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2013-12-03

Aktionstag: 3.12. ist Tag der Menschen mit Behinderungen


Ärzte Zeitung, 03.12.2013
  
 

 

Aktionstag

3.12. ist Tag der Menschen mit Behinderungen

BONN. Morgen ist "Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen". Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Gedenk- und Aktionstag soll alljährlich am 3. Dezember das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Handicaps schärfen.
Rampen für Rollstühle, behindertengerechte Toiletten im öffentlichen Raum und an die Bedürfnisse von blinden Menschen angepasste Fußgängerampeln seien längst ein gewohntes Bild, erinnert aus diesem Anlass die Rheuma-Liga.Doch es gibt Handicaps, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Aktionstag: 3.12. ist Tag der Menschen mit Behinderungen

2013-06-27

People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT » ENIL – European Network on Independent Living


People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT

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People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT With an open letter, ESAmeA (Greek National Confederation of Disabled People) denounces the lack of data and statistical information related to disability and the impact this has in the design of public policies. Moreover, ESAmeA submits its proposals for compliance with the requirements of both modern national and European legislation. The Confederation had concrete proposals on the need to develop specific indicators and surveys focused on disability since the consultation of the draft recommendations of the Greek Statistical Authority (EL.STAT.). Unfortunately, these proposals were not heeded, and the tragic results are apparent now, especially as Europe establishes a disability status as a special advance condition for signing the partnership agreement. It seems Greece may not be able to develop any credible policy for 18% of its people because of the lack of relevant data! And this is responsibility of EL.STAT!
People with disabilities or people with chronic illness, and their families, are now the “invisible” citizens who are not represented in the policies and plans of all ministries and regions. People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT » ENIL – European Network on Independent Living

2011-07-25

Zur Situation von Künstlern und Künstlerinnen mit Behinderungen in Deutschland

Der Künstler mit Handicap – das unbekannte und unsichtbare Wesen

Unseren bisherigen Erfahrungsschatz der letzten fünf Jahre betrachten wir als ein großes Geschenk, das auch unseren Horizont ständig erweiterte, immer wieder neue Perspektiven eröffnete, Strukturen und Probleme näherbrachte, Notwendigkeiten zeigte und auch Demut und Dankbarkeit lehrte. Wer sich nicht allein für das Produkt „Kunst“ interessiert, sondern auch für die Verbesserung der Rahmenbedingungen wie Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Künstlern mit Handicaps, kommt nicht umhin, sich politisch zu agieren.

Deshalb haben wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen, unserem Wissen und in Zusammenarbeit mit unseren Künstlern eine Stellungnahme zur Situation von Künstlern und Künstlerinnen mit Behinderung in Deutschland abgegeben, damit diese Anregungen und Forderungen in den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einfließen.
 
„Die Haltung muss sein: Wir als Gesellschaft sagen, es ist selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung mittendrin und gemeinsam in der Gesellschaft sind“, sagte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen heute im ZDF-Morgenmagazin. Es solle keine Barrieren mehr geben, keine Sonderprogramme oder Sondereinrichtungen, stattdessen solle der Alltag selbstverständlich gestaltet werden.

Doch das erfordert eine Erfassung der individuellen Bedürfnisse, genaue Kenntnisse der Lebensrealität, der Barrieren und Benachteiligungen und die Konkretisierung des Vorgehens.

Stellungnahme der Online-Galerie für Insider Art:

Inklusion, Zugänglichkeit und Unabhängigkeit dürfen keine neuen Begrifflichkeiten und Worthülsen bleiben, die nicht dem bundesdeutschen Alltag für Menschen mit Behinderungen entsprechen, sondern müssen eingefordert und umgesetzt werden.

Die Bundesregierung steht seit dem 26. März 2009 in der Pflicht, die UN-Behindertenrechts-konvention mit dem Nationalen Aktionsplan umfassend und für alle Lebensbereiche behinderter Menschen umzusetzen.

Der Künstler mit Handicap – das unbekannte und unsichtbare Wesen

Konkrete Kenntnisse von der prekären Situation und Ungleichbehandlung von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung im Land sind kaum bekannt und werden in keinen Studien bisher erhoben bzw. einbezogen.

Der Weg zu einer unabhängigen Berufsausübung als Künstlerin und Künstler ist weder inklusiv, Barrieren nach wie vor vorhanden und größtenteils unüberwindbar, besonders hinsichtlich der Möglichkeiten einer beruflichen (Teil)Selbstständigkeit als Künstler.
Selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung

Da keine finanziellen Mittel eingeplant sind, sollten zumindest die vorhandenen entsprechend angepasst werden. Beispielsweise, dass die Grundsicherung oder EU-Rente ohne Statusverlust fünf Jahre als Stipendium deklariert werden kann und eine realistische Chance für einen Markteintritt unter den erschwerten Bedingungen eines Künstlers mit Handicaps ermöglicht und einen realistischen Weg in die Unabhängigkeit einer Vollselbstständigkeit aufzeigt. Einige Künstler könnten sich so langfristig aus der Abhängigkeit der Sozialkassen lösen. Das muss menschlich und politisch gewollt sein.

In dem Programm „Initiative Inklusion“ (100 Mio. Euro) zur Eingliederung in ein Erwerbsleben bzw. zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, sollten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen Stipendien ermöglicht werden.

Es geht letztendlich nicht nur um die Arbeitsleistung und Selbstverwirklichung des Künstlers, sondern auch um seine künstlerischen Beiträge für die Gesellschaft und dass dieser diese wichtigen Beiträge von Menschen mit einer anderen Perspektive auf unsere Welt nicht vorenthalten werden. (BRK 30/2)
Persönliche Entwicklung ist ein Grundrecht

Persönliche Entwicklung ist ein Grundrecht und muss vor allem bei behinderten Menschen bedarfsgerecht und vermögensunabhängig unterstützt werden. Die Wünsche der Leistungsberechtigten werden nicht einbezogen oder in Endlosschleifen immer an angeblich andere zuständige Stellen verwiesen und weitergeschickt. Meistens scheitert es an den eigenen finanziellen Mitteln, der Mobilität oder anderen behinderungsspezifischen Einschränkungen wie Mangel an Sprach-, Formulierungs- und Verständnisfähigkeiten, dass die Wege nicht weiterverfolgt werden/können. Die Probleme sind deshalb aber nicht gelöst.

Gerade bei Künstlern werden beispielsweise Präsentationsmappen, eigene Kataloge, Vorstellungsreisen, Texte, aber auch Kommunikationsmittel wie Telefon, Computer mit entsprechenden Softwareprogrammen und Internet als selbstverständlich vorausgesetzt. Ohne finanzielle Mittel scheitert Teilhabe schon an den ersten Hürden.
Trügerische Stille

Im Öffentlichen Bewusstsein wächst die Vorstellung, die Situation sei zufriedenstellend und es gäbe keinen Bedarf. Währenddessen haben behinderte „Einzelkämpfer“ nur den Mut und die Kraft verloren, überall in einer Bettlerhaltung vorzusprechen. So empfinden sie es zumindest auf Grund der häufigen Zurückweisung und ihrer extrem angespannten wirtschaftlichen Situation, die sie in die Unbeweglichkeit zwingt.

Schnittstellenprobleme sind an der Tagesordnung: wie Zuständigkeitsverweise, Verzögerung bei Zugang oder Einstellungen von Leistungen (wie im Falle vom Aufbau einer Selbstständigkeit), bei der Gewährleistung und Sicherstellung von Assistenzleistungen oder der Mobilitätsförderung. Aber auch permanente Verletzung ihrer Würde und Privatsphäre müssen Menschen mit Behinderung bei der Befragung zur Lebenssituation erfahren (z.B. wann welche Entleerungen wie lange stattfinden), der sie sich nicht trauen zu entziehen und sich aus Scham und Peinlichkeit nicht wehren und diese Praktiken öffentlich machen.
Direkt und indirekte Diskriminierung

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben und im Zivilleben vor Ungleichbehandlung geschützt werden.

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Menschen vor der Benachteiligung auf Grund einer Behinderung schützen soll, werden Künstler abgewiesen wegen Nichtzuständigkeit und lediglich an den Rententräger verwiesen, der aber sich auch nicht für solche Benachteiligungsfragen einsetzt oder engagiert, sondern wiederum sich „mit Bedauern“ auf die Gesetzeslage zur Versorgung beruft. Ähnlich äußert sich auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

Um Barrierefreiheit im öffentlichen Raum konsequent umzusetzen und zu realisieren, sollte in den nächsten fünf bis maximal zehn Jahren Barrierefreiheit Pflicht für alle stattlichen Museen sein, damit diese Orte inklusiv sind und kulturelle Teilhabe für jeden Menschen mit Behinderung möglich ist. Das heißt zum Beispiel in der Konsequenz: keine Förderung von nicht barrierefreien Museen und Ausstellungsorten, nachweisliche Einbeziehung von behinderten Künstlern wie bei Ankäufen, Projekten und Ausstellungsvorhaben.
Sport- und Kulturförderung

Der Sport von Menschen mit Behinderungen wird erfreulicherweise stark gefördert, aber nicht die Kultur, die ihre behinderungsspezifischen Nachteile berücksichtigt und ausgleicht, wie beispielsweise höhere Aufwendungen und erschwerte Beteiligungsbedingungen. Siehe Paragraph 3.9.3. im Nationalen Aktionsplan, in dem die aktive künstlerische Teilhabe und Mitwirkung von Kunstschaffenden mit Behinderungen nicht einmal erwähnt werden!

Die gesetzlichen Grundlagen reichen nicht aus für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, vor allem derer, die besondere Talente und Begabungen haben. Sie sind Leuchttürme und Hoffnungsträger für andere Menschen mit Behinderungen, nicht ausschließlich über Beeinträchtigungen, Einschränkungen und Defizite wahrgenommen zu werden.

Deshalb muss die Förderung und Unterstützung der Künstler mit Behinderungen ein besonderes Anliegen und eine Pflicht sein, um diese Leistungen und Begabungen sichtbar zu machen und ins öffentliche Leben einzubeziehen.

Berlin, Juni 2011

Zur Situation von Künstlern und Künstlerinnen mit Behinderungen in Deutschland
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