2011-07-03

Eingliederungshilfe gehört in ein Bundesleistungsgesetz!

Eingliederungshilfe gehört in ein Bundesleistungsgesetz!

Ministerpräsident Seehofer fordert:
„Eingliederungshilfe gehört in ein Bundesleistungsgesetz!“


„Die Bezirke prägen mit ihrer Arbeit das soziale und kulturelle Gesicht Bayerns und tragen zur Identität der Bevölkerung mit ihrer Heimat bei“, sagte Ministerpräsident Horst Seehofer auf der Verbandsversammlung der bayerischen Bezirke am 30. Juni 2011 in Bad Gögging. Er plädierte dafür, bei den Sozialaufgaben „strukturelle Probleme zu lösen, statt immer nur Zuschüsse draufzusatteln“. Deshalb sei es wichtig, dass der Bund nicht ständig soziale Aufgaben auf die Kommunen überträgt, ohne die erforderlichen Finanzen mitzuliefern. Die Staatsregierung werde sich auch für eine strukturell neue Rechtsgrundlage bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einsetzen: „Die gehört in ein Bundesleistungsgesetz!“
Zum Tagungsthema „Inklusion“ vertrat Seehofer die Ansicht, die Umsetzung dieser UN-Konvention müsse sehr differenziert, Schritt für Schritt und nach individuellen Behinderungen, vor allem zum dem Wohl der Kinder, erfolgen. Dazu müssten auch die Förderschulen mit ihren hoch qualifizierten Fachkräften in Bayern erhalten bleiben. Angesicht der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Bayern zeigte sich der Regierungschef optimistisch, dass auch die finanzielle Ausstattung der Bezirke wieder in befriedigender Weise gelöst werden kann. „Kein anders Bundesland hat einen besseren Finanzausgleich als Bayern“. In seinem Dank an den Ministerpräsidenten sagte Verbandspräsident Manfred Hölzlein zu Seehofer: „Wir hoffen das Sie genauso hartnäckig für ein Bundesleistungsgesetz eintreten, wie Sie es für die Grundsicherung getan haben“.
Eingliederungshilfe gehört in ein Bundesleistungsgesetz!

2 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Seehofer,

    Ihren Ansatz die Eingliederungshilfe in Bundeshand zu legen, begüße ich.
    Haben Sie annähernd ein Vorstellung davon, wie es jemandem ergeht, wenn er es wagt, einen Antrag auf Eingliederungshilfe KfzHV zu stellen? Inzwischen sind zwei Jahre der übelsten Behördenschikanen vergangen. Die Rechtsmittel ziehen sich hin.
    Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist machtlos und wird im Grunde ebenfalls veralbert, Weder Hauptausschuß, noch Sozialausschußvorsitzende haben eine Interesse, zu helfen, also ihre Pflicht zu tun. Ltd. Verw. Direktor und Landrat glauben fest, daß rechtlich alles korrekt ist. Obwohl es unzählige gegenteilige, schriftlich Gegenbeweise gibt.
    Sowohl im Innenministerium als auch im SozMinisterium mag man sich der Sache annehmen.
    Sollte Sie tatsächlich ein Interesse daran haben, wie es Menschen tatsächlich ergeht, die es wagen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, dann schicken Sie mir einfach eine eMail: hansglueck1969@yahoo.de.
    Sollten Sie Interesse haben, mehr wissen zu wollen

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  2. Sorry für die Tippfehler, ich "stürzte" ständig ab....Hansglueck

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