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2014-01-30

Behinderte lernen, sich zu wehren - Nachrichten Weingarten | Nachrichten für die Stadt Weingarten - schwaebische.de

Behinderte lernen, sich zu wehren

Die Integrationswerkstätten Oberschwaben in Weingarten machen Prävention gegen sexuelle Gewalt
„Wehr Dich“: Kursleiterin Juliane Vögele zeigt Menschen mit Handicap Techniken, mit denen sie potenzielle Angreifer abwehren können.
„Wehr Dich“: Kursleiterin Juliane Vögele zeigt Menschen mit Handicap
Techniken, mit denen sie potenzielle Angreifer abwehren können. (Foto:privat)
Von Daniel Drescher

Weingarten
Häufiger als angenommen sind Behinderte Opfer sexueller Belästigung und
Gewalt: Das sagt Ulrike Merk von den Integrations-Werkstätten
Oberschwaben (IWO) in Weingarten. Damit es gar nicht erst kommt zu
Übergriffen, vermitteln die IWO Menschen mit Handicap Abwehrtechniken.
Das „Wehr-Dich-Training“ findet Anklang bei den Teilnehmern – und
überregional Beachtung auf Fachtagen und Kongressen.
Behinderte lernen, sich zu wehren - Nachrichten Weingarten | Nachrichten für die Stadt Weingarten - schwaebische.de

Tausende Missbrauchsfälle in Behindertenheimen - YouTube

Gewalt gegen Frauen mit Behinderungn BMFSFJ - Gleichstellung

2013-06-28

Erfüllt die Bundesregierung das Heimgesetz? Berichte über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner

Erfüllt die Bundesregierung das Heimgesetz?

HeimG § 22 Berichte

(1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle vier Jahre, erstmals im Jahre 2004, über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Ersuchen Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis für die Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. Daten der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nur in anonymisierter Form übermittelt werden.
(3) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen.
HeimG - Einzelnorm

Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Link zur Startseite 
Erster (und bislang letzter?) Bericht des BMFSFJ über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner vom 15.08.2006

2012-01-24

BMFSFJ - Ältere Menschen - Kristina Schröder: "Familienpflegezeit ist auf einem guten Weg"

Mo 23.01.2012

Kristina Schröder: "Familienpflegezeit ist auf einem guten Weg"

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mit Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen Kristina Schröder mit Vertretern der Unternehmen Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 23. Januar in Berlin Vertreterinnen und Vertreter der ersten Unternehmen empfangen, die die Familienpflegezeit anbieten. Mit diesem Angebot können schon jetzt rund 300.000 Beschäftigte der teilnehmenden Unternehmen die neue Familienpflegezeit nutzen.
"Die Familienpflegezeit eröffnet der Sozialpolitik in Deutschland eine neue Dimension und bietet Vorteile für alle Beteiligten", sagte Kristina Schröder zur Begrüßung der Unternehmen. "Pflegende Angehörige können künftig Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren, Pflegebedürftige können besser von ihren Familienangehörigen gepflegt werden und den Unternehmen bleiben ihre qualifizierten Beschäftigten erhalten – ohne finanziellen Mehraufwand. Die Familienpflegezeit ist damit die zeitgemäße Antwort auf den demografischen Wandel und der prognostizierten Zunahme der Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft", so die Bundesfamilienministerin.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Bereits heute sind rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Gerade viele ältere Pflegebedürftige wollen zu Hause in den eigenen vier Wänden von Familienangehörigen gepflegt werden. Diesem Bedürfnis entspricht, dass in Zukunft mehr ambulant als stationär gepflegt werden soll. Hier setzt die Familienpflegezeit an: Beschäftigte, die eine Familienangehörige oder einen Familienangehörigen pflegen wollen, können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Das Gehalt reduziert sich dabei nur auf 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Während der Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Ist die Pflegezeit beendet und die Beschäftigten arbeiten wieder in Vollzeit, bleibt das Gehalt bei 75 Prozent, bis der Vorschuss nachgearbeitet worden ist.
Unternehmen, die die Familienpflegezeit bereits anbieten, sind: Airbus Deutschland GmbH, BNP Paribas Versicherungen, Continental AG, Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Genworth Versicherung, Georgsmarienhütte GmbH, GLOBUS Handelshof, KfW Bankengruppe, Landeshauptstadt Wiesbaden, Lanxess AG, Roche Diagnostics GmbH und Sozialholding der Stadt Mönchengladbach.

Absicherung für Beschäftige und Arbeitgeber

Die Familienpflegezeit ist eine freiwillige und individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten können sich wie folgt absichern:

BMFSFJ - Ältere Menschen - Kristina Schröder: "Familienpflegezeit ist auf einem guten Weg"

2012-01-13

Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser - Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit

Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit

Im Mehrgenerationenhaus Troisdorf unterzeichneten Josef Hecken, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesfamilienministerium und der Bundesagentur für Arbeit zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser.
Ziel der Vereinbarung ist, Kundinnen und Kunden der Jobcenter und Agenturen für Arbeit durch die Beratung und Unterstützung in den Mehrgenerationenhäusern zur Teilnahme an Qualifizierungsangeboten zu motivieren oder beim beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen und die bereits bestehende Zusammenarbeit zukünftig bundesweit systematisch auszubauen.
Ausführliche Informationen zur Kooperationsvereinbarung bieten die aktuelle Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums sowie der Text der Kooperationsvereinbarung.
13.01.2012
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser - Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit

2011-12-30

Bundesfamilienministerium und KfW schließen Vertrag zur Refinanzierung der Familienpflegezeit

30.12.2011 | 09:36






Bundesfamilienministerium und KfW schließen Vertrag zur Refinanzierung der Familienpflegezeit

Frankfurt (ots) -

- Unternehmen werden bei Finanzierung der Familienpflegezeit durch zinslose Darlehen unterstützt - Refinanzierung übernimmt KfW - Start: 1. Januar 2012 - Berufstätigen wird die Pflege ihrer Angehörigen erleichtert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die KfW Bankengruppe haben am 29.12.2011 in Berlin die vertragliche Vereinbarung zur Refinanzierung des Familienpflegezeitkredites geschlossen. Damit wird ein weiterer großer Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Durch die Aufnahme eines zinslosen Familienpflegezeitkredites können Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich für die pflegebedürftigen Angehörigen Zeit zu nehmen, ohne ihre finanzielle Grundlage zu gefährden.

Bundesfamilienministerium und KfW schließen Vertrag zur Refinanzierung der Familienpflegezeit
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