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2012-07-24

EU-Menschenrechtsgerichtshof: Kroatien wegen Misshandlung verurteilt

EU-Menschenrechtsgerichtshof Kroatien wegen Misshandlung verurteilt

zuletzt aktualisiert: 24.07.2012 - 17:33
Straßburg (RPO). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Kroatien wegen Misshandlung eines geistig und körperlich behinderten Mannes verurteilt. Die Behörden hätten den Mann nicht vor der Schikanierung durch sein gesellschaftliches Umfeld geschützt, urteilten die Straßburger Richter.
Damit habe das Land gegen das in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Misshandlungsverbot sowie gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens verstoßen. Der behinderte 35-jährige Mann und seine Mutter waren über drei Jahre hinweg in Zagreb von Kindern in der Nachbarschaft unter anderem durch Beschimpfungen, Schläge und Anspucken schikaniert worden.
Sohn und Mutter sind serbischer Herkunft. Laut medizinischen Gutachten habe die ständige Drangsalierung den Mann so verstört, dass er psychotherapeutisch behandelt werden musste. Zahlreiche Beschwerden der Mutter bei der Polizei, beim Sozialamt sowie beim Ombudsmann hätten unter Verweis auf das Alter der Nachbarskinder keine Konsequenzen gehabt, da diese nicht straffähig seien.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die über die ständige Schikanierung informierten Behörden dennoch effektive Maßnahmen hätten ergreifen müssen, um den behinderten Mann vor den Attacken der Kinder zu schützen. Die Richter sprachen dem Opfer und seiner Mutter 11.500 Euro Schmerzensgeld zu.
Quelle: KNA

EU-Menschenrechtsgerichtshof: Kroatien wegen Misshandlung verurteilt

2012-06-18

Hartz IV: Ohne Arme Bewerbungen schreiben?

Hartz IV: Ohne Arme Bewerbungen schreiben?

Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte


16.06.2012

Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Kreis Karlsruhe konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben. Der Betroffenen wurde aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der linke Unterarm amputiert. Auch der zweite verbliebene Arm erkrankte und machte somit das Schreiben von Bewerbungen unmöglich. Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.
Hartz IV: Ohne Arme Bewerbungen schreiben?

2012-01-30

Swiss schikaniert behinderte Frau aus Baden am Flughafen - Baden - Aargau - Aargauer Zeitung

Baden
Aktualisiert am 29.01.12, um 17:08

Swiss schikaniert behinderte Frau aus Baden am Flughafen

Lorena Rojas und Carole Tobler zuhause in Baden - zusammen mit Rojas Bruder Roberto Nichele
Lorena Rojas und Carole Tobler zuhause in Baden - zusammen mit Rojas Bruder Roberto Nichele
Quelle: TeleM1
Die Swiss-Tochter Edelweiss weigerte sich am Samstag, die behinderte Lorena Rojas aus Baden zu transportieren. Die Airline schob dabei eine Krankheit vor, die Rojas gar nicht hat. Am Schluss konnte Rojas doch noch fliegen. Die Empörung bleibt.

Swiss schikaniert behinderte Frau aus Baden am Flughafen - Baden - Aargau - Aargauer Zeitung

2011-09-29

Allgemeine Zeitung - Gericht Mainz: Haben WfB-Mitarbeiter Behinderte schikaniert und geschlagen?

Mainz

Gericht Mainz: Haben WfB-Mitarbeiter Behinderte schikaniert und geschlagen?

19.09.2011 - MAINZ
Von Andrea Krenz
Wegen Misshandlung Schutzbefohlener müssen sich seit Montag zwei ehemalige Gruppenleiter der Mainzer Werkstätten für Behinderte (WfB) vor dem Amtsgericht verantworten. Die Anklage wirft dem 50-jährigen Landschaftsgärtner und seinem 39-jährigen Kollegen vor, zwischen Juni 2009 und Juni 2010 behinderte Mitarbeiter schikaniert, verbal beleidigt und mit einer Reitgerte geschlagen zu haben. In anderen Fällen soll sie den wehrlosen Menschen die Brustwarzen umgedreht oder die Ohren langgezogen haben. Außerdem hätten die Mitarbeiter Brennnesseln und Disteln mit den bloßen Händen aus der Erde rupfen müssen, so die Vorwürfe.
Mit Reitgerte nur "zum Spaß" in der Luft gefuchtelt
Beide Angeklagte bestreiten, jemals die Grenzen überschritten zu haben. Zwar habe es jene von manchen auch als Zeugen geladenen Behinderten beschriebene Gerte gegeben, mit dieser aber habe man nur „zum Spaß“ in der Luft herum gefuchtelt, wenn es im Aufenthaltsraum „allzu laut“ herging, sagten sie. Das Ausreißen von Brennnesseln mit bloßen Händen sei niemals angeordnet worden. „Manche wollten sich profilieren, die zeigten den anderen dann, wie mutig sie sind“, so der 50-Jährige, der 13 Jahre Angestellter in der WfB war und nun seit nahezu einem Jahr arbeitslos ist. Sein Kollege schult inzwischen auf Versicherungskaufmann um.
„Ich verstehe das nicht. Das alles ist ein großes Missverständnis“, wirkte der 50-jährige Angeklagte geradezu hilflos. Auf die Frage der Richterin, ob er jemals gesehen habe, dass sein Kollege mit der Gerte geschlagen habe, zögerte er. Dann sagte er knapp: „Dazu mache ich keine Angaben.“
Allgemeine Zeitung - Gericht Mainz: Haben WfB-Mitarbeiter Behinderte schikaniert und geschlagen?

2011-08-28

Führen Fehler bei der Budgetbearbeitung zur Klage in den USA? -- kobinet

28.08.2011 - 11:06

Führen Fehler bei der Budgetbearbeitung zur Klage in den USA?.

Lennep (kobinet) Wie RP-online, die Internetvariante der Rheinischen Post berichtet, zieht der Betreuer einer behinderten Frau eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Remscheid und ihre Oberbürgermeisterin Beate Wilding (SPD) in den USA in Erwägung. In den USA deshalb, weil die Behindertenrechtskonvention nicht nur deutsches, sondern auch internationales Recht darstellt und in den USA größere Schadensersatzansprüche durchsetzbar sind. Die Stadt Remscheid musste vom Sozialgericht Düsseldorf bestätigt bekommen, dass sie für den im Januar eingereichten Antrag auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zuständig ist. Daraufhin reagierte die Behörde mit einer Ablehnung der Kostenübernahme im ambulanten Bereich und verwies auf die Tagespflege. gba

Allseits ungeliebtes Budget – Behörden ignorieren SGB IX

Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

"Sie wollen nur spielen", lautet ein Absatz in den Geschichten aus Absurdistan, die ForseA auf seinen Internetseiten aufgelistet hat. Nicht nur in Remscheid drängt sich der Gedanke auf, dass Antragsteller auf ein Persönliches Budget regelrecht abgeschreckt werden sollen. 

Die Fristen des § 14 SGB IX werden nicht eingehalten, ebenso wenig das Weitergabeverbot nach Ablauf der Frist oder nach der ersten Weitergabe. Gerichte setzen diese Bestimmungen zwar durch, aber soweit muss man erst mal kommen. So wartet eine Frau seit zwei Jahren (!) auf einen Bescheid der Krankenkasse. Sie ist im Heim und will ihr Recht auf Auszug geltend machen. Sie findet jedoch nicht mal einen Anwalt, der diesen Fall übernehmen will. Anwälte wünschen oft noch weitere Honorare abzurechnen und dies ist nun mal bei Heimbewohnern nicht möglich. Der Gesetzgeber, der mit einer eindeutigen Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Klarheit schaffen und die Prozesse überflüssig machen könnte, kneift nach wie vor. Selbst bei der Bewusstseinsbildung hält er sich nicht nur zurück sondern vernebelt zusätzlich den Blick auf die Fakten. Beispiele hierfür sind der Aktionsplan und der Staatenbericht, der im Namen Deutschlands, also von uns Allen, an die UN abgeliefert werden soll (näheres auf der ForseA-Homepage). Die Sozialämter in Deutschland sind sich in einem Punkt einig. Niemand will das Persönliche Budget. Also wird desinformiert, genötigt, Unterstützung verweigert, manchmal auch um Leistungen betrogen. Standardsätze, die man immer mal wieder zu hören bekommt: "Arbeitgebermodell oder Persönliches Budget? Beides geht nicht!" oder auch: "Sie liegen mit Ihrem Einkommen knapp über der Grenze, da bekommen Sie gar nichts!". Oder einfach nur die sofortige Drohung mit dem Heim. Es ist schon klar, dass die Kommunen verhindern wollen, dass ihre Behindertenanstalten leer stehen. Aber dass sie dafür Gesetzesverletzungen in Kauf nehmen, stimmt nachdenklich. Daher ist der Weg, die Verantwortlichen mit Strafanzeigen und Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren, durchaus zu begrüßen. Ich habe längst den Verdacht, dass Sachbearbeiter, die sich im Abwehrkampf gegen Antragsteller mit illegalen Mitteln zur Wehr setzen, Belobigungen erhalten. Deshalb muss man wirklich oben ansetzen: Bei den Verantwortlichen der Behörden, den Landräten und Oberbürgermeistern. Wie bereits erwähnt, wird die Behindertenrechtskonvention von Gerichten durchgesetzt. Denn erfahrene Richter wissen, dass diese als neueres Recht älteres Recht interpretiert und auch korrigiert. Wir brauchen jedoch das Gesetz zur Sozialen Teilhabe, damit der zermürbende Weg zum Recht endlich von Umleitungen und Schikanen befreit wird.

Führen Fehler bei der Budgetbearbeitung zur Klage in den USA? -- kobinet
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