16.05.2011 - 10:59
Behindertenrechtskonvention: Referentenentwurf der Bundesregierung kritisiert
© UNO
Seit dem Inkrafttreten der Konvention, so der Verband, gab es dazu mehrere Veranstaltungen und auch Publikationen, aber keine praktischen, für Menschen mit Behinderungen positiv spürbare Veränderungen in der Gesetzgebung oder bei der Handhabung bestehender Gesetze und Verordnungen. In zahlreichen Bereichen sei es im Gegenteil zu Verschlechterungen (z.B. „Kindergeldabzweigung“ oder „Regelbedarfsstufe 3“) gekommen.
Zu Recht weise die Bundesregierung darauf hin, dass Deutschland auf behindertenpolitischem Gebiet am 26. März 2009 nicht bei Null anfing. Um so mehr verwundert es den ABiD, dass die Bundesregierung mehrfach konstatiert, dass sie keine Kenntnis über die wirkliche Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen habe und nur über äußerst unzureichende Daten und Statistiken verfüge. So sei dann auch der im Aktionsplan vorgestellte Maßnahmenkatalog durchgängig geprägt von 1. Studien und Prüfaufträgen aller Art, um Informationen über die Ist-Situation von Menschen mit Behinderungen in den einzelnen Handlungsfeldern zu erlangen, 2. diversen „Modellvorhaben“ und 3. Maßnahmen, die auch unabhängig von der UN-Konvention zum Teil seit vielen Jahren stattfinden.
Inflationär und zum Teil deplatziert werde im Referentenentwurf der Begriff „Inklusion“ verwendet und auch ein Begriff wie „Teilhabe“ sei an mancher Stelle in einer Weise benutzt, die eher in die Irre führen kann. Laut Referentenentwurf beabsichtigt die Bundesregierung nicht, bestehende Bundesgesetze und Verordnungen systematisch auf erforderliche Änderungen aus den Verpflichtungen der Konvention zu überprüfen. Dies wäre nach Ansicht des ABiD aber notwendig.
Behindertenrechtskonvention: Referentenentwurf der Bundesregierung kritisiert -- kobinet
Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
paritaet-alsopfleg.de
Kapitel "Persönlichkeitsrechte" zum Nationalen Aktionsplan ... UN-Behindertenrechtskonvention
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