Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie Berlin eröffnet
2 Februar 2011 No Comment
Berlin.Beratung, Begleitung und Informationen bei Beschwerden rund um die psychiatrische Versorgung: dies bietet die neu eingerichtete Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) für Betroffene, Angehörige und Mitarbeitende der psychiatrischen Einrichtungen. Die Beschwerdestelle wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Träger ist Gesundheit Berlin-Brandenburg. Ziel ist es, Patient/innen und Betroffene in ihren Rechten zu stärken. Dazu gehen die Mitarbeiter/innen der BIP den individuellen Beschwerden nach und übernehmen bei Bedarf eine Vermittlerrolle. „Das Angebot psychiatrischer Hilfesysteme ist umfangreich, differenziert und mitunter unübersichtlich. Beim Übergang von einem zum anderen kann es dadurch zu Lücken und Mängeln kommen. Insbesondere richterlich angeordnete Zwangsmaßnahmen können Anlass zu Beschwerden geben, wenn sie von den Betroffenen als unrechtmäßig, unangemessen oder fehlerhaft eingeschätzt werden. Diese Beschwerden erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte betreffen. Die BIP wird Betroffene und Angehörige unterstützen und begleiten“, so Katrin Lompscher, Berliner Gesundheitssenatorin.
Als unabhängige Stelle kann die BIP die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung unterstützen: „Um Fehlentwicklungen und Defizite frühzeitig zu erkennen, benötigen wir neben der Qualitätssicherung durch die Leistungserbringer eine von Leistungserbringern und Kostenträgern unabhängige Interessenvertretung der Nutzer/innen. Beschwerden sind eine gute und wichtige Botschaft für eine Verbesserung der Arbeit!“, so Heinrich Beuscher, Psychiatriebeauftragter des Landes Berlin.
Petra Hartmann, Mitarbeiterin der BIP, sagt: „Viele Nutzer/innen und Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter/innen haben sich bereits an uns gewandt, um sich über eigene Erfahrungen oder Missstände in der psychiatrischen Versorgung in Berlin zu beschweren. Wir machen die Erfahrung, dass wir bei Problemen oft schon mit geringem Aufwand viel bewirken können.“
Die Öffnungszeiten der BIP sind Montag und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr, Dienstag von 14 bis 18 Uhr und Mittwochs telefonische Beratung von 10 bis 14 Uhr. Dienstags bietet die BIP zweiwöchentlich von 16-18 Uhr Rechtsberatung mit einem Fachanwalt an. Beratung mit Dolmetscher/innen ist ebenfalls möglich in russisch und türkisch und auf Anfrage in arabisch, vietnamesisch oder spanisch und weiteren Sprachen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.psychiatrie-beschwerde.de/
Als unabhängige Stelle kann die BIP die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung unterstützen: „Um Fehlentwicklungen und Defizite frühzeitig zu erkennen, benötigen wir neben der Qualitätssicherung durch die Leistungserbringer eine von Leistungserbringern und Kostenträgern unabhängige Interessenvertretung der Nutzer/innen. Beschwerden sind eine gute und wichtige Botschaft für eine Verbesserung der Arbeit!“, so Heinrich Beuscher, Psychiatriebeauftragter des Landes Berlin.
Petra Hartmann, Mitarbeiterin der BIP, sagt: „Viele Nutzer/innen und Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter/innen haben sich bereits an uns gewandt, um sich über eigene Erfahrungen oder Missstände in der psychiatrischen Versorgung in Berlin zu beschweren. Wir machen die Erfahrung, dass wir bei Problemen oft schon mit geringem Aufwand viel bewirken können.“
Die Öffnungszeiten der BIP sind Montag und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr, Dienstag von 14 bis 18 Uhr und Mittwochs telefonische Beratung von 10 bis 14 Uhr. Dienstags bietet die BIP zweiwöchentlich von 16-18 Uhr Rechtsberatung mit einem Fachanwalt an. Beratung mit Dolmetscher/innen ist ebenfalls möglich in russisch und türkisch und auf Anfrage in arabisch, vietnamesisch oder spanisch und weiteren Sprachen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.psychiatrie-beschwerde.de/
rasender-reporter.com – Das Blogmagazin » Blog Archive » Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie Berlin eröffnet
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 14 - Freiheit und Sicherheit der Person
(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten,a) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Freiheit nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, dass jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund eines Verfahrens ihre Freiheit entzogen wird, gleichberechtigten Anspruch auf die in den internationalen Menschenrechtsnormen vorgesehenen Garantien haben und im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen dieses Übereinkommens behandelt werden, einschließlich durch die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen.
inclusion.cc
Werner-Fuß-Zentrum
Irren-Offensive e.V.
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.
Im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4,10405 Berlin
www.psychiatrie-erfahrene.de
Dummheit oder Verzweiflung, Frau Lompscher?
2.2.2011, Berlin: Dass der rot-rote Senat nun zum zweiten Mal versucht, in Berlin die fortgesetzten Verbrechen der Psychiatrie durch Entwürdigung, Körperverletzung und Zwangsbehandlung statt zu beenden durch eine Beschwichtigungsstelle zu vertuschen, lässt uns fragen: ist der Grund, einen Fehler nun zu wiederholen, Dummheit oder Verzweiflung?
Wir tippen auf Verzweiflung, denn nur wenn man ein längst illegal gewordenes Verbrechersystem noch schützen will, greift man auch zu Mitteln, die sich sowieso schon als wirkungslos erwiesen haben – denn die Hoffnung, ein Terrorregime aufrecht erhalten zu können, stirbt bei denen, die tief in dessen Verbrechen involviert sind, wohl zuletzt. Nun soll also die „Wunderwaffe“ Beschwichtigungs - und Informationsstelle Psychiatrie noch den Untergang der Zwangspsychiatrie aufhalten. Sie haben sich willige Büttel eingekauft, aber wie sollen die noch etwas erreichen, wo es schon Freiwillige nicht geschafft haben, als 2001 das Beschwichtigungswesen seinen lächerlichen Lauf genommen hat? In allen Bezirken sollten sie damals blühen, die Blumen der Beschwichtigung. Außer der, die es vorher schon in Lichtenberg vergeblich gegeben hat, gibt es keine mehr davon. Das ist auch logisch: denn entweder man ist krankheitseinsichtig und findet seinen Arzt so toll, das er einen mit egal was misshandeln kann, dann braucht man keine Beschwichtigungsstelle. Oder man hat sehr wohl verstanden, was für ein Terror, Folter und Misshandlungssystem die Zwangspsychiatrie ist, dann wird man sich davor schützen. Mit der PatVerfü, der speziellen Patientenverfügung gegen psychiatrischen Zwang, siehe www.PatVerfue.de. Aber dann braucht man so eine Beschwichtigungsstelle so wenig wie ein Fisch ein Fahrrad. Was bleibt, ist also die großzügige Verschwendung von Steuermitteln für Hofschranzen**, an denen niemand mehr seinen Spaß hat. Damals, 2001 als der Gesundheitssenat hoffte, so eine Beschwichtigungsstelle könnte noch was aufhalten, weil es nur die Vorsorgevollmacht gab, aber noch kein so deutliches Gesetz zur Patientenverfügung, haben wir schon allgemein veröffentlicht:
Stellungnahme des Werner-Fuß-Zentrums zu der Planung von sog. "Vertrauens- und Beschwerdestellen Psychiatrie" in jedem Bezirk:
http://www.zwangspsychiatrie.de/Wir tippen auf Verzweiflung, denn nur wenn man ein längst illegal gewordenes Verbrechersystem noch schützen will, greift man auch zu Mitteln, die sich sowieso schon als wirkungslos erwiesen haben – denn die Hoffnung, ein Terrorregime aufrecht erhalten zu können, stirbt bei denen, die tief in dessen Verbrechen involviert sind, wohl zuletzt. Nun soll also die „Wunderwaffe“ Beschwichtigungs - und Informationsstelle Psychiatrie noch den Untergang der Zwangspsychiatrie aufhalten. Sie haben sich willige Büttel eingekauft, aber wie sollen die noch etwas erreichen, wo es schon Freiwillige nicht geschafft haben, als 2001 das Beschwichtigungswesen seinen lächerlichen Lauf genommen hat? In allen Bezirken sollten sie damals blühen, die Blumen der Beschwichtigung. Außer der, die es vorher schon in Lichtenberg vergeblich gegeben hat, gibt es keine mehr davon. Das ist auch logisch: denn entweder man ist krankheitseinsichtig und findet seinen Arzt so toll, das er einen mit egal was misshandeln kann, dann braucht man keine Beschwichtigungsstelle. Oder man hat sehr wohl verstanden, was für ein Terror, Folter und Misshandlungssystem die Zwangspsychiatrie ist, dann wird man sich davor schützen. Mit der PatVerfü, der speziellen Patientenverfügung gegen psychiatrischen Zwang, siehe www.PatVerfue.de. Aber dann braucht man so eine Beschwichtigungsstelle so wenig wie ein Fisch ein Fahrrad. Was bleibt, ist also die großzügige Verschwendung von Steuermitteln für Hofschranzen**, an denen niemand mehr seinen Spaß hat. Damals, 2001 als der Gesundheitssenat hoffte, so eine Beschwichtigungsstelle könnte noch was aufhalten, weil es nur die Vorsorgevollmacht gab, aber noch kein so deutliches Gesetz zur Patientenverfügung, haben wir schon allgemein veröffentlicht:
Stellungnahme des Werner-Fuß-Zentrums zu der Planung von sog. "Vertrauens- und Beschwerdestellen Psychiatrie" in jedem Bezirk:
"Art. 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Nach dieser Bestimmung hat jeder Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen das Recht „auf persönliche Freiheit und Sicherheit.“
Aufgrund der Erfahrung, dass weltweit vor allem Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder geistiger Behinderung oft gegen ihren Willen in geschlossenen psychiatrischen Anstalten untergebracht werden, regelt Art. 14 außerdem, „dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
Deutschland kennt zwei Unterbringungsarten: Zum einen die zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB und zum andern die öffentlichrechtliche Unterbringung aufgrund von Landesgesetzen für psychisch Kranke (PsychKGs). Die Zahl der Zwangseinweisungen wird in Deutschland auf insgesamt mindestens 100.000 pro Jahr geschätzt.
In ihrer Denkschrift vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie weder § 1906 BGB noch die Unterbringungsgesetze der Länder ändern müsse. Sie liest in Art. 14 hinein, „dass eine Freiheitsentziehung auch bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.“ Dies sei etwa der Fall „wenn nur mittels der Freiheitsentziehung eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermieden werden kann.“
Dem wird man zustimmen können, wenn von einem Menschen eine konkrete Fremdgefährdung ausgeht, denn der gefährdete Dritte kann sich darauf berufen, dass die Rechtsordnung sein Recht auf Leben und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt.
Die Selbstgefährdung hingegen beruht häufig gerade auf der Behinderung eines Menschen. Ihr soll deshalb nach Art. 14 nicht mit einer Freiheitsentziehung begegnet werden, sondern mit einer angemessenen gemeindenahen Behandlung außerhalb von geschlossenen Einrichtungen. Dabei ist insbesondere Art. 19 zu beachten, der vorsieht, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.“
Die Praxis der Einweisung sowohl nach § 1906 BGB als auch nach den Unterbringungsgesetzen der Länder gehört auf den Prüfstand. Dies gilt auch für jede Form von Zwangsbehandlung durch Fixierung, Medikamente usw."
Klaus Lachwitz: Volle Bürgerrechte für Menschen mit geistiger Behinderung – Die Konsequenzen der Art. 12 ff. der Behindertenrechtskonvention
behindertenbeauftragte.de
