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2013-06-25

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung - Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung

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25.06.2013

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

Am 1. Februar 2013 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz, einen Bericht über Missbrauch in Gesundheitseinrichtungen. Der Bericht, der bislang nur in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen veröffentlicht worden war, liegt nun erstmals in deutscher Übersetzung vor. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht den Bericht mit einer Vorbemerkung im Wortlaut.
Der Sonderberichterstatter spricht sich für ein absolutes Verbot von jeglichen Zwangsmaßnahmen aus und empfiehlt den Staaten entsprechende gesetzliche Änderungen. Die Darstellung des UN-Sonderberichterstatters ist wegen der strengen menschenrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische Versorgung in Einrichtungen für die aktuelle Diskussion in Deutschland zu Psychiatrie und Maßregelvollzug von großer Bedeutung und hoher Aktualität. Diese Position unterstreicht gegenüber allen Akteuren das Erfordernis, die psychiatrische Versorgung in Deutschland konsequent am Ziel der Freiwilligkeit auszurichten und eine darauf verpflichtete Psychiatriereform voranzutreiben. (vai)



Information der Monitoring-Stelle anlässlich der deutschen Übersetzung des Berichts des Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Mendéz
Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform (16.01.2013)



Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung: UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

2012-11-20

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.11.2012
Der Fachausschuss Freiheitsrechte des Inklusionsbeirats beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen will, dass das Thema Zwangsbehandlung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in einer Anhörung von Betroffenen erörtert wird.
Der Fachausschuss Freiheitsrechte kritisiert, dass die jetzt vorliegende Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Fraktionsentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP nicht auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft worden sei. Das Thema Zwangsbehandlung sei aufgrund der Grundrechtsrelevanz nicht geeignet für ein parlamentarisches Schnellverfahren. Es bedürfe einer ausführlichen Diskussion mit den Betroffenen, den Angehörigen, den Fachverbänden und den beteiligten Berufsgruppen.
Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, unterstützt diese Forderung: „ Auch wenn hinsichtlich einer Neuregelung Eile geboten scheint, so darf doch das grundlegende Motto der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ nicht außer Acht gelassen werden. Gerade in dem hochsensiblen Bereich der ärztlichen Zwangsmaßnahmen, der die grundlegenden Artikel 14, der Freiheit und Sicherheit der Person und Artikel 17, dem Schutz der Unversehrtheit der Person der Konvention berührt, sind alle Kriterien zu gesetzlichen Neuregelungen mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und den Menschen mit Behinderungen gemeinsam zu erarbeiten.“
Es gebe Erfahrungsberichte Betroffener, wonach in der Praxis Unterbringungen und damit einhergehende Zwangsbehandlungen zu schnell und ohne umfassende Prüfung erfolgten, so Hüppe weiter.

Pressemitteilungen - Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-01-28

Hinter verschlossenen Türen: Psychiatrie Verlag

19. Januar 2012

Hinter verschlossenen Türen

Zwangsbehandlung, UN-Konvention, Akutpsychiatrie im Selbstversuch und DSM-5 sind nur ein paar Stichworte zu der frisch gedruckten Ausgabe der Psychosozialen Umschau. Wie immer finden Sie den Gratisartikel ...

... hier im Anhang oder auf der Zeitschriftenseite der Psychosozialen Umschau 1/ 2012.
Die Themen:
»Freiheits- und Schutzrechte im Lichte von UN-Konvention und Bundesverfassungsgericht« - so lautet das erste Thema der Rubrik »Psychiatrie aktuell« in 2012:
Seit fast drei Jahren entfaltet die UN-Behindertenrechtskonvention eine Kraft, die wenigsten ihr wohl die zugetraut hätten. Die größte Virulenz hat die Behindertenrechtskonvention in der Frage der Rechtmäßigkeit von Zwangsmaßnahmen entwickelt.(...)
Alle Themen sowie den Artikel »Hinter verschlossenen Türen« finden Sie im PDF Download.
Hinter verschlossenen Türen: Psychiatrie Verlag

2011-10-11

FRN: Umsetzung der UN-Konvention. Farce oder doch Chance?

freie-radios.net
Audioportal Freier Radios

Umsetzung der UN-Konvention. Farce oder doch Chance?

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Kurzbeschreibung Vortrag von Doris Steenken auf dem Jahrestag 2011 des Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE). Einführende Worte: Ruth Fricke

Welche Bedeutung hat die UN-Behindertenrechtskonvention für Psychiatrie-Erfahrene in Deutschland
Beitragsart Rohmaterial
Sprache deutsch
Redaktionsbereich(e) Politik/Info, Andere
Produktionsdatum 09.10.2011
AutorInnen mir.o
Radio Radio Dreyeckland, Freiburg 102,3 MHz
Adlerstr. 12
79098 Freiburg
fon: 0761/30407, fax: 0761/31868
info(at)rdl.de
Länge 24:15 Minuten
Name/Größe 20111009-umsetzungde-43517.mp3 / 22745 kB
Dateiformat MPEG-1 Layer 3, 128 kbit/s, Joint Stereo, (44100 kHz)
Datum 09.10.2011/14:24
Lizenz
Creative-Commons
Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.
Creative-Commons Lizenzvertrag
Skript Kein Skript vorhanden.

FRN: Umsetzung der UN-Konvention. Farce oder doch Chance?

2011-09-11

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – Betreuungsrecht weiterentwickeln!

Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze
Fachgespräch
9. Juni 2011

Betreuungsrecht weiterentwickeln!

Jeder Mensch muss selbst bestimmen können, wie er oder sie an der Gesellschaft teilhaben möchte. Auf Grund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Zahl der Menschen mit Assistenzbedarf künftig weiter steigen.
Die Debatte um eine Reform des Betreuungsrechts, zu Teilen auch der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), wird seit Jahren vornehmlich aus finanziellen Motiven geführt. Mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz, das am 1. Juli 2005 in Kraft trat, wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben, die seit dem Sommer 2009 vorliegt, bisher parlamentarisch allerdings noch nicht behandelt wurde.
Im Juni 2010 habe wir deswegen an die Bundesregierung eine Große Anfrage zu den Anforderungen an eine Reform des Betreuungswesens gestellt. Eine Reform ist nach unserer Ansicht vonnöten, da sich die Anforderungen an die Zurverfügungstellung rechtlicher Assistenz beziehungsweise rechtlicher Betreuung verändert haben. Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (März 2009) ergeben sich neue Herausforderungen, das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen in Norm und Praxis durchzusetzen.
Am 6. Juni 2011 haben wir nun mit Fachleuten des Betreuungswesens über die Anforderungen an das Betreuungswesen sowie über die Antworten der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage diskutiert. Die Bereitstellung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern ermöglichte eine barrierefreie Teilnahme aller Gäste an der Veranstaltung.
In ihrer Begrüßungsrede kritisierte Ingrid Hönlinger, grüne Obfrau im Rechtssauschuss des Bundestages, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage eine umfassende Betrachtung vermissen lässt. Nach Ansicht von Hönlinger sei es zentral, einerseits soziale und rechtliche sowie, andererseits, fachliche und finanzielle Aspekte zusammenzudenken. Markus Kurth, grüner Obmann im Arbeits- und Sozialauschuss, erinnerte sodann an die gute Praxis der Bundestagsfraktion, in Fragen des Betreuungsrechts ganzheitlich zu arbeiten. So habe man schon beim 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz, bei dem es zugegebenermaßen primär darum ging, den umstrittenden Gesetzentwurf des Bundesrates zu entschärfen, eng zwischen grünen Rechts- und SozialpolitikerInnen zusammengearbeitet.
weiter mit: Panel 1

Panel 1: Anforderungen an das Betreuungswesen

Nach Ansicht von Markus Kurth, dem sozial- und behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, der die erste Diskussionsrunde einleitete, hätten sich die Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung rechtlicher Assistenz in den vergangenen Jahren doch entscheidend verändert.
So besteht etwa seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 gemäß Artikel 12 ein Menschenrecht auf "Gleiche Anerkennung vor dem Recht", laut Artikel 13 ein Menschenrecht auf "Zugang zur Justiz" sowie mit Artikel 14 ein Menschenrecht auf "Freiheit und Sicherheit der Person". Vor diesem Hintergrund müssen Fragen der individuellen Bedürfnisse nach rechtlicher Unterstützung, der Übereinstimmung Betreuungsrechts beziehungsweise der Praxis des Betreuungsrechts mit der UN- Behindertenrechtskonvention sowie der Stärkung der vorgelagerten Systeme beantwortet werden. Da die Themen "Zwangseinweisung, Zwangsmedikation, Rechts- und Handlungsfähigkeit, ..." so umfangreich und wichtig sind, plant die Bundestagsfraktion hierfür eine eigene Veranstaltung in der zweiten Jahreshälfte 2011 oder in der ersten Jahreshälfte 2012.
Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e. V. begrüßte die Initiative der Bundestagsfraktion, das Thema Betreuungsrecht nun auch parlamentarisch aufzugreifen. Hellmann stellte fest, dass sich das Betreuungsrecht seit der Reform im Jahr 1992 entscheidend verbessert hat. So hätten Menschen mit Behinderungen etwa prinzipiell die Möglichkeit an Wahlen teilzunehmen oder zu heiraten. Nichtsdestrotrotz steht auch das deutsche Betreuungsrecht vor neuen Herausforderungen, das Selbstbestimmungsrecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention sowohl gesetzlich als auch in der praktischen Anwendung weiterzuentwickeln. Ulrich Hellmann machte darauf aufmerksam, dass Artikel 12 der UN-Konvention aus rechtlicher Sicht die größte Herausforderung darstellt. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Staatenkonferenz habe bisher kein einziger Vertragsstaat, auch nicht die Bundesrepublik Deutschland, diesen Artikel vollständig umgesetzt. Hellmann führte weiter aus, dass die Lebenshilfe schon seit Jahren fordert, die Praxis des Betreuungsrechts zu untersuchen und einer Rechtstatsachenforschung zu unterziehen.
Wie Hellmann, empfindet auch Peter Winterstein, Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages, die Antworten der Bundesregierung als zu defensiv und unbefriedigend. Winterstein verwies darauf, dass eines der größten Probleme bis heute die ungelöste Schnittstelle zwischen sozialer und rechtlicher Betreuung ist. Zwar könne man bezogen auf die UN-Behindertenrechtskonvention zu dem Schluss kommen, das deutsche Gesetz sei im Einklang mit der Konvention. Die Praxis des Betreuungsrecht gehört allerdings dringend auf den Prüfstand, gibt es hier doch erhebliche Mängel: gesetzlich vorgesehene soziale Leistungen werden unzureichend erbracht, die Zusammenarbeit zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung ist verbesserungswürdig, die Wünsche der Betreuten werden teilweise unzureichend beachtet und die Vergütung der Berufsbetreuer reicht häufig nicht aus. Peter Winterstein plädierte für eine umfassende Rechtstatsachenforschung, für Fortbildungen der Richter sowie einen Fokus auf die Qualität der Betreuung. Diese Punkte seien für die Zukunft des Betreuungswesens entscheidend.
Prof. Dr. Robert Northoff von der Hochschule Neubrandenburg berichtete im Anschluss vom Gemeinschaftsprojekt des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, der Landeshauptstadt Schwerin und des Amtsgerichts Schwerin 'Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen', das er wissenschaftich begleitete. Nach Ansicht von Prof. Robert Northoff steht das Projekt im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, geht es doch im Sinne der Betroffenen um eine Vermeidung rechtlicher Betreuung genau dort, wo soziale Hilfe möglich ist. Das Projekt hat es geschafft, das gegliederte System der Finanzstrukturen der verschiedenen staatlichen Ebenen zu durchbrechen. Das Land als Kostenträger der rechtlichen Betreuung kann letztlich durch das Projekt finanziell profitieren. So werden bei der Erbringung sozialer Leistungen als Alternative zur rechtlichen Betreuung kurzfristig Kosten in einer Größenordnung von rund 35 Euro pro Person gespart. Mehr soziale Arbeit kann rechtliche Betreuungen vermeiden und führt zu weniger Erstbestellungen, so das Fazit von Prof. Robert Northoff.
In der anschließenden Diskussion bewegte sich im Spannungsfeld zwischen Fragen zur Rechtmäßigkeit rechtlicher Betreuung, bis hin zur Betonung des Schutzgedankens rechtlicher Betreuung und deren Instrumente. Diskutiert wurde unter anderem, wer die Unterstützungs- und Beratungsfunktion, das heißt das Fallmanagement künftig übernehmen kann. Das Konzept der Bundesregierung, hier insbesondere die Betreuungsbehörden zu stärken, stieß auf ein geteiltes Echo. Vielversprechender erschienen hier unabhängige Strukturen, die im besten Fall von Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache Beratung und Hilfevermittlung vornehmen könnten.
weiter mit: Panel 2
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – Betreuungsrecht weiterentwickeln!

2011-07-12

12.07.2011: Die Rezension: Gegen Willkür (Tageszeitung Neues Deutschland)

Peter Nowak 12.07.2011 / Gesund leben

Die Rezension: Gegen Willkür

In Bayern wurden 1998 doppelt so viele Menschen zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert wie im übrigen Bundesgebiet und etwa zehnmal mehr als in der DDR.
Für den Bundesverband Psychiatrieerfahrener sind diese unterschiedlichen Zahlen ein Beleg für die Willkür bei den Zwangseinweisungen. Der Verband hat gemeinsam mit weiteren Initiativen, die sich für die Rechte von Psychiatriepatienten einsetzen, ein 92-seitiges Handbuch erstellt, das Ratschläge zur Verhinderung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen gibt. Grundlage ist das Gesetz zur rechtlichen Regelung der Patientenverfügung. Wer sie unterschreibt, kann darüber verfügen, ob er sich psychiatrisch untersuchen und behandeln lassen will oder nicht. Im Mittelteil des Buches ist das Muster einer solchen Patientenverfügung abgedruckt, die auf den folgenden Seiten detailliert erläutert wird. So darf der Hinweis nicht fehlen, dass die Vollmacht freiwillig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte verfasst wurde. Gleiches gilt für die Vorsorgevollmacht, mit der das Selbstbestimmungsrecht im Betreuungsfall gesichert werden soll.
Mit der Ernennung von Fürsorgern des eigenen Vertrauens wird die Bestellung von staatlichen Betreuern überflüssig. Bei der Benennung soll darauf geachtet werden, dass diese Personen den Inhalt der Patientenverfügung kennen und im Ernstfall durchsetzen. Eine Betreuungsperson, die gegen den erklärten Willen beispielsweise eine psychiatrische Begutachtung zulässt, obwohl sie durch die Patientenverfügung ausgeschlossen wurde, macht sich genau so strafbar wie Ärzte oder Klinikpersonal, die eine Patientenverfügung ignorieren.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (Hg.): Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Berlin 2011, 92., 3 €.

12.07.2011: Die Rezension: Gegen Willkür (Tageszeitung Neues Deutschland)

2011-07-02

Justizministerium - Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

Reduzierung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Pflege und Betreuung geht alle an!

Nr. 79/11 - 01.07.2011 - JM - Justizministerium
In der Stadtbibliothek im Zeughaus in Wismar findet heute eine ganztägige Fachveranstaltung für die mit der rechtlichen Betreuung Erwachsener befassten Berufsgruppen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Veranstaltung geht auf eine Kooperation der Betreuungsbehörden der Hansestadt Wismar, des Landkreises Nordwestmecklenburg sowie des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern zurück.
Auf Einladung der Caritas Mecklenburg e.V., die die Ausrichtung des Fachtags im Rahmen des dort noch bis Ende 2011 laufenden Projekts BEOPS II initiiert hat (Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen), werden ca. 90 Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Zum Teilnehmerkreis zählen Mitarbeiter von Betreuungs- und Heimaufsichtsbehörden, berufliche Betreuer, Pflegefachkräfte, Betreuungsrichter, Verfahrenspfleger sowie Vertreter aus der Ärzteschaft. Bürgermeister Beyer für die Hansestadt Wismar sowie justizseitig der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock, Herr Winterstein, werden die Fachtagung eröffnen.
Justizministerin Kuder: "Ich freue mich über die sehr gute Zusammenarbeit der Kooperationspartner in der Vorbereitungsphase und die große Resonanz auf die Einladung. Dies dürfte nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass Referenten aus ganz Deutschland – von Freiburg, Garmisch bis Wismar vertreten sind und dem Fachpublikum ihre in der Praxis erprobten Konzepte vorstellen."
Der Fachtag dient dem praxisbezogenen landesweiten Austausch der beteiligten Professionen, um pflegebedürftigen Erwachsenen eine an ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtete alters- und krankheitsgerechte Betreuung zu ermöglichen. Am Beispiel der Demenzerkrankung werden die Möglichkeiten zur Vermeidung insbesondere von mechanischen Fixierungsmaßnahmen in der stationären Pflege erörtert. Vertreter des Projekts ReduFix aus Freiburg zeigen an der Gesundheitsfürsorge ausgerichtete Alternativen auf. Zudem wird über die rechtlichen Hintergründe im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen informiert. Anhand der dargestellten Praxismodelle soll aufgezeigt werden, wie im Wege eines intensivierten Austauschs der beteiligten Stellen pflegefachlich fundierte Entscheidungen gewährleistet werden können. Der Fachtag endet mit einer Podiumsdiskussion.

Justizministerium - Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

2011-03-08

rasender-reporter.com – Das Blogmagazin » Blog Archive » Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie Berlin eröffnet

Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie Berlin eröffnet

2 Februar 2011 No Comment
Berlin.Beratung, Begleitung und Informationen bei Beschwerden rund um die psychiatrische Versorgung: dies bietet die neu eingerichtete Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) für Betroffene, Angehörige und Mitarbeitende der psychiatrischen Einrichtungen. Die Beschwerdestelle wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Träger ist Gesundheit Berlin-Brandenburg. Ziel ist es, Patient/innen und Betroffene in ihren Rechten zu stärken. Dazu gehen die Mitarbeiter/innen der BIP den individuellen Beschwerden nach und übernehmen bei Bedarf eine Vermittlerrolle. „Das Angebot psychiatrischer Hilfesysteme ist umfangreich, differenziert und mitunter unübersichtlich. Beim Übergang von einem zum anderen kann es dadurch zu Lücken und Mängeln kommen. Insbesondere richterlich angeordnete Zwangsmaßnahmen können Anlass zu Beschwerden geben, wenn sie von den Betroffenen als unrechtmäßig, unangemessen oder fehlerhaft eingeschätzt werden. Diese Beschwerden erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte betreffen. Die BIP wird Betroffene und Angehörige unterstützen und begleiten“, so Katrin Lompscher, Berliner Gesundheitssenatorin.
Als unabhängige Stelle kann die BIP die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung unterstützen: „Um Fehlentwicklungen und Defizite frühzeitig zu erkennen, benötigen wir neben der Qualitätssicherung durch die Leistungserbringer eine von Leistungserbringern und Kostenträgern unabhängige Interessenvertretung der Nutzer/innen. Beschwerden sind eine gute und wichtige Botschaft für eine Verbesserung der Arbeit!“, so Heinrich Beuscher, Psychiatriebeauftragter des Landes Berlin.
Petra Hartmann, Mitarbeiterin der BIP, sagt: „Viele Nutzer/innen und Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter/innen haben sich bereits an uns gewandt, um sich über eigene Erfahrungen oder Missstände in der psychiatrischen Versorgung in Berlin zu beschweren. Wir machen die Erfahrung, dass wir bei Problemen oft schon mit geringem Aufwand viel bewirken können.“
Die Öffnungszeiten der BIP sind Montag und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr, Dienstag von 14 bis 18 Uhr und Mittwochs telefonische Beratung von 10 bis 14 Uhr. Dienstags bietet die BIP zweiwöchentlich von 16-18 Uhr Rechtsberatung mit einem Fachanwalt an. Beratung mit Dolmetscher/innen ist ebenfalls möglich in russisch und türkisch und auf Anfrage in arabisch, vietnamesisch oder spanisch und weiteren Sprachen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.psychiatrie-beschwerde.de/



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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 14 - Freiheit und Sicherheit der Person

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten,
a) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Freiheit nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, dass jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund eines Verfahrens ihre Freiheit entzogen wird, gleichberechtigten Anspruch auf die in den internationalen Menschenrechtsnormen vorgesehenen Garantien haben und im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen dieses Übereinkommens behandelt werden, einschließlich durch die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen.
inclusion.cc




Werner-Fuß-Zentrum

Irren-Offensive e.V.
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.

Im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4,10405 Berlin
Fax.: 030-782 8947
www.psychiatrie-erfahrene.de

 

Dummheit oder Verzweiflung, Frau Lompscher?


2.2.2011, Berlin: Dass der rot-rote Senat nun zum zweiten Mal versucht, in Berlin die fortgesetzten Verbrechen der Psychiatrie durch Entwürdigung, Körperverletzung und Zwangsbehandlung statt zu beenden durch eine Beschwichtigungsstelle zu vertuschen, lässt uns fragen: ist der Grund, einen Fehler nun zu wiederholen, Dummheit oder Verzweiflung?

Wir tippen auf Verzweiflung, denn nur wenn man ein längst illegal gewordenes Verbrechersystem noch schützen will, greift man auch zu Mitteln, die sich sowieso schon als wirkungslos erwiesen haben – denn die Hoffnung, ein Terrorregime aufrecht erhalten zu können, stirbt bei denen, die tief in dessen Verbrechen involviert sind, wohl zuletzt. Nun soll also die „Wunderwaffe“ Beschwichtigungs - und Informationsstelle Psychiatrie noch den Untergang der Zwangspsychiatrie aufhalten. Sie haben sich willige Büttel eingekauft, aber wie sollen die noch etwas erreichen, wo es schon Freiwillige nicht geschafft haben, als 2001 das Beschwichtigungswesen seinen lächerlichen Lauf genommen hat? In allen Bezirken sollten sie damals blühen, die Blumen der Beschwichtigung. Außer der, die es vorher schon in Lichtenberg vergeblich gegeben hat, gibt es keine mehr davon. Das ist auch logisch: denn entweder man ist krankheitseinsichtig und findet seinen Arzt so toll, das er einen mit egal was misshandeln kann, dann braucht man keine Beschwichtigungsstelle. Oder man hat sehr wohl verstanden, was für ein Terror, Folter und Misshandlungssystem die Zwangspsychiatrie ist, dann wird man sich davor schützen. Mit der PatVerfü, der speziellen Patientenverfügung gegen psychiatrischen Zwang, siehe www.PatVerfue.de. Aber dann braucht man so eine Beschwichtigungsstelle so wenig wie ein Fisch ein Fahrrad. Was bleibt, ist also die großzügige Verschwendung von Steuermitteln für Hofschranzen**, an denen niemand mehr seinen Spaß hat. Damals, 2001 als der Gesundheitssenat hoffte, so eine Beschwichtigungsstelle könnte noch was aufhalten, weil es nur die Vorsorgevollmacht gab, aber noch kein so deutliches Gesetz zur Patientenverfügung, haben wir schon allgemein veröffentlicht:

Stellungnahme des Werner-Fuß-Zentrums zu der Planung von sog.  "Vertrauens- und Beschwerdestellen Psychiatrie" in jedem Bezirk:
 http://www.zwangspsychiatrie.de/


"Art. 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Nach dieser Bestimmung hat jeder Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen das Recht „auf persönliche Freiheit und Sicherheit.“
Aufgrund der Erfahrung, dass weltweit vor allem Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder geistiger Behinderung oft gegen ihren Willen in geschlossenen psychiatrischen Anstalten untergebracht werden, regelt Art. 14 außerdem, „dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
Deutschland kennt zwei Unterbringungsarten: Zum einen die zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB und zum andern die öffentlichrechtliche Unterbringung aufgrund von Landesgesetzen für psychisch Kranke (PsychKGs). Die Zahl der Zwangseinweisungen wird in Deutschland auf insgesamt mindestens 100.000 pro Jahr geschätzt.
In ihrer Denkschrift vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie weder § 1906 BGB noch die Unterbringungsgesetze der Länder ändern müsse. Sie liest in Art. 14 hinein, „dass eine Freiheitsentziehung auch bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.“ Dies sei etwa der Fall „wenn nur mittels der Freiheitsentziehung eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermieden werden kann.“
Dem wird man zustimmen können, wenn von einem Menschen eine konkrete Fremdgefährdung ausgeht, denn der gefährdete Dritte kann sich darauf berufen, dass die Rechtsordnung sein Recht auf Leben und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt.
Die Selbstgefährdung hingegen beruht häufig gerade auf der Behinderung eines Menschen. Ihr soll deshalb nach Art. 14 nicht mit einer Freiheitsentziehung begegnet werden, sondern mit einer angemessenen gemeindenahen Behandlung außerhalb von geschlossenen Einrichtungen. Dabei ist insbesondere Art. 19 zu beachten, der vorsieht, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.“
Die Praxis der Einweisung sowohl nach § 1906 BGB als auch nach den Unterbringungsgesetzen der Länder gehört auf den Prüfstand. Dies gilt auch für jede Form von Zwangsbehandlung durch Fixierung, Medikamente usw." 
Klaus Lachwitz: Volle Bürgerrechte für Menschen mit geistiger Behinderung – Die Konsequenzen der Art. 12 ff. der Behindertenrechtskonvention
behindertenbeauftragte.de 
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