Posts mit dem Label Billiglohn werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Billiglohn werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2013-12-02

Mindestlohn auch in Werkstätten für behinderte Menschen? | kobinet-nachrichten


Mindestlohn auch in Werkstätten für behinderte Menschen?

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Fragezeichen
Fragezeichen
© kobinet/omp
Kassel (kobinet) Wird es auch in den Werkstätten für behinderte Menschen einen Mindestlohn für diejenigen behinderten Menschen geben, die dort arbeiten? Angesichts der intensiven Diskussionen während des Bundestagswahlkampfes und nun auch im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU zum Thema Mindestlohn fragt sich dies der Geschäftsführer von Mensch zuerst, dem Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, Stefan Göthling.
"Ich finde es sehr wichtig, dass Menschen einen gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommen. Doch wenn ich Diskussionen zum Thema Mindestlohn höre, fehlen mir dabei die vielen Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Denn diese bekommen im Durchschnitt nicht einmal 200 Euro pro Monat. Da viele von ihnen weit über 30 Stunden arbeiten, ist dies nicht einmal ein Stundenlohn von zwei Euro", erklärte Stefan Göthling. Bei der Verkündung des Koalitionsvertrages ist Stefan Göthling dann hellhörig geworden als Sigmar Gabriel verkündete, dass dies ein Koalitionsvertrag des kleinen Mannes sei
Mindestlohn auch in Werkstätten für behinderte Menschen? | kobinet-nachrichten

2013-05-02

Behinderte Arbeiter erhalten 240 Millionen Dollar - KURIER.at


Behinderte Arbeiter erhalten 240 Millionen Dollar 32 Menschen wurden jahrelang ausgebeutet.

Wegen jahrelanger Ausbeutung am Arbeitsplatz hat ein US-Gericht 32 geistig Behinderten je 7,5 Millionen Dollar (rund 5,7 Millionen Euro) zugesprochen.Behinderte Arbeiter erhalten 240 Millionen Dollar - KURIER.at

2013-04-19

Weniger Geld für Behinderte - MOZ.de


Weniger Geld für Behinderte

Fürstenwalde (MOZ) Die Christophorus-Werkstatt in Fürstenwalde muss die Entgelte für seine behinderten Beschäftigten kürzen. Andreas Alscher, der Vater eines Betroffenen, ist verzweifelt.
Weniger Geld für Behinderte - MOZ.de

2012-12-07

Warum verdienen Werkstattbeschäftigte so wenig? - BAG:WfbM - intern

Warum verdienen Werkstattbeschäftigte so wenig? 15.02.12


Nach Angaben der Bundesregierung verdiente ein Werkstattbeschäftigter im Jahr 2010 im sogenannten Arbeitsbereich monatlich durchschnittlich 180 Euro, also 2.160 Euro im Jahr. Das geltende Recht schreibt den Werkstätten vor, mindestens 70 Prozent ihres erwirtschafteten Arbeitsergebnisses als Arbeitsentgelte an die behinderten Beschäftigten auszuzahlen. Danach hätte ein Werkstattbeschäftigter einen finanziellen Jahres-"Überschuss" von 3.085 Euro geschaffen, aus dem das Arbeitsentgelt gezahlt werden kann.

Das wirtschaftliche Ergebnis der Werkstatt war bis 2001 die alleinige Quelle des Verdienstes der Werkstattbeschäftigten. Es ist deshalb so niedrig, weil Werkstattarbeit nicht mit Erwerbsarbeit vergleichbar ist. Werkstattarbeit besteht zum einen Teil aus den Eingliederungsleistungen der Fachkräfte und zum anderen aus der wertschaffenden Arbeit der Werkstattbeschäftigten. Die Arbeit ist von Werkstattleistungen begleitet: pädagogisch angeleitet, individuell gestaltet und therapeutisch kompensiert. Werkstattarbeit ist deshalb eine komplexe Dienstleistung. Seit 2001 hat der Werkstattbeschäftigte Anspruch auf ein Arbeitsförderungsgeld - von maximal 26 Euro monatlich.

Die Leistungsfähigkeit der Werkstattbeschäftigten ist aufgrund ihrer Behinderungen so gering, dass ihnen der Weg ins Erwerbsleben versperrt ist. Das erst begründet den Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz. Außerdem steht nicht die Umsatzmaximierung im Vordergrund der Werkstattarbeit: Berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung, therapeutische und pflegerische Maßnahmen arbeitsbegleitend während der Beschäftigungszeit reduzieren den Zeitanteil für die wirtschaftlich verwertbare Leistung. Schließlich gelten auch die Pausen als Beschäftigungszeit.

Das bundesdurchschnittliche Arbeitsentgelt von rd. 180 Euro pro Monat ist nur eine statistische Größe, wenn auch recht aussagefähig. Die Durchschnittsverdienste differieren von Werkstatt zu Werkstatt beträchtlich und reichen von 67 Euro bis über 600 Euro monatlich, in Einzelfällen auch mehr. Das resultiert u. a. aus den unterschiedlichen Konzeptionen der Werkstattträger: Je nach dem, ob eher die wirtschaftliche Betätigung und produktive Leistung betont oder arbeitstherapeutische, pädagogische und gestalterische Schwerpunkte gesetzt werden. Auch Art und Schwere der Behinderungen spielen eine gravierende Rolle. Sind pflegerisch-betreuende Leistungen besonders umfangreich - von der Hilfe beim Essen und dem Toilettengang bis hin zum Waschen und Windeln, sind regelmäßige bewegungstherapeutische oder psychologische Maßnahmen erforderlich, steht eine wesentlich geringere Zeit für die produktive Tätigkeit zur Verfügung. Und selbst die verlangt nach pädagogischer Begleitung und nicht vorrangig nach einem Produktivitätsbeweis. Das sind die äußerlichen Ursachen.

Gemessen am finanziellen Gesamtergebnis der Werkstätten erhalten die Beschäftigten mit rd. 180 Euro monatlich viel, nämlich mindestens 70 Prozent aller insgesamt erwirtschafteten Werte. Im Vergleich zu den Durchschnittseinkommen unselbständig Erwerbstätiger dagegen - rd. 2.400 Euro netto monatlich - ist das Monatseinkommen der Werkstattbeschäftigten erbärmlich.

Der Hauptgrund dafür liegt im offiziellen Menschenverständnis und der daraus folgenden politischen Schwerpunktsetzung: Die Rehabilitanden in allen anderen Eingliederungseinrichtungen erhalten ein existenzsicherndes Ausbildungs- oder Übergangsgeld oder haben andere Ansprüche auf gesetzliche Versorgungsleistungen. Bei ihnen geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die investierten Rehabilitationsleistungen "lohnen", weil diese Bevölkerungsgruppen nach den medizinischen, therapeutischen und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen grundsätzlich wieder erwerbstätig werden können und zumindest sollen. Bei Werkstattbeschäftigten ist das anders: Die Mehrzahl von ihnen hat wegen Art oder Schwere ihrer Behinderungen arbeitszeitlebens keine Chancen auf einen erwerbssichernden Arbeitsplatz. Sie sind bis zum Eintritt in den Altersruhestand und darüber hinaus auf kostenträchtige Assistenz, personelle, sachliche und finanzielle Hilfen angewiesen. Sie sind im Verständnis einer produktivitätsorientierten Gesellschaft "unnütz".

Die BAG:WfbM findet sich mit dieser Anschauung und der daraus resultierenden Bewertung mit ihren negativen Folgen nicht ab. Es brauchte Jahrzehnte durchzusetzen, dass jeder behinderte Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Eingliederungsleistungen erhielt, unabhängig davon, aus welchem Grund er behindert ist - ob von Geburt, durch Arbeitsunfälle oder Kriegseinwirkungen. Auch die Zahlung eines existenzsichernden Arbeitsentgeltes muss unabhängig davon sein, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist und wie hoch der individuelle Grad der Produktivität des einzelnen ist.

Es ist deshalb nur konsequent, wenn die BAG:WfbM in der Vergangenheit vom Staat forderte, den Werkstattbeschäftigten einen Grundbetrag aus öffentlichen Mitteln zu zahlen, der ebenso hoch ist, wie der einfache Sozialhilferegelsatz. Das wären monatlich 345 Euro. Es ist aber erforderlich, die öffentlich finanzierten Zuwendungen auf ein Existenzminimum anzuheben. Deshalb hält die BAG:WfbM ein existenzsicherndes Arbeitsförderungsentgelt für unverzichtbar. Das steuerliche Existenzminimum liegt nach letzten Daten bei 7.235 Euro im Jahr, also bei rund 603 Euro monatlich. Knapp ein Viertel davon erwirtschaften die Werkstattbeschäftigten aus eigener Kraft, den Rest muss die öffentliche Hand bereitstellen.

BAG:WfbM - intern



Arbeitsagentur: Behinderte Menschen sind vollwertige Arbeitskräfte

Integration ist kein Gnadenakt | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

Menschen mit Behinderung leisten Enormes - WEB.DE

Lebenshilfe erhält 1,4 Mio. € aus Arbeit ihrer Schützlinge - Tiroler Tageszeitung Online

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Ist Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb? - Gelsenkirchen - lokalkompass.de

Werkstätten für behinderte Menschen gewinnen zunehmend 

IG Metall NRW: Minister: "Behinderte nicht in Werkstätten abschieben"



 



Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Nur wer sich bewegt, kommt auch voran!
Die Werkstatt für behinderte Menschen im Umbruch
3. ALTERNATIVER WERKSTÄTTENTAG
16. - 19. November 2006 in Köln


Deutzer Erklärung

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich für ihre Arbeit das folgende Ziel gesetzt: „Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, ausserhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können.“ (Koalitionsvertrag vom 11.11.2005)
Aus unserer Sicht als Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, ist dieses Ziel richtig. Damit es verwirklicht werden kann, halten wir es für erforderlich, dass sich Werkstätten für behinderte Menschen grundlegend verändern. Sie sind in ihrer heutigen Form nicht mehr zeitgemäß. Einerseits tragen sie wie alle Sondereinrichtungen zur Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung bei. Andererseits werden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung benötigt, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können oder wollen. Für die Übergangszeit fordern wir:

1. Werkstätten müssen sich zu Integrationsbetrieben weiterentwickeln, in denen sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung einen ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Arbeitsplatz finden und volle Arbeitnehmerrechte haben. Das haben schon die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Alternativen Werkstättentages 1988 gefordert! Die Umwandlung in Integrationsbetriebe sollte schrittweise erfolgen und spätestens in zehn Jahren abgeschlossen sein. Der Umwandlungsprozess bedarf stetiger Prüfung und Kontrolle durch unabhängige Organisationen, z.B. durch Selbsthilfeverbände.

2. Gesetze, die eine solche Entwicklung verhindern, müssen abgeschafft werden. Dies sind z.B. Bestimmungen über Mindestgröße und Einzugsgebiet. Werkstätten müssen auch in Form von kleineren Einrichtungen betrieben werden können. Die Beschränkung der Aufnahme auf Personen, die in einem festgelegten "Einzugsgebiet" wohnen, beschneidet Wahlfreiheit und Selbstbestimmung.

3. Werkstätten für behinderte Menschen neigen dazu, leistungsstarke Beschäftigte an sich zu binden und sie nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das widerspricht ihrem gesetzlichen Auftrag! Danach ist es Aufgabe der Werkstätten, die Beschäftigten für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu befähigen und
sie auf dem Weg dorthin zu unterstützen. Sie müssen vor allem mehr Angebote an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen. Diese Angebote sollen sich auf solche Berufszweige beziehen, in denen noch ein Mangel an Arbeitskräften auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit eine begründete Aussicht auf einen Arbeitsplatz besteht.

4. Werkstätten sollen mit den Beschäftigten besondere schriftliche Vereinbarungen über die Ziele der Beschäftigung abschließen. Zielvereinbarungen halten wir für besser als „Förderpläne“. Wenn ein/e Beschäftigte/r auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden will, dann muss das in der Vereinbarung auch festgehalten werden. Es muss auch aufgeschrieben werden, was die Werkstatt und was der/die Beschäftigte selbst tun muss, um dieses Ziel zu erreichen. Die Zielvereinbarungen müssen so ausgearbeitet werden, dass alle, die damit arbeiten, sie verstehen und umsetzen können. Alle Beteiligten müssen dazu verpflichtet sein, sich an das zu halten, was vereinbart wurde. Zielvereinbarungen können auch geändert oder weiterentwickelt werden. Änderungen dürfen aber nicht ohne die Beschäftigten vorgenommen werden.

5. Bemühungen um einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dürfen sich nicht nur auf diejenigen beschränken, die erst kurze Zeit im Arbeitsbereich einer Werkstatt tätig sind. Beschäftigte mit einem höheren Lebensalter dürfen davon nicht ausgeschlossen werden. Der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, wie hoch der persönliche Unterstützungsbedarf ist.

6. Die besonderen Schwierigkeiten von Frauen mit Behinderung aus den Werkstätten beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind zu berücksichtigen.

7. Damit der Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Erfolg hat und die Beschäftigung dort auf Dauer gesichert bleibt, brauchen die betreffenden Menschen in der Regel Unterstützung. Diese Unterstützung ist eine besondere Aufgabe von Integrationsfachdiensten. Sie müssen dabei alle gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.

8. Auch Werkstätten für behinderte Menschen sind Arbeitgeber. Sie sollten für andere Arbeitgeber ein Vorbild sein, indem sie selbst die gesetzliche Beschäftigungsquote erfüllen.

Wir haben darüber hinaus grundlegende Forderungen, die für alle Menschen mit Behinderungen gelten, die in einer Werkstatt arbeiten:

1. Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das muss auch für Menschen mit Behinderung gelten, die in einer Werkstatt arbeiten!
Deshalb fordern wir, dass alle Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anerkannt und ihnen die Rechte gewährt werden, die für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Dazu gehört auch echte Mitbestimmung. Mitwirkung allein reicht nicht!

2. Seit 2003 sinkt das Arbeitsentgelt der Werkstattbeschäftigten. Es betrug 2004 im Bundesdurchschnitt 154,36 Euro im Monat. Damit arbeiten Menschen mit Behinderung in Werkstätten für einen Hungerlohn, der einem Taschengeld gleichkommt. Das ist ein Skandal!
Deshalb fordern wir, dass alle Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, einen Lohn erhalten, mit dem sie ein selbstständiges Leben finanzieren können, ohne auf Sozialhilfe oder andere Zuwendungen angewiesen zu sein.

3. Menschen mit hohem Hilfebedarf dürfen nicht in „Fördergruppen“ innerhalb oder ausserhalb von Werkstätten abgedrängt werden.
Deshalb fordern wir, dass Werkstätten Arbeitsplätze und Arbeitsangebote so gestalten, dass diese Menschen die Möglichkeit haben, ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten im Berufsbildungs- bzw. Arbeitsbereich sinnvoll einzusetzen.

4. Auch Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, sind durchaus in der Lage, ihre Interessen selbst zu vertreten!
Deshalb fordern wir, dass die Werkstätten den Selbstvertretungsanspruch der Beschäftigten ernst nehmen und sich nicht zu ihren Fürsprechern aufspielen.

Politikerinnen und Politiker müssen sich an ihren Zielen messen lassen. Von ihnen erwarten wir die zielstrebige Umsetzung des anfangs erwähnten Koalitionsbeschlusses und fordern:

1. Bestehende Integrationsfirmen sind finanziell abzusichern. Der flächendeckende Ausbau an Integrationsfirmen ist voranzutreiben.
2. Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Umwandlung von Werkstätten in Integrationsbetriebe innerhalb eines Zeitraums von höchstens zehn Jahren möglich ist.
3. Förderung nur noch der Werkstätten, die bereit sind, sich zu Integrationsbetrieben weiterzuentwickeln.
4. Bereitstellung von Geldern, die für den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmt sind.
5. Erhöhung der Ausgleichsabgabe zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Eingliederung.
6. Aufklärung von Arbeitgebern über Gelder und Hilfen, die sie bekommen, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen oder einstellen wollen.

Köln, den 19. November 2006
 

Deutzer Erklärung

 

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung


(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem

a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;

b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;

c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;

d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;

e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;

f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;

g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;

h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;

i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;

j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;

k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern. 

(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.

2012-10-22

Podcast zum Jour fixe Arbeit -- kobinet

21.10.2012 - 10:59

Podcast zum Jour fixe Arbeit.

Berlin (kobinet) Ein Bürokratiemarathon bis zum Job-Beginn, keine Arbeitsassistenz bei Praktika, skeptische Arbeitgeber, niedrige Werkstattlöhne - Die Liste der Hürden ist lang für Menschen mit Behinderung auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt. So die Kurzinformation über den Jour fixe in der Berliner Villa Donnersmarck.

In einem ausführlichen Bericht zum Hören, Lesen und Anschauen ist auch von Erfolgsgeschichten die Rede. Wie mühselig sie erkämpft werden müssen zeigt das Beispiel des Auszubildenden Alexander Abasov und von Martin Keune, Inhaber einer Berliner Werbeagentur. Keune wollte im vergangenen Jahr dem Spastiker Alexander Abasov einen Ausbildungsplatz als Mediengestalter geben. Schon im Frühjahr nahm er erste Kontakte auf:

Podcast zum Jour fixe Arbeit -- kobinet

2012-10-21

Lebenshilfe erhält 1,4 Mio. € aus Arbeit ihrer Schützlinge - Tiroler Tageszeitung Online

20.10.2012

Tirol

Lebenshilfe erhält 1,4 Mio. € aus Arbeit ihrer Schützlinge

Geschäftsführer Willeit und LHStv. Reheis möchten künftig Menschen mit Behinderung gerecht entlohnen und fordern Sozialversicherungspflicht.









Von Peter Nindler
Innsbruck – Es ist ein sensibles Thema. Das weiß Lebenshilfe-Geschäftsführer Georg Willeit nur allzu gut. Durch das Bekanntwerden von Heimarbeit in den Tiroler Erziehungsheimen bis Ende der 1980er-Jahre erhielt es zusätzliche Brisanz. Schließlich arbeiten auch viele der 1600 betreuten Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten der Lebenshilfe und in ihren Tagesstrukturen. „Sie erbringen außerdem Dienstleistungen für Firmen und kommunale Einrichtungen, werden dabei aber auch betreut“, betont Willeit. Arbeitsbereiche sind u. a. das Sammeln der Ökoboxen, Mithilfe bei der Altholzaufbereitung sowie beim Dosenrecycling und bei der Pflege von Gemeindegrünanlagen.
Laut Willeit sei der Arbeitsbegriff in der Lebenshilfe jedoch breit gefasst. „Die Arbeit ist ein wertvoller Beitrag als Training, als Arbeitserprobung und für die Praxis am ersten Arbeitsmarkt.“ Dafür erhalten die Klienten der Lebenshilfe aber lediglich ein Taschengeld oder eine Arbeitsprämie von rund 75 Euro im Monat. Auch wenn Willeit erklärt, dass die Erlöse der Lebenshilfe aus den Tätigkeiten ihrer Schützlinge nicht gegenzurechnen seien, so betragen diese unterm Strich jährlich rund 1,4 Mio. Euro.
Lebenshilfe erhält 1,4 Mio. € aus Arbeit ihrer Schützlinge - Tiroler Tageszeitung Online

2012-07-22

Werkstätten für behinderte Menschen gewinnen zunehmend - Wirtschaftsnachrichten, Top-Themen, Aktuelle Meldungen, News

Werkstätten für behinderte Menschen gewinnen zunehmend
22.07.2012, 13:00 Uhr

Marburg / Kassel (wnorg)
(...)

Bild: dapd

Rund 2.500 Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es derzeit in Deutschland. In den Einrichtungen sind etwa 290.000 Mitarbeiter mit geistigen, körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen beschäftigt. Je nach Größe der Werkstätten werden ein- bis zweistellige Millionenbeträge pro Jahr erwirtschaftet. Mit der Vorgabe des Gesetzgebers, dass die Werkstätten eine möglichst große Bandbreite an Arbeitsbereichen anbieten sollen, sind die Einrichtungen laut dem Portal „Werkstätten im Netz“ mittlerweile in fast allen Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbereichen tätig.
Wie die Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (GDW) betont, lohnt sich die Zusammenarbeit für die Unternehmen auch finanziell. Die Arbeitsleistungen lassen sich anteilig auf die obligatorische Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen, so dass der tatsächliche Kostenaufwand der Auftraggeber um rund 40 Prozent geringer ausfällt. Auch die für gemeinnützige Organisationen geltende Mehrwertsteuer von lediglich 7 Prozent macht die Kooperation mit den Werkstätten für Unternehmer interessant.  (..)
Auch in Sachen Selbstvermarktung soll das Auftreten der Werkstätten selbstbewusster werden. So gelte es nicht nur, den gesellschaftlichen Auftrag der Werkstätten herauszustellen, sondern auch die Qualität des Leistungsangebots. Erste Erfolge können die Werkstätten mit dieser Strategie bereits verbuchen. So ist es dem Kompetenzverbund der Bergischen Werkstätten Wuppertal gelungen, Aufträge zu gewinnen, die regionale Firmen eigentlich längst an Billiglohn-Länder vergeben hatten.
Wirtschaftsnachrichten, Top-Themen, Aktuelle Meldungen, News

2012-07-08

Behindertenzentrum: Behinderte erwirtschaften Rekordumsatz - Stuttgart - Stuttgarter Nachrichten

Behindertenzentrum Behinderte erwirtschaften Rekordumsatz

Martin Haar, vom 08.07.2012 12:00 Uhr
Eingeübte Handgriffe in einer Werkstatt des BHZ: Deniz Kurt baut für Mercedes Achsmanschetten zusammen. Foto: Leif Piechowski
Eingeübte Handgriffe in einer Werkstatt des BHZ: Deniz Kurt baut für Mercedes Achsmanschetten zusammen. Foto: Leif Piechowski

Stuttgart - 1000 Achsmanschetten. 1000 Schellen. 1000 Handgriffe, die beides verbinden. Routiniert. Sicher. Sorgfältig. Acht Stunden am Tag. Diese Gummimanschetten, die Gelenke einer Antriebswelle abdecken, werden allerdings nicht im Mercedes-Werk Mettingen zusammenmontiert, sondern in Stuttgart-Fasanenhof im BHZ. Das Kürzel stand in den Gründerjahren für Behindertenzentrum Stuttgart. Inzwischen hält man dort den Begriff für diskriminierend und falsch. Daher soll die Erklärung des Kürzels BHZ unter den Tisch fallen. An der Sache ändert das freilich wenig. (...) 300 Beschäftigte mit Behinderungen arbeiten in den Werkstätten des BHZ. Und diese 300 Männer und Frauen haben einen Rekordumsatz von 2,5 Millionen Euro erwirtschaftet. (...)
Bezahlt werden sie nach dem BHZ-Entgeltsystem: Danach verdient ein Beschäftigter im BHZ entsprechend seines jeweiligen Leistungsvermögens im Schnitt 150 Euro im Monat.(...)
Behindertenzentrum: Behinderte erwirtschaften Rekordumsatz - Stuttgart - Stuttgarter Nachrichten


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung


(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem
a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;
d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;
f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;
g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;
j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.
www.inclusion.cc

2012-05-26

Warum bin ich weniger wert? | WAZ.de

Tag-der-Begegnung

Warum bin ich weniger wert?

25.05.2012 | 18:02 Uhr
Warum bin ich weniger wert?
Der Behindertenbeauftragte der rot-grünen Minderheitsregierung Norbert Killewald (2.v.l.) stellte sich den Fragen von Menschen mit und ohne Handicap im LVR-Wohnverbund Peiterstraße in Kleve-Kellen. Foto: Heinz Holzbach
Inklusive Schreibwerkstatt interviewt den NRW-Behindertenbeauftragten Norbert Killewald
Warum bin ich weniger wert? | WAZ.de

2011-03-27

Evangelischer Pressedienst (epd) - Landesdienst Bayern

Behindertenwerkstätten gehen aus Wirtschaftskrise gestärkt hervor
Bundesverband will Werkstätten auch für junge Langzeitarbeitslose öffnen


Dafür nähmen etliche Unternehmen auch die höheren Preise einer WfbM im Vergleich zu Billiglohnländern in Kauf. "Es gibt viele Firmen, die ihre Produktion von einer WfbM nach Fernost verlagert hatten und nun zurückgekehrt sind"

Evangelischer Pressedienst (epd) - Landesdienst Bayern

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...