Urteil des BundesarbeitsgerichtesArbeitgeber dürfen nach Behinderung fragen
Freitag, 17.02.2012, 02:28Arbeitnehmer, die bei der Frage nach einer Schwerbehinderung falsche Angaben machen, können nicht auf Kündigungsschutz pochen. Arbeitgeber hätten die Pflicht, eine Behinderung bei der Sozialauswahl im Zusammenhang mit Entlassungen zu berücksichtigen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: Arbeitgeber dürfen nach Behinderung fragen - Recht - FOCUS Online - Nachrichten
Krankheiten, die amtliche Behinderungen sind, muss man dem Chef offenlegen
es ist ein zweischneidiges Schwert mit den Behinderungen bei Arbeitnehmern. Einerseits gibt es viele Behinderungen, die nicht mal weiter auffallen müssen von Diabetis bis Schwerhörigkeit. Andererseits stellen die Unternehmen kaum mehr Behinderte ein und bei den meisten ist die Zhl der behinderten Arbeitnehmer noch viel rascher gesunken als die von Nicht-Behinderten. Wer – was allzu oft als politisch korrekt hochgejubelt wird und in Talk-Shows zur allgemeinen Unterhaltung gern vorgeführt wird – zum Beispiel seine Krebserkrankung offen zugibt, wird bei Bewerbungsgesprächen prompt abgestraft mit absagen. Selbstverständlich aus ganz ganz anderen Gründen, versteht sich. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.
Liest man aber die Pressemitteilung über das heutige Bundesarbeitsgerichtsurteil (Aktenzeichen 6 AZR 553/10), so lernt man als Erkrankter Neues dazu:
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