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2014-02-25

Stuttgart: Behindertenbeauftragte im Stress - Nachrichten - Schwarzwälder Bote

Stuttgart 

Behindertenbeauftragte im Stress

Martin Haar,
25.02.2014

Seit November 2012 tritt Ursula Marx als Beauftragte der Stadt für die
Belange von Menschen mit Behinderung ein. Ihre erste Bilanz zeigt: Ihre
Hilfe ist gefragt.


Stuttgart
- Ursula Marx (69) arbeitet am Anschlag. Oder wie sie es formuliert,
„an der Oberkante“ des Ehrenamtes. Vor 15 Monaten hätte sie sich
vermutlich nicht träumen lassen, dass sie so sehr gebraucht wird. Seit
November 2012 tritt sie als Beauftragte der Stadt für die Belange von
Menschen mit Behinderung ein. Zuvor gab es diese Stelle praktisch nicht.
Theoretisch kümmerte sich zuvor das Gesundheitsamt unter der Regie von
Leiter Hans-Otto Tropp darum. (...)

Marx: „Als Schwerpunkte haben sich die Bereiche Wohnen, Schule,
Ausbildung/Beruf, Mobilität, Pflege, Betreuung, Leistungen und
Barrierefreiheit herauskristallisiert.“  (...)
 „Die meisten Beschwerden betreffen den ÖPNV“, sagt Marx, „die Zugänglichkeit, besonders zur S-Bahn, ist durch defekte Aufzüge und Rolltreppen sehr unzuverlässig.“

Stuttgart: Behindertenbeauftragte im Stress - Nachrichten - Schwarzwälder Bote

2013-07-18

Constantin Grosch: Student kämpft für Inklusion - SPIEGEL ONLINE


Bewegungsunfähiger Student: Sozialstaat gegen Constantin


Behinderter Student Constantin Grosch: "Jeder Mensch braucht Ziele, ich auch"
SPIEGEL ONLINE

Er kann sich kaum bewegen, aber er studiert Jura, will arbeiten, vielleicht heiraten: Constantin Grosch, 20, wäre ein Musterbeispiel für gelungene Inklusion - wenn ihn nicht die Sozialgesetze behindern würden.

Constantin Grosch: Student kämpft für Inklusion - SPIEGEL ONLINE

Menschen mit Behinderung: Theoretische Inklusion - SPIEGEL ONLINE


Menschen mit Behinderung: Theoretische Inklusion


Persönliches Budget, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe: Für Menschen mit Behinderung gibt es eine unübersichtliche Vielzahl von Hilfen. Doch wer sich im Dickicht des Sozialgesetzes zurechtfinden will, bekommt nur schwer einen Überblick.

Pflege behinderter Kinder: Tücken des Sozialrechts
REUTERS
Pflege behinderter Kinder: Tücken des Sozialrechts

Hamburg - Theoretisch ist alles ganz einfach. Es gibt das mehrbändige Sozialgesetzbuch, in dessen neuntem Buch es um die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geht. Da steht alles drin. Doch der Versuch ist zum Scheitern verurteilt, einen Überblick darüber zu bekommen, was behinderte Menschen in Anspruch nehmen können, um sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Menschen mit Behinderung: Theoretische Inklusion - SPIEGEL ONLINE

Sparkurs : Ein bisschen Kahlschlag bei Sozial-Zuschüssen | Mitteldeutschland - Mitteldeutsche Zeitung


Sparkurs: 

Ein bisschen Kahlschlag bei Sozial-Zuschüssen

18.07.2013 08:03 Uhr | Aktualisiert 18.07.2013 08:03 Uhr

Mit einer Mahnwache machte der Blinden- und Sehbehinderten-Verband vor der jüngsten Sitzung des Landtags auf sich aufmerksam.   (BILD: dpa) 
 
Von Kai Gauselmann
Landessozialminister Norbert Bischoff verteidigt die geplanten Kürzungen etwa bei Blindengeld und Jugendarbeit. Eine komplette Streichung der Förderung schließt er aber aus. In welcher Höhe die Förderung fortgesetzt werden soll, ist noch offen.

Magdeburg/MZ.  Landessozialminister Norbert Bischoff (SPD) schließt die komplette Streichung wichtiger Sozial-Zuschüsse 2015 kategorisch aus. „Das wird nicht auf Null gesetzt, dafür lege ich meine Hand ins Feuer“, sagte Bischoff der MZ. Die bisherige Finanzplanung des Landes sieht bei Blindengeld, Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm für die Jugendarbeit eine Reduzierung im kommenden Jahr und für 2015 den Wegfall vor. In welcher Höhe die Förderung fortgesetzt werden soll, konnte Bischoff allerdings noch nicht sagen.
Sparkurs : Ein bisschen Kahlschlag bei Sozial-Zuschüssen | Mitteldeutschland - Mitteldeutsche Zeitung

2013-02-15

Machtlos?! | Aids und Behinderten Selbsthilfe


Machtlos?!

14. Februar 2013  von






Machtlos fühlen sich viele Menschen insbesondere wenn es um Menschen geht die tagtäglich die soziale Härte der Behörden ertragen müssen. Es ist kein spezifisches Problem von Menschen mit Behinderung. Ich vermag auch nicht zu urteilen ob Menschen mit Behinderung durch den Machtmissbrauch der Behörden bzw. deren Mitarbeiter-innen schlimmer betroffen sind.
Fakt ist Menschen beantragen Leistungen die Ihnen vom Gesetz her zustehen.
Fakt ist die beantragten Leistungen werden gänzlich versagt oder die Erreichbarkeit unmöglich gestaltet.
Was sind die Aufgaben einer Leistungsbehörde und deren Mitarbeiter-innen?

Machtlos?! | Aids und Behinderten Selbsthilfe

2012-09-02

Paralympics: IT-Dienstleister Atos in der Kritik |silicon.de


Das Sponsoring der Paralympischen Sommerspiele 2012 durch der IT-Dienstleister Atos hat in Großbritannien einen Proteststurm von Behindertenverbänden ausgelöst. Der Konzern erstellt im Auftrag der britischen Regierung medizinische Gutachte, die über die Arbeitsunfähigkeit von Behördenmitarbeitern entscheiden. (...)
Demonstranten protestierten vor der Niederlassung von Atos. Sie werfen dem IT-Dienstleister vor, viele Behinderte in die Armut und teilweise sogar zum Suizid zu treiben. Aktivisten trugen einen Sarg, der die Einschnitte in Unterstützungsleistungen symbolisieren sollte, zur Atos-Zentrale in der Londoner Innenstadt.
weiterlesen:
Paralympics: IT-Dienstleister Atos in der Kritik |silicon.de


Atos protesters clash with police in 'day of action' against Paralympics sponsor | Society | guardian.co.uk





 Disability activists protest Paralympics sponsor - YouTube

2012-08-07

Berlin: Städte und Gemeinden fordern Umbau des Sozialsystems

Berlin Städte und Gemeinden fordern Umbau des Sozialsystems

zuletzt aktualisiert: 07.08.2012 - 02:30
Berlin (RP). Die unter den hohen Kosten für bedürftige Familien und Behinderte leidenden Kommunen haben sich für eine Radikalreform des Sozialstaates ausgesprochen. Der Städte- und Gemeindebund forderte eine grundlegende Neuordnung aller Sozialleistungen in Deutschland. Das über Jahre gewachsene, "fast undurchdringliche Sozialdickicht" müsse durchforstet und das System auf seine Wirkung hin abgeklopft werden, sagte der Verbandspräsident und Bürgermeister der Stadt Bergkamen, Roland Schäfer. Eine entsprechende "Reform-Agenda 2020" sollte von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet werden – etwa nach dem Vorbild der Hartz-IV-Reform.

Berlin: Städte und Gemeinden fordern Umbau des Sozialsystems

Sozialpolitik: Kommunen wollen Sozialstaat entrümpeln - Aktuelle Nachrichten - Printarchiv - Wirtschaft (Print) - Berliner Morgenpost - Berlin

BM 07.08.12

Sozialpolitik

Kommunen wollen Sozialstaat entrümpeln

Dachverband bemängelt unter anderem zu viele verschiedene Familienleistungen. Aus seiner Sicht ließe sich mit weniger Geld mehr erreichen
- Die unter hohen Kosten für bedürftige Familien und Behinderte leidenden Kommunen machen sich für eine grundlegende Reform des Sozialstaates stark. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert daher die Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums nach dem Vorbild der Hartz-Kommission. Das derzeitige "Dickicht" aus verschiedenen Leistungen müsse aufgearbeitet werden, sagte DStGB-Präsident Roland Schäfer in Berlin. Dann könne mit weniger Geld mehr erreicht werden als bisher.
(...)
Der Bund hat den Städten und Gemeinden bereits zugesagt, sie bis 2014 von den Kosten der Grundsicherung im Alter zu entlasten, die sich auf gut vier Milliarden Euro im Jahr summieren. Außerdem hat die Bundesregierung versprochen, sich an der Eingliederungshilfe für Behinderte zu beteiligen, die jährlich mit knapp 14 Milliarden Euro zu Buche schlägt.
Aus Sicht der Städte und Gemeinden reicht das allerdings nicht aus, denn ihnen ist die finanzielle Decke auch im Aufschwung zu kurz:
Sozialpolitik: Kommunen wollen Sozialstaat entrümpeln - Aktuelle Nachrichten - Printarchiv - Wirtschaft (Print) - Berliner Morgenpost - Berlin

2012-01-12

Verband plädiert für Sozialleistungen aus einer Hand

Ärzte Zeitung, 12.01.2012


Verband plädiert für Sozialleistungen aus einer Hand

FRANKFURT/MAIN (ras). Das deutsche Sozialleistungssystem ist für Familien, in denen Behinderte leben, kaum zu durchschauen - und dies, obwohl sie eigentlich besonders von den Leistungen profitieren sollten.
 
Um dies zu ändern, hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) ein Positionspapier formuliert, in dem Korrekturen eingefordert werden (...)
Verband plädiert für Sozialleistungen aus einer Hand

2011-09-01

UN-Behindertenrechtskonvention - BSK e.V.

Sozialpolitischer Referent des BSK Maik Nothnagel:

"Normalität mit besonderen Bedürfnissen"

Maik Nothnagel
(fw-eh/bsk-pr) Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben schreibt die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen vor. Damit stärkt sie den Grundsatz, dass mobile Betreuung, Unterstützung und Assistenz vor stationärer Betreuung Vorrang hat. Dafür brauchen Behinderte Geld, deshalb haben sie Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe.
Weil Deutschland die UN-Konvention anerkannt hat ist folglich jeder Kreis, jede Kommune verpflichtet, die Vorgaben der UN-BRK im Alltag umzusetzen. Denn die Konvention sieht Behinderung als "Normalität mit besonderen Bedürfnissen". Demzufolge müssten Lebens- und Arbeitsbedingungen auf diese Bedürfnisse zugeschnitten werden. Doch genau das ist das Problem. Gesetzesvorschriften in Deutschland orientieren sich noch am veralteten Sozialgesetzbuch IX, das den Bedarf Behinderter lediglich als Grundsicherung beschreibt.
Damit ist nur ein Leben am Existenzminimum möglich. Die modernere UN-Konvention fordert hingegen gleichberechtigter Teilhabe, wodurch sich in der Praxis freilich ein höherer Bedarf ergibt. "Selbst wenn die Verwaltung angemessen handeln will, darf sie das nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten", sagt Maik Nothnagel. Durch den Gesetzgeber im Bund muss endlich Klarheit geschaffen werden was mit Anerkennung der UN-Konvention nun an Eingliederungshilfen gezahlt wird. Vor allem gelte es endlich diese Gelder bedarfsgerecht auszureichen, entsprechend der individuellen Bedürfnisse. Am Ende widersprechen sich Gesetze in Deutschland.
Im Artikel 27 der UN-Konvention ist vorgesehen, Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, doch stattdessen führen die Wege der gegenwärtig praktizierten Eingliederungshilfe in den meisten Fällen in geschützte Werkstätten oder Wohnheime, beklagt Maik Nothnagel. Da verwundert es nicht, dass etwa 80 Prozent der Eingliederungshilfe in solchen Einrichtungen fließen. Damit wird entgegen der ratifizierten Konvention die Institution gefördert statt das Individium, kritisiert das Kreistagsmitglied der Linken.
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden 2011 zirka 45 Prozent des 116 Millionen Euro umfassenden Verwaltungshaushaltes für Soziales, Kinder und Jugend ausgegeben. Knapp die Hälfte dieses Geldes benötigt der Landkreis für Hartz-IV und eben die Eingliederungshilfe. Dabei ist der Bedarf für die Eingliederungshilfe seit Jahren steigend und es werde immer schwieriger diesen zu decken, wird gleichzeitig im Haushalt auf die Situation hingewiesen. "Das Thema birgt weitere Konflikte, denn in den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zudem Strukturen in der stationären Pflege aufgebaut, die nicht einfach zu ändern sind", erklärt Maik Nothnagel.
Immerhin würden solche Einrichtungen teilweise mit Verträgen über 25 oder 30 Jahre laufen. Damit sei klar, dass Änderungen in der Praxis in der Regel erst nach dem Jahr 2030 greifen werden, so der in Berlin als Referent arbeitende Körperbehinderte. Doch die "Normalität mit besonderen Bedürfnissen" müsse jetzt umgesetzt werden. Daher müssen sich Wohlfahrtsverbände, Leistungserbringer, Politik und Betroffene an einen Tisch setzen, um Lösungen für die Zukunft zu suchen. Außerdem müsse man von der Praxis abkommen, dass der Bund hohe Standards bei der Betreuung und Eingliederung Behinderter definiert, für die er selbst nicht aufkommen muss. Die Kommunen und Kreise dürfen nicht finanziell Leidtragende verfehlter Bundespolitik sein.
Wie schon die vorige Bundesregierung hat sich auch die jetzige die Neufassung der Eingliederungshilfe in den Koalitionsvertrag geschrieben. Dabei blieb es bisher. "Es wäre schön, wenn sie endlich handeln würden", sagt Maik Nothnagel – der Sozialpolitischer Referent beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und zugleich Thüringens Landesvorsitzender des Sozialverband Deutschland ist - und fordert die Kommunen auf, von unten auf Lösungen zu drängen. Sie sollen die Forderung aufstellen, die Eingliederungshilfe im Paket mit der Pflegeversicherung zu novellieren.

UN-Behindertenrechtskonvention - BSK e.V.

2011-07-28

Amerikas Schuldenkrise: Arme bangen um Unterstützung - Medien - Video-Nachrichten - Multimedia - FAZ.NET

Amerikas Schuldenkrise

Arme bangen um Unterstützung

Die ganze Welt schaut gebannt nach Washington: Noch immer haben Republikaner und Demokraten keine Lösung im Schuldenstreit gefunden. Sollte es keine Einigung geben, droht Amerika zum 2. August die Zahlungsunfähigkeit. Davon zuerst betroffen wären sozial Schwache wie Behinderte, Rentner und Arbeitslose. Viele von ihnen könnten sich ohne staatliche Leistungen nicht lange über Wasser halten. Eine Zahlungsunfähigkeit könnte aber auch Chaos an den internationalen Finanzmärkten auslösen, befürchten Experten.

Amerikas Schuldenkrise: Arme bangen um Unterstützung - Medien - Video-Nachrichten - Multimedia - FAZ.NET

2011-06-28

10 Jahre SGB IX -- kobinet

28.06.2011 - 08:50

10 Jahre SGB IX.

Gesetz ist gut, die Umsetzung schlecht
Berlin (kobinet) Die Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion veranstaltete am 27. Juni 2011 einen offenen Kongress anlässlich des 10. Jahrestages des von der rot-grünen Bundesregierung erarbeiteten "Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe". Es war keine Jubelfeier.
Ein Kommentar von /km/radiokampagne berlin/:
"... 2001 verfasste die rot-grüne Regierung zusammen mit Behindertenverbänden das Sozialgesetzbuch IX, welches für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in die Bresche springen bzw. einen Paradigmenwechsel vollbringen sollte, weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe und Selbstbestimmung. Doch so ganz hat das wohl nicht funktioniert, wie es sich die Behindertenverbände damals erhofften.
Ca. 90 Menschen nahmen an dieser Veranstaltung teil. Und wenn Betroffene zu Wort kamen, so ist das Urteil niederschmetternd. Nicht das SGB IX wird verurteilt, sondern dessen Wirkung, oder besser gesagt Unwirksamkeit. Egal auf welcher Ebene – aber vor allem bei der Bewilligung von Assistenz – hat dieses Sozialgesetzbuch versagt. Sie wird oft totalverweigert oder mensch muss darum kämpfen und zwar hart.
Und hat mensch die Assistenz einmal bewilligt bekommen, so ist diese nicht über Jahre hinweg sicher – nicht einmal für Schüler/innen für die gesamte Schulzeit – sondern sie muss jedes Jahr neu bewilligt werden. 

Doch in der Sachzwanglogik, mit dem das SGB IX durch das SGB XII einem Kostenvorbehalt unterliegt, bleiben Menschen mit Assistenzbedarf ganz schnell auf der Strecke. Vor allem, wenn sie selbst nicht die Kraft haben und auch keine anderen Menschen haben, die sie dabei unterstützen, um ihr Recht zu kämpfen. Klar, nicht alles ist überall schlecht. In manchen Teilen des Landes lässt die Umsetzung des SGB IX hoffen, dass es doch irgendwann möglich ist an Inklusion zu denken, doch dazu ist es noch ein weiter Weg.
Die Bundesarbeitsagenturen müssten mal von dem Denken wegkommen, dass Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten gehören, wenn sie arbeiten wollen. Die Menschen in den Beratungsstellen sollten sich nicht so anstellen, als ob sie ihr eigenes Geld verteidigen müssten, die Pflegeversicherung sollte mal weg davon einen Menschen nur als Kontobelastung zu denken – und das SGB IX muss laut vieler Teilnehmer/innen auch geändert werden. Die Kostendeckelung durch das SGB XII muss weg, unabhängige Servicestellen müssen geschaffen werden, die Verweigerung Rechte zu gewähren muss sanktioniert werden – vielleicht sogar mit einem Schmerzensgeld für die Betroffenen.
Doch vor allem muss etwas in den Köpfen der Menschen geschehen, damit Inklusion endlich Realität werden kann. Denn Gesetzbücher kann es noch und nöcher geben – die Auslegung der Gesetze, das ist eine andere Sache.

In Praxisberichten wurde scharfe Kritik an den nach dem SGB IX handelnden Personen geübt. Es fehlt die unabhängige, parteiliche, kontinuierliche, kompetente und trägerübergreifende Beratung, damit Menschen ihre Rechte wahrnehmen können.
Karl-Hermann Haack, Behindertenbeauftragter der damaligen rot-grünen Bundesregierung, bezeichnete das gegliederte System der Rehabilitation und die Verweigerung von Reha- und Teilhabeleistungen als eine Form von strutureller Gewalt.

Aber es wurde auch über Verbesserungen und über die Zukunft gesprochen. Nur Teilhabe und Rehabilitation reiche nicht aus, dem SGB IX fehle die menschenrechtliche Zielstellung. Auf der Grundlage der Behindertenrechtskonvention solle das SGB IX sofort und nicht erst 2013, wie von der Bundesregierung angekündigt, überprüft und überarbeitet werden.
Die weitere Vereinheitlichung des Leistungsrechts verlangt nach einem Leistungsgesetz zur Sozialen Teilhabe.
Andreas Jürgen, Sprecher des Forums behinderter Juristinnen und Juristen erläuterte die Grundzüge des Leistungsgesetzes, das vom Forum erarbeitet und der Öffentlichkeit am 4. Mai 2011 vorgestellte wurde. Es enthält Vorschläge zur Veränderung der Verwaltungsstruktur weg von der Sozialhilfe, zum Behinderungsbegriff analog zur Behindertenrechtskonvention der UN, ein Wunsch- und Wahlrecht ohne Kostenvorbehalt, Teilhabegeld als Nachteilsausgleich in 6 Stufen bis 1.000 Euro,
ein Budget für Arbeit und eine Definition für Persönliche Assistenz.
scha/rba
 
Gesetz zur Sozialen Teilhabe, Entwurf "

10 Jahre SGB IX -- kobinet

2011-03-08

Sozialleistungen sollen Bringschuld sein - Eßlinger Zeitung ONLINE

Sozialleistungen sollen Bringschuld sein

ESSLINGEN: Betreuungsgerichtstag an der Hochschule -
Experten: Gesetzliche Betreuung wäre oft vermeidbar 
Ist ein Mensch zum Beispiel wegen einer Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder Demenz nicht mehr in der Lage, sein Leben zu organisieren, wird ihm per Gerichtsbeschluss ein Betreuer zur Seite gestellt. Ob eine solche gesetzliche Betreuung wirklich in allen Fällen notwendig ist, darüber haben 180 Experten beim Württembergischen Betreuungsgerichtstag an der Hochschule Esslingen diskutiert.

Von Kornelius Fritz
Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben einen gesetzlichen Betreuer, Mitte der 90er-Jahre waren es nach Angaben von Jürgen Fischbach, Sprecher der Regionalgruppe Württemberg beim Betreuungsgerichtstag, lediglich 600 000. Der drastische Anstieg hängt einerseits der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Zunahme von Demenzerkrankungen zusammen. Experten sehen aber noch einen weiteren Grund: Weil in der Verwaltung an allen Ecken und Enden gespart werde, bleibe in den Behörden zu wenig Zeit, um jeden Einzelnen intensiv zu beraten und beim Antrag von Sozialleistungen zu unterstützen. „Stattdessen wird dann schnell der Ruf nach einem Betreuer laut, der es richten soll“, sagt Konrad Stolz, ehemaliger Professor an der Hochschule Esslingen.Stolz und Fischbach sehen diese Entwicklung mit Sorge, denn die Betreuung sei vom Gesetzgeber nur als letztes Mittel vorgesehen: „Denn sie greift stark in die Selbstbestimmung des Betroffenen ein“, erklärt Fischbach. Deshalb lautete das Motto des Württembergischen Betreuungsgerichtstages in diesem Jahr „Sozialfürsorge vor Rechtsfürsorge?“.

Sozialleistungen sollen Bringschuld sein - Eßlinger Zeitung ONLINE
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