Grundsatzurteil
Vom 24.02.2014, 14:33 Uhr
Rundfunkbeitrag: Senioren und Behinderte zahlen
Vom 24.02.2014, 14:33 Uhr
Kamen. Zum vor einem Jahr eingeführten neuen Recht, Rundfunk und
Fernsehen mit oder ohne Gebührenzahlung empfangen zu können, ist das
erste Grundsatzurteil gesprochen worden: Es stammt vom Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof und bezieht sich auf die (für viele unangenehme)
Neuerung, dass auch Schwerbehinderte, die zuvor von dem Beitrag befreit
waren, zahlen müssen.
Rundfunkbeitrag: Senioren und Behinderte zahlen