
Sie leisten dies, indem sie Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe formulieren, sie rechtsverbindlich verankern und mit möglichst wirksamen Durchsetzungsinstrumenten verknüpfen.
In keiner internationalen Menschenrechtskonvention kommt dieser Empowerment-Ansatz so prägnant zum Tragen wie in der Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen, die im Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden ist (...)"
Heiner Bielefeld, Deutsches Institut für Menschenrechte
Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention (pdf)

Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die
Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen zusammen mit einem Zusatzprotokoll zur
Einrichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens. Dies war ein
historischer Schritt, durch den Menschen mit Behinderungen unter der
Ägide der Vereinten Nationen ein umfassender menschenrechtlicher Schutz
gegen Diskriminierung gewährt wird.
mehr Informationen:
auswaertiges-amt.de
"Die Behindertenrechtskonvention ist der erste universelle Völkerrechtsvertrag, der den anerkannten Katalog der Menschenrechte, wie er in der internatonalen Menschenrechtscharta zum Ausdruck kommt, auf die Situation behinderter Menschen zuschneidet.

Informationen zur Behindertenrechtskonvention
institut-fuer-menschenrechte.deRechte von Menschen mit Behinderungen
Sommercamp für Kinder mit Down-Syndrom im Gazastreifen (Archivbild)
© picture alliance / Photoshot
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mehr Informationen:
auswaertiges-amt.de
Sie gliedert sich in zwei Völkerrechtsverträge, das Übereinkommen mit 50 Artikeln und das Fakultativprotokoll mit 18 Artikeln.
Das Fakultativprotokoll enthält ähnlich wie andere Menschenrechtsverträge ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem sich Individuen oder Gruppen gegen erlebte Menschenrechtsverletzungen wehren können, und zudem ein besonderes
Untersuchungsverfahren für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen.
Untersuchungsverfahren für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen.
Artikel 3 der Behindertenrechtskonvention enthält acht Prinzipien, die den Geist des Übereinkommens darstellen und die den Interpretationsrahmen der einzelnen
normativen Bestimmungen abstecken.
Dabei handelt es sich um:
(1) Respekt vor der Würde und individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen,
(2) Nichtdiskriminierung,
(3) volle und effektive Partizipation an der und Inklusion in die Gesellschaft,
(4) Achtung vor der Differenz und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Diversität und Humanität,
(5) Chancengleichheit,
(6) Barrierefreiheit,
(7) Gleichheit zwischen Männern und Frauen und
(8) Respekt vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und Achtung ihres Rechts auf Wahrung
ihrer Identität."
normativen Bestimmungen abstecken.
Dabei handelt es sich um:
(1) Respekt vor der Würde und individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen,
(2) Nichtdiskriminierung,
(3) volle und effektive Partizipation an der und Inklusion in die Gesellschaft,
(4) Achtung vor der Differenz und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Diversität und Humanität,
(5) Chancengleichheit,
(6) Barrierefreiheit,
(7) Gleichheit zwischen Männern und Frauen und
(8) Respekt vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und Achtung ihres Rechts auf Wahrung
ihrer Identität."
Prof. Dr. Theresia Degener
Legislative Herausforderungen aus der BRK
Die Konvention basiert auf den bestehenden internationalen Menschenrechtsabkommen und garantiert deren Anwendung auf Menschen mit Behinderungen.
Ziel ist der volle Genuss der grundlegenden Menschenrechte durch behinderte Menschen und deren aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
Die Konvention verbietet die Diskriminierung von Behinderten in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
mehr dazu:
www.humanrights.chBehinderung neu denken
ISL entwickelt eine Material-Kiste zur UN-Konvention
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat anschauliches, leicht zu verstehendes und barrierefreies Schulungsmaterial zur UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt. Im Rahmen eines ExpertInnenworkshops wurden zunächst die Anforderungen an den Lehrplan sowie vielfältige Ideen für Materialien und Übungen zusammengetragen.
Die Material-Kiste ist nach dem Muster eines sogenannten „Toolkits“ aufgebaut. Darunter ist eine Art „Werkzeugkasten“ zu verstehen, in dem sich eine Sammlung unterschiedlicher Arbeitsmaterialien, Videoclips, Texte, Spiele, etc. zur Schulung unterschiedlicher Zielgruppen befinden. Deshalb sagen wir auch "Material-Kiste" dazu.
Auf diesen Seiten können Sie sowohl den Lehrplan zu den Schulungen, die Schulungstermine und die Inhalte der Material-Kiste (des Toolkits) abrufen. Für das Jahr 2012 ist eine Erweiterung der Arbeitsmaterialien für den Einsatz an Schulen, ein sogenanntes "Schulkit" geplant.
Die Entwicklung des Lehrplans und die Schulungen selber sind Bestandteile des ISL-Projektes „Behinderung neu denken!“, das von der Aktion Mensch und der Friedrich-Ebert-Stiftung finanziell gefördert wird.
isl-ev.de

