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2014-02-21

Inklusion in vielen Ländern noch Baustelle - bildungsklick.de


Inklusive Bildung

Inklusion in vielen Ländern noch Baustelle






21.02.2014 - (dpa)
– Auch fast fünf Jahre nach Inkrafttreten der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im März 2009 ist der
gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung in vielen
Bundesländern noch eine große Baustelle. Auch die Kostenfrage ist
weiterhin häufig umstritten, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa
Mitte Februar ergab.


Inklusion in vielen Ländern noch Baustelle - bildungsklick.de

2014-02-12

Behindertenrechtskonvention umsetzen | kobinet-nachrichten



Behindertenrechtskonvention umsetzen

Veröffentlicht am


von Franz Schmahl




Valentin Aichele


Valentin Aichele
© kobinet/rba


Berlin
(kobinet) Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Die 2006
verabschiedete Konvention ist seit März 2009 für Deutschland
völkerrechtlich verbindlich. Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention forderte heute die politisch
Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das 1.
Staatenprüfungsverfahren bereits jetzt aktiv mitzugestalten. „Das
Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Deutschland zu stärken“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle.
In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe „aktuell“
stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und
spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und
Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung
beteiligen können.


Behindertenrechtskonvention umsetzen | kobinet-nachrichten

2014-01-23

Empowerment Training: Stärker werden und etwas verändern | kobinet-nachrichten



Empowerment Training: Stärker werden und etwas verändern
Veröffentlicht am


von Christian Mayer



Bild: Empowerment Rakete


Bild: Empowerment Rakete
© Wiebke Schär/ISL


Mainz
(kobinet) "Stärker werden und etwas verändern!" So lautet der Titel
einer Empowerment-Schulung für behinderte und chronisch kranke Menschen
aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention. Die erste der von der
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL)
angebotenen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
geförderten Schulung mit vier Wochenendkursen findet in der Zeit vom 28.
März bis 9. November im weitgehend barrierefreien Hotel INNdependence
in Mainz statt. Diese bildet den Auftakt von insgesamt fünf
Emowerment-Schulungen in verschiedenen Regionen Deutschlands.

Empowerment Training: Stärker werden und etwas verändern | kobinet-nachrichten

2013-12-31

Jetzt aber geht's los!? | kobinet-nachrichten


Jetzt aber geht's los!?

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Jahreswechsel 2013-14  Symbol analog eines Ortsausgangsschilde
Jahreswechsel 2013-14 Symbol analog eines Ortsausgangsschilde
© ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) In seinem Jahresrückblick konstatiert der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA), dass 2013 im Hinblick auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen erneut ein verlorenes Jahr war.
Jetzt aber geht's los!? | kobinet-nachrichten

2013-12-02

Deutsches Institut für Menschenrechte - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor

02.12.2013

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor 
 
Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat auf einem Fachtag am 28. November 2013 im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die "Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" vorgestellt.

Das Projekt wird aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert und von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt.
Der Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Dirk Gerstle, hob zu Beginn der Veranstaltung  im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, dass seine Verwaltung den notwendigen Prozess zur Erörterung der Ergebnisse der Normprüfung intensiv begleiten werde.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt eine Prüfung, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in seiner Einführung.
Lange hätten Bund und auch einzelne Länder auf dem Standpunkt gestanden, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich.
"Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigen, dass diese Auffassung als überholt gelten muss", so Aichele. Das zeige außerdem die hier vorgestellte Expertise, die sich intensiv mit dem Zustand des Berliner Rechts befasse.

Berlin lasse als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention als die dazu berufene Instanz gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Konvention vornehmen.
"Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden", erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts "Monitoring-Stelle Berlin".

"Die Normenprüfung ist zwar ein wichtiges Vorhaben, sie ist aber lediglich ein Baustein der Umsetzung und enthebt Berlin nicht von den bestehenden Verpflichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon jetzt praktisch zu gewährleisten – und hier gibt es in Berlin bekanntlich noch vieles zu tun", betonte Aichele.
Der Fachtag hatte das Ziel, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in Berlin die Grundzüge und den Aufbau der Expertise vorzustellen. Rund 50 Expertinnen und Experten diskutierten über die Herausforderungen einer Normenprüfung und den aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Expertise: Das Konzept der Normenprüfung

 

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf 12 ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich um folgende Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen:

Schulgesetz für Berlin (SchulG), Lehrerbildungsgesetz (LBiG), Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), Schulkommunikationsverordnung (SchulKommV), Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO), Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO), Bauordnung für Berlin (BauO), Gaststättenverordnung (GastV), Personennahverkehrsgesetz (ÖPNV-Gesetz), Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

"Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin"
Programm des Fachtages am 28. November 2013

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-10-29

Monitoring-Stelle beriet mit Zivilgesellschaft über Staatenberichtsprüfung - Deutsches Institut für Menschenrechte - 

25.10.2013

Monitoring-Stelle beriet mit Zivilgesellschaft über Staatenberichtsprüfung

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention führte am 23. Oktober in Berlin die 14. Verbändekonsultationen durch. Der Schwerpunkt lag dieses Mal auf dem Thema "Berichtsprüfung Deutschlands durch das CRPD". Das CRPD (Committee on the Rights of Persons with Disabilities) ist der UN-Fachausschuss zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der 2014 den Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention prüfen und Empfehlungen zur weiteren Umsetzung aussprechen wird. Die Anwesenden tauschten sich über zivilgesellschaftliche Möglichkeiten der Beteiligung an dem Verfahren, die Rolle der Monitoring-Stelle und Erwartungen an die Monitoring-Stelle sowie die jüngsten Entwicklungen des Fachausschusses aus.
Zwei bis drei Mal im Jahr lädt die Monitoring-Stelle behindertenpolitische Organisationen zu Verbändekonsultationen ins Institut ein. Sie dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Zivilgesellschaft und Monitoring-Stelle über die UN-Behindertenrechtskonvention und der Diskussion von Strategien mit Blick auf die Einhaltung und Umsetzung der Konvention. (pl)
Weitere Informationen zu den Verbändekonsultationen

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-07-24

Stevie Wonder, UN-Friedensbotschafter, ruft zur Unterstützung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen "zum Wohle aller" auf - Stevie Wonder supports the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities --YouTube


 19.07.2013
Stevie Wonder, UN Messenger of Peace, calls on support for the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities to be "signed, sealed and delivered by all countries, for everyone's sake". For more information on the Convention, or on the High-level meeting of the General Assembly on "Disability and Development" to be held on 23 September, please visit: http://www.un.org/disabilities

 Stevie Wonder, UN-Friedensbotschafter, ruft zur Unterstützung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen "zum Wohle aller unterzeichnet, ratifiziert und umgesetzt von allen Ländern" auf. Für weitere Informationen über das Übereinkommen oder auf der High-Level-Treffen der Generalversammlung zum Thema "Behinderung und Entwicklung", das am 23. September stattfinden wird, besuchen Sie bitte: http://www.un.org/disabilities
Stevie Wonder supports the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities - YouTube

Noch 60 Tage bis zur Bundestagswahl | kobinet-nachrichten



Noch 60 Tage bis zur Bundestagswahl

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Barbara Vieweg
Barbara Vieweg
© ISL
Jena (kobinet) Heute in 60 Tagen findet die Bundestagswahl statt. Barbara Vieweg wünscht sich von den Parteien, dass die Parteien es nicht nur bei Lippenbekenntnissen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention belassen, sondern konkret sagen, was sie in der nächsten Legislaturperiode vorhaben. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Barbara Vieweg, der stellvertretenden Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kurz vor ihrem Urlaub darüber, was ihr bei der anstehenden Bundestagswahl wichtig ist.
Noch 60 Tage bis zur Bundestagswahl | kobinet-nachrichten

2013-07-23

Ministerin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten - 02elf Düsseldorfer Abendblatt | 02elf Düsseldorfer Abendblatt


Ministerin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten

Neue Leitlinien für schulische Personalmaßnahmen

Der demografische Wandel, das veränderte Schulwahlverhalten, der weitere Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen zu veränderten Schulangeboten. „Wenn Schulen auslaufen und neue Schulen errichtet werden, sind auch die Lehrkräfte davon betroffen. Wichtig ist, dass die notwendigen Veränderungsprozesse für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen transparent und sozialverträglich gestaltet werden“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Ministerin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten - 02elf Düsseldorfer Abendblatt | 02elf Düsseldorfer Abendblatt

2013-07-21

UN-Behindertenrechtskonvention: 6. Konferenz der Vertragsstaaten - BIZEPS-INFO

Text: Dr. Marianne Schulze · 21. Juli 2013 11:27 Uhr

UN-Behindertenrechtskonvention: 6. Konferenz der Vertragsstaaten

In New York fand vom 17. bis 19. Juli 2013 die sechste Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt.

Flagge Vereinte Nationen

Die nunmehr 133 Mitgliedsstaaten berieten über zahlreiche Aspekte der Konventionsumsetzung, mit Verweisen auf Pilotprojekte und Beispiele guter Praxis, wie auch auf Herausforderungen in der Implementierung.

UN-Behindertenrechtskonvention: 6. Konferenz der Vertragsstaaten - BIZEPS-INFO

 UN Enable - Sixth session of the Conference of States Parties to the Convention on the Rights of Persons with Disabilities, 17-19 July 2013

2013-07-16

Olpe - Bürgeranträge für Inklusion - Siegener-Zeitung - Nachrichten aus Siegen, Wittgenstein, Olpe u. Umgebung


Kreis zu langsam?

Bürgeranträge für Inklusion

Olpe. Am 11. Juli 2011 beauftragte der Kreistag des Kreises Olpe den Landrat, "in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden einen kommunalen Inklusionsplan zu erstellen". Gleichzeitig wurde die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befürwortet, "ein inklusives Bildungssystem für das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in der allgemeinen Schule aufzubauen". Zehn Vereine hatten zuvor in einem Bürgerantrag gefordert, dass Kreis und Kommunen einen frühzeitigen und nachhaltigen Planungs- und Steuerungsprozess zur Entwicklung der schulischen Inklusion unter qualitativ hochwertigen Bedingungen für alle Kinder - mit und ohne Beeinträchtigungen - beginnen. 

Zwei Jahre nach dem Kreistagsbeschluss stellt sich vielen Eltern, Lehrern und anderen Fachleuten im Kreis die Frage, wie dieser Beschluss bis heute umgesetzt wurde. Denn zumindest sichtbare Ergebnisse gibt es keine.


Olpe - Bürgeranträge für Inklusion - Siegener-Zeitung - Nachrichten aus Siegen, Wittgenstein, Olpe u. Umgebung

2013-07-03

Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention Stadt München


Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Stadtrat


Am 2. Juli 2013 wird dem Stadtrat der Landeshauptstadt München der 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt.

Titelblatt Aktionsplan

Schon seit über einem Jahr entwickelt die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat sowie anderen betroffenen Bürgerinnen und Bürger breitgefächerte Maßnahmen. Diese Aktivitäten sollen zur Verwirklichung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen beitragen. Die bayerische Metropole hat immerhin ihren Ruf als eine der behindertenfreundlichsten Städte Europas zu verteidigen.
Mit dem Aktionsplan ist ein erster Schritt vollzogen, der die dauerhafte und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Alltag wie am öffentlichen Leben sicherstellt und garantiert.
Damit dies gelingen kann, wird die Landeshauptstadt München als eine der ersten deutschen Großstädte ein Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention etablieren. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an unvoreingenommen aufeinander zugehen und gemeinsam ihr Leben gestalten können.
Siehe auch:

    Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention Stadt München

    2013-07-02

    München verabschiedet Aktionsplan | kobinet-nachrichten


    München verabschiedet Aktionsplan

    Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
    Oswald Utz
    Oswald Utz
    © Photographer: Markus Gann
    München (kobinet) Der Stadtrat der Landeshauptstadt München wird in seiner heutigen Sitzung voraussichtlich für eine der ersten deutschen Großstädte einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschließen. Schon seit über einem Jahr hat die Münchner Stadtverwaltung im Rahmen eines eigenständigen Projektes gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat sowie anderen betroffenen Bürgerinnen und Bürger breitgefächerte Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung beitragen sollen, entwickelt. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach im Vorfeld des für heute erwarteten Stadtratsbeschlusses mit dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München Oswald Utz über den Aktionsplan und dessen Erfahrungen mit der Entwicklung.

    München verabschiedet Aktionsplan | kobinet-nachrichten

    2013-06-25

    Tagung in Erfurt: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen - Projekt Inklusion in Sachsen der Lebenshilfe Sachsen


    21.06.2013

    Tagung in Erfurt: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen

    Am Donnerstag findet in Erfurt eine Tagung mit dem Titel: "Inklusion konkret -  - Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen" statt. Sprechen werden unter anderem:
    • Dr. Paul Brockhausen, Beauftragter der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderung,
    • Michael Brychcy, Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und
    • Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Konrad-Adenauer-Stiftung Erfurt.
    Tagung in Erfurt: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen - Projekt Inklusion in Sachsen der Lebenshilfe Sachsen

    2013-06-15

    Fachkommission zur Inklusion eingesetzt | kobinet-nachrichten


    Fachkommission zur Inklusion eingesetzt

    Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
    Karl Finke
    Karl Finke
    © Kobinet
    Hannover (kobinet) Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke haben eine Fachkommission Inklusion eingesetzt und wollen damit das Thema Inklusion mit Leben füllen.
    "Über Inklusion reden viele. Aber wir wollen Inklusion mit Leben füllen", sagten Cornelia Rundt und Karl Finke. Ziel der neu gegründeten Fachkommission sei es, konkrete Schritte zur Umsetzung gelebter Inklusion auszuarbeiten. Der Überarbeitungsprozess des Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll durch die Kommission gesteuert werden.
    weiterlesen:
    Fachkommission zur Inklusion eingesetzt | kobinet-nachrichten

    2013-05-20

    Aktion Mensch: Kurzfassung 1.Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

     http://www.aktion-mensch.de/img/basics/logos/headerlogo1.png
    In dieser vorliegenden Kurzfassung informieren wir Sie über den ersten Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Dazu haben wir zunächst einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum Parallelbericht zusammengestellt. Anschließend werden wesentliche Aussagen des Berichts zusammengefasst dargestellt:
    Aktion Mensch: Parallelbericht: Die UN-Konvention: Inklusion erfahren: Inklusion

    2013-05-14

    „So fährt die Konvention an die Wand“ | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt


    „So fährt die Konvention an die Wand“

    Kritische Diskussion über Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Matthias-Ehrenfried-Haus
    •  
    • Forderung: Brigitte Faber vom Kasseler Verein „Weibernetz“ und Carl-Wilhelm Rößler vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen plädierten in Würzburg für eine Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Foto: PAT
    Würzburg (pat) Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich dazu, alle Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang zu verwirklichen. „Wir haben hierzulande auch recht gute Gesetze“, bestätigte Brigitte Faber vom Verein „Weibernetz“, einer Organisation für die Interessen behinderter Frauen, bei einer Veranstaltung des Vereins „WüSL
    Selbstbestimmt Leben Würzburg“. Doch die Umsetzung der Gesetze sei alles andere als befriedigend.
    „So fährt die Konvention an die Wand“ | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

    2013-04-11

    Landeshauptstadt legt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor - Stadt, Verwaltung & Rat - Dresden

    Pressemitteilungen

    05.04.2013

    Landeshauptstadt legt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

    Stadtrat soll voraussichtlich im Juni über den Aktionsplan entscheiden
     
    Als eine der ersten deutschen Großstädte wird die Landeshauptstadt Dresden einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen. Sozialbürgermeister Martin Seidel, die Dresdner Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Sylvia Müller und der Vorsitzende des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt Dresden, Uwe Ostmann stellten die Eckpunkte des Planes heute, 5. April 2013, vor.
    Martin Seidel: „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Menschen mit und ohne Behinderungen in Zukunft in allen Lebensbereichen und von Geburt an ein selbstbestimmtes Zusammenleben zu ermöglichen. Dieser Aufgabe fühlen wir uns in Dresden schon seit Jahren verpflichtet. Dank des Aktionsplanes haben wir jetzt einen Überblick über alle von der Kommune beeinflussbaren Komponenten. Wir wissen, wo wir stehen. Und wir wissen sehr konkret, in welche Richtung wir zielgerichtet und schrittweise hinarbeiten wollen. Langfristig soll sich Dresden als ein inklusives Gemeinwesen auszeichnen."
    In Dresden leben etwa 75 000 Menschen mit einer Behinderung. Knapp 33 000 gelten als geh- bzw. außergewöhnlich gehbehindert. Sie sollen beispielsweise von Verbesserungen der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum profitieren. Hier geht es um die behindertengerechte Gestaltung von Straßen und Plätzen, von Haltestellen für Busse und Straßenbahnen, Bibliotheken oder Bädern. Sie alle sollen schrittweise barrierefrei zugänglich werden.
    Der Katalog der notwendigen Einzelmaßnahmen ist lang. Um den Überblick zu wahren, wurde der Aktionsplan den verschiedenen Lebensbereichen folgend in sieben Handlungsfelder gegliedert. Darunter finden sich zum Beispiel „Bildung", „Mobilität und Barrierefreiheit" sowie „Kultur, Sport, Freizeit". Der Aktionsplan baut auf einem Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt Dresden auf. Auf dieser Basis hat die Verwaltung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Sylvia Müller für jedes Handlungsfeld Ziele gesetzt und Maßnahmen abgeleitet.
    In die Erarbeitung des Aktionsplanes waren die Stadtarbeitsgemeinschaft der Dresdner Behindertenselbsthilfe, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, die Stadtliga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Kreissportbund Dresden, der Kreiselternrat Dresden und der Stadtschülerrat einbezogen. Sie alle haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Entwurf der Verwaltung zu ergänzen. Ihre Vorschläge wurden geprüft und soweit möglich eingearbeitet.
    „Wichtig ist jetzt, den Aktionsplan mit Leben zu füllen. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat stehen wir als Gesamtverwaltung in der Pflicht. Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat werde ich die Umsetzung des Aktionsplanes und seine Fortschreibung intensiv begleiten", so Sylvia Müller. Den finanziellen Rahmen des Aktionsplans bestimmt der Doppelhaushalt 2013/14. Eine Reihe von Maßnahmen wurde bereits vorab eingeordnet. Andere lassen sich ohne zusätzliche finanzielle Mittel realisieren. Zum Beispiel eine geplante Projektarbeit von Schülern mit Behinderung, die Nutzbarkeit von Spielplätzen oder die Angaben in künftig geplanten Broschüren der Landeshauptstadt Dresden zur Barrierefreiheit von Örtlichkeiten.
    „Allen Beteiligten ist bewusst, dass die im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen nur ein erster Schritt sein können, um die gestellten Ziele vollständig zu erreichen. Der Aktionsplan wird deshalb nach drei Jahren fortgeschrieben werden. In diese Arbeit werden wir uns als Behindertenbeirat selbstverständlich genauso intensiv einbringen, wie wir das bereits bei der Erarbeitung des Planes getan haben", so Uwe Ostmann.
    Voraussichtlich im Juni 2013 soll der Stadtrat über den Aktionsplan entscheiden. Bis dahin durchläuft die Vorlage der Verwaltung alle betroffenen Fachausschüsse. Zuerst wird der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften den Aktionsplan am 8. April 2013 in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Der Behindertenbeirat wird sich voraussichtlich am 29. Mai 2013 mit dem Aktionsplan befassen.
     
    UN-Behindertenkonvention
    Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich. Quelle: www.bmas.de
    Weitere Informationen unter

    Landeshauptstadt legt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindert - Stadt, Verwaltung & Rat - Dresden

    2013-04-01

    Landesbeauftragter Karl Finke: Kommunale Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte sind Motor der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention -- Presseinformationen | Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration


    Landesbeauftragter Karl Finke: 

    Kommunale Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte sind Motor der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

    Aktualisierte Handreichung für die Arbeit der Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten in Niedersachsen vorgelegt

    HANNOVER. Seit mehr als 20 Jahren fördert der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen die Gründung von Behindertenbeiräten bzw. die Berufung von Behindertenbeauftragten als Selbstvertretung behinderter Menschen in niedersächsischen Kommunen und Landkreisen. „Behindertenbeiräte oder Behindertenbeauftragte sind wichtige Expertinnen und Experten für Fragen der Behindertenpolitik. Deshalb fordere ich seit 20 Jahren alle niedersächsischen Kommunen auf, eng mit den Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten zusammen zu arbeiten", erklärt der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karl Finke.
    „Um den Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten das richtige Handwerkszeug an die Hand zu geben, habe ich 2005 die ‚Handreichungen für die Arbeit der Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten in Niedersachsen' veröffentlicht. Sie sind immer noch aktuell und können bei uns angefordert werden. Als Ergänzung zu diesen Handreichungen haben wir eine Sammlung der niedersächsischen Satzung und Geschäftsordnung von Behindertenbeiräten veröffentlicht. Mit der nunmehr vorliegenden 3. aktualisierten Sammlung von Satzungen und Geschäftsordnungen niedersächsischer Behindertenbeiräte will ich insbesondere die Kommunen motivieren, die noch keinen Beirat haben, ebenfalls einen ins Leben zu rufen. Dabei soll die jetzt vorgelegte Veröffentlichung den Kommunen Hilfestellung geben", so Finke.
    Die 3. Aktualisierung der Ergänzung zu den „Handreichungen für die Arbeit der Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten" kann in Einzelexemplaren im Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angefordert werden. Sie steht aber auch im Internet www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de unter der Rubrik „Broschüren" zum Download bereit.Presseinformationen | Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
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