Rechtsanspruch auf Inklusion gilt
Veröffentlicht amvon Ottmar Miles-Paul
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Köln
(kobinet) Angesichts des weiter anhaltenden Kostenstreits um die
inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen stellen die Elternvereine in
Nordrhein-Westfalen klar: Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gilt.
"Auch wenn die Kommunen wie angekündigt das Land auf Erstattung der
Kosten für die Inklusion verklagen, müssen sie im Sommer allen Kindern
mit Behinderung für die 1. und die 5. Jahrgangsstufe inklusive Schulen
einrichten. Eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung. Kommunen, die
sich weigern, genug Plätze für das Gemeinsame Lernen anzubieten, handeln
offen rechtswidrig. Wir rufen alle Eltern auf, deren Kindern das
Gemeinsame Lernen verweigert wird, sich beim Verband Gemeinsam Leben
Gemeinsam Lernen oder beim mittendrin e.V. zu melden und Unterstützung
für die Durchsetzung ihrer Rechte zu holen", sagte die Vorsitzende des
mittendrin e.V. Eva-Maria Thoms.
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