Posts mit dem Label Betreuungsmissbrauch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Betreuungsmissbrauch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2012-03-03

FRN: Ungeklärter Betreuungsskandal in Mainz

Ungeklärter Betreuungsskandal in Mainz



Download Anhören
Kurzbeschreibung Immer wieder gibt es Skandale in der Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen, welche oft gar nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen.
Manche Skandale dieser Art werden zwar öffentlich, doch in diesem Falle weigerte sich die örtliche Lokalpresse, darüber zu berichten. Diese Begebenheit spielte sich zwar schon Anfang des letzten Jahrzehntes ab, doch es ist besser jetzt eine Öffentlichkeit darüber zu erzeugen, als gar nie.

Sämtliche Dokumente, aus welchen in diesem Interview zitiert wird, liegen dem Redakteur in Kopie vor.

Eine weitergehende Beschreibung erfolgt noch in den nächsten Tagen
Beitragsart Interview
Sprache deutsch
Redaktionsbereich(e) Andere, Wirtschaft/Soziales, SeniorInnen, Politik/Info
Serie Friede, Freiheit, Menschenrechte
Produktionsdatum 03.03.2012
AutorInnen Helmut, Medieninitiative Radio-Quer Mainz-Wiiesbaden
Radio Radio Quer, Mainz/Wiesbaden
Postfach 4107
65031 Wiesbaden
fon: 0163 / 13 08 404, fax: 0611 / 94 65 691
info(at)radio-quer.de
Länge 20:56 Minuten
Name/Größe 20120303-ungeklrter-46865.mp3 / 19629 kB
Dateiformat MPEG-1 Layer 3, 128 kbit/s, Stereo, (44100 kHz)
Datum 03.03.2012/14:55
Lizenz
Creative-Commons
Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.
Creative-Commons Lizenzvertrag
Skript erfolgt in den nächsten Tagen

FRN: Ungeklärter Betreuungsskandal in Mainz

Betreuung trotz Vollmacht

Vorsorge: Auch eine notarielle Vertretungsbefugnis birgt Risiken in sich

Betreuung trotz Vollmacht

Die Erteilung einer sogenannten Vorsorgevollmacht soll die Einrichtung einer staatlichen Betreuung verhindern. In vielen Fällen wird dennoch von Gerichts wegen ein Betreuer bestellt, wie folgender Fall zeigt. Ein älterer vermögender Mann machte die Bekanntschaft mit einer sehr viel jüngeren Dame. Mit den Jahren entwickelte sich zwischen beiden ein großes Vertrauensverhältnis, und es entstand eine tiefe freundschaftliche Verbundenheit.
Nach über zehn gemeinschaftlichen Jahren entschloss sich der ältere Mann seiner Bekannten eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht zu erteilen, damit sie sich um seine Angelegenheiten kümmern kann, wenn er dazu einmal nicht mehr in der Lage sein sollte. Weiter errichtete er ein notariell beurkundetes Testament, wonach er seine Bekannte und die Nichte seiner vorverstorbenen Ehefrau zu gleichen Teilen zu seinen Erben einsetzte.
Der Nichte, die sich nie groß um den älteren Herrn gekümmert hatte, fiel eines Tages, bei einem Besuch des älteren Mannes, der mittlerweile an Alzheimer-Demenz erkrankt war, eine Abschrift seines Testaments in die Hände. Daraufhin vereinbarte sie einen Notartermin, in dem der ältere Herr ein neues Testament beurkunden ließ, was nunmehr die Nichte seiner vorverstorbenen Ehefrau zur Alleinerbin des älteren Herrn auswies. Weiter regte die Nichte beim zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt für den älteren Herrn an, damit dieser nicht weiter über sein Vermögen verfügen konnte, und diskreditierte die bevollmächtigte Bekannte des älteren Herrn gegenüber dem Betreuungsgericht in erheblichem Maße.
Das Betreuungsgericht übernahm die Vorwürfe der Nichte gegenüber der Bevollmächtigten ungeprüft und bestellte sofort einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer für den älteren Herrn, obwohl eine reine Kontrollbetreuung ausreichend gewesen wäre. (...)
Recht & Soziales: Betreuung trotz Vollmacht

2011-07-22

Betreuung darf nicht bevormunden - Besuch bei justizministerin 2011 - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Betreuung darf nicht bevormunden

Justizministerin und Lebenshilfe sind sich einig: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiger Motor zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe - Foto: Jeanne Nicklas-Faust
Berlin. Anlässlich des Staatenberichts der Bundesregierung zur UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen, der am 3. August im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, empfing Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Delegation der Bundesvereinigung Lebenshilfe*.

Die Behindertenrechtskonvention gewährt Menschen mit geistiger Behinderung wie allen anderen Bürgern umfassende Rechts- und Handlungsfähigkeit. Aus Sicht der Lebenshilfe ist eine Überprüfung erforderlich, da dies in Deutschland so noch nicht umgesetzt wird. „Viele Menschen mit Behinderung empfinden die Anordnung einer rechtlichen Betreuung als Bevormundung“, stellte Bundesvorsitzender Robert Antretter fest: „Das deutsche Betreuungsgesetz ist im internationalen Vergleich fortschrittlich. Doch die Praxis hat zu Fehlentwicklungen geführt, die gegen die Behindertenrechtskonvention verstoßen!“

So viel Assistenz wie möglich und so wenig Betreuung wie nötig: Eine bessere Umsetzung dieses Grundgedankens greift auch eine von behinderten Menschen in der Lebenshilfe selbst entwickelte Vereinbarung für gute Betreuung auf, die der Ministerin ausgehändigt wurde (weibliche Fassung (pdf - 228.2 KB) - männliche Fassung (pdf - 228.2 KB)).

Leutheusser-Schnarrenberger teilte die Auffassung der Lebenshilfe, dass eine gute Betreuung keine Bevormundung sein darf, sondern wie die Ministerin es ausdrückte: „Eine wichtige Unterstützung ist.“ Es wurde vereinbart, weiter im Gespräch über mögliche Verbesserung zu bleiben.

1436 Zeichen – Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten

*Der Delegation der Lebenshilfe gehörten an: Bundesvorsitzender Robert Antretter, Peter Masuch, Vorstandsmitglied und Präsident des Bundessozialgerichts, sowie die Bundesgeschäftsführer Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust und Klaus Lachwitz.
Organisation:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Autor:
Pressestelle
Veröffentlichung:
22.07.2011, 10:15Uhr

besuch bei justizministerin 2011 - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

2011-03-17

Nauen / Falkensee

 Foto: Der Mutter entrissen

Der Mutter entrissen

14.03.2011

Brieselang (fwe). Jeden Abend sitzt sie allein zu Hause und weint. Barbara Jütz ist verzweifelt, doch sie kämpft wie eine Löwin. Vor über einem Jahr wurde ihre Tochter Yvonne - die das Down-Syndrom hat - von den Behörden in einem Heim untergebracht.(...)
Zum Besuch zu Hause kam es nie, trotz Zusage hielten es Heimleiterin und Betreuer laut Jütz plötzlich doch nicht mehr für eine gute Idee, das Treffen zu Hause stattfinden zu lassen. „Sie hatten Angst, Yvonne könnte dann nicht mehr mit ihnen ins Heim zurück wollen“, so die Mutter.
Das Treffen sollte nun in einer Gaststätte stattfinden. Daraufhin fragte die Brieselangerin, was denn sei, wenn Yvonne dann auch bei ihr bleiben will. „Dann muss ich sie notfalls mit Gewalt mitnehmen. Yvonne muss zurück ins Heim“, soll der Betreuer geantwortet haben. Was Yvonne möchte, danach wird nicht gefragt. Ihr wird noch nicht einmal die Chance zu einer Entscheidung gegeben. Doch was sind die Beweggründe? Wird hier wirklich zum Wohle der Tochter entschieden? Oder ist es der finanzielle Aspekt, weswegen Yvonne im Heim bleiben soll?
Barbara Jütz hat nun das Landesversorgungsamt, das für die Durchführung der Heimaufsicht zuständig ist, eingeschaltet. Auch mit der Betreuungsbehörde hat sie gesprochen. Eine Anwältin überprüft den Fall ebenfalls. „Ich kämpfe so lange, bis ich mein Kind wieder zu Hause habe“, erklärt die verzweifelte Mutter.
http://www.preussenspiegel-online.de/index.php?id=791&doc=6238

2011-03-16

Betreuung - Wunsch einer Hundertjährigen findet kein Gehör - München & Region - sueddeutsche.de

Betreuung Wunsch einer Hundertjährigen findet kein Gehör

Von Sven Loerzer
Eine gebrechliche Frau darf sich nicht von einem Freund betreuen lassen, obwohl das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.


Betreuung - Wunsch einer Hundertjährigen findet kein Gehör - München & Region - sueddeutsche.de

Betreuungsmissbrauch - Servicezeit - WDR Fernsehen

Über 1,3 Millionen Menschen können ihren Alltag nicht mehr alleine regeln und sind auf rechtliche Betreuung angewiesen. Die Gründe dafür liegen unter anderem darin, dass die Menschen immer älter werden und sich die sozialen Bindungen lösen, aber Unfälle, psychische Krankheiten und seelische Behinderungen können Auslöser sein.
Die gesetzliche Betreuung wird für bestimmte Bereiche eingerichtet. Es geht um Vermögensfragen, Gesundheit, Pflege und Aufenthalt. Der Betreuer handelt im Namen des Betreuten.
1992 wurde das Vormundschaftsgesetz durch das Betreuungsrecht ersetzt. Doch ein wirkliches Umdenken vom „Entmündigten“ zum „Betreuten“ hat immer noch nicht stattgefunden. Manche professionellen Betreuer gehen davon aus, dass der Betreute rechtlos ist.
Die Beschwerden über Betreuungen nehmen erheblich zu. Neutrale Beratungsstellen – wie die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V. und andere Krisen- und Notruftelefone – werden überhäuft mit Anfragen und können den Informationsbedarf kaum decken. Es geht um Missbrauch, Einschränkung der Rechte, Ausgrenzung der Angehörigen. Auch die Vorstellung, dass die Betreuungsgerichte „für den Betreuten“ tätig sind, werden vielfach enttäuscht.


Betreuungsmissbrauch - Servicezeit - WDR Fernsehen

Zurück zur Vormundschaft - Versagt das Betreuungsrecht? | Hintergrund | Deutschlandfunk

29.08.2009
Angehörige, Ärzte, Nachbarn, Bankangestellte - praktisch jeder Bürger kann einen Antrag auf Betreuung stellen. (Bild: AP) Angehörige, Ärzte, Nachbarn, Bankangestellte - praktisch jeder Bürger kann einen Antrag auf Betreuung stellen. (Bild: AP)

Zurück zur Vormundschaft

Versagt das Betreuungsrecht?

Von Annette Eversberg

Nach kontroverser Diskussion gilt ab dem 1. September: Patienten können juristisch verbindliche Patientenverfügungen abgeben. Juristisch steckt dahinter eine Änderung des Betreuungsrechts. Doch ausgerechnet im Namen dieses Gesetzes kommt es immer wieder zu Missbrauch, zu einer Diskriminierung von Alten und Kranken.

Zurück zur Vormundschaft - Versagt das Betreuungsrecht? | Hintergrund | Deutschlandfunk

TP: Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie

Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie

Susanne Härpfer 29.02.2008

Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.

Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich.

Aus diesem Grund hat der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck gerade ein Gutachten geschrieben. Darin kommt er zu dem Schluss: Das gängige Betreuungsrecht in Deutschland verstößt gegen die [extern] UN-Konvention über die Rechte nicht nur behinderter Menschen. Wolfgang Kaleck ist berühmt geworden durch seine Strafanzeigen gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen und gegen DaimlerChrysler wegen Beihilfe zur Ermordung eines argentinischen Gewerkschafters.
Jetzt könnte sein Gutachten dazu führen, dass mit der Willkür Schluss gemacht wird. Denn ein wichtiger Schritt zum Schutz des Bürgers vor der Zwangsbetreuung ist die Umsetzung der UN-Konvention.

TP: Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie

Betreuungs(un)recht | Pflege-SHV

Betreuungs(un)recht

Ohnmächtig der Willkür eines zugewiesenen Betreuers ausgeliefert

Zweifellos gibt es einfühlsame, verantwortungsbewusste und engagierte Betreuer und Richter, denen tatsächlich in erster Linie am Wohl der Menschen gelegen ist, die aus den verschiedensten Gründen heraus unter Gesetzliche Betreuung gestellt werden. Auch unter den Mitgliedern von Pflege-SHV befinden sich ehrenamtliche wie auch BerufsbetreuerInnen. Diese sind vor allem deshalb beigetreten, weil es sie belastet, mit ansehen zu müssen, wie mit ihren Schutzbefohlenen in den Einrichtungen oftmals umgegangen wird. Auch wissen wir von Amtsrichtern die sich ernsthaft fragen, wie oder wo der Betreffende Leben wollte, könnte er darüber selbst entscheiden. So sollte es sein - auch nach dem Willen des Betreuungsgesetzes.
Wir erleben jedoch auch die anderen Fälle. Zunehmend ist Pflege-SHV Anlaufstelle für Betroffene, die an einen Richter oder Betreuer geraten sind, welche eine eigenwillige Auslegung des Betreuungsrechts praktizieren oder die sich über die Bedürfnisse des zu Betreuenden hinwegsetzen und diesen die wenigen Freuden und Beziehungen, die ihnen im Leben noch geblieben sind, verleiden.

Lesen Sie wie es gehen kann, wenn Sie oder ein lieber Angehöriger an einen solchen Richter oder Betreuer gerät.
Die UN-Behindertenkonvention stärkt das Selbstbestimmungsrecht in allen Bereichen. Der 12. Vormundschaftsgerichtstag setzte sich am 4./5. November 2010 mit den Fragen der Umsetzung auseinander. Lesen Sie hier meinen Bericht von dieser Tagung.
Kritisches Stimmen zu der Art und Weise wie das Betreuungsrecht vielfach missbraucht wird finden Sie außerdem in folgenden Beiträgen:


Betreuungs(un)recht | Pflege-SHV

Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Nachgefragt" (19.03.2004)

Merten, Martina
Nachgefragt
THEMEN DER ZEIT
Prof. Dr. phil. Dr. med. Rolf D. Hirsch ist Leiter der Abteilung für Gerontopsychiatrie/ Gerontopsychiatrisches Zentrum an den Rheinischen Kliniken Bonn. Er ist ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. und Vorsitzender der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V. Foto: Herbert Mück
DÄ: In Ihrem Buch „Anspruch und Realität der rechtlichen Betreuung“* kritisieren Sie sowohl die bisherige Handhabung/Praxis des aktuellen Betreuungsrechts von 1992 insbesondere bei alten Menschen als auch die geplante Novellierung. Warum?
Prof. Dr. Dr. Rolf D. Hirsch: Das Gesetz von 1992 ist zwar in der Theorie ein hoch qualifiziertes sozialpsychiatrisches Gesetz, aber leider waren nur wenige bereit, dieses in die Praxis so umzusetzen, wie es vorgesehen war. Die Schilderungen der Betroffenen in unserem Buch zeugen teilweise von einer völligen Entrechtung und vom Missbrauch, zu denen leider auch Ärzte ihren Teil beigetragen haben.

Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Nachgefragt" (19.03.2004)

2011-03-15

betreuungsmissbrauch.de

Betreuung in Deutschland

Derzeit stehen in Deutschland ca. 1,2 Mio. Bürgerinnen und Bürger unter Betreuung. In der Regel empfinden diese Bürgerinnen und Bürger die Betreuung nicht als eine Wohltat, sondern als eine Entrechtung, als ein völlig unzulässiges Eindringen des Staates in die Privatsphäre der Familie und als eine Bevormundung mit dem Ziel der Vermögensschädigung durch Berufsbetreuer...


betreuungsmissbrauch.de
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...