherweise der sensibelste Teil dieses Feldes“. Er bedürfe einer Regelung, die auf einer soliden Datenbasis basiere, die gegenwärtig noch nicht vorliege. „Erst wenn die Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vorliegt, werden wir sachlich und fundiert über eventuell notwendige Reformen diskutieren können“, unterstrich Strohmeier.
Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten

2013-06-01

Deutscher Bundestag: Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen

Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen


Wie kann die steigende Zahl rechtlicher Betreuungen eingedämmt werden? Verspricht eine Stärkung des Einflusses der zuständigen Fachbehörden im Zuge von gerichtlichen Verfahren vor der Entscheidung über die Bestellung rechtlicher Betreuer Abhilfe, wie dies ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht (17/13419)? Mit dieser Problematik befasst sich am Montag, 3. Juni 2013, eine Anhörung des Rechtsausschusses. Unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt dieses öffentliche Hearing, zu dem zehn Sachverständige geladen sind, um 17 Uhr in Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

60 Prozent der Betreuten sind über 60

Sind Erwachsene nicht mehr zur eigenständigen Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten in der Lage, dann erhalten Sie einen rechtlichen Betreuer, der in einem Gerichtsverfahren bestellt wird. Gründe für die Ernennung solcher Betreuer können körperliche, geistige und seelische Behinderungen oder psychische Krankheiten sein.
Der Trend zu einer Zunahme rechtlicher Betreuungen wurzelt nicht zuletzt im demografischen Wandel, also im immer höheren Anteil Älterer an der Bevölkerung: Inzwischen sind über 60 Prozent der betreuten Personen über 60 Jahre alt.

Zahl angeordneter Betreuungen gestiegen

Die Zahl der angeordneten rechtlichen Betreuungen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, wenn auch nicht mehr in so starkem Maße wie in früheren Zeiten. Nach Angaben der Regierung kletterte die Zahl der Betreuungen zwischen 2005 und 2011 von rund 1,2 Millionen auf etwa 1,3 Millionen.
Diese Entwicklung wird für die Länder immer teurer, in deren Justizhaushalten sich wachsende Kostenbelastungen niederschlagen. Da jede Betreuung in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreift, verstärkt sich mit zunehmenden Fallzahlen auch diese heikle Tendenz.

"Erfordernis eines Betreuers gründlicher prüfen"

Unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz hat eine Expertenrunde erörtert, wie das Betreuungsrecht weiterentwickelt und verbessert werden kann. Mit Rückdeckung der Justizminister der Länder hat das Bundesressort nun einen Gesetzentwurf erarbeitet. Im Kern will die Regierung erreichen, dass künftig gründlicher geprüft wird, ob die Bestellung eines rechtlichen Betreuers tatsächlich erforderlich ist oder ob es dazu Alternativen gibt.
Eine zentrale Rolle bei diesen Bemühungen kommt den Betreuungsbehörden zu, die bei der Entscheidung über die Anordnung rechtlicher Betreuung mehr Einfluss bekommen sollen. Diese Instanzen mit ihrem Fachwissen über soziale Hilfen sollen nach Möglichkeit andere Wege zur Unterstützung Betroffener ohne Betreuer aufzeigen. Dazu kann auch der Vorschlag gehören, ehrenamtliche Betreuer zu berufen.

Betreuungsbehörde soll gehört werden müssen

Wie aber soll gewährleistet werden, dass die Betreuungsbehörden bei gerichtlichen Verfahren über die Bestellung rechtlicher Betreuer tatsächlich mehr Mitsprache erhalten? Laut Gesetzentwurf soll künftig vor der gerichtlichen Anordnung einer rechtlichen Betreuung die zuständige Betreuungsbehörde verpflichtend angehört werden müssen.
Diese Ämter haben jeweils einen Bericht zu erstellen, der bestimmten Qualitätskriterien genügen muss. Es soll zudem gesetzlich vorgeschrieben werden, dass die Betreuungsbehörden durch Fachkräfte vertreten werden.  (kos/27.05.2013)
Zeit: Montag, 3. Juni 2013, 17 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Thorsten Becker, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e. V., Gießen
  • Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin
  • Dr. Jörg Grotkopp, Richter am Amtsgericht Ratzeburg
  • Harald Reske, Richter am Amtsgericht Köln
  • Roland Schlitt, Rechtspfleger am Amtsgericht Kassel
  • Sebastian Tenbergen, LL.M., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., Düsseldorf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
  • Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete, Deutscher Landkreistag, Berlin

Deutscher Bundestag: Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen

2013-01-09

Millionen-Ausgaben des Landes für Betreuungen - Nachrichten Newsticker - DPA - regiolinegeo - mecklenburgvorpommern - DIE WELT

 08.01.13

Millionen-Ausgaben des Landes für Betreuungen


Schwerin (dpa/mv) - Die Betreuung entmündigter Menschen kommt das Land Mecklenburg-Vorpommern immer teurer zu stehen. Die Ausgaben für die gerichtlich bestellten Betreuer stiegen von 15 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 23,7 Millionen im Jahr 2010. Das geht aus einem Bericht hervor, den Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag im Kabinett in Schwerin vorgestellt hat.
Millionen-Ausgaben des Landes für Betreuungen - Nachrichten Newsticker - DPA - regiolinegeo - mecklenburgvorpommern - DIE WELT

2012-10-22

Landesrechnungshof will Amtsgerichte prüfen - MECKLENBURGVORPOMMERN - OSTSEE ZEITUNG

dpa vom 17.10.2012 15:09
Landesrechnungshof will Amtsgerichte prüfen

Schwerin (dpa/mv) - Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern nimmt die gestiegene Zahl von Betreuungsverfahren für hilflose Menschen an den Amtsgerichten des Landes unter die Lupe. Die Linke kritisierte das Vorhaben am Mittwoch. Die Prüfung von Betreuungsverfahren und deren Vermeidbarkeit sei ein unzulässiger Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Barbara Borchardt.
Landesrechnungshof will Amtsgerichte prüfen - MECKLENBURGVORPOMMERN - OSTSEE ZEITUNG

2012-09-28

Neues Betreuungsrecht belastet Sozialetat | shz.de


HOLSTEINISCHER COURIER

Neues Betreuungsrecht belastet Sozialetat

27. September 2012 | 00:00 Uhr | Von bl

Neumünster. Auf die Stadt kommen neue Soziallasten zu. Nach dem neuen Betreuungsgesetz, das im Juli in Kraft getreten ist, darf ein Amtsvormund nur noch 50 Mündel (statt bislang 120) betreuen. Tatsächlich werden in Neumünster von zwei Amtsvormündern derzeit rund 220 Fälle betreut.

Das räumte Sozialdezernent Günter Humpe-Waßmuth jetzt im Rat auf eine Kleine Anfrage des Bündnis’ für Bürger hin ein. Die Stadt bemühe sich derzeit, Vormundschaften auf Einzelvormünder etwa beim Betreuungsverein zu übertragen, sagte Humpe-Waßmuth. Inwieweit das gelinge bleibe abzuwarten. Letztlich werde die Stadt personell aufstocken müssen, um die Vorgabe einzuhalten.

Bund, Land und Städte streiten derzeit um die Kosten für das zusätzliche Personal. Im Städtebund werde überwiegend die Meinung vertreten, dass der Bund auch die Finanzierung regeln müsse, wenn er den Betreuungschlüssel ändere, betonte Humpe-Waßmuth.
Neues Betreuungsrecht belastet Sozialetat | shz.de

2012-09-23

Betreuung in einem besonders schweren Fall - Baden-Württemberg - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

22.09.2012 

Wenn der eigene Wille an Grenzen stößt

Betreuung in einem besonders schweren Fall


Es geht um einen Familienstreit, einen Grundstücksverkauf, den der Eigentümer so vermutlich nicht wollte, um eine Vorsorgevollmacht und ihre Grenzen. Einblick in einen schwierigen Betreuungsfall.


ELISABETH ZOLL
Artikelbild: Betreuung in einem besonders schweren Fall
Immer mehr ältere Menschen bedürfen eines Betreuers. Doch wird der Wille des Betreuten, so weit möglich, gewahrt? Das Gesetz schreibt dies vor, die Realität sieht oft ganz anders aus. Foto: epd
 
Es war ein bitterer, kurzer Brief: "Meine Frau und ich werden weder in Zukunft noch jetzt unseren Bauplatz in Dewangen, noch Teile davon wegen eines Fußweges verkaufen. Schon gar nicht an die Stadt Aalen." Alwin Schmauder, 77, schreibt diese an Klarheit nicht zu überbietenden Zeilen im August 2005. Knapp zwei Jahre später ist das Grundstück weg - gegen seinen Willen. Ein gesetzlich bestellter Betreuer veräußert es an die Stadt Aalen, die einen Teil des Grundstücks braucht, um einen Fußweg zu einem Baugebiet einzurichten.
Betreuung in einem besonders schweren Fall - Baden-Württemberg - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

2012-08-28

Bundeswahlgesetz jetzt ändern! -- kobinet

27.08.2012 - 17:15

Bundeswahlgesetz jetzt ändern!.

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat heute ein menschenrechtskonformes Wahlrecht gefordert. “Es ist nicht länger hinzunehmen, dass bestimmte Gruppen von behinderten Menschen pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden”, kritisiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Dies betreffe zum einen Personen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, zum anderen Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Da am morgigen Dienstag die fraktionsübergreifenden Gespräche zur Neufassung des Bundeswahlgesetzes beginnen, sollte diese Diskriminierung im Lichte des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention umgehend abgeschafft werden, betont Arnade (...)

Bundeswahlgesetz jetzt ändern! -- kobinet

2012-08-27

Mediation ǀ Die Psychiatrie - Ein verschwiegener Ort — der Freitag




Jovan
24.08.2012 | 13:05 1

Die Psychiatrie - Ein verschwiegener Ort

Mediation
Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie versucht durch konstruktive Kritik, Patientenrechte zu stärken 
 Wenn der Begriff Psychiatrie fällt, zucken viele Menschen zunächst zusammen und verstummen.  Die Psychiatrie, welche durch ihre Mauern die Trennlinie zwischen sogenannten „normalen gesunden“ Menschen und sogenannten „kranken unnormalen“ Menschen erst erschafft, ist ein schwieriges Gesprächsthema.
Dabei gibt es zum System Psychiatrie sehr viel zu sagen und einiges zu regeln – das ist zumindest die Haltung von Petra Rossmanith, der Projektkoordinatorin der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin (BIP).

Die im Februar 2011 eröffnete BIP unterstützt Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige bei der Bewältigung von Problemen, die mit Psychiatrieaufenthalten zusammenhängen. Schon Monate vor der offiziellen Eröffnung der BIP gingen zahlreiche Beschwerden von Seiten Betroffener ein. Die BIP wirkt in den Beschwerdeprozessen als Mediator zwischen den Patienten, Angehörigen und den psychiatrischen Institutionen, wobei sie jedoch die Belange der Psychiatrieerfahrenen besonders ernst nimmt und versucht, deren Patientenrechte zu stärken. Nach der kurzen Zeit ihres Bestehens, kann die BIP schon auf zahlreiche Erfolge verweisen.  (...)

    
Dieser Beitrag wurde unter Einbeziehung des Jahresberichtes 2011 der Beschwerde - und Informationsstelle Berlin verfasst.

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Mediation ǀ Die Psychiatrie - Ein verschwiegener Ort — der Freitag

2012-08-03

Anpassungen des Betreuungsrechts an UN-Behindertenrechtskonvention - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde enttäuscht

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27.07.12 

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Kategorie: Psychiatrie, Gesetzliche Betreuung
Von: Eberhard Ewers

Am 20. Juli 2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, was in Anbetracht der Hoffnungen des Paritätischen auf eine grundlegende Reform des Betreuungsrechts enttäuscht. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, worin zusätzlich zu der Kommentierung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch die seines Erachtens dringend erforderlichen Anpassungen des Betreuungsrechts an die von der Bundesregierung ratifizierte UN-Behindertenkonvention benannt werden.



Mit Schreiben vom 20. Juli 2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Den Verbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende August 2012 eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.


Der jetzt vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt für den Paritätischen weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass nicht ansatzweise versucht wurde, wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, worin auch die seines Erachtens dringend erforderlichen Aspekte einer "echten" Betreuungsrechtsreform ausgeführt und begründet werden.


Sie finden den Referentenentwurf sowie eine Synopse als Anlage.








Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

2012-06-19

Betreuung bei Vorsorgevollmacht: BGH stärkt die Selbstbestimmung - auch bei Demenz

Betreuung bei Vorsorgevollmacht

BGH stärkt die Selbstbestimmung - auch bei Demenz

19.06.2012
Betreuerin mit älterer Dame
Wer im Alter bei drohender Demenz vermeiden will, dass ein Gericht eine Betreuung anordnet, muss rechtzeitig selbst einen Vorsorgebevollmächtigten beauftragen. Dennoch bestellen Gerichte mitunter entgegen diesem ausdrücklichen Willen einen von ihnen ausgewählten Betreuer. Diese für Betroffene beängstigende Praxis der Instanzgerichte schränkt der BGH aber immer mehr ein - zu Recht, meint Herbert Grziwotz.
 Über 1,3 Millionen volljährige Menschen sind in Deutschland geschäftsunfähig und stehen unter vom Gericht angeordneter Betreuung. Es dürfte nicht zuletzt dem demografischen Wandel geschuldet sein, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit dem Thema in den letzten Jahren mehrfach beschäftigen musste. Mit ihrer neuesten, von der Fachwelt bislang kaum beachteten Entscheidung (BGH, Beschl. v. 07.03.2012, Az. XII ZB 583/11) haben die Karlsruher Richter eine Betreuerbestellung aufgehoben, die erfolgt war, obwohl ein an Demenz Erkrankter vor Ausbruch seiner Krankheit einer Person seines Vertrauens eine Generalvollmacht zur Vertretung gegenüber jedermann, insbesondere Gerichten, Behörden, Privaten, Banken und Sparkassen, erteilt hatte.
Betreuung bei Vorsorgevollmacht: BGH stärkt die Selbstbestimmung - auch bei Demenz

2012-04-25

„Für viele steht Betreuung für Entmündigung“ - Landkreis - Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung

Landkreis

„Für viele steht Betreuung für Entmündigung“
Landkreis (pk). Etwa zehn Prozent der vom Betreuungsverein Schaumburg betreuten Menschen haben einen Migrationshintergrund. Und damit sind nur die betreuten Schaumburger gemeint, die über eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Zählte man die Schaumburger dazu, die zwar einen deutschen Pass besitzen, aber über einen Migrationshintergrund verfügen, dürfte die Zahl noch wesentlich höher liegen, sagt Gerald Sümenicht, Geschäftsführer des Betreuungsvereins. Um diesen Menschen angemessen helfend und beratend zur Seite stehen zu können, nehmen Sümenicht und seine zwölf Mitarbeiter seit Januar für drei Jahre an einem niedersachsenweiten Projekt des „Instituts für transkulturelle Betreuung“ (ItB) aus Hannover teil.
„Für viele steht Betreuung für Entmündigung“ - Landkreis - Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung
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