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2012-05-24

Deutsches Institut für Menschenrechte - Pflege

Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege

Studie: Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege (2008)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Studie über die Rechte älterer Menschen auf Pflege und angemessene Unterbringung erarbeitet. Das Thema Pflege findet derzeit in der deutschen Öffentlichkeit erhöhte Aufmerksamkeit. Dass die Angemessenheit der Pflege sich an der Achtung der Menschenwürde orientieren muss, wird allgemein anerkannt. Pflege aus menschenrechtlicher Perspektive zu betrachten, ist bislang eher ungewöhnlich.
Valentin Aichele, Jakob Schneider (2008): Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege (PDF, 362 KB, nicht barrierefrei) Studie, Deutsches Institut für Menschenrechte, 63 S.  

Fachtagung: Pflegebedürftigkeit und Diskriminierungsschutz (2007)

Am 22. November 2007 veranstalte das Institut gemeinsam mit der Evangelischen Fachhochschule Berlin eine Fachkonferenz zum Thema "Pflegebedürftigkeit und Diskriminierungsschutz: Ältere Frauen und Männer in vulnerablen Lebenslagen". Die thematische Vertiefung am Beispiel spezifischer Lebenslagen hatte zum Ziel, neue Ansatzpunkte und Kritierien für eine menschenrechtsorientierte Forschung zu erarbeiten. Die Veranstaltung legte besonderen Wert auf Dialogkultur sowie auf Theorie-Praxis-Verknüpfung.
Programm der Fachtagung Pflegebedürftigkeit und Diskriminierungsschutz (PDF, 237 KB, nicht barrierefrei)
Hintergrundinformationenzur Fachtagung Pflegebedürftigkeit und Diskriminierungsschutz: Ältere Frauen und Männer in vulnerablen Lebenslagen (PDF, 18 KB, nicht barrierefrei)

Fachgespräch: Pflege in der Kritik - Fragen und Empfehlungen aus menschenrechtlicher Perspektive (2006)

Am 21. September 2006 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Fachgespräch zum Thema Pflege von älteren Menschen in Deutschland durchgeführt. Die Veranstaltung richtete sich in erster Linie an Mitglieder und Mitarbeitende des Deutschen Bundestages. Anlass war die im Juni 2006 vom Institut veröffentlichte Studie "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege". Valentin Aichele, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, stellte die Studie und damit verbundenen Empfehlungen an die Bundespolitik vor. Adelheid von Stösser, Vorsitzende Pflege-Selbsthilfeverband e. V., gab anschließend einen Praxisbericht, der sich auf Beispiele aus der Pflegepraxis konzentrierte. In seinem Vortrag unterstrich Aichele, dass kurz-, mittel- und längerfristige Maßnahmen erforderlich seien, um die Rechte von älteren, pflegebedürftigen Menschen in Deutschland hinreichend zu sichern. Im Mittelpunkt der anstehenden Reformdiskussionen müsse die Frage stehen, wie Strukturen der Qualitätssicherung in der Pflege zu einem effektiven System fortentwickelt werden können. Sachfragen wie die nach der menschenwürdigen Grundversorgung seien unbedingt abgekoppelt von Finanzierungsfragen zu behandeln.
Programm des Fachgesprächs "Pflege in der Kritik - Fragen und Empfehlungen aus menschenrechtlicher Perspektive" (PDF, 33 KB, nicht barrierefrei)


Pressemitteilungen

Pressemitteilung: Bundesregierung soll bundeseinheitlichen Standard für menschenwürdige Grundversorgung in der Pflege entwickeln - Menschenrechtsinstitut stellt Studie vor (PDF, 93 KB, nicht barrierefrei) 13.06.2006
Pressemitteilung: Deutsches Institut für Menschenrechte weist auf "strukturelle menschenrechtliche Defizite" in der Altenpflege hin (PDF, 91 KB, nicht barrierefrei) 03.09.2007
Deutsches Institut für Menschenrechte - Pflege

2011-10-24

Behindertenrat kritisiert Kürzung des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle -- kobinet

24.10.2011 - 16:06

Behindertenrat kritisiert Kürzung des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle.

Kassel/Berlin (kobinet) Die im Deutschen Behindertenrat zusammen arbeitenden Verbände wandten sich heute entschieden gegen geplante Kürzungen im Bundeshaushalt für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. In einer Pressemitteilung forderten sie den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf, diese Kürzungspläne zurück zu nehmen. Gerade jetzt die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle einzuschränken sei nicht akzeptabel, erklärte Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats: "Mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung zu treffen."

Die Antidiskriminierungsstelle habe sich gerade unter Leitung von Christine Lüders durch Beratung diskriminierter Menschen sowie durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung von Beratungsangeboten vor Ort positiv entwickelt, so Vieweg. "Diese Arbeit nun einzuschränken ist absolut kontraproduktiv.“

Menschen mit Behinderung sind alltäglich vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Sei es, dass sie Dienstleistungen wie Versicherungen nicht gleichermaßen in Anspruch nehmen können, Hotelbuchungen nach Bekanntwerden der Behinderung storniert werden oder Ähnliches. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierungen dieser Art und sieht zum Schutz vor Diskriminierungen eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor.

Mit dieser Kürzung würden weite Teile der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle auf Eis gelegt, warnte der Behindertenrat. Erst im Februar 2011 wurde die "Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft" gestartet, um die breite Öffentlichkeit für die Vermeidung von Benachteiligungen und Diskriminierungen zu sensibilisieren. Der Behindertenrat unterstützt diese notwendige Maßnahme. Der Rat befürchtet, dass mit einer Kürzung und der Einschränkung der Mittelverwendung innerhalb des Haushaltsplans das Herzstück der Offensive – die Förderung von Antidiskriminierungsstellen vor Ort – nicht weitergeführt werden könnte. "Wer das Vorhaben einer diskriminierungsfreien Gesellschaft sabotieren möchte, könnte es nicht besser tun als durch diese Maßnahme des Haushaltsausschusses“, so Vieweg. sch

Behindertenrat kritisiert Kürzung des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle -- kobinet

2011-08-16

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert -- kobinet

16.08.2011 - 15:32

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert.

Berlin (kobinet) Nach fünf Jahren Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden heute in Berlin fünf Forderungen für einen stärkeren Diskriminierungsschutz in Deutschland vorgelegt. Am 18. August 2006 trat das Gesetz in Kraft. Gleichzeitig wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Anlässlich des fünften Jahrestags fordert deren Leiterin Christine Lüders eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes.

„Das AGG hat in Deutschland ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt“, sagt Lüders. Ziel des Gesetzes ist, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen und wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diskriminierung sei aber immer noch Alltag in Deutschland, sagt Lüders. „Wir müssen den Diskriminierungsschutz weiter stärken. Die bestehenden Regelungen reichen noch nicht aus, um Diskriminierungen konsequent abzubauen.“

1. Klagerecht für Verbände und die Antidiskriminierungsstelle

Als wichtigste Forderung nennt sie ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Laut AGG müssen Betroffene in Deutschland persönlich klagen. „Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen“, erklärt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. Auch schreckten viele wegen der Kosten einer Klage davor zurück. „Wer geht denn das Risiko ein, alleine gegen einen großen Konzern vor Gericht zu ziehen?“ Oft hätten Diskriminierungen deshalb keinerlei Konsequenzen, „das ist fatal für eine moderne Gesellschaft“. Lüders weist darauf hin, dass die Mehrheit der Antidiskriminierungsstellen in EU-Mitgliedstaaten bereits ein Klagerecht hat, wie etwa in Irland, Großbritannien, Belgien und zahlreichen osteuropäischen Ländern.

„In Deutschland haben bislang Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbraucher- und Naturschutzverbände Klagerechte“, sagt Lüders, „ein Klagerecht sollte auch für Antidiskriminierungsverbände geschaffen werden, um die Rechtsdurchsetzung zu stärken.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes könne im Fall einer Diskriminierung zwar Arbeitgeber, Vermieter oder Versicherungen anschreiben, um eine gütliche Einigung zu erzielen. „Doch wir können nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen“, sagt Lüders.

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert -- kobinet

2011-07-26

„Eine gerechte Gesellschaft bringt Milliardengewinne“ - Politik - Tagesspiegel

„Eine gerechte Gesellschaft bringt Milliardengewinne"

Die Chefin der Antidiskriminierungsstelle über Quoten, die Chancen gleicher Chancen – und warum Deutschlands Gesetz schwach ist

„Eine gerechte Gesellschaft bringt Milliardengewinne“ - Politik - Tagesspiegel

2011-07-01

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren -- kobinet

30.06.2011 - 06:58

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren.

Kommentar von Ottmar Miles-Paul

Berlin (kobinet) Heute vor 17 Jahren versammelten sich hunderte von behinderten und nichtbehinderten Menschen am und im Berliner Reichstag um die Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Ergänzung des Grundgesetzes zu verfolgen. Der damals hart erkämpfte Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" wurde ins Grundgesetz aufgenommen.

Zehntausende von Unterschriften, die gesammelt wurden, Aktionstage zur Gleichstellung behinderter Menschen, Demonstrationen, Anhörungen und viele Briefe an PolitikerInnen haben 1994 letztendlich doch einen Unterschied gemacht und zum Erfolg geführt. Die damals regierende schwarz-gelbe Koalition unter Helmut Kohl hatte anfangs nicht das geringste Interesse ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen mit ins Grundgesetz aufzunehmen. Man wollte nach der Wiedervereinigung so wenig wie möglich am Grundgesetz feilen. Und zum Teil wurden aus den Reihen der CSU abstruse Vergleiche getätigt, dass man dann ja auch die Brillenträger mit ins Grundgesetz aufnehmen müsse. Letztendlich hat wohl der anhaltende Druck der Behindertenbewegung und die anstehende Bundestagswahl im Herbst 1994 den nötigen Push für die Verankerung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz und damit für einen der ersten großen Erfolge der Gleichstellungsbewegung gegeben. Mit dem Initiativkreis Gleichstellung Behinderter hatte sich damals übrigens zum ersten Mal so richtig ein verbandsübergreifendes Bündnis formiert, das entscheidend von der Behindertenbewegung getragen wurde.

Die Grundgesetzergänzung hat zwar nicht die Welt revolutioniert und erst recht waren danach längst nicht alle Probleme gelöst. Sie war aber eine wichtige Grundlage für das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die Landesgleichstellungsgesetze, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und letztendlich wohl auch für die UN-Behindertenrechtskonvention.

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren -- kobinet

2011-06-09

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 09.06.2011
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, fordern, alle chronisch kranken Menschen vor Benachteiligungen zu schützen. Das AGG schützt vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Die Auslegung des Begriffs ist in Rechtsprechung und Lehre jedoch noch immer nicht geklärt. Manche sehen beispielsweise eine HIV-Infektion oder Diabetes nicht als Behinderung an. Diese Menschen hätten dann keinen Diskriminierungsschutz. Jedoch sollte auch chronisch Kranken Diskriminierungsschutz zustehen.
Lüders und Hüppe unterstrichen: „Ein enges Verständnis des Behinderungsbegriffs schließt Menschen mit chronischen Krankheiten aus. Gerade auch nicht sichtbare Beeinträchtigungen wie chronische Krankheiten stellen für Menschen eine Behinderung im Arbeitsleben und im Alltag dar. "Hier ist zunächst die Rechtsprechung gefordert, ihre enge Definition von Behinderung aufzugeben. Falls sich keine Verbesserungen einstellen, besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", betonten Lüders und Hüppe.
Etwa 25 Prozent aller Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen den Diskriminierungsgrund Behinderung. Eine Vielzahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder der HIV-Infektion wandte sich rat- und hilfesuchend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie Diskriminierungserfahrungen an ihrer Arbeitsstelle und teilweise auch schon im Bewerbungsverfahren gemacht haben.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

2011-06-01

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit – BMKzWiki

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit


Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere
a) stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen Gesundheitswesens;
b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen;
c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;
d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;
e) verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten;
f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit – BMKzWiki

2011-04-28

Diskriminierungsschutz in internationalen Verfahren nach der UN-Behindertenrechtskonvention durchsetzen: Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände

07.06.2011 10:00-17:30 | Berlin

"Diskriminierungsschutz in internationalen Verfahren nach der UN-Behindertenrechtskonvention durchsetzen: Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände"

Ziel des Seminars ist es, in die menschenrechtlichen Grundlagen zum Diskriminierungsschutz einzuführen und die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände zum Diskriminierungsschutz in internationalen Verfahren vorzustellen. Am Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention sollen dabei konkrete Handlungsmöglichkeiten und Umsetzungsstrategien für Verbände behandelt und die Bedeutung der Beteiligungsmöglichkeiten für die politische Lobbyarbeit und für das Bewirken struktureller Veränderungen thematisiert werden.
institut-fuer-menschenrechte.de
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