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2011-03-16

BMFSFJ - Publikationsliste - Gutachten "Hausrecht in Heimen"

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Gutachten "Hausrecht in Heimen"

Di 21.06.2005
Konflikte zwischen Angehörigen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern einerseits sowie Heimleitungen andererseits werden häufig im Wege eines Hausverbots für "Angehörige" gelöst. In der Vergangenheit gab es immer wieder Unsicherheit darüber, wie das Hausrecht in Heimen auszulegen ist. Das vorliegende Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend analysiert die gängige Rechtslage in diesen Fällen und bestätigt, dass das Besuchsrecht von Bewohnerinnen und Bewohnern grundsätzlich nicht eingeschränkt werden darf. Damit stärkt es die Stellung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen und schafft Rechtssicherheit.



BMFSFJ - Publikationsliste - Gutachten "Hausrecht in Heimen"

DasErste.de - Ratgeber - Recht - Pflege: Streit um Betreuungsrecht (08.01.2011)

Rückschau: Pflege: Streit um Betreuungsrecht

Sendeanstalt und Sendedatum: WDR, Samstag, 8. Januar 2011
    Hände einer Pflegebedürftigen; Bild: AP  
    Bildunterschrift: ]
    von J. Brinkmann u. U. Michels

    Wer seine finanziellen und rechtlichen Belange, vielleicht sogar sein ganz normales Alltagsleben nicht mehr selbst regeln kann, ist auf einen gerichtlich bestellten Betreuer angewiesen, der alles – von Finanzen bis Gesundheit, Umgang oder Einweisung ins Pflegeheim - regelt. Das Gericht erteilt diese Sorgebereiche nach der im Einzelfall bestehenden Erforderlichkeit. Wenn aber zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig eine Person des persönlichen Vertauens dazu bestimmt wurde, diese Dinge zu regeln, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer in der Regel überflüssig. Aber oft wird es versäumt, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht abzufassen.

    DasErste.de - Ratgeber - Recht - Pflege: Streit um Betreuungsrecht (08.01.2011)

    openPR.de - Pressemitteilung - Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Kontaktverbot im Rahmen der Betreuung

    Kontaktverbot im Rahmen der Betreuung

    Politik, Recht & Gesellschaft
    Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



    openPR.de - Pressemitteilung - Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Kontaktverbot im Rahmen der Betreuung
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