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2011-07-24

Behinderte Migrantinnen und Migranten sichtbar machen! - ISL e.V.

Behinderte Migrantinnen und Migranten sichtbar machen!

Mittwoch, den 03. November 2010 um 15:01 Uhr
Ein Porträt von H.- Günter Heiden (c) ISL e.V.„Es ist an der Zeit, endlich auch behinderte Männer und Frauen mit einem Migrationshintergrund sichtbar zu machen!“ hat H.- Günter Heiden von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) anlässlich des heutigen Integrationsgipfels gefordert. In der Regel sei es, so Heiden, weder üblich, dass Menschen mit Behinderung unter dem Aspekt einer Zuwanderungsgeschichte betrachtet werden, noch sei es üblich, dass Menschen mit Migrationshintergrund unter dem Aspekt einer Behinderung oder chronischen Erkrankung betrachtet werden. Im Vordergrund der derzeitigen Integrationsdebatte stünden zunächst Vorurteile, dann Spracherwerb, Einbürgerung, Arbeit, Ausbildung, Wohnen, die Situation von Frauen und Mädchen und - meist zuletzt - Fragen der Gesundheit. Fragen zu „Behinderung“ seien dabei noch kaum Gegenstand der Debatte. Dabei gibt es laut Heiden vielerlei Gemeinsamkeiten: „Zugangsbarrieren, die Inklusion verhindern, sind teilweise gesetzlich verankert; beide Gruppen werden als Problem wahrgenommen; beide Gruppen erfahren Diskriminierung auf individueller, struktureller und institutioneller Ebene“. Als weitere wichtige Parallele sieht Heiden den Kampf beider Gruppen um Rechte und Teilhabe und die Notwendigkeit von Empowerment und der Bildung von unterstützenden Netzwerken. Bei der ISL gibt es derzeit in Berlin, Mainz und Stuttgart Projekte, die Behinderung und Migration zusammen bearbeiten.

Um behinderte Männer und Frauen mit nicht-deutschen Wurzeln wirklich sichtbar zu machen, sei es zunächst wichtig, die statistischen Grundlagen dafür zu schaffen, so Heiden. „Die Zahl der schwerbehinderten Personen mit nicht deutscher Staatszugehörigkeit beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 294.121 Menschen, davon sind 179.914 Männer und 114.207 Frauen. Legt man jedoch das neue und weiter gefasste Kriterium „Migrationshintergrund“ zugrunde, müssten es mindestens doppelt so viele sein“.

Gerade auch angesichts des morgigen Maßnahmenkongresses zur Umsetzung der UN-Konvention müsse der Bereich „Behinderung und Migration“ ein wichtiges Querschnittsthema sein, fordert die ISL.
Behinderte Migrantinnen und Migranten sichtbar machen! - ISL e.V.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 9 - Zugänglichkeit

 

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 18 - Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

 
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;
b) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung die Möglichkeit versagt wird, Dokumente zum Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit oder andere Identitätsdokumente zu erhalten, zu besitzen und zu verwenden oder einschlägige Verfahren wie Einwanderungsverfahren in Anspruch zu nehmen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern;
c) Menschen mit Behinderungen die Freiheit haben, jedes Land einschließlich ihres eigenen zu verlassen;
d) Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung das Recht entzogen wird, in ihr eigenes Land einzureisen.
(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
inclusion.cc

Familienratgeber: Migration und Behinderung

Migration und Behinderung

Einfach gesagt:

In Deutschland leben viele Menschen aus anderen Ländern. Für diese Menschen ist es oft schwer, etwas über die Hilfen für Menschen mit Behinderung zu wissen. Zum Beispiel, weil sie viele noch nicht so gut die deutsche Sprache verstehen. Und weil es nicht genug Informationen in ihrer Sprache gibt.
Weiter in einfacher Sprache

Migrantinnen und Migranten in Deutschland verfügen oft nur über mangelnde Informationen über die Versorgungsmöglichkeiten und über Hilfsangebote für behinderte Menschen. Dies hängt zum Teil mit fehlenden Sprachkenntnissen, aber auch mit fehlendem Info-Material zusammen. Nicht selten sind Familienangehörige deshalb überfordert.

Welche Beratungsstelle ist zuständig?

In Deutschland gibt es verschiedene Stellen, an die sich Familien mit behinderten Angehörigen wenden können. Da die meisten Einrichtungen zusammen arbeiten, spielt es meist keine Rolle, ob zuerst eine Beratungsstelle für Migranten oder für Menschen mit Behinderung aufgesucht wird. Wenn die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, kann der Besuch einer städtischen Einrichtung eine große Hürde darstellen. Bei Beratungsstellen der Lebenshilfe, der Wohlfahrtsverbände oder der Kirchen finden sich dagegen oft Berater, die türkisch oder russisch sprechen. Das Netzwerk Migration und Behinderung bietet sowohl Informationen und Austausch als auch Bildungsangebote. Darüber hinaus gibt es in einigen Städten Selbsthilfegruppen für Migranten mit Behinderung.

Informationen in türkischer Sprache

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie einen Überblick über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Rehabilitation für Menschen mit Behinderung.

Flüchtlinge ohne geregelten Aufenthaltsstatus

Asylbewerber und Migranten ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben in der Regel keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Für Familien mit behinderten Angehörigen ist es daher ratsam, zunächst eine Beratungsstelle für Flüchtlinge aufzusuchen. Betroffene sollten bereits beim ersten Gespräch deutlich machen, dass es nicht um Geldleistungen geht, sondern um Hilfsangebote für ein behindertes Kind. Auch wenn kein Anspruch vorliegt, gibt es Ausnahmen für Härtefälle.
In einigen Fällen ist es möglich, dass auch "geduldete" Flüchtlinge eine Werkstatt für Behinderte besuchen. Andererseits kann es vorkommen, dass Menschen nur auf Grund ihrer Behinderung die Einbürgerung verweigert wird. Auch in diesem Fall sollte eine Beratungsstelle aufgesucht und Einspruch eingelegt werden.

Familienratgeber: Migration und Behinderung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 18 - Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit


(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;
b) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung die Möglichkeit versagt wird, Dokumente zum Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit oder andere Identitätsdokumente zu erhalten, zu besitzen und zu verwenden oder einschlägige Verfahren wie Einwanderungsverfahren in Anspruch zu nehmen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern;
c) Menschen mit Behinderungen die Freiheit haben, jedes Land einschließlich ihres eigenen zu verlassen;
d) Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung das Recht entzogen wird, in ihr eigenes Land einzureisen.
(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
inclusion.cc
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