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2014-02-27

Interessen der helfenden Berufe ins Visier genommen - Klaus Dörner im Gespräch (SB): Irren ist menschlich - Kritikbewegt, reformbeflügelt, konstruktiv... SCHATTENBLICK - INTERVIEW/006


INTERVIEW/006: Irren ist menschlich - Kritikbewegt, reformbeflügelt, konstruktiv... Klaus Dörner im Gespräch (SB)



Interessen der helfenden Berufe ins Visier genommen


Interview am 16. Januar 2014 in Hamburg-Eppendorf (Teil 2)


Nachdem im ersten Teil des Interviews mit Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner
wesentliche Stationen seiner Lebensgeschichte zwischen den späten
1960er Jahren und seiner Tätigkeit in Gütersloh zur Sprache kamen, ist
nun im zweiten Teil insbesondere die Psychiatriekritik Gegenstand der
Erörterung.


Portrait im Gespräch - Foto: © 2013 by Schattenblick
Klaus Dörner nimmt kein Blatt vor den Mund

Foto: © 2013 by Schattenblick



Schattenblick: Sie haben berufsständische Interessen genannt, den
eigenen Broterwerb und die gesamte Zunft der in der Psychiatrie
versammelten professionellen Akteure zu sichern. Sehen Sie darüber
hinaus andere gesellschaftliche Interessen, die Psychiatrie in ihrer
herkömmlichen Form aufrechtzuerhalten, etwa als Zwangsoption der
Ausgrenzung oder Drohpotential?

Klaus Dörner: Ich habe mich inzwischen darauf verschärft, daß es
einzig und allein die berufsständischen Interessen sind, die ja in der
Wirtschaft nicht ehrenrührig und dort völlig in Ordnung sind.
Unterwirft man jedoch die Sphäre des Helfens, in der der Markt nichts
zu suchen hat, gleichermaßen den Gesetzen der Güterproduktion, ist das
nicht hinzunehmen. Man muß meines Erachtens davon ausgehen, daß in
keinem Bereich der Gesellschaft die berufsständischen Interessen so
massiv und rücksichtslos über den eigentlichen Betriebszweck gestellt
werden wie im Bereich der helfenden Berufe.

Wie mir der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), Frank Schneider, erzählt
hat, fragte er sich damals nach seinem Amtsantritt, was in aller Welt
man in dieser Funktion zu tun habe. Er hörte sich in den
Berufsverbänden der Internisten, Chirurgen, Gynäkologen um und kriegte
dabei mit, daß es gerade angesagt sei, eine Entschuldigungsrede für
die Verbrechen zu halten, in die man während der Nazizeit verwickelt
war. Nun hatte er sich aber noch nie mit der Geschichte der
Psychiatrie beschäftigt und mit der Nazizeit schon dreimal nicht. Also
las er sich eben ein kleines bißchen an und hielt dann im Jahr 2010
seine berühmt gewordene Entschuldigungsrede in Berlin. (...)

Seine Rede gipfelte in dem Satz: Man müsse sich sogar überlegen, ob
die Euthanasie, also die Ermordung der psychisch Kranken, mehr ein
Naziprogramm oder eher ein Psychiatrieprogramm gewesen sei. Als ich
das las, habe ich einen totalen Schrecken gekriegt: Das ist ja der
Gedanke, den ich seit Jahrzehnten mit mir herumschleppe, ohne mich je
getraut zu haben, ihn auszusprechen! (...)

Würde man es genau untersuchen, ließe sich wohl nachweisen, daß es keine Branche gibt, die so systematisch mit krimineller Energie ihr Geschäft betreibt wie die helfenden Berufe im allgemeinen und die Psychiater im besonderen. (...)

SCHATTENBLICK - INTERVIEW/006: Irren ist menschlich - Kritikbewegt, reformbeflügelt, konstruktiv... Klaus Dörner im Gespräch (SB)

“Psychiatrie ohne Zwang – Was ist das?”

Wolf-Dieter Narrs Panorama auf eine gewaltfreie Psychiatrie

2014-02-14

60 Tage festgeschnallt: Thema im Landtag - Region & Bayern - nordbayern.de

60 Tage festgeschnallt: Thema im Landtag

Freie Wähler und Grüne fordern Psychiatrie-Reform und Kranken-Hilfe-Gesetz
-
13.02.2014 12:16 Uhr

Der Fall des Taufkirchener Patienten R. ist nun Thema im bayerischen Landtag.
© colourbox.com


60 Tage festgeschnallt: Thema im Landtag - Region & Bayern - nordbayern.de

2014-02-04

Studie: Vernichtendes Urteil für deutsches Gesundheitswesen - SPIEGEL ONLINE

Deutsches Gesundheitswesen: "Der Patient ist nur Mittel zum Zweck"


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe


DPA
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Intransparent und ineffizient -
eine neue Studie stellt dem deutschen Gesundheitswesen ein vernichtendes
Urteil aus. Das Brisante daran: Zu den Autoren zählen Ärzte ebenso wie
Kassenmanager und Patientenvertreter.
Studie: Vernichtendes Urteil für deutsches Gesundheitswesen - SPIEGEL ONLINE

2013-11-27

Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog



Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt…..

|
“Mit Mut und Menschlichkeit” ist als Überschrift über den Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU ja schon eine beeindruckende Ansage, wobei ein wenig offen bleibt wer mutig sein soll und für wen Menschlichkeit zu erwarten sein wird. Hier lenke ich den Blick auf die – kargen – bioethisch/biopolitischen Aussagen des Koalitionsvertrages. Überwiegend fehlen sie: kein Wort zum Embryonenschutzgesetz oder gar einer, an sich längst überfälligen Modernisierung und Systematisierung zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz.Wer genau liest,

Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog

2013-07-09

Leitartikel: Psychisch Kranke - diskriminiert mit tödlichen Konsequenzen

Ärzte Zeitung, 11.06.2013

 

 

Leitartikel

Psychisch Kranke - diskriminiert mit tödlichen Konsequenzen

Psychisch Kranke leben kürzer als die Allgemeinbevölkerung. Was in Nordeuropa festgestellt wurde, bestätigt nun eine australische Studie. Ein erhöhtes Suizidrisiko ist nicht der Grund, eher die schlechte Versorgung bei körperlichen Leiden.
Von Peter Leiner

Leitartikel: Psychisch Kranke - diskriminiert mit tödlichen Konsequenzen

2013-05-25

Weitergabe von Arzneimitteln an andere Heimbewohner verboten | Heimversorgung


Weitergabe von Arzneimitteln an andere Heimbewohner verboten


In letzter Zeit berichten heimversorgende Apotheker immer wieder davon, dass in einigen Heimen nach einem Therapiewechsel oder dem Tod eines Patienten die bereits gestellten oder verblisterten Medikamentenreste zur Versorgung weiterer Patienten verwendet und aufgebraucht werden. Ob es sich hierbei um ein flächendeckendes Problem oder nur um einige Ausnahmefälle handelt, ist schwierig einzuschätzen.(...)
Der heimversorgende Apotheker sollte den Heimmitarbeitern unbedingt klarmachen, dass diejenigen Pflegemitarbeiter, die patientenbezogen verordnete Arzneimittel an andere Bewohner abgeben, nicht nur die Gesundheit der Bewohner gefährden, sondern sich auch des Diebstahls schuldig machen.  
 
Weitergabe von Arzneimitteln an andere Heimbewohner verboten | Heimversorgung

2013-03-24

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie: Unter null anfangen - taz.de


  • 23.03.2013

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

Unter null anfangen

Seit Jahrzehnten werden Patienten in geschlossenen Psychiatrien auch gegen ihren Willen behandelt. Jetzt schafft ein Gesetz die rechtliche Grundlage dafür.von Franziska Langhammer
Zwangsbehandlung in der Psychiatrie: Unter null anfangen - taz.de

2012-12-09

Deutscher Bundestag: Anhörung zu gesundheitlicher Zwangsbehandlung

Anhörung zu gesundheitlicher Zwangsbehandlung


CDU/CSU und FDP wollen ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Das sieht ihr Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme" (17/11513) vor, mit dem eine "hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine Behandlung des Betreuten, die dieser ablehnt", geschaffen werden soll. Der Gesetzentwurf ist am Montag, 10. Dezember 2012, Gegenstand einer öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses . Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

Bis vor Kurzem wurde die gesetzliche Regelung in Paragraf 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesehen. Danach durften Betroffene im Rahmen einer Unterbringung und unter engen Voraussetzungen auch gegen ihren natürlichen Willen behandelt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in zwei Entscheidungen im Juni 2012 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Er entschied, dass es an  einer gesetzlichen Regelung fehle, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Zwangsmaßnahmen nur "letztes Mittel"

Laut Regierung ist seither eine Behandlung, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen oder geistigen Behinderung der Betroffenen die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen  können und denen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht, nicht möglich.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen sollten aber künftig nur das letzte Mittel sein, da mit ihnen ein erheblicher Grundrechtseingriff  verbunden sei. Sie sollten vor allem in Situationen drohender erheblicher Selbstfährdung infrage kommen. (vom/04.12.2012)
Zeit: Montag, 10. Dezember 2012, 11 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

Dr. Valentin Aichele, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen

Ruth Fricke, Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V.

Dr. Jörg Grotkopp, Richter am Amtsgericht Ratzeburg

Dr. med. Iris Hauth, St. Joseph-Krankenhaus, Berlin

Prof. Dr. Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité, stellvertretender Vorsitzender der Aktion Psychisch Kranke e.V.

Prof. Dr. med. Sabine Herpertz, Universitätsklinikum Heidelberg

Leonore Julius, Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker e. V.

Prof. Dr. Volker Lipp, Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung

Dr. Rolf Marschner, Rechtsanwalt, München


Deutscher Bundestag: Anhörung zu gesundheitlicher Zwangsbehandlung

2012-11-29

Der Wille des Patienten geht vor - Meinung - Tagesspiegel


Gastbeitrag  

Der Wille des Patienten geht vor

12:23 Uhrvon
Foto: dapd Foto: dapd
Foto: dapd - Foto: dapd
Mit der Patientenverfügung wurde der Wille von Menschen in medizinischer Behandlung gestärkt. Ein Gesetzentwurf zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker fällt weit dahinter zurück. Der Fall Mollath zeigt, wie dramatisch das sein kann, meint unser Autor, Bundestagsabgeordneter der Linken.
Gastbeitrag: Der Wille des Patienten geht vor - Meinung - Tagesspiegel

2012-11-23

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Pressemitteilung - Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung


Pressemitteilung

23.11.2012 Jörn Wunderlich

Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung

"Nachdem verhindert wurde, dass die Koalitionsfraktionen die Zwangsbehandlung als Anhängsel an ein anderes Gesetzgebungsverfahren ohne erste Lesung in den Bundestag einbringen, konnte die Opposition nun auch das Schnellverfahren stoppen", so Jörn Wunderlich, Mitglied für DIE LINKE im Rechtsausschuss. Er fährt fort:

"Die Opposition wird wie heute im Gespräch mit den anderen Fraktionen und dem Bundesjustizministerium angekündigt am nächsten Mittwoch im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung beschließen und damit sicherstellen, dass in dieser menschenrechtlich hochproblematischen Thematik die Betroffenen- und Fachverbände am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden sowie die Öffentlichkeit informiert und damit Transparenz hergestellt wird. Bei der Anfang der Woche durchgeführten nicht öffentlichen Expertenanhörung sind zudem viele Fragen offen geblieben. Auch wurde Änderungsbedarf am bisherigen Gesetzesentwurf deutlich. Der dringend notwendigen intensiven Beschäftigung des Parlaments mit der grundrechtlich und ethisch schwierigen Frage der Zwangsbehandlung darf nicht mit dem Hinweis auf eine nicht gesicherte Eilbedürftigkeit aus dem Weg gegangen werden."
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Pressemitteilung - Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung


 Bildwortmarke: Deutscher Bundestag

208. Sitzung, Donnerstag, 22.11.2012

III. Erste Beratung CDU/CSU, FDP

Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
- Drs 17/11513 -
(TOP III, Reden zu Protokoll)


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 4 -

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

2012-11-10

Patientenrechte: Demonstration gegen ärztliche Zwangsbehandlung, Berlin 15.11.2012

Wenn Euch Eure körperliche Unversehrtheit wichtig ist,

kommt am Donnerstag,
15.11.2012, um 8.15 Uhr

zur DEMONSTRATION

vor die 
Hessische Landesvertretung,
In den Ministergärten 5, 
  10117 Berlin

(zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz)




 In den Ministergärten 5, D-10117 Berlin

Dort treffen sich ohne TV-Kameras die Justizminister der Länder, um in einem Eilverfahren faktisch die 4 neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und Bundesgerichtshofes zur Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka (an jedem Bürger!!!) außer Kraft zu setzen!

Psychopharmaka haben für die betroffenen Menschen schreckliche Folgen. Sie verändern Persönlichkeit und Körper, bewirken Bewusstseins-, Mimik- und andere -Veränderungen, was höchstrichterlich Körperverletzung genannt wurde. Eben daraufhin hat der Bundesgerichtshof die gesetzliche Grundlage zur Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka abgeschafft! Noch nie davon gehört? Ist ja klar! Sowas wird nicht rumposaunt, eher vor uns geheim gehalten!

Nun wollen die Minister im Eilverfahren (also ohne wenn und aber) quasi heimlich ein Gesetz durchwinken, das so eine Zwangsbehandlung wieder ermöglicht! Das Gesetz ist reiner Horror für uns Alle! Es reicht, dass ein Psychiater bescheinigt, dass wir „einwilligungsunfähig“ sind und schon ist jede/r dran!!!

Das bedeutet für uns alle: Tyrannei!

Am Donnerstag, dem 15.11.2012 um 8:15 Uhr muss es unsererseits donnern! Oder willst Du, dass auch an Dir zwangsweise Psychopharmaka eingesetzt werden dürfen?
 
Die Demo wird organisiert von: 
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de
 IAAPA Polska: anty-psychiatria.info
Irren-Offensive: antipsychiatrie.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de
Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt: weglaufhaus.de
Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de

Infotelefon: 0152 / 34 112 007. Ruf an, wenn Du Fragen hast.


Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
psychiatrie-erfahrene.de



Zwangsbehandlung durch die Hintertür? | Telepolis



Nichts über uns ohne uns! - Allianz der Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention - BRK-Allianz

78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft, die in der BRK-Allianz zusammenarbeiten, haben fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat Plenum des Rates in Genf eingereicht.
Ein Auszug: 



"Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12)

18. Im deutschen Betreuungsrecht ist der/die Betreuer/in den Wünschen, dem subjektiven Wohl und der Rehabilitation des/der Betreuten verpflichtet (§ 1901 Abs. 2-4 BGB). Gleichzeitig vertritt der/die Betreuer/in in seinem/ihrem Aufgabenkreis die betreute Person gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Das deutsche Betreuungsrecht enthält zwar Elemente der Unterstützung, ist aber vom Grundsatz der ersetzten Entscheidung („substituted decision making“) geprägt. Zur Umsetzung von Art. 12 Abs. 3 UN-BRK, demzufolge die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen („supported decision making“) sind deshalb weitere gesetzliche Änderungen erforderlich. Eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts ist insbesondere auch deshalb notwendig, weil die Zahl der Betreuungen stetig ansteigt (1.200.000 am Jahresende 2005, 1.300.000 am Jahresende 20101).

19. Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit im deutschen bürgerlichen Recht gehen davon aus, dass Personen sich dauerhaft in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ befinden können. Diese Personen sind von der Teilnahme am Rechtsverkehr ausgeschlossen, ihre Willenserklärungen sind nichtig (§§ 104 f. BGB). Dem steht das Fähigkeitskonzept des Art. 12 Abs. 2 und 3 UN-BRK entgegen, das verlangt, die Frage nach der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung in jedem Einzelfall situationsbezogen zu prüfen und die ggf. notwendige Unterstützung zur Herstellung der rechtlichen Handlungsfähigkeit zu leisten.

Empfehlungen:
  • Das deutsche Betreuungsrecht ist entsprechend dem Konzept des „supported decision making“ weiterzuentwickeln. Menschen mit Behinderungen ist ohne Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht Zugang zur unterstützten Entscheidung zu verschaffen.
  • Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit im deutschen bürgerlichen Recht sind entsprechend anzupassen. Dies ist auch deshalb notwendig, weil diese Regelungen nicht nur dem Schutz der Person dienen sollen, sondern auch dem Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs.

Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 14) / Schutz der Unversehrtheit der Person (Artikel 17) 
 
20. Die Unterbringung von Menschen gegen ihren geäußerten Willen ist in Deutschland auf der Rechtsgrundlage von verschiedenen Gesetzen gegeben. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, ist eine Unterbringung zum Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung angelegt. In der zivilrechtlichen Unterbringung nach dem BGB ist die Unterbringung zum Schutz der untergebrachten Person vor einer Selbstschädigung möglich. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 193.373 Zwangseinweisungen, im Jahr 2009 bereits 236.377 Zwangseinweisungen. Die Gesamtzahl ist seit 1992 stets ansteigend2
 
21. Vielfach wird die Rechtspraxis den Vorschriften nicht gerecht. Unterbringungen erfolgen zu schnell und ohne umfassende Prüfung, ob alle anderen Möglichkeiten zur Hilfe hinreichend ausgeschöpft wurden. In manchen Unterbringungsverfahren werden die untergebrachten Personen von RichterInnen erst dann gesehen, wenn sie schon vorläufig untergebracht wurden und auch bereits eine medikamentöse Behandlung erhalten haben.

22. Eine Neuregelung der rechtlichen Vorschriften nach Vorgabe von Artikel 14 UN-BRK muss sicherstellen, dass die Unterbringung als Ausnahme nur dann erfolgt, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Hilfestellung und Unterstützung geprüft wurden und sich als nicht hinreichend geeignet erwiesen haben. Gesetzgeber, Leistungsträger und staatliche Stellen müssen gewährleisten, dass in allen Regionen Deutschlands die Hilfen wohnortnah, in ausreichendem Umfang und in fachlicher Qualität zur Verfügung stehen, um Unterbringungen zu vermeiden.

23. Behandlungen gegen den geäußerten Willen einer psychisch erkrankten Person / einer Person mit Behinderung (Zwangsbehandlungen, Zwangsmedikationen) verstoßen gegen Artikel 17 UN-BRK. 

Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben dazu in den Jahren 2011/12 eindeutige Grundsätze aufgestellt3. Danach müssen erst noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf deren Grundlagen eine Behandlung gegen den erklärten Willen möglich sein kann. Zugleich müssen aber auch wirksame rechtliche Vorkehrungen geschaffen werden, die die Einhaltung der bestehenden Gesetze gewährleisten.

Empfehlungen:
  • Das Recht der Unterbringung nach dem Betreuungsrecht ist grundlegend insoweit zu überarbeiten, dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt und auch im Übrigen die Voraussetzungen von Artikel 14 UN-BRK berücksichtigt werden müssen.
  • Die Unterbringungsgesetze der Länder4 sind nach Vorgaben von Artikel 14 der UN-BRK grundlegend zu überarbeiten.
  • Die Zulässigkeit und Voraussetzungen von Zwangsbehandlungen bedürfen der dringenden Überarbeitung durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern nach den Vorgaben der obersten deutschen Gerichte und des Artikels 17 UN-BRK.
     
  • Zu allen gesetzlichen Neuregelungen sind mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und der Menschen mit Behinderungen gemeinsam Kriterien zu erarbeiten.
1 Quelle: Bundesamt für Justiz, Auswertung: Deinert in http://www.bdb-ev.de/220_Basisinformationen.php –3Fakten.pdf
2 Quelle: Bundesministerium für Justiz, Sondererhebung „Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1998 – 2005“
3 Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 23.03.2011 (Az. 2 BvR 882/09) sowie vom 12.10.2011 (Az. 2 BvR 633/11) sowie Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 20.06.2012, Az. XII ZB 99/12 sowie Az. XII ZB 130/12
4 zum Beispiel die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGs)"



2012-10-26

Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie | Diakonie-Fachinformationsdienst

Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie

Durch die zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2011 und die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes zur Zwangsbehandlung aus dem Jahr 2012 hat die Debatte um die Grundrechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen deutlich an Relevanz gewonnen.
Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellt das psychiatrische Hilfesystem aber auch das deutsche Betreuungswesen vor die Herausforderung, noch einmal neu über Selbstbestimmung und Autonomie versus Unterstützung, Schutz und Fürsorge nachzudenken. (...)
Anbei finden Sie das  aktuelle politische Positionspapier: „Freiheit, Sicherheit und Schutz der Unversehrtheit der Person – Konsequenzen der Artikel 14 und 17 der UN-Behindertenrechtskonvention für die Psychiatrie“, mit dem die Diakonie auf den gesetzgeberische Handlungsbedarf aufmerksam macht.
Das Papier wurde im Rahmen der Projektarbeit des Diakonie Bundesverbandes erarbeitet. (...)
19.10.2012

Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie | Diakonie-Fachinformationsdienst


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere

d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

2012-09-19

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! | Nachrichten, die uns bewegen

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - 

Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!

Eingereicht von Blogredaktion am 18. Sep 2012 - 18:50 Uhr            
Bild 0 für Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!








Neue Rechtsprechung, bitte weitersagen!!!

Am 17.7. 2012 hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass auch psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht keinerlei rechtliche Grundlage hat, sondern illegal ist.
Wenn Ärzte trotzdem zwangsbehandeln sollten, also Sie zwingen Pillen zu schlucken, gar Spritzen verabreichen oder Ihnen Elektroschocks geben, dann kann und sollte dies als Körperverletzung zur Anzeige gebracht werden.

Da nun jede Rechtsunsicherheit beseitigt ist, hat auch die Staatsanwaltschaft keinen Ermessensspielraum mehr und muss ein Strafverfahren eröffnen, wenn die Anzeige richtig formuliert wurde. Eine von einem Rechtsanwalt ausgearbeitete Musteranzeige kann hier:

kostenlos heruntergeladen, dem persönlichen Fall angepasst, ausgedruckt und unterschrieben an jeder Polizeidienststelle abgegeben oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zugestellt werden.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratung
Quelle: Werner-Fuss-Zentrum

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! | Nachrichten, die uns bewegen

2012-08-29

ZfP Emmendingen: Ein Patient berichtet

August 2012

ZfP Emmendingen: Ein Patient berichtet

Radio Deyeckland 102.3 mhz
Herr K ist 33 Jahre alt und hat seit seiner Jugend schon einige Psychiatrie-Aufenthalte durchgemacht. Er möchte seine Geschichte öffentlich machen, denn sie ist bei weitem kein Einzelfall…

weiterlesen:
Meinungsverbrechen.de

2012-08-27

Mediation ǀ Die Psychiatrie - Ein verschwiegener Ort — der Freitag




Jovan
24.08.2012 | 13:05 1

Die Psychiatrie - Ein verschwiegener Ort

Mediation
Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie versucht durch konstruktive Kritik, Patientenrechte zu stärken 
 Wenn der Begriff Psychiatrie fällt, zucken viele Menschen zunächst zusammen und verstummen.  Die Psychiatrie, welche durch ihre Mauern die Trennlinie zwischen sogenannten „normalen gesunden“ Menschen und sogenannten „kranken unnormalen“ Menschen erst erschafft, ist ein schwieriges Gesprächsthema.
Dabei gibt es zum System Psychiatrie sehr viel zu sagen und einiges zu regeln – das ist zumindest die Haltung von Petra Rossmanith, der Projektkoordinatorin der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin (BIP).

Die im Februar 2011 eröffnete BIP unterstützt Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige bei der Bewältigung von Problemen, die mit Psychiatrieaufenthalten zusammenhängen. Schon Monate vor der offiziellen Eröffnung der BIP gingen zahlreiche Beschwerden von Seiten Betroffener ein. Die BIP wirkt in den Beschwerdeprozessen als Mediator zwischen den Patienten, Angehörigen und den psychiatrischen Institutionen, wobei sie jedoch die Belange der Psychiatrieerfahrenen besonders ernst nimmt und versucht, deren Patientenrechte zu stärken. Nach der kurzen Zeit ihres Bestehens, kann die BIP schon auf zahlreiche Erfolge verweisen.  (...)

    
Dieser Beitrag wurde unter Einbeziehung des Jahresberichtes 2011 der Beschwerde - und Informationsstelle Berlin verfasst.

(...)

Mediation ǀ Die Psychiatrie - Ein verschwiegener Ort — der Freitag

Patientenrechte - Wider Willen in der Psychiatrie - München - sueddeutsche.de


Patientenrechte  

Wider Willen in der Psychiatrie

01.07.2012, 09:02
Von Florian Fuchs und Stefan Mühleisen 
 
Auf dem Papier ist die Sache ziemlich eindeutig: Gegen ihren Willen dürfen Menschen nur dann in eine psychiatrische Klinik gebracht werden, wenn sie sich selbst oder andere akut bedrohen. Darüber entscheidet ein Richter. In der Praxis ist das oft schwierig. Häufig müssen Polizisten entscheiden, also medizinische Laien
Wie die Situation anfing, weiß Joseph K. nicht mehr genau. Der Schock hat die Erinnerung verwischt. In sein Gedächtnis eingebrannt hat sich die Fahrt im Krankenwagen. Die Wehrlosigkeit, mit Handschellen gefesselt auf der Trage zu liegen. Die Panikattacke, als Polizisten und Pfleger ihn in der Klinik drängen, sich "freiwillig" ins Bett zu legen. Die Ohnmacht, als die Gurte klicken und ein Beamter sagt: "Machen Sie keine Schwierigkeiten." Dann die Einsamkeit. Stunde um Stunde spricht niemand mit ihm, bis plötzlich ein Pfleger kommt und ihn auffordert: "Schlucken Sie das!" Joseph K. ist froh, dass überhaupt jemand mit ihm redet.

Bundeskriminalamt (BKA)   
Zwei Beamte im Job: Der Verdächte wird gefesselt. (© dapd)
 
Die 600 Zuhörer im Saal schweigen betreten, als Gottfried Wörishofer diese Patienten-Geschichte vorträgt. Er ist Geschäftsführer des Vereins Münchner Psychiatrie-Erfahrene, einer Selbsthilfegruppe psychisch Kranker. Wörishofer schildert den Fall Joseph K. als Beispiel. "Diese Menschen sind schwer krank, keine Schwerverbrecher", sagt er.
Ein Vormittag im Isar-Amper-Klinikum München-Ost in Haar. Im großen Saal des Gesellschaftshauses drängen sich die Besucher zur Fachtagung "Unterbringung und rechtliche Betreuung in der Psychiatrie". Großer Andrang für ein schwieriges Thema. Ärzte, Pfleger, Sozialpädagogen und Juristen diskutieren, ob und wie Zwangsmaßnahmen im Umgang mit Psychiatrie-Patienten angebracht sind.
Nach vielen Vorträgen wird klar: Lange wurde über das schwelende Problem geschwiegen, jetzt soll die Systemfrage gestellt werden. Kliniker, Patientenverbände und Juristen wollen sich nicht mehr damit abfinden, dass ein Gesetz es Polizisten - also medizinischen Laien - erlaubt, psychisch Kranke im Handumdrehen in die Klinik zu verfrachten. Doch nicht nur diesen Hoppla-Hopp-Freiheitsentzug mit anschließendem Ruck-Zuck-Gerichtsurteil empfinden die Teilnehmer als unerträglich. Auch prangern Betroffene wie Wörishofer die nach seiner Darstellung gängige Praxis an, Kranke wie Kriminelle zu behandeln.
weiterlesen:
Patientenrechte - Wider Willen in der Psychiatrie - München - sueddeutsche.de


 Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
 Stellungnahmen, Mitteilungen & Briefe des BPE-Vorstands

2012-08-21

Patientenrechte - Zwang ist verboten - Meldung - Stiftung Warentest

Patientenrechte: Zwang ist verboten

Patientenrechte Meldung
Zwangsbehandlungen durch Arzt und Krankenhaus sind nicht zulässig. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. test.de mit Hintergründen zur Entscheidung.

Niemand darf gezwungen werden

Ein Mensch, der sich gegen eine ärztliche Behandlung wehrt, darf nicht mehr dazu gezwungen werden – auch dann nicht, wenn er sich in der Psychiatrie oder in einem Heim befindet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. XII ZB 130/12). Patientenrechte - Zwang ist verboten - Meldung - Stiftung Warentest

2012-06-03

FRN: Für Menschenrechte und gegen Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

Für Menschenrechte und gegen Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

        
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Kurzbeschreibung Auszüge aus einem Gespräch mit Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah
Beitragsart
Sprache deutsch
Redaktionsbereich(e) Andere, Politik/Info
Serie Koo Koo
Produktionsdatum 28.05.2012
AutorInnen mir.o
Radio Radio Dreyeckland, Freiburg 102,3 MHz
Adlerstr. 12
79098 Freiburg
fon: 0761/30407, fax: 0761/31868
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Länge 22:31 Minuten
Name/Größe addae-mensah-2012-05-23.mp3 / 21116 kB
Dateiformat MPEG-1 Layer 3, 128 kbit/s, Joint Stereo, (44100 kHz)
Datum 28.05.2012/14:09
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FRN: Für Menschenrechte und gegen Zwangsbehandlung in der Psychiatrie


Am 27.2.2011 wurde Holger Z. stranguliert in seiner Zelle im ÖHK Mühlhausen aufgefunden. Zuvor musste er ein jahrelanges Martyrium durchstehen. Holger Z. wurde unter anderem gegen seinen Willen mit Neuroleptika behandelt, welche ihn zum einem körperlichen und psychischen Wrack machten. Nun erhebt Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Anklage gegen die BRD. Der Anwalt spricht von Folter und Mord.

Der Tod von Holger Z - Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah klagt an

 

 Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09), in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach diesem Urteil wurde auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg von BVerfG für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Verschiedene Verbände rechnen damit, daß mit entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer das selbe passieren wird.

Mehr Informationen zum Thema:

Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

2012-05-24

Der Arzt muss die Akten öffnen - Bundesregierung stärkt die Rechte von Patienten / Verbände kritisieren Gesetzesentwurf als unzureichend - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg

24.05.2012

    Der Arzt muss die Akten öffnen

    Bundesregierung stärkt die Rechte von Patienten / Verbände kritisieren Gesetzesentwurf als unzureichend


    BERLIN - Opfer von ärztlichen Fehlern können künftig darauf hoffen, leichter ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. „Bei groben Fehlern muss der Arzt belegen, dass die Behandlung richtig war“, sagte gestern die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin. Die sogenannte Beweislastumkehr – die allerdings auch bereits nach der aktuellen Rechtsprechung gilt – ist wichtiger Bestandteil des neuen Patientenrechtegesetzes, das das Kabinett gestern gebilligt hat. Als Beispiel für schwere Verstöße nannte Leutheusser-Schnarrenberger die unnötige Entnahme von Organen oder Fälle, wo die Narkose versagte oder ein Patient vom Operationstisch fiel – Vorkommnisse, bei denen es dem Betroffenen in der Tat schwerfallen dürfte, den genauen Hergang zu schildern.
    Allerdings bleibt der Gesetzentwurf hinter den Forderungen von Patientenvereinigungen zurück, die eine komplette Beweislastumkehr gefordert hatten. Das sei aber auch nicht im Interesse der Patienten, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Andernfalls würden die Ärzte versuchen, riskante Behandlungen zu vermeiden. „Ich möchte keine amerikanischen Verhältnisse“, so Bahr. Der Minister möchte stattdessen eine „Fehlervermeidungskultur“ installieren – beispielsweise durch finanzielle Anreize für Krankenhäuser, solche Verfahren zu etablieren.
    Der Arzt muss die Akten öffnen - Bundesregierung stärkt die Rechte von Patienten / Verbände kritisieren Gesetzesentwurf als unzureichend - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg

    2012-04-26

    Andernacherin ist Anwältin der Patienten - Rhein-Zeitung Koblenz - Rhein-Zeitung

    Andernacherin ist Anwältin der Patienten

    Weißenthurm/Andernach - Ihren Mitmenschen zuhören, das kann Liselotte Buchinger-Radberger besonders gut. In der Regel nimmt sich die 72-jährige Andernacherin auch viel Zeit dafür. Dankbar sind ihr seit Jahren vor allem die Patienten der Klinik Nette-Gut für ihr Engagement. Denn: Liselotte Buchinger-Radberger ist ehrenamtliche Patientenfürsprecherin der Klinik für Forensische Psychiatrie sowie der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach. 1998 wurde sie zum ersten Mal vom Kreistag des Landkreises Mayen-Koblenz in das Amt gewählt. Seitdem hat Buchinger-Radberger stets ein offenes Ohr für Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen gegenüber den Kliniken.
    [TEIL 11] Andernacherin ist Anwältin der Patienten - Rhein-Zeitung Koblenz - Rhein-Zeitung
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