FAKT | Das Erste | 15.08.2011 | 21:45 Uhr Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird
In Deutschland gibt es Tausende Menschen, die nicht mehr selbständig atmen können und deshalb auf Maschinen angewiesen sind. Auf der Intensivstation können die Betroffenen nur so lange bleiben, bis die akute Notfallbehandlung abgeschlossen ist. Spezielle Pflegeheime für sie gibt es kaum. Private Pflegedienste haben die Lücke erkannt und bringen die sogenannten Beatmungspatienten in Wohngemeinschaften unter. Weil dabei keine verbindlichen Standards für das Pflegepersonal gelten, kommt es immer wieder zu gravierenden Pflegemängeln.
Beatmungspatienten bedürfen besonderer Pflege. In speziell eingerichteten Wohngemeinschaften bekommen sie die aber nicht immer.
Pflegeplätze für sogenannte Beatmungspatienten sind rar und die Kosten dafür hoch. Deshalb bieten sich zunehmend private Pflegedienste als Alternative an. Sie mieten Wohnungen an und bringen dort oft mehrere Beatmungspatienten gleichzeitig unter, quasi in einer Wohngemeinschaft. Pro Patient erhalten sie bis zu 20.000 Euro im Monat. Das Besondere: Die WG-Zimmer gelten als privater Wohnraum der Patienten. Die Betreuung durch den Pflegedienst ist damit offiziell ambulant. Das wiederum bedeutet: Vorschriften wie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen gelten hier nicht. Es gibt keine regelmäßigen Überprüfungen von Heimaufsicht und Krankenkassen und auch keine verbindlichen Mindeststandards für das Intensiv-Pflegepersonal. Das hat teilweise fatale Folgen.
Pflegekraft benennt Mängel
So berichtet die ehemalige Pflegeleiterin einer Beatmungs-WG bei FAKT von unhaltbaren Zuständen. Nachts habe ein Pfleger allein sechs Patienten betreuen müssen, die über zwei Stockwerke verteilt gewesen seien. Wenn sie oder ihre Kollegen im Erdgeschoss gewesen seien, hätten sie nicht gehört, was im ersten Stock passiere. Die Frau, die inzwischen gekündigt hat, erklärt, sie habe ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht. Von ihm sei aber nur die lapidare Antwort gekommen, dass immer mal einer sterbe.
Experte fordert verbindliche Standards
Auch Peter Demel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK) hat seine Erfahrung mit Wohngemeinschaften für Beatmungspatienten gemacht. Er hat viele von ihnen überprüft. Ergebnis: Rund ein Viertel hatte deutliche Mängel.
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