Posts mit dem Label Kostenvorbehalt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kostenvorbehalt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2012-11-01

Menschenrechte nach Kassenlage nicht akzeptabel -- kobinet

31.10.2012 - 09:10

Menschenrechte nach Kassenlage nicht akzeptabel.

Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Deutschland - SoVD Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung mit ihrem Aktionsplan "NRW inklusiv" die Selbstbestimmungs- und Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen stärken will. Der Behindertenverband kritisiert jedoch, dass der gesamte Plan unter Finanzierungsvorbehalt steht und wenig konkrete Zielvorgaben enthält.

"Menschenrechte nach Kassenlage darf es nicht geben. Wir brauchen konkrete Maßnahmen und Zielvorgaben, wie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt vorangebracht werden soll", erklärte die Landesvorsitzende des SoVD in Nordrhein-Westfalen Gerda Bertram. Auch in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven Bildung sieht der Verband Nachbesserungsbedarf:

Menschenrechte nach Kassenlage nicht akzeptabel -- kobinet

2012-08-07

Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. - Schreiben an Bundespräsident Joachim Gauck

Grafiklink: ForseA-Logo - Link nach Home 

Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


ForseA e.V., Hollenbach, Nelkenweg 5, D-74673 Mulfingen

per eMail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Bundespräsident
Joachim Gauck
Spreeweg 1
10557 Berlin



Diesen Brief schreibt Ihnen
Gerhard Bartz
Vorsitzender


Hollenbach, den 1. August 2012

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

mit Schreiben vom 19. April gratulierten wir Ihnen zu Ihrem Amt als neuer Präsident unseres Landes. Wir berichteten, dass die Bundesregierung nicht daran denkt, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention genannt, ernsthaft mit Leben zu erfüllen. Mit Schreiben vom 30.04.2012 (Geschäftszeichen 13-451 05-150-1/12) wurde dieser Brief von Frau Petra Maria Jung aus Ihrem Hause beantwortet. Angesichts der damaligen sicherlich hohen Anzahl der Gratulationen ein nachvollziehbares Vorgehen.
Nach einem Vierteljahr, in dem Sie tiefere Einsichten in das Wesen unserer sozialen Wirklichkeit gewinnen konnten, wenden wir uns nochmals hoffnungsvoll an Sie. Behindertenpolitisch leben wir seit Legislaturbeginn in einem Zustand der Stagnation. Am Anfang hatte die Regierung noch Scheinaktivitäten gezeigt, als sie an den Selbsthilfeverbänden vorbei beispielsweise einen "Nationalen Aktionsplan" erstellt hat. Nach verheerenden Kritiken aus den Reihen behinderter Menschen wurde auch dieses Thema öffentlich nicht weiter verfolgt.
Wir können uns nicht noch weiteren Stillstand leisten.
Behinderte Menschen in unserem Land haben große Hoffnungen in diese Konvention gesetzt. Bislang handelt nur die Rechtsprechung entsprechend. Diese interpretiert bestehende (von der Regierung nach wie vor als aktuell bezeichnete) Sozialgesetze im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Leider haben Menschen mit Behinderung überwiegend weder die Zeit noch das Geld, ihr Recht gerichtlich zu erstreiten. Denn erstens verstreicht deren oft knapp bemessene Lebenszeit und zweitens muss für eine anwaltschaftliche Vertretung viel Geld zusätzlich bezahlt werden. Recht ist in diesem Land für Arme mitunter unerschwinglich geworden.
Kostenträger – allen voran die Träger der Sozialhilfe – nutzen dies sehr oft schamlos aus. Dabei können sie sich noch dazu auf die Bundesregierung berufen, die sich der unverfälschten Umsetzung der Konvention nach wie vor verweigert. Viele Menschen werden daher beispielsweise immer noch von Amts wegen von Heimeinweisung bedroht, weil sie sich die rechtliche Gegenwehr nicht leisten können. Und wenn ein überörtlicher Sozialhilfeträger von der ersten Instanz zur Einhaltung bestehender Gesetze verurteilt wird, geht dieser eben in die nächste Instanz. Diese Verhandlungen können in der Regel nur dadurch für ihn gewonnen werden, wenn der behinderte Mensch aufgeben muss.

 Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sie haben in Ihrer Antrittsrede die Freiheit gepriesen. Diese Freiheit gilt für alle Menschen! Unsere Verfassungsrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt und auch nicht nach Belieben interpretiert werden. Von wenigen Ausnahmen (wie beispielsweise das SGB IX) hat sich auf dem Gebiet der Rechte behinderter Menschen in den letzten Jahrzehnten nicht sehr viel getan. Nach wie vor werden wir von Kostenträgern als lästige Bettler behandelt, die überzogene Forderungen stellen. Wir sind von der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung abgehängt. Nach wie vor müssen wir lesen, dass unsere Vorstellungen von einem Leben mitten in der Gemeinde "dem Steuerzahler" nicht zugemutet werden können.

Und nach wie vor wird nahezu die gesamte Eingliederungshilfe dafür ausgegeben, dass Menschen draußen vor der Stadt und möglichst noch hoch auf einem Berg in ein "Heim" ausgegliedert werden. Wie soll eine Gesellschaft Inklusion lernen, wenn selbst für Kinder Aussonderungseinrichtungen in Gestalt von Sonderkindergärten geschaffen werden, die nach wie vor amtlicherseits mit Menschen versorgt werden?
Im Vertrauen auf den Pragmatismus der Politik haben Kommunen und Wohlfahrtsindustrie Überkapazitäten geschaffen. Dies kann und darf nicht zum Nachteil der Menschen mit Behinderungen führen. Durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurden behinderte Menschen hierzulande in ihren Menschenrechten bestärkt. Wir lassen uns diese nicht ausreden oder abhandeln.
Wir erhoffen uns von Ihnen tatkräftige Unterstützung! Dass Sie fähig sind, auch außerhalb des politischen Mainstreams zu denken, haben Sie bereits unter Beweis gestellt. Lassen Sie behinderte Menschen daran partizipieren!
Als größter deutscher Verband der Behindertenselbsthilfe in Sachen Assistenz erhoffen wir von Ihnen eine positive und dezidierte Antwort. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
FORUM SELBSTBESTIMMTER ASSISTENZ BEHINDERTER MENSCHEN E.V.

2012_08_01_an_Bundespraesident.pdf (application/pdf-Objekt)

2012-06-25

Pressemitteilungen - Diskussion um Fiskalpakt - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestalten - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Diskussion um Fiskalpakt - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestalten

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 25.06.2012
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt, dass mit der Diskussion um den Fiskalpakt das Thema Eingliederungshilfe wieder aufgegriffen worden ist. „Dabei dürfe aber nicht der Schwerpunkt auf die Frage der Kostenverschiebungen zwischen Bund und Kommunen gelegt werden“, so der Beauftragte.

„Es muss die Frage in den Mittelpunkt gestellt werden, wie die Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in ein Bundesleistungsgesetz überführt werden soll. Hierzu müssen auch Aspekte, wie die Einkommens- und Vermögensanrechnung, der Kostenvorbehalt und die Umstellung von einrichtungs- auf personenzentrierte Leistungen wieder auf den Tisch“, so Hubert Hüppe. „Diese Aspekte seien zentral für die wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mitten in der Gesellschaft“, betonte der Beauftragte.
Pressemitteilungen - Diskussion um Fiskalpakt - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestalten - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Albig: Eingliederungshilfe bei Kommunen falsch angesiedelt

Ministerpräsident: Eingliederungshilfe hat auf kommunaler Ebene nichts zu suchen
Albig: Eingliederungshilfe bei Kommunen falsch angesiedelt
© DAPD Albig: Eingliederungshilfe bei Kommunen falsch angesiedelt  
Berlin (dapd-nrd). Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig hat die Übernahme der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Fiskalpakt verteidigt. Dabei sei es nicht um Geld sondern um die richtige Zuteilung von Lasten gegangen, sagte der SPD-Politiker am Montag im Deutschlandfunk. Die Eingliederungshilfe habe auf kommunaler Ebene nichts zu suchen, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handle.

Schäuble hält an Sparziel für Bundeshaushalt fest

Die Regierung muss einen hohen Preis für das Ja von SPD, Grünen und Ländern zum Fiskalpakt zahlen. Die Linkspartei will den Pakt in Karlsruhe zu Fall bringen. Parteivizin Wagenknecht sieht einen "Putsch gegen das Grundgesetz".
Fiskalpakt, SPD, Grüne, Linkspartei, Schäuble, Putsch 
Das Oppositions-Ja zum Fiskalpakt kostet mehr als eine Milliarde zusätzlich, aber seine Sparziele will Wolfgang Schäuble nicht aufgeben©
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will trotz der Milliardenzusagen an die Länder im Zuge des europäischen Fiskalpaktes keine Abstriche an seinen Haushaltszielen machen.
www.stern.de 


Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist gesamtstaatliche Aufgabe - Appell anlässlich Fiskalpakt

Gemeinsame Pressemeldung der kommunalen Spitzenverbände und Landschaftsverbände NRW



Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung– Gemeinsames Positionspapier der drei kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände in NRW –(Juni 2012) (pdf)

2011-10-17

Deutscher Bundestag: Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention


Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung) - 17.10.2011

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung muss sich noch konsequenter als bisher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen und ihren Nationalen Aktionsplan (NAP) diesbezüglich konkretisieren. Dies forderte die Mehrheit der Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, in der der Nationale Aktionsplan im Zentrum der Diskussion stand.
Mit dem Plan will die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Prozess anstoßen, um in den kommenden zehn Jahren die Idee der Inklusion, also das selbstbestimmte, gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen, im gesellschaftlichen Alltag zu verankern. Er dokumentiert sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft – insgesamt 213 Projekte aus verschiedensten Lebensbereichen.
Für Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte ist der Aktionsplan ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention, der einen Beitrag leiste, um gesellschaftliche Multiplikatoren für dieses Thema zu gewinnen. Die Ausrichtung auf die Inklusion sei richtig, müsse nun aber konsequent, also noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, forderte er. „Wir weisen schon seit Jahren darauf hin, dass die Potenziale behinderter Menschen in den Unternehmen besser genutzt werden müssen“, ergänzte Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Viele größere Unternehmen würden sich dort schon lange engagieren. Jedoch könne man ein solches Engagement nicht als allgemeine Empfehlung aussprechen, da die Bedingungen und Möglichkeiten vor Ort sehr unterschiedlich seien, sagte Robra. Theresia Degener, Professorin an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum, hob positiv hervor, dass der Aktionsplan die Behindertenfrage klar zu einer Menschenrechtsfrage gemacht habe und Deutschland hier eine Vorreiterrolle spiele.
Kritischer äußerte sich Sigrid Arnade, Mitbegründerin vom „Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.“: „Der NAP entspricht nicht unseren Erwartungen.“ Sie kritisierte vor allem, dass es mit den Betroffenen keine Partizipation auf Augenhöhe gegeben habe und der NAP ein „munteres Bündel“ verschiedener Maßnahmen sei, die zum Teil schon abgelaufen seien. Zudem dürfe man Menschenrechte nicht unter einen Haushaltsvorbehalt stellen, also deren Durchsetzung, wie ein selbstbestimmtes Wohnen, nicht von der Kostenfrage abhängig machen. Diesen Punkt sprach auch Felix Welti, Professor für Humanwissenschaften an der Universität Kassel, an: Es gebe ein Menschenrecht auf Privatheit und deshalb müsse man gerade beim Thema Wohnen den Kostenvorbehalt zurücknehmen.
Auf die finanzielle Situation behinderter Menschen ging auch Petra Hilbert ein, die selbst Opfer der Contergan-Affäre und deshalb an den Rollstuhl gebunden ist. Der NAP enthalte keine Aussagen zur finanziellen Absicherung behinderter Menschen. Wenn man jedoch eine selbstbestimmte Teilhabe durchsetzen will, brauche man ein separates Teilhabegesetz, so Hilbert. In dieselbe Richtung äußerte sich Claudia Tietz, Referentin beim Sozialverband Deutschland. Ein eigenständiges Leistungsgesetz sei unbedingt nötig, denn es sei schwer nachvollziehbar, dass es einkommens- und vermögensabhängige Leistungen im Fürsorgerecht gibt, sagte Tietz.

Deutscher Bundestag: Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

2011-08-10

The Durango Herald 08/10/2011 | People with disabilities design services with self-determination

People with disabilities design services with self-determination

Over the last couple of decades, there have been two main streams of thought about disabilities.
One, often termed a medical model, focuses on the physical condition of the person with a disability as something that causes disadvantages to the person. This view is often criticized as promoting an image of people with disabilities as disempowered people who need to be fixed. Systems based on this model often prioritize funding for cures and treatment rather than finding ways for the person with a disability to live an independent and fulfilling life.
A second stream of thought is the social model of disability, which asserts that the impairments faced by people with disabilities are ultimately caused by the barriers and prejudices inflicted by society. The social model uses many of the same theories of social justice used by other marginalized groups. Inequalities between people are seen less as an inherent difference than as inequalities of opportunity.
Basic to social models of disability and the disability-rights movement is the concept that people with disabilities are the best experts in what they need. Since the days of institutionalization, paid professionals have generally been the ones to determine the needs and services for people with disabilities, even adults. The systems that serve people with disabilities have become so absurdly complex that no one except trained professionals has any chance of navigating them.
What if our society was to presume that people with disabilities not only know best what they need but may actually be the ones who know best how those needs could be addressed? What if we understood that our systems are impaired instead of the people they were designed for? What would services look like?
For many disability advocates, what this could look like is a system where people with disabilities receive direct payment to purchase the services they need instead of these payments going to several layers of professionals who may or may not be able to supply what is really needed. As citizens of a democracy, people with disabilities would have the same freedoms of choice and control the rest of us take for granted.
A system where the person with the disability controls his or her services actually has the potential to be far more cost-effective than most of our current models of service delivery. But this service model is still rare, and fear about potential abuses often overrides the many advantages.
As funding grows scarcer, government programs that support services to people with disabilities seem to drift further away from models of consumer-direction and control. Cookie-cutter services are cheap in the short term, and limiting access to services and creating waiting lists allows state and federal programs to control their expenditures. Yet in the long run, inequalities increase, people suffer and it is our society that is disabled.
For more information about self-determination or services in Colorado for people with disabilities, contact Community Connections at 259-2464 or visit www.cci-colorado.org.
Tara Kiene is the director of case management with Community Connections Inc.

The Durango Herald 08/10/2011 | People with disabilities design services with self-determination

2011-08-09

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

05.08.2011 - 21:41

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert.

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute über den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterrichtet. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion der Linken erklärte: "Die Bundesregierung bleibt sich treu in Selbstgefälligkeit und Ignoranz: die massive Kritik behinderter Menschen und ihrer Verbände an dem Nationalen Aktionsplan wurde kaum berücksichtigt und spiegelt sich auch im ersten Staatenbericht der Bundesregierung in keiner Weise wider."

Der Staatenbericht sei im Gegenteil ein noch größerer Verschleierungsversuch, so Ilja Seifert. Der Umstand, dass ein großer Teil von Menschen mit Behinderungen im reichsten europäischen Land in Armut leben müsse, "weil die Gesetzeslage Teilhabeleistungen an vorhandene Armut bindet, also erst arm macht – wird völlig ausgeblendet".

Die Forderung der Behindertenverbände nach voller Teilhabe werde konsequent nicht als soziale Teilhabe, sondern beschränkt als vor allem rechtliche Teilhabemöglichkeit interpretiert, kritisiert Seifert. "Der eklatante Widerspruch zwischen rechtlichen Möglichkeiten und ihrer oft fehlenden Umsetzung in der Praxis wird weder untersucht noch eingeräumt. Die Frage, inwieweit die UN-Konvention eine Überarbeitung und Fortentwicklung deutscher Gesetze notwendig macht, ist gar nicht zugelassen. Allenfalls auf der Ebene von Verordnungen soll modifiziert werden. So wundert es nicht, dass der Bericht mit keinem Wort auf den vorliegenden Teilhabe-Gesetzentwurf der behinderten Juristinnen und Juristen eingeht."

Der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Behinderungsbegriff unterscheide sich von dem durch die Bundesregierung sowohl im Aktionsplan als auch in diesem Staatenbericht verwendeten deutlich, macht Seifert deutlich: "Der Gesetzentwurf geht von der Verantwortung der Politik für eine inklusive Gesellschaft insgesamt aus – fordert also eine andere Politik, die die Wahrnehmung von Menschenrechten einkommens- und vermögensunabhängig sichert."

Die Bundesregierung erklärt dagegen, „eine erfolgreiche Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft lässt sich finanziell kaum messbar darstellen“. Damit klammert sie zugleich den §13 des SGB XII, der die Gewährung von Leistungen unter Kostenvorbehalt stellt, aus dem Bericht aus.

"Die nicht erfolgreiche Inklusion lässt sich allerdings in Zahlen darstellen: anhand der Armutsquote, der Arbeitslosenquote, der Zahl von Menschen in Sondereinrichtungen, fehlender Ausbildungsplätze und armutsichernder Vergütungen von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Darüber schweigt die Regierung im Bericht", moniert der Abgeordnete.

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

2011-08-06

Landkreis Anhalt-Bitterfeld :: Stellungnahme des Beirats für Menschen mit Behinderungen vom 1. August 2011

Stellungnahme des Beirats für Menschen mit Behinderungen vom 1. August 2011

Am 1. August 2011 verabschiedete der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nachfolgende Resulution:
Stellungnahme des Beirats für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplanes der BRD zur Umsetzung derUN-Behindertenrechtskonvention
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nahm mit Freude zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik viereinhalb Jahre nach der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention und zwei Jahre nach ihrer Ratifizierung durch Deutschland nunmehr den Entwurf eines Nationalen Aktionsplanes zu deren Umsetzung vorgelegt hat. Obwohl sich die Bundesregierung viel Zeit damit ließ, bleibt das vorgelegte Papier weit hinter unseren Erwartungen zurück.
Bereits bei der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention war der englische Begriff "inclusion" fälschlicherweise durch das Wort "Integration" ersetzt und damit in seiner menschenrechtlichen Dimension geschmälert worden. Umso bedauerlicher ist es, dass es dem deutschen Aktionsplan nun inhaltlich lediglich in Teilen gelingt, neue Qualitätsmaßstäbe in der nationalen Behindertenpolitik zu setzen. Viel zu häufig finden sich Allgemeinplätze, zu selten wird er in Ziel und Umsetzung konkret.
Für den Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ist schwer nachvollziehbar, warum der Nationale Aktionsplan Bundesländer und Kommunen zwar in der Pflicht sieht, entsprechend ihrer Kompetenzen eigene Aktionspläne zu erarbeiten, diese aber letztlich nicht in den Nationalen Aktionsplan einbindet.
Besonders bedauerlich ist es, dass der Nationale Aktionsplan unter den Finanzvorbehalt gestellt wurde. Im Klartext bedeutet dies, dass in Deutschland nur dann die Menschenrechte für Behinderte gestärkt werden, wenn die Bundesregierung der Meinung ist, den dafür notwendigen finanziellen Spielraum zu haben. Dass dies eine der wirtschaftlich stärksten Industrienationen erklärt, die milliardenschwere Bankenrettungspakete schnürte, die Finanz- und Wirtschaftkrise als beste gemeistert hat und deren Wirtschaft auf exorbitantem Niveau boomt, ist umso beschämender.
Damit unterstreicht auch dieses Papier umso mehr den Eindruck, den die UNO bezüglich der deutschen Sozialpolitik in ihrem jüngsten Staatenbericht zum Ausdruck bringt: Deutschland ist ein Land sozialer Gegensätze. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen fordert daher die Bundesregierung auf, die Kritik der UNO ernst zu nehmen und konstruktiv umzusetzen.
Noch handelt es sich beim Nationalen Aktionsplan nur um einen Entwurf. Noch können Betroffene und deren Vertreter gehört, handwerkliche Fehler ausgemerzt, innovatives Gedankengut verarbeitet, Verbales konkretisiert, freiwillige zu Pflichtaufgaben werden.
Deutschland sollte diese Chance im Interesse der Menschlichkeit und des sozialen Friedens in unserem Land nicht verstreichen lassen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird all seine Möglichkeiten nutzen, sich in diesen Prozess einzubringen.
Stellungnahme im PDF-Format

Landkreis Anhalt-Bitterfeld :: Stellungnahme des Beirats für Menschen mit Behinderungen vom 1. August 2011

2011-03-22

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – UN-Behindertenrechtskonvention

Markus Kurth
18. März 2011

UN-Behindertenrechtskonvention

Vizepräsidentin Petra Pau:
Das Wort hat der Kollege Kurth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung ist – man kann es gar nicht deutlich und oft genug betonen – ein wegweisendes Menschenrechtsdokument, das Menschenrechte erstmals nicht nur als Abwehrrechte gegen den Staat formuliert, sondern als Anspruchsrechte auf Befähigung und Teilhabe.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Diese Befähigung – das muss man sehr deutlich machen – ist Voraussetzung für Freiheit und auch für das aktive Wahrnehmen von klassischen Menschenrechten. Die UN-Menschenrechtskonvention ist auch deshalb ein so bedeutendes Dokument, das erste große Menschenrechtsdokument des 21. Jahrhunderts, weil sie sich – wenn man sie genau liest, stellt man das fest – auch mit dem Freiheitsbegriff auseinandersetzt....

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – UN-Behindertenrechtskonvention
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...