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2013-05-20

Aktion Mensch: Kurzfassung 1.Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

 http://www.aktion-mensch.de/img/basics/logos/headerlogo1.png
In dieser vorliegenden Kurzfassung informieren wir Sie über den ersten Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Dazu haben wir zunächst einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum Parallelbericht zusammengestellt. Anschließend werden wesentliche Aussagen des Berichts zusammengefasst dargestellt:
Aktion Mensch: Parallelbericht: Die UN-Konvention: Inklusion erfahren: Inklusion

2012-10-12

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis - bildungsklick.de

Menschenrechte

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis

BRK- Allianz bezieht Stellung gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

12.10.2012 - (Brigitte Schumann) 78 Nichtregierungsorganisationen haben sich als BRK-Allianz/ verpflichtet, bestehende Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit Behinderungen in Deutschland aufzuzeigen und diese in Berichtsform dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen als Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht der Bundesregierung im nächsten Jahr zukommen zu lassen. Auf der Basis dieser Berichte wird der Fachausschuss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überprüfen und Empfehlungen aussprechen. In einem Kurzbericht an den Menschenrechtsrat in Genf, der im nächsten Jahr überprüfen will, wie die Menschenrechtslage in Deutschland sich generell darstellt, hat das zivilgesellschaftliche Bündnis aktuell schon einen Vorgeschmack von der Kritik geliefert, die in seinem erweiterten Parallelbericht an den UN-Fachausschuss demnächst zur Sprache kommen wird.

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis - bildungsklick.de

2012-06-17

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenrechtskonvention stockt | Pressemitteilung Aktion Mensch

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenrechtskonvention stockt

Bonn (ots) - Aktion Mensch befürwortet Impulse in der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik und unterstützt Erstellung eines Parallelberichtes
Ein Jahr nach der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Bundesregierung am 15. Juni 2011 kommt die Umsetzung nur schleppend voran.
"Wichtig sind jetzt stärkere Impulse in der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik sowie beim Thema Wohnen", sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch. "Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Sonderwelten leben, sondern mitten unter uns. Im Bereich Arbeit beispielsweise funktioniert das noch nicht. Menschen mit Behinderung profitieren kaum von der positiven Beschäftigungslage. Wir haben daher im letzten Jahr 67 Projekte mit 7,5 Millionen Euro gefördert, die Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt bringen."
"Die Situation für Menschen mit Behinderung hat sich nicht verbessert", sagt auch Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der BRK Allianz, einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis. "In einigen Bereichen gibt es sogar Rückschritte. So erhalten Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen, nach wie vor gekürzte Hartz IV-Sätze. Zudem hat der Bund sein Förderprogramm 'Altersgerecht Umbauen' eingestellt, so dass es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zwar noch günstige Zinsen für Umbauten zur Barrierefreiheit, aber keine Zuschüsse mehr gibt."
In der BRK Allianz haben sich 78 Organisationen zusammengeschlossen, die das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Im Frühjahr 2013 legt die Allianz einen kritischen Kommentar zum Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Die Aktion Mensch unterstützt diesen Parallelbericht finanziell.
Über die Aktion Mensch e.V.
Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Die Soziallotterie wurde 1964 als Aktion Sorgenkind gegründet und 2000 in Aktion Mensch umbenannt. Zu ihren Mitgliedern gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Der Paritätische Gesamtverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der Verein unterstützt mit seinen Erlösen jeden Monat bis zu 1.000 soziale Vorhaben der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Möglich machen dies etwa 4,6 Millionen Loskäufer der Aktion Mensch-Lotterie. Seit Anfang 2012 ist Jörg Pilawa ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch. www.aktion-mensch.de
Pressekontakt:
Sascha Decker
Pressesprecher
Telefon: 0228/ 2092-392
E-Mail: sascha.decker@aktion-mensch.de  
www.aktion-mensch.de/presse 
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenrechtskonvention stockt | Pressemitteilung Aktion Mensch

2011-09-21

Inclusion Europe | Two days of the CRPD Committee meeting

Two days of the CRPD Committee meeting

etr
Committee on the rights of persons with disabilities
is a group of people,
who check if countries do what the Convention says.
This group of people is having a meeting in Switzerland.
Among other things, they discussed
if Spain is doing what the Convention says.
The Committee on the Rights of Persons with Disabilities is holding its 6thsession from 19-23 September in Geneva. During this session, the Committee is reviewing the report of Spain and will adopt Lists of Issues on Peru and China today and tomorrow.
The Committee reviewed the Spanish state initial report published in May 2010 on the implementation of the UNCRPD in this country two years after ratification. The same month, CERMI, an umbrella organisation promoting the rights of people with disabilities in Spain, released an alternative report which has also been examined by the Committee.
At its 5th session in April 2011, the Committee prepared a list of written issues, to ask for additional information from the Spanish government. The Spanish government has answered in written to the questions. Yesterday a constructive dialogue between the government representatives and the CRPD Committee members took place. During one full day, the Committee members asked a bench of questions about several articles of the Convention, to get the best picture possible.
Edah MAINA, Committee member from Kenya, recalled that declaring a person incapacitated is against the provision of Art. 12 CRPD and she asked the representatives of the Government what the plans of the Ministry of Justice to conform to the Art. 12 are and what timeframe to abolish all subsisted decisions making measures and practices is envisaged. Gabor Gombos, Committee member from Hungary, asked the government about the number of adults under guardianship, as he was not satisfied by the answer given in the written questions. Furthermore, Teresia Degener, Committee member from Germany, asked about equal access to fundamental sexual and reproductive rights. She raised the concern that sterilization without consent is still allowed in some cases – which is not compatible with the CRPD.
NGOs can listen to the debate but cannot intervene at this stage. Informal meetings took place with the Committee members to discuss the most burning issues, according to the representatives of the civil society. NGOs have, thanks to these flexible and informal opportunities, the possibility to bring their concerns to the Committee about the implementation of the CRPD in their country.
Concluding observations will be adopted on Thursday by the Committee during a closed meeting session and they will be published in the coming weeks. The concluding observations may be a useful tool and a roadmap to follow up key issues in Spain after the Committee session. It also give DPOs an opportunity to have a dialogue with the government to work together to put into action the recommendations of the Committee.

Inclusion Europe | Two days of the CRPD Committee meeting

2011-08-04

CBM beanstandet Staatenbericht der Bundesregierung

CBM beanstandet Staatenbericht der Bundesregierung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion
Donnerstag, den 04. August 2011 um 12:01 Uhr
cbmBensheim. - Die Christoffel-Blindenmission (CBM) hat den am Mittwoch durch das Bundeskabinett verabschiedeten Staatenbericht zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN) kritisiert. "Der Bericht hat erhebliche Mängel in den Passagen, die internationale Zusammenarbeit betreffen", erklärte CBM-Direktor Rainer Brockhaus am Donnerstag in Bensheim. "Zahlen und Fakten fehlen, so dass die tatsächlichen Fortschritte nicht beurteilt werden können."

Zwei Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention muss jeder Staat gegenüber den Vereinten Nationen über die bisherigen Fortschritte berichten. Deutschland hat die Konvention Anfang 2009 ratifiziert. Ein international besetzter UN-Fachausschuss überwacht die Umsetzung der Konvention und wird Empfehlungen aussprechen, wie die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention besser in ihrer Politik umsetzen kann.

Die CBM ist eine internationale Entwicklungsorganisation und setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie hat vor allem zwei Artikel im Blick: Artikel 11, der sich mit Nothilfe auseinandersetzt und Artikel 32, der die Entwicklungszusammenarbeit behandelt. Begrüßenswert sei, dass behinderte Menschen in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mittlerweile als wichtige Zielgruppe erkannt wurden und das Ministerium Stellen geschaffen hat, die diese Arbeit vorantreiben, so die CBM. Sie bemängelt allerdings, dass der Bericht zu wenig konkrete Zahlen und Statistiken aufweise, die von der UN ausdrücklich gefordert werden. "Nur an Einzelfällen wird die Arbeit aufgezeigt. Dies lässt aber keine Schlussfolgerung zu, in welchem Maß die deutsche Entwicklungszusammenarbeit schon inklusiv ist, also behinderte Menschen berücksichtigt", sagte Brockhaus.

Es gebe auch keinen Bezug zu den Millenniums-Entwicklungszielen (Millennium Development Goals, kurz MDGs), wie von den UN gefordert. Die MDGs umfassen acht Ziele, zu denen sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2000 verpflichtet hat. So soll zum Beispiel die weltweite Armut bis 2015 halbiert und allen Kindern eine Grundschulbildung ermöglicht werden. Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen ist bei allen MDGs wichtig, da sie rund 15 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen. Eine Aussage der Bundesregierung hierzu fehle im Staatenbericht gänzlich.

Wie bei anderen Menschenrechtskonventionen planen zivilgesellschaftliche Organisationen, einen Parallelbericht zu diesem Staatenbericht als Korrektiv zur staatlichen Darstellung zu erstellen. Darin soll die Arbeit der Bundesregierung aus Sicht der Organisationen beschrieben werden. Die CBM will sich an diesem Bericht aktiv beteiligen, so Brockhaus.

CBM beanstandet Staatenbericht der Bundesregierung

2011-07-30

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines ersten Staatenberichts der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon

26.07.2011
UN-Behindertenrechtskonvention

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines ersten Staatenberichts der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Bundesregierung ist nach Art. 35 Abs. 1 der UN Behindertenrechtskovention verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach innerstaatlichem Inkrafttreten dem Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die von Bund und Ländern zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen wurden. Der Entwurf eines ersten Staatenberichts zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von der Bundesregierung mit Datum vom 20. Juni 2011 vorgelegt und soll am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Den Verbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Mit Blick auf die enge Terminsetzung hat der Paritätische nur zu ausgewählten Artikeln (Artikel 4 Allgemeine Verpflichtung, Artikel 9 Zugänglichkeit, Artikel 19 Unabhängige Lebensführung, Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung) Stellung genommen. Dem vorgelegten Entwurf für einen ersten Staatenbericht gebührt jedoch eine umfassendere fachliche Auseinandersetzung des Verbandes. Diese wird in den nächsten Monaten zu führen sein und voraussichtlich in eine gemeinsame Parallelberichterstattung der Verbände der Zivilgesellschaft einmünden.
Als Anlagen beigefügt sind der Entwurf des Staatenberichts und die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes mit der dazugehörigen Anlage.
Anlagen

Downloads


Der Paritätische SH | Aktuelles

2011-07-17

Deutsches Institut für Menschenrechte - Rückblick Auftaktveranstaltung

Rückblick: Auftaktveranstaltung zur Parallelberichterstattung

UN-Behindertenrechtskonvention – neue Allianzen und gemeinsame Strategien sind notwendig

Eine breite Allianz von Behindertenverbänden und Selbsthilfeorganisationen will den Ersten deutschen Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention kritisch begleiten. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention lud Ende Juni 2011 zu einer Auftaktveranstaltung zur "Parallelberichterstattung" ein
120 Interessierte aus der Zivilgesellschaft waren am 30. Juni 2011 aus dem gesamten Bundesgebiet nach Berlin gekommen, um sich über die Möglichkeiten der sogenannten „Parallelberichterstattung“ zum Ersten deutschen Staatenbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) zu informieren und ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hatte zur Auftaktveranstaltung „Parallelberichterstattung an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) anlässlich des 1. Staatenberichts der Bundesregierung“ geladen. Die Teilnehmenden trafen erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz). Sie will mit einem gemeinsamen Bericht das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten.
Der Erste Staatenbericht der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird voraussichtlich am 3. August 2011 im Bundeskabinett verabschiedet. Die Überprüfung dieses Berichtes erfolgt durch unabhängige Expertinnen und Experten des UN-Ausschusses. In seiner Prüfung berücksichtigt der Ausschuss neben den Staatenberichten auch Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die „parallel“ zum staatlichen Bericht eingereicht werden können, sowie Informationen von internationalen Organisationen und Nationalen Menschenrechtsinstitutionen.
„Neue Allianzen und gemeinsame Strategien innerhalb der Zivilgesellschaft sind nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Politik Gehör und den erforderlichen Stellenwert zu verschaffen. Deshalb begrüßen wir die Gründung der BRK-Allianz, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann“, so Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist wohl auch in Deutschland noch kein Selbstläufer!“ Mit diesen Worten machte er die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen zur Umsetzung dieses völkerrechtlich verbindlichen Vertrages deutlich. Mehr als zwei Jahre nach der Ratifikation und nach der vertiefenden Prüfung und Auseinandersetzung mit der Konvention werde der Handlungsbedarf deutlicher denn je.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Rückblick Auftaktveranstaltung

Behindertenverbände torpedieren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention

Behindertenverbände torpedieren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention

Autor: am 17. Juli 2011 – 12:26
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen hat massive Probleme mit den deutschen Behindertenverbänden. So droht der Inklusionsbeirat des Bundesbehindertenbeauftragten, seine Arbeit einzustellen. Das berichtet der “Spiegel”.
Grund des Ärgers ist der vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention. Das Papier lässt nach Einschätzung des Inklusionsbeirats “jegliche Ambitionen” vermissen, die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland umzusetzen, heißt es in einer “grundsätzlichen Stellungnahme”. “Leider hat es nur eine Pro-forma- Beteiligung Behinderter gegeben”, klagt Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben. Kritik an dem “dürren Papier” äußert auch die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats, Barbara Vieweg. Ihre Organisation wird dem Wunsch der Regierung nicht nachkommen und keine Stellungnahme zum Entwurf des Staatenberichts des Bundes abgeben. In diesem Bericht will Deutschland die Uno über die Fortschritte bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention informieren. “Was nutzt ein Papier, das ohnehin niemand in der Regierung zur Kenntnis nimmt?”, argumentiert Vieweg. Stattdessen beabsichtigten die Behindertenverbände einen eigenen Bericht an die Uno zu schicken. (dts Nachrichtenagentur)

Behindertenverbände torpedieren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention

2011-07-02

NETZWERK ARTIKEL 3

Samstag, 02. Juli 2011 um 06:57 Uhr

Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.

NETZWERK ARTIKEL 3

2011-07-01

Aktion Mensch: Pressemitteilung "Breite Allianz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

01.07.2011, Inklusion:

Breite Allianz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Organisationen planen kritische Begleitung des ersten deutschen Staatenberichtes

Eine Vielzahl von Organisationen aus der Behindertenhilfe und -selbsthilfe haben sich gestern in Berlin zusammengeschlossen, um die Berichterstattung der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisch zu begleiten. Am ersten Treffen mit etwa 120 Organisationen nahm auch die Aktion Mensch teil. Voraussichtlich übernimmt der Verein Netzwerk Artikel 3 die Koordination der gemeinsamen Arbeit an einem Parallelbericht.
„Die hohe Beteilung an dem Parallelbericht löst hoffentlich eine Dynamik aus, die sich in der Gesellschaft fortsetzt. Unser gemeinsames Ziel ist, die Bedingungen für Menschen mit Behinderung positiv zu verändern“, sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch.“

Aktion Mensch: Pressemitteilung "Breite Allianz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

STELLUNGNAHME des SoVD zum Ersten Staatenbericht Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention SoVD -M.m.B. - 30.6.2011 - Stellungnahme

STELLUNGNAHME des SoVD zum Ersten Staatenbericht Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

(Stand: 30.06.2011)
Der SoVD möchte sein großes Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass den Verbänden behinderter Menschen eine nur sehr kurze Frist zur Stellungnahme für den Ersten Staatenbericht Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention eingeräumt wurde.
Zwar wurde die anfängliche Frist von nur 9 Werktagen (Fristablauf: 4. Juli 2011) auf 13 Werktage (Fristablauf neu: 8. Juli 2011) verlängert. Gleichwohl erscheint die Fristsetzung weiterhin sehr kurz. Dies irritiert insbesondere vor dem Hintergrund, als bereits beim Nationalen Aktionsplan eine ebenso kurze Frist von neun Werktagen gesetzt wurde und dies bei den Verbänden behinderter Menschen auf deutliche Kritik gestoßen war.
Vor diesem Hintergrund vermag sich der SoVD des Eindrucks nicht zu erwehren, das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebe ein umfassendes Anhörungsverfahren zum Staatenbericht nicht an und sehe für die Verbände behinderter Menschen stattdessen in einem sog. "Schattenbericht" die sachgerechtere Form der Positionierung zum Staatenbericht. Diesen Eindruck stützt i.ü. auch das vorliegende Begleitschreiben des BMAS zum Staatenbericht.
Vor diesem Hintergrund verzichtet der SoVD auf eine umfassende Stellungnahme zum Ersten Staatenbericht nach Art. 35 BRK zum jetzigen Zeitpunkt und wird sich stattdessen mit Nachdruck in die Erarbeitung des sog. "Schattenberichts" der Verbände einbringen.
Gleichwohl möchte der SoVD zum Ausdruck bringen, dass er im vorliegenden Staatenbericht Deutschland die für die Bewertung maßgeblichen
"Guidelines on treaty-specific document to be submitted by state parties under Art. 35, p.1 CRPD”
vom 18. November 2009 nicht ausreichend berücksichtigt sieht, insbesondere da es sich vorliegend um den Ersten Staatenbericht Deutschlands handelt.
Der Erste Staatenbericht hat zum Ziel, für den BRK-Ausschuss nachvollziehbar darzustellen, inwieweit das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis eines Mitgliedsstaates mit der Konvention im Einklang stehen. Er soll u.a. verdeutlichen: Wie ist die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen im Mitgliedsstaat? In welchem Umfang bestehen Ausgrenzungen und Einschränkungen zulasten behinderter Menschen? Wo sind Defizite und Handlungsbedarf, um die Ziele der BRK im Mitgliedsstaat zu verwirklichen?
Insoweit sollte auch der deutsche Staatenbericht eine umfassende, kritische Analyse liefern, wo Deutschland bei der Umsetzung aller Normen der BRK steht, welche ersten Schritte zur Verbesserung - seit Inkrafttreten der BRK - eingeleitet wurden und welche weiteren Schritte künftig geplant sind.
Dies jedoch leistet der vorliegende Bericht nicht in ausreichendem Maß. Stattdessen erweckt er - ähnlich die von den Verbänden bereits 2008 kritisierte Denkschrift zum Ratifikationsgesetz - den (unrichtigen) Eindruck, das geltende Recht und die Rechtswirklichkeit in Deutschland entsprächen bereits weitgehend den Anforderungen der BRK. Eine umfassende Auseinandersetzung mit den Anforderungen, wie sie die BRK aufstellt und damit Handlungs- und Umsetzungsbedarf begründet, erfolgt kaum. Der SoVD verweist insoweit exemplarisch auf einige Beispiele im Staatenbericht, welche die benannten Defizite verdeutlichen:

SoVD -M.m.B. - 30.6.2011 - Stellungnahme

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt die Gründung der Allianz zur Parallelberichterstattung | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt die Gründung der Allianz zur Parallelberichterstattung

Berlin (ots) - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat am 30. Juni 2011 die Auftaktveranstaltung zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ausgerichtet. Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CPRD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.
"Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonevention in Deutschland kein Selbstläufer ist", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle am Donnerstag in Berlin. Weitere gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland den erforderlichen Stellenwert in der Politik zu verschaffen. "Daher begrüße ich die bevorstehende Gründung einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann", so Aichele.
Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Alternativberichte" zu verfassen und vorzulegen. Deutschland muss als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig in regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte vorlegen. Die Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie werden im CPRD-Ausschuss geprüft und kommentiert. Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention beurteilen zu können.
Theresia Degener, deutsches Mitglied im CPRD-Ausschuss, begrüßte ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines Parallelberichtes zum Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gefördert, betonte Degener. "Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvetretern."
Die Auftaktveranstaltung bot 120 Teilnehmenden die Gelegenheit, sich grundsätzlich über die Parallelberichterstattung im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Die Erfahrungsberichte der NGO-Zusammenschlüsse WSK-Allianz und CEDAW-Allianz sowie beispielsweise der Vortrag von Theresia Degener gaben Einblicke in die CPRD-Ausschussarbeit sowie in das Verfahren zur Erstellung eines Berichtes.
Die Monitoring-Stelle stellte auf der Veranstaltung zudem ihre Handreichung "Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vor. Sie enthält wichtige Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren der Übermittlung an den CPRD-Ausschuss. Download: http://ots.de/zo7Ru
Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind.
Kontakt:
Geschäftsstelle für die Koordination: 
NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. 
Website: http://www.netzwerk-artikel-3.de 
E-Mail: brk.allianz@googolemail.com 
Pressekontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte Bettina Hildebrand, 
Pressesprecherin Telefon 030 25 93 59 - 14, Mobil 01 60 96 65 00 83 
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de 

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt die Gründung der Allianz zur Parallelberichterstattung | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

2011-06-29

Deutsches Institut für Menschenrechte - Parallelberichterstattung

Parallelberichterstattung

Parallelberichterstattung von behindertenpolitischen Verbänden und Organisationen an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Ende Juni 2011 soll der Erste Staatenbericht der Bundesregierung an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben NGOs das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Schattenberichte" zu verfassen und vorzulegen. Aus diesem Anlass haben wir nützliche Informationen rund um das Thema Parallelberichterstattung an den CRPD-Ausschuss für Sie zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie hier über die aktuellen Entwicklungen der koordinierten Parallelberichterstattung deutscher behindertenpolitischer Verbände.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Parallelberichterstattung

2011-06-26

UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen

Soziale Menschenrechte in Deutschland

Menschenrechtsverletzungen in Altenpflegeheimen

Parallelbericht zum vierten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Vorgelegt durch das "Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland", Kontakt: Christiane Lüst, Berengariastr. 5, 82131 Gauting, Deutschland, Tel.: +49 (0)89 / 893 11 054


Die in diesem Bericht vorgelegte Information konzentriert sich auf einen der verwundbarsten Bereiche in Deutschland im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: die Rechte von alten Menschen in Pflegeheimen.
UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen
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