STELLUNGNAHME des SoVD zum Ersten Staatenbericht Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(Stand: 30.06.2011)
Der SoVD möchte sein großes Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass den Verbänden behinderter Menschen eine nur sehr kurze Frist zur Stellungnahme für den Ersten Staatenbericht Deutschlands zur
UN-Behindertenrechtskonvention eingeräumt wurde.
Zwar wurde die anfängliche Frist von nur 9 Werktagen (Fristablauf: 4. Juli 2011) auf 13 Werktage (Fristablauf neu: 8. Juli 2011) verlängert. Gleichwohl erscheint die Fristsetzung weiterhin sehr kurz. Dies irritiert insbesondere vor dem Hintergrund, als bereits beim Nationalen Aktionsplan eine ebenso kurze Frist von neun Werktagen gesetzt wurde und dies bei den Verbänden behinderter Menschen auf deutliche Kritik gestoßen war.
Vor diesem Hintergrund vermag sich der SoVD des Eindrucks nicht zu erwehren, das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebe ein umfassendes Anhörungsverfahren zum Staatenbericht nicht an und sehe für die Verbände behinderter Menschen stattdessen in einem sog. "Schattenbericht" die sachgerechtere Form der Positionierung zum Staatenbericht. Diesen Eindruck stützt i.ü. auch das vorliegende Begleitschreiben des BMAS zum Staatenbericht.
Vor diesem Hintergrund verzichtet der SoVD auf eine umfassende Stellungnahme zum Ersten Staatenbericht nach Art. 35 BRK zum jetzigen Zeitpunkt und wird sich stattdessen mit Nachdruck in die Erarbeitung des sog. "Schattenberichts" der Verbände einbringen.
Gleichwohl möchte der SoVD zum Ausdruck bringen, dass er im vorliegenden Staatenbericht Deutschland die für die Bewertung maßgeblichen
"Guidelines on treaty-specific document to be submitted by state parties under Art. 35, p.1 CRPD”
vom 18. November 2009 nicht ausreichend berücksichtigt sieht, insbesondere da es sich vorliegend um den Ersten Staatenbericht Deutschlands handelt.
Der Erste Staatenbericht hat zum Ziel, für den BRK-Ausschuss nachvollziehbar darzustellen, inwieweit das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis eines Mitgliedsstaates mit der Konvention im Einklang stehen. Er soll u.a. verdeutlichen: Wie ist die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen im Mitgliedsstaat? In welchem Umfang bestehen Ausgrenzungen und Einschränkungen zulasten behinderter Menschen? Wo sind Defizite und Handlungsbedarf, um die Ziele der BRK im Mitgliedsstaat zu verwirklichen?
Insoweit sollte auch der deutsche Staatenbericht eine umfassende, kritische Analyse liefern, wo Deutschland bei der Umsetzung aller Normen der BRK steht, welche ersten Schritte zur Verbesserung - seit Inkrafttreten der BRK - eingeleitet wurden und welche weiteren Schritte künftig geplant sind.
Dies jedoch leistet der vorliegende Bericht nicht in ausreichendem Maß. Stattdessen erweckt er - ähnlich die von den Verbänden bereits 2008 kritisierte Denkschrift zum Ratifikationsgesetz - den (unrichtigen) Eindruck, das geltende Recht und die Rechtswirklichkeit in Deutschland entsprächen bereits weitgehend den Anforderungen der BRK. Eine umfassende Auseinandersetzung mit den Anforderungen, wie sie die BRK aufstellt und damit Handlungs- und Umsetzungsbedarf begründet, erfolgt kaum. Der SoVD verweist insoweit exemplarisch auf einige Beispiele im Staatenbericht, welche die benannten Defizite verdeutlichen:
SoVD -M.m.B. - 30.6.2011 - Stellungnahme