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2013-12-06

Patiententverfügung: Interview mit Nina Hagen in ‘Stiftung Warentest Finanztest Spezial Vorsorge-Set’

Interview mit Nina Hagen in ‘Finanztest’

Nina_miniIm Sonderheft der Stiftung Warentest Finanztest Spezial Vorsorge-Set, das am 23.11. 2013 erschienen ist,
hat Nina Hagen auf Seite 62 unter der Überschrift:

Zwang versus freier Wille
Spezielle Patiententverfügung
gegen Zwangsbehandlung.


ein Interview gegeben:

Interview mit Nina Hagen in ‘Finanztest’

2013-06-18

Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie - Dortmund | WAZ.de


Flucht endete in Schaufenster

Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie

17.06.2013 | 18:10 Uhr
Buchhändler Klaus Niehörster steht in der provisorisch eingebauten Tür. Der Verkauf im Buchhandel geht weiter, nachdem ein Raser unsanft um Einlass gebeten hatte.
Buchhändler Klaus Niehörster steht in der provisorisch eingebauten Tür. Der Verkauf im Buchhandel geht weiter, nachdem ein Raser unsanft um Einlass gebeten hatte.Foto: Peter Bandermann
 
Dortmund.  Aus der Psychiatrie ins Schaufenster: Die spektakuläre Flucht eines Bochumers vor der Polizei am Samstag hat eine interessante Vorgeschichte. Der Mann war kurz zuvor von seiner Freundin aus der psychiatrischen Station eines Krankenhauses geholt worden - angeblich mit vorgehaltener Schusswaffe.

Auf der Flucht vor einem Streifenwagen war ein 34-jähriger Bochumer am frühen Morgen in das Schaufenster der Buchhandlung gerast. Fahrer und Beifahrerin hatten Glück: Sie konnten den Mitsubishi unverletzt verlassen. Polizisten konnten das Paar festnehmen.
Der Fahrer wurde vor wenigen Tagen auf Anraten seines gesetzlichen Betreuers in die psychiatrische Station eines Bochumer Krankenhauses eingewiesen - gegen seinen Willen und offenbar auch nicht zur Freude seiner Lebensgefährtin.
Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie - Dortmund | WAZ.de




News

16.01.2013

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.
"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.
"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.
Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Pressekontakt:
Anja Viohl, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 25 93 59 - 453
Mobil: 0170 33 400 15
E-Mail: viohl@institut-fuer-menschenrechte.de

 Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2012-09-23

Betreuung in einem besonders schweren Fall - Baden-Württemberg - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

22.09.2012 

Wenn der eigene Wille an Grenzen stößt

Betreuung in einem besonders schweren Fall


Es geht um einen Familienstreit, einen Grundstücksverkauf, den der Eigentümer so vermutlich nicht wollte, um eine Vorsorgevollmacht und ihre Grenzen. Einblick in einen schwierigen Betreuungsfall.


ELISABETH ZOLL
Artikelbild: Betreuung in einem besonders schweren Fall
Immer mehr ältere Menschen bedürfen eines Betreuers. Doch wird der Wille des Betreuten, so weit möglich, gewahrt? Das Gesetz schreibt dies vor, die Realität sieht oft ganz anders aus. Foto: epd
 
Es war ein bitterer, kurzer Brief: "Meine Frau und ich werden weder in Zukunft noch jetzt unseren Bauplatz in Dewangen, noch Teile davon wegen eines Fußweges verkaufen. Schon gar nicht an die Stadt Aalen." Alwin Schmauder, 77, schreibt diese an Klarheit nicht zu überbietenden Zeilen im August 2005. Knapp zwei Jahre später ist das Grundstück weg - gegen seinen Willen. Ein gesetzlich bestellter Betreuer veräußert es an die Stadt Aalen, die einen Teil des Grundstücks braucht, um einen Fußweg zu einem Baugebiet einzurichten.
Betreuung in einem besonders schweren Fall - Baden-Württemberg - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

2012-07-20

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten

Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Freigeschaltet am 20.07.2012 um 18:52 durch Thorsten Schmitt
Bild: knipseline / PIXELIO
Bild: knipseline / PIXELIO
Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die medikamentöse Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen zu schaffen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" F.A.Z. in ihrer Samstagsausgabe. (...)
Der Justizminister reagierte damit auf einen in dieser Woche öffentlich gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hatte entschieden, dass in einer geschlossenen Einrichtung betreute, psychisch kranke Patienten nicht gegen ihren Willen mit Psychopharmaka behandelt werden dürfen, auch wenn ihr Betreuer der Behandlung zugestimmt hat.
Baden-Württembergs Justizminister fordert Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten


Keine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung

  
18. Juli 2012 | Familienrecht
Derzeit besteht keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung . Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug1 fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung. Deshalb darf der Betreuer derzeit auch im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung keine Zwangsbehandlung veranlassen.
www.rechtslupe.de



20.07.2012
Hartmannbund appelliert nach BGH-Urteil an den Gesetzgeber:

Behandlung von unter Betreuung stehenden Patienten muss dringend raus aus der rechtlichen Grauzone!

Die aktuell bekannt gemachten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Behandlung von unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten* werfen nach Überzeugung des Hartmannbundes – wie zuletzt beim sogenannten Kölner Beschneidungsurteil – ein Licht auf die rechtliche Grauzone, in der sich Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit tagtäglich befinden. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Klaus Reinhardt. Insbesondere das ärztliche Personal in klinischen Einrichtungen der Psychiatrie sei nun erheblich verunsichert. So müsse künftig die große Gruppe der unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten offensichtlich noch einmal gesondert in jede ärztliche Behandlungsmaßnahme einwilligen, obwohl schon eine richterliche Entscheidung über die Unterbringung in der Einrichtung vorliege.
Der Hartmannbund erneuerte vor diesem Hintergrund seine bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um das Patientenrechtegesetz erhobene Forderung, gesetzlich eindeutig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen unter Betreuung stehende Personen aufzuklären und zu behandelt sind. „Es muss für den behandelnden Arzt zweifelsfrei und praktikabel geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukommt“, sagte Reinhardt.

 

Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems

2006 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung, in der festgestellt wird, „dass sich Zwang ebenso wie Zwangsmedikation kontraproduktiv auswirkt” und dass „jegliche Form von Einweisung in stationäre Einrichtungen und Zwangsmedikation zeitlich befristet sein sowie nach Möglichkeit regelmäßig überprüft werden und mit Einverständnis der Patienten erfolgen sollte”. 
Das Parlament ist außerdem der Auffassung, dass „jegliche Einschränkung der persönlichen Freiheit zu vermeiden ist [...] insbesondere Fixierungen”.
(...)

Befragte Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen berichteten von überwiegend negativen Erfahrungen bei ihrer unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung. Auch wenn sich die jeweiligen Umstände solcher Zwangsmaßnahmen erheblich unterscheiden, waren Traumatisierung, Angst und Entwürdigung in Zusammenhang mit der unfreiwilligen Unterbringung oder Behandlung immer wiederkehrende Themen.
In Fällen, in denen die Aufnahme freiwillig erfolgte und die Betroffenen klare Wahlmöglichkeiten bezüglich ihrer Behandlung hatten und selbst entscheiden konnten, waren die Erfahrungen positiv.

(Factsheet) Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems/ deutsch (pdf)



Demonstration vor dem Stuttgarter Sozialministerium
Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg ruft für Dienstag, den 24.7.2012 zu einer Demonstration gegen die Politik von Sozialministerin Altpeter vor dem Neubau des Krankenhauses Emmendingen auf. Beginn ist um 14 Uhr.
(..)
Die Demonstration richtet sich gegen das Vorhaben von Frau Altpeter, einen Gesetzentwurf in den Baden-Württemberger Landtag einzubringen, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung legalisiert werden soll. Am 12. Oktober 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht § 8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg.
Der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg sind mehrere Fälle von Zwangsbehandlungen bekannt, die seither stattgefunden haben. Das Sozialministerium – die Kontrollbehörde für Psychiatrien in Baden-Württemberg – wurde darüber informiert, sah darin aber keinen Rechtsverstoß. (..)
www.meinungsverbrechen.de 


Starrsinn der Grün-Roten Landesregierung in Baden-Württemberg durch Nichts zu überbieten

Wie die Finanznachrichten und die Welt-Online  berichten,  hat  der  baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD)   den Bundestag aufgefordert, so schnell wie möglich wieder eine gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung von  Menschen mit Nervengiften  zu schaffen, um die menschenverachtende Praxis in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg weiter betreiben zu können.
Der Jurist übersieht  dabei,  dass im § 1901a BGB längst alles geregelt ist.  Danach hat der Betreuer den Willen des Patienten umzusetzen.
Auch in der  UN-Behindertenkonvention ist von  Assistenz die Rede und nicht von Bevormundung.

psychiatrienogo.wordpress.com

2012-04-20

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Gesundheit: Ministerin Steffens: Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weitergehen - große Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung

Pressemitteilung vom 19.04.2012 | 15:40 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW)
Gesundheit: Ministerin Steffens: Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weitergehen - große Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung erreicht


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Anknüpfend an das Motto "Der Mensch im Mittelpunkt - Fortschritte in der psychiatrischen Versorgung" eines Werkstattgesprächs von Expertinnen und Experten der psychiatrischen Versorgung in der Universitätsklinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Bochum stellte Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute (19. April 2012) fest:

"Trotz der großen Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung dürfen wir nicht nachlassen, psychisch Kranke im Alltag, im Arbeitsleben, in der Nachbarschaft zu unterstützen und zu integrieren sowie ihr Selbstbestimmungsrecht zu achten und zu stärken. Dies muss die Richtschnur unseres Handels sein. Die Einbindung der Betroffenenverbände ist dabei unverzichtbar."

Psychisch Kranke bestmöglich und ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen, ihre freie Willensbildung und ihre Menschenwürde zu achten - dazu verpflichtet auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese müsse zeitnah umgesetzt werden, so die Ministerin.

"Der 1975 von der Psychiatrie-Enquete angestoßene Reformprozess von der anstaltszentrierten verwahrenden zur gemeindenahem personenzentrierten Psychiatrie muss konsequent fortgeführt werden", sagte die Ministerin und lud die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Werkstattgesprächs ein, den Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weiterzugehen.

Dass jährlich etwa 21.000 psychisch kranke Menschen (zehn Prozent aller Einweisungen) in Nordrhein-Westfalen zwangsweise in psychiatrische Kliniken oder Fachabteilungen eingewiesen werden, dürfe nicht als Normalität hingenommen werden.

"Durch ein enges psychosoziales Hilfenetz können krisenhafte Entwicklungen frühzeitig erkannt und passgenaue Hilfen angeboten werden. Die menschliche Zuwendung muss stets Vorrang vor Zwangsmaßnahmen haben", sagte Steffens. Daher werde das Land eine noch bessere Vernetzung der differenzierten Angebote der ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen nach Kräften unterstützen.

Zur Hintergrundinformation: An dem Werkstattgespräch nehmen Expertinnen und Experten aus allen an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Handlungsbereichen (Politik, Ärzteschaft, Gesundheitsämter, komplementäre Einrichtungen, Betroffenenverbände und Kliniken) teil.


Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
Mail info@mgepa.nrw.de



Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Gesundheit: Ministerin Steffens: Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weitergehen - große Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung

2011-10-20

Was seht ihr Schwestern .......

Autor: Leider Unbekannt

Was seht ihr Schwestern .......

Was seht ihr Schwestern, was seht ihr? Denkt ihr, wenn ihr mich anschaut: Eine mürrische, alte Frau, nicht besonders schnell, verunsichert in ihren Gewohnheiten, mit abwesendem Blick, die ständig beim Essen kleckert, die nicht antwortet wenn ihr mit ihr meckert, weil sie wieder nicht pünktlich fertig wird. Die nicht so aussieht als würde sie merken, was ihr mit ihr macht. Die willenlos alles mit sich machen läßt: „ Füttern, waschen und alles was dazu gehört“.
Denkt Ihr denn so von mit, Schwestern, wenn Ihr mich seht, sagt?
Öffnet die Augen, Schwestern, schaut mich genauer an! Ich will Euch erzählen, wer ich bin, die hier so still sitzt, die macht, was ihr möchtet und ißt und trinkt, wann es Euch paßt! (...)
Dieses Gedicht wurde von einer Sozialstation bei einer Verstorbenen Patientin gefunden.
Was seht ihr Schwestern .......

2011-07-22

Neue Presse Coburg | Landratswahl in "leichter Sprache"

Landratswahl in "leichter Sprache"

Merkblatt hilft Menschen mit Behinderung, ihr Wahlrecht auszuüben.

Lichtenfels - Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Lichtenfels, Manfred Robisch, hat gemeinsam mit Mitarbeitern des Heilpädagogischen Zentrum der Caritas sowie der Regens-Wagner-Stiftung Burgkunstadt ein Merkblatt in "leichter Sprache" für die Landratswahl entworfen. Dieses Merkblatt soll Menschen mit Lernschwierigkeiten unterstützen, die bevorstehende Landratswahl besser zu verstehen und ihr Wahlrecht selbstständig auszuüben.
Viele Texte, wie Verträge, Briefe, Gesetzes- und Informationstexte, sind oft sehr kompliziert geschrieben. Menschen mit Beeinträchtigungen - sei es eine Sinnesbeeinträchtigung, kognitive Beeinträchtigung oder Lernbehinderung - können diese Texte nicht oder nur zum Teil verstehen. Um sich aber selbstständig und selbstbestimmt in der Gesellschaft bewegen zu können, ist es wichtig, Sprache und Texte zu verstehen. Damit Texte für Menschen mit Beeinträchtigungen verständlich werden, muss die Sprache an die aktuelle Lesekompetenz angepasst werden. Hier hilft die sogenannten leichte Sprache.
Das Merkblatt beantwortet viele praktische Fragen rund um die Landratswahl, wie zum Beispiel: Wer darf wählen? Wie viele Stimmen habe ich? Wer kann mir im Wahllokal helfen? Was muss ich bei der Briefwahl beachten? Behindertenbeauftragter Manfred Robisch sagte hierzu: "Ich möchte, dass möglichst viele Menschen an der Wahl am 11. September teilnehmen können. Für die Teilnahme muss man aber erst mal verstehen, um was es geht."
"Artikel 29 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts sowie des Wahlverfahrens sicherzustellen, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind, die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler zu garantieren," so der Behindertenbeauftragte.
Das Merkblatt wird an die Einrichtungen des Heilpädagogischen Zentrums der Caritas sowie an der Regens-Wagner-Stiftung Burgkunstadt verteilt. Auch am Infostand im Landratsamt Lichtenfels sowie beim Behindertenbeauftragten Manfred Robisch ist das Merkblatt erhältlich. Darüber hinaus steht es im Internet unter www.landkreis-lichtenfels.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Neue Presse Coburg | Landratswahl in "leichter Sprache"

2011-04-27

Schicksalsverwalter

IHR SCHICKSAL VERWALTE ICH
Sie kennen mich noch nicht – aber eines Tages werden Sie mich vielleicht kennen lernen, mich oder einen meiner Kollegen. Man bezeichnet uns als
BERUFSBETREUER
aber das wird Ihnen nicht viel sagen. Betreuung im eigentlichen Sinne des Wortes – also Pflegen, Waschen, Nahrung anreichen, Gesellschaft leisten, Rollstuhl schieben – das alles ist nicht unsere Aufgabe. Jene, die früher unseren Job machten, nannte man
VORMUND
Unsere Aufgabe ist es, Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selber regeln können, helfend und unterstützend zur Seite zu stehen, mitunter auch gegen ihren Willen. Im Grunde sind wir
SCHICKSALSVERWALTER

Schicksalsverwalter

2011-04-03

Eigener Wille steht immer oben an - Freie Presse

Eigener Wille steht immer oben an

Teil 2: Betreuungsrecht

Chemnitz. Seit 1992 das Betreuungsgesetz in Kraft getreten ist, wurde die damit häufig verbundene "Entmündigung" abgeschafft. Mit einem rechtlichen Betreuer verliert der Betroffene nicht sein Selbstbestimmungsrecht.

Über 40.000 Menschen in Sachsen - zunehmend jüngeren - steht derzeit ein rechtlicher Betreuer zur Seite.
Eigener Wille steht immer oben an - Freie Presse

2011-03-08

Der Trick mit dem Freien Willen

Der Trick mit dem Freien Willen

Die unerwünschte Betreuung | Betreuung | Rechtslupe

Die unerwünschte Betreuung


7. März 2011 | Familienrecht
Nach der zum 1. Juli 2005 eingeführten Vorschrift des § 1896 Abs. 1 a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist deswegen neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht.
Die Vorschrift beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Einrichtung einer Betreuung den Betreuten ganz oder teilweise in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt. An seiner Stelle kann innerhalb des vom Gericht angeordneten Aufgabenkreises auch der Betreuer entscheiden. Je nach Aufgabenkreis kann es deshalb auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen. Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen gegen den Willen des zu Betreuenden setzt deswegen voraus, dass der Betreute seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger in ihrer Freiheit zu beschränken, ohne dass sie sich selbst oder andere gefährden. Die Bestellung eines Betreuers, ohne dass hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung des freien Willens vorliegen, verletzt deshalb das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG1.



Die unerwünschte Betreuung | Betreuung | Rechtslupe
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