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2013-11-27

Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog



Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt…..

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“Mit Mut und Menschlichkeit” ist als Überschrift über den Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU ja schon eine beeindruckende Ansage, wobei ein wenig offen bleibt wer mutig sein soll und für wen Menschlichkeit zu erwarten sein wird. Hier lenke ich den Blick auf die – kargen – bioethisch/biopolitischen Aussagen des Koalitionsvertrages. Überwiegend fehlen sie: kein Wort zum Embryonenschutzgesetz oder gar einer, an sich längst überfälligen Modernisierung und Systematisierung zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz.Wer genau liest,

Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog

2013-11-10

23andMe erhält Patent für die Auswahl genetischer Merkmale bei Babys - SPIEGEL ONLINE

Gentest-Firma 23andMe: US-Patent bahnt den Weg zum Designer-Baby

Von Dennis Ballwieser
23andMe-Website: "Ich bevorzuge ein Kind mit…"
23andMe-Website: "Ich bevorzuge ein Kind mit…"
Still und leise hat das Gentest-Unternehmen 23andMe in den USA ein Patent erhalten, das Designer-Babys vorstellbar macht. Kunden könnten theoretisch den Samenspender so aussuchen, dass die Chancen bestimmter Eigenschaften beim Kind erhöht werden. Die Firma wiegelt ab.

23andMe erhält Patent für die Auswahl genetischer Merkmale bei Babys - SPIEGEL ONLINE

2012-10-11

PID-Verordnung kommt später | APOTHEKE ADHOC

Präimplantationsdiagnostik

PID-Verordnung kommt später

dpa, 08. Oktober 2012, 15:06 Uhr

Berlin -Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland lässt weiter auf sich warten. Die zuletzt für Mitte September angekündigte Verordnung zur Durchführung von Gentests an Embryonen ist immer noch nicht fertig. Sie soll aber „noch im Herbst“ ins Bundeskabinett, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Der Verordnungsentwurf war im Kreis der Bundesländer wie auch bei der Evangelischen Kirche auf Kritik gestoßen.

PID-Verordnung kommt später | APOTHEKE ADHOC

2012-08-30

Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches


Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig

(Straßburg) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen des Artikels 8 des italienischen Staatsgesetzes zur künstlichen Befruchtung verurteilt. Der Eingriff in das seit 2004 geltende Gesetz erfolgte nach der Eingabe eines fruchtbaren Ehepaares, denen 2006 jedoch ein Kind mit Mukoviszidose geboren wurde, woraufhin sie erfuhren, gesunde Träger dieser Krankheit zu sein. Eine zweite Schwangerschaft endete mit der Tötung des ungeborenen Kindes, nachdem die Krankheit durch Pränataldiagnostik auch bei diesem Kind festgestellt worden war. Sie wollten jedoch weitere Kinder haben. In der Bundesrepublik Deutschland, in Großbritannien, Frankreich, Griechenland, Portugal oder den Niederlanden hätten sie im Labor in vitro Embryonen erzeugen, auf diese und andere Krankheiten überprüfen und dann ausgewählte Embryonen der Frau einsetzen lassen können. Das Staatsgesetz 40/2004 untersagt dies in Italien und erlaubt grundsätzlich nur unfruchtbaren Paaren den Zugang zur künstlichen Befruchtung. Die beiden brachten den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit der Begründung einer Diskriminierung, da das „Recht auf ein gesundes Kind“ ansonsten allgemein in Europa anerkannt sei (ausgenommen in Österreich und in der Schweiz).
Gestern verurteilte ein siebenköpfiger Senat des Gerichtshofs Italien zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000 Euro an das Ehepaar und die Anwaltsspesen von 2.500 Euro.Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches

2012-08-26

Kardinal Schönborn: Neuer Down Syndrom-Bluttest ist Eugenik - KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

25. August 2012, 07:17
Kardinal Schönborn: Neuer Down Syndrom-Bluttest ist Eugenik















Erzbischof in vielgelesener Wiener U-Bahn-Zeitung: Ist das noch eine menschliche Gesellschaft, in der nur mehr Supergesunde erwünscht sind? Hier wird Selektion betrieben. Eugenik. Wird das schlimme Wort vom 'lebensunwerten Leben' wieder Wirklichkeit?

Wien (kath.net/KAP) Nach Einführung des neuen "Down Syndrom"-Bluttests am vergangenen Montag hält die Kritik an dem umstrittenen Testverfahren weiter an. Nun hat sich auch der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, in der Wiener Gratis-U-Bahn-Zeitung "Heute" mit einer scharfen Kritik zu Wort gemeldet.

"Ist das noch eine menschliche Gesellschaft?" fragt Schönborn, in der "nur mehr topfitte, supergesunde, leistungsstarke Menschen" erwünscht sind.
 

Zugleich zeigte sich der Kardinal besorgt über den durch den Bluttest verschärften Trend zur Selektion behinderten Lebens: "Hier wird Selektion betrieben. Eugenik. Wird das schlimme Wort vom 'lebensunwerten Leben' wieder Wirklichkeit?"
KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

2012-08-04

Lebenshilfe zu Blut-Gentest: Weber fordert breite Debatte über vorgeburtliche Untersuchungsmethoden - BIZEPS-INFO

Text: Lebenshilfe Österreich · 3. August 2012 23:04 Uhr

Lebenshilfe zu Blut-Gentest: Weber fordert breite Debatte über vorgeburtliche Untersuchungsmethoden

Solidarität gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen stärken
Germain Weber
Der neue Blut-Gentest bei Schwangerschaften mit Verdacht auf Behinderung, der im August in Deutschland und in der Schweiz eingeführt werden soll, belebt die Diskussion rund um vorgeburtliche Untersuchungsmethoden. Die Lebenshilfe Österreich fordert dazu eine breit angelegte Debatte um die Kernfrage: Wie steht unsere Gesellschaft zu einem Leben mit Beeinträchtigung und zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen? "Mit dem Blut-Gentest soll festgestellt werden, ob ein Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommt. Die Problemstellung dazu ist vielfältig: Erstens sind Beeinträchtigungen in der Regel nicht durch Untersuchungen vermeidbar. Das ist ein Mythos! Beim Down-Syndrom sind nur etwa 2 Prozent der Fälle erblich bedingt. In den allermeisten Fällen entstehen Beeinträchtigungen durch den freien Prozess der Chromosomenzusammensetzung, durch den Geburtsvorgang oder in der Zeit nach der Geburt. Das zweite Grundproblem ist die Aussage des Gentests, nämlich dass ein Leben mit Down-Syndrom oder mit Behinderung generell in der Gesellschaft möglicherweise nicht erwünscht ist, da es einen medizinischen Mangel darstellt. Die Annahme über behinderungsbedingte Kosten kann ebenfalls eine Rolle spielen. Dies sollte in einer breiten öffentlichen Diskussion diskutiert werden. Dagegen stellen wir fest, dass das Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen sehr wohl erfüllt und sinnvoll sein kann - wie das aller anderen Menschen auch", fasst Weber die Hauptkritikpunkte der Lebenshilfe Österreich zusammen.
Vorgeburtliche Untersuchungsmethoden wie der gerade diskutierte Blut-Gentest tragen dazu bei, dass Behinderung in unserer Gesellschaft weiter nur als Defizit gesehen und dadurch ausgegrenzt wird. Die Lebenshilfe Österreich fordert auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention die Umsetzung der Inklusion, also die selbstverständliche Einbeziehung von Menschen mit Beeinträchtigungen (...)

Lebenshilfe zu Blut-Gentest: Weber fordert breite Debatte über vorgeburtliche Untersuchungsmethoden - BIZEPS-INFO

Recht auf Leben für alle gefordert -- kobinet

03.08.2012 - 21:19

Recht auf Leben für alle gefordert.

Berlin (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei Die Linke lehnte heute den vorliegenden Entwurf einer Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kategorisch ab. Mit dieser Verordnung sollen die engen Vorschriften des PID- Gesetzes noch verwässert werden, so eine Pressemitteilung.

„So ist die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen nicht gemeint; wir fördern jeden Menschen, wir akzeptieren jeden Menschen, wir sondern nicht vorher aus, nicht per Gesetz und auch nicht nach Vorschriften“, sagte die Irene Müller als Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft. (...)
Recht auf Leben für alle gefordert -- kobinet


 SPIEGEL ONLINE
Entwurf für Rechtsverordnung Ministerium regelt Gentests an Embryonen
Eizelle unterm Mikroskop (Archivbild): Enge Grenzen für Präimplantationsdiagnostik
DPA
Eizelle unterm Mikroskop (Archivbild): Enge Grenzen für Präimplantationsdiagnostik
Eine Rechtsverordnung soll festlegen, wie Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas genau ablaufen dürfen. Gesundheitsminister Daniel Bahr hat dazu nun einen Entwurf verschickt. Die Anwendung des Verfahrens ist nur in engen Grenzen erlaubt.
Berlin - Der Bundestagsbeschluss zur Zulassung von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas war hart umkämpft. Nun, sieben Monate später, hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einen Entwurf für die mit Spannung erwartete Rechtsverordnung zur Regelung des Verfahrens vorgelegt. Die Verordnung ist Voraussetzung zur Zulassung der umstrittenen Methode und enthält Vorgaben für die Zentren, die eine sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen wollen.

Bei dem Verfahren untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte. Der Bundestagsbeschluss erlaubt die Anwendung aber nur in sehr engen Grenzen: Paare dürfen die Methode nur dann nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Die neue Rechtsverordnung soll nun die Details regeln.
spiegel.de

PID im internationalen Vergleich

Im Rahmen des Monitoring "Gendiagnostik und Gentherapie" erarbeitet das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) einen Vergleich der rechtlichen Regulierung und praktischen Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in sieben ausgewählten Ländern. Damit soll eine Informationsgrundlage für Überlegungen zu einer bundesdeutschen Regulierung von PID geschaffen werden. Eine erste vorläufige Charakterisierung der Situation in den untersuchten Ländern liegt bereits vor, die wir an dieser Stelle dokumentieren wollen.
In die Untersuchung wurden sowohl Länder mit vergleichsweiser restriktiver Regelung oder Verbot der PID einbezogen als auch solche, in denen die PID rechtlich nicht geregelt ist, beziehungsweise der bestehende rechtliche Rahmen die Durchführung von PID zulässt, ohne dabei im Einzelnen Indikationen oder Voraussetzungen für die Untersuchung an Embryonen festzuschreiben. Von Nachteil ist, dass die Datenlage zur praktischen Anwendung von PID in den einzelnen Ländern recht unterschiedlicher Qualität ist. Oft besteht keine Pflicht zur Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen, und Aussagen über Anzahl, Indikation und Erfolg der Untersuchungen bleiben lückenhaft.(..)
PID im internationalen Vergleich | GeN




 

 

 

Was heißt Eugenik?

www.gedenkort-t4.eu

2012-07-12

Wir lassen uns nicht GEN-checken! - BIZEPS-INFO

Wir lassen uns nicht GEN-checken!

Wie oft müssen wir noch sagen, dass wir gerne leben? Wie oft müssen wir uns noch für unser Leben rechtfertigen?
Logo ISL Deutschland
Bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. setzen wir uns als behinderte Menschen für unsere Rechte ein. Viele von uns haben angeborene Beeinträchtigungen, und wir leben ein gutes und erfülltes Leben - mit unserer Behinderung. Nicht unsere Körper machen uns Schwierigkeiten, sondern eine Gesellschaft, die nur auf Normkörper ausgerichtet ist. Doch das wird in Debatten über unseren "Lebenswert" viel zu selten gehört. Unsere Behinderungen seien ein "Leiden", das verhindert werden muss.
Vor allem Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik sind auf die Verhinderung von behindertem Leben ausgerichtet -...
Wir lassen uns nicht GEN-checken! - BIZEPS-INFO

2012-01-05

Zwangssterilisation in den USA: Die verdrängte Schande - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

05.01.2012

Zwangssterilisation in den USA

Die verdrängte Schande

Von Marc Pitzke, New York
Zwangssterilisierungen in den USA: "Wir wollen endlich Gerechtigkeit"

AP
Mehr als 60.000 Amerikaner wurden im 20. Jahrhundert auf Geheiß des Staates zwangssterilisiert. Die Nazis nahmen sich das schreckliche Eugenik-Programm zum Vorbild, das erst 1981 endgültig auslief. Jetzt erhalten die Opfer Wiedergutmachung. Vielleicht. (...)

Die Ideologie stammte aus dem 19. Jahrhundert. US-Wissenschaftler behaupteten, soziale Probleme wie Armut und Kriminalität seien vererblich: Die "anglo-amerikanische Rasse" müsse davor geschützt werden. Eltern mit "guten Genen" wurden ermutigt, Kinder zu zeugen, "Minderwertige" dagegen daran gehindert - Behinderte, Alkoholiker, Prostituierte, Obdachlose, Straffällige.

Zwangssterilisation in den USA: Die verdrängte Schande - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

2011-08-28

100 Jahre Psychiatrie: Von der Irrenanstalt zum Krankenhaus - Stadt - Gießener Allgemeine Zeitung

100 Jahre Psychiatrie: Von der Irrenanstalt zum Krankenhaus

Gießen (kw). Die Pfleger hießen »Aufseher«, ihre Patienten galten als unmündig. Sie mussten spezielle Anstaltskleidung tragen, ihr Tagesablauf war einem strengen Reglement unterworfen, etliche lebten über Jahrzehnte hinter den Mauern.

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Die »Anstaltsküche« versorgte Hunderte und bot manchen Patienten auch Arbeitsplätze. (Fotos: Archiv)
Viel hat sich geändert, seit vor 100 Jahren an der Licher Straße die »Großherzogliche Landes-Heil- und Pflegeanstalt gegründet wurde. Nach etlichen Namensänderungen heißt der Jubilar heute Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie und ist Teil des größten Fachkrankenhauses in Hessen.

Schon seit den 1830er Jahren war die Einrichtung einer »Irrenanstalt« für Oberhessen diskutiert worden. 1896 wurde die Psychiatrische Klinik an der Frankfurter Straße eröffnet, doch sie reichte nicht aus. Um die Ansiedlung der Landeseinrichtung konkurrierten Gießen und Grünberg. Schließlich setzte sich 1901 im Landtag die Provinzial-Hauptstadt durch. Ein Hauptgrund war, dass die Stadt für den Bau etwa 20 Hektar des Stadtwaldes an der Licher Straße zur Verfügung gestellt hatte, schildert Stadtarchivar Dr. Ludwig Brake in einem Aufsatz für das 2003 erschienene Buch »Psychiatrie in Gießen«.

1906 begannen die Bauarbeiten im »Pavillon-Baustil« mit Jugendstil-Elementen. Für das Ergebnis wurde ein klangvoller Name gesucht. »Waldhof« war im Gespräch, die Stadtverordneten sprachen sich 1907 für »Heilanstalt Waldheim bei Gießen« aus. Doch weniger Jahre später waren solche »Phantasiebezeichnungen« wieder aus der Mode gekommen. Eine schlichte »Hupla«, so die Kurzform für Heil- und Pflegeanstalt, wurde im September 1911 in Betrieb genommen. 300 bis 400 Patienten fanden dort Platz. Männer- und Frauenseite waren getrennt. Es gab Bereiche für »Wachbedürftige«, für »Pflegebedürftige« und für »Unruhige«. Patientinnen und Patienten, die dazu körperlich in der Lage waren, halfen in der Landwirtschaft mit oder arbeiteten in anderen Betrieben – etwa Küche, Wäscherei oder Maschinenhaus. Während des Ersten Weltkrieges diente die Anstalt als Reservelazarett zur Wiederherstellung der Kriegstauglichkeit traumatisierter Soldaten.

»Euthanasie«-Geschichte aufgearbeitet

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden im Rahmen der »Eugenik- und Euthanasie-Programme« Zwangssterilisationen veranlasst und 263 Patienten nach Hadamar gebracht und dort getötet. Auf Erlass des Reichsinnenministers wurden außerdem aus ganz Mitteldeutschland jüdische Patienten »gesammelt«, die später in einer Tötungsanstalt in Brandenburg umgebracht wurden. Diese Phase ihrer Geschichte hat die Klinik umfassend aufgearbeitet. Seit 1998 ist dazu auf dem Gelände die Dauerausstellung »Vom Wert des Menschen« zu sehen.

Anfang der 1950er Jahre übernahm der Landeswohlfahrtsverband die Anstalt. Sie wurde umbenannt in »Psychiatrisches Krankenhaus« – die Abkürzung »PKH« wird im Volksmund auch heute noch häufig verwendet. In den späteren 1950er Jahren wurden erstmals Medikamente zur Behandlung eingesetzt.



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100 Jahre Psychiatrie: Von der Irrenanstalt zum Krankenhaus - Stadt - Gießener Allgemeine Zeitung

2011-03-07

Helmstedt: Ausstellung zum Thema Pflege im Nationalsozialismus - newsclick.de

Helmstedt: Ausstellung zum Thema Pflege im Nationalsozialismus


Pflege im Nationalsozialismus - mit diesem schwierigen Thema haben sich Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Awo-Psychiatriezentrums in Königslutter auseinandergesetzt. Die Schüler gingen unter anderem der Frage nach, wie es überhaupt bis zur Eugenik und Euthanasie kommen konnte. Dabei beleuchteten sie auch konkrete Geschehnisse in der Region. Die Ergebnisse ihrer Arbeit wollen sie jetzt in einer Ausstellung veröffentlichen, die heute im Bergcafé des Psychiatriezentrums eröffnet wird und den Titel trägt: Weg der Besinnung.

Montag, 07.03.2011


Helmstedt: Ausstellung zum Thema Pflege im Nationalsozialismus - newsclick.de
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