Posts mit dem Label Ärztekammer werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Ärztekammer werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2013-11-01

Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder - Wissenschaft - Nordic Market


Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder
Freitag, der 1.November 2013
Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder Hamburg: Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einzurichten. Ein entsprechendes Abkommen, das Gesetzeskraft erlangen soll, hat der Senat auf den Weg gebracht.
Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder - Wissenschaft - Nordic Market

2012-08-25

PID: BÄK mahnt praktikable Kriterien an

Ärzte Zeitung, 24.08.2012 
 

 

PID

BÄK mahnt praktikable Kriterien an

BERLIN (fst). Die Bundesärztekammer (BÄK) wirbt für die rasche Umsetzung praktikabler Regelungen für die Präimplantationsdiagnostik (PID).
Das Verfahren sei seit Inkraftreten des PID-Gesetzes im vergangenen Jahr zwar unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, es fehlten aber Ausführungsbestimmungen. Diese zu schaffen müsse "oberstes politisches Ziel sein", heißt es in einer BÄK-Stellungnahme zur PID-Rechtsverordnung.

PID: BÄK mahnt praktikable Kriterien an

2012-08-23

Projekt mit psychisch Kranken gescheitert | FTD.de

Projekt mit psychisch Kranken gescheitert

Die AOK Niedersachsen will ihre gesamten Schizophrenie-Patienten in die Obhut einer Pharmafirma geben. Doch die Kranken spielen nicht mit. Das dürfte das Aus für den umstrittenen Großversuch bedeuten.
© Bild: 2012 FTD.de/Uta Rademacher 
Die AOK Niedersachsen will ihre gesamten Schizophrenie-Patienten in die Obhut einer Pharmafirma geben. Doch die Kranken spielen nicht mit. Das dürfte das Aus für den umstrittenen Großversuch bedeuten.  
von Jens Tartler Berlin
 
Der umstrittenste deutsche Großversuch bei der Behandlung psychisch Kranker droht zum Misserfolg zu werden. Die AOK Niedersachsen hatte unter ihren Versicherten 13.000 Schizophrenie-Patienten als geeignete Teilnehmer für die sogenannte Integrierte Versorgung (IV) ausgemacht. Seit dem Start im Oktober 2010 haben sich aber erst 500 Patienten bei dem Projekt eingeschrieben, das von der Tochterfirma eines Pharmakonzerns gesteuert wird. "Das sind weniger Teilnehmer, als wir uns ursprünglich erhofft hatten", sagt Frank Preugschat, Leiter des Versorgungsmanagements bei der AOK Niedersachsen.




Das Projekt hatte vom Start weg für Aufsehen gesorgt. Die AOK und das Bundesgesundheitsministerium sehen die Versorgung der psychisch Kranken unter Führung einer Pharmafirma als ein sinnvolles Instrument, um Kosten zu senken und die Betreuung möglicherweise sogar zu verbessern. Für Betroffenenverbände, Bundesärztekammer und den Berufsverband der Psychiater ist der Modellversuch in Niedersachsen dagegen ein Dammbruch, der auf keinen Fall Vorbild für andere Bundesländer werden sollte.

2012-08-21

Ärztekammer warnt vor Ausnahmen bei Sterbehilfe-Verbot

News Ticker

Ärztekammer warnt vor Ausnahmen bei Sterbehilfe-Verbot

 München (dpa) - Die Bundesärztekammer warnt vor Schlupflöchern beim geplanten Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Ausnahmen dürfe es nicht geben, auch nicht für Ärzte, sagte Vizepräsident Max Kaplan im Gespräch mit der dpa.
Ärztekammer warnt vor Ausnahmen bei Sterbehilfe-Verbot

2011-11-08

ots.at: ELGA: Ärztekammer setzt Informationsoffensive fort

ELGA: Ärztekammer setzt Informationsoffensive fort

Utl.: Aufklärung auch in den Ordinationen -

Steinhart: "Am meisten Sorge macht den Patienten der nicht zu garantierende Datenschutz" =


Wien (OTS) - Die Ärztekammer wird auch in den nächsten Wochen 
die Bevölkerung über die Gefahren durch die Elektronische 
Gesundheitsakte (ELGA) informieren. Das bekräftigte der 
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident 
der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart. Auch an 
Informationsmaterial in den Ordinationen ist gedacht. **** 
"Aufgrund unserer ersten Inseratenwelle haben wir erkannt, 
wie besorgt tatsächlich unsere Patientinnen und Patienten 
sind." Vor allem der Datenschutz sei Thema bei den 
Kontaktaufnahmen mit der Ärztekammer: 
"Die Patienten fürchten, dass sensible medizinische 
Daten an die Öffentlichkeit gelangen können. 
Und so wie wir geben auch unsere Patienten keinen 
Pfifferling auf die Beteuerungen der ELGA-Befürworter, 
wonach die Elektronische Gesundheitsakte angeblich 
sicher vor Hacker-Angriffen sei." 
Steinhart verweist in diesem Zusammenhang auf die 
vielen Datenpannen gerade in der letzten Zeit. 
So seien erst vor wenigen Tagen ungefähr 2500 hoch 
sensible Patientendaten psychisch schwer kranker 
Menschen aus Schleswig-Holstein frei im Internet 
abrufbar gewesen. Ganze Behörden- und Klinikbriefe 
sowie medizinische Befunde und psychologische 
Dokumentationen konnten für einige Zeit von Dritten 
heruntergeladen werden. 

ots.at: ELGA: Ärztekammer setzt Informationsoffensive fort

2011-10-24

GBA erweitert Kompetenz der Pflege

Ärzte Zeitung, 24.10.2011

 

GBA erweitert Kompetenz der Pflege

Pflegekräfte könnten bald als Leistungerbringer gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür die Weichen gestellt. Ärzte sehen diesen diese Übertragung allerdings mit gemischen Gefühlen.
Ärzte sehen die Übertragung von Kompetenzen mit gemischten Gefühlen
Schwester allein zu Haus: Die Ärzteschaft sieht die Kompetenzausweitung der Pflege mit Skepsis.
© Christian Thiel / imago
BERLIN (af/iss). Der Arzt stellt die Diagnose und beschreibt einen Behandlungskorridor. Dann übernimmt eine besonders qualifizierte Pflegekraft die Therapie und die fachlich, wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung.
Dieses Szenario soll nach dem Willen der Partner in der Selbstverwaltung in Modellversuchen erprobt werden, zunächst in den Indikationen Bluthochdruck, Demenz, chronische Wunden sowie Diabetes mellitus 1 und 2.
Mit dem einstimmig gefassten Beschluss der Heilkunderichtlinie, dem das Gesundheitsministerium noch zustimmen muss, setzt der GBA einen 2008 erteilten Auftrag des Gesetzgebers um.

"Eigenständige Berechtigung der Pflegeberufe"

Damit hat sich ein vom GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Pflegerat entwickelter Vorschlag durchgesetzt.
"Wir haben es hier nicht nur mit reiner Delegation, sondern durchaus auch mit eigenständigen Berechtigungen der Pflegeberufe zu tun, heilkundliche oder ärztliche Tätigkeiten auszuüben", sagte der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses Dr. Rainer Hess.
Die Reaktionen aus der Ärzteschaft sind gespalten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hatte den Gesetzgeber bereits im Vorfeld der Entscheidung aufgefordert, diesen Auftrag zurückzunehmen.

"Für Patienten brandgefährliche"

Montgomery erteilte der Substitution ärztlicher Tätigkeiten eine klare Absage. "Wenn wir vom Facharztstandard abweichen, ist das rechtlich problematisch und für die Patienten brandgefährlich", warnte Montgomery.
Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, treibt der Beschluss ebenfalls Sorgenfalten auf die Stirn.
Er halte die Modellversuche für einen Versuch, eine für die Kassen preisgünstigere Parallelversorgung aufzubauen, sagte er der "Ärzte Zeitung".

GBA erweitert Kompetenz der Pflege

2011-10-04

Über die Verbrechen der Psychiatrie im Nationalsozialismus aufklären und den Opfern gedenken

Über die Verbrechen der Psychiatrie im Nationalsozialismus aufklären und den Opfern gedenken
Dr. Thomas Nesseler
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
04.10.2011 18:33
Eine Ausstellung soll künftig über das Schicksal und Leid von psychiatrischen Patienten in der Zeit des Nationalsozialismus aufmerksam machen. Für das Vorhaben werben zahlreiche Verbände der deutschen Ärzteschaft, darunter die Bundesärztekammer, im Rahmen einer Spendenaktion. Zudem fordern sie die Politik dazu auf, für die Opfer der Psychiatrie im Nationalsozialismus einen würdigen nationalen Informations- und Gedenkort zu schaffen.
Über zwanzig namhafte Verbände der deutschen Ärzteschaft haben am 30. September 2011 in Berlin ihre Spendenaktion „Psychiatrie im Nationalsozialismus – Erinnerung und Verantwortung“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die einzuwerbenden Gelder sollen u.a. für eine Ausstellung verwendet werden, die über den Umgang mit psychisch kranken und geistig behinderten Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus informieren soll. Diese soll zunächst in den Räumen der „Stiftung Topographie des Terrors“ in Berlin gezeigt werden, anschließend an verschiedenen Orten in Deutschland und in Europa. Daneben sollen umfassende, öffentlich zugängliche Datenbanken entstehen, die die Namen und Schicksale von Opfern, aber auch die Biografien von Tätern enthalten. Damit möchten die beteiligten Verbände über das Leid der Opfer der Psychiatrie im Nationalsozialismus informieren und ihnen ein anhaltendes, würdiges Gedenken schaffen. Denn in die Zeit des Nationalsozialismus fällt das dunkelste Kapitel der Psychiatrie: Mindestens 250.000 psychisch Kranke und Behinderte fielen dem sogenannten „Euthanasieprogramm“ zum Opfer. Psychiater waren maßgeblich an der Zwangssterilisierung von mehr als 360.000 vor allem psychisch kranker und geistig behinderter Menschen beteiligt. Jüdische und politisch missliebige Psychiater wurden verfolgt und aus Deutschland vertrieben
Über die Verbrechen der Psychiatrie im Nationalsozialismus aufklären und den Opfern gedenken

2011-06-24

Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "BÄK stellt Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik vor"

Freitag, 24. Juni 2011
BÄK stellt Memorandum zur Präimplantations­diagnostik vor
Berlin – „Wenn sich der Gesetzgeber für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausspricht, wird die Ärzteschaft Verantwortung dafür übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird“, erklärte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer Jan Schulze heute bei der Vorstellung des Memorandums der Bundesärztekammer (BÄK) zur Präimplantationsdiagnostik (PID) in Berlin.

Auf dem 114. Deutschen Ärztetag hatte eine große Mehrheit der Delegierten das Memorandum unterstützt und sich somit für eine Zulassung der PID in engen Grenzen ausgesprochen. Ziel solle es sein, Paaren mit hohem genetischem Risiko zu einer Schwangerschaft mit einem von dieser genetischen Erkrankung unbelasteten Embryo zu verhelfen, heißt es in dem Memorandum.

Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "BÄK stellt Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik vor"

2011-03-29

Zentrale Ethikkommission - Die neue UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung als Herausforderung für das ärztliche Handeln und das Gesundheitswesen

Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer

Die neue UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung als Herausforderung für das ärztliche Handeln und das Gesundheitswesen

(Februar 2010)

"(...)Medizinische Maßnahmen sind ohne freiwillige und informierte Zustimmung bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Patienten mit Behinderung haben wie Patienten ohne Behinderung einen Anspruch darauf, soweit wie möglich Entscheidungen selbst zu treffen. Neben dem Schutz vor Ungleichbehandlung und Willkür brauchen viele Menschen mit Behinderung Unterstützung, damit sie ihr Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit bei Behandlungsentscheidungen wie Menschen ohne Behinderung wahrnehmen können.
Die UN-Konvention bestärkt diesen Förderungsaspekt. Es gilt, Modelle im Sinne einer assistierten Selbstbestimmung zu entwickeln und einschließlich ihrer institutionellen und finanziellen Absicherung zu stärken, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, medizinische Entscheidungen weitest möglich in ihrem eigenen Sinne verantwortlich treffen zu können.
Dem Anliegen einer assistierten Selbstbestimmung trägt das deutsche Betreuungsrecht seit 1992 dadurch Rechnung, dass es denjenigen Volljährigen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, Hilfe statt Bevormundung gewährt. [6] Damit dürfte das bestehende Konzept der Betreuung mit der Konvention im Einklang stehen. Im Bereich der praktischen Umsetzung des Betreuungsrechts im Sinne einer assistierten Selbstbestimmung sind jedoch Mängel festzustellen, die auch betreute Menschen mit Behinderungen betreffen. So wird zu wenig davon Gebrauch gemacht, eine Betreuung auf die Lebensbereiche zu beschränken, die der individuelle Mensch mit Behinderung nicht allein regeln kann (z. B. therapeutische Entscheidungen); dies kann zu ungerechtfertigter Bevormundung führen. Ärzte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit feststellen, dass mit Betreuten in einer dem Gesetz zuwiderlaufenden Weise umgegangen wird, können auf das Gesetz sowie die Konvention verweisen und ggf. von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Betreuungsgericht zu informieren. Zudem sollten Entscheidungen darüber, welche medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Beeinträchtigungen angeboten werden und auf welche Weise dies geschieht, nicht allein Expertenmeinungen überlassen bleiben; vielmehr sind gleichermaßen die subjektiven Erfahrungen von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.(...)"
mehr:
Zentrale Ethikkommission - Die neue UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung als Herausforderung für das ärztliche Handeln und das Gesundheitswesen
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...