UN-Konvention umsetzen

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzen

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2013-10-25

Selbstvertretung im Koalitionsvertrag verankern | kobinet-nachrichten



Selbstvertretung im Koalitionsvertrag verankern

Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Oktober 2013 von Franz Schmahl
Foto zeigt Dr. Sigrid Arnade
Foto zeigt Dr. Sigrid Arnade
© Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Das Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention soll im Koalitionsvertrag von Union und SPD berücksichtigt werden. In einem Schreiben an die Verhandlungsgruppe "Arbeit und Soziales" hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) diese Forderung mit einem Formulierungsvorschlag präzisiert. "Bei der Umsetzung der Konvention ist die Beteiligung der Betroffenen zentral", betonte heute ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. "Aber bislang gibt es keine abgestimmten Standards der Beteiligung und die Selbstvertretungsverbände haben kaum Ressourcen, ihre Aufgaben nach Artikel 4, Absatz 3 angemessen zu erfüllen."
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2013-07-10

Rollstuhlfahrer will in Politik - Der Kämpfer - Bayern - Süddeutsche.de


10. Juli 2013 11:36

Rollstuhlfahrer will in Politik  

Der Kämpfer

Inklusion Rollstuhlfahrer will in Politik

Benedikt Lika ist Dirigent des Augsburger Konzertfestivals "Roll and Walk". Vor dem Konzert lässt er sich publikumswirksam aufs Podium hieven. 

(Foto: Stephan Lutz/oH)

Beim Bewerbungsgespräch wurde er gefragt: "Wie machen Sie es mit dem Stuhlgang?" Benedikt Lika spürt täglich, dass es mit der Inklusion nicht weit her ist - der Rollstuhlfahrer findet keinen Job, für die Promotion wird ihm ein Zuschuss verwehrt. Nun will er auf politischem Weg etwas verändern - und kandidiert für den Augsburger Stadtrat.

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2013-07-06

Mehr Rechte für Behinderte / Lahr / Lokales / Baden Online - Baden Online - Portal der Ortenau


06.07.2013

Mehr Rechte für Behinderte

Jugendgemeinderat befasst sich mit der Georg-Wimmer-Schule / Ausblick auf Aktionen 

Die Georg-Wimmer-Schule soll einen vollwertigen Sitz im Lahrer Jugendgemeinderat erhalten. Das war eine der Forderungen bei der jüngsten Ratssitzung.
Lahr. Bereits seit Oktober 2011 haben zwei Schüler der Georg-Wimmer, eine Schule für Kinder mit geistiger Behinderung, ein Gast- und Mitspracherecht bei Jugendgemeinderatssitzungen. Nicht genug, wie bei der jüngsten Sitzung des Gremiums erklärt wurde. Ein eigener Sitz wird gefordert.
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2013-07-05

Werkstatträte-Konferenz NRW 2013

Werkstatträte-Konferenz NRW 2013


LWL-Landeshaus in Münster mit dem Sitz der Hauptverwaltung.

Erstmalig gibt es eine Werkstatträte-Konferenz in NRW.
Sie findet statt:
am Dienstag, den 24. September 2013
in Münster.
Was ist eine Werkstatträte-Konferenz?
Einige von Euch kennen sicherlich die Werkstatträte-Konferenz der SPD in Berlin. Dort treffen sich Werkstatträte aus ganz Deutschland, um miteinander und mit Politikern wichtige Themen zu besprechen.
Ähnlich haben wir das nun für NRW geplant.
Wir möchten mit Euch über Änderungen in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und über das Programm „Maßarbeit“ der BAG WfbM reden.
Außerdem veranstalten wir einen „Markt der Möglichkeiten“, bei dem sich Selbsthilfegruppen, Organisationen und Werkstätten aus NRW präsentieren können. Wer Interesse hat, sich dort zu präsentieren, melde sich bitte bei Jürgen Linnemann (werkstattrat@gt-net.de) oder telefonisch unter 05241/9505-164. Um Rückmeldung wird bis zum 15.05. gebeten!
Einladungen zur Werkstatträte-Konferenz NRW 2013 werden ab Mitte Mai verschickt.
Ab dem 01.06. können die Einladung und das Anmeldeformular hier herunter geladen werden.

Werkstatträte-Konferenz NRW 2013
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2013-06-10

Inklusion: Bürger sollen mitgestalten | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

WÜRZBURG
Inklusion: Bürger sollen mitgestalten

Werkstatt zum Thema Inklusion
OB Georg Rosenthal lädt zur sechsten Inklusions-Bürgerwerkstatt „Gesellschaftliche und soziale Teilhabe“ am 19. Juni von 13 bis 17 Uhr im Rathaus ein.
Wie kann es allen Bürgern ermöglicht werden, aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens teilzunehmen? Antworten darauf sollen in drei Arbeitsgruppen erörtert werden. Die Themen:

Inklusion: Bürger sollen mitgestalten | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt
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2013-05-14

Inklusionskonferenz dokumentiert // Altkreis Monschau · Städte & Gemeinden · Eifel · Wochenspiegel

Altkreis Monschau

Inklusionskonferenz dokumentiert

fö | 14.05.2013
Das „Werk“ ist rund 40 Seiten stark und ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven StädteRegion Aachen: Die Dokumentation der ersten städteregionalen Inklusionskonferenz ist ab sofort www.staedteregion-aachen.de/inklusion abrufbar.
(...)
 Günter Schabram, Sozialdezernent der StädteRegion:
 „Die StädteRegion ist eine MitmachRegion. Deshalb haben wir bewusst behinderte Menschen, Behindertenverbände und alle Kommunen an der 1. Inklusionskonferenz im März 2013 beteiligt. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und ermöglichen zusätzlich eine Online-Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Ich werbe dafür, davon in den nächsten vier Wochen regen Gebrauch zu machen.“ 
weiterlesen:

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2013-05-13

Breite Beteiligung für behinderte Menschen! - Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart


Breite Beteiligung für behinderte Menschen!

03.05.2013 13:23 von ABS-ZsL (Kommentare: 0)
Wir möchten als Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft "Behindert in Baden-Württemberg" auf folgende Pressemitteilung aufmerksam machen:

Logo der Initiative
Die „LAG Behindert in Baden-Württemberg“, ein Zusammenschluss von verbandsunabhängigen Menschen mit Behinderung fordert breite Beteiligung auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft

Pressemitteilung Stuttgart, 03.05.2013

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine wichtige Aufgabe der Landesregierung. Schwerpunkte sind die Entwicklung eines Aktionsplanes, die Novellierung des Schulgesetzes und des Landesbehinderten-gleichstellungsgesetzes. Die Menschen mit Behinderung fordern die Landes-regierung jetzt auf, das Tempo zu erhöhen und bei allen Aktivitäten auf Transparenz und Bürgernähe zu achten. Wichtig sei insbesondere, Menschen mit Behinderung getreu dem Motto der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung „Nichts über uns ohne uns“ als Experten in alle zentralen Prozesse mit einzubinden.

In einem Brief an die Landesregierung mahnen die AutorInnen Transparenz bei der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes an. Hier gebe es derzeit keine öffentlichen Informationen zum Stand der Diskussion. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Zusammensetzung des Landesbehinderten-beirates neu zu regeln und eine entsprechende Vertretung auf kommunaler Ebene einzuführen: „Wir wünschen uns eine demokratisch legitimierte Vertretung für Menschen mit Behinderung, die auf Landesebene und auf kommunaler Ebene an allen Prozessen beteiligt wird, die diese betreffen,“ machen die AutorInnen deutlich.
Auch in die Erarbeitung des Aktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wollen die Menschen mit Behinderung von der Landesregierung stärker eingebunden werden. Zwar veranstalte der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer dazu Regionalkonferenzen, die Ergebnisse sind aber bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

Zur Schulgesetznovellierung stehe ebenfalls bisher eine breite Beteiligung der Menschen mit Behinderung und deren Eltern aus. Schon im Vorfeld der Verabschiedung sei Handlungsbedarf gegeben. So erschwere derzeit eine unklare Kompetenzverteilung in Sachen Schulassistenz die Einschulung an Regelschulen bzw. den Wechsel auf eine Regelschule für Kinder mit Behinderung.

Als weitere wichtige Punkte für einen Dialog mit der Landesregierung nennen die AutorInnen des Briefes die Umwandlung der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe sowie den landesweiten Ausbau der unabhängigen Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Peer-Konzept. In einem Flächenland wie Baden-Württemberg seien zwei Beratungsstellen in Stuttart (ZsL) und Heidelberg (BiBez) eindeutig zu wenig.

Die „LAG Behindert in Baden-Württemberg“, ein Zusammenschluss von verbandsunabhängigen Menschen mit Behinderung fordert breite Beteiligung auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft.
AnsprechpartnerInnen für Rückfragen sind:
Britta Schade
schade@zsl-stuttgart.de

Stephanie Aeffner
aeffner@zsl-stuttgart.de
Tel.: 0711 / 780 18 58
Breite Beteiligung für behinderte Menschen! - Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart
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2013-01-09

Vorenthaltung der Studienergebnisse durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen gegenüber gewählten Betroffenenvertretern

Vorenthaltung der Studienergebnisse durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen gegenüber gewählten Betroffenenvertretern

07.01.13


 von Contergannetzwerk Deutschland e.V.

Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. erinnert an die von 10 Conterganopferverbänden erhobene Forderung nach mehr Einbindung der Geschädigten und ihrer Interessenvertretungen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen1:
Anlass hierfür ist, dass die Conterganstiftung den gewählten Betroffenenvertretern im obersten Stiftungsorgan (Stiftungsrat) in einer entscheidenden politischen Phase zur Leistungsverbesserung für die Conterganopfer, die Ergebnisse der vom Deutschen Bundestag initiierten Studie über die Situation der Conterganopfer vorenthält und so eine qualifizierte Vertretung der Geschädigten beeinträchtigt:
Im Einzelnen:
Nach Jahrzehnten der Unterversorgung der Conterganopfer wurde durch das Gerontologische Institut der Universität Heidelberg, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, eine wissenschaftliche Studie über die Versorgungslage der Conterganopfer erstellt.
Der Endbericht der Studie ist indessen fertig, am 22.12.2012 bei der Stiftung eingegangen und wird - trotz mehrfachen schriftlicher und telefonischer Aufforderungen - seit Mitte Dezember den gewählten Betroffenenvertretern im aufsichtsführenden und Kontrollorgan der Stiftung (dem Stiftungsrat) bis heute, aufgrund einer Weisung des Vorstandes, vorenthalten.


Vorenthaltung der Studienergebnisse durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen gegenüber gewählten Betroffenenvertretern
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2012-12-05

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Zwangsbehandlung / Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012

04.12.12 Alter: 1 Tag(e)

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Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Zwangsbehandlung / Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012

Kategorie: Menschen mit Behinderung, Gesetzliche Betreuung, Stellungnahme
Von: Eberhard Ewers

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben am 19. November 2012 einen Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorgelegt. Grundlage für das Gesetzgebungsvorhaben ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012. Demnach fehlt es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 7. November 2012 eines gleichlautenden Entwurfs im Kontext eines Entwurfs zur Durchführung des Haager Übereinkommens wurden die neu gefassten Regelungsvorschläge zur Zwangsbehandlung zur Beratung an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen. Der Paritätische hat zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP eine aktualisierte Stellungnahme für die Anhörung am 10. Dezember 2012 eingereicht.



Das Bundeskabinett hat am 7. November 2012 den Entwurf einer Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Entwurfs eines "Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007“ beschlossen. Zum wortgleichen Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP vom 19.11.2012 wird am 10. Dezember 2012 eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags stattfinden, wozu der Paritätische Stellung bezieht.


Am 19. November 2012 haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP einen wortgleichen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 17/11513), welcher Gegenstand einer öffentlichen Experten-Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012 sein wird. Der Paritätische hat deshalb seine Stellungnahme aktualisiert und auf den neuen Gesetzentwurf bezogen.


In seiner Stellungnahme lehnt der Paritätische ein parlamentarisches Schnellverfahren, wie es derzeit abläuft, ab, da es der menschenrechtlichen und grundrechtlichen Relevanz des Themas nicht gerecht wird. Eine medizinische Zwangsbehandlung gegen den natürlichen Willen ist ein schwerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Der Paritätische Gesamtverband fordert daher ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung und Anhörung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände. Die Nichteinbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände verstößt aus Sicht des Paritätischen gegen Art. 4 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus kritisiert der Paritätische mit Verweis auf weiteren grundsätzlichen Diskussionsbedarf verschiedene Aspekte des Entwurfs.


Sie finden als Anhang die Textfassung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 19.11.2012 sowie die Stellungnahme des Paritätischen vom 4.12.2012.










Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Zwangsbehandlung / Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012
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Labels: Betreuungsrecht, Bundestag, Gesetze und Urteile, Mitwirkung, Paritätischer, Parteien, Selbstbestimmung, UN-Behindertenrechtskonvention, Zwangsbehandlung

2012-12-02

WHO | How a Pacific islander with disability is helping build a better future for all

How a Pacific islander with disability is helping build a better future for all

3 December 2012: International Day of Persons with Disabilities

November 2012
Few would have predicted that Ipul Powaseu would grow up to be a ministerial advisor and a driving force behind the country’s efforts to ratify the Convention on the Rights of People with Disability (CRPD).

Overcoming barriers

Kristen Pratt, WHO, Ipul Powaseu, Chair Papua New Guinea Assembly of Disabled Persons, Dr Fabian Ndenzkako, WHO, at the launch of the World Report, Port Moresby, PNG
WHO/S. Busin
Ipul was born in a small village in Papua New Guinea (PNG) and affected by polio at an early age. She needs crutches to walk and cannot walk long distances. This made it particularly hard to get to school: she lived 2 kilometres away, and often arrived late. But her teachers were sympathetic. She was a bright child and the teachers would often look out for her and delay ringing the school bell until she arrived.
Ipul’s family thought that it would be enough for her to learn to read and write. They assumed she would leave school after Grade 6. But Ipul kept going. Each year she came out among the top students in the class, and went on to graduate from university with a master’s degree.
Ipul praises her schools for removing some of the social and physical barriers to her achieving her full academic potential.

Becoming change agents

Today Ipul wears many hats. As Chairperson of the PNG Assembly of Disabled Persons, she works closely with the government. She says, “People with disabilities are now taking their responsibilities as change agents seriously. We recognize that unless we take the first step, no one will listen or recognize us. Change cannot occur when people work in isolation. We must work together for a better society for all.”

Breaking new ground on inclusion

On 3 October 2012, Ipul joined representatives from WHO Country Office and the World Bank Pacific Office to launch the World report on disability at the 2nd Pacific Disability Ministers’ Meeting in Port Moresby. This meeting of government leaders from 14 Pacific nations broke new ground on inclusion: each country delegation included representatives of its national Disabled People’s Organizations who contributed to the debate. The Right Honourable Prime Minister of Papua New Guinea, Peter O’Neill, said, “We must not delay efforts to respond positively to issues and constraints that limit and restrict disability services and opportunities.”
The launch of the World report on disability offered an overview of the evidence on disability and recommendations for action. Ipul and other disability advocates urged ministers to use the report as an important tool in delivering on their national and regional disability strategies and meeting their obligations under the CRPD. As Ipul said, “This is about rights, but it is also about removing barriers so that the enormous and often untapped talent of people with disabilities can be used in national development”.

Create an inclusive and accessible world

Removing barriers to create an inclusive and accessible society for all is the theme of the 2012 International Day of Persons with Disabilities celebrated on 3 December. The World report on disability provides “how to” information for governments to make this happen in areas such as:
  • health
  • rehabilitation
  • social support
  • education, and
  • employment.
The report includes recommendations on ways to improve access health services, such as establishing health care standards for people with disabilities, and strategies to address financial barriers. It also suggests using alternative models of service delivery, such as telemedicine and mobile clinic services.
Members of the WHO Rehabilitation Guideline Development, Geneva.
Mohammed El Khadiri
Ipul is also one of ten international expert members of the WHO Rehabilitation Guidelines Development Group. This group is leading efforts to develop global guidelines on health-related rehabilitation, providing recommendations on how to develop, expand and improve the quality of rehabilitation services in less-resourced setting. Rehabilitation is proven to overcome difficulties in functioning, improve participation levels, and reduce pressure on health systems. However, significant gaps in the provision of and access to rehabilitation exist.

Rehabilitation: small investments create enormous benefits

“Being a person with a physical impairment, I know just how important access to rehabilitation services is to being able to participate fully in society” says Ipul. “I hope that these guidelines will prove to governments around the world that the relatively small investment required for rehabilitation has enormous benefits in enabling people with disability to attain their fullest potential in terms of independence and participation.”

WHO | How a Pacific islander with disability is helping build a better future for all
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Labels: CRPD, Inklusion, Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung, Mitwirkung, UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, WHO, Zugänglichkeit

2012-11-23

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Pressemitteilung - Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung


Pressemitteilung

23.11.2012 – Jörn Wunderlich

Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung

"Nachdem verhindert wurde, dass die Koalitionsfraktionen die Zwangsbehandlung als Anhängsel an ein anderes Gesetzgebungsverfahren ohne erste Lesung in den Bundestag einbringen, konnte die Opposition nun auch das Schnellverfahren stoppen", so Jörn Wunderlich, Mitglied für DIE LINKE im Rechtsausschuss. Er fährt fort:

"Die Opposition wird wie heute im Gespräch mit den anderen Fraktionen und dem Bundesjustizministerium angekündigt am nächsten Mittwoch im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung beschließen und damit sicherstellen, dass in dieser menschenrechtlich hochproblematischen Thematik die Betroffenen- und Fachverbände am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden sowie die Öffentlichkeit informiert und damit Transparenz hergestellt wird. Bei der Anfang der Woche durchgeführten nicht öffentlichen Expertenanhörung sind zudem viele Fragen offen geblieben. Auch wurde Änderungsbedarf am bisherigen Gesetzesentwurf deutlich. Der dringend notwendigen intensiven Beschäftigung des Parlaments mit der grundrechtlich und ethisch schwierigen Frage der Zwangsbehandlung darf nicht mit dem Hinweis auf eine nicht gesicherte Eilbedürftigkeit aus dem Weg gegangen werden."
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Pressemitteilung - Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung


 Bildwortmarke: Deutscher Bundestag

208. Sitzung, Donnerstag, 22.11.2012

III. Erste Beratung CDU/CSU, FDP

Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
- Drs 17/11513 -
(TOP III, Reden zu Protokoll)


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 4 -

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.
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Labels: Betreuungsrecht, Gesetze und Urteile, Grundrechte, Mitwirkung, Parteien, Patientenrechte, Transparenz, UN-Behindertenrechtskonvention, Zwangsbehandlung

2012-11-10

Patientenrechte: Demonstration gegen ärztliche Zwangsbehandlung, Berlin 15.11.2012

Wenn Euch Eure körperliche Unversehrtheit wichtig ist,

kommt am Donnerstag,
15.11.2012, um 8.15 Uhr

zur DEMONSTRATION

vor die 
Hessische Landesvertretung,
In den Ministergärten 5, 
  10117 Berlin

(zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz)




 In den Ministergärten 5, D-10117 Berlin

Dort treffen sich ohne TV-Kameras die Justizminister der Länder, um in einem Eilverfahren faktisch die 4 neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und Bundesgerichtshofes zur Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka (an jedem Bürger!!!) außer Kraft zu setzen!

Psychopharmaka haben für die betroffenen Menschen schreckliche Folgen. Sie verändern Persönlichkeit und Körper, bewirken Bewusstseins-, Mimik- und andere -Veränderungen, was höchstrichterlich Körperverletzung genannt wurde. Eben daraufhin hat der Bundesgerichtshof die gesetzliche Grundlage zur Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka abgeschafft! Noch nie davon gehört? Ist ja klar! Sowas wird nicht rumposaunt, eher vor uns geheim gehalten!

Nun wollen die Minister im Eilverfahren (also ohne wenn und aber) quasi heimlich ein Gesetz durchwinken, das so eine Zwangsbehandlung wieder ermöglicht! Das Gesetz ist reiner Horror für uns Alle! Es reicht, dass ein Psychiater bescheinigt, dass wir „einwilligungsunfähig“ sind und schon ist jede/r dran!!!

Das bedeutet für uns alle: Tyrannei!

Am Donnerstag, dem 15.11.2012 um 8:15 Uhr muss es unsererseits donnern! Oder willst Du, dass auch an Dir zwangsweise Psychopharmaka eingesetzt werden dürfen?
 
Die Demo wird organisiert von: 
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, 
 IAAPA Polska: anty-psychiatria.info
Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, 
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de, 
Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt: weglaufhaus.de
Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de

Infotelefon: 0152 / 34 112 007. Ruf an, wenn Du Fragen hast.


Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
psychiatrie-erfahrene.de



Zwangsbehandlung durch die Hintertür? | Telepolis



Nichts über uns ohne uns! - Allianz der Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention - BRK-Allianz

78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft, die in der BRK-Allianz zusammenarbeiten, haben fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat Plenum des Rates in Genf eingereicht.
Ein Auszug: 



"Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12)

18. Im deutschen Betreuungsrecht ist der/die Betreuer/in den Wünschen, dem subjektiven Wohl und der Rehabilitation des/der Betreuten verpflichtet (§ 1901 Abs. 2-4 BGB). Gleichzeitig vertritt der/die Betreuer/in in seinem/ihrem Aufgabenkreis die betreute Person gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Das deutsche Betreuungsrecht enthält zwar Elemente der Unterstützung, ist aber vom Grundsatz der ersetzten Entscheidung („substituted decision making“) geprägt. Zur Umsetzung von Art. 12 Abs. 3 UN-BRK, demzufolge die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen („supported decision making“) sind deshalb weitere gesetzliche Änderungen erforderlich. Eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts ist insbesondere auch deshalb notwendig, weil die Zahl der Betreuungen stetig ansteigt (1.200.000 am Jahresende 2005, 1.300.000 am Jahresende 20101).

19. Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit im deutschen bürgerlichen Recht gehen davon aus, dass Personen sich dauerhaft in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ befinden können. Diese Personen sind von der Teilnahme am Rechtsverkehr ausgeschlossen, ihre Willenserklärungen sind nichtig (§§ 104 f. BGB). Dem steht das Fähigkeitskonzept des Art. 12 Abs. 2 und 3 UN-BRK entgegen, das verlangt, die Frage nach der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung in jedem Einzelfall situationsbezogen zu prüfen und die ggf. notwendige Unterstützung zur Herstellung der rechtlichen Handlungsfähigkeit zu leisten.

Empfehlungen:
  • Das deutsche Betreuungsrecht ist entsprechend dem Konzept des „supported decision making“ weiterzuentwickeln. Menschen mit Behinderungen ist ohne Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht Zugang zur unterstützten Entscheidung zu verschaffen.
  • Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit im deutschen bürgerlichen Recht sind entsprechend anzupassen. Dies ist auch deshalb notwendig, weil diese Regelungen nicht nur dem Schutz der Person dienen sollen, sondern auch dem Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs.

Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 14) / Schutz der Unversehrtheit der Person (Artikel 17) 
 
20. Die Unterbringung von Menschen gegen ihren geäußerten Willen ist in Deutschland auf der Rechtsgrundlage von verschiedenen Gesetzen gegeben. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, ist eine Unterbringung zum Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung angelegt. In der zivilrechtlichen Unterbringung nach dem BGB ist die Unterbringung zum Schutz der untergebrachten Person vor einer Selbstschädigung möglich. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 193.373 Zwangseinweisungen, im Jahr 2009 bereits 236.377 Zwangseinweisungen. Die Gesamtzahl ist seit 1992 stets ansteigend2. 
 
21. Vielfach wird die Rechtspraxis den Vorschriften nicht gerecht. Unterbringungen erfolgen zu schnell und ohne umfassende Prüfung, ob alle anderen Möglichkeiten zur Hilfe hinreichend ausgeschöpft wurden. In manchen Unterbringungsverfahren werden die untergebrachten Personen von RichterInnen erst dann gesehen, wenn sie schon vorläufig untergebracht wurden und auch bereits eine medikamentöse Behandlung erhalten haben.

22. Eine Neuregelung der rechtlichen Vorschriften nach Vorgabe von Artikel 14 UN-BRK muss sicherstellen, dass die Unterbringung als Ausnahme nur dann erfolgt, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Hilfestellung und Unterstützung geprüft wurden und sich als nicht hinreichend geeignet erwiesen haben. Gesetzgeber, Leistungsträger und staatliche Stellen müssen gewährleisten, dass in allen Regionen Deutschlands die Hilfen wohnortnah, in ausreichendem Umfang und in fachlicher Qualität zur Verfügung stehen, um Unterbringungen zu vermeiden.

23. Behandlungen gegen den geäußerten Willen einer psychisch erkrankten Person / einer Person mit Behinderung (Zwangsbehandlungen, Zwangsmedikationen) verstoßen gegen Artikel 17 UN-BRK. 

Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben dazu in den Jahren 2011/12 eindeutige Grundsätze aufgestellt3. Danach müssen erst noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf deren Grundlagen eine Behandlung gegen den erklärten Willen möglich sein kann. Zugleich müssen aber auch wirksame rechtliche Vorkehrungen geschaffen werden, die die Einhaltung der bestehenden Gesetze gewährleisten.

Empfehlungen:
  • Das Recht der Unterbringung nach dem Betreuungsrecht ist grundlegend insoweit zu überarbeiten, dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt und auch im Übrigen die Voraussetzungen von Artikel 14 UN-BRK berücksichtigt werden müssen.
  • Die Unterbringungsgesetze der Länder4 sind nach Vorgaben von Artikel 14 der UN-BRK grundlegend zu überarbeiten.
  • Die Zulässigkeit und Voraussetzungen von Zwangsbehandlungen bedürfen der dringenden Überarbeitung durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern nach den Vorgaben der obersten deutschen Gerichte und des Artikels 17 UN-BRK.
     
  • Zu allen gesetzlichen Neuregelungen sind mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und der Menschen mit Behinderungen gemeinsam Kriterien zu erarbeiten.
1 Quelle: Bundesamt für Justiz, Auswertung: Deinert in http://www.bdb-ev.de/220_Basisinformationen.php –3Fakten.pdf
2 Quelle: Bundesministerium für Justiz, Sondererhebung „Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1998 – 2005“
3 Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 23.03.2011 (Az. 2 BvR 882/09) sowie vom 12.10.2011 (Az. 2 BvR 633/11) sowie Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 20.06.2012, Az. XII ZB 99/12 sowie Az. XII ZB 130/12
4 zum Beispiel die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGs)"



 UPR-Bericht der BRK-Allianz


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Psychopharmaka
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2012-10-22

Tuningen: Behinderte kommen nicht ins Rathaus - Tuningen - Schwarzwälder Bote


Tuningen Behinderte kommen nicht ins Rathaus

Schwarzwälder-Bote, 22.10.2012 00:00 Uhr
Inge Wenzler, Behindertenbeauftrage der Gemeinde Tuningen, verdeutlichte dem Gemeinderat die Problematik für Rollstuhlfahrer, die mit den Rädern in den Zwischenspalten des Kopfsteinpflasters hängen bleiben und kaum ins Rathaus können.  
Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder-Bote
Inge Wenzler, Behindertenbeauftrage der Gemeinde Tuningen, verdeutlichte dem Gemeinderat die Problematik für Rollstuhlfahrer, die mit den Rädern in den Zwischenspalten des Kopfsteinpflasters hängen bleiben und kaum ins Rathaus können. Foto: BiebersteinFoto: Schwarzwälder-Bote

Von Erich Bieberstein Tuningen. Für 2013 stehen bei den kommunalen Gebäuden und Einrichtungen etliche größere Projekte an. Im Vorfeld waren die Tuninger Gemeinderäte auf einer Innerortstour, um diese vor Ort zu besichtigen.Miteingeladen war die Tuninger Behindertenbeauftragte Inge Wenzler. Und gleich beim Treffpunkt am Rathaus konnte sie verdeutlichen, dass Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte mit Rollatoren schlechte Karten haben. Vor der Rathaustüre befindet sich grobes Kopfsteinpflaster mit Spalten bis zu zwei Zentimeter in den Zwischenräumen. Rollstuhlfahrer haben so fast keine Chance, in das Rathaus zu gelangen, denn die Räder verschwinden in den Spalten und blockieren.

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2012-10-01

Nicht nachvollziehbar: Niedersächsischer Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht barrierefrei! -Paritätischer Wohlfahrtsverband

PMS 29/12 v. 25.09.2012


Nicht nachvollziehbar: Niedersächsischer Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht barrierefrei!

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. kritisiert das für die unmittelbar Betroffenen völlig ungeeignete Vorgehen des Landes Niedersachsen in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Das Land will möglichst viele Menschen mit Behinderungen zur Diskussion einladen – doch die dazu gehörigen Internetseiten und Vorlagen sind weder barrierefrei noch leicht verständlich, sodass die Einladung zum Dialog vorgeschoben und alibimäßig erscheint“, sagt Sebastian Böstel, Vorstand des Paritätischen Niedersachsen.

Mehr als drei Jahre nach Inkraftttreten der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 hat das Land Niedersachsen nun einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention vorgelegt. Bis zum 15. November sollen sich „möglichst viele Menschen mit Behinderungen selbst zu Wort melden und als Experten in eigener Sache ihre Vorstellungen, Vorschläge und Wünsche vortragen“, so die Aufforderung auf der Internetseite des Sozialministeriums.

Diese Aufforderung wird durch die Bereitstellung der Inhalte allerdings ad absurdum geführt: Der Paritätische Niedersachsen bemängelt, dass weder die Internetseite noch das Kontaktformular oder gar der 45-seitige Entwurf des Aktionsplan barrierefrei sind. Menschen mit Behinderungen können somit – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen oder mit zusätzlicher Hilfe von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Da der Aktionsplan bislang auch nicht in einfacher Sprache vorliegt, bleiben Zugriff und Verständnis so weiteren Menschengruppen vorenthalten. „In Anbetracht des Themas, mit dem sich das fragliche Papier befasst, sind diese Versäumnisse seitens des Landes eine beinahe zynische und in keinster Weise nachvollziehbare Vernachlässigung“, kritisiert Sebastian Böstel.

Auch die drei(!)tägige Anhörung zum Aktionsplan, die die Landesregierung vom 10. bis 12. Oktober plant, wirft Fragen auf. Etwa, wie Menschen mit Behinderungen diese drei Tage ununterbrochen an der Anhörung teilnehmen sollen, oder warum weder der Paritätische Niedersachsen noch andere Verbände der Wohlfahrtspflege an dieser Anhörung beteiligt werden.

Der Paritätische Niedersachsen fordert das Land dringend auf, alle Materialien bezüglich des Aktionsplans so zügig wie möglich barrierefrei und in einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht nur alibimäßig in freundlichen Grußworten um ihre Meinung gebeten werden, sie müssen dann auch eine echte Chance haben, diese tatsächlich abgeben zu können“, sagt Sebastian Böstel.

Paritätischer Wohlfahrtsverband
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2012-09-28

Gescheiterte Inklusion: Mitmachen schwer gemacht - taz.de


  • 27.09.2012

    Gescheiterte Inklusion

    Mitmachen schwer gemacht

    Niedersachen will die Behindertenkonvention umsetzen, ruft Betroffene zur Teilnahme auf und vergisst die Barrierefreiheit.von Ilka Kreutzträger

    Soll sich beteiligen: behinderter Mann am Computer.  Bild:  dapd
    HANNOVER taz |

     Niedersachsen entwickelt einen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention und ruft Menschen mit Behinderung auf, sich an der Debatte über den Entwurf zu beteiligen. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass sich möglichst viele Menschen mit Behinderungen selbst zu Wort melden und als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Vorstellungen, Vorschläge und Wünsche vortragen“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan (CDU). Bis zum 15. November können Vorschläge gemacht werden und bereits am 10. Oktober findet eine dreitägige öffentliche Anhörung statt.
    „Die dazugehörigen Internetseiten und Vorlagen sind aber weder barrierefrei noch leicht verständlich“, sagt Sebastian Böstel vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen.


    Gescheiterte Inklusion: Mitmachen schwer gemacht - taz.de
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    2012-02-10

    Mit 70 Jahren in die Politik eingestiegen | Nachrichten.at


    Oberösterreich > Wels
    Wels

    Mit 70 Jahren in die Politik eingestiegen

    GASPOLTSHOFEN/ALTENHOF. Rosa Hörmann leidet an einer Muskelerkrankung. Doch das ist für die 70-Jährige kein Grund, sich in ihrem Leben behindern zu lassen. Sie sitzt seit Kurzem als erste Vertreterin aus dem „Dorf Altenhof“ im Gaspoltshofener Gemeinderat.

    OÖN: Andere gehen es mit 70 ruhiger an. Sie haben sich hingegen für eine späte „politische Karriere“ entschieden. Wie kam es dazu?
    Hörmann: Ich wohne seit 1994 im Dorf Altenhof. Hier leben 130 Menschen mit den verschiedensten Erkrankungen und Beeinträchtigungen in betreuten Wohnformen. Ich habe mich jeweils ein paar Jahre im Dorf-Rat und der Bewohnervertretung im Dorf engagiert. Mir sind die Menschen einfach wichtig. Als sie im Gemeindeamt eine Rampe für die Rollstuhlfahrer gebaut haben, haben wir uns gesagt, die soll nicht umsonst sein. Einige von uns haben dann regelmäßig die Gemeinderatssitzungen besucht. Es war auch ein Signal an die Politik, die behinderten Menschen nicht zu vergessen

    Mit 70 Jahren in die Politik eingestiegen | Nachrichten.at
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    Committee on the Rights of Persons with Disabilities

    Convention on the Rights of Persons with Disabilities

    Convention on the Rights of Persons with Disabilities
    Originaltext CRPD (englisch)

    Informationen zur Behindertenrechts - Konvention (CRPD)
    Was ist die UN-Konvention?

    Menschen mit Behinderungen sind weltweit massiven Menschenrechts - verletzungen ausgesetzt.
    Diese Tatsache wurde 1993 durch den Bericht des UN-Sonderbericht - erstatters Leandro Despouys zu den Menschenrechten behinderter Menschen bestätigt.
    Genannt werden unter anderem das Verbot von Heirat und Familiengründung, Zwangs-Sterilisation, sexualisierte Gewalt, zwangsweise Heim-Unterbringung, das Verbot zu wählen, zwangsweise Sonder-Beschulung, nicht barrierefreie Verkehrsmittel und Wohnungen.

    behindertenbeauftragter.de

    Seit 26.März 2009 in Deutschland in Kraft

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    Die UN - Behindertenrechts - Konvention: ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen

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    Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechts - Konvention wird in Deutschland kontrovers über ihre rechtliche Bedeutung diskutiert. Die zögerliche Anwendung der UN-Konvention durch deutsche Behörden und Gerichte ist nach Ansicht der Monitoring-Stelle zur UN- Behinderten¬rechts - Konvention juristisch nicht haltbar. Zudem sind menschenrechtliche Weiterbildungen für Mitarbeitende in der Verwaltung, Richter- und Anwaltschaft dringend notwendig.

    alle inklusive! Die neue UN-Konvention ... und ihre Handlungsaufträge

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    Die UN-Konvention verpflichtet den Gesetzgeber zum Handeln. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte in Deutschland ist die Konvention bindend

    Von Ausgrenzung zu Gleichberechtigung Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

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    Handbuch für Abgeordnete zu dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und seinem Fakultativprotokoll. Deutsche Übersetzung des Handbuches der Vereinten Nationen und der Interparlamentarischen Union.

    Mitwirkung

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/
    Artikel 33
    Innerstaatliche Durchführung und Überwachung


    (3) Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen, wird in den Überwachungsprozess einbezogen und nimmt in vollem Umfang daran teil.

    Originaltext:

    The full participation of civil society, in particular persons with disabilities and their representative organizations is essential in the national monitoring and implementation process.
    www.un.org

    Geschichten aus Absurdistan - FORSEA e.V.

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    Eine „Fall“-Sammlung aus dem Deutschland unserer Tage oder die etwas andere "Inklusionslandkarte" (in jedem Bundesland, das in der Karte grau dargestellt ist, werden behinderte Menschen diskriminiert).

    Das vergessene Gesetz - Die Behindertenrechts- Konvention

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    Pflegeverantwortung

    Statistik – Fast 10 Millionen behinderte Menschen in Deutschland

    Publiziert am 12. Mai 2011 von Behindertenbeirat der Stadt Cottbus

    Im Jahr 2009 lebten in Deutschland 9,6 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Dies teilte heute das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen des Mikrozensus mit.

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    10 facts on disability

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    WORLD REPORT ON DISABILITY
    Fact sheet (pdf)


    mehr: (u.a. Übersetzungen u. leichte Sprache)

    WHO

    Deutsche Übersetzung Weltbericht über Behinderung



    Dr. Ilja Seifert

    Wie die
    UN-
    Behindertenrechts-
    Konvention
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